3-4 Monate wäre ja schön.. Ein Bekannter meiner Familie war mal mit seinem Auto in Griechenland und hatte dort einen Unfall mit einem albanischen Lastwagen. Dieser Rechtsstreit hat sich über mehr als 6 Jahre gezogen. (Schuldfrage war zunächst unklar, Versicherung hat willkürlich Leistungen gekürzt, etc.)
Da bei uns inzwischen viele Autos aus der Ukraine rum fahren (haben nicht immer vorne und hinten ein kennzeichen...) - was ist bei einem Unfall zu beachten. Ich sage bei einem Unfall 1.) immer Polizei und 2.) immer Anwalt. Ob die alle ausreichend versichert sind oder überhaupt?...
hallo, vielen Dank für Ihren Kommentar. Zunächst einmal kann ich sie und alle Leser dieser Antwort beruhigen. soweit in Deutschland ein Unfall passiert, ist immer Versicherungsschutz vorhanden, sogar wenn kein Versicherungsschutz vorhanden ist. Klingt komisch ist aber richtig. Sollte ein in Deutschland fahrendes Fahrzeug keinen Versicherungsschutz haben ist vom Gesetzgeber über den so genannten Opferfond über die gesamte Versicherungswirtschaft finanziert ein Mitteltopf, da der Unfallopfer entschädigt. Ansonsten gebe ich ihn recht das ist immer sinnvoll ist die Polizei zuschalten und einen Anwalt einzuschalten. Mein Verweise ich auf jeden Fall verhalte ich mich bei einem Unfall. Dort gibt es zu diesem Thema auch auch ein Video von mir, dass ihn wertvolle Informationen verschaffen wird. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Danke für ein wieder einmal sehr informatives Video! Ich vermute, dass Sie nicht Ausländer meinen, sondern Fahrzeug mit ausländischer Zulassung. Irre ich mich?
Interessantes Video. Trotzdem habe ich da noch eine Frage: Deutscher Rentner in Spanien hat dort dauerhaften Wohnsitz. Sein Auto ist dann natürlich in Spanien zugelassen. Welches Recht wird dann angewendet?
Danke für Ihren Beitrag. Es wird immer das Recht des Unfallortes, also des Landes des Unfallortes angewandt. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
3-4 Monate wäre ja schön..
Ein Bekannter meiner Familie war mal mit seinem Auto in Griechenland und hatte dort einen Unfall mit einem albanischen Lastwagen.
Dieser Rechtsstreit hat sich über mehr als 6 Jahre gezogen.
(Schuldfrage war zunächst unklar, Versicherung hat willkürlich Leistungen gekürzt, etc.)
So lange würde ich als zuständiger Anwalt nicht zuwarten. MFG Fenderl Rechtsanwalt
Da bei uns inzwischen viele Autos aus der Ukraine rum fahren (haben nicht immer vorne und hinten ein kennzeichen...) - was ist bei einem Unfall zu beachten. Ich sage bei einem Unfall 1.) immer Polizei und 2.) immer Anwalt. Ob die alle ausreichend versichert sind oder überhaupt?...
hallo, vielen Dank für Ihren Kommentar. Zunächst einmal kann ich sie und alle Leser dieser Antwort beruhigen. soweit in Deutschland ein Unfall passiert, ist immer Versicherungsschutz vorhanden, sogar wenn kein Versicherungsschutz vorhanden ist. Klingt komisch ist aber richtig. Sollte ein in Deutschland fahrendes Fahrzeug keinen Versicherungsschutz haben ist vom Gesetzgeber über den so genannten Opferfond über die gesamte Versicherungswirtschaft finanziert ein Mitteltopf, da der Unfallopfer entschädigt. Ansonsten gebe ich ihn recht das ist immer sinnvoll ist die Polizei zuschalten und einen Anwalt einzuschalten. Mein Verweise ich auf jeden Fall verhalte ich mich bei einem Unfall. Dort gibt es zu diesem Thema auch auch ein Video von mir, dass ihn wertvolle Informationen verschaffen wird. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Danke für ein wieder einmal sehr informatives Video!
Ich vermute, dass Sie nicht Ausländer meinen, sondern Fahrzeug mit ausländischer Zulassung. Irre ich mich?
richtig!
Interessantes Video. Trotzdem habe ich da noch eine Frage: Deutscher Rentner in Spanien hat dort dauerhaften Wohnsitz. Sein Auto ist dann natürlich in Spanien zugelassen. Welches Recht wird dann angewendet?
Danke für Ihren Beitrag. Es wird immer das Recht des Unfallortes, also des Landes des Unfallortes angewandt. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl