Für den PKW-Fahrer braucht man nicht unbedingt eine Fahrerschutz-Zusatzversicherung, wenn man sowieso eine Unfallversicherung hat, wie ich gerade von meiner Versicherung erfahren habe.
Eine Unfallversicherung ist meineserachtens mit der Fahrerschutzversicherung nicht vergleichbar. Die Unfallversicherung hat feste Fristen, die häufig übersehen werden mit der Folge des Totalverlustes des Anspruchs. Diese greift auch nur bei Invalidität. Die Fahrerschutzversicherung hat keine kurzen Fristen von 1 Jahr oder 15 Monaten, greift auch dann, wenn keine Invalidität vorliegt und das Leistungsspektrum ist zudem größer und geht von Schmerzensgeld, über Haushaltsführungsschadensersatzanspruch über Verdienstausfallanspruch bis hin zu Hausumbaukosten. Diese Leistungen finden Sie bei der Unfallversicherung regelmäßig nicht. Bei Wahl würde ich mich lieber für eine Fahrerschutzversicherung entscheiden, die nach meinem Wissen sogar günstiger ist. Also vielleicht nochmals mit dem Vertreter sprechen. MFG Fenderl
Für den PKW-Fahrer braucht man nicht unbedingt eine Fahrerschutz-Zusatzversicherung, wenn man sowieso eine Unfallversicherung hat, wie ich gerade von meiner Versicherung erfahren habe.
Eine Unfallversicherung ist meineserachtens mit der Fahrerschutzversicherung nicht vergleichbar. Die Unfallversicherung hat feste Fristen, die häufig übersehen werden mit der Folge des Totalverlustes des Anspruchs. Diese greift auch nur bei Invalidität. Die Fahrerschutzversicherung hat keine kurzen Fristen von 1 Jahr oder 15 Monaten, greift auch dann, wenn keine Invalidität vorliegt und das Leistungsspektrum ist zudem größer und geht von Schmerzensgeld, über Haushaltsführungsschadensersatzanspruch über Verdienstausfallanspruch bis hin zu Hausumbaukosten. Diese Leistungen finden Sie bei der Unfallversicherung regelmäßig nicht. Bei Wahl würde ich mich lieber für eine Fahrerschutzversicherung entscheiden, die nach meinem Wissen sogar günstiger ist. Also vielleicht nochmals mit dem Vertreter sprechen. MFG Fenderl