Vielen Dank für diese Erklärung. Ich muss mich für ein Referat über das Naturrecht informieren und es fiel mir sehr schwer es zu verstehen. Durch Ihren Vortrag ist es mir nun klarer. Sehr verständlich und lehrreich erklärt. 👍🏻
„Der Begriff Naturrecht (lateinisch ius naturae oder jus naturae, aus ius ‚Recht‘ und natura ‚Natur‘; bzw. natürliches Recht, lat. ius naturale oder jus naturale, aus naturalis 'natürlich', 'von Natur entstanden') oder überpositives Recht ist eine Bezeichnung für universell gültiges Recht, das rechtsphilosophisch, moralphilosophisch oder theologisch begründet wird. Von diesen Vorstellungen abgeleitet dient es dem gesetzten (manchmal auch gesatzten) oder positiven Recht als höchstrangige Rechtsquelle zur Legitimierung. Die historische Schule des Rechtspositivismus hat das Naturrecht weitgehend abgelöst. Der Rechtspositivismus vertritt die Auffassung, dass verfassungsmäßig zustande gekommenes Recht keine höhere Begründung braucht.“ (Wik.) Allerdings geht hierbei die Quelle des obenstehenden Textes nicht davon aus, daß Naturrecht der Natur und damit aus kosmischer Ordnung selbst entspringt, begleitet von Naturgesetzen, die unbeeinflussbar von sonstigen fiktional erschaffenen Rechtsnormen, Regularien und/oder Verordnungen und daher frei von jeglicher subjektiv individueller Modifikation existieren, sondern sie bindet das Naturrecht in den Definitionsbereich rechts- und moralphilosophischer und theologischer (also fiktional begründeter) Betrachtungsweise der Natur ein. Wenn man die Natur / Schöpfung / Kosmos als die Grundlage allen Lebens und auch jeglicher, daraus erschaffener Fiktion, betrachtet, dann wird durch solche systemischen Interpretationen versucht, ein Dach auf ein Haus zu setzen, das weder Fundament, noch Mauern hat. Denn nur die Natur kann das Fundament von allem sein, auch das des fiktionalen Rechts. Ebenso behauptet die Quelle, daß die Natur und damit die untrennbar mit ihr verbundenen Naturgesetze durch ein fiktives Konstrukt („historische Schule des Rechtspositivismus“) abgelöst worden seien, was man eher als überdurchschnittliches egozentrisches und wenig naturverbundenes Wunschdenken bezeichnen kann und die Frage aufwirft - Wer oder was hat wohl die göttliche Macht, so etwas zu entscheiden?
informiere dich über Personenrecht und Menschenrecht.... I ch Bin... ! Ein Menschliches Wesen und beziehe mich auf meine Natürichenrechte der Menschenrechte und nicht auf Personenrechte. Denn ich bin keine Sache,sondern ein fühlendes, geistlich und seelisches Wesen der Gattung Mensch angehört und habe Menschenrechte.
Vielen Dank für diese Erklärung. Ich muss mich für ein Referat über das Naturrecht informieren und es fiel mir sehr schwer es zu verstehen. Durch Ihren Vortrag ist es mir nun klarer.
Sehr verständlich und lehrreich erklärt. 👍🏻
Danke und viel Erfolg beim Referat!
Sehr lehrreich, danke.
„Der Begriff Naturrecht (lateinisch ius naturae oder jus naturae, aus ius ‚Recht‘ und natura ‚Natur‘; bzw. natürliches Recht, lat. ius naturale oder jus naturale, aus naturalis 'natürlich', 'von Natur entstanden') oder überpositives Recht ist eine Bezeichnung für universell gültiges Recht, das rechtsphilosophisch, moralphilosophisch oder theologisch begründet wird. Von diesen Vorstellungen abgeleitet dient es dem gesetzten (manchmal auch gesatzten) oder positiven Recht als höchstrangige Rechtsquelle zur Legitimierung. Die historische Schule des Rechtspositivismus hat das Naturrecht weitgehend abgelöst. Der Rechtspositivismus vertritt die Auffassung, dass verfassungsmäßig zustande gekommenes Recht keine höhere Begründung braucht.“ (Wik.)
Allerdings geht hierbei die Quelle des obenstehenden Textes nicht davon aus, daß Naturrecht der Natur und damit aus kosmischer Ordnung selbst entspringt, begleitet von Naturgesetzen, die unbeeinflussbar von sonstigen fiktional erschaffenen Rechtsnormen, Regularien und/oder Verordnungen und daher frei von jeglicher subjektiv individueller Modifikation existieren, sondern sie bindet das Naturrecht in den Definitionsbereich rechts- und moralphilosophischer und theologischer (also fiktional begründeter) Betrachtungsweise der Natur ein. Wenn man die Natur / Schöpfung / Kosmos als die Grundlage allen Lebens und auch jeglicher, daraus erschaffener Fiktion, betrachtet, dann wird durch solche systemischen Interpretationen versucht, ein Dach auf ein Haus zu setzen, das weder Fundament, noch Mauern hat. Denn nur die Natur kann das Fundament von allem sein, auch das des fiktionalen Rechts.
Ebenso behauptet die Quelle, daß die Natur und damit die untrennbar mit ihr verbundenen Naturgesetze durch ein fiktives Konstrukt („historische Schule des Rechtspositivismus“) abgelöst worden seien, was man eher als überdurchschnittliches egozentrisches und wenig naturverbundenes Wunschdenken bezeichnen kann und die Frage aufwirft - Wer oder was hat wohl die göttliche Macht, so etwas zu entscheiden?
so sehe ich das garnicht- Natur ist das Vollkommene, das Sein, so wie alles von Natur aus ist - je nach Bewusstheit erkenn- und lebbar ...
was ist das für ein käse?
was bist du denn für ein vogel?
informiere dich über Personenrecht und Menschenrecht.... I
ch Bin... !
Ein Menschliches Wesen und beziehe mich auf meine Natürichenrechte der Menschenrechte und nicht auf Personenrechte.
Denn ich bin keine Sache,sondern ein fühlendes, geistlich und seelisches Wesen der Gattung Mensch angehört und habe Menschenrechte.