Hallo Mark, ein Wohnmobil kann gemäß EG Fahrzeugklassen niemals ein LKW sein. Man unterscheidet nach Klassen M (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) und N (Fahrzeuge zur Güterbeförderung). Wohnmobile fallen immer, sofern sie als Wohnmobile zugelassen sind, immer unter die Klasse M. In der Klasse M gibt es keine Unterscheidung hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts. Man unterscheidet die Klassen M (M1 und M2) nur anhand ihrer Sitzplätze. Alle Wohnmobile einschließlich ExpeditionsLKWs fallen in der Regel in die Klasse M1, da sie weniger als 8 Sitzplätze haben. Es ist daher nicht notwendig, irgendwelche LKW-spezifischen Bestimmungen auf Wohnmobile über 3,5 Tonnen anzuwenden. Darunter die fallen auch die von dir erwähnten Lampen und Keile. Es handelt sich weiterhin um einen PKW und nicht um einen LKW, egal wie schwer er ist. Die EG Fahrzeugklassen sind getrennt von der Fahrerlaubnisverordnung zu betrachten. Man benötigt also für ein WoMo über 3,5 Tonnen einen C1 Führerschein bzw. über 7,5 Tonnen einen Führerschein der Klasse C. Viele gut gemeinte Grüße vom TÜV Prüfer des Vertrauens :)
Alles richtig,habe ich auch gesagt nur komisch das er das nicht weis und dan zu verwierung kommt. Wir alle womo besitzer,egal 3,5t oder 26t wen wir alls Wohnmobile zugelassen sind, dan,nach EG richtlinien , SIND WIR M1 PKW ALLSO AUTOS WIE FIAT PANDA UND KEINE BRUMIS SPRICH N1 ODER N2,3 GRUSS AUS BOSNIEN
Wissen das auch die netten Polizisten im Ausland, bzw. das könnte ohne die vorg. zusätzl. Dinge zu Diskusionen führen, oder!? Ansonsten wäre das gut gemeinte Video von Mark somit hinfällig bezüglich der erweiterten Lampen und Beschilderungen???
Hallo TüV-Prüfer des Vertrauens, nach der Interpretation unterliegen Wohnmobile >3,5 t auch nicht der Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf Autobahnen und dem LKW-Überholverbot.?! Bisher habe ich dazu noch keine allgemeingültige Aussage oder ein Urteil finden können.
Hallo TÜV-Prüfer Deine Aussage stimmt so leider nicht, glaube ich. Die Vorgaben sind in D nicht auf LKW beschränkt, sondern für sämtliche Fahrzeuge über 3,5t. Ausgenommen sind davon PKW, wozu ein Wohnmobil aber garantiert nicht zählt. Auch die Verkehrsschilder mit einem LKW beziehen sich auf Fahrzeuge über 3,5t, mit einzelnen Ausnahmen. Im europäischen Ausland wiederum betreffen diese Schilder explizit Lkw.Daher ist das mitführen einer Warnleuchte, Unterlegkeilen usw. sehr wohl auch für Fahrzeuge über 3,5t Vorschrift.
Bist du sicher das dies stimmt? Ein Wohnmobil über 3,5 T ist fahrerscheinmässig ein LKW, aber als Fahrzeugklasse ist es in der Klasse M also ein PKW. Darum gelten die Bestimmungen für das Fahrzeug wie bei einem PKW. Um das Fahrzeug führen zu dürfen gelten die Reglen wie genannt für einen LKW. Also kann man die Ausrüstung die für den LKW gilt vergessen für ein WoMo über 3,5 T. Ein Reisemobil wird in der Fahrzeugklasse M, einer Unterklasse des PKW, zugelassen. Die Fahrzeugklasse hat dabei die Zweckbestimmung „Wohnen“. Im Fahrzeugschein steht daher im Feld 5 unter Fahrzeugart „Sonder-Kraftfahrzeug Wohnmobil“.
Wieder ein tolles Video von Dir, Mark. Übrigens Deine Warnleuchte hat eine Zulassung für Gefahrguttransporte, deswegen auch der Vermerk GGVSE. @swissnor 60. Da hast Du aber einen Gedankenfehler. Es geht um Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Da ist es egal, welche Fahrzeugklasse im Fahrzeugschein steht. Nach der StVZO braucht ein Kfz über 3,5t zum Warndreieck getrennt davon einen Warnleuchte (§53a Abs.2) und Kfz von mehr als 4t brauchen mindestens einen Unterlegkeil (§ 41 Abs.14).
Danke für Deine Info. 2 Unterlegkeile brauchst Du bei drei- und mehrachsigen Kfz über 4t zG, 1 Unterlegkeil bei zweiachsigen Kfz über 4t zG. Warnleuchte bei Kfz über 3,5t zG mit Prüfzeichen - - - - - K 13932
Hi Mark, diese Parkwarntafeln gibts auch in starrer Form in 285x285mm Grösse, mit einem ovalen Loch für einen Drehwirbel (Drehverschluss). Du brauchst dann lediglich zB. vorne am Fahrzeug einen Drehwirbel/Drehverschluss mit zwei Blechschrauben, zB. an die Stoßstange montieren und kannst bei Bedarf die Nachtparktafel einhängen/montieren. Für vorne rechtsweisend und für hinten linksweisend.
Schade das du viele unterschiedliche Wörter durcheinander bringst. M1 ist ein PKW egal wie schwer. Die Verwirrung mit der Bezeichnung LKW wie in Deutschland gibt es nur noch in Portugal und der Schweiz. Durch dein Video verwirrst du viele, es gibt Vorschriften für Fahrzeuge über 3,5t und Vorschriften für LKW. Leider mischt du alles zusammen.
Hallo Mark, danke für das informative und amüsante Video. Bin ich froh, daß ich ein 3,5t Wohnmobil mit knapp 700kg Zuladung habe. Zugegebenermaßen fast immer ausgereizt. Vor allem die Achlast hinten. Das erspart mir so einiges. In NRW zahle ich noch 95€ scheint ja ein Schnäppchen zu sein.
Mark, du hast wie so oft ein außergewöhnliches Thema. Wir haben zumm Glück die Behörden weltweit und damit jeder weiß, was er tun und lassen darf, denken sie sich allerhand aus. Isso! Ich bin froh, dass ich ein Dickschiff mit 4,5t o. etwas mehr habe. Da es auch eine adäquate Länge hat, erfreut es mein Herz noch mehr. Ich nehme die Nachteile in Kauf, nicht gerne aber wie oben, Isso. Und noch danke für deine Tipps. Würde die Signaltafel vorne als magnetische (wenn es sowas gibt) auf die Motorhaube platzieren. Wenn das nicht genehm ist, mit 2 Ösen an die vordere Stoßstange hängen, mit Schloss. Irgendwie so werde ich es machen.
Danke für die Infos! Wir benutzen seit vielen Jahren für unser "Schiff" Warnmakierungen/Warnstreifen in Form von Magnetfolien. Ist super praktisch! Bis jetzt hatten wir kein Ärger mit den Behörden, egal ob In- oder Ausland!
Hallo Mark. Zu der Zulassung der Warnleuchte: Die ist für Gefahrgut-Transporte zugelassen. Das ist noch mal eine andere Hausnummer als "normale" Fahrzeuge. Bei anderen Warnleuchten, beispielsweise der HELLA 2XW 007 146-001, findest Du Prüfzeichen auf dem Gehäuse, bei dieser ist es K 13949. Das gilt als die behördliche Genehmigung dieser Leuchte. Eine ADR/GGVS-Zulassung ist nicht erforderlich.
Da man in D überwiegend am rechten Rand parkt wäre die Parkwarntafel, so wie du diese gezeigt hast, für vorne (Fahrerseite) und nicht für hinten! Sie muss nämlich zur Straße zeigen, also vom Fzg weg!
Danke gutes Video. Es erinnert mich an die 80er Jahre da galt noch die 2,8 to Regelung. Damals hatte ich meinen VW LT28 auf 3000 kg aufgelastet um Steuern zu sparen. Zur dieser Zeit gab es im Zubehör noch richtig gute Rammbügel an diesem hatte ich die Warntafel befestigt.
Was auch noch interessant ist. Die Hauptuntersuchung (TÜV) für Wohnmobile und LKW zwischen 3,5 und 7,5t ist in den ersten 6 Jahren alle 24 Monate und ab dem sechsten Jahr alle 12 Monate fällig.
Das ganze Gerede über Brücken, Schilder, Durchfahrtsbeschränkungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Parken hat doch mit dem möglicherweise angepassten Führerschein überhaupt nichts zu tun. Das gilt doch für den alten Führerschein genauso. Man darf das Fahrzeug fahren, sonst ändert sich nichts. Macht ja irgendwie auch Sinn…und es bleibt hoffentlich auch dabei ! Das Ziel sollte ja sein, dass die Fahrzeuge leichter werden.
Interessanter Beitrag. Über die Warnlampenpflicht stieß ich über ein Info-Blatt vom ADAC. Das mit den Keilen stand da nicht drin, wohl aber die Warntafeln zum Parken. Ich habe wegen der Keile dann nochmal genauer nachgeschaut: in "§ 41 Bremsen und Unterlegkeile (StVZO)" steht, dass die Keile erst bei Fahrzeügen über 4 Tonnen erforderlich sind. Zum Glück haben wir unser Wohnmobil nur auf 4 T aufgelastet und somit kann ich mir wenigstens die Keile sparen. Zahlreiche Versicherungen bieten über 4 T auch keinen Pannenschutzbrief an und ich würde mich nicht wundern, wenn auch manche Abschlepp-Unternehmen über 4 T ihren Dienst nicht anbieten (wegen der Belastbarkeit ihrer Abschleppfahrzeuge usw.). Jetzt muss ich mir nur noch Gedanken über die Warntafeln machen, nachdem ich gerade schon die Osram-Warnleuchte TA19 bestellt habe, die wohl auch zugelassen ist und auch mit LEDs funktioniert.
Es gibt noch eine zugelassene Lampe Osram LEDguardian TRUCK FLARE Signal TA19, aufstellbare LED Warnleuchte für LKW, Bus, Fahrzeuge über 3,5t, LEDSL103, 1 Leuchte Lieben Gruß, schönes Video
Die Parktafel, das unbekannte Wesen. Der Knickfals muss quer, damit die Streifenrichtung für hinten, bzw. vorne stimmt und für "beleuchtet" gilt nicht das Parken im Flutlicht einer Straßenlaterne, sondern tatsächlich das Standlicht und was auch vergessen wurde, bzw. oft vergessen wird: das Spiel mit den Keilen und den Parktafeln beginnt bei 3,5 to GesamtZUGgewicht. Also Wohnanänger an den Popelgolf und zack.
Nur, viele Leute machen gaaaaant große Augen, wenn sie mit ihrem 3,5 T Geschoss auf ne Waage gezogen werden. Dann wird es bei dem Meisten lustig. War bei uns auch so vor Jahren.
@@ichkannviel Damit habe ich komischerweise gar keine Probleme. Wir waren vollgepackt für 3 Wochen Schweden inkl. vollem Wassertank und hatten noch 150Kg Luft. War damit sehr zufrieden. Aber ja, vielen gehts tatsächlich so! Viele Grüße Togi 👋
@@MrTogi Und die Achslast? Meist ist das Gesamtgewicht nicht das Problem aber die Verteilung auf den Achsen und wenn dann achsweise gewogen wird kommt das große erwachen, besonders wenn Heckgarage vollgepackt und womöglich noch Fahrräder am heck.
Ich frage mich, wenn ich meinen 3,5tonner, zwecks Fahrkomfort, mit ner Luftfederung aufrüsten will, erhöht sich dann automatisch das zulässige Gesamtgewicht oder kann ich auch drauf verzichten? Fahren darf ich bis 7,5 t. Mir gehts vorrangig um die Kosten
Ich bin etwas verwirrt. Seit 2018 ist es laut EU-Verordnung 858 so, dass Fahrzeuge, die für den Personentransport vorgesehen sind, in die Klasse M fallen. Wenn außer dem Fahrer 8 oder weniger Personen transportiert werden können, fallen sie unter M1 (= Personenkraftwagen). Eine Abhängigkeit vom zulässigen Gesamtgewicht gibt es nicht mehr. Der Begriff "Wohnmobil" ist nur mehr als Aufbauart vorgesehen. Ist das in Deutschland noch nicht so? Wird tatsächlich nach Gewicht in LKW und PKW unterschieden? Wie schaut das mit einem "Bus" aus? Bitte um kurze Rückmeldung - mein Fahrzeug hat zGG von 4t. Bisher habe ich mich an die Verkehrsregeln für PKW (z.B. Parken) gehalten - und noch keinen Strafzettel erhalten.
Ich würde mich auch für Antworten interessieren, da mein Nachbar (Hymer MLT, 4,2t) hier in der Strasse bereits einen Strafzettel wegen fehlender Warntafel bekommen hat (Bayern).
"Wir alten Leute..." ich möchte da nicht eingeschlossen werden, auch wenn ich noch den alten 3er habe 😀 Das mit dem zusätzlichen Blinkdreieck ist ne gute Idee. Haben aktuell nur das andere zugelassene Lämpchen an Bord.
Hallo aus dem sonnigen bergischen Land, hast du nicht was vergessen im Beitrag zu Womos als LKW und die entsprechenden Bestimmungen? Was ist mit den als LKW zugelassenen Fahrzeugen unter 3,5 to? Danke und Gruß, Harry aus Engelskirchen 😎
Sehr gutes Video, denn dieses Pflichtzubehör haben viele nicht im Blick. Wir liegen mit dem Zulässigen Gesamtgewicht noch über den 7,5 t und in 19 Jahre hat sich noch niemand für die Tafeln interessiert. Auch die Bremskeile haben wir in der ganzen Zeit vielleicht zweimal benutzt. Wegen den Kostensteigerungen für die Unterstellung der Wohnmobile habe ich auch schon gehört.
Parkwarntafeln sind anscheinend nur innerhalb von geschlossenen Ortschaften zulässig, was die Sinnhaftigkeit dieser Dinger noch mehr in Frage stellen sollte. Wenn ich jetzt auf mein WoMo blicke, welches es in 3,5T, 4,25T und 4,4T Ausführung angeboten wird, dann kann ich sofort den Sinn in dieser Regelung erkennen.🤣🤣
Moin Mark, also uns betrifft es auch weil wir über 3,5t liegen, haben und dieses Teil gekauft.Osram LEDguardian TRUCK FLARE Signal TA19, aufstellbare LED Warnleuchte für LKW, Bus, Fahrzeuge über 3,5t, LEDSL103, 1 Leuchte vom großen A. Jetzt heisst es dort ist für Deutschland zugelassen, aber ich werde mir doch nicht deswegen für jedes Land eine extra Lampe kaufen. Hatte ich nicht einmal bei meinem 40tonner gebraucht. Keile habe ich deswegen auch aus Metall gewählt. Was diese Tafeln angeht, muss man die mitführen? Ich glaube eher nicht, halt nur wenn man das Fahrzeug an einer Strasse abstellt was ich ja nicht machen werde. Ach ja das Vergessender oder nicht mitführen der Lampe würde einem ca. 300€ kosten!! So habe ich beim GGVS ADR Schein gelernt.
Die Warntafeln machen auf jeden Fall Sinn. Es geht ja nicht nur ums Gewicht, sondern das Lkw auch breiter sind und in der Parkreihe am rechten Rand schon mal 1 Meter weiter in die Fahrbahn reichen. Die Tafel vorne festmontiert steht dann schon mal vor dem Scheinwerfer. Ich habe oben in die Stoßstange 2 Löcher gebohrt und an der Tafel zwei kurze Ketten mit Haken angebracht. Beim Parken wird die Tafel eingehängt, morgens abgenommen und verstaut. Dann reicht auch die preiswertere Ausführung ohne Scharnier.
Das Problem sind die Kastenwagen, die gerne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t zugelassen werden. Ich habe aber zum Beispiel einen Allradspringer unter 6m Länge, der fast genauso breit ist wie ein PKW ist, aber ein zul. Gesamtgew. von 4,1 Tonnen hat. Nur Eingeweihte erkennen äußerlich den Unterschied zum 3,5 Tonner. Im Übrigen ist die Ausstattung z.B. der Anzahl an Rückfahrscheinwerfer von der Fahrzeuglänge abhängig.
Also, das ein LKW 1 m breiter ist oder entsprechend weiter in der Fahrbahn reichen trifft vielleicht zu wenn dieser vor einem Zweirad parkt. Zu PKWs stimmt dies nur noch bedingt, zumindest kenne ich keine neuen Autos unter 1,5 m Breite. Ein Mini 1959, BMW Isetta, Fiat 500 1960, solche Kleinwagen der Nachkriegsjahre bis Mitte der 70er, mit etwa 1,34 bis 1,5 m Breite sind heute selten. Regelbrite heutiger PKS ist schon um 1,7 bis 1,9 Meter (leider) hinzu die Spiegel. Die max erlaubte Breite für alle Fahrzeuge ist 2,5 m. Was darüber ist sind Sondertransportfahrzeuge die nur angemeldet mit Begleitung fahren und im öffentlichen Raum niemals parken.
Vielen Dank für die Erläuterungen. Ich hab die Sachen im 4 Tonner dabei. Aber richtige Keile und nicht die kleinen Dinger. Was mich interessiert ob die Keile außen am Fahrzeug und für jeden zugänglich aufbewahrt werden müssen? Beim Wowa und LKW sehe ich die immer zugänglich? Gruß aus dem Westerwald
Ich würde zum Anbringen der Warntafel (an der vorderen Stoßstange) an der Stoßstange (ggf. auch - da die Stoßstange ja aus Kunststoff ist - hinter der Stoßstange) einen - entsprechend starken - Magneten anbringen, an welchem dann die Metall-Warntafel beim Parken befestigt werden kann.
Mach einen Rahmen aus Winkeleisen,( schweißen) diesen kann man dann an der Stoßstange befestigen, es geht darum, der Rahmen gibt dem Schild auch die Stabilität bei der Fahrt(Farhtwind, Schnee)
Wäre es vielleicht eine Idee, für die Tafel vorne eine Spiegel-Halterung zu bauen? Also ein Bügel, den Du von oben über Deinen Spiegel oder den Spiegelarm schiebst, und vor der Weiterfahrt schiebst Du es einfach wieder hoch und kannst es in ein Staufach legen.
Servus Mark, ja, da kommt was zusammen, an "Sonderaufgaben". Aber einen Einwand habe ich doch 🙂 Führerschein bis 4,25To hat nichts mit der maximalen Brückenbelastung zu tun. 🙂
Das stimmt, es geht mir nur darum dass es eben viele Brücken und Durchfahrten in Städten gibt, die heute explizit nur bis 3,5t freigegeben sind (in Frankreich besonders), das kann man nicht alles erweitern auf 4,25 nur weil die EU eine neue Führerscheinklasse definiert
Ja hab auch einzig behördlich zugelassene welche meine zusätzliche Zuladung wieder stark dezimiert 😂. Aber im PKW diese billig Rundleuchten sind nach 2 Jahren innen oxidiert und gehen im Ernstfall nicht. Also die Billigware jedes Jahr kontrollieren 😂
Sehr gut gemacht. Ich denke der 4,25 Tonnen Führerschein Word kommen, alleine wegen den Rettungsdiensten und Feuerwehren. Die Tonagenbeschränkungen an Brücken gehe ich davon aus das die bleiben. Die LKW (LLKW) Zulassung ist ja heute fast bei jeden Handwerker der Fall wenn eine geschlossene Rückwand im Fahrzeug ist. Die haben ja auch meistens max 3,5 Tonnen aber V Max offen und das LKW Überholverbot gilt auch nicht. Wie das alles jedoch im Womo umgesetzt werden soll erschließt sich mir nicht.
Moinsen! Was willst du denn mit den Täfelchen? Du hast doch so viel Strom im Auto, dass du den problemlos mit voller Beleuchtung dauerhaft abstellen kannst 😀
Einen ganz wichtigen Punkt fehlt. Der Pkw bzw Anhänger hinten dran. Schweres Thema an dem sich die Geister scheiden. Denn dann gilt leider das Sonntag Fahrverbot und es kommt auf dem Beamten an. Ein Boot ist dann als Freizeitgerät zu werten. Der mitgeführte Pkw, Motorrad, Quad sieht da schon anders aus.
Warnleuchte kann ich ja noch nachvollziehen, die ist immer sinnvoll, auch in der 4T Klasse. Aber diese Schilder, die Keile? Wie ernst nehmen die Kontrolleure das? Schon mal jemand deswegen belangt worden?
Servus Mark, ich würde versuchen die Tafel mit Neodynmagneten zu befestigen. Die Magneten sind sehr klein und sehr stark. Von hinten am Stoßfänger kleben, dann läßt sich die Tafel nach Bedarf einfach anbringen.
Hallo Mark, super Video, gute Hinweise weil sicherlich nur Wenigen bekannt. Ein kleiner Fehler ist aber im System. Deine Keile sind zu klein und zu schwach. Es gibt sicherlich kein WoMo über 4 Tonnen mit einer Achslast von 1600kg (800 pro Rad). Aber Deine Keile haben genau diese Einschränkungen. Du brauchst also die großen Keile die Du kaum unterbringst. LG Christian
Hallo, eine Anmerkung zu den Keilen. Meines Wissens muss man bei Fahrzeugen über 3,5t einen geeigneten Keil mitführen und über 7,5t zwei geeignete Keile.
Hallo Mark, gute Informationen, die man beim Womo Händer meist nicht erzählt bekommt... Stellt sich dann auch die Frage, wenn es mitgeführt werden muss, muss es dann vom Händler (wenn schon bei Kauf über 3,5T) nicht eigentlich schon im Fahrzeug sein, da er ja sonst ein nicht den Vorgaben entsprechendes Fahrzeug auf die Straße lässt? Mag die Leuchte noch sinnvoll erscheinen und die Keile bei LKW im Stadtgebiet auch (wer will schon einen LKW im Heck haben) ist die Markierung naja. Habe ich mit dem zuständigen Abteilungsleiter bei unserer Stadtverwaltung unterhalten. Statt der Schilder sind wohl auch reflektierende, selbstklebende Folien wie an Baustellenfahrzeugen erlaubt (ähnlich absperrband). Diese passen dann auch vorne am Ducato. Dies ist aber auch nur im Wohngebiet verpflichtend. Jetzt ist es so, der gemeine Ordnungsbeamte, kann bei einer Auflastung oder den Womos bis 4.5T nicht unterscheiden ob es nicht doch ein 3,5 T Womo ist, könnte ja die Luftfederung auch ohne Auflastung verbauen. Bei den Fahrzeugen darüber schon eher. Wenn dann das Fahrzeug nicht evtl. aus TH-cam Videos bekannt ist, wird er es kaum merken, dass es über 3.5T ist 🙂. Bei der Führerscheindiskussion wird es wohl wie bei der Zeitumstellung dauern bis das alles durch ist. Aber bei unseren 7,2T eh nicht relevant... Leider finde ich keinen Link zu dem Warndreieck. Das finde ich wirklich auffälliger als die Leuchte und würde dies bevorzugen..
Moinsen! Ein Warnweste & Verbandskasten müssen ja auch mitgeführt werden, muss aber nicht vom Händler mitgegeben werden. Bei unserem Van (Neufahrzeug) war das bei der Übergabe z.B. nicht der Fall. Jetzt bei dem 4,4T Euro, waren anscheinend zumindest die Keile im Fahrzeug drin. Zumindest gibt es dafür eine Aufbewahrung die verdächtig genau dafür passt. Lampe und Schilder mussten wir aber auch selbst dazu kaufen.
@@Waldhelden Das war auch eher die Frage ob die Verbraucher nicht darauf bestehen sollten, dass solch Dinge mit geliefert werden. Ich führe da jedesmal bei der Fahrzeugübergabe (beim PKW) die Diskussion mit dem Händler, dass ich das Fahrzeug in diesem Zustand nicht vom Hof bewege, da er mir ein Fahrezug das nicht StVo Konform ist übergibt. Dann gibt es zähneknirschend das Warndreieck und den Verbandskasten dazu (liegt dort eh im Zubehör rum). Die Warnwerste ist noch vom alten Fahrzeug vorhanden. Ja ist vielleicht ein bisschen Monk mäßig, aber ich kaufe doch ein nicht ganz günstiges Fahrzeug und das darf ich dann bei Übernahme eigentlich so nicht im Verkehr bewegen, wenn diese Dinge fehlen.
Insofern sich der "gemeine" Ordnungsbeamte für das geparkte Wohnmobil interessiert, wird er es anhand des zentralen Verkehrsinformationssystem überprüfen. Diesem ist dann zu entnehmen, welches zGg vorliegt...
Mein Allradsprinter CDI419 ist unter 6m lang und passt in eine ganz normale Parknische. (Nebeneinander, nicht hintereinander.) Die Warntafel geben dem laufenden Verkehr überhaupt kein Warnsignal. - fast jeder 3,5t Ducato ist länger und breiter als ein CDI419, aus Verkehrssicherungsgründen erschließt sich mir nicht diese Regelung, zumal das tatsächliche Gewicht ausserhalb von Reisen auch noch unter 3,5t ist. - Galt bisher die Regelung, daß ein Fahrzeug über 3,5t eine besondere Qualifikation brauchte, C1, soll zukünftig diese Qualifikation nicht mehr nötig sein, wenn das Fahrzeug einen alternativen Antreib hat? Was macht ein KfZ ungefährlicher im Straßenverkehr, wenn es über 3,5t und ein Elektromotor hat?
Diese Regelungen die hier angesprochen wird laut EU Verordnung ist der C1 der mit Führerscheinen vor 1999 das aber in Österreich nicht umgesetzt hat und damit kann in Österreich kein C1 gemacht werden sondern nur der grosse C. Meine Frau musste daher mit 62 noch den grossen C machen. Soviel zur einheitlichen Regelung der EU Verordnungen.
Gestern erst wieder etwas zum Thema Ü 3,5 Tonnen Führerschein gelesen. Dies soll nur für alternative Antriebe, Klimafreundliche Fahrzeuge gelten. Laut dem Schrieb von gestern soll dies nun so zur EU Abstimmung vorgelegt worden sein. Sorry das ich mich jetzt nicht zu 100% damit beschäftige denn ich habe noch den alten Führerschein bis 7,5 Tonnen und verfolge die Sache dann nur am Rand. Ansonsten bleibt nur zu sagen - was wäre Deutschland ohne seine X Verordungen und ohne seine Prüfzeichen?!
Spannend finde ich das du das Fahrzeug als LKW gekauft hast und das dem Hersteller / Händler scheinbar nicht bewusst ist sonst müsste er es ja ab Werk vorsehen...
Hallo Leute, der Hersteller beantragt die Zulassung des FZ. Ist es ein M1 Fahrzeug gilt es als PKW und ist als dessen zu behandeln. Führerschein ist eine ganz andere Sache.
super kürzeres Thema!. In maximal 4 Minuten hast Du 3 Gegenstände erklärt, die man mit einem zur Personenbeförderung geeigneten Fahrzeug über 3,5 t mitführen müssen. Wie sieht ein längeres Thema bei Dir aus?
Viel tam tam um nichts auch dein Fahrzeug hat in der Zulassung sicherlich M1 in der Zulassung stehen . Das heißt Wohnmobil mit PKW Zulassung bei 4t also nix LKW oder von welchen Fahrzeugen redest du
Nur mal so nebenbei Dein Affiliatelink bei der Firma führt zu einem 404 Page not found. Wenn ich weiter shopen drücke bekäme ich 16% auf das Gerät ohne rabbat code 5% . Hmmm. Hak da vielleicht nochmal nach. 404 und gesponserte links funktioniert nicht. Vielleicht ist aber auch der Entwickler nicht am Platz😅
Die Tageln sind bei "Spnderfahrzeugen" über 3,5t nicht notwendig, es ist trotz Gewichtvin Pkw. Der DEKRA-Mann hilft da gern weiter. Nichter Prüfer,, dondern der für Zulassung und Führerscheine. Da mal,ein schönes langes und auch aller meist ein gutes Gespräch suchen! Das wird interessant .. viel,Spass! Ich hatte das schon vor dem Kaufvdes 4,85ter ...
@@bergbrise ja, ist wohl Bayern ... deutsche StVO und nicht bayrische ... stelle gerade fet, habe wohl sehr dicke Finger. Bei uns gilt die mindest Durchfahrtsbreite zu gewähren. Was sagt denn Euer Strassen und Wegegesetz des Landes?
Mir fällt ein, was Du vergaßest: ANGLES MORTES! Das Schild ist bei Fahrzeugen (und Anhängern) ab 3,5 to zulässigem Einzelfahrzeuggewicht in Frankreich links und rechts in ca. 1 m Entfernung vom Bug entfernt undd am Heck rechts vorgeschrieben und dürfte daher auch Dein WoMo betreffen, solltest Du mal nach oder durch Frankreich juckeln wollen.
Da hast Du absolut Recht!! Ich war grad mit meiner Tochter in Frankreich, dazu (und zu noch ein paar anderen Frankreich Besonderheiten) werde ich demnächst ein Extra-Video machen. Incl. ANGLES MORTS
@@bergbrise Moin Mark. Besonders wichtig, auch das richtige Schild anbringen. Das mit dem Bus, nicht das mit dem LKW drauf☝️. Auch die Größe ist wichtig. Gibt's zum kleben und magnetisch. Weiß aber nicht wie gut das hält. Bei mir am LKW sind alle geklebt. Gruß Micha
Bremskeile okay die machen ein wenig Sinn kosten fast nichts und stören nicht weiter zumindest lohnt da keine noch so kurze Diskussion . Die Warntafel Hinten zähneknirschend auch okay aber Vorne eher nein weil sich da fragen auftun . Zum einen wie montieren dann ist es für die Aerodynamik auch nicht sonderlich förderlich und was ist mit Unfallschutz ? Die Fahrzeughersteller geben sich mühe den Passiven Schutz zu erhöhen besonders wenn es um Unfälle mit Passanten geht oder den Fahrradfahren die können sich an so einem Faltbarem Kuchenblech anständig verletzen . Da wäre wenn eine abnehmbare Lösung hilfreich z.B. mit Magneten oder Zapfen und Hülsen die z.B in der Stoßstange eingelassen werden und man dann nur noch die Warntafel einfädeln muss und ein oder mehrere Magnete sichern diese zusätzlich . Eine feste Montage wäre ja vorne nur über Winkel möglich und sicher nicht zuträglich für die passive Sicherheit immerhin muss das recht stabil angebaut werden damit es auch Windkräften jenseits der 100Km/h standhalten kann . Schließlich hat man nicht immer wind von hinten der kann ja auch mal mit satten 50Km/h von vorne blasen . Manchmal frage ich mich was denken die sich da bei der EU und vergesse das die das mit dem Denken nicht erfunden haben . Denn dann dürften 50ccm Roller nicht mit 45 Km/h umher rasen sondern dürften 60 Km/h dahin rollen und wären so Innerorts kein rollendes Hindernis und Außerorts wäre die Differenzgeschwindigkeit erheblich geringer . Denke das Beleuchtung eine bessere alternative darstellt zumal mit LED Birnen der Stromverbrauch erträglich sein dürfte . Alles in allem denke ich das ich wenn dann unter der 3,5 t grenze bleiben werde zumal ich eh bis 7,5t fahren darf zumindest noch wer weiß was da noch kommt immerhin müssen wir ja alle nach und nach unsere geliebten und beschützten Lappen eintauschen gegen diese Plastikteile wo es dann neue Regelungen und Verpflichtungen drauf gibt z.b. Ärztliche checkups ab einer gewissen Gewichtsklasse und einem gewissen alter weit unter dem Rentenalter und sie können dann Schlitten mit uns fahren weil sie dann immer wieder neue Regelungen auferlegen können da ist dann nichts mehr mit Bestandsschutz . Manchmal glaube ich sie wollen so dafür sorgen das immer weniger Menschen selbst Autofahren dürfen und das ohne es direkt zu verbieten . sie schrauben die Hürden einfach immer höher sei es Monetär oder über auflagen auch wird es immer leichter seinen Führerschein zu verlieren . Wenn ich bedenke was mich damals ende der 80er der Lappen gekostet hatte schlanke 1600 DM (ca 820€) für Motorrad und Auto zusammen das war ohne weiteres finanzierbar obwohl weniger verdient wurde .
mE sind gerade die >3.5to Zeichen mit LKW Piktogramm nicht relevant für Womo über 3.5to, nur ohne LKW Bild wäre es bindend, da du eben kein lkw bist, sondern womo. das wissen viele nicht, die wollen keine Sattelschlepper in den Dörfern, womo ist ok!
Hallo tobschter In D sind die Schilder mit dem LKW-Symbol für sämtliche Fahrzeuge (nicht nur LKW) über 3,5t bindend. Es gibt da bei der Regelung einzelne Ausnahmen. Im Ausland betreffen sie tatsächlich nur als LKW zugelassene Fahrzeuge.
Toll toll, dass Pecron, der Werbeopartner, es nicht mal schafft, eine EU-konforme Website (Impressum) zu erstellen, wie ist dann erst die Qualität der Ware in dem Punkt?
Ich weiß nicht auf welcher Webseite sie waren aber die „zum Werbetreibenden“ Webseite hat ein Impressum. Das Impressum ist allerdings nicht wirklich wichtig, in diesem Fall sind elektrische Prüfsiegel viel wichtiger.
@@bergbrise bin im Osterwochende und die Familie hat ei anander versprochen, nicht so viel Virtualia zu machen. Wenn es in Ordnung ist für Dich, dann komme ich nächste Woche darauf zurück.
Das Video ist gut aber die Aussage über die 3,5 To ist ein WoMo kein LKW sondern noch ein PKW die aussage ist verwirrend obwohl klar ist das ab 3,5 To die 100 KM gelten.
Interessantes Video. Danke! Mit der Keilthematik musste ich mich für mein 4,4 t Womo auch befassen und war/bin der Annahme, daß ein Keil der Nenngröße 46 ausreicht. Das Käsestück blockiert seither meine Heckgarage ☹Deine Keile sind doch deutlich kleiner 😉Warntafeln werde ich wahrscheinlich nicht anschaffen.
Wenn ich das recht erinnere, dann fahren auch Transporter mit Warntafeln auf Grund der geladenen Waren rum. Bin mir nicht sicher, aber haben die nicht ihre Tafeln entweder vor der Stoßstange oder darüber? Eventuell mal beim TÜV fragen, wie das in der Praxis meist gelöst ist? Die dürften ja immer mal Fahrzeuge mit solchen Tafeln sehen.
Dann ist aber komisch das mein wohnmobile nicht als LKW in Versicherung und Steuer so eingestuft sind. Soll aber dann alles rüsten als sei es ein LKW? Das ist wie mit Pick ups mit LKW Zulassung nur 80 km/h und Sonntags Fahrverbot, dann wäre das auch so mit deinem Wohnmobile. Ich finde Wohnmobile sollten da eine andere Regelung haben von man schon bezahlt als wäre es ein PKW.
Der EU-Vorschlag bezieht sich nur auf alternative Antriebe, also E-AUTOS! Für normale Wohnmobile ändert sich Führerscheinrechtlich also nix. Die üblichen Einschränkungen in der StVO ab 3,5t sind davon unberührt.
Was haben Brücken und schilder mit einer möglichen Führerschein Änderung gemein ? Nichts ! wir alten Sacke dürfen ja 7,5 t fahren die Jungen nicht aber schilder wurden nie dafür geändert . Eine Brücke oder Straße die maximal 3,5 aushält und dem entsprechend beschildert ist wird auch so bleiben dann darf man zwar mit seinem 4 Tonner exakt bis an die Brücke fahren aber nicht darüber völlig egal welcher Führerschein vorhanden ist . Mit dem Pick Up meines Kumpels darf ich auch nicht überall hinfahren daran ändert sich nichts selbst wenn durch die mögliche Führerschein Änderung nun seine kids damit fahren dürften zu schwer bleibt zu schwer für bestimmte Brücken oder Straßen egal ob man den nun fahren darf oder nicht .
Sorry viel Luft und Zeit , für wenig Inhalt....ein Kanal Abonnent ...aber der Beitrag, wie man mit TH-cam Geld verdient, von Dir , ist hier grandios umgesetzt worden...
Ein LKW ist ein Lastkraftwagen! Die Führerscheinklassen werden NUR mit dem zulässigen Gesamtgewicht unterschieden. D.h. auch ein PKW über 3,5t braucht ein C1 Führerschein! Fahrzeuge mit einer Wohnmobilzulassung und einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t haben eine Sonderstellung gegenüber einem Lastkraftwagen. Kein Sonntagsfahrverbot, 100km/h auf BAB usw. Definition Klasse C1: Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. - Kein Wort, dass das Fahrzeug speziell für Lasten gebaut wurde.
Im Ausland wird das WoMo anders besteuert. Schweiz statt Schwerlastabgabe 25CFR pro Tag nur 3.90Chf pro Tag im 10er Block. In Österreich zahlst du fürs über 3.5T WoMo. gleiche Abgabe wie 40 Tonner. Als Beispiel innsbruck bis Hainburg a.d.Donau 545km über Autobahn 120€. Innsbruck Kufstein 12€ und für die Fahrt Schwaz bis Brenner ca 50km 79€ dann fährst du um den Betrag vom Brenner bis Ventimillia I/F. Mein WoMo hätte laut Papiere 3490kg ohne Zuladung und tatsächlich waren es 3720kg. Also auflasten denn in GB gibt es keine Toleranz und bis 5000€ anderswo mehr als 2000€ und mehr. Das ist die Einhetregelung der EU.
@@richardroztocil-hofer1616 ja, im Ausland alles anders. In Österreich zählt das technisch zulässige Gesamtgewicht F1 im Schein, aber nur für Neufahrzeuge.
Eigentlich braucht man Keile welche auch bis 4,5 to zugelassen sind. Die Du zeigst sind das nicht😂 . Kauft man solche Keile hat man keinen Platz mehr in der Heckgarage 😂. Aber sag nochmal jemand die deutsche Polizei ist nicht freundlich. Bin bei der Jungfernfahrt kontrolliert worden. Und man hat temporär Rundumleuchte und Auffahrkeile akzeptiert 😊
Hallo Mark, ein Wohnmobil kann gemäß EG Fahrzeugklassen niemals ein LKW sein. Man unterscheidet nach Klassen M (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) und N (Fahrzeuge zur Güterbeförderung). Wohnmobile fallen immer, sofern sie als Wohnmobile zugelassen sind, immer unter die Klasse M. In der Klasse M gibt es keine Unterscheidung hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts. Man unterscheidet die Klassen M (M1 und M2) nur anhand ihrer Sitzplätze. Alle Wohnmobile einschließlich ExpeditionsLKWs fallen in der Regel in die Klasse M1, da sie weniger als 8 Sitzplätze haben. Es ist daher nicht notwendig, irgendwelche LKW-spezifischen Bestimmungen auf Wohnmobile über 3,5 Tonnen anzuwenden. Darunter die fallen auch die von dir erwähnten Lampen und Keile. Es handelt sich weiterhin um einen PKW und nicht um einen LKW, egal wie schwer er ist. Die EG Fahrzeugklassen sind getrennt von der Fahrerlaubnisverordnung zu betrachten. Man benötigt also für ein WoMo über 3,5 Tonnen einen C1 Führerschein bzw. über 7,5 Tonnen einen Führerschein der Klasse C. Viele gut gemeinte Grüße vom TÜV Prüfer des Vertrauens :)
Alles richtig,habe ich auch gesagt nur komisch das er das nicht weis und dan zu verwierung kommt.
Wir alle womo besitzer,egal 3,5t oder 26t wen wir alls Wohnmobile zugelassen sind, dan,nach EG richtlinien , SIND WIR M1 PKW ALLSO AUTOS WIE FIAT PANDA UND KEINE BRUMIS SPRICH N1 ODER N2,3
GRUSS AUS BOSNIEN
Wissen das auch die netten Polizisten im Ausland, bzw. das könnte ohne die vorg. zusätzl. Dinge zu Diskusionen führen, oder!?
Ansonsten wäre das gut gemeinte Video von Mark somit hinfällig bezüglich der erweiterten Lampen und Beschilderungen???
Hallo TüV-Prüfer des Vertrauens,
nach der Interpretation unterliegen Wohnmobile >3,5 t auch nicht der Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf Autobahnen und dem LKW-Überholverbot.?!
Bisher habe ich dazu noch keine allgemeingültige Aussage oder ein Urteil finden können.
danke.
Hallo TÜV-Prüfer
Deine Aussage stimmt so leider nicht, glaube ich. Die Vorgaben sind in D nicht auf LKW beschränkt, sondern für sämtliche Fahrzeuge über 3,5t. Ausgenommen sind davon PKW, wozu ein Wohnmobil aber garantiert nicht zählt. Auch die Verkehrsschilder mit einem LKW beziehen sich auf Fahrzeuge über 3,5t, mit einzelnen Ausnahmen. Im europäischen Ausland wiederum betreffen diese Schilder explizit Lkw.Daher ist das mitführen einer Warnleuchte, Unterlegkeilen usw. sehr wohl auch für Fahrzeuge über 3,5t Vorschrift.
Bist du sicher das dies stimmt?
Ein Wohnmobil über 3,5 T ist fahrerscheinmässig ein LKW, aber als Fahrzeugklasse ist es in der Klasse M also ein PKW. Darum gelten die Bestimmungen für das Fahrzeug wie bei einem PKW. Um das Fahrzeug führen zu dürfen gelten die Reglen wie genannt für einen LKW. Also kann man die Ausrüstung die für den LKW gilt vergessen für ein WoMo über 3,5 T.
Ein Reisemobil wird in der Fahrzeugklasse M, einer Unterklasse des PKW, zugelassen. Die Fahrzeugklasse hat dabei die Zweckbestimmung „Wohnen“. Im Fahrzeugschein steht daher im Feld 5 unter Fahrzeugart „Sonder-Kraftfahrzeug Wohnmobil“.
Wieder ein tolles Video von Dir, Mark. Übrigens Deine Warnleuchte hat eine Zulassung für Gefahrguttransporte, deswegen auch der Vermerk GGVSE.
@swissnor 60. Da hast Du aber einen Gedankenfehler. Es geht um Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Da ist es egal, welche Fahrzeugklasse im Fahrzeugschein steht. Nach der StVZO braucht ein Kfz über 3,5t zum Warndreieck getrennt davon einen Warnleuchte (§53a Abs.2) und Kfz von mehr als 4t brauchen mindestens einen Unterlegkeil (§ 41 Abs.14).
@@horstbauer978 Danke euch. Das war zuerst auch mein Gedanken. Aber ich glaub ich muss einkaufen gehen .
@@horstbauer978 dann hälst du dich ans Sonntagsfahrverbot mit dem WoMo weil du einen LKW fährst?
Danke für Deine Info. 2 Unterlegkeile brauchst Du bei drei- und mehrachsigen Kfz über 4t zG, 1 Unterlegkeil bei zweiachsigen Kfz über 4t zG.
Warnleuchte bei Kfz über 3,5t zG mit Prüfzeichen - - - - - K 13932
Hi Mark, diese Parkwarntafeln gibts auch in starrer Form in 285x285mm Grösse, mit einem ovalen Loch für einen Drehwirbel (Drehverschluss).
Du brauchst dann lediglich zB. vorne am Fahrzeug einen Drehwirbel/Drehverschluss mit zwei Blechschrauben, zB. an die Stoßstange montieren und kannst bei Bedarf die Nachtparktafel einhängen/montieren. Für vorne rechtsweisend und für hinten linksweisend.
Deine Aufklärung ist so wertvoll. Danke 🙏
Schade das du viele unterschiedliche Wörter durcheinander bringst. M1 ist ein PKW egal wie schwer. Die Verwirrung mit der Bezeichnung LKW wie in Deutschland gibt es nur noch in Portugal und der Schweiz. Durch dein Video verwirrst du viele, es gibt Vorschriften für Fahrzeuge über 3,5t und Vorschriften für LKW. Leider mischt du alles zusammen.
Hallo Mark, danke für das informative und amüsante Video. Bin ich froh, daß ich ein 3,5t Wohnmobil mit knapp 700kg Zuladung habe. Zugegebenermaßen fast immer ausgereizt. Vor allem die Achlast hinten. Das erspart mir so einiges. In NRW zahle ich noch 95€ scheint ja ein Schnäppchen zu sein.
Mark, du hast wie so oft ein außergewöhnliches Thema.
Wir haben zumm Glück die Behörden weltweit und damit jeder weiß, was er tun und lassen darf, denken sie sich allerhand aus. Isso! Ich bin froh, dass ich ein Dickschiff mit 4,5t o. etwas mehr habe. Da es auch eine adäquate Länge hat, erfreut es mein Herz noch mehr. Ich nehme die Nachteile in Kauf, nicht gerne aber wie oben, Isso. Und noch danke für deine Tipps. Würde die Signaltafel vorne als magnetische (wenn es sowas gibt) auf die Motorhaube platzieren. Wenn das nicht genehm ist, mit 2 Ösen an die vordere Stoßstange hängen, mit Schloss. Irgendwie so werde ich es machen.
Hilfreich, danke. Die Parktafeln zum Verschandeln des WoMo waren mir tatsächlich neu.
sehr „hübsch“, gell. aber schließlich fährst du ein Lastkraftwagen mit über 3,5 t. Also eigentlich so etwas wie ein Tieflader 😂
Danke für die Infos! Wir benutzen seit vielen Jahren für unser "Schiff" Warnmakierungen/Warnstreifen in Form von Magnetfolien. Ist super praktisch! Bis jetzt hatten wir kein Ärger mit den Behörden, egal ob In- oder Ausland!
Nicht zu vergessen,für frankreich,die stylischen angles mortes aufkleber,suf türen und rückwand.
ja, sehr hübsch 🙈
Hallo Mark. Zu der Zulassung der Warnleuchte: Die ist für Gefahrgut-Transporte zugelassen. Das ist noch mal eine andere Hausnummer als "normale" Fahrzeuge.
Bei anderen Warnleuchten, beispielsweise der HELLA 2XW 007 146-001, findest Du Prüfzeichen auf dem Gehäuse, bei dieser ist es K 13949. Das gilt als die behördliche Genehmigung dieser Leuchte. Eine ADR/GGVS-Zulassung ist nicht erforderlich.
Da man in D überwiegend am rechten Rand parkt wäre die Parkwarntafel, so wie du diese gezeigt hast, für vorne (Fahrerseite) und nicht für hinten! Sie muss nämlich zur Straße zeigen, also vom Fzg weg!
Danke gutes Video. Es erinnert mich an die 80er Jahre da galt noch die 2,8 to Regelung. Damals hatte ich meinen VW LT28 auf 3000 kg aufgelastet um Steuern zu sparen. Zur dieser Zeit gab es im Zubehör noch richtig gute Rammbügel an diesem hatte ich die Warntafel befestigt.
Was auch noch interessant ist. Die Hauptuntersuchung (TÜV) für Wohnmobile und LKW zwischen 3,5 und 7,5t ist in den ersten 6 Jahren alle 24 Monate und ab dem sechsten Jahr alle 12 Monate fällig.
wichtiger Punkt, danke!
Das ganze Gerede über Brücken, Schilder, Durchfahrtsbeschränkungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Parken hat doch mit dem möglicherweise angepassten Führerschein überhaupt nichts zu tun. Das gilt doch für den alten Führerschein genauso. Man darf das Fahrzeug fahren, sonst ändert sich nichts. Macht ja irgendwie auch Sinn…und es bleibt hoffentlich auch dabei ! Das Ziel sollte ja sein, dass die Fahrzeuge leichter werden.
Interessanter Beitrag. Über die Warnlampenpflicht stieß ich über ein Info-Blatt vom ADAC. Das mit den Keilen stand da nicht drin, wohl aber die Warntafeln zum Parken. Ich habe wegen der Keile dann nochmal genauer nachgeschaut: in "§ 41 Bremsen und Unterlegkeile (StVZO)" steht, dass die Keile erst bei Fahrzeügen über 4 Tonnen erforderlich sind. Zum Glück haben wir unser Wohnmobil nur auf 4 T aufgelastet und somit kann ich mir wenigstens die Keile sparen. Zahlreiche Versicherungen bieten über 4 T auch keinen Pannenschutzbrief an und ich würde mich nicht wundern, wenn auch manche Abschlepp-Unternehmen über 4 T ihren Dienst nicht anbieten (wegen der Belastbarkeit ihrer Abschleppfahrzeuge usw.). Jetzt muss ich mir nur noch Gedanken über die Warntafeln machen, nachdem ich gerade schon die Osram-Warnleuchte TA19 bestellt habe, die wohl auch zugelassen ist und auch mit LEDs funktioniert.
Es gibt noch eine zugelassene Lampe Osram LEDguardian TRUCK FLARE Signal TA19, aufstellbare LED Warnleuchte für LKW, Bus, Fahrzeuge über 3,5t, LEDSL103, 1 Leuchte
Lieben Gruß, schönes Video
mega, Danke!!
Die Parktafel, das unbekannte Wesen. Der Knickfals muss quer, damit die Streifenrichtung für hinten, bzw. vorne stimmt und für "beleuchtet" gilt nicht das Parken im Flutlicht einer Straßenlaterne, sondern tatsächlich das Standlicht und was auch vergessen wurde, bzw. oft vergessen wird: das Spiel mit den Keilen und den Parktafeln beginnt bei 3,5 to GesamtZUGgewicht. Also Wohnanänger an den Popelgolf und zack.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich keinen LKW Führerschein habe, bin ich ganz froh einen Camper bis 3,5t zu haben 😄
Danke für die super Erklärung :)
Nur, viele Leute machen gaaaaant große Augen, wenn sie mit ihrem 3,5 T Geschoss auf ne Waage gezogen werden. Dann wird es bei dem Meisten lustig. War bei uns auch so vor Jahren.
@@ichkannviel Damit habe ich komischerweise gar keine Probleme. Wir waren vollgepackt für 3 Wochen Schweden inkl. vollem Wassertank und hatten noch 150Kg Luft. War damit sehr zufrieden.
Aber ja, vielen gehts tatsächlich so!
Viele Grüße Togi 👋
@@MrTogi Und die Achslast? Meist ist das Gesamtgewicht nicht das Problem aber die Verteilung auf den Achsen und wenn dann achsweise gewogen wird kommt das große erwachen, besonders wenn Heckgarage vollgepackt und womöglich noch Fahrräder am heck.
@@MrTogi Achten Sie trotzdem auf die Achslasten. Oft ist das Gesammtgewicht nicht überschritten , aber die zulässige Achslast.
@@ichkannviel fahre einen Mooveo 60 EB Kastenwagen und kann fast 800 kg zuladen. 😂 Das habe ich selbst für 5 Wochen Irland längst nicht gebraucht
Hi Marc, Gott sei Dank fahren wir ein WoMo bis 3,5T…. …und nach deinem Video wird das auch so bleiben!👍🙏😂
Ich glaube es gibt auch die Alternative Aufkleber zu den Parkwarntafeln.
Ich frage mich, wenn ich meinen 3,5tonner, zwecks Fahrkomfort, mit ner Luftfederung aufrüsten will, erhöht sich dann automatisch das zulässige Gesamtgewicht oder kann ich auch drauf verzichten? Fahren darf ich bis 7,5 t. Mir gehts vorrangig um die Kosten
verstehe ich gut, nein Du musst das nicht eintragen lassen :)
Ich bin etwas verwirrt.
Seit 2018 ist es laut EU-Verordnung 858 so, dass Fahrzeuge, die für den Personentransport vorgesehen sind, in die Klasse M fallen. Wenn außer dem Fahrer 8 oder weniger Personen transportiert werden können, fallen sie unter M1 (= Personenkraftwagen). Eine Abhängigkeit vom zulässigen Gesamtgewicht gibt es nicht mehr. Der Begriff "Wohnmobil" ist nur mehr als Aufbauart vorgesehen.
Ist das in Deutschland noch nicht so? Wird tatsächlich nach Gewicht in LKW und PKW unterschieden? Wie schaut das mit einem "Bus" aus?
Bitte um kurze Rückmeldung - mein Fahrzeug hat zGG von 4t. Bisher habe ich mich an die Verkehrsregeln für PKW (z.B. Parken) gehalten - und noch keinen Strafzettel erhalten.
Ich würde mich auch für Antworten interessieren, da mein Nachbar (Hymer MLT, 4,2t) hier in der Strasse bereits einen Strafzettel wegen fehlender Warntafel bekommen hat (Bayern).
"Wir alten Leute..." ich möchte da nicht eingeschlossen werden, auch wenn ich noch den alten 3er habe 😀 Das mit dem zusätzlichen Blinkdreieck ist ne gute Idee. Haben aktuell nur das andere zugelassene Lämpchen an Bord.
@@andremock447 Einfach mal beim großen A nachschauen, oder Google mal aktivieren. Ganz einfach.
Danke für den Hinweis - habe einen 7,49 to. bisher ohne Warntafel
Hallo aus dem sonnigen bergischen Land, hast du nicht was vergessen im Beitrag zu Womos als LKW und die entsprechenden Bestimmungen? Was ist mit den als LKW zugelassenen Fahrzeugen unter 3,5 to? Danke und Gruß, Harry aus Engelskirchen 😎
Sehr gutes Video, denn dieses Pflichtzubehör haben viele nicht im Blick. Wir liegen mit dem Zulässigen Gesamtgewicht noch über den 7,5 t und in 19 Jahre hat sich noch niemand für die Tafeln interessiert. Auch die Bremskeile haben wir in der ganzen Zeit vielleicht zweimal benutzt. Wegen den Kostensteigerungen für die Unterstellung der Wohnmobile habe ich auch schon gehört.
Muss die Waaahn- äh Warntafel fest angebracht werden oder reicht ein Magnet Gummi seil festbind-irgendwas ?
Parkwarntafeln sind anscheinend nur innerhalb von geschlossenen Ortschaften zulässig, was die Sinnhaftigkeit dieser Dinger noch mehr in Frage stellen sollte.
Wenn ich jetzt auf mein WoMo blicke, welches es in 3,5T, 4,25T und 4,4T Ausführung angeboten wird, dann kann ich sofort den Sinn in dieser Regelung erkennen.🤣🤣
Unterlegkeile sind erst ab 4 t Pflicht. Siehe StVO § 41 Absatz 14
In Frankreich gilt bis 12t 130km/h
War da dann nicht auch noch irgendetwas mit Feuerlöschern? Meine etwas gelesen zu haben, dass ein Feuerlöscher mitgeführt werden muss.
Sind die Klapptäfelchen nicht nur für überbreite oder überlange Fahrzeuge? Danke für die weiteren Infos.🚐🚐💪👏
Moin Mark, also uns betrifft es auch weil wir über 3,5t liegen, haben und dieses Teil gekauft.Osram LEDguardian TRUCK FLARE Signal TA19, aufstellbare LED Warnleuchte für LKW, Bus, Fahrzeuge über 3,5t, LEDSL103, 1 Leuchte vom großen A. Jetzt heisst es dort ist für Deutschland zugelassen, aber ich werde mir doch nicht deswegen für jedes Land eine extra Lampe kaufen. Hatte ich nicht einmal bei meinem 40tonner gebraucht. Keile habe ich deswegen auch aus Metall gewählt. Was diese Tafeln angeht, muss man die mitführen? Ich glaube eher nicht, halt nur wenn man das Fahrzeug an einer Strasse abstellt was ich ja nicht machen werde. Ach ja das Vergessender oder nicht mitführen der Lampe würde einem ca. 300€ kosten!! So habe ich beim GGVS ADR Schein gelernt.
Die Warntafeln machen auf jeden Fall Sinn. Es geht ja nicht nur ums Gewicht, sondern das Lkw auch breiter sind und in der Parkreihe am rechten Rand schon mal 1 Meter weiter in die Fahrbahn reichen.
Die Tafel vorne festmontiert steht dann schon mal vor dem Scheinwerfer. Ich habe oben in die Stoßstange 2 Löcher gebohrt und an der Tafel zwei kurze Ketten mit Haken angebracht. Beim Parken wird die Tafel eingehängt, morgens abgenommen und verstaut. Dann reicht auch die preiswertere Ausführung ohne Scharnier.
Das Problem sind die Kastenwagen, die gerne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t zugelassen werden. Ich habe aber zum Beispiel einen Allradspringer unter 6m Länge, der fast genauso breit ist wie ein PKW ist, aber ein zul. Gesamtgew. von 4,1 Tonnen hat. Nur Eingeweihte erkennen äußerlich den Unterschied zum 3,5 Tonner. Im Übrigen ist die Ausstattung z.B. der Anzahl an Rückfahrscheinwerfer von der Fahrzeuglänge abhängig.
Also, das ein LKW 1 m breiter ist oder entsprechend weiter in der Fahrbahn reichen trifft vielleicht zu wenn dieser vor einem Zweirad parkt. Zu PKWs stimmt dies nur noch bedingt, zumindest kenne ich keine neuen Autos unter 1,5 m Breite. Ein Mini 1959, BMW Isetta, Fiat 500 1960, solche Kleinwagen der Nachkriegsjahre bis Mitte der 70er, mit etwa 1,34 bis 1,5 m Breite sind heute selten. Regelbrite heutiger PKS ist schon um 1,7 bis 1,9 Meter (leider) hinzu die Spiegel. Die max erlaubte Breite für alle Fahrzeuge ist 2,5 m. Was darüber ist sind Sondertransportfahrzeuge die nur angemeldet mit Begleitung fahren und im öffentlichen Raum niemals parken.
Die Lampen finde ich super ! Keile und Schilder fragwürdig. Wäre ja schon wenn die sich dem Thema WoMo mal explizit widmen würden.
Hi, selbst wenn die EU den Führerschein in der Gewichtsklasse erweitert heißt das ja noch nicht, dass ein 4,25t Fahrzeug wieder zum PKW wird.
genau darauf wollte ich hinaus!!
Vielen Dank für die Erläuterungen.
Ich hab die Sachen im 4 Tonner dabei.
Aber richtige Keile und nicht die kleinen Dinger. Was mich interessiert ob die Keile außen am Fahrzeug und für jeden zugänglich aufbewahrt werden müssen?
Beim Wowa und LKW sehe ich die immer zugänglich?
Gruß aus dem Westerwald
Gut das ich unter 3,5t bin.
Denn irgendwie bin ich mit mehr Fragen aus dem Video raus als rein und wo blitzt es blau?
Gruß, Jens.
Ich würde zum Anbringen der Warntafel (an der vorderen Stoßstange) an der Stoßstange (ggf. auch - da die Stoßstange ja aus Kunststoff ist - hinter der Stoßstange) einen - entsprechend starken - Magneten anbringen, an welchem dann die Metall-Warntafel beim Parken befestigt werden kann.
Mach einen Rahmen aus Winkeleisen,( schweißen) diesen kann man dann an der Stoßstange befestigen, es geht darum, der Rahmen gibt dem Schild auch die Stabilität bei der Fahrt(Farhtwind, Schnee)
Wäre es vielleicht eine Idee, für die Tafel vorne eine Spiegel-Halterung zu bauen? Also ein Bügel, den Du von oben über Deinen Spiegel oder den Spiegelarm schiebst, und vor der Weiterfahrt schiebst Du es einfach wieder hoch und kannst es in ein Staufach legen.
Die Warntafeln dürfen nicht höher als 1 m über dem Boden sein.
Servus Mark,
ja, da kommt was zusammen, an "Sonderaufgaben".
Aber einen Einwand habe ich doch 🙂
Führerschein bis 4,25To hat nichts mit der maximalen Brückenbelastung zu tun. 🙂
Das stimmt, es geht mir nur darum dass es eben viele Brücken und Durchfahrten in Städten gibt, die heute explizit nur bis 3,5t freigegeben sind (in Frankreich besonders), das kann man nicht alles erweitern auf 4,25 nur weil die EU eine neue Führerscheinklasse definiert
Der Link von der powerstation funktioniert nicht
Ja hab auch einzig behördlich zugelassene welche meine zusätzliche Zuladung wieder stark dezimiert 😂. Aber im PKW diese billig Rundleuchten sind nach 2 Jahren innen oxidiert und gehen im Ernstfall nicht. Also die Billigware jedes Jahr kontrollieren 😂
Sehr gut gemacht.
Ich denke der 4,25 Tonnen Führerschein Word kommen, alleine wegen den Rettungsdiensten und Feuerwehren.
Die Tonagenbeschränkungen an Brücken gehe ich davon aus das die bleiben.
Die LKW (LLKW) Zulassung ist ja heute fast bei jeden Handwerker der Fall wenn eine geschlossene Rückwand im Fahrzeug ist. Die haben ja auch meistens max 3,5 Tonnen aber V Max offen und das LKW Überholverbot gilt auch nicht.
Wie das alles jedoch im Womo umgesetzt werden soll erschließt sich mir nicht.
Moinsen! Was willst du denn mit den Täfelchen? Du hast doch so viel Strom im Auto, dass du den problemlos mit voller Beleuchtung dauerhaft abstellen kannst 😀
😂 Flutlicht
Schon mal die Nanogelpads von Silwy ausprobiert?
vielleicht gar keine schlechte Idee…
Einen ganz wichtigen Punkt fehlt.
Der Pkw bzw Anhänger hinten dran.
Schweres Thema an dem sich die Geister scheiden.
Denn dann gilt leider das Sonntag Fahrverbot und es kommt auf dem Beamten an.
Ein Boot ist dann als Freizeitgerät zu werten. Der mitgeführte Pkw, Motorrad, Quad sieht da schon anders aus.
Sonntags Fahrverbot gilt nicht für Priewartfahrten du kannst mit einem 40 Tonner am Sontag deinen Umzug machen !!
@@stefanulrichs7684 leider nicht.
Kenn Personen die betrieben Motorsport und zig mal schon dafür bezahlt
Die generelle Lösung sieht so aus. Politiker entlassen die Langeweile haben!
tja, die Regeln sind ja teilweise noch älter als die Politiker, die sie erfunden haben
@@HansWurst-iq9xe Danke.
Hi, und schön daran denken ab dem siebtem Jahr geht es dann jährlich zum TÜV (DEKRA) und nicht mehr alle 2 Jahre.
Meiner Meinung ab dem zweiten Jahr der Zulassung dann jährlich zum TÜV! 12:15
Warnleuchte kann ich ja noch nachvollziehen, die ist immer sinnvoll, auch in der 4T Klasse. Aber diese Schilder, die Keile?
Wie ernst nehmen die Kontrolleure das? Schon mal jemand deswegen belangt worden?
Und der Feuerlöscher?
hatta!
Servus Mark, ich würde versuchen die Tafel mit Neodynmagneten zu befestigen.
Die Magneten sind sehr klein und sehr stark. Von hinten am Stoßfänger kleben, dann läßt sich die Tafel nach Bedarf einfach anbringen.
coole Idee!
Hallo Mark,
super Video, gute Hinweise weil sicherlich nur Wenigen bekannt.
Ein kleiner Fehler ist aber im System. Deine Keile sind zu klein und zu schwach.
Es gibt sicherlich kein WoMo über 4 Tonnen mit einer Achslast von 1600kg (800 pro Rad).
Aber Deine Keile haben genau diese Einschränkungen.
Du brauchst also die großen Keile die Du kaum unterbringst.
LG Christian
Hallo, eine Anmerkung zu den Keilen. Meines Wissens muss man bei Fahrzeugen über 3,5t einen geeigneten Keil mitführen und über 7,5t zwei geeignete Keile.
Hallo Mark, gute Informationen, die man beim Womo Händer meist nicht erzählt bekommt... Stellt sich dann auch die Frage, wenn es mitgeführt werden muss, muss es dann vom Händler (wenn schon bei Kauf über 3,5T) nicht eigentlich schon im Fahrzeug sein, da er ja sonst ein nicht den Vorgaben entsprechendes Fahrzeug auf die Straße lässt? Mag die Leuchte noch sinnvoll erscheinen und die Keile bei LKW im Stadtgebiet auch (wer will schon einen LKW im Heck haben) ist die Markierung naja. Habe ich mit dem zuständigen Abteilungsleiter bei unserer Stadtverwaltung unterhalten. Statt der Schilder sind wohl auch reflektierende, selbstklebende Folien wie an Baustellenfahrzeugen erlaubt (ähnlich absperrband). Diese passen dann auch vorne am Ducato. Dies ist aber auch nur im Wohngebiet verpflichtend. Jetzt ist es so, der gemeine Ordnungsbeamte, kann bei einer Auflastung oder den Womos bis 4.5T nicht unterscheiden ob es nicht doch ein 3,5 T Womo ist, könnte ja die Luftfederung auch ohne Auflastung verbauen. Bei den Fahrzeugen darüber schon eher. Wenn dann das Fahrzeug nicht evtl. aus TH-cam Videos bekannt ist, wird er es kaum merken, dass es über 3.5T ist 🙂. Bei der Führerscheindiskussion wird es wohl wie bei der Zeitumstellung dauern bis das alles durch ist. Aber bei unseren 7,2T eh nicht relevant... Leider finde ich keinen Link zu dem Warndreieck. Das finde ich wirklich auffälliger als die Leuchte und würde dies bevorzugen..
Moinsen! Ein Warnweste & Verbandskasten müssen ja auch mitgeführt werden, muss aber nicht vom Händler mitgegeben werden. Bei unserem Van (Neufahrzeug) war das bei der Übergabe z.B. nicht der Fall. Jetzt bei dem 4,4T Euro, waren anscheinend zumindest die Keile im Fahrzeug drin. Zumindest gibt es dafür eine Aufbewahrung die verdächtig genau dafür passt. Lampe und Schilder mussten wir aber auch selbst dazu kaufen.
@@Waldhelden Das war auch eher die Frage ob die Verbraucher nicht darauf bestehen sollten, dass solch Dinge mit geliefert werden. Ich führe da jedesmal bei der Fahrzeugübergabe (beim PKW) die Diskussion mit dem Händler, dass ich das Fahrzeug in diesem Zustand nicht vom Hof bewege, da er mir ein Fahrezug das nicht StVo Konform ist übergibt. Dann gibt es zähneknirschend das Warndreieck und den Verbandskasten dazu (liegt dort eh im Zubehör rum). Die Warnwerste ist noch vom alten Fahrzeug vorhanden. Ja ist vielleicht ein bisschen Monk mäßig, aber ich kaufe doch ein nicht ganz günstiges Fahrzeug und das darf ich dann bei Übernahme eigentlich so nicht im Verkehr bewegen, wenn diese Dinge fehlen.
Insofern sich der "gemeine" Ordnungsbeamte für das geparkte Wohnmobil interessiert, wird er es anhand des zentralen Verkehrsinformationssystem überprüfen. Diesem ist dann zu entnehmen, welches zGg vorliegt...
Mein Allradsprinter CDI419 ist unter 6m lang und passt in eine ganz normale Parknische. (Nebeneinander, nicht hintereinander.) Die Warntafel geben dem laufenden Verkehr überhaupt kein Warnsignal. - fast jeder 3,5t Ducato ist länger und breiter als ein CDI419, aus Verkehrssicherungsgründen erschließt sich mir nicht diese Regelung, zumal das tatsächliche Gewicht ausserhalb von Reisen auch noch unter 3,5t ist. - Galt bisher die Regelung, daß ein Fahrzeug über 3,5t eine besondere Qualifikation brauchte, C1, soll zukünftig diese Qualifikation nicht mehr nötig sein, wenn das Fahrzeug einen alternativen Antreib hat? Was macht ein KfZ ungefährlicher im Straßenverkehr, wenn es über 3,5t und ein Elektromotor hat?
Diese Regelungen die hier angesprochen wird laut EU Verordnung ist der C1 der mit Führerscheinen vor 1999 das aber in Österreich nicht umgesetzt hat und damit kann in Österreich kein C1 gemacht werden sondern nur der grosse C. Meine Frau musste daher mit 62 noch den grossen C machen. Soviel zur einheitlichen Regelung der EU Verordnungen.
Hallo Marc, danke für die Hinweise - mein "Tiny House" hat nämlich 4,1t - wenn es denn endlich da ist...
Gestern erst wieder etwas zum Thema Ü 3,5 Tonnen Führerschein gelesen. Dies soll nur für alternative Antriebe, Klimafreundliche Fahrzeuge gelten. Laut dem Schrieb von gestern soll dies nun so zur EU Abstimmung vorgelegt worden sein.
Sorry das ich mich jetzt nicht zu 100% damit beschäftige denn ich habe noch den alten Führerschein bis 7,5 Tonnen und verfolge die Sache dann nur am Rand.
Ansonsten bleibt nur zu sagen - was wäre Deutschland ohne seine X Verordungen und ohne seine Prüfzeichen?!
Spannend finde ich das du das Fahrzeug als LKW gekauft hast und das dem Hersteller / Händler scheinbar nicht bewusst ist sonst müsste er es ja ab Werk vorsehen...
Hallo Leute, der Hersteller beantragt die Zulassung des FZ. Ist es ein M1 Fahrzeug gilt es als PKW und ist als dessen zu behandeln. Führerschein ist eine ganz andere Sache.
Hey Mark ich hab eine Starre Tafel für vorne und hab eine selbstklebende Magnetfolie auf die Tafel geklebt und hau sie auf die Motorhaube ;)
Gute Idee 👍
Gelten unsere Auffahrkeile auch? Da würde ich es gerne mal drauf ankommen lassen zumindest in Deutschland.
super kürzeres Thema!. In maximal 4 Minuten hast Du 3 Gegenstände erklärt, die man mit einem zur Personenbeförderung geeigneten Fahrzeug über 3,5 t mitführen müssen. Wie sieht ein längeres Thema bei Dir aus?
cool, freu mich auf Deinen Kanal. Du hast doch einen?
Viel tam tam um nichts auch dein Fahrzeug hat in der Zulassung sicherlich M1 in der Zulassung stehen . Das heißt Wohnmobil mit PKW Zulassung bei 4t also nix LKW oder von welchen Fahrzeugen redest du
Richtig
Nur mal so nebenbei Dein Affiliatelink bei der Firma führt zu einem 404 Page not found. Wenn ich weiter shopen drücke bekäme ich 16% auf das Gerät ohne rabbat code 5% . Hmmm. Hak da vielleicht nochmal nach. 404 und gesponserte links funktioniert nicht. Vielleicht ist aber auch der Entwickler nicht am Platz😅
danke für den Hinweis 🙄 oh jeee
Die Tageln sind bei "Spnderfahrzeugen" über 3,5t nicht notwendig, es ist trotz Gewichtvin Pkw. Der DEKRA-Mann hilft da gern weiter. Nichter Prüfer,, dondern der für Zulassung und Führerscheine. Da mal,ein schönes langes und auch aller meist ein gutes Gespräch suchen! Das wird interessant .. viel,Spass! Ich hatte das schon vor dem Kaufvdes 4,85ter ...
das ist tatsächlich interessant, da mein Nachbar mit seinem HYMER (5,5t) gerade wegen der fehlenden Tafeln ein Bussgeld zahlen durfte.
@@bergbrise ja, ist wohl Bayern ... deutsche StVO und nicht bayrische ... stelle gerade fet, habe wohl sehr dicke Finger. Bei uns gilt die mindest Durchfahrtsbreite zu gewähren. Was sagt denn Euer Strassen und Wegegesetz des Landes?
@@hasenpaul1 das müsste ich mal recherchieren
Mir fällt ein, was Du vergaßest: ANGLES MORTES! Das Schild ist bei Fahrzeugen (und Anhängern) ab 3,5 to zulässigem Einzelfahrzeuggewicht in Frankreich links und rechts in ca. 1 m Entfernung vom Bug entfernt undd am Heck rechts vorgeschrieben und dürfte daher auch Dein WoMo betreffen, solltest Du mal nach oder durch Frankreich juckeln wollen.
Da hast Du absolut Recht!! Ich war grad mit meiner Tochter in Frankreich, dazu (und zu noch ein paar anderen Frankreich Besonderheiten) werde ich demnächst ein Extra-Video machen. Incl. ANGLES MORTS
@@bergbrise Moin Mark. Besonders wichtig, auch das richtige Schild anbringen. Das mit dem Bus, nicht das mit dem LKW drauf☝️. Auch die Größe ist wichtig. Gibt's zum kleben und magnetisch. Weiß aber nicht wie gut das hält. Bei mir am LKW sind alle geklebt. Gruß Micha
vor dem nummerschild ;-)
180€ zahle ich. Offene Halle. Großraum Darmstadt
Bremskeile okay die machen ein wenig Sinn kosten fast nichts und stören nicht weiter zumindest lohnt da keine noch so kurze Diskussion .
Die Warntafel Hinten zähneknirschend auch okay aber Vorne eher nein weil sich da fragen auftun .
Zum einen wie montieren dann ist es für die Aerodynamik auch nicht sonderlich förderlich und was ist mit Unfallschutz ?
Die Fahrzeughersteller geben sich mühe den Passiven Schutz zu erhöhen besonders wenn es um Unfälle mit Passanten geht oder den Fahrradfahren die können sich an so einem Faltbarem Kuchenblech anständig verletzen .
Da wäre wenn eine abnehmbare Lösung hilfreich z.B. mit Magneten oder Zapfen und Hülsen die z.B in der Stoßstange eingelassen werden und man dann nur noch die Warntafel einfädeln muss und ein oder mehrere Magnete sichern diese zusätzlich .
Eine feste Montage wäre ja vorne nur über Winkel möglich und sicher nicht zuträglich für die passive Sicherheit immerhin muss das recht stabil angebaut werden damit es auch Windkräften jenseits der 100Km/h standhalten kann . Schließlich hat man nicht immer wind von hinten der kann ja auch mal mit satten 50Km/h von vorne blasen .
Manchmal frage ich mich was denken die sich da bei der EU und vergesse das die das mit dem Denken nicht erfunden haben .
Denn dann dürften 50ccm Roller nicht mit 45 Km/h umher rasen sondern dürften 60 Km/h dahin rollen und wären so Innerorts kein rollendes Hindernis und Außerorts wäre die Differenzgeschwindigkeit erheblich geringer .
Denke das Beleuchtung eine bessere alternative darstellt zumal mit LED Birnen der Stromverbrauch erträglich sein dürfte .
Alles in allem denke ich das ich wenn dann unter der 3,5 t grenze bleiben werde zumal ich eh bis 7,5t fahren darf zumindest noch wer weiß was da noch kommt immerhin müssen wir ja alle nach und nach unsere geliebten und beschützten Lappen eintauschen gegen diese Plastikteile wo es dann neue Regelungen und Verpflichtungen drauf gibt z.b. Ärztliche checkups ab einer gewissen Gewichtsklasse und einem gewissen alter weit unter dem Rentenalter und sie können dann Schlitten mit uns fahren weil sie dann immer wieder neue Regelungen auferlegen können da ist dann nichts mehr mit Bestandsschutz .
Manchmal glaube ich sie wollen so dafür sorgen das immer weniger Menschen selbst Autofahren dürfen und das ohne es direkt zu verbieten .
sie schrauben die Hürden einfach immer höher sei es Monetär oder über auflagen auch wird es immer leichter seinen Führerschein zu verlieren .
Wenn ich bedenke was mich damals ende der 80er der Lappen gekostet hatte schlanke 1600 DM (ca 820€) für Motorrad und Auto zusammen das war ohne weiteres finanzierbar obwohl weniger verdient wurde .
Baustellenfahrzeuge haben Aufkleber🤷♂️
Hey Mark, bitte auch an TÜV usw denken🥴🥴😁
Guter Punkt!!
Ich find auch allgemein: WIE VIEL da zu beachten ist, ist glaub ich den meisten nicht klar!!
mE sind gerade die >3.5to Zeichen mit LKW Piktogramm nicht relevant für Womo über 3.5to, nur ohne LKW Bild wäre es bindend, da du eben kein lkw bist, sondern womo. das wissen viele nicht, die wollen keine Sattelschlepper in den Dörfern, womo ist ok!
Hallo tobschter
In D sind die Schilder mit dem LKW-Symbol für sämtliche Fahrzeuge (nicht nur LKW) über 3,5t bindend. Es gibt da bei der Regelung einzelne Ausnahmen. Im Ausland betreffen sie tatsächlich nur als LKW zugelassene Fahrzeuge.
Toll toll, dass Pecron, der Werbeopartner, es nicht mal schafft, eine EU-konforme Website (Impressum) zu erstellen, wie ist dann erst die Qualität der Ware in dem Punkt?
Ich weiß nicht auf welcher Webseite sie waren aber die „zum Werbetreibenden“ Webseite hat ein Impressum. Das Impressum ist allerdings nicht wirklich wichtig, in diesem Fall sind elektrische Prüfsiegel viel wichtiger.
ein Wohnmobil Zulassung ist ein Wohnmobil und kein Lkw,egal welche Gewichtsklasse . denke nicht das sie da richtig sind
Und dann noch die Feuerlöschermitführpflicht in einigen Staaten der E.U. und in vielen außerhalb.
DIE kannte ich auch noch nicht, hast Du da Quellen?
@@bergbrise bin im Osterwochende und die Familie hat ei anander versprochen, nicht so viel Virtualia zu machen. Wenn es in Ordnung ist für Dich, dann komme ich nächste Woche darauf zurück.
@@bergbrise Schweiz zum Beispiel 6kg Löschmittel. Darf auch aufgeteilt werden in 3x2kg.
Mit den 4,52 Tonnen wird denke ich noch Jahre dauern. Ich glaube nicht daran 😅😅😅😅
Das Video ist gut aber die Aussage über die 3,5 To ist ein WoMo kein LKW sondern noch ein PKW die aussage ist verwirrend obwohl klar ist das ab 3,5 To die 100 KM gelten.
Interessantes Video. Danke! Mit der Keilthematik musste ich mich für mein 4,4 t Womo auch befassen und war/bin der Annahme, daß ein Keil der Nenngröße 46 ausreicht. Das Käsestück blockiert seither meine Heckgarage ☹Deine Keile sind doch deutlich kleiner 😉Warntafeln werde ich wahrscheinlich nicht anschaffen.
Meine Information: EIN Keil, Keile kauft man in der Abhängigkeit vom Reifenumfang, mal bei den LKW-Ausrüstern vorbeischauen.
Wenn ich das recht erinnere, dann fahren auch Transporter mit Warntafeln auf Grund der geladenen Waren rum.
Bin mir nicht sicher, aber haben die nicht ihre Tafeln entweder vor der Stoßstange oder darüber?
Eventuell mal beim TÜV fragen, wie das in der Praxis meist gelöst ist? Die dürften ja immer mal Fahrzeuge mit solchen Tafeln sehen.
Kosten die Stellplätze in Berlin auch 👍😂
Beste Lösung gar nicht anschrauben,freilich verschandelt ich mein Wohnmobil mit so ein blöden Schild
Dann ist aber komisch das mein wohnmobile nicht als LKW in Versicherung und Steuer so eingestuft sind. Soll aber dann alles rüsten als sei es ein LKW? Das ist wie mit Pick ups mit LKW Zulassung nur 80 km/h und Sonntags Fahrverbot, dann wäre das auch so mit deinem Wohnmobile. Ich finde Wohnmobile sollten da eine andere Regelung haben von man schon bezahlt als wäre es ein PKW.
Bei Dir blitzt es blau? Cooool ;)
nur wenn ich zu schnell war 😂
Wer was wo blitzt BLAU ???
?
Jaaa, die bürokratie in der "Gesamten" EU, und vor allem in Deutschland ist noch von 1950 und hat nichts mehr mit der jetzigen Zeit gemeinsam.
Der EU-Vorschlag bezieht sich nur auf alternative Antriebe, also E-AUTOS! Für normale Wohnmobile ändert sich Führerscheinrechtlich also nix. Die üblichen Einschränkungen in der StVO ab 3,5t sind davon unberührt.
Was haben Brücken und schilder mit einer möglichen Führerschein Änderung gemein ? Nichts !
wir alten Sacke dürfen ja 7,5 t fahren die Jungen nicht aber schilder wurden nie dafür geändert .
Eine Brücke oder Straße die maximal 3,5 aushält und dem entsprechend beschildert ist wird auch so bleiben dann darf man zwar mit seinem 4 Tonner exakt bis an die Brücke fahren aber nicht darüber völlig egal welcher Führerschein vorhanden ist .
Mit dem Pick Up meines Kumpels darf ich auch nicht überall hinfahren daran ändert sich nichts selbst wenn durch die mögliche Führerschein Änderung nun seine kids damit fahren dürften zu schwer bleibt zu schwer für bestimmte Brücken oder Straßen egal ob man den nun fahren darf oder nicht .
Richtig.
Sorry viel Luft und Zeit , für wenig Inhalt....ein Kanal Abonnent ...aber der Beitrag, wie man mit TH-cam Geld verdient, von Dir , ist hier grandios umgesetzt worden...
Und deshalb fahre ich 3.5 Tonnen...4x4...
Prüfzeichen sind Lobbyistenzeichen
und TÜV eine Einrichtung der Bösen 🤪
Da gelten Regeln für Lkw s. Für was braucht man ein Wohnmobil ü 3.5t????
Ein LKW ist ein Lastkraftwagen! Die Führerscheinklassen werden NUR mit dem zulässigen Gesamtgewicht unterschieden. D.h. auch ein PKW über 3,5t braucht ein C1 Führerschein! Fahrzeuge mit einer Wohnmobilzulassung und einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t haben eine Sonderstellung gegenüber einem Lastkraftwagen. Kein Sonntagsfahrverbot, 100km/h auf BAB usw. Definition Klasse C1:
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. - Kein Wort, dass das Fahrzeug speziell für Lasten gebaut wurde.
Im Ausland wird das WoMo anders besteuert. Schweiz statt Schwerlastabgabe 25CFR pro Tag nur 3.90Chf pro Tag im 10er Block. In Österreich zahlst du fürs über 3.5T WoMo. gleiche Abgabe wie 40 Tonner. Als Beispiel innsbruck bis Hainburg a.d.Donau 545km über Autobahn 120€. Innsbruck Kufstein 12€ und für die Fahrt Schwaz bis Brenner ca 50km 79€ dann fährst du um den Betrag vom Brenner bis Ventimillia I/F. Mein WoMo hätte laut Papiere 3490kg ohne Zuladung und tatsächlich waren es 3720kg. Also auflasten denn in GB gibt es keine Toleranz und bis 5000€ anderswo mehr als 2000€ und mehr. Das ist die Einhetregelung der EU.
@@richardroztocil-hofer1616 ja, im Ausland alles anders. In Österreich zählt das technisch zulässige Gesamtgewicht F1 im Schein, aber nur für Neufahrzeuge.
Eigentlich braucht man Keile welche auch bis 4,5 to zugelassen sind. Die Du zeigst sind das nicht😂 . Kauft man solche Keile hat man keinen Platz mehr in der Heckgarage 😂. Aber sag nochmal jemand die deutsche Polizei ist nicht freundlich. Bin bei der Jungfernfahrt kontrolliert worden. Und man hat temporär Rundumleuchte und Auffahrkeile akzeptiert 😊
psssssst ;)
😊😊
👍👍👍
Was 200 EUR im Monat ? Ich glaube so ein Wohnmobil ist eine economische Vollkatastrophe.
Für die Warntafel kannst du einen Magneten an die vordere Stoßstange anbringen um das Schild zu befestigen 👍
Die sind aus Aluminium
Wohnmobil ist kein LKW. Eingetragen ist M1 pkw klasse.
stimmt. Und trotzdem gelten die Regeln für „Fahrzeuge über 3.5t ZGG“ ☺️