Muss ich Weihnachtsgeld bei einer Kündigung zurückzahlen? - Kanzlei Hasselbach

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  • เผยแพร่เมื่อ 7 ก.ย. 2024

ความคิดเห็น • 29

  • @kanzlei_hasselbach
    @kanzlei_hasselbach  3 ปีที่แล้ว

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  • @m0latr0xx
    @m0latr0xx ปีที่แล้ว +1

    Ich finde das so unfair. Man leistet doch die Arbeit während dem gesamten Jahr und dann soll man das zurückgeben, weil man danach kündigt. Das ergibt doch keinen Sinn. Für Leistung im Nachhinein das Geld wegnehmen, das sollte verboten werden!!!

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  ปีที่แล้ว

      Hallo,
      ein 13. Gehalt kann eine Sonderzuwendung darstellen, durch die grundsätzlich allein Leistungen der Vergangenheit abgegolten werden sollen. Das 13. Gehalt ist in diesem Fall ein Teil der als Gegenleistung für die Arbeitsleistung geschuldeten Vergütung. Damit ist es grundsätzlich in das Austauschverhältnis Arbeitsleistung - Vergütung einbezogen. Bei so genannten Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter kommt es allein darauf an, dass eine Arbeitsleistung im Bezugszeitraum erbracht wurde, das 13. Gehalt wird demnach im gesamten Jahr anteilig "verdient" jedoch erst zu einem bestimmten Stichtag insgesamt fällig und ausgezahlt.
      Wenn es sich also um ein echtes 13. Monatsgehalt handelt, kann dieses nicht zurückgefordert werden.
      Nur wenn sich hinter der Zahlung eine Gratifikation (wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, sonstige Sonderzahlung) verbirgt, hätte eine Rückzahlungsvereinbarung, soweit vertraglich vereinbart, Bestand.
      Mit freundlichen Grüßen

  • @mr.justice4976
    @mr.justice4976 ปีที่แล้ว

    Hallo und vielen Dank für das hilfreiche Video. Folgend die Wiedergabe einer mutmaßlichen Klausel aus einem Tarifvertrag zu diesem Thema.
    "[...] Weihnachtsgeld entfällt, wenn man sich zum 31.12 des jeweiligen Jahres nicht in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis befindet". Man nehme die verwirrende doppelte Verneinung weg, dann hieße es "wenn man sich zum 31.12 des jeweiligen Jahres in einem gekündigten Anstellungsverhältnis befindet".
    Ich deute diese in meinen Augen unklare und vieles verkomplizierende Klausel so, dass dass Anstellungsverhältnis frühestens zum 15.01.XXXX oder 31.01.XXXX des Folgejahres enden darf, damit man Anspruch hat bzw. der AN im Falle einer Rückzahlungsforderung nicht verpflichtet ist das WG zurückzuzahlen. Oder hieße das eher, dass man eine Kündigung frühestens im Folgejahr ab dem 01.01.XXXX einreichen darf?
    Die Klausel würde meinen Augen zum einen eine Art der indirekten Unternehmensbindung bis in das Folgejahr, als auch eine Stichtagsregelung im Folgejahr darstellen, ggf. abhängig von der Kündigungsfrist.
    Gerne würde ich Ihre Meinung dazu erfahren.

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  ปีที่แล้ว +1

      Hallo,
      die Thematik ist komplex und kann nicht pauschal beantwortet werden. Wir können Ihnen daher keine verbindliche Antwort geben.
      Welche Rechtsfolge diese Klausel hat und ob sie zulässig ist, kann nur im Rahmen einer individuellen Rechtsberatung geprüft werden. Dabei muss stets der gesamte Arbeitsvertrag betrachtet werden. Für die Rechtsfolge kommt es außerdem auf die Höhe des gezahlten Weihnachtsgeldes an.
      Nimmt man die Klausel wörtlich, darf das Arbeitsverhältnis erst im neuen Jahr gekündigt werden. Wie gesagt, ob das zulässig ist oder nicht, kann an dieser Stelle nicht geprüft werden. Der Stichtag ist an sich in Ordnung.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @nicolasmartinjuliustabunag6032
    @nicolasmartinjuliustabunag6032 3 ปีที่แล้ว +2

    Guten Tag! Ich bin Martin. Ich habe eine Frage in Bezug auf das Weihnachtsgeld. Ich bin seit 15.11.19 in einem Krankenhaus beschäftigt und ich möchte am 31.12.20 kündigen. Habe ich noch den Anspruch auf Weihnachstgeld? Falls ich das Weinachtsgeld bekomme, soll ich das zurückzahlen?

    • @mikeherzberg4729
      @mikeherzberg4729 3 ปีที่แล้ว

      Antwortet er nicht drauf er will nur Werbung für seine Kanzlei machen.

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 ปีที่แล้ว

      Hallo,
      leider können wir Ihre Frage nicht pauschal beantworten, da es sich beim „Weihnachtsgeld“ um verschiedenartige Leistungen handeln kann. Es muss unterschieden werden, ob es sich um ein „echtes“ 13. Monatsgehalt handelt oder um eine andere Sonderzahlung. Prüfen Sie dazu die genaue Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Außerdem spielt die Höhe des „Weihnachtsgeldes“ und der Zeitpunkt der Kündigung sowie der Zeitpunkt der Ausscheidung aus dem Unternehmen eine Rolle.
      Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel zum Thema Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei Kündigung: www.kanzlei-hasselbach.de/2015/weihnachtsgeld-kuendigung-zurueckzahlen/12/
      Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @vipdior3102
    @vipdior3102 ปีที่แล้ว

    Hallo , ich hätte Vertrag am 01.05.22 bis 30.04.23 ?
    Vielen Dank für das Erklärung

  • @FabseV248
    @FabseV248 2 ปีที่แล้ว

    Super Video, hilft mir schon weiter.
    Leider wird ein Details aber nicht beantwortet:
    Erfolgt die Erstattung des AN auf Basis vom Netto oder Brutto?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  2 ปีที่แล้ว

      Hallo,
      es freut uns, dass Ihnen unser Video weiterhilft. Bei der Frage nach der Höhe des Weihnachtsgeldes und des Arbeitslohns geht es um die Bruttobeträge.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

    • @FabseV248
      @FabseV248 2 ปีที่แล้ว

      @@kanzlei_hasselbach Danke für ein erstes Feedback.
      Bedeutet also, dass der Betrag der Rückerstattung dem Bruttolohn entspricht?
      Man liest verschiedene Antwort hierzu, teils ist es nur Netto + Lohnsteuer.
      Gibt es dazu etwas offizielles, was auch ein Laie versteht?

    • @EchterBonito
      @EchterBonito 2 ปีที่แล้ว

      das würde ich auch gerne wissen. Wenn ich zB Brutto 3500€ bekomme und netto 2000€, muss ich dann die 2000€ oder 3500€ zurückzahlen wenn ich bis zum 31.03 ausscheide?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  2 ปีที่แล้ว

      @@FabseV248 Hallo,
      sofern das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muss, geht es um den vollen Betrag, der ausgezahlt wurde. Der Rückzahlungsbetrag entspricht somit dem Auszahlungsbetrag.
      Ich hoffe, wir konnten Ihre Frage beantworten.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

    • @FabseV248
      @FabseV248 2 ปีที่แล้ว

      @@kanzlei_hasselbach Um dann das Zahlenspiel von CW aufzugreifen, gilt für die Rückzahlung der Netto-Betrag von 2.000€?!?

  • @manzercity2850
    @manzercity2850 4 ปีที่แล้ว +1

    Und wenn man Ende November gekündigt wird ?

    • @GreyFox82
      @GreyFox82 4 ปีที่แล้ว

      Und Ende Dezember ?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  4 ปีที่แล้ว +1

      Grundsätzlich ist die Regelung im Arbeits-, Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung entscheidend. Rückzahlungsvorbehalte bis 100 Euro sind immer unzulässig. Liegt das Weihnachtsgeld nicht über 100 Euro, kann der Arbeitgeber es also auch nicht zurückfordern.
      Bei einem Weihnachtsgeld über 100 Euro, aber weniger als einem Monatsgehalt darf der Stichtag für eine Rückzahlungsverpflichtung spätestens am 31. März des Folgejahres liegen. Bei Weihnachtsgeld in Höhe von einem oder mehr Monatsgehältern darf der Stichtag spätestens auf den 30. Juni des Folgejahres fallen. Bei einer Kündigung im November des Folgejahres muss das Weihnachtsgeld dementsprechend nicht zurückgezahlt werden.
      Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @BMWFan-vx8wt
    @BMWFan-vx8wt 2 ปีที่แล้ว

    Guten Tag, wie sieht es den aus wenn ich Weihnachtsgeld bekomme welches nicht einem Monatslohn entspricht. Ich dann zum 31.03.2022 gekündigt habe da ich zum 1.4 eine neue Tätigkeit aufnehme. Dann dürfte das Weihnachtsgeld doch nicht zurückgefordert werden da ich am 31.03.2022 meinen letzten Arbeitstag habe ?
    Mit freundlichen Grüßen

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  2 ปีที่แล้ว

      Hallo,
      richtig, so lautet der Grundsatz des Bundesarbeitsgerichts. Da das Arbeitsverhältnis am 31.03.2022 formal noch bestanden hat, darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld bei einer Summe zwischen 100 Euro und einem Monatsgehalt nicht zurückfordern.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @dianak7891
    @dianak7891 4 ปีที่แล้ว

    Und wenn man zum 21.03 kündigt. Muss dann das weihnachtsgeld vom letzten jahr komplett zurück gezahlt werden

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  4 ปีที่แล้ว

      Es kommt auf die Regelung im Arbeits- bzw. Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung an. Rückzahlungsvorbehalte bis 100 Euro sind immer unzulässig. Sofern das Weihnachtsgeld nicht über 100 Euro liegt, kann der Arbeitgeber es dementsprechend auch nicht zurückfordern.
      Bei Weihnachtsgeld über 100 Euro, aber von weniger als einem Monatsgehalt, darf der Stichtag für eine Rückzahlungsverpflichtung spätestens am 31. März des Folgejahres liegen.
      Bei Weihnachtsgeld von einem oder mehr Monatsgehältern darf der Stichtag spätestens auf den 30. Juni des Folgejahres fallen.
      Mit freundlichen Grüßen,
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @user-hu6xu6no3x
    @user-hu6xu6no3x ปีที่แล้ว

    Ich denke Ihnen 🌷Ich habe eine Frage Ich habe einen Arbeitsunfall während der Probezeit und kann jetzt nicht arbeiten Ich habe gekündigt Können Sie mir helfen?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  4 หลายเดือนก่อน

      Hallo,
      leider können wir Ihnen ohne Details zu Ihrem Anliegen hier nicht weiterhelfen.
      Sollten Sie konkreten Beratungsbedarf haben, können Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei auf unserer Website informieren: www.kanzlei-hasselbach.de/ueber-uns/kosten/
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @tarihvemedeniyet5897
    @tarihvemedeniyet5897 3 ปีที่แล้ว

    Und bei 31.12 .2020 muss ich was zurückzahlen