Dieser Beitrag ist für die Tonne und höchstens eine nützliche Ergänzung. Zitat bspw.: Hessische Bauordnung Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, in Keller- und Dachgeschossen von mindestens 2,20 m haben. In Dachgeschossen muss diese Raumhöhe über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche vorhanden sein; Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben außer Betracht.
Hier stellen wir zwei Wege vor, wie die Wohnfläche berechnet wird. 1) Berechnung nach Wohnflächenverordnung: Das ist die korrekte Berechnungsweise, z. B. für den Mietvertrag oder die Nebenkostenabrechnung. 2) Berechnung nach DIN-Norm 277: Das ist die „falsche“ Berechnungsweise, die aber trotzdem manchmal verwendet wird.
Vielen Dank für den Hinweis! Dennoch wird fälschlicherweise häufig die DIN 277 zur Wohnflächenberechnung genutzt. Auf diesen Umstand wollten wir mit dem Beitrag aufmerksam machen. 😊
Das Video wirft mehr Fragen auf als es beantwortet.
Dieser Beitrag ist für die Tonne und höchstens eine nützliche Ergänzung.
Zitat bspw.:
Hessische Bauordnung
Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, in Keller- und Dachgeschossen von mindestens 2,20 m haben. In Dachgeschossen muss diese Raumhöhe über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche vorhanden sein; Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben außer Betracht.
Kompletter Fehler im Video am Anfang steht oben im Bild das Heizungsräume und Keller zur Wohnfläche gehören.
Hier stellen wir zwei Wege vor, wie die Wohnfläche berechnet wird.
1) Berechnung nach Wohnflächenverordnung: Das ist die korrekte Berechnungsweise, z. B. für den Mietvertrag oder die Nebenkostenabrechnung.
2) Berechnung nach DIN-Norm 277: Das ist die „falsche“ Berechnungsweise, die aber trotzdem manchmal verwendet wird.
@@ruv_de Die DIN 277 gibt Nutzfläche an aber keine Wohnfläche. In eurem Video steht das Heizungsräume und Keller zur Wohnfläche gehören
Vielen Dank für den Hinweis! Dennoch wird fälschlicherweise häufig die DIN 277 zur Wohnflächenberechnung genutzt. Auf diesen Umstand wollten wir mit dem Beitrag aufmerksam machen. 😊