Ihr sucht einen günstigen Broker, mit dem Ihr trotzdem Zugriff auf alle Börsenplätze habt - und auch ab 500 € schon für 0 Euro handeln könnt? Dann schaut Euch mal den Smartbroker an. Smartbroker ist der Broker über den ich zur Zeit am aktivsten handle! Affiliate-Link*: www.financeads.net/tc.php?t=36681C296855636T
Vielen lieben Dank für Dein Feedback. Die nächsten ca. 1,5 Monate bin ich mit meinen Wertpapier-Auktionen noch ziemlich Land unter, aber vielleicht nehme ich mich danach mal des Themas Podcast an. Ich mag Podcasts ja selbst sehr. :-) Aber ich brauch auch Zeit um Sachen vorzubereiten, soll ja kein substanzloses Gelaber werden. :-)
Hey Mathias, Danke - der Fall 3 war in der Tat das wonach ich gesucht habe. Die Info mit der Steuergestaltung ist ebenfalls hilfreich! Dadurch, dass realisierte Gewinne nicht ins kommende Jahr übertragen werden können, sollte man dann eigentlich doch jährlich versuchen noch Buchverluste mit realisierten Gewinnen zu verrechnen. Dies trifft auf einen passiven Buy and Hold Anleger weniger zu, aber wer Aktien hält wird nicht drum herumkommen, auch mal negative Werte im Depot zu haben.
Ja, Du siehst es genau richtig. Gerade, wenn man wie ich z. B. mit 70-75 % des Depot mehr oder minder Buy and Hold fährt und mit dem kleineren Teil auch mal aktiv etwas macht, bietet sich sowas an. Wenn man mit den kurzfristigen Sachen Gewinne erzielt hat (oder weil man die ein oder andere Position mal etwas reduziert, da sonst das Depotgewicht zu hoch wird), dann bietet es sich an dagegen auch mal eine Buy and Hold-Position, die noch im Minus ist, zu verkaufen und wieder zurück zu kaufen um so die Steuern zu stunden...
@@Finanzgeschichten Guten Tag Matthias, ich hab mir das Video jetzt zigmal angeschaut wegen Punkt 3. Wie ist das, wenn man eine Nichtveranlagungsbescheinigung hat, kann man dann auch so vorgehen? Ich würde dann erst mit neuem Geld die günstigen Aktien kaufen und dann die vorher gekauften teuren verkaufen. Danke für die Mühe und Zeit! Ich finde es gut, wenn jemand auch mal sowas erklärt, wenn man die Aktien bereits gekauft hat und nicht nur, dass man Aktien kaufen sollte. Denn damit kann man ja seinen Bestand vergrößern und die Performance verbessern. Diese Vorgehensweisen kennt man als "Neuling" gar nicht. LG, Marji009
@@Marji9 Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist ja nichts anderes als ein "erweiterter Sparerpauschbetrag" - mal salopp gesagt. Klar kannst Du das Umschichten nutzen um in dieser Zeit auch Gewinne steuerlich aufzudecken. Aber im Zweifel immer mit einem Steuerberater durchsprechen. Das hier ist keine Steuerberatung - kann es auch nicht sein, da es im dt. Steuerrecht einfach zu viele Spezialfälle gibt. U. a. empfehle ich auch das Video (bzw. den Artikel, glaube im Artikel habe ich auch die Zahlen angepasst, da die sich alle paar Jahre ändern) zum Geldanlegen für Kinder (falls es sich hier um ein Juniordepot handelt), dort gibt es nämlich z. B. niedrigere Grenzen für die Familienversicherung. finanzgeschichten.com/geld-anlegen-fuer-kinder-darauf-musst-du-beim-kinder-depot-achten/
@@Finanzgeschichten Vielen Dank Matthias für deine Antwort! Ich habe den Artikel gelesen und an meinen Neffen weitergeleitet, der für sein Kind ein Juniordepot hat. Das mit der Grenze der Krankenversicherung war mir auch unbekannt. Ich bin ja schon älter aber erst seit 2021 investiert und kenne leider nicht die ganzen Möglichkeiten innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen bzw. Fallstricke zumal sich ja dabei laufend was ändert. Das finde ich hinderlich bei der Geldanlage. Warum kann man die Freibeträge nicht einfach erhöhen und so ein persönliches "Altersvorsorge Depot" eröffnen, in dem dann jeder reinfallen kann wie es ihm persönlich finanziell möglich ist und somit an der Marktrendite profitiert? Es ist immer alles so intransparent und bürokratisch/ steuerlich verklausuliert, dass manche gar nicht erst anfangen bzw. Irgendwann hinwerfen und aufhören zu investieren. Das ist so schade. Deshalb ist es sehr wichtig, dass du und ein paar andere hier diese Hintergründe zu erklären. Danke dafür! Ich hör auch nochmal das Gespräch mit Daniel dem finanzrocker an. Danke Matthias!
@@Marji9 Weil die Politik bzw. die Lobbyvertreter von Banken und Versicherungen es gerne kompliziert haben wollen um Beratungsbedarf entstehen zu lassen. Vieles könnte einfach sein, wenn man es einfach halten würde. Vielen Dank für Dein nettes Feedback!
Super Video. Vielen Dank dafür! Gibt es auch bereits ein Video zur Absicherung von Aktienpositionen, wie in dem Video kurz genannt? Wenn nein, würde ich mich sehr über ein solches freuen. Um diese Thematik besser zu verstehen. Vielen Dank und schöne Pfingsten
Danke für Dein Feedback. :-) Mal sehen, ob ich dazu mal ein Video mache - ist ein spezielles Thema, das v. a. durch die (ungeklärte) Besteuerung von Derivaten zum einen kompliziert wird und in vielen Fällen bringt Absicherung nichts, sie mindert nur die Performance. Wenn einem das Risiko zu hoch ist, ist es besser mit weniger Kapitaleinsatz zu agieren, aber das dann durchzuziehen. Nachfolgend mal zwei Wege einer Absicherung kurz skizziert - quasi die Vollkasko- und die Teilkasko-Variante. Beispiel für eine Teilkasko-Variante: Die Aktie steht aktuell bei 100 € und Du möchtest Dich gegen einen extremen Einbruch absichern. Hierfür kaufst Du z. B. eine Put-Option mit Basispreis 80 €. Die kostet bei einem Jahr Laufzeit sagen wir mal 4 €. Dann sind 4 € Deine Versicherungsprämie. Wenn die Aktie am Ende der Laufzeit unter 80 € notiert, bekommst Du für jeden Euro, den die Aktie darunter ist, einen Euro Ausgleich. Wenn die Aktie also bei 50 € steht, bekommst Du 30 €. Die Option kannst Du auch während der Laufzeit wieder verkaufen, dann ist ihr Preis in der Regel immer höher als der rechnerische Wert, wenn bereits das Ende der Laufzeit wäre. In diesem Szenario hast Du am Ende auf jeden Fall 76 € (80 € bekommst Du für die Aktie abzüglich der 4 € Optionsprämie die Du gezahlt hast). Steigt die Aktie aber auf 150 €, verfällt die Option wertlos, Du hast die Aktie und hast 4 € Prämie gezahlt = 146 €. Also etwas weniger Gewinn, dafür hattest Du das Auffangnetz. Variante Vollkasko: Wenn Du es über Optionen machst, dann kaufst Du mehr als eine Option pro Aktie. z. B. eine Option bewegt sich pro 1 Euro Kursveränderung der Aktie um 0,5 (Delta genannt), dann kaufst Du pro Aktie 2 Put-Optionen. Das nennt man dann Delta-Hedging. Du bist immer komplett abgesichert.... Die Anzahl der Optionen wird immer angepasst, daher ist es recht aufwendig und wird eher von Profis verwendet. Es macht Sinn, wenn Du eine Depot mit extrem hohem Gewinn hast aber nur kurzzeitig abgesichert sein willst (also langfristig dabei bleiben willst, aber den Gewinn nicht steuerwirksam auflösen willst).
Hi, eine Frage hätte ich noch und bin mir nicht so ganz schlüssig darüber. Angenommen ich verkaufe 300 Aktien von 500 (gekauft im Schnitt für 20,50€) bei einem Kurs von 18,50€ und mache somit 600€ Verlust (600€ - 25% - 5,5% = ca. 470€ nach Steueroptimierung). Jetzt kaufe ich für 5550€ (Verkaufserlös) plus 130€ Steuergutschrift, also 6020€ wieder diese Aktien pro Stück für 18,50€ ein und erhalte damit 325 Aktien. Habe ich dadurch wirklich Verlust (470€) gemacht, also Eigenkapital verloren oder doch nicht, da ich ja jetzt 25 Aktien mehr als zuvor hatte, meinen Einkaufspreis reduzierte und somit, wenn die Aktie steigt wieder mehr Gewinn mache. Also angenommen ich würde die 325 Stück für 20€ verkaufen (6500€), hätte ich dann 480€ Gewinn gemacht (6500 VK - 6020€ EK) oder habe ich gar kein Gewinn gemacht, da ich ja zuvor 470€ mit dem schlechten Verkauf, geld verloren habe. Ich hoffe es ist verständlich 😂 Danke
Naja, was Du machst ist eine Steuerstundung und die lässt Du für Dich arbeiten. Das Ganze funktioniert ja nur, wenn Du bisher (im laufenden Jahr) schon zu versteuernde Gewinne hattest und die Steuer erst mal wieder über die Verrechnung der Verluste zurück holen kannst. Diese zurückgeholte Steuer wird jetzt mit angelegt. Wenn Du später mal verkaufst fällt die Steuer natürlich höher aus (als wenn Du die Position einfach durchgehalten hättest). Die gesparte Steuer wird dann also fällig., aber Dein Geld hat in der Zwischenzeit Rendite für Dich erwirtschaftet.
Wie lange kann man denn seinen Verlusttopf vor sich her schieben. z.B. 5000€ verlust 2020 (durch Wirecard). Kann ich den 2023 auch noch mit Gewinnen verechnen oder verfällt der.?
Nach meinem Wissensstand gibt es aktuell keine Beschränkung. Als 2008/09 umgestellt worden ist, konnten die Verluste noch bis Ende 2013 verrechnet werden. Siehe auch hier: www.lohi.de/news/article/verlustvortrag-aus-aktienverkaeufen-vor-2009-verrechnung-mit-gewinnen-aus-wertpapierverkaeufen-letz.html
Super Video! Danke. Ich habe eine Frage: Gilt die Steuer Verlust Erstattung auch für Derivaten wie Optionsscheie, wenn man Schon Abgeltungsteuern auf Gewinne gezahlt hat. Oder das gilt nur für Aktien?
Danke fürs Feedback. Es gilt parallel alles auch für Optionsschein (nicht für Optionen!) - allerdings musst Du bedenken, dass Aktien ein eigener Verrechnungstopf sind und sonstige (Optionsscheine, ETFs, Zertifikate, Dividenden etc.) ebenfalls ein eigener Verrechnungstopf sind. Verluste aus Aktiengeschäften kannst Du nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften ausgleichen, während Verluste im Topf sonstiges auch mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden können. Prinzipiell funktioniert die Mechanik genau wie bei den Aktiengewinnen beschrieben. Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung - kann bei Dir ggf. auch komplett anders sein, daher im Zweifel immer Steuerberater fragen.
Interessante Transaktion - danke für den Hinweis. Mal eine Frage: Kann ich steuerlichen Altbestand und steuerlichen Neubestand, die zusammen in einem Depot liegen, einfach wieder trennen, indem ich die vor dem 01.01.09 gekauften Aktien gem. FiFo in eine anderes Depot übertrage ? Gruß
Ja, Teilüberträge von Positionen kann man nutzen um Positionen trennen. Hab ich selbst schon gemacht. Die comdirect bietet dafür sogar ein Zweitdepot an, dann geht es ganz schnell und einfach. Hab ich glaub ich auch im Video zu Depotüberträgen erwähnt: th-cam.com/video/frOwRgWMi5Q/w-d-xo.html
Super ! wie ist es umgekehrt . ich verkaufen mit 500€ ( hier wird ja gleich Kap und soli abgezogen) gewinn und später eine andere Aktie mit 600€ minus. wird das dann auch verechnet?
Das ist ja genau, wie ich es im Fall 3 erwähnt habe. Verkauft man erst was mit Gewinn und im gleichen Jahr (!) noch etwas mit Verlust, so kann der Verlust (bis zur höhe des Gewinns, wenn kein Sparerfreibetrag besteht) gegengerechnet werden und es gibt die vorher gezahlte Steuer zurück.
@@Finanzgeschichten ja,und wenn ein Pauschbetrag besteht ,wird der belastet und spätere Div Zahlungen werden mit Kap Steuer belegt. Insofern gilt dann nicht die Gewinn/Verlustrechnung. Weil der Gewinn schon mit dem Pauschbetrag verechnet wurde.
@@unserland12 Nein. Nach meinen Erfahrungen ist es nicht so wie beschrieben, sondern die Bank nimmt eine Steueroptimierung vor. Also Beispiel: 02.01. 1.000 Euro Kursgewinne ==> 801 € Freibetrag, 199 € werden versteuert. 30.03. 801 € Dividenden --> voll versteuert. 15.04. 1.000 € Kursverluste ==> Bank bucht Dividenden in den Sparerfreibetrag und rechnet Verluste gegen die Aktiengewinne. So wie ich es kenne erfolgt das direkt von der Bank, ggf. auch erst am Jahresende.
Hi, ich danke dir für dieses Video. Leider habe ich diesen Link dazu, zu spät bekommen. Hatte Aktien 200 Stück für 21,75€ im Schnitt gekauft, also 4350€ Diese habe ich nun für 19,92€ verkauft, sind 3984€ und somit 366€ Verlust. Da ich auch schon lange den Freibetrag ausgeschöpft habe und schon knapp 500€ Steuer bezahlt hatte, dachte ich mir, ich bekomme die vollen 366€ Verlust wieder gutgeschrieben :( Stattdessen waren es nur 97,30€ Konnte zwar damit, 203 Aktien kaufen, also 3 mehr als zuvor und damit auch meinen EK drücken, allerdings war ich der festen Überzeugung, dass man die vollen Verluste zurück bekommt, wenn die Steuern davor höher waren
Hallo. Danke für die Erklärungen in diesem Video. Ich habe dennoch eine Frage und hoffe auf deine Expertise. wenn die über die Jahre aufgelaufenen Verluste höher sind als die in einem Jahr angefallenen Gewinne und ich eine Verlustbescheinigung beantrage, was passiert dann mit der Differenz zwischen Verlust und Gewinn? Du sagtest ja, dass die Töpfe durch den Broker im Folgejahr auf 0 gesetzt werden. Verschenke ich dann diese Differenz? Viele Grüße
Die Verlustbescheinigung wird ja beim Finanzamt mit der Steuererklärung eingereicht. Wenn nach dieser Verrechnung noch ein Verlust verbleibt, wird dieser beim Finanzamt vorgetragen.
Habe eine Frage zum Verkauf/Kauf "Steuertrick". Wenn ich in einem Aktiendepot Akten verkaufe und nach der Orderausführung direkt wieder kaufe (um Verluste zu verrechnen). Wäre dies legal? Es wäre in diesem Falle sicherlich kein "Wash-Trade". Ich ging eigentlich bisher davon aus, dass dies OK ist, insbesondere da der Broker ja die Steuerverrechnung automatisch durchführt. Oder muss ich damit rechnen, dass ich trotzdem Probleme mit dem Finanzamt bekomme? Hat das Finanzamt überhaut Zugriff auf die Einzeltransaktionen auf dem Depot?
Es gab früher (10 Jahre und mehr her, als es die Spekufrist noch gab) mal Diskussionen ob das nicht steuerlicher Gestaltungsmissbrauch sei. Von daher mache ich es in der Regel so, dass ich erst kaufe und dann erst verkaufe, denn dann greift ganz klar FIFO und alles ist sauber. Aber ich vermute, dass mit Einführung der Abgeltungssteuer das Thema steuerlicher Gestaltungsmißbrauch auch erledigt ist. Aber ich bin kein Steuerberater und hab keine Urteile oder so dazu gesehen.
@@Finanzgeschichten Ich vermute ja auch, dass es mit der Abgeltungssteuer unkritisch sein sollte, da ja die Bank die Steuern automatisch abführt. Sollte vom Gesetzgeber irgendwelche Fristen für Verkauf und Kauf vorgesehen sein, so sollte dies dann auch der Broker berücksichtigen (ich selbst habe ja keinen Einfluss auf die Steuerabführung).Dennoch beschleicht mich irgendwie ein ungutes Gefühl (zumal es in den USA wohl nicht erlaubt ist). Was mich etwas wundert: Ob ich verkaufe und dann 1 min später kaufe oder ob ich umgekehrt kaufe und dann 1 min später verkaufe, sollte doch bei der Beurteilung durch das Finanzamt keinen Unterschied machen. Wenn das Finanzamt in der 1. Variante einen Gestaltungsmissbrauch sieht, so würde es dies auch sicherlich in der 2. Variante. Vielleicht ist es am sichersten, wenn man zwischen den beiden Transaktionen einige Tage Abstand lässt.
Top! Bin heute auf dieses Video gestoßen und bleibe :) Meine Frage: macht es Sinn eine (ungeliebte) Aktie mit Verlust abzustossen und die Verluste mit den bereits abgeführten Steuern aus Gewinnen zu "verrechnen", sodass man am Ende weniger Verlust hat? Beispiel: Gewinn insgesamt 2000€, Verlust der Aktie 800€, Freibetrag 1300€, Gewinne also 700€ über dem Freibetrag Vielen Dank
Wenn Du einer Aktie (Emotionen am besten raus lassen) kein Potential mehr zutraust und gleichzeitig die Verluste gegen Gewinne verrechnen kannst und damit Steuer zurück kommt, ergibt es durchaus Sinn, sich von der Aktie zu trennen, die Steuer noch mitzunehmen und dann mit die Cash in eine neue, chancenreiche Aktie zu investieren.
Spannendes Video, hat mich von dem Irrglauben befreit, dass man die kompletten Verluste gegen die gezahlte Kapitalertragssteuer (+Soli,etc.) gegenrechnen kann. Bis gerade eben dachte ich tatsächlich, dass ich in Beispiel 3 die vollen 26XX,XX€ zürückerhalten würde, wenn Aktien mit 4000€ Verlust verkaufe und danach sozusagen nur noch ca. 1400€ gezahlte Steuer zur Verlustverrechnung zur Verfügung hätte. Zu dem Beispiel mit der Absicherung durch Put-Option hätte ich noch eine Folgefrage: Kann ich denn gezahlte Kapitalertragssteuer auf Gewinne mit derartigen Zertifikaten mit Verlusten aus diesen verrechnen, ähnlich wie das auch bei Aktien möglich ist, oder geht solche Verlustverrechnung ausschließlich bei Aktien? Ist solche Verlustverrechnung auch unter verschiedenen AktienETFs möglich oder sogar übergreifend zwischen Aktien und AktienETFs? Ist es möglich, Gewinne aus Veräußerungsgeschäften mit ETFs/Einzelaktien mit gezahlter Vorabpauschale aus gehaltenen ETFs zu verrechnen? Da Sie wie bereits selbst erwähnt kein Steuerberater sind, frage ich hier natürlich nach Ihrer persönlichen Erfahrung als Privatanleger und erhalte ausdrücklich keine Beratung ;-)
Danke für Dein Feedback. Die ETF-Thematik hab ich schon mal in einem eigenen Video behandelt. Einziger Unterschied in 2021: Der Basiszins ist 0. th-cam.com/video/yMkBuhmidJE/w-d-xo.html Die Vorabbauschale wird bei der Gewinnermittlung des ETF-Gewinns nachher als bereits bezahlt betrachtet. Die Vorabpauschale wird gegen den Sparerfreibetrag sowie gegen Verluste aus ETF-Geschäfte oder gegen Stückzinsen (wenn man eine Anleihe kauft, deren letzte Zinszahlung schon weiter zurück liegt, zahlt man Stückzinsen = negative Zinsen) verrechnet. Mit Verlusten aus Einzelaktien darfst Du sie nicht verrechnen! Verlustverrechnung geht auf bei Optionen: ABER! Soweit ich informiert bin, gibt es immer noch keine Regelung welche Derivate in welchen Topf gehen. Denn das Finanzamt hat letztes Jahr eine Obergrenze bei der Verrechnung von Verlusten aus Derivaten eingeführt (erst war 10.000 Euro pro Jahr im Gespräch, nach Protesten wurden dann daraus 20.000 Euro im Jahr). Meines Wissens ist bis heute nicht geklärt, welche Derivate (Unterscheidung zwischen Anlage- und Hebelzertifikaten, CfD, Optionen an der Eurex, Optionsscheinen von Emittenten, Futures etc) nun in den speziellen Optionstopf und welche in den Topf mit ETFs und Dividenden fallen. Die Obergrenze führt meiner Meinung nach zu einem noch schlechteren, asymmetrischen Chance-Risiko-Verhältnis, weshalb ich Privatanlegern eigentlich komplett von Derivaten abrate.
Danke Mattias! Welche Seite benutzt du um 20 jährige finanzielle Fundamentaldaten für die Firmen die du analysierst bekommst...kannst du da mal ein Video von machen...welche die besten Quellen sind für die Fundamentalanalyse !?
Für ganz lange Daten (die auch eine sehr hohe Datenqualität haben) ist der Aktienfinder.net (Vollmitgliedschaft) die beste Quelle. Allerdings ist dort die Anzahl der Werte auf etwas über 1.000 begrenzt, aber die Qualität der Daten ist einzigartig. Marketscreener.com und Finanzen.net sowie Alle Aktien Quantitativ liefern auch noch recht weit zurückreichende Daten.
Danke,sehr gut erklärt! Nun interessiert mich nur noch ein Punkt. Wenn man "freiwillig"pflichtversichert bei der Krankenkasse ist und sich nicht privat versichern kann oder darf ! Wie ist es denn dann mit dem Beitrag? Wir haben bei der KK angerufen und mehrere verschiedene Antworten erhalten...danke im voraus
Spannende Frage. Die Krankenversicherung sollte die Abgeltungssteuer nicht betreffen - aber inwieweit die Gewinne aus Wertpapieren die Krankenversicherung betreffen - dazu kann ich nichts sagen. Dazu muss ein Experte auf diesem Gebiete (Steuerberater?) die individuelle Sachlage betrachten.
Das Problem kenne ich nur zu Gut. 5 Anrufe bei der KK, 7 Meinungen. :-D Traurig, aber wahr. Grundsätzlich gilt, dass du ja jedes Jahr aufgefordert wirst deine Einkünfte zu deklarieren. Nach der Prüfung wird dann dein Beitragssatz angepasst, dh bei großen Kapitalgewinnen wirst du nachzahlen müssen. Was ja soweit auch noch iO ist. Da sich die KK nicht mit Kapitalerträgen auskennt, wird sie diesen Beitrag nun ab sofort einfordern und es beginnt ein neues Spiel, nämlich dass du den verklickern musst, dass diese Erträge nicht dauerhaft sind. Und, und, und...
Die Frage ist, ob die scheiß KK Wind davon bekommt, ob man eine Anlage KAP abgegeben hat oder nicht. Wenn der Steuerbescheid nichts davon erzählt, sicher nicht. Und dann würde sich der Kapitalertrag auch nicht auf die Beitragsbemessung auswirken. Eine andere Frage sind dann noch Werbungskosten über dem Pauschbetrag. Das Finanzamt erkennt die ja nicht an. Aber kann ja mal sein, dass das ein hoher Betrag ist. Die KK muss die anerkennen. Und dann geht das Theater los. Siehe www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2020-03-20_Einnahmekatalog_240SGBV_final.pdf
Richtig. Im Fall 3 lohnt es sich nur so lange Verluste zu realisieren und die Aktien neu zu kaufen, wie Gewinne auf die bereits Abgeltungsssteuer und Soli (im laufenden Jahr) gezahlt worden ist, vorhanden sind. Wenn diese aufgebraucht sind, würde ein weiterer Verlust die Ausnutzung des Sparerfreibetrags (falls der nicht mit Dividenden oder ETF-Gewinnen/-Ausschüttungen voll ist) reduzieren und wenn es noch mehr wird, gibt es Verluste aus Aktiengeschäften, die dann von der Bank fortgeführt und ggf. ins Folgejahr vorgetragen werden.
@@Finanzgeschichten Muss ich gegen Ende des Jahres etwas machen, um die Verluste aus Aktiengeschäften ins Folgejahr vortragen zu lassen oder ist das bildlich gesprochen ein Topf, auf den ich ohne "aktives" Vortragen meinerseits bei der Steuererklärung im Folgejahr zugreifen kann (und mir die Bank dann die entsprechenden Dokumente/Nachweise auch für länger zurückliegende Jahre ausstellt)? Oder anders gefragt: Sollte man bei Aktienverlusten immer einen Verlustvortrag "zur Sicherheit" beantragen/in die Wege leiten, auch wenn man ja noch gar nicht weiß, ob man diesen nutzen möchte, da er andernfalls verfällt? Wie viele Jahre kann man aktuell Verluste vortragen, bevor diese Verluste endgültig verfallen (steuertechnisch gesehen)? Geht das auch andersherum, also kann ich meine Aktiengewinne aus diesem Jahr bei meiner übernächsten Steuererklärung mit etwaigen Verlusten aus dem entsprechenden Jahr verrechnen und meine gezahlte Kapitalertragssteuer aus diesem Jahr zurückbekommen?
@@maltebohs Du musst nichts aktiv machen. Die Bank trägt den Verlusttopf automatisch ins nächste Jahr vor. Aktuell ist der Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt. Bei der Umstellung der Besteuerung im Jahr 2008 war es glaub ich so, dass Alt-Verluste noch 5 Jahre genutzt werden konnten - also selbst in solchen Fällen gibt es in der Regel recht großzügige Übergangsfristen. Umgedreht geht es nicht. Gewinne, die Ende 2021 versteuert worden sind, bleiben für immer versteuert. Der Gewinntopf wird zum 01.01.2022 wieder auf 0 gesetzt. Allein schon deshalb ist der in Fall 3 gezeigte Trick lohnenswert.
Hallo ich hab nur ganz kurze Frage Ich habe bei Broker 1 Aktiengewinne gemacht beim Broker 2 habe ich ein Minus gemacht Den kann ich ja bei der Jährliche Steuer cup einsetzen Normalerweise müsste ich ja den kompletten Minus wieder zurückbekommt jetzt habe ich gehört Das ist mit dem einkommen Steuern zu tun hat Weis ich bekomme das komplette Geld nicht zurück weil der einkommensteuer nicht so hoch war denn mit den deiner Weiterhelfen
1. Verrechnung geht über die Steuererklärung, Anlage KAP 2. Schau Dir bitte dieses Video zum Thema an, welche Verrechnungstöpfe es gibt: th-cam.com/video/1ohvkQq6P00/w-d-xo.html Du kannst nicht alles miteinander verrechnen und (in der Regel als Privatanleger) schon mal gar nicht Verluste aus Kapitaleinkünften mit anderen Einkommensarten. 3. Schau Dir auch das Video zur Verlustbescheinigung an: th-cam.com/video/UV4jDCa4YPk/w-d-xo.html
Danke fürs Video. Ist es denn so, daß Gewinne/ Verluste aus Aktienfonds/ETF's mit Gewinnen/ Verlusten von Aktien steuerlich verrechnet werden, dies also aus einem Topf berechnet wird?
Danke fürs Feedback. Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Umgedreht können aber Gewinne aus Aktien mit Verlusten aus ETFs gegengerechnet werden. Hier ist das schön in einer Grafik dargestellt: marcowenzel.de/wie-funktioniert-die-verrechnung-von-verlusten-verlusttoepfe/
@@Finanzgeschichten Danke. Es können demnach ja sogar Dividenden aus ETF's/ Fonds (Steuertopf Sonstige) mit Verlusten aus diesem Topf verrechnet werden. Aktiendividenden können mit nichts verrechnet werden. Korrigiere mich, wenn ich falsch liege. Ist das alles wirr und kompliziert. Wer denkt sich sowas aus? Anders gefragt: Was hat das für einen Sinn und warum vereinfacht man das nicht?
@@michaelhartmann8925 So ist es. Keine Ahnung. Und durch die Einschränkungen bei Derivaten (wobei wohl immer noch nicht klar ist, was ein Derivat ist), wird es noch komplizierter. Die Abgeltungssteuer sollte es mal einfacher machen - Pustekuchen.
Hallo Matthias! Wieder ein klasse Video und gut erklärt. Danke dafür! 👍 Ein (vielleicht zu weit führendes Thema) ist die noch ausstehende Entscheidung vom anhängigen Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof zum Thema "Verrechnung von Verlusten aus Aktienveräußerungen (VIII R 11/18)". Bei einer für Anleger positiven Entscheidung des BFH könnte man hier Gewinne/Verluste "topfübergreifend" miteinander verrechnen, also z.B. Aktienverluste mit Dividendenzahlungen. siehe www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/entscheidungsvorschau/ Kann sich auch rückwirkend auf bereits gezahlte Steuererklärungen auswirken, wenn man diese damals nur vorbehaltlich der BFH-Entscheidung akzeptiert hat.
Vielen Dank für das liebe Feedback. Sorry, dass ich den Kommentar erst jetzt sehe. TH-cam hat Kommentare mit Links drinnen in eine Art Spamordner geschoben, so dass ich den nicht gesehen habe. Das Urteil vom BFH ist inzwischen da. Hab ich auch in einem Video erwähnt: th-cam.com/video/E8ALgSEx43M/w-d-xo.html Vielen Dank noch mal!
Ein super Video wieder einmal ! Ich hoffe ich habe das Bsp.3 richtig verstanden. Wenn meine Aktie einen EK von 0,61 hatte bei 1000Stk und der aktuelle Kurs bei 0,41 liegt, dann würde sich ja ein Kauf über 1000Stk mit einem anschließenden Verkauf über 1000Stk lohnen, zumal dadurch mein EK dann bei 0,41 liegen sollte. Stimmt mein Gedankengang soweit oder habe ich das Video miss verstanden?
Vielen Dank für das Feedback! Im Beispiel war natürlich noch ein Gewinn aus anderen Geschäften (in diesem Jahr erzielt und Steuern dafür gezahlt) da. Daher gab es durch den Verkauf eine Steuererstattung und die neuen Stücke waren dann mit dem niedrigeren Einstandswert im Depot.
@@Finanzgeschichten genau das ist mir bewusst in meinem Bsp. Würde ein Gewinn wegfallen da ich noch nicht so lange Handel wie ja aus der Gruppe bekannt ;-). Dennoch sollte es ja Sinn machen da ich die Verluste mitnehme und dann zukünftige Gewinnen damit verrechnet werden könnten oder ist das falsch ? LG
@@Finanzgeschichten gar kein Problem das verstehe ich ! Dennoch vielen Dank für deine hilfreichen Videos sowie deine Antworten. An dieser Stelle einen schönen Sonntagabend.
Hi, tu mich schwer mit dem Gewinne zu realisieren damit mein verlusttopf kleiner wird. Wo ich Gewinne habe sind die meisten auch super Divid. zahler . Wie wählt man aus.? Der Verlusttopf ist auf jährlich 20.000 euro beschränkt?
Der Verlusttopf ist nicht beschränkt. Was beschränkt ist: Verluste aus Termingeschäften - da kannst Du aktuell nur 20.000 Euro pro Jahr verrechnen und Verluste aus Totalverlusten (wertlose Wirtschaftsgüter) - auch da gehen nur 20.000 Euro pro Jahr.
Werden die ausländischen Closed End Funds von den Finanzämtern bei der Verlustverrechnung als Fond oder (richtigerweise wie ich meinen würde) als Aktie behandelt ?
Ich hatte bisher keinen CEF, aber nach meinen Infos (ich bin allerdings kein Steuerberater, im Zweifel also einen Steuerberater fragen), sollten sie wie Aktien behandelt werden. Zumindest siehe das auch Luis Pazos so: nurbaresistwahres.de/steuergesetze-die-reform-der-investmentbesteuerung/
Hallo, spielt es eine Rolle ob man zuerst gewinne oder Verluste realisiert? Wenn man zuerst Gewinne realisiert, werden die Steuern, ja sofort abgezogen. Würde man im Nachgang wenn man Verluste realisiert, die Steuern automatisch wieder zurückbekommen (wenn Gewinn und Verlust identisch wären) Und wie sieht es aus, wenn man noch einen Sparerpauschbetrag hat, und es würde der in Anspruch genommen und Verluste im Nachgang realisiert, würde der Sparerpauschbetrag wieder gutgeschrieben? Vielen Dank
Schau Dir mal den 3. Fall an... dürfte Deine Frage beantworten. Reihenfolge spielt innerhalb eines Jahres keine Rolle. Also selbst wenn schon mal was abgeführt wurde, schreibt Dir die Bank das wieder gut, wenn Du Verluste (falls die in den Töpfen verrechenbar sind, siehe auch dazu mein Video) realisierst. Auch der Freibetrag wird ggf. wieder hergestellt.
Super erklärt! Zu der Rechnung "Verlust in Aktien wandeln" kann man also sagen dass es sich immer/generell mehr lohnt höhere Gewinne mit Verlusten gegenzurechnen? Ich dachte nicht dass man 25% Abgeltungssteuer auf Verluste "wiederbekommt", ich ging davon aus auf Verluste muss man gar keine Abgeltungssteuer zahlen (in meiner Logik zumindest), also warum bekommt man sie auf den Betrag wieder?
Wenn Du im laufenden Jahr Gewinne realisiert hattest und darauf Steuern gezahlt hattest, dann lohnt es sich bis Jahresende noch Verlustpositionen glatt zu stellen. Der Broker betrachtet immer für ein Jahr alle saldierten Erträge. Nehmen wir also an, Du hattest vor der Verlust-Verkauf bereits Aktien verkauft und damit 10.000 € Kursgewinne realisiert (Sparerpauschbetrag ausgeschöpft bzw. gar nicht eingereicht auf diesem Depot). Dann hast Du für diese 10.000 € ja schon 2.500 € plus 137,50 € Soli darauf (Kirchensteuer lassen wir jetzt mal weg) bezahlt. Wenn Du nun 7.000 € Kursverluste realisierst, dann sieht der Saldo für das laufende Jahr wie folgt aus: Es verbleiben 3.000 € Kursgewinn. Darauf sind insgesamt nur 750 € Kapitalertragssteuer und 41,25 Soli fällig. Bisher hatte der Broker aber schon 2.637,50 € einbehalten. Aus diesem Grund bekommst Du die Differenz von 1.846,25 Euro erstattet. Diesen Betrag hast Du nach dem Verkauf zusätzlich zur Verfügung um ihn zu investieren.
@@Finanzgeschichten Die Reihenfolge im Jahresverlauf ist dabei egal ob ich zuerst Verluste und danach Gewinne realisiere oder umgekehrt, es wird das Jahressaldo betrachtet ?
Hallo, super, dann ist ein Verlust im Topf. Hätte man mal einen Gewinn realisiert dann würde man auch noch die Steuer zurück erhalten ?? Ist das richtig? Nur mein verlusttopf läuft schon über, und ich müsste meine besten Dividenden Zahler opfern ???? Kann das jemand für mich entwirren.
Ja, mit der Einschränkung, dass der Gewinn im laufenden Jahr erzielt worden sein muss. Also Beispiel: 10. Januar: Verkauf Aktie mit 3.000 Euro Kursgewinn, davon werden wegen Freibetrag 2.000 Euro versteuert = 500 Euro Kapitalertragssteuer zzg. Soli und ggf. Kirchensteuer. 20. Februar: Verkauf Aktie mit 2.500 Euro Kursverlust - dann werden davon 2.000 Euro gegen die versteuerten Gewinne gerechnet und Du bekommst die 500 Euro Kapitalertragssteuer zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer zurück. Mit den restlichen 500 Euro wird dann der Freibetrag wieder aufgefüllt, so dass Du dann wieder 500 Euro Sparerpauschbetrag offen hast. Aber: es kann nur die Steuer auf Gewinne aus dem gleichen Jahr zurückgeholt werden. Verlusttöpfe werden dagegen (nach aktueller Rechtslage für Privatpersonen in Deutschland) zeitlich unbegrenzt vorgetragen. Meist ergibt es keinen Sinn, einen Verlusttopf zu leeren, indem man Aktien mit Gewinn verkauft..... lieber aufheben und warten, bis mal was zu versteuern ist. Kommt ja oft "unfreiwillig" - wenn eine Firma beispielsweise übernommen wird.
Ihr hab es einfach gut in der schönen Schweiz. Steuerfreie Kursgewinne. Aber wir können ja weiter träumen. Vielleicht kommt das in Deutschland auch noch mal wieder.
Die Diba hat mir geschrieben dass es ein neues Gesetz gibt, das Verluste aus einem Wirecardverkauf nicht in einen Verlusttopf gelangen können. Weisst du da was?
Ja, es gibt einen Topf für "wertlose Wirtschaftsgüter" - das dürfte aber nur im Falle einer Ausbuchung so sein. Schau Dir mal das Video zu den Verlustverrechnungstöpfen an: th-cam.com/video/1ohvkQq6P00/w-d-xo.html
@@Finanzgeschichten War keine Ausbuchung, ich habe im November 2021 verkauft. Diba sagt: Der damalige Verkauf musste storniert werden, und wurde vor einigen Tagen erneut durch die Diba durchgeführt.
@@Finanzgeschichten Hier der Wortlaut: Sie haben zwischen dem 03.06.2021 und dem 31.12.2021 nahezu wertlose Wertpapiere verkauft. In diesem Fall war der Verkaufserlös geringer als unsere Provision. Die dabei festgestellten Verluste wurden im Verlustverrechnungstopf hinterlegt oder gleich verrechnet. Der Gesetzgeber hat jetzt entschieden, dass diese Verluste durch uns nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Das hat zur Folge, dass wir den betreffenden Verkauf noch in dieser Woche stornieren und neu ab- rechnen müssen. Bei der Neuabrechnung werden die Verluste nicht mehr im Verrechnungstopf hinterlegt. Wurden die Verluste bereits mit Gewinnen und Erträgen verrechnet, dann muss auch diese Verrechnung rückgängig gemacht werden. Das kann zu einer Nachbelastung von Steuern führen. Welches Wertpapier betroffen ist und auch die Höhe der Verluste können Sie den Abrechnungsbelegen entnehmen. Wichtig: Sollte es durch eine steuerliche Nachbelastung zu einer Kontoüberziehung kommen, sorgen Sie bitte zeitnah für einen Ausgleich des Sollsaldos. Die gute Nachricht: Die Verluste sind nicht weg, sondern können im Rahmen der Steuererklärung, bis 20.000 Euro pro Jahr, mit positiven Erträgen verrechnet werden. Dazu weisen wir sie auf der kommenden Jahressteuerbescheinigung 2021 aus.
@@heinerlauter1211 Danke für die Ergänzung: Ok. Dann wirst Du das wohl über die Steuerbescheinigung in der Steuererklärung geltend machen müssen. Vorteil: Du kannst die Verluste jetzt nicht nur mit Aktienkursgewinnen, sondern auch mit Dividenden und Erträgen von ETFs verrechnen. Nachteil: Begrenzung auf 20.000 € pro Jahr. Aber so viel war es ja hoffentlich nicht.
Danke für den Hinweis. Die Depotführung ist aber bei Interactive Brokers und meines Wissens erfolgt dann keine automatische Abführung der Kapitalertragssteuern. Ein Zuschauer hat mir allerdings geschrieben, dass aber 2022 wohl auch bei diesen Brokern die Steuern automatisch abgeführt werden sollen.
Danke fürs liebe Feedback. Wachstum braucht Zeit. Und wenn es prozentual so weiter geht (Anfang des Jahres war ich bei 1.300 oder so), dann ist die Abozahl bald fünfstellig. :-)
Ihr sucht einen günstigen Broker, mit dem Ihr trotzdem Zugriff auf alle Börsenplätze habt - und auch ab 500 € schon für 0 Euro handeln könnt? Dann schaut Euch mal den Smartbroker an. Smartbroker ist der Broker über den ich zur Zeit am aktivsten handle! Affiliate-Link*: www.financeads.net/tc.php?t=36681C296855636T
Super! Qualitativ sehr hochwertig!!! Bitte weiterso!!!
Vielen Dank für das nette Feedback!
Deine Videos sind bares Geld wert. Danke!
Endlich hab ich das auch verstanden. 😃😄 Vielen Dank für die tolle Erklärung!
Herzlichen Dank! Lehrreich und total entspannt die Videos.
Vielen lieben Dank für das nette Feedback!
Sehr gut Erklärt. Vielen Dank dafür 👍
Danke für das Video, die Infos habe ich jetzt seit Tagen gesucht. Sehr anschaulich und nachvollziehbar erklärt ;-)
sehr gut erklärt Danke!
Wow das war extrem hilfreich, vielen Dank!
Vielen lieben Dank fürs Feedback! Freut mich, dass es weitergeholfen hat!
Wie immer etwas dazu gelernt, tolles Video lieber Matthias!
Viele lieben Dank für Dein nettes Feedback!
Super Erklärung! Vielen Dank!
Wie immer interessant, vielen Dank
Moin aus Hamburg, jap... vieles war bekannt und doch habe auch ich das eine oder andere gelernt! Also, vielen Dank
Gut erklärt, danke
Danke fürs Feedback!
Wieder mal sehr schön die Sachlage dargestellt.
Wie wäre es mal wenn du einen Podcast machen würdest, das wäre mal ne tolle Sache.
Vielen lieben Dank für Dein Feedback. Die nächsten ca. 1,5 Monate bin ich mit meinen Wertpapier-Auktionen noch ziemlich Land unter, aber vielleicht nehme ich mich danach mal des Themas Podcast an. Ich mag Podcasts ja selbst sehr. :-) Aber ich brauch auch Zeit um Sachen vorzubereiten, soll ja kein substanzloses Gelaber werden. :-)
Super. Danke
Hey Mathias,
Danke - der Fall 3 war in der Tat das wonach ich gesucht habe. Die Info mit der Steuergestaltung ist ebenfalls hilfreich! Dadurch, dass realisierte Gewinne nicht ins kommende Jahr übertragen werden können, sollte man dann eigentlich doch jährlich versuchen noch Buchverluste mit realisierten Gewinnen zu verrechnen. Dies trifft auf einen passiven Buy and Hold Anleger weniger zu, aber wer Aktien hält wird nicht drum herumkommen, auch mal negative Werte im Depot zu haben.
Ja, Du siehst es genau richtig. Gerade, wenn man wie ich z. B. mit 70-75 % des Depot mehr oder minder Buy and Hold fährt und mit dem kleineren Teil auch mal aktiv etwas macht, bietet sich sowas an. Wenn man mit den kurzfristigen Sachen Gewinne erzielt hat (oder weil man die ein oder andere Position mal etwas reduziert, da sonst das Depotgewicht zu hoch wird), dann bietet es sich an dagegen auch mal eine Buy and Hold-Position, die noch im Minus ist, zu verkaufen und wieder zurück zu kaufen um so die Steuern zu stunden...
@@Finanzgeschichten Guten Tag Matthias, ich hab mir das Video jetzt zigmal angeschaut wegen Punkt 3. Wie ist das, wenn man eine Nichtveranlagungsbescheinigung hat, kann man dann auch so vorgehen? Ich würde dann erst mit neuem Geld die günstigen Aktien kaufen und dann die vorher gekauften teuren verkaufen. Danke für die Mühe und Zeit! Ich finde es gut, wenn jemand auch mal sowas erklärt, wenn man die Aktien bereits gekauft hat und nicht nur, dass man Aktien kaufen sollte. Denn damit kann man ja seinen Bestand vergrößern und die Performance verbessern. Diese Vorgehensweisen kennt man als "Neuling" gar nicht. LG, Marji009
@@Marji9 Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist ja nichts anderes als ein "erweiterter Sparerpauschbetrag" - mal salopp gesagt. Klar kannst Du das Umschichten nutzen um in dieser Zeit auch Gewinne steuerlich aufzudecken. Aber im Zweifel immer mit einem Steuerberater durchsprechen. Das hier ist keine Steuerberatung - kann es auch nicht sein, da es im dt. Steuerrecht einfach zu viele Spezialfälle gibt. U. a. empfehle ich auch das Video (bzw. den Artikel, glaube im Artikel habe ich auch die Zahlen angepasst, da die sich alle paar Jahre ändern) zum Geldanlegen für Kinder (falls es sich hier um ein Juniordepot handelt), dort gibt es nämlich z. B. niedrigere Grenzen für die Familienversicherung. finanzgeschichten.com/geld-anlegen-fuer-kinder-darauf-musst-du-beim-kinder-depot-achten/
@@Finanzgeschichten Vielen Dank Matthias für deine Antwort! Ich habe den Artikel gelesen und an meinen Neffen weitergeleitet, der für sein Kind ein Juniordepot hat. Das mit der Grenze der Krankenversicherung war mir auch unbekannt. Ich bin ja schon älter aber erst seit 2021 investiert und kenne leider nicht die ganzen Möglichkeiten innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen bzw. Fallstricke zumal sich ja dabei laufend was ändert. Das finde ich hinderlich bei der Geldanlage. Warum kann man die Freibeträge nicht einfach erhöhen und so ein persönliches "Altersvorsorge Depot" eröffnen, in dem dann jeder reinfallen kann wie es ihm persönlich finanziell möglich ist und somit an der Marktrendite profitiert? Es ist immer alles so intransparent und bürokratisch/ steuerlich verklausuliert, dass manche gar nicht erst anfangen bzw. Irgendwann hinwerfen und aufhören zu investieren. Das ist so schade. Deshalb ist es sehr wichtig, dass du und ein paar andere hier diese Hintergründe zu erklären. Danke dafür! Ich hör auch nochmal das Gespräch mit Daniel dem finanzrocker an. Danke Matthias!
@@Marji9 Weil die Politik bzw. die Lobbyvertreter von Banken und Versicherungen es gerne kompliziert haben wollen um Beratungsbedarf entstehen zu lassen. Vieles könnte einfach sein, wenn man es einfach halten würde.
Vielen Dank für Dein nettes Feedback!
Super Video. Vielen Dank dafür! Gibt es auch bereits ein Video zur Absicherung von Aktienpositionen, wie in dem Video kurz genannt? Wenn nein, würde ich mich sehr über ein solches freuen. Um diese Thematik besser zu verstehen. Vielen Dank und schöne Pfingsten
Danke für Dein Feedback. :-)
Mal sehen, ob ich dazu mal ein Video mache - ist ein spezielles Thema, das v. a. durch die (ungeklärte) Besteuerung von Derivaten zum einen kompliziert wird und in vielen Fällen bringt Absicherung nichts, sie mindert nur die Performance. Wenn einem das Risiko zu hoch ist, ist es besser mit weniger Kapitaleinsatz zu agieren, aber das dann durchzuziehen.
Nachfolgend mal zwei Wege einer Absicherung kurz skizziert - quasi die Vollkasko- und die Teilkasko-Variante.
Beispiel für eine Teilkasko-Variante: Die Aktie steht aktuell bei 100 € und Du möchtest Dich gegen einen extremen Einbruch absichern. Hierfür kaufst Du z. B. eine Put-Option mit Basispreis 80 €. Die kostet bei einem Jahr Laufzeit sagen wir mal 4 €. Dann sind 4 € Deine Versicherungsprämie. Wenn die Aktie am Ende der Laufzeit unter 80 € notiert, bekommst Du für jeden Euro, den die Aktie darunter ist, einen Euro Ausgleich. Wenn die Aktie also bei 50 € steht, bekommst Du 30 €. Die Option kannst Du auch während der Laufzeit wieder verkaufen, dann ist ihr Preis in der Regel immer höher als der rechnerische Wert, wenn bereits das Ende der Laufzeit wäre. In diesem Szenario hast Du am Ende auf jeden Fall 76 € (80 € bekommst Du für die Aktie abzüglich der 4 € Optionsprämie die Du gezahlt hast). Steigt die Aktie aber auf 150 €, verfällt die Option wertlos, Du hast die Aktie und hast 4 € Prämie gezahlt = 146 €. Also etwas weniger Gewinn, dafür hattest Du das Auffangnetz.
Variante Vollkasko: Wenn Du es über Optionen machst, dann kaufst Du mehr als eine Option pro Aktie. z. B. eine Option bewegt sich pro 1 Euro Kursveränderung der Aktie um 0,5 (Delta genannt), dann kaufst Du pro Aktie 2 Put-Optionen. Das nennt man dann Delta-Hedging. Du bist immer komplett abgesichert.... Die Anzahl der Optionen wird immer angepasst, daher ist es recht aufwendig und wird eher von Profis verwendet. Es macht Sinn, wenn Du eine Depot mit extrem hohem Gewinn hast aber nur kurzzeitig abgesichert sein willst (also langfristig dabei bleiben willst, aber den Gewinn nicht steuerwirksam auflösen willst).
Hi, eine Frage hätte ich noch und bin mir nicht so ganz schlüssig darüber.
Angenommen ich verkaufe 300 Aktien von 500 (gekauft im Schnitt für 20,50€) bei einem Kurs von 18,50€ und mache somit 600€ Verlust (600€ - 25% - 5,5% = ca. 470€ nach Steueroptimierung).
Jetzt kaufe ich für 5550€ (Verkaufserlös) plus 130€ Steuergutschrift, also 6020€ wieder diese Aktien pro Stück für 18,50€ ein und erhalte damit 325 Aktien.
Habe ich dadurch wirklich Verlust (470€) gemacht, also Eigenkapital verloren oder doch nicht, da ich ja jetzt 25 Aktien mehr als zuvor hatte, meinen Einkaufspreis reduzierte und somit, wenn die Aktie steigt wieder mehr Gewinn mache.
Also angenommen ich würde die 325 Stück für 20€ verkaufen (6500€), hätte ich dann 480€ Gewinn gemacht (6500 VK - 6020€ EK) oder habe ich gar kein Gewinn gemacht, da ich ja zuvor 470€ mit dem schlechten Verkauf, geld verloren habe.
Ich hoffe es ist verständlich 😂
Danke
Naja, was Du machst ist eine Steuerstundung und die lässt Du für Dich arbeiten. Das Ganze funktioniert ja nur, wenn Du bisher (im laufenden Jahr) schon zu versteuernde Gewinne hattest und die Steuer erst mal wieder über die Verrechnung der Verluste zurück holen kannst. Diese zurückgeholte Steuer wird jetzt mit angelegt. Wenn Du später mal verkaufst fällt die Steuer natürlich höher aus (als wenn Du die Position einfach durchgehalten hättest). Die gesparte Steuer wird dann also fällig., aber Dein Geld hat in der Zwischenzeit Rendite für Dich erwirtschaftet.
Interessant.
Wie lange kann man denn seinen Verlusttopf vor sich her schieben. z.B. 5000€ verlust 2020 (durch Wirecard). Kann ich den 2023 auch noch mit Gewinnen verechnen oder verfällt der.?
Nach meinem Wissensstand gibt es aktuell keine Beschränkung. Als 2008/09 umgestellt worden ist, konnten die Verluste noch bis Ende 2013 verrechnet werden. Siehe auch hier:
www.lohi.de/news/article/verlustvortrag-aus-aktienverkaeufen-vor-2009-verrechnung-mit-gewinnen-aus-wertpapierverkaeufen-letz.html
Super Video! Danke.
Ich habe eine Frage: Gilt die Steuer Verlust Erstattung auch für Derivaten wie Optionsscheie, wenn man Schon Abgeltungsteuern auf Gewinne gezahlt hat.
Oder das gilt nur für Aktien?
Danke fürs Feedback. Es gilt parallel alles auch für Optionsschein (nicht für Optionen!) - allerdings musst Du bedenken, dass Aktien ein eigener Verrechnungstopf sind und sonstige (Optionsscheine, ETFs, Zertifikate, Dividenden etc.) ebenfalls ein eigener Verrechnungstopf sind. Verluste aus Aktiengeschäften kannst Du nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften ausgleichen, während Verluste im Topf sonstiges auch mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden können. Prinzipiell funktioniert die Mechanik genau wie bei den Aktiengewinnen beschrieben.
Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung - kann bei Dir ggf. auch komplett anders sein, daher im Zweifel immer Steuerberater fragen.
Interessante Transaktion - danke für den Hinweis. Mal eine Frage: Kann ich steuerlichen Altbestand und steuerlichen Neubestand, die zusammen in einem Depot liegen, einfach wieder trennen, indem ich die vor dem 01.01.09 gekauften Aktien gem. FiFo in eine anderes Depot übertrage ? Gruß
Ja, Teilüberträge von Positionen kann man nutzen um Positionen trennen. Hab ich selbst schon gemacht. Die comdirect bietet dafür sogar ein Zweitdepot an, dann geht es ganz schnell und einfach.
Hab ich glaub ich auch im Video zu Depotüberträgen erwähnt: th-cam.com/video/frOwRgWMi5Q/w-d-xo.html
@@Finanzgeschichten Danke für die schnelle Antwort, das hilft mir sehr.
P.S. Danke auch für Dein Like in der fb-HV-Gruppe neulich ;-) Gerrit aus HH
@@Hanseat2000 Gern geschehen. Danke fürs Feedback. Jetzt bring ich auch beide Accounts zusammen. :-)
Super ! wie ist es umgekehrt . ich verkaufen mit 500€ ( hier wird ja gleich Kap und soli abgezogen) gewinn und später eine andere Aktie mit 600€ minus. wird das dann auch verechnet?
Das ist ja genau, wie ich es im Fall 3 erwähnt habe. Verkauft man erst was mit Gewinn und im gleichen Jahr (!) noch etwas mit Verlust, so kann der Verlust (bis zur höhe des Gewinns, wenn kein Sparerfreibetrag besteht) gegengerechnet werden und es gibt die vorher gezahlte Steuer zurück.
@@Finanzgeschichten ja,und wenn ein Pauschbetrag besteht ,wird der belastet und spätere Div Zahlungen werden mit Kap Steuer belegt. Insofern gilt dann nicht die Gewinn/Verlustrechnung. Weil der Gewinn schon mit dem Pauschbetrag verechnet wurde.
@@unserland12 Nein. Nach meinen Erfahrungen ist es nicht so wie beschrieben, sondern die Bank nimmt eine Steueroptimierung vor. Also Beispiel:
02.01. 1.000 Euro Kursgewinne ==> 801 € Freibetrag, 199 € werden versteuert.
30.03. 801 € Dividenden --> voll versteuert.
15.04. 1.000 € Kursverluste
==> Bank bucht Dividenden in den Sparerfreibetrag und rechnet Verluste gegen die Aktiengewinne.
So wie ich es kenne erfolgt das direkt von der Bank, ggf. auch erst am Jahresende.
@@Finanzgeschichten Danke für die Aufklärung.
Top
Hi, ich danke dir für dieses Video. Leider habe ich diesen Link dazu, zu spät bekommen.
Hatte Aktien 200 Stück für 21,75€ im Schnitt gekauft, also 4350€
Diese habe ich nun für 19,92€ verkauft, sind 3984€ und somit 366€ Verlust.
Da ich auch schon lange den Freibetrag ausgeschöpft habe und schon knapp 500€ Steuer bezahlt hatte, dachte ich mir, ich bekomme die vollen 366€ Verlust wieder gutgeschrieben :(
Stattdessen waren es nur 97,30€
Konnte zwar damit, 203 Aktien kaufen, also 3 mehr als zuvor und damit auch meinen EK drücken, allerdings war ich der festen Überzeugung, dass man die vollen Verluste zurück bekommt, wenn die Steuern davor höher waren
Das wäre zu schön. So sozial ist unser Finanzminister da leider doch nicht zu uns Aktionären. :-)
Hallo. Danke für die Erklärungen in diesem Video.
Ich habe dennoch eine Frage und hoffe auf deine Expertise.
wenn die über die Jahre aufgelaufenen Verluste höher sind als die in einem Jahr angefallenen Gewinne und ich eine Verlustbescheinigung beantrage, was passiert dann mit der Differenz zwischen Verlust und Gewinn? Du sagtest ja, dass die Töpfe durch den Broker im Folgejahr auf 0 gesetzt werden. Verschenke ich dann diese Differenz?
Viele Grüße
Die Verlustbescheinigung wird ja beim Finanzamt mit der Steuererklärung eingereicht. Wenn nach dieser Verrechnung noch ein Verlust verbleibt, wird dieser beim Finanzamt vorgetragen.
Habe eine Frage zum Verkauf/Kauf "Steuertrick". Wenn ich in einem Aktiendepot Akten verkaufe und nach der Orderausführung direkt wieder kaufe (um Verluste zu verrechnen). Wäre dies legal? Es wäre in diesem Falle sicherlich kein "Wash-Trade". Ich ging eigentlich bisher davon aus, dass dies OK ist, insbesondere da der Broker ja die Steuerverrechnung automatisch durchführt. Oder muss ich damit rechnen, dass ich trotzdem Probleme mit dem Finanzamt bekomme? Hat das Finanzamt überhaut Zugriff auf die Einzeltransaktionen auf dem Depot?
Es gab früher (10 Jahre und mehr her, als es die Spekufrist noch gab) mal Diskussionen ob das nicht steuerlicher Gestaltungsmissbrauch sei. Von daher mache ich es in der Regel so, dass ich erst kaufe und dann erst verkaufe, denn dann greift ganz klar FIFO und alles ist sauber. Aber ich vermute, dass mit Einführung der Abgeltungssteuer das Thema steuerlicher Gestaltungsmißbrauch auch erledigt ist. Aber ich bin kein Steuerberater und hab keine Urteile oder so dazu gesehen.
@@Finanzgeschichten Ich vermute ja auch, dass es mit der Abgeltungssteuer unkritisch sein sollte, da ja die Bank die Steuern automatisch abführt. Sollte vom Gesetzgeber irgendwelche Fristen für Verkauf und Kauf vorgesehen sein, so sollte dies dann auch der Broker berücksichtigen (ich selbst habe ja keinen Einfluss auf die Steuerabführung).Dennoch beschleicht mich irgendwie ein ungutes Gefühl (zumal es in den USA wohl nicht erlaubt ist). Was mich etwas wundert: Ob ich verkaufe und dann 1 min später kaufe oder ob ich umgekehrt kaufe und dann 1 min später verkaufe, sollte doch bei der Beurteilung durch das Finanzamt keinen Unterschied machen. Wenn das Finanzamt in der 1. Variante einen Gestaltungsmissbrauch sieht, so würde es dies auch sicherlich in der 2. Variante. Vielleicht ist es am sichersten, wenn man zwischen den beiden Transaktionen einige Tage Abstand lässt.
@@morphyencore Ja, einen Tag dazwischen dürfte wohl das sicherste sein.
Top! Bin heute auf dieses Video gestoßen und bleibe :)
Meine Frage: macht es Sinn eine (ungeliebte) Aktie mit Verlust abzustossen und die Verluste mit den bereits abgeführten Steuern aus Gewinnen zu "verrechnen", sodass man am Ende weniger Verlust hat? Beispiel: Gewinn insgesamt 2000€, Verlust der Aktie 800€, Freibetrag 1300€, Gewinne also 700€ über dem Freibetrag
Vielen Dank
Wenn Du einer Aktie (Emotionen am besten raus lassen) kein Potential mehr zutraust und gleichzeitig die Verluste gegen Gewinne verrechnen kannst und damit Steuer zurück kommt, ergibt es durchaus Sinn, sich von der Aktie zu trennen, die Steuer noch mitzunehmen und dann mit die Cash in eine neue, chancenreiche Aktie zu investieren.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Werde es Ende des Jahres dann entscheiden.
Spannendes Video, hat mich von dem Irrglauben befreit, dass man die kompletten Verluste gegen die gezahlte Kapitalertragssteuer (+Soli,etc.) gegenrechnen kann. Bis gerade eben dachte ich tatsächlich, dass ich in Beispiel 3 die vollen 26XX,XX€ zürückerhalten würde, wenn Aktien mit 4000€ Verlust verkaufe und danach sozusagen nur noch ca. 1400€ gezahlte Steuer zur Verlustverrechnung zur Verfügung hätte.
Zu dem Beispiel mit der Absicherung durch Put-Option hätte ich noch eine Folgefrage: Kann ich denn gezahlte Kapitalertragssteuer auf Gewinne mit derartigen Zertifikaten mit Verlusten aus diesen verrechnen, ähnlich wie das auch bei Aktien möglich ist, oder geht solche Verlustverrechnung ausschließlich bei Aktien? Ist solche Verlustverrechnung auch unter verschiedenen AktienETFs möglich oder sogar übergreifend zwischen Aktien und AktienETFs?
Ist es möglich, Gewinne aus Veräußerungsgeschäften mit ETFs/Einzelaktien mit gezahlter Vorabpauschale aus gehaltenen ETFs zu verrechnen?
Da Sie wie bereits selbst erwähnt kein Steuerberater sind, frage ich hier natürlich nach Ihrer persönlichen Erfahrung als Privatanleger und erhalte ausdrücklich keine Beratung ;-)
Danke für Dein Feedback.
Die ETF-Thematik hab ich schon mal in einem eigenen Video behandelt. Einziger Unterschied in 2021: Der Basiszins ist 0. th-cam.com/video/yMkBuhmidJE/w-d-xo.html
Die Vorabbauschale wird bei der Gewinnermittlung des ETF-Gewinns nachher als bereits bezahlt betrachtet. Die Vorabpauschale wird gegen den Sparerfreibetrag sowie gegen Verluste aus ETF-Geschäfte oder gegen Stückzinsen (wenn man eine Anleihe kauft, deren letzte Zinszahlung schon weiter zurück liegt, zahlt man Stückzinsen = negative Zinsen) verrechnet. Mit Verlusten aus Einzelaktien darfst Du sie nicht verrechnen!
Verlustverrechnung geht auf bei Optionen: ABER! Soweit ich informiert bin, gibt es immer noch keine Regelung welche Derivate in welchen Topf gehen. Denn das Finanzamt hat letztes Jahr eine Obergrenze bei der Verrechnung von Verlusten aus Derivaten eingeführt (erst war 10.000 Euro pro Jahr im Gespräch, nach Protesten wurden dann daraus 20.000 Euro im Jahr). Meines Wissens ist bis heute nicht geklärt, welche Derivate (Unterscheidung zwischen Anlage- und Hebelzertifikaten, CfD, Optionen an der Eurex, Optionsscheinen von Emittenten, Futures etc) nun in den speziellen Optionstopf und welche in den Topf mit ETFs und Dividenden fallen. Die Obergrenze führt meiner Meinung nach zu einem noch schlechteren, asymmetrischen Chance-Risiko-Verhältnis, weshalb ich Privatanlegern eigentlich komplett von Derivaten abrate.
Danke Mattias! Welche Seite benutzt du um 20 jährige finanzielle Fundamentaldaten für die Firmen die du analysierst bekommst...kannst du da mal ein Video von machen...welche die besten Quellen sind für die Fundamentalanalyse !?
Für ganz lange Daten (die auch eine sehr hohe Datenqualität haben) ist der Aktienfinder.net (Vollmitgliedschaft) die beste Quelle. Allerdings ist dort die Anzahl der Werte auf etwas über 1.000 begrenzt, aber die Qualität der Daten ist einzigartig.
Marketscreener.com und Finanzen.net sowie Alle Aktien Quantitativ liefern auch noch recht weit zurückreichende Daten.
Danke,sehr gut erklärt! Nun interessiert mich nur noch ein Punkt. Wenn man "freiwillig"pflichtversichert bei der Krankenkasse ist und sich nicht privat versichern kann oder darf ! Wie ist es denn dann mit dem Beitrag? Wir haben bei der KK angerufen und mehrere verschiedene Antworten erhalten...danke im voraus
Spannende Frage. Die Krankenversicherung sollte die Abgeltungssteuer nicht betreffen - aber inwieweit die Gewinne aus Wertpapieren die Krankenversicherung betreffen - dazu kann ich nichts sagen. Dazu muss ein Experte auf diesem Gebiete (Steuerberater?) die individuelle Sachlage betrachten.
Das Problem kenne ich nur zu Gut. 5 Anrufe bei der KK, 7 Meinungen. :-D Traurig, aber wahr.
Grundsätzlich gilt, dass du ja jedes Jahr aufgefordert wirst deine Einkünfte zu deklarieren. Nach der Prüfung wird dann dein Beitragssatz angepasst, dh bei großen Kapitalgewinnen wirst du nachzahlen müssen. Was ja soweit auch noch iO ist. Da sich die KK nicht mit Kapitalerträgen auskennt, wird sie diesen Beitrag nun ab sofort einfordern und es beginnt ein neues Spiel, nämlich dass du den verklickern musst, dass diese Erträge nicht dauerhaft sind. Und, und, und...
Die Frage ist, ob die scheiß KK Wind davon bekommt, ob man eine Anlage KAP abgegeben hat oder nicht. Wenn der Steuerbescheid nichts davon erzählt, sicher nicht. Und dann würde sich der Kapitalertrag auch nicht auf die Beitragsbemessung auswirken.
Eine andere Frage sind dann noch Werbungskosten über dem Pauschbetrag. Das Finanzamt erkennt die ja nicht an. Aber kann ja mal sein, dass das ein hoher Betrag ist. Die KK muss die anerkennen. Und dann geht das Theater los. Siehe www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2020-03-20_Einnahmekatalog_240SGBV_final.pdf
Verstehe ich das richtig, dass dann der Erstattungsbetrag. + Soli nicht die gezahlte Abgeltungssteuer + Soli (2637,50 €) übersteigen darf?
Richtig. Im Fall 3 lohnt es sich nur so lange Verluste zu realisieren und die Aktien neu zu kaufen, wie Gewinne auf die bereits Abgeltungsssteuer und Soli (im laufenden Jahr) gezahlt worden ist, vorhanden sind. Wenn diese aufgebraucht sind, würde ein weiterer Verlust die Ausnutzung des Sparerfreibetrags (falls der nicht mit Dividenden oder ETF-Gewinnen/-Ausschüttungen voll ist) reduzieren und wenn es noch mehr wird, gibt es Verluste aus Aktiengeschäften, die dann von der Bank fortgeführt und ggf. ins Folgejahr vorgetragen werden.
@@Finanzgeschichten Muss ich gegen Ende des Jahres etwas machen, um die Verluste aus Aktiengeschäften ins Folgejahr vortragen zu lassen oder ist das bildlich gesprochen ein Topf, auf den ich ohne "aktives" Vortragen meinerseits bei der Steuererklärung im Folgejahr zugreifen kann (und mir die Bank dann die entsprechenden Dokumente/Nachweise auch für länger zurückliegende Jahre ausstellt)? Oder anders gefragt: Sollte man bei Aktienverlusten immer einen Verlustvortrag "zur Sicherheit" beantragen/in die Wege leiten, auch wenn man ja noch gar nicht weiß, ob man diesen nutzen möchte, da er andernfalls verfällt?
Wie viele Jahre kann man aktuell Verluste vortragen, bevor diese Verluste endgültig verfallen (steuertechnisch gesehen)?
Geht das auch andersherum, also kann ich meine Aktiengewinne aus diesem Jahr bei meiner übernächsten Steuererklärung mit etwaigen Verlusten aus dem entsprechenden Jahr verrechnen und meine gezahlte Kapitalertragssteuer aus diesem Jahr zurückbekommen?
@@maltebohs Du musst nichts aktiv machen. Die Bank trägt den Verlusttopf automatisch ins nächste Jahr vor. Aktuell ist der Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt.
Bei der Umstellung der Besteuerung im Jahr 2008 war es glaub ich so, dass Alt-Verluste noch 5 Jahre genutzt werden konnten - also selbst in solchen Fällen gibt es in der Regel recht großzügige Übergangsfristen.
Umgedreht geht es nicht. Gewinne, die Ende 2021 versteuert worden sind, bleiben für immer versteuert. Der Gewinntopf wird zum 01.01.2022 wieder auf 0 gesetzt. Allein schon deshalb ist der in Fall 3 gezeigte Trick lohnenswert.
Hallo ich hab nur ganz kurze Frage Ich habe bei Broker 1 Aktiengewinne gemacht beim Broker 2 habe ich ein Minus gemacht Den kann ich ja bei der Jährliche Steuer cup einsetzen Normalerweise müsste ich ja den kompletten Minus wieder zurückbekommt jetzt habe ich gehört Das ist mit dem einkommen Steuern zu tun hat Weis ich bekomme das komplette Geld nicht zurück weil der einkommensteuer nicht so hoch war denn mit den deiner Weiterhelfen
1. Verrechnung geht über die Steuererklärung, Anlage KAP
2. Schau Dir bitte dieses Video zum Thema an, welche Verrechnungstöpfe es gibt: th-cam.com/video/1ohvkQq6P00/w-d-xo.html
Du kannst nicht alles miteinander verrechnen und (in der Regel als Privatanleger) schon mal gar nicht Verluste aus Kapitaleinkünften mit anderen Einkommensarten.
3. Schau Dir auch das Video zur Verlustbescheinigung an: th-cam.com/video/UV4jDCa4YPk/w-d-xo.html
Danke fürs Video. Ist es denn so, daß Gewinne/ Verluste aus Aktienfonds/ETF's mit Gewinnen/ Verlusten von Aktien steuerlich verrechnet werden, dies also aus einem Topf berechnet wird?
Danke fürs Feedback. Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Umgedreht können aber Gewinne aus Aktien mit Verlusten aus ETFs gegengerechnet werden. Hier ist das schön in einer Grafik dargestellt: marcowenzel.de/wie-funktioniert-die-verrechnung-von-verlusten-verlusttoepfe/
@@Finanzgeschichten Danke. Es können demnach ja sogar Dividenden aus ETF's/ Fonds (Steuertopf Sonstige) mit Verlusten aus diesem Topf verrechnet werden. Aktiendividenden können mit nichts verrechnet werden. Korrigiere mich, wenn ich falsch liege. Ist das alles wirr und kompliziert. Wer denkt sich sowas aus? Anders gefragt: Was hat das für einen Sinn und warum vereinfacht man das nicht?
@@michaelhartmann8925 So ist es. Keine Ahnung. Und durch die Einschränkungen bei Derivaten (wobei wohl immer noch nicht klar ist, was ein Derivat ist), wird es noch komplizierter. Die Abgeltungssteuer sollte es mal einfacher machen - Pustekuchen.
Hallo Matthias!
Wieder ein klasse Video und gut erklärt. Danke dafür! 👍
Ein (vielleicht zu weit führendes Thema) ist die noch ausstehende Entscheidung vom anhängigen Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof zum Thema "Verrechnung von Verlusten aus Aktienveräußerungen (VIII R 11/18)". Bei einer für Anleger positiven Entscheidung des BFH könnte man hier Gewinne/Verluste "topfübergreifend" miteinander verrechnen, also z.B. Aktienverluste mit Dividendenzahlungen.
siehe www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/entscheidungsvorschau/
Kann sich auch rückwirkend auf bereits gezahlte Steuererklärungen auswirken, wenn man diese damals nur vorbehaltlich der BFH-Entscheidung akzeptiert hat.
Vielen Dank für das liebe Feedback. Sorry, dass ich den Kommentar erst jetzt sehe. TH-cam hat Kommentare mit Links drinnen in eine Art Spamordner geschoben, so dass ich den nicht gesehen habe.
Das Urteil vom BFH ist inzwischen da. Hab ich auch in einem Video erwähnt: th-cam.com/video/E8ALgSEx43M/w-d-xo.html
Vielen Dank noch mal!
Ein super Video wieder einmal ! Ich hoffe ich habe das Bsp.3 richtig verstanden. Wenn meine Aktie einen EK von 0,61 hatte bei 1000Stk und der aktuelle Kurs bei 0,41 liegt, dann würde sich ja ein Kauf über 1000Stk mit einem anschließenden Verkauf über 1000Stk lohnen, zumal dadurch mein EK dann bei 0,41 liegen sollte. Stimmt mein Gedankengang soweit oder habe ich das Video miss verstanden?
Vielen Dank für das Feedback! Im Beispiel war natürlich noch ein Gewinn aus anderen Geschäften (in diesem Jahr erzielt und Steuern dafür gezahlt) da. Daher gab es durch den Verkauf eine Steuererstattung und die neuen Stücke waren dann mit dem niedrigeren Einstandswert im Depot.
@@Finanzgeschichten genau das ist mir bewusst in meinem Bsp. Würde ein Gewinn wegfallen da ich noch nicht so lange Handel wie ja aus der Gruppe bekannt ;-). Dennoch sollte es ja Sinn machen da ich die Verluste mitnehme und dann zukünftige Gewinnen damit verrechnet werden könnten oder ist das falsch ? LG
Bitte hab Verständnis dafür, dass ich keine individuellen Handlungsempfehlungen geben kann und darf. Danke.
@@Finanzgeschichten gar kein Problem das verstehe ich ! Dennoch vielen Dank für deine hilfreichen Videos sowie deine Antworten. An dieser Stelle einen schönen Sonntagabend.
Hi, tu mich schwer mit dem Gewinne zu realisieren damit mein verlusttopf kleiner wird. Wo ich Gewinne habe sind die meisten auch super Divid. zahler . Wie wählt man aus.? Der Verlusttopf ist auf jährlich 20.000 euro beschränkt?
Der Verlusttopf ist nicht beschränkt. Was beschränkt ist: Verluste aus Termingeschäften - da kannst Du aktuell nur 20.000 Euro pro Jahr verrechnen und Verluste aus Totalverlusten (wertlose Wirtschaftsgüter) - auch da gehen nur 20.000 Euro pro Jahr.
Werden die ausländischen Closed End Funds von den Finanzämtern bei der Verlustverrechnung als Fond oder (richtigerweise wie ich meinen würde) als Aktie behandelt ?
Ich hatte bisher keinen CEF, aber nach meinen Infos (ich bin allerdings kein Steuerberater, im Zweifel also einen Steuerberater fragen), sollten sie wie Aktien behandelt werden. Zumindest siehe das auch Luis Pazos so: nurbaresistwahres.de/steuergesetze-die-reform-der-investmentbesteuerung/
Hallo,
spielt es eine Rolle ob man zuerst gewinne oder Verluste realisiert?
Wenn man zuerst Gewinne realisiert, werden die Steuern, ja sofort abgezogen.
Würde man im Nachgang wenn man Verluste realisiert, die Steuern automatisch wieder zurückbekommen (wenn Gewinn und Verlust identisch wären)
Und wie sieht es aus, wenn man noch einen Sparerpauschbetrag hat, und es würde der in Anspruch genommen und Verluste im Nachgang realisiert, würde der Sparerpauschbetrag wieder gutgeschrieben?
Vielen Dank
Schau Dir mal den 3. Fall an... dürfte Deine Frage beantworten. Reihenfolge spielt innerhalb eines Jahres keine Rolle. Also selbst wenn schon mal was abgeführt wurde, schreibt Dir die Bank das wieder gut, wenn Du Verluste (falls die in den Töpfen verrechenbar sind, siehe auch dazu mein Video) realisierst. Auch der Freibetrag wird ggf. wieder hergestellt.
@@Finanzgeschichten vielen Dank für die Antwort, du hast mir sehr geholfen 👍🏼
Super erklärt! Zu der Rechnung "Verlust in Aktien wandeln" kann man also sagen dass es sich immer/generell mehr lohnt höhere Gewinne mit Verlusten gegenzurechnen? Ich dachte nicht dass man 25% Abgeltungssteuer auf Verluste "wiederbekommt", ich ging davon aus auf Verluste muss man gar keine Abgeltungssteuer zahlen (in meiner Logik zumindest), also warum bekommt man sie auf den Betrag wieder?
Wenn Du im laufenden Jahr Gewinne realisiert hattest und darauf Steuern gezahlt hattest, dann lohnt es sich bis Jahresende noch Verlustpositionen glatt zu stellen. Der Broker betrachtet immer für ein Jahr alle saldierten Erträge. Nehmen wir also an, Du hattest vor der Verlust-Verkauf bereits Aktien verkauft und damit 10.000 € Kursgewinne realisiert (Sparerpauschbetrag ausgeschöpft bzw. gar nicht eingereicht auf diesem Depot). Dann hast Du für diese 10.000 € ja schon 2.500 € plus 137,50 € Soli darauf (Kirchensteuer lassen wir jetzt mal weg) bezahlt.
Wenn Du nun 7.000 € Kursverluste realisierst, dann sieht der Saldo für das laufende Jahr wie folgt aus:
Es verbleiben 3.000 € Kursgewinn. Darauf sind insgesamt nur 750 € Kapitalertragssteuer und 41,25 Soli fällig. Bisher hatte der Broker aber schon 2.637,50 € einbehalten. Aus diesem Grund bekommst Du die Differenz von 1.846,25 Euro erstattet. Diesen Betrag hast Du nach dem Verkauf zusätzlich zur Verfügung um ihn zu investieren.
@@Finanzgeschichten Die Reihenfolge im Jahresverlauf ist dabei egal ob ich zuerst Verluste und danach Gewinne realisiere oder umgekehrt, es wird das Jahressaldo betrachtet ?
@@rowebr Die Reihenfolge ist egal.
Hallo, super, dann ist ein Verlust im Topf. Hätte man mal einen Gewinn realisiert dann würde man auch noch die Steuer zurück erhalten ?? Ist das richtig? Nur mein verlusttopf läuft schon über, und ich müsste meine besten Dividenden Zahler opfern ???? Kann das jemand für mich entwirren.
Ja, mit der Einschränkung, dass der Gewinn im laufenden Jahr erzielt worden sein muss. Also Beispiel:
10. Januar: Verkauf Aktie mit 3.000 Euro Kursgewinn, davon werden wegen Freibetrag 2.000 Euro versteuert = 500 Euro Kapitalertragssteuer zzg. Soli und ggf. Kirchensteuer.
20. Februar: Verkauf Aktie mit 2.500 Euro Kursverlust - dann werden davon 2.000 Euro gegen die versteuerten Gewinne gerechnet und Du bekommst die 500 Euro Kapitalertragssteuer zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer zurück. Mit den restlichen 500 Euro wird dann der Freibetrag wieder aufgefüllt, so dass Du dann wieder 500 Euro Sparerpauschbetrag offen hast.
Aber: es kann nur die Steuer auf Gewinne aus dem gleichen Jahr zurückgeholt werden. Verlusttöpfe werden dagegen (nach aktueller Rechtslage für Privatpersonen in Deutschland) zeitlich unbegrenzt vorgetragen.
Meist ergibt es keinen Sinn, einen Verlusttopf zu leeren, indem man Aktien mit Gewinn verkauft..... lieber aufheben und warten, bis mal was zu versteuern ist. Kommt ja oft "unfreiwillig" - wenn eine Firma beispielsweise übernommen wird.
Hast du noch Onvista bank vergessen 🙃
Grundsätzlich machen das alle deutschen Banken und Broker. Die alle aufzuzählen wäre etwas viel.
Ich als Schweizer weiß einfach nicht was du meinst
Ihr hab es einfach gut in der schönen Schweiz. Steuerfreie Kursgewinne. Aber wir können ja weiter träumen. Vielleicht kommt das in Deutschland auch noch mal wieder.
Die Diba hat mir geschrieben dass es ein neues Gesetz gibt, das Verluste aus einem Wirecardverkauf nicht in einen Verlusttopf gelangen können. Weisst du da was?
Ja, es gibt einen Topf für "wertlose Wirtschaftsgüter" - das dürfte aber nur im Falle einer Ausbuchung so sein. Schau Dir mal das Video zu den Verlustverrechnungstöpfen an: th-cam.com/video/1ohvkQq6P00/w-d-xo.html
@@Finanzgeschichten War keine Ausbuchung, ich habe im November 2021 verkauft. Diba sagt: Der damalige Verkauf musste storniert werden, und wurde vor einigen Tagen erneut durch die Diba durchgeführt.
@@Finanzgeschichten Hier der Wortlaut:
Sie haben zwischen dem 03.06.2021 und dem 31.12.2021 nahezu wertlose Wertpapiere verkauft. In diesem Fall war der Verkaufserlös geringer als unsere Provision. Die dabei festgestellten Verluste wurden im Verlustverrechnungstopf hinterlegt oder gleich verrechnet.
Der Gesetzgeber hat jetzt entschieden, dass diese Verluste durch uns nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Das hat zur Folge, dass wir den betreffenden Verkauf noch in dieser Woche stornieren und neu ab- rechnen müssen. Bei der Neuabrechnung werden die Verluste nicht mehr im Verrechnungstopf hinterlegt.
Wurden die Verluste bereits mit Gewinnen und Erträgen verrechnet, dann muss auch diese Verrechnung rückgängig gemacht werden. Das kann zu einer Nachbelastung von Steuern führen. Welches Wertpapier betroffen ist und auch die Höhe der Verluste können Sie den Abrechnungsbelegen entnehmen.
Wichtig: Sollte es durch eine steuerliche Nachbelastung zu einer Kontoüberziehung kommen, sorgen Sie bitte zeitnah für einen Ausgleich des Sollsaldos.
Die gute Nachricht: Die Verluste sind nicht weg, sondern können im Rahmen der Steuererklärung, bis 20.000 Euro pro Jahr, mit positiven Erträgen verrechnet werden. Dazu weisen wir sie auf der kommenden Jahressteuerbescheinigung 2021 aus.
@@heinerlauter1211 Danke für die Ergänzung: Ok. Dann wirst Du das wohl über die Steuerbescheinigung in der Steuererklärung geltend machen müssen. Vorteil: Du kannst die Verluste jetzt nicht nur mit Aktienkursgewinnen, sondern auch mit Dividenden und Erträgen von ETFs verrechnen. Nachteil: Begrenzung auf 20.000 € pro Jahr. Aber so viel war es ja hoffentlich nicht.
Captrader ist in Deutschland ansässig! Die Captrader GmbH sitzt in Düsseldorf.
Danke für den Hinweis. Die Depotführung ist aber bei Interactive Brokers und meines Wissens erfolgt dann keine automatische Abführung der Kapitalertragssteuern. Ein Zuschauer hat mir allerdings geschrieben, dass aber 2022 wohl auch bei diesen Brokern die Steuern automatisch abgeführt werden sollen.
Wieso hat er nur 6000 Abonnenten, also bei dem Mehrwert hier würde ich freiwillig bezahlen…
Danke fürs liebe Feedback. Wachstum braucht Zeit. Und wenn es prozentual so weiter geht (Anfang des Jahres war ich bei 1.300 oder so), dann ist die Abozahl bald fünfstellig. :-)