Ich würde mich sehr freuen, wenn die Reihe bald fortgesetzt wird. Sie hilft wirklich ungemein, sich schon vor den Vorlesungen ein gutes Gerüst aufzubauen :)
Sorry, aber hier gerät einiges ziemlich durcheinander: Das Gegenstück zur gebundenen Entscheidung ist nicht der Beurteilungsspielraum sondern die Ermessensentscheidung. Die Verwaltung ist dann auf der Rechtsfolgeseite nicht an das Gesetz gebunden, sondern kann nach eigenem Ermessen über die Rechtsfolge entscheiden. Sowohl bei einer gebundenen Entscheidung als auch bei einer Ermessensentscheidung kann auf der Tatbestandsvoraussetzungsseite ein Beurteilungsspielraum bestehen.
Die Einlassungen sind weitgehend zutreffend. Allerdings wird der Beurteilungsspielraum durch einen unbestimmten Rechtsbegriff (bspw. Stand der Technik) geschaffen, gehört also ausschließlich auf die Tatbestandsseite und nicht auch auf die Rechtsfolgeseite (Ermessen).
Hey Malte, bisher noch nicht! Deine Frage bringt mich aber auf die Idee evtl. mal ein Konto auf Patreon zu eröffnen. Ich werde drüber nachdenken, Beste Grüße, § 31
Deine Videos sind sehr hilfreich! Allerdings habe ich einen Verbesserungsvorschlag. Du wiederholst dich öfters und spricht an einigen Stellen zu langsam. Indem du das korrigierst, hast du dann auch kürzere Videos, die man sich ggf. auch einfach öfters anschauen kann. Das spart dir und den Zuschauern Zeit. LG
Ich würde mich sehr freuen, wenn die Reihe bald fortgesetzt wird. Sie hilft wirklich ungemein, sich schon vor den Vorlesungen ein gutes Gerüst aufzubauen :)
Sorry, aber hier gerät einiges ziemlich durcheinander: Das Gegenstück zur gebundenen Entscheidung ist nicht der Beurteilungsspielraum sondern die Ermessensentscheidung. Die Verwaltung ist dann auf der Rechtsfolgeseite nicht an das Gesetz gebunden, sondern kann nach eigenem Ermessen über die Rechtsfolge entscheiden. Sowohl bei einer gebundenen Entscheidung als auch bei einer Ermessensentscheidung kann auf der Tatbestandsvoraussetzungsseite ein Beurteilungsspielraum bestehen.
Die Einlassungen sind weitgehend zutreffend. Allerdings wird der Beurteilungsspielraum durch einen unbestimmten Rechtsbegriff (bspw. Stand der Technik) geschaffen, gehört also ausschließlich auf die Tatbestandsseite und nicht auch auf die Rechtsfolgeseite (Ermessen).
Kann man dich irgendwie sponsern? In Form von Spenden? Vielen Dank auf jedenfall für deine Arbeit.
Hey Malte,
bisher noch nicht! Deine Frage bringt mich aber auf die Idee evtl. mal ein Konto auf Patreon zu eröffnen. Ich werde drüber nachdenken,
Beste Grüße, § 31
Am einfachsten wäre ein PayPal Konto oder so
Bei Patreon geht ja jedesmal etwas an Patreon und die will ich ja nicht sponsorn, sondern dich :D
Deine Videos sind echt super !!! Danke!
Ich finde sie sind aber relativ leise vielleicht könntest du dein Mikro ein wenig lauter stellen ;))
Was hat der Begriff "Regelentscheidung " mit auf sich? Danke.
God bless §31
danke!
Deine Videos sind sehr hilfreich!
Allerdings habe ich einen Verbesserungsvorschlag. Du wiederholst dich öfters und spricht an einigen Stellen zu langsam. Indem du das korrigierst, hast du dann auch kürzere Videos, die man sich ggf. auch einfach öfters anschauen kann. Das spart dir und den Zuschauern Zeit.
LG
sehr schlechter Vorschlag, nur mit Wiederholungen und anderen Wörtern kann man alles besser verstehen
@@ratiolegis8732 sehe ich genauso! Ich liebe seine Wiederholungen mein Kopf ist so langsam