Die 1,50m Abstand zu parkenden Fahrzeugen sind leider oft Wunschdenken. Hier in München sind viele Fahrradwage direkt entlang der parallel parkenden Fahrzeuge und selbst nicht mal 1,50m breit...
Der Radweg dürfte so eigentlich gar nicht existieren. Ich hoffe, das wird zukünftig zurückgenommen, was in Darmstadt in einigen Straßen sogar schon passiert ist!
Als Radfahrer muss ich immer für die anderen Verkehrsteilnehmer mitdenken, um nicht unter die Räder zu kommen. Das ist zumindest eine wertvolle Übung darin, sich in andere hineinzuversetzen.
Wohne und fahre oftmals durch Berlin. Hier nimmt kaum Jemand Rücksicht auf Radfahrer und man muss für seine Mitmenschen immer wieder voraus denken... würde ich hier 1,50m Abstand zu den Autos halten, hätte ich hinter mir ein Hupkonzert vom Allerfeinsten... Berlin ist gefühlt eine der rücksichtslosesten Städte, die es gibt. Traurig...
Wir haben mit den Niederlanden doch das beste Beispiel für Fahrrad-Infrastruktur vor der Tür. Schon mit vergleichsweise kleinen Änderungen könnte man viel bewirken, zum Beispiel Ampeln für Fahrradfahrer, die 5-10 Sekunden früher auf grün springen und den Radlern so das Überqueren einer Kreuzung einfacher und sicherer machen.
Bei 1:15 beginnt sie den Einordnen-Vorgang viel zu spät. Wäre es dumm gelaufen, wäre sie auf den Bus aufgefahren. Zweitens: Sie mißt den Abstand falsch. Statt von der Fahrrad-Mitte muß vom Lenker-Ende aus gemessen werden.
Gefahrenpotential: entgegenkommende renter auf Fahrrädern, bin deswegen einmal fast in einem Baum gelandet weil eine alte Dame den ganzen Radweg für sich beanspruchen musste, welche mir entgegenkam...
"1,50 m ist der Abstand, den Autofahrer zu Radfahrer einhalten sollten..." Leute, die StVO ist keine Empfehlung, sondern eine Verordnung mit einem BINDENDEN Charakter. Und in dieser Verordnung steht drin, dass innerorts mindestens 1,50 m Abstand beim Überholen einzuhalten sind und außerorts sogar 2 m! Tut nicht immer so, als wäre die StVO eine Handlungsempfehlung, egal, ob für Radfahrer oder Autofahrer.
Du hast vollkommen recht, die StVO ist eine verbindliche Verordnung und keine bloße Empfehlung. Der Mindestabstand von 1,50 m innerorts und 2 m außerorts ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von Autofahrern eingehalten werden. Danke, dass du das klargestellt hast. Wir werden in Zukunft noch deutlicher darauf hinweisen, dass es sich hier um bindende Regelungen handelt, um Missverständnisse zu vermeiden.
Regeln für Radfahrer: Fahre immer über Rot, halte dich auf keinen Fall an die Straßenregeln, zählt ja nur für Autofahrer nicht für Radfahrer, außerdem werden wir ja eh nie angezeigt, nimm immer die Vorfahrt von allen anderen, streite alles ab, beginne alles und jeden zu verfluchen, zeige oft den Mittelfinger, benutze auf keinen Fall Radfahrwege, erst recht nicht, wenn du ein Rennfahrrad hast bzw. mit Kindern unterwegs bist, Licht brauchst du nicht, die Autos haben Lichter, die hell genug sind, Die Polizei kann uns gar nichts, wir sind ja das schwächere Glied im Verkehr, wir sind daher immer unschuldig … ICH FORDERE MEHR VERDAMMTE REGELN GEGEN RADFAHRER, NUMMERNSCHILDER bzw. KENNZEICHNUNG, und ohne Wenn und Aber Verhaftungen mit extremen Busgeldern
Dann messen wir die aber doch bitte auch nicht von der Fahrradmitte aus, sondern vom Lenkerende. Schließlich wird der Abstand auch nicht von der Automitte an gemessen. Das sind, je nach Fahrrad, bis zu 40cm, die Ihr hier den Mindestabstand gekürzt habt, also um gut ein Viertel.
Die 1,50m Abstand zu parkenden Fahrzeugen sind leider oft Wunschdenken. Hier in München sind viele Fahrradwage direkt entlang der parallel parkenden Fahrzeuge und selbst nicht mal 1,50m breit...
Der Radweg dürfte so eigentlich gar nicht existieren. Ich hoffe, das wird zukünftig zurückgenommen, was in Darmstadt in einigen Straßen sogar schon passiert ist!
Ja, die Stadtplanung ist leider vollkommen vom Auto dominiert. Radfahrer werden viel zu wenig als ernst zu nehmende Verkehrsteilnehmer betrachtet.
@@electricboi9319 sollte das stimmen ist der Fahrradweg nicht benutzungspflichtig selbst wenn ein Schild abgestellt worden ist!
Als Radfahrer muss ich immer für die anderen Verkehrsteilnehmer mitdenken, um nicht unter die Räder zu kommen. Das ist zumindest eine wertvolle Übung darin, sich in andere hineinzuversetzen.
Mitdenken kann nie schaden, überall.
@@Stressaustreiber Ja, richtig.
Wohne und fahre oftmals durch Berlin. Hier nimmt kaum Jemand Rücksicht auf Radfahrer und man muss für seine Mitmenschen immer wieder voraus denken... würde ich hier 1,50m Abstand zu den Autos halten, hätte ich hinter mir ein Hupkonzert vom Allerfeinsten...
Berlin ist gefühlt eine der rücksichtslosesten Städte, die es gibt. Traurig...
Wir haben mit den Niederlanden doch das beste Beispiel für Fahrrad-Infrastruktur vor der Tür. Schon mit vergleichsweise kleinen Änderungen könnte man viel bewirken, zum Beispiel Ampeln für Fahrradfahrer, die 5-10 Sekunden früher auf grün springen und den Radlern so das Überqueren einer Kreuzung einfacher und sicherer machen.
Da hast du recht!
Bei 1:15 beginnt sie den Einordnen-Vorgang viel zu spät. Wäre es dumm gelaufen, wäre sie auf den Bus aufgefahren. Zweitens: Sie mißt den Abstand falsch. Statt von der Fahrrad-Mitte muß vom Lenker-Ende aus gemessen werden.
Gefahrenpotential: entgegenkommende renter auf Fahrrädern, bin deswegen einmal fast in einem Baum gelandet weil eine alte Dame den ganzen Radweg für sich beanspruchen musste, welche mir entgegenkam...
Ja, Geisterfahrer sind echt schrecklich
Lieber auf dem Fahrrad als im Auto. Im Auto ginge es um einiges schlechter aus (für den Radfahrer...)
Goooood Goooood.🚲Schon 5 Jahre her aber noch nicht zu spät.
"1,50 m ist der Abstand, den Autofahrer zu Radfahrer einhalten sollten..." Leute, die StVO ist keine Empfehlung, sondern eine Verordnung mit einem BINDENDEN Charakter. Und in dieser Verordnung steht drin, dass innerorts mindestens 1,50 m Abstand beim Überholen einzuhalten sind und außerorts sogar 2 m! Tut nicht immer so, als wäre die StVO eine Handlungsempfehlung, egal, ob für Radfahrer oder Autofahrer.
Du hast vollkommen recht, die StVO ist eine verbindliche Verordnung und keine bloße Empfehlung. Der Mindestabstand von 1,50 m innerorts und 2 m außerorts ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von Autofahrern eingehalten werden. Danke, dass du das klargestellt hast. Wir werden in Zukunft noch deutlicher darauf hinweisen, dass es sich hier um bindende Regelungen handelt, um Missverständnisse zu vermeiden.
Da hab ich was dazu gelernt.
Perfekt! Was war es genau?
Ich würde Abstände von den Lenkerenden und nicht von der Radmitte messen. Wie kann man erkennen, ob man übersehen wurde?
Regeln für Radfahrer:
Fahre immer über Rot,
halte dich auf keinen Fall an die Straßenregeln, zählt ja nur für Autofahrer nicht für Radfahrer, außerdem werden wir ja eh nie angezeigt,
nimm immer die Vorfahrt von allen anderen,
streite alles ab, beginne alles und jeden zu verfluchen, zeige oft den Mittelfinger,
benutze auf keinen Fall Radfahrwege, erst recht nicht, wenn du ein Rennfahrrad hast bzw. mit Kindern unterwegs bist,
Licht brauchst du nicht, die Autos haben Lichter, die hell genug sind,
Die Polizei kann uns gar nichts, wir sind ja das schwächere Glied im Verkehr, wir sind daher immer unschuldig …
ICH FORDERE MEHR VERDAMMTE REGELN GEGEN RADFAHRER, NUMMERNSCHILDER bzw. KENNZEICHNUNG, und ohne Wenn und Aber Verhaftungen mit extremen Busgeldern
Ich hatte auch Mal so eine Situation
Welche denn?
Ich fahre eigentlich echt gerne Fahrrad aber Darmstadt Innenstadt ist ja wirklich die Hölle dafür.
Das stimmt!
Rasende Radfahrer sind gefährlich wie Bürgersteigfahrer und Ampelignorierer und vieles mehr. Nummernschilder u. Pflichtversicherung wären hilfreich.
Die parkenden Auto ist nur 1,2m abstand und nur 1,5m abstand wegen überholen dem Fahrrad fahrer.
Seit 2012 Januar 1.5m Zu parkenden Autos
@@WhiteFuchs92 Genau so ist es! Und beim Überholen sollten 1,5m - 2m Abstand gehalten werden.
Dann messen wir die aber doch bitte auch nicht von der Fahrradmitte aus, sondern vom Lenkerende. Schließlich wird der Abstand auch nicht von der Automitte an gemessen. Das sind, je nach Fahrrad, bis zu 40cm, die Ihr hier den Mindestabstand gekürzt habt, also um gut ein Viertel.
"Kunstwerke" aka auf der Straße gemalte "Radwege" sind KEINE Radweginfrastruktur.
Einige Aussagen sind nicht ganz so richtig. Vorher in der StVO informieren !
Was denn genau? Du musst auch bedenken, das Video ist mittlerweile 5,5 Jahre alt
Wie heißt dein Insta🤤
💀