Wirklich sehr gut erklärt Herr Fenderl, wenn ich auch mal ein rechtliches Problem habe komme ich sofort zu Ihnen, ich komme zwar aus Ansbach Mittelfranken aber für so einen sehr guten Anwalt ist mir kein Weg zu weit 😊😀👍
Als Motorradfahrer mit durchschnittlichen 20.000 KM pro Jahr Fahrleistung kann ich da ein Liedchen von singen. Das Nichtansehen vom Verkehrsteilnehmer, der aus der Seitenstraße raus kommt, das schnelle Heranfahren oder ein nicht eindeutiges Verhalten vom anderen Verkehrsteilnehmer führen immer wieder zu Schreckmomenten bzw. zu vorsichtiger Fahrweise, was wiederum andere Verkehrsteilnehmer (hinter mir) als Verkehrsbehinderung interpretieren und teilweise sogar nötigen. Im schlechtesten Fall müsste ich sehr stark bremsen und der Hintermann knallt mir auf das Motorrad. Bis jetzt ging glücklicherweise immer alles gut.
Herzlichen Dank Herr Fenderl, bin selbst Motorradfahrer und habe schon oft ähnliche Schrecksituationen erlebt, zum Glück aber nur einmal gestürzt und nur Prellungen und Schürfungen davongetragen. In meinem Fall hat der vor mir fahrende PKW-Lenker vor dem Fussgängerstreifen eine unerwartete Vollbremsung durchgeführt weil er meinte die auf dem Gehweg befindende Fussgängerin wolle die Strasse überqueren, die Frau hatte aber keine zu dieser Annahme führenden Anstalten gemacht, ich meinerseits hatte die Situation richtig eingeschätzt, dass sie sich nur zufällig auf der Höhe des Fussgängerstreifens befand, daran aber zügig vorbei lief.
Super Info, leider in meinem Fall zu spät. Der SUV stand quer zur Fahrbahn auf der Straße. Ich habe gebremst und bin dann mit der Roller gestürzt. Die Polizei gab mir die Schuld da der SUV ja gestanden hatte. Der Gipfel war aber der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit wegen Schachbeschädigung. Es hatte aber keine Berührung statt gefunden. Wer denkt schon Böses denn der SUV kam direkt vom Polizeiparkplatz.
Hallo Herr Fenderl vielleicht für Sie auch interessant, mittels Kameras an den Parkplatz Einfahrt u. Ausfahrt s lässt z. B. LIDL das Kfz- beauftragte Betreiberfirma wird bei zeitlichen Parkverstössen tätig. Gruß H. H. und l in
Danke für den Kommentar. Ja, das ist die neue Situation, dass die Discounter inzwischen kameraunterstützt die Kennzeichen erfassen, um Parkverstöße zu registrieren. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
wichtiges thema-der schreckmoment auch bei tieren auf der fahrbahn. ich finde diese beiträge sehr interessant. gerade heutzutage wo es scheinbar mehr verkehrsteilnehmer gibt und mehr egoistisches verhalten. wir wurden gestern wieder zur fast vollbremsung gezwungen auf der zweispurigen autobahn als wieder mal ein LKW-fahrer links blinkt und sich auf die überholspur drängelt, obwohl wir mit licht fahren. das hatte auch fast zu einem unfall geführt. leider ist sind elephantenrennen wieder zum volkssport geworden. allgemein auch bei defensiven fahren ist es immer wichtiger mit der dummheit anderer zu rechnen.
Das gleiche habe ich auch vor vielen Jahren erlebt, als ich in einer Tempo 30 - Zone mit meinem Motorrad fuhr. Ein Autofahrer fuhr rückwärts auf meine Straße ohne anzuhalten, obwohl mehrere Möglichkeiten hätten genutzt werden müssen. Fußgänger-weg nicht beachtet und abgesetzten Bordsteinkante, aus Privatparkplatz gefahren. Die Versicherung sprach von meiner zu hohen Geschwindigkeit. Der Schleuderweg meines Motorrads wurde mit Bremsweg gewertet, ist aber technisch falsch, da es beim Rutschen keine Verzögerung gibt! Ein Zeuge har mir geholfen, dass die Versicherung ALLES bezahlt hatte. Danke für einen Beitrag, der vielen in ähnlicher Situation hilft.
Kollege von mir hatte vor vielen Jahren einen Unfall, als eine Autofahrerin ohne Blinker und ohne zu schauen aus der Parklücke heraus gefahren ist. Es war sehr schwierig die Versicherung zum Zahlen zu bewegen.
in solchen fällen ist es mein Rat, immer sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten, der Ihnen sicherlich helfen kann. Mit freundlichen Grüßen, Fenderl, Rechtsanwalt und Fachanwalt
Vielen Dank für dieses sehr aufschlussreiche Video .. Ähnliches ist mir vor gut vier Wochen mit einem Auto passiert, das ohne zu blinken aus einer Parklücke schoss ... Ich wich auf die Gegenfahrbahn aus, auf der zufällig gerade kein Fahrzeug fuhr. - Puh, noch einmal Glück gehabt!
Besser wäre noch zusätzlich 10 Jahre Verbrecher und Verkehrssünder gewesen zu sein. Da muss der Herr Anwalt noch dazulernen damit er wirklich weiss wovon er redet ;)
4:38 Mit oder ohne Helm, wenn ohne, wäre es interessant, ob man dort Nachteile hat in der Rechtsprechung oder ob es egal ist? (Ich fahre als Radfahrer immer mit Helm und im Wald sogar mit Fullface Helm)
Danke für Ihre Frage. Tatsächlich versuchen die Haftpflichtversicherungen diesen Einwand immer noch als Mithaftungsgrund zu nutzen. Der Bundesgerichtshof hat aber klargestellt, dass solange der Gesetzgeber keine Helmpflicht einführt, dass das Nichttragen eines Helmes als Fahrradfahrer keinen Mithaftungseinwand begründet. Persönlich kann ich aber nur jedem Radfahrer anraten, einen Fahrradhelm zu nutzen, weil es im Ergebnis nicht um die Frage einer Mithaftung geht, sondern um die Frage der eigenen Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
tolle Videos..§ 315 d StGB erfasst nicht nur Rennen zwischen mehreren Fahrzeugen, sondern auch das sogenannte „Rennen gegen sich selbst“. In § 315 d Abs. 1 Ziff. 3 StGB heißt es wörtlich: „…sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Können Sie mal ein Video machen zum Rasergesetz? Es gibt ja das "Rennen gegen sich selbst", also wenn man mit dem Auto versucht die Höchstgeschwinidigkeit zu erreichen. In den Medien steht dann 500PS BMW oder 450PS AUDI und viele denken, ja das ist dann ein Rennen gewesen oder auch Zeugen, die so ein Auto schnell auf der Autobahn sehen. Was aber wenn es ein normaler Smart oder Polo ist man auch mit dem auf dessen max Geschwindigkeit fahren will (zb 120km/h) oder ein LKW Fahrer der einen anderen überholt? Oder ein Rollerfahrer der Vollgas gibt. Nach dem Gesetzgeber spielt ja weder die PS Zahl noch die Geschwindigkeit eine Rolle wann es ein "Rennen gegen sich selbst" ist" Dazu wäre ein Video sehr interessant und würde auch viele Menschen ansprechen. Denn ich denke das wird viel zu oft als "hat ein rennen gegen sich selbst gemacht" angezeigt. danke
@@kanzleifenderldietrich1687 danke fürs Feedback, freu mich auf die Videos. Denke aber gerade das "Rennen gegen sich selbst zum Erzielen der Höchstgeschwindigkeit" kann hier durch die Decke gehen mit dem Interesse.
Danke für Ihren Kommentar den Beitrag an diesem Kanal. Die Antwort ist kurz und knapp, „dann haben sie Pech gehabt“. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Interessant wäre es noch zu erfahren, ob der PKW-Fahrer, der sich hier zu schnell genähert hatte, dafür bestraft worden ist und wie. Schließlich ist diese Art des Heranrasens an Kreuzungen verkehrswidrig und im Falle eines Unfalls, wie hier geschehen, kann man vielleicht sogar von Gefährdung des Straßenverkehrs ausgehen.
es ist mir natürlich nicht erlaubt, Einzelheiten aus einem Mandat mitzuteilen, so dass ich diese Frage dafür bitte ich um Verständnis nicht beantworten kann. Ich wollte nur auf ein Problem hinweisen, dass es für einen Unfall nicht immer eine Berührung braucht, sondern auch ein Fahrverhalten, welche seine psychische Reaktion auslöst, eine Unfall Verantwortung herbeiführen kann.
Toller Kanal. Danke fuer die Ratschläge. Abo raus. Gibt es einen ähnlichen Schweizer Kanal den Sie empfehlen können (Gesetzgebung nicht immer die selbe)?
Was mir fehlt ist die Info gegenüber WELCHER Versicherung verhandelt wurde? Ich nehme an die eigene, nicht sie des Autofahrers? Könnte auch gegen diesen selbst geklagt werden? Dazu müsste er ja eine (Teil?) Schuld haben, was ich dem Video nicht entnehmen konnte? Aber wenn er auf meiner Fahrbahn steht, dann ist das doch so? Und falls es die eigene Versicherung war, gegen die geklagt wurde: Zahlt da eine Haftpflicht den Schaden am Motorrad überhaupt? Meinem Verständnis nach zahlt die doch nur, wenn jemand anderem ein Schaden entstanden ist? Dann wäre ja aber der Unfallgegner wieder schuld und zahlungspflichtig? Was ist mit den Nicht-Sachschäden, bspw. Krankenhausgeld, Arbeitsausfall, Schmerzensgeld, Unfallversicherung? Das sind einige Punkte die in dem Video offen bleiben und bei mir jetzt - trotz des eigentlich guten Videos - mehr Fragen als Antworten hinterlassen. Für eine Antwort darauf wäre ich sehr dankbar :)
Um Ihre Frage zu beantworten: Das Video bezieht sich auf Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherer des Dritten, der durch sein Fahrverhalten eine psychische Reaktion des Geschädigten hervorruft, die dazu führen, dass er körperliche oder Sachschäden erleidet. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fender
@@kanzleifenderldietrich1687 ich habe mir das Video nochmal angeschaut und beim zweiten Mal schauen sind mir die Fragen von oben nicht mehr gekommen. Passend zu ihrer Antwort muss es ja die gegnerische Versicherung gewesen sein, dann ist alles schlüssig. Vielen Dank für ihre Arbeit auf TH-cam und für die Erklärung!
Wenn das Fahrzeug nicht fie Höchstgeschwindigkeit überschritten hat kann ihm doch egal sein wer sich erschreckt oder nicht, Geschwindigkeit nicht überschritten, stehen geblieben ist er auch.. tut mir leid aber der Motoradfahrer Ist selber schuld. Wenn ich mit dem LKW fahre und irgendjemand erschreckt sich weil ihm das Fahrzeug zu groß ist und ein Herzinfarkt bekommt und stirbt kann ich doch auch nicht wegen mord oder totschlag angeklagt werden
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Tatsächlich ist das Thema berührungsloser Unfall höchst komplex. Sie haben natürlich recht, dass nicht jede Art von Erschrecken eine Mithaftung auslösen kann. Vielmehr müssen noch weitere Umstände hinzu kommen. In meinem Video hatte ich den Fall geschildert, dass der Autofahrer über die Haltelinie gefahren ist und deshalb eine Reaktion des Motorradfahrers veranlasst war hätte der Autofahrer vor der Haltelinie angehalten wäre wahrscheinlich keine Mithaftung entstanden. In solchen Fällen werden immer die besonderen Umstände des Einzelfalles entscheidend sein. Freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Sie sind richtig klasse. Ich beschäftige mich seit einem Jahr intensiv mit dem Thema, als ich das erste mal leider einen Anwalt brauchte.
Vielen Dank für Ihr Lob! Mfg Fenderl Rechtsanwalt
Wirklich sehr gut erklärt Herr Fenderl, wenn ich auch mal ein rechtliches Problem habe komme ich sofort zu Ihnen, ich komme zwar aus Ansbach Mittelfranken aber für so einen sehr guten Anwalt ist mir kein Weg zu weit 😊😀👍
Danke für das Lob! Mfg Fenderl Rechtsanwalt
Gestern hatte ich so eine Verhandlung als Opfer, habe zu 100% gewonnen, Strafe 30 Tagessatz wegen hohen Gesundheitsschäden!
Als Motorradfahrer mit durchschnittlichen 20.000 KM pro Jahr Fahrleistung kann ich da ein Liedchen von singen. Das Nichtansehen vom Verkehrsteilnehmer, der aus der Seitenstraße raus kommt, das schnelle Heranfahren oder ein nicht eindeutiges Verhalten vom anderen Verkehrsteilnehmer führen immer wieder zu Schreckmomenten bzw. zu vorsichtiger Fahrweise, was wiederum andere Verkehrsteilnehmer (hinter mir) als Verkehrsbehinderung interpretieren und teilweise sogar nötigen. Im schlechtesten Fall müsste ich sehr stark bremsen und der Hintermann knallt mir auf das Motorrad. Bis jetzt ging glücklicherweise immer alles gut.
Ich hoffe, dass Glück bleibt auf Ihrer Seite.
Herzlichen Dank Herr Fenderl, bin selbst Motorradfahrer und habe schon oft ähnliche Schrecksituationen erlebt, zum Glück aber nur einmal gestürzt und nur Prellungen und Schürfungen davongetragen.
In meinem Fall hat der vor mir fahrende PKW-Lenker vor dem Fussgängerstreifen eine unerwartete Vollbremsung durchgeführt weil er meinte die auf dem Gehweg befindende Fussgängerin wolle die Strasse überqueren, die Frau hatte aber keine zu dieser Annahme führenden Anstalten gemacht, ich meinerseits hatte die Situation richtig eingeschätzt, dass sie sich nur zufällig auf der Höhe des Fussgängerstreifens befand, daran aber zügig vorbei lief.
Hier wäre evtl. die Fußgängerin als kausaler Unfallauslöser zu belangen.
Auch ein interessanter Fall.
Höchstinteressantes Video! Gut, dass der Motorradfahrer Zeugen finden konnte, sonst wäre der Fall vermutlich anders ausgegangen.
Danke für den Kommentar.
Wichtiges Thema! Bislang wurde hier lediglich mit einer Nötigung argumentiert, die keinen Verkehrsunfall begründete.
Finde das Thema auch wichtig. Deshalb habe ich dieses Video gemacht.
Top erklärt, danke! 👍
Sehr gerne. Mfg Fenderl Rechtsanwalt
Sehr gut erklärt, super!😊
Dankeschön 😊
Gut erklärt. Vielen Dank.
Sehr gerne!
Sehr interessant, vielen dank.
Danke für das Lob!
Super Info, leider in meinem Fall zu spät. Der SUV stand quer zur Fahrbahn auf der Straße.
Ich habe gebremst und bin dann mit der Roller gestürzt. Die Polizei gab mir die Schuld da der SUV ja gestanden hatte. Der Gipfel war aber der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit wegen Schachbeschädigung. Es hatte aber keine Berührung statt gefunden. Wer denkt schon Böses denn der SUV kam direkt vom Polizeiparkplatz.
Vielleicht hilft das Video dann ja einem Anderen. Dafür habe ich es gemacht. MFG Fenderl Rechtsanwalt
Hallo Herr Fenderl vielleicht für Sie auch interessant, mittels Kameras an den Parkplatz Einfahrt u. Ausfahrt s
lässt z. B. LIDL das Kfz- beauftragte Betreiberfirma wird bei zeitlichen Parkverstössen tätig.
Gruß H. H.
und l
in
Danke für den Kommentar. Ja, das ist die neue Situation, dass die Discounter inzwischen kameraunterstützt die Kennzeichen erfassen, um Parkverstöße zu registrieren. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
wichtiges thema-der schreckmoment
auch bei tieren auf der fahrbahn.
ich finde diese beiträge sehr interessant.
gerade heutzutage wo es scheinbar mehr verkehrsteilnehmer gibt und mehr egoistisches verhalten.
wir wurden gestern wieder zur fast vollbremsung gezwungen auf der zweispurigen autobahn als wieder mal ein LKW-fahrer links blinkt und sich auf die überholspur drängelt, obwohl wir mit licht fahren.
das hatte auch fast zu einem unfall geführt.
leider ist sind elephantenrennen wieder zum volkssport geworden.
allgemein auch bei defensiven fahren
ist es immer wichtiger mit der dummheit anderer zu rechnen.
Vielen Dank für Ihren
Kommentar und
und ihrem Beitrag zu ihren Erlebnissen Erlebnissen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Das gleiche habe ich auch vor vielen Jahren erlebt, als ich in einer Tempo 30 - Zone mit meinem Motorrad fuhr. Ein Autofahrer fuhr rückwärts auf meine Straße ohne anzuhalten, obwohl mehrere Möglichkeiten hätten genutzt werden müssen. Fußgänger-weg nicht beachtet und abgesetzten Bordsteinkante, aus Privatparkplatz gefahren.
Die Versicherung sprach von meiner zu hohen Geschwindigkeit. Der Schleuderweg meines Motorrads wurde mit Bremsweg gewertet, ist aber technisch falsch, da es beim Rutschen keine Verzögerung gibt!
Ein Zeuge har mir geholfen, dass die Versicherung ALLES bezahlt hatte.
Danke für einen Beitrag, der vielen in ähnlicher Situation hilft.
Danke für das tolle feedback. Mfg Fenderl Rechtsanwalt
Kollege von mir hatte vor vielen Jahren einen Unfall, als eine Autofahrerin ohne Blinker und ohne zu schauen aus der Parklücke heraus gefahren ist. Es war sehr schwierig die Versicherung zum Zahlen zu bewegen.
in solchen fällen ist es mein Rat, immer sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten, der Ihnen sicherlich helfen kann. Mit freundlichen Grüßen, Fenderl, Rechtsanwalt und Fachanwalt
Klasse Content! 👍
Danke für Ihr feedback. MFG Fenderl Rechtsanwalt
Vielen Dank für dieses sehr aufschlussreiche Video ..
Ähnliches ist mir vor gut vier Wochen mit einem Auto passiert, das ohne zu blinken aus einer Parklücke schoss ... Ich wich auf die Gegenfahrbahn aus, auf der zufällig gerade kein Fahrzeug fuhr. - Puh, noch einmal Glück gehabt!
Danke für die informative Rückmeldung. MFG Fenderl Rechtsanwalt
Super Kanal ! Ich denke mal es ist vorteilhaft wenn man wie Sie selber 10 Jahre Polizeibeamter war, da kennt man sämtliche Prozeduren.
Besser wäre noch zusätzlich 10 Jahre Verbrecher und Verkehrssünder gewesen zu sein. Da muss der Herr Anwalt noch dazulernen damit er wirklich weiss wovon er redet ;)
Danke für die Rückmeldung.
Auch das sehr gute erklärt
Danke für das Lob!
1. für den Algorithmus
2. danke gut erklärt
Abo is da
Freut mich, danke!
4:38 Mit oder ohne Helm, wenn ohne, wäre es interessant, ob man dort Nachteile hat in der Rechtsprechung oder ob es egal ist?
(Ich fahre als Radfahrer immer mit Helm und im Wald sogar mit Fullface Helm)
Danke für Ihre Frage. Tatsächlich versuchen die Haftpflichtversicherungen diesen Einwand immer noch als Mithaftungsgrund zu nutzen. Der Bundesgerichtshof hat aber klargestellt, dass solange der Gesetzgeber keine Helmpflicht einführt, dass das Nichttragen eines Helmes als Fahrradfahrer keinen Mithaftungseinwand begründet. Persönlich kann ich aber nur jedem Radfahrer anraten, einen Fahrradhelm zu nutzen, weil es im Ergebnis nicht um die Frage einer Mithaftung geht, sondern um die Frage der eigenen Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@@kanzleifenderldietrich1687 Danke für die Info.
Ich kenne es so dass der Vorfahrt zu gewährende Verkehr sich so einer Kreuzung zu nähern hat dass Halteabsicht klar erkennbar ist
Dann hat der bevorrechtigte Verkehr auch kein Problem.
tolle Videos..§ 315 d StGB erfasst nicht nur Rennen zwischen mehreren Fahrzeugen, sondern auch das sogenannte „Rennen gegen sich selbst“.
In § 315 d Abs. 1 Ziff. 3 StGB heißt es wörtlich: „…sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.
Können Sie mal ein Video machen zum Rasergesetz? Es gibt ja das "Rennen gegen sich selbst", also wenn man mit dem Auto versucht die Höchstgeschwinidigkeit zu erreichen. In den Medien steht dann 500PS BMW oder 450PS AUDI und viele denken, ja das ist dann ein Rennen gewesen oder auch Zeugen, die so ein Auto schnell auf der Autobahn sehen. Was aber wenn es ein normaler Smart oder Polo ist man auch mit dem auf dessen max Geschwindigkeit fahren will (zb 120km/h) oder ein LKW Fahrer der einen anderen überholt? Oder ein Rollerfahrer der Vollgas gibt. Nach dem Gesetzgeber spielt ja weder die PS Zahl noch die Geschwindigkeit eine Rolle wann es ein "Rennen gegen sich selbst" ist" Dazu wäre ein Video sehr interessant und würde auch viele Menschen ansprechen. Denn ich denke das wird viel zu oft als "hat ein rennen gegen sich selbst gemacht" angezeigt. danke
mal sehen, derzeit plane ich andere Videos.
@@kanzleifenderldietrich1687 danke fürs Feedback, freu mich auf die Videos. Denke aber gerade das "Rennen gegen sich selbst zum Erzielen der Höchstgeschwindigkeit" kann hier durch die Decke gehen mit dem Interesse.
Was, wenn ein ,Blitzer, die Reaktion / Unfall verursacht...?
Danke für Ihren Kommentar den Beitrag an diesem Kanal. Die Antwort ist kurz und knapp, „dann haben sie Pech gehabt“. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
Interessant wäre es noch zu erfahren, ob der PKW-Fahrer, der sich hier zu schnell genähert hatte, dafür bestraft worden ist und wie. Schließlich ist diese Art des Heranrasens an Kreuzungen verkehrswidrig und im Falle eines Unfalls, wie hier geschehen, kann man vielleicht sogar von Gefährdung des Straßenverkehrs ausgehen.
es ist mir natürlich nicht erlaubt, Einzelheiten aus einem Mandat mitzuteilen, so dass ich diese Frage dafür bitte ich um Verständnis nicht beantworten kann. Ich wollte nur auf ein Problem hinweisen, dass es für einen Unfall nicht immer eine Berührung braucht, sondern auch ein Fahrverhalten, welche seine psychische Reaktion auslöst, eine Unfall Verantwortung herbeiführen kann.
Toller Kanal. Danke fuer die Ratschläge. Abo raus. Gibt es einen ähnlichen Schweizer Kanal den Sie empfehlen können (Gesetzgebung nicht immer die selbe)?
Danke für das Lob! Einen entsprechenden Schweizer Kanal kenne ich nicht. Leider! Mfg Fenderl
Strukturiert und gut
Ich hoffe, ich konnte aufklären. Mfg Fenderl Rechtsanwalt
prima
Danke! Mfg Fenderl Rechtsanwalt
Was mir fehlt ist die Info gegenüber WELCHER Versicherung verhandelt wurde? Ich nehme an die eigene, nicht sie des Autofahrers? Könnte auch gegen diesen selbst geklagt werden? Dazu müsste er ja eine (Teil?) Schuld haben, was ich dem Video nicht entnehmen konnte? Aber wenn er auf meiner Fahrbahn steht, dann ist das doch so? Und falls es die eigene Versicherung war, gegen die geklagt wurde: Zahlt da eine Haftpflicht den Schaden am Motorrad überhaupt? Meinem Verständnis nach zahlt die doch nur, wenn jemand anderem ein Schaden entstanden ist? Dann wäre ja aber der Unfallgegner wieder schuld und zahlungspflichtig? Was ist mit den Nicht-Sachschäden, bspw. Krankenhausgeld, Arbeitsausfall, Schmerzensgeld, Unfallversicherung?
Das sind einige Punkte die in dem Video offen bleiben und bei mir jetzt - trotz des eigentlich guten Videos - mehr Fragen als Antworten hinterlassen. Für eine Antwort darauf wäre ich sehr dankbar :)
Um Ihre Frage zu beantworten: Das Video bezieht sich auf Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherer des Dritten, der durch sein Fahrverhalten eine psychische Reaktion des Geschädigten hervorruft, die dazu führen, dass er körperliche oder Sachschäden erleidet. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fender
@@kanzleifenderldietrich1687 ich habe mir das Video nochmal angeschaut und beim zweiten Mal schauen sind mir die Fragen von oben nicht mehr gekommen. Passend zu ihrer Antwort muss es ja die gegnerische Versicherung gewesen sein, dann ist alles schlüssig. Vielen Dank für ihre Arbeit auf TH-cam und für die Erklärung!
Wenn das Fahrzeug nicht fie Höchstgeschwindigkeit überschritten hat kann ihm doch egal sein wer sich erschreckt oder nicht, Geschwindigkeit nicht überschritten, stehen geblieben ist er auch.. tut mir leid aber der Motoradfahrer Ist selber schuld. Wenn ich mit dem LKW fahre und irgendjemand erschreckt sich weil ihm das Fahrzeug zu groß ist und ein Herzinfarkt bekommt und stirbt kann ich doch auch nicht wegen mord oder totschlag angeklagt werden
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Tatsächlich ist das Thema berührungsloser Unfall höchst komplex. Sie haben natürlich recht, dass nicht jede Art von Erschrecken eine Mithaftung auslösen kann. Vielmehr müssen noch weitere Umstände hinzu kommen. In meinem Video hatte ich den Fall geschildert, dass der Autofahrer über die Haltelinie gefahren ist und deshalb eine Reaktion des Motorradfahrers veranlasst war hätte der Autofahrer vor der Haltelinie angehalten wäre wahrscheinlich keine Mithaftung entstanden. In solchen Fällen werden immer die besonderen Umstände des Einzelfalles entscheidend sein. Freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl