Ich schreibe am Donnerstag Verwaltungsrecht ... Schade dass die Reihe bis dahin noch nicht fertig ist :( ich habe nur mit deinen Videos für Staatsorga gelernt und 7 Punkte geschrieben :D
@@maise9915 Ich verstehe einfach nicht wieso die Leute dann nicht mehr schreiben. ich habe meinen anderen TH-cam account seit 8 Jahren und sehe und beantworte immer noch alle Kommentare. die Leute die hier vor 4-6 Jahren kommentiert haben, antworten allesamt nicht mehr.
Coole Videos. Vielen Dank dafür. Meine Frage ist nun. Eine Ermessensüberschreitung auf Null ist ein Ermessensfehler? Es kann doch nicht sein, dass es ein Fehler ist, ein höheres Gut zu schützen und nur eine Wahl habe. Verstehe ich das nur falsch?
Ich glaube, dass es wie folgt zu verstehen ist: Durch eine Ermessungsreduzierung auf Null wandelt sich die Ermessungsentscheidung eigentlich in eine gebunde Entscheidung um, denn nur eine Entscheidung erscheint rechtmäßig. Die Entscheidung innerhalb der Ermessungsreduzierung auf Null ist damit kein Ermessensfehler, sondern jede andere Entscheidung, die nicht davon umfasst ist. Wenn wir davon ausgehen, dass der Waffengebrauch des Polizisten P die einzig rechtmäßige Entscheidung ist, dann ist dies sozusagen von der Ermessungsreduzierung auf Null gedeckt und kein Ermessensfehler. Alle anderen Entscheidungen, die er stattdessen trifft, sind dann im Umkehrschuss Ermessensfehler.
Ich finde es sehr verwirrend ( und ist es nicht auch FALSCH?!), dass die Ermessensreduzierung auf Null unter den Ermessensfehlern und unter der Erm.-Überschreitung aufgeführt ist?!? (Und das Beispiel dazu erklärt es wirklich nicht gut, da es hier wirklich noch einen Ermessensspielraum des Polizisten gibt.)
Hab eine Frage undzwar; Ermessen heisst ja ob die Verwaltung handeln..soll & es gibt ja Signalwörter..Warum steht dann bei "Ermessen Nichtgebrauch" Das der Verwaltung ein Ermessen zugeteilt worden kst..aber nicht daraug eingeht..hab das nicht so verstanden..Würde mich um eine Antwort freuen!! :D Ansonsten mega Video
Also ich denke, dass der Beamte Durchaus Ermessen hat. Er könnte schießen aus Nothilfe oder halt erst auffordern. Ich finde es egal bei welchem Fall extrem schwer das einzuschätzen... gibt es da irgendeine Variante um das Ganze besser herauszusehen oder würde einen der Prüfer da keinen Strick draus drehen? Ansonsten super von dir, dass du das hier machst.
Deine Videos sind so unglaublich hilfreich!! Vielen vielen Dank! Warte gespannt auf das nächste :)
+Leah Sop Vielen lieben Dank für das tolle Feedback, das nächste Video kommt bereits morgen :)
Ich schreibe am Donnerstag Verwaltungsrecht ... Schade dass die Reihe bis dahin noch nicht fertig ist :( ich habe nur mit deinen Videos für Staatsorga gelernt und 7 Punkte geschrieben :D
inzwischen fertig mitm studium?
@@justus7985 immer episch wenn man die jura fragen von vor 5 jahren sieht und sich dann denkt was die leute jetzt gerade machen
@@maise9915 Ich verstehe einfach nicht wieso die Leute dann nicht mehr schreiben. ich habe meinen anderen TH-cam account seit 8 Jahren und sehe und beantworte immer noch alle Kommentare. die Leute die hier vor 4-6 Jahren kommentiert haben, antworten allesamt nicht mehr.
@@Querulant1 vielleicht sind die alle durchgefallen :D
@@itstreasonthen9027 Das glaube ich auch😂
Lernen kann so einfach sein :-) danke dafür
wann kommt das nächste Video?:) die videos sind echt super!!
+Lenia Leni Danke für das tolle Feedback, die nächsten Videos kommen morgen :)
Beste Grüße, § 31
Super danke für deine Hilfe, bitte mehr Videoooos
Bald geht es wieder weiter :)
Coole Videos. Vielen Dank dafür.
Meine Frage ist nun. Eine Ermessensüberschreitung auf Null ist ein Ermessensfehler? Es kann doch nicht sein, dass es ein Fehler ist, ein höheres Gut zu schützen und nur eine Wahl habe. Verstehe ich das nur falsch?
Ich glaube, dass es wie folgt zu verstehen ist:
Durch eine Ermessungsreduzierung auf Null wandelt sich die Ermessungsentscheidung eigentlich in eine gebunde Entscheidung um, denn nur eine Entscheidung erscheint rechtmäßig.
Die Entscheidung innerhalb der Ermessungsreduzierung auf Null ist damit kein Ermessensfehler, sondern jede andere Entscheidung, die nicht davon umfasst ist.
Wenn wir davon ausgehen, dass der Waffengebrauch des Polizisten P die einzig rechtmäßige Entscheidung ist, dann ist dies sozusagen von der Ermessungsreduzierung auf Null gedeckt und kein Ermessensfehler. Alle anderen Entscheidungen, die er stattdessen trifft, sind dann im Umkehrschuss Ermessensfehler.
Ich finde es sehr verwirrend ( und ist es nicht auch FALSCH?!), dass die Ermessensreduzierung auf Null unter den Ermessensfehlern und unter der Erm.-Überschreitung aufgeführt ist?!? (Und das Beispiel dazu erklärt es wirklich nicht gut, da es hier wirklich noch einen Ermessensspielraum des Polizisten gibt.)
kann mir jemand erklären, was ich unter vertragsformverbot verstehen kann?
§ 54 s. 1 HVwVfG
Hab eine Frage undzwar; Ermessen heisst ja ob die Verwaltung handeln..soll & es gibt ja Signalwörter..Warum steht dann bei "Ermessen Nichtgebrauch" Das der Verwaltung ein Ermessen zugeteilt worden kst..aber nicht daraug eingeht..hab das nicht so verstanden..Würde mich um eine Antwort freuen!! :D Ansonsten mega Video
Yashita Narula die Behörde weiß nicht ,dass sie Ermessen hat. Sprich die Behörde denkt, sie MUSS so handeln
Also ich denke, dass der Beamte Durchaus Ermessen hat. Er könnte schießen aus Nothilfe oder halt erst auffordern. Ich finde es egal bei welchem Fall extrem schwer das einzuschätzen... gibt es da irgendeine Variante um das Ganze besser herauszusehen oder würde einen der Prüfer da keinen Strick draus drehen? Ansonsten super von dir, dass du das hier machst.