Die Wallboxen mussten sogar schon für die KFW 440 Förderung von November 2020 bis Herbst 2021 steuerbar (und Update Fähig) gewesen sein... Ebenso gibt es schon seit JAHRZEHNTEN Nachtstromtarife , "Neudeutsch" Wallbox--und Wärmepumpentarife", die ein geringeres Netzentgelt verlangen dürfen. *Einzig der neue Pauschallabschlag ist neu.* Je nach Netzbetreiber waren/sind bisher diese Doppeltarifzähler für normale Haushalte wie kurz erwähnt bei 4:55 nur per Rundsteuerempfänger möglich gewesen, die bisher in der Regel nur an-ab/umschalten (zwischen Hochtarif/Niedertarif) konnten. Zeittarife sind seit Jahren ebenfalls möglich, können jedoch nur von Nutzern mit Digitalen Messeinrichtungen (DM) oder SmartMeterGateways (SMG) genutzt werden und der Rollout für die DMs ist bisher bis 2032 geplant gewesen, um die üblichen 16 Jahres Eichfristen die Netzanbieter nicht zu stark zu belasten; dabei ist mein Wohnungs- Ferrariszähler immer noch vom Hausbau anno 1968 eingebaut ... Was hier auch noch vergessen wurde ist der Umstand, das alle Zähler - passend für die Zeittarife - zum nächsten Jahr in ein neues "Massen-Rollout" von SMGs kommen sollen, da deren Einbau die größten Kosten für die Umstellung bedeuten. *Und ganz wichtig vergessen zu erwähnen:* Die Netzbetreiber werden sich hüten, die Wallboxen "unnötig" zu drosseln bis gar abzuschalten. *Denn wenn sie so eine "Notmaßnahme" durchführen müssen, müssen sie *innerhalb eines Jahres* das Netz entsprechend ausbauen ("ertüchtigen").*
Nachstromtarife und Wallbox- oder Wärmepumpentarife sind grundlegend anders. Nachtstromtarife sind günstiger, weil es Nachts in der Regel eine deutliche geringere Nachfrage an Strom gibt. Wallbox- oder Wörmepumpentarife sind günstiger, weil sie weniger besteuert werden. Das sind zwei komplett Unterschiedliche Konzepte.
Und für diese "Notmaßnahme" (die nie eintreffen wird) wurde ein bundesweites Gesetz undiffenziert von der Nordseeküste bis Berchtesgaden erlassen! Da geht es doch darum endlich den Fuß in der Tür (im Haus) zu haben. Mein Hausanschluss ist mit 43KW abgesichert, warum macht der Netzbetreiber denn das, wenn es so schlimm steht? Ich sage nur deutsche Präventivangst.
Ich habe mir am 08.01.24 von einem Elektriker eine Wallbox mit seperaten Zähler installieren lassen. Seit dem verhindert die Dortmunder Netzagentur, dass ist einen Ladestromtarif buchen kann. Der Zähler sei dafür nicht geeignet. Der Elektriker sagt, es gibt dafür noch keine Lösung. Deshalb bin ich gezwungen mit einem normalen Stromtarife zu laden. Die Änderung des Paragraphen hätte nicht besser umgesetzt werden können. Unglaublich
Danke für die Aufklärung zum $14a. Bei mir ist die Bestellung in 2023 erfolgt, da gab es das Gesetz noch nicht. Mein Solateur sagte mir, dass alle WallBoxen die jetzt in 2024 bebaut werden, noch Bestandsschutz haben. Und falls der nachträgliche Einbau einer Steuerung zur Pflicht wird, dann müßte ich diese Kosten tragen? Und das alles obwohl meine Wallbox aus 2023 durch fast identische in 2024 ersetzt wird (KFW422). Mich stört die Reduzierung übrigens nicht, da ich in Zukunft eher von der eigenen PV-Anlage den Strom beziehe. Da kommen auch max 5kW zur WallBox. Die KFW hatte schon in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass man ein SmartMeter vom Netzbetreiber bestellen solle. PS: Was mich an dem Ganzen stört ist, das der Gesetzgeber neue Gesetze erläßt, obwohl die Technik noch nicht bereit ist.
Da hat eein Solateur leider geflunkert : sobald die WB nach dem 01.01.2024 erstmalig in Betrieb geht, MUSS diese §14a erfüllen können - und genauso verschaltet werden wie wenn die Ansteuerlösung bereits vorhanden ist (klingt komisch, ist aber so). Lediglich WB mit IBN vor 2024 haben Bestandsschutz, aber nur bis 2028-2030, dann müssen auch diese alle nachgerüstet werden, und das zur Not rein über das Schaltschütz für L2&L3. Die Frage ist nur, wie oft die BEVs dieses "im Ladebetrieb L2&L3 einfach wegschalten" mitmachen, denn das belastet deren Ladenetzteile nicht unerheblich .....
Stichtag ist das Datum der Inbetriebsetzung, welches vom Elektriker an den Netzbetreiber auf dem Anmeldeformular für die Ladeeinrichtung eingetragen wird. Bestandschutz haben alle Anlagen, die bis 31.12.2023 in Betrieb gesetzt wurden. Alle Ladeeinrichtungen, die ab dem 1.1.2024 in Betrieb gesetzt werden, fallen unter die neue Regelung und müssen vom Betreiber steuerbar umgesetzt werden. Wallboxen die in 2023 angeschafft, aber erst in 2024 installiert werden, fallen also unter die neue Regelung. Kosten, welche nun zusätzlich für die Steuerbarkeit anfallen, trägt der Betreiber, also der Nutzer. Im Gegenzug gibt es dafür die reduzierten Netzentgelte, durch die diese Kosten kompensiert werden sollen. VG Franz/Social Team
@@ADAC Danke für die umfangreiche Antwort. Falls zur Wallbox neue Kabel gezogen werden müssten, würde ich aber auf meine alte Wallbox zurück kehren(installiert im Mai 2023). Eine Kabelverlegung würde mich ca. 15 000 Euro kosten (35 m Gehweg öffnen). Übrigens gibt es den Bestandsschutz für alte WallBox, Wärmepumpen, etc. auch nur bis 2028. Aber was will der Netzbetreiber machen, den Strom komplett abstellen? Das wäre unverhätnismäßig...
@berndadam8703 In der Anlage des Beschlusses steht: „Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne der Ziffer 2.4. der Festlegung, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb gegangen sind und nicht zu den Anlagen nach Ziffer 10.1. zählen, kommt diese Festlegung nicht zur Anwendung.“ Dieser Passus betrifft quasi die Mehrzahl der bisher installierten Wallboxen. Eine Übergangsfrist bis Ende 2028 gibt es für Anlagen, die bisher schon nach der alten $14a Steuerung regelbar waren. Diese müssen dann auf die neue Vorschrift übertragen werden. Das ist aber wohl nur eine recht kleine Zahl der bisherigen Installationen. Wenn du also deine alte Anlage weiterverwendest, genießt du unbegrenzten Bestandsschutz, sofern diese nicht bisher schon von reduzierten Netzentgelten profitierte. VG Andi / Social Team
Das war ein toller Beitrag und auch die Steuermöglichkeiten sind gut erklärt. Wie soll denn jedoch die ganze Energie zu den Wallboxen kommen? 70% des gesamten Deutschen Netzes sind älter wie 30 Jahre und davon sind 80% älter wie 40 Jahre. Jetzt stellen wir uns mal vor wir haben einen typischen Starßenzug, mit normalen Einfamilienhäusern, in denen die Elektroinstallation aus den 80gern stammt und jetzt möchte jedes Haus 11kw mehr verbrauchen... Bei 20 Häusern in so einem Straßenzug heist das ca 317Amper mehr auf einer 40 Jahre alten Zuleitung. Wenn da, Freitag Abend, alle Ihre Autos anstecken braucht man keinen Winterdienst mehr... dann hat man eine Fußbodenheizung im Geweg. Mal abgesehen davon, welche totesmutige Elektrofirma, soll den eine Wallbox, in eine Elekroinstallation aus den 80ern nach rüsten? Seit 2017 ist das so geregelt das der letzte Elektoinstallateur der die Bestandsinstallation erweitert oder verändert die Verantwortung dafür tragen muss. Wenn zum Beispiel das Haus, 2 Jahre später wegen einem defekten Herd abbrennt ist das letzte Unternehmen das etwas verändert hat däfür häftbar zu machen. Bei allem gebührenden Respeckt ich glaube nicht an eine Zeitnahe Lösung dieser Probleme...
Hast doch selbst schon gesagt: "Geförderte" jetzt eben "alle". Ich habe meine nicht fördern lassen und kann 24/7 365 mit 11 kW laden wenn ich will und das 2te von 3 e-autos dann mit 3,7kw am Campingstecker und das dritte zur Not noch an der Steckdose.
Unsere ist ebenfalls nicht gefördert und nicht steuerbar. Glücklicherweise schon 2023 abgeschlossen & angemeldet. Wobei es bei uns eh egal wäre. Die Box ist einphasig mit 20A abgesichert und kann nur ca. 4KW. Reicht völlig, schont den Akku.
Gut erklärter Beitrag, gibt es leider wenige. Und der Netzbetreiber hat sehr viel Nachholbedarf was schulungen angeht. Habe mich für Variante 2 entschieden und der separate Zähler ist quasi 14a ready. MME plus Vorbereitung für Steuerbox. Hat 3 Monate und unzählige Emails + Telefonate benötigt, bis der Zähler vom Haushaltszähler nun richtig angemeldet wurde. Der passende Stromvertrag kommt nur zustande, wenn der Netzbetreiber eine 14a Konformität meldet. Bei so viel hin und her habe ich zwischenzeitlich gedacht ich hätte das alles falsch verstanden. Nun die Frage: weiß jemand ob es durch SW-Updates geplant ist, die Tesla gen 3 Wallbox mal 14a konform zu bekommen? Aktuell wird es so sein, daß wenn die Steuerbox kommt, die wallbox nicht dimmbar ist und bei einem solchen Befehl ganz aus geht, sodass laden für diesen Moment nicht möglich ist
2:07 @ ADAC Welchen Elektropanzer haben sie den als Berechnungsgrundlage hergenommen? Porsche? Torpedieren sie hier die Elektromobilität? Ich habe heute mit meiner 11 KW WB in 3,08 Stunden 14,8 KWh geladen. Dies entspricht knapp über 100 KM Reichweite bei einer Ladeleitung von 4,2 KWh Ladeleistung. Das die WB durch den Elektroversorger gesteuert werden kann, finde ich gut - entlastet das Stromnetz und das Auto muss meistens erst in der Früh geladen sein. Eine Möglichkeit zum dies im Notfall zu umgehen und trotzdem mit höherer Leistung zu laden, muss vorgesehen sein - z.B. gegen Aufpreis?
Hallo user-kv3dw3um3u, die Faustformelberechnung ist ziemlich einfach, und es wird auch nicht auf ein spezielles E-Auto Bezug genommen. über das Jahresmittel verbraucht ein E-Auto inklusive Ladeverluste rund 20 kWh/100km - aufgrund unterschiedlicher Fahrszenarien ist es gut möglich, dass er sparsamer ist. 2h x 4,2 kW macht 8,4 kWh nachgeladener Energie. Grob über den Daumen gepeilt macht das 50 km Reichweite. VG Evi/Social Team
Warum spukt im Hinterkopf nur immer herum, dass alle diese Regularien von der Stromlobby zu deren Gewinnabsicherung durchgesetzt werden und die Netzstabilität nur vorgeschoben ist?
Es kommt jetzt darauf an, wie die Netzbetreiber die Regularien interpretieren und umsetzen. Im schlimmsten Fall fordert der Netzbetreiber überall den Einbau der teuren Technik (SMGW + Steuerbox), obwohl er genau weiß dass sie nie zum Einsatz kommt (weil er sein Netz innerhalb von zwei Jahren fit machen muss, wenn er den ersten Steuerbefehl absetzt).
Macht doch bitte mal ein Video für die Elektroauto-Fahrer, deren Auto in der Tiefgarage abgestellt ist und wo es I.d.R. weder WLAN noch Mobilfunk- Empfang gibt. Welche technischen Lösungen empfehlt Ihr?
@2simontemplar Danke für die Anregung 👍 Die Ansteuerung einer Wallbox wird in den meisten Fällen kabelgebunden erfolgen, sei es über einen steuerbaren Eingang, Modbus, LAN. Wie angesprochen gibt es bis heute noch keinen einheitlichen Standard, über welche Protokolle und Schnittstellen diese Ansteuerung zukünftig erfolgen soll. Tiefgaragenstellplätze sind im Regelfall in Mehrparteienhäusern, in denen im Regelfall eine Energiemanagementlösung fürs Lastmanagement benötigt wird. Die Steuerung wird dann über das Lastmanagement abgewickelt werden. Eine Pauschalempfehlung ist leider nicht möglich, da es stets von der individuellen Situation, der Wallbox, dem Energiemanagement und letztlich dann von den künftigen technischen Standards abhängen wird, was zielführend ist. VG Andi / Social Team
Wie sieht es denn aus wenn der Arbeitgeber eine Wallbox stellt? Ich bekomme im März einen elektrischen Dienstwagen mit einer Ladekarte für die dann installierte Wallbox. Zusätzlich kann ich auch eine Private Karte aktivieren die dann auch über diese Wallbox läuft. Wie rechne ich dann den besseren Stromtarif ab? Zusätzlich habe ich auch eine 23kWp Anlage die dann natürlich auch noch Strom beisteuert … Gibt es für diese Konstellation eine Lösung?
@MaxMustermann-z3n, Lösungen dafür gibt es auf jeden Fall. Wie der PV-Strom verrechnet werden kann, hängt maßgeblich davon ab, ob der PV-Strom Anteil zum Laden des Dienstwagens bilanziell überhaupt erfasst werden kann. Im Sinne einer effektiven Steuerverwaltung und Prozessvereinfachung sollte laut Aussage einiger Finanzbehörden und Steuerberater der Netzbezugspreis verwendet werden. Alternativ ist auch eine Mischkalkulation aus PV-Kosten und Netzbezugspreis denkbar. Wie du letztlich den geschäftlich sowie privat geladenen Strom abrechnest, müsstest du mit deinem Arbeitgeber, sofern vorhanden mit dem Abrechnungsdienstleister und ggf. mit dem Finanzamt klären. VG Marion/ Social Team
Wie soll das bei mobilen Wallboxen mit 11 oder 22kW funktionieren? Die kann ich anstecken wo ich will, z.B. bei Freunden oder an eine nicht §14a geschalteten Steckdose (CEE). Gilt die als installiert wenn sie nur habe? Ich kann sie nicht an jedem Ort wo ich sie verwende extra anmelden!
@mercuryleadsled7655 Generell gilt es zu differenzieren zwischen der Anmeldung, bzw. wenn nötig der Genehmigung einer Ladeeinrichtung und der neuen Verpflichtung zur Steuerbarkeit von Ladeeinrichtung. 1. Die Anmeldung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ist gemäß Absatz (2) §19 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) immer verpflichtend, über 12 kVA Summenleistung, ist eine Genehmigung erforderlich. In der NAV ist keine Mindestgrenze für die Leistung der Ladeeinrichtung genannt und es wird auch nicht unterschieden, ob es sich bei der Ladeeinrichtung um eine fest installierte oder mobile handelt. Insofern muss erstmal davon ausgegangen werden, dass alle mobilen Charger unter diese Verordnung fallen. Nachvollziehbar ist das bei Ladeleistungen von 11 kW oder den sogar genehmigungspflichtigen 22 kW, aber auch Ladekabel für die Haushaltssteckdose (ca. 2,3 kW) fallen somit unter diese Verordnung. 2. Die Verpflichtung zur Steuerbarkeit von Ladeeinrichtungen gilt nur ab 4,2 kW Ladeleistungen. Hier sind Ladekabel für die Haushaltssteckdose also nicht betroffen, wohl aber mobile Charger mit 11 kW oder mehr und müssen durch den Netzbetreiber steuerbar sein. Wie so oft gilt: Nicht alles, was man machen kann, ist auch zulässig. Wenn man also eine mobile Ladeeinrichtung verwenden will, gelten die beiden Vorschriften genauso wie für fest installierte Ladeeinrichtungen. Das stellte auch die Bundesnetzagentur im Beschluss für die steuerbaren Ladeeinrichtungen nochmals klar: „Der Begriff der Ladepunkte umfasst dabei auch sogenannte „mobile Ladevorrichtungen“. Mit Blick auf die möglichen Bezugsleistungen von 11-22 kW bleibt festzustellen, dass diese geeignet sind, das Niederspannungsnetz in gleicher Weise wie stationäre Ladepunkte zu belasten.“ Ob diese Regelungen für mobile Ladeinrichtungen mit häufigen Ortswechseln praktikabel anwendbar sind, kann jeder für sich beurteilen. Werden sie zuhause betrieben, dann sollte man diese auf jeden Fall genauso wie feste Wallboxen behandeln und beim Netzbetreiber anmelden. VG Andi / Social Team
Eine gute Zusammenfassung! Wenn ich eine steuerbare Wallbox anbringen möchte, benötige ich dann auch einen „intelligenten“ Stromzähler? Und muss mir der Netzbetreiber mir diese einbauen? Welche Fristen würden dann gelten?
@ande2186 Seit Anfang 2024 müssen alle Stromkundinnen und -kunden, die eine Wallbox ab einer Abnahme-Leistung von 4,2 kW in Betrieb nehmen, die Steuerung ihrer Geräte durch den Netzbetreiber akzeptieren. Auch mobile Ladegeräte fallen unter die Neuregelungen. Das gilt sogar, wenn es für das einzelne Gerät noch keine Steuerbox oder ein intelligentes Messsystem gibt, über das es sich herunterregeln ließe. Die Bundesnetzagentur schafft also zunächst einen gesetzlichen Rahmen für die Fernsteuerung. Bis sie tatsächlich möglich ist, wird es noch dauern. Das Regelwerk der Bundesnetzagentur sieht vor, dass die Stromkundinnen und -kunden sich selbst darum kümmern - und dafür bezahlen - müssen, dass eine Steuerung oder ein intelligentes Messsystem mit der eigenen Wallbox verbunden wird. Der Einbau wiederum ist Sache des örtlichen Messstellenbetreibers. VG Claude/ Social Team
@@ADAC Nur zur Klarstellung: Der Stromkunde muss dulden, dass der Netzbetreiber (oder Messstellenbetreiber) ein SMGW einbaut (was der Stromkunde bezahlt, aber der Einbau ist durch die jährliche Nutzungsgebühr abgegolten). Wenn das SMGW den Steuerbefehl nicht direkt (über die HAN-Schnittstelle des SMGW) ausgeben kann, muss ggf. noch eine Steuerbox eingebaut werden, die mit der HAN-Schnittstelle des SMGW verbunden ist, und den Steuerbefehl dann weitergibt (über Schaltkontakt, oder Softwareschnittstelle wie z.B. MODBUS, EEBUS). Man kann den Messstellenbetreiber beauftragen, die o.g. genannten Geräte (SMGW + ggf. Steuerbox) einzubauen. Damit ist man zunächst seiner Pflicht nachgekommen, für die Steuerbarkeit zu sorgen. Sobald der Messstellenbetreiber das SMGW/Steuerbox eingebaut hat, ist der Stromkunde verpflichtet, jeden Steuerbefehl unverzüglich umzusetzen. Wie er (bzw. sein beauftrager Elektrofachbetrieb) das macht ist ALLEIN seine Sache (über harte Abschaltung/Schütz, über EMS, über potenzialfreie Steuerkontakte, per Softwareschnittstelle, ...). Der Netzbetreiber hat - so verstehe ich die Vorgaben der Bundesnetzagentur - in die Umsetzung des Steuerbefehls (ab Steuerbox) nicht reinzureden! Der Netzbetreiber / Messstellenbetreiber hat die Entscheidungshoheit nur hinsichtlich des SMGW und der Steuerbox (oder RSE, wenn der Netzbetreiber auf der alten Technik besteht). Danach kann der Kunde selbst entscheiden, wie er die Befehle vom SMGW/Steuerbox umsetzt. Er MUSS allerdings dafür sorgen, dass alle Steuerbefehle jederzeit und unverzüglich umgesetzt werden und muss dies im Einzelfall auch dokumentieren (und die Dokumentation mind. 2 Jahre aufbewahren)
Hallo Marvin, neue Wallboxen - hierunter fallen auch mobile Wallboxen - müssen steuerbar sein. Aber: Wie genau die Steuerung von den einzelnen Netzbetreibern umgesetzt wird, ist noch nicht klar. Mehr zu diesem Thema steht hier 👉 www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/wallbox-steuerung-drosselung/ . Sobald wir Neues wissen, werden wir dort informieren. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Ich habe schon eine Neuigkeit dazu: Mein Netzbetreiber verlangt die Steuerung über einen Schützschalter und Steuerelement. Das lässt sich nicht an den Starkstrom anbinden. Daher ist mir das Betreiben einer mobilen Wallbox am Starkstrom nicht gesattet. Sehr schade, da die Wallbox eigentlich OCCP unterstützt :(
@@MarvPianist Das ist mE nicht zulässig, da das Gesetz dem Netzbetreiber lediglich erlaubt, zu verlangen, dass die Anlage gedimmt wird, d.h. Du hast einen gesetzlichen Anspruch dass sie mit bis zu 4,2 kW weiterlaufen darf (aber nicht mehr). Was Dein Netzbetreiber offensichtlich vorschlägt, ist eine harte Abschaltung (durch den Netzbetreiber selbst). Das kann er - gemäß Gesetz bzw. Regelwerk der Bundesnetzagentur - nicht verlangen!! Was oft nicht richtig verstanden wird, ist dass der Anlagenbetreiber, also DU, allein für zwei Dinge verantwortlich ist: a) Du musst den Einbau einer sog. "Steuereinheit" (Steuerbox, RSE) durch den Netzbetreiber (oder Messstellenbetreiber) dulden. Die "Steuereinheit" schaltet aber nicht direkt ab, sondern informiert Dich (über Schaltkontakte oder Softwareschnittstelle) , wenn der Netzbetreiber einen Steuerbefehl zum dimmen an sich abgesetzt hat. Du must dafür sorgen, dass die "Steuereinheit" jederzeit einsatzbereit (darfst sie also nicht kaputt machen o.ä.) UND. b) Du must den erhaltenen Steuerbefehl unverzüglich umsetzen. Aber laut Bundesnetzagentur ist der Anlagenbetreiber (also DU) ALLEIN dafür verantwortlich, den Steuerbefehl umzusetzen (und die Umsetzung zu dokumentieren). Aber wie Du das machst, ist allein Deine Sache. Wenn Du hart abschalten möchtest, über ein Schütz, kannst Du das natürlich machen (und Deinen Elektriker beauftragen, das Schütz einzubauen). Aber Du kannst auch ein Energie-Managementsystem (EMS) nutzen, was den Steuerbefehl über Schaltkontakt oder Software erhält un dann die Wallbox und andere steuerbare Verbraucher auf die erforderliche Leistung (bei einer Wallbox: 4,2 kW) dimmt.
@@melvinpjotr9883 Hallo Melvin, danke für diese gute Zusammenfassung. Ausführliche Informationen finden sich in der Beschlussunterlage der Bundesnetzagentur vom 27.11.2023 unter Punkt 4.4, 4.5 und 4.6. www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_20231127.pdf?__blob=publicationFile&v=1 : [...] „Folglich kann der Netzbetreiber im Rahmen dieser Festlegung keine vollständige Abschaltung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung anordnen, sondern muss permanent einen gewissen netzwirksamen Leistungsbezug in der jeweiligen Höhe ermöglichen. [...]“ Unter 4.6.1. Pflicht des Betreibers zur Beauftragung der Steuerungsanbindung und 4.6.2. Technische Anbindung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung finden sich noch weitere Informationen, zur technischen Umsetzung. VG Evi/Social Team
Dürfen mobile Wallboxen, wie z.B. der Juice Booster 2 überhaupt noch benutzt werden? Diese Geräte haben keinen Eingang um gesteuert werden zu können. Welches Datum gilt hier als Installationsdatum? Wann das Gerät eingesteckt wurde, wann die Steckdose montiert wurde in die man das Gerät einsteckt? Oder gibt es Ausnahmen für solche Geräte?
Stichtag ist das Datum der Inbetriebsetzung, welches vom Elektriker an den Netzbetreiber auf dem Anmeldeformular für die Ladeeinrichtung eingetragen wird. Grundsätzlich dürfen mobile Charger schon noch benutzt werden, sie müssen jedoch den Anforderungen zur Steuerbarkeit gemäß §14a genügen. Es gibt also keine Ausnahme dafür. Eigentlich auch logisch, denn dem Stromnetz ist es egal, ob ein E-Auto 11 kW über eine Wallbox oder einen mobilen Charger bezieht. Da ein Juice Booster 2 keinen Steuereingang hat, müsste die Stromversorgung der CEE Steckdose steuerbar gestaltet werden. Das könnte beispielsweise durch einen schaltbaren Lastschutz geschehen. Generell gilt die Verpflichtung nur für Ladeeinrichtungen, deren Leistung über 4,2 kW liegt. Der Elektriker muss auf dem Anmeldeformular die Leistung der Ladeeinrichtung angeben, bzw. bestätigen, wenn diese durch ein Lastmanagement limitiert wird. VG Franz/Social Team
Ja ich fühle mich dadurch eingeschränkt und abgezockt, ein TRE für 1000eur zusätzlich einbauen zu lassen auf eine Leitung wo seit Jahrzehnten Maschinen Geräte mit 8kw laufen. Reine Schikane und abzocke
Schade, dass nicht mal ein Meister der Elektroinnung dazu gezogen wird und Klartext über die Kosten redet... Haus vor 2015 gebaut, heißt fast immer gleich neue Zähleranlage. Ist das Haus vor 1970 gebaut, heißt auch fast immer komplette Elektroinstallation muss neu! Also nur beim Fachhandwerker kaufen und einbauen lassen, der berät über alle zusätzlichen Kosten, die nicht unerheblich sind.
Sehr irreführend: Die VDE AR N 4100 lässt durchaus zu, dass die neuen Zähler (MME, SMGW) in "nicht allzu alten" Zählerschränken eingebaut werden dürfen. Siehe VDE FNN Hinweis "Zählerplätze in Bestandanlagen" (September 2023), insbesondere Tabelle 1 auf Seite 8 und das Prozessdiagramm auf Seite 17. Demnach können die meisten Zählerschränke, die nach (alter) DIN 43870 (von 1991) errichtet wurden UND einen NAR von mind. 300 mm UND einen AAR von mind. 150 mm haben, relativ problemlos nachgerüstet werden - ohne dass gleich der ganze Zählerschrank erneuert werden muss. Natürlich muss mindestens ein SLS und Überspannungsschutz nachgerüstet werden und die Zählerplatzverdrahtung mit mind. 10 mm2 ausgeführt sein. Dann ggf. noch Stromversorgung vom NAR in RfZ/APZ legen, wenn's der Netzbetreiber verlangt.
Warum wird nicht das Stromnetz ausgebaut??? Schliesslich schwimmen die Netzbetreiber in Geld weil jeder Haushalt mit eAuto das Doppelte an Strom bezahlt!
Das Stromnetz wird seit Jahren kontinuierlich ausgebaut. Der Stromverbrauch in Deutschland ist die letzten Jahre zurück gegangen, im Schnitt um 4% im Jahr, trotz E-Fahrzeugen und Wärmepumpen.
@@michaelp.4458 z.B. die Wallbox noch schnell noch vor dem 1.1.24 in Betrieb nehmen! Jetzt habe ich wegen der zusätzlichen Kosten und der Bürokratie keinen Bock mehr auf eine Wallbox.
Da mein Spring nur einphasig läd sind es zuhause Max 3,7 kw… Meine vorhandene WB kann auch nur 3,7KW .. (war für ein Hybrid Fahrzeug ausgelegt) und reicht für den Spring.. Auch die mobile Ladelösung geht von 1,2-3,7Kw .. so dass ich da eh unterhalb liege. Natürlich peinlich dass hier erst im Nachgang Standards festgelegt werden
wird doch eben genauso realisiert (Leistungsschütz-Lösung) - die Frage ist nur, wie oft das IM Ladebetrieb dein Auto mitmacht, bevor dessen Lade-Netzteil abraucht.....
@@TierParkToni ja das muss sich dann zeigen. Auch wie oft es überhaupt zu Drosselungen kommen wird. Ich persönlich bin bei nem dynamischen Anbieter und lade ohnehin nur wenn zuviel Strom im Netz ist. Einerseits weil ich netzdienliches Verhalten wo möglich gut find und andererseits kostet der Strom dann richtig wenig was sich bei nem 60kwh Akku doch deutlich rechnet…
Komisch, warum bei E-Autos 'immer' 'alle' 'gleichzeitig' laden müssen! Wie die sich bloß immer alle gleichzeitig absprechen ... 🤔 Ich nehme an, dass mit den Standards im Oktober auch alle Elektroherde mit ihren 6Kw die ja immer alle gleichzeitig auf Vollast fahren auch geregelt werden.😏 Aber eine Frage im Ernst, weiß jemand wie die Abregelung gesteuert wird? Nach Straßen, nach Stadtteilen, Ortschaften? Macht das ein Mensch manuell oder eine künstliche Intelligenz? Oder können dann über das intelligente Meßsystem einzelne Wohneinheiten abgeregelt werden?
Ich vermute mal ganz einfach - Wer eigentlich eine Wallboxh hätte bekommen dürfen, der wird nicht abgestellt und wer eine halt bekommen musste aber eigentlich nicht hätte bekommen sollen, der bekommt nur die 4 kW. Zum Trost, damit man es nicht sofort merkt einige Minuten lang volle Leistung (Zeitsteuerung). Der Gag ist dann die Sache mit dem zweiten Zähler. Da kostet dann der Strom plötzlich aus komischen Gründen das dreifache.
@@janlippmann2176 Netzbetreiber muss diskrimierungsfrei agieren, d.h. wenn ein Strang überlastet ist, müssen alle steuerbaren Verbraucher an diesem Strang den Dimmbefehl bekommen.
Laut Bundesnetzagentur, wenn die Ladeleistung theoretisch aus dem Netz kommen kann und 4,2 kW oder mehr betragen kann und die Ladeeinrichtung nach dem 31.12.2023 installiert wurde, fällt sie unter die §14a Regelung. Theoretisch aus dem Netz kann immer dann geladen werden, wenn eine (Schalt-)Verbindung zum Netz besteht. Das wird bei den meisten PV-Anlagen (die keine Inselanlagen sind) der Fall sein.
Die Netzbetreiber sollten ihre Netze ausbauen. Stattdessen trägt der Nutzer die erheblichen Kosten für die "Dimmung" und muss sich vorschreiben lassen wann er laden und heizen darf. Eine Frechheit. Die Konsequenz daraus ist, alles schwarz anschließen, sind ja zum Glück nur fünf Drähte.
Machst dir einen 16/32A Stromanschluss in die Garage und holst dir einen NRG Kick oder Juice Booster und lädst damit, den kannst im Urlaub auch mitnehmen und mit dem Europa Paket haste alle Anschlüsse die du so brauchst in Europa.
Stell Dir vor, man kann sogar beides gleichzeitig machen. So ein Stromnetz verstärkt man aber nicht mal eben durch ein Fingerschnippen. Erst recht nicht, wenn jedes zweite Projekt durch Bürgerinitiativen verzögert wird und Fachkräfte rar sind.
@@holger_7916wenn ich das Auto startbereit am nächsten Morgen brauche, dank unserem Ökoregime aber erst auf die Sonne warten muss und daher mir nachts der Strom abgestellt wird, wer ist denn so dämlich sowas mitzumachen? Wäre Grund für mich, die Karre für Benziner zu verkaufen.
Ja da hat die deutsche Automobil-Lobby anfangs gute Arbeit geleistet. Im verzweifelten Versuch am Verbrenner festzuhalten wurde medial richtig Stimmung gemacht. Jetzt „wissen“ alle, dass E-Autos ständig spontan anfangen zu brennen und die Akkus nach spätestens drei Jahren getauscht werden müssen 😉
Und du weißt dass die CDU das Verbrenner verbot wieder stoppen wollten und eine Abstimmung gemacht haben wo 80% der Leute bei 100.000 befragten für das Verbrenner verbot waren und sie die Umfrage noch bevor 24 Std um waren gelöscht haben und behauptet haben es wäre betrogen worden. Aber so ist es eben wenn einem ein Ergebnis nicht passt, dann wurde betrogen und das Ergebnis wird gelöscht. Aber trotzdem weiß man jetzt das 80% das Verbot haben wollen.
Ich habe beim Netzbetreiber nachgefragt. Wenn steuerbar dann muss er massiv vom Preis runter. Da habe ich kein Problem damit wenn ich die kWh für 15 Cent billiger bekomme.
Die Wallboxen mussten sogar schon für die KFW 440 Förderung von November 2020 bis Herbst 2021 steuerbar (und Update Fähig) gewesen sein...
Ebenso gibt es schon seit JAHRZEHNTEN Nachtstromtarife , "Neudeutsch" Wallbox--und Wärmepumpentarife", die ein geringeres Netzentgelt verlangen dürfen.
*Einzig der neue Pauschallabschlag ist neu.*
Je nach Netzbetreiber waren/sind bisher diese Doppeltarifzähler für normale Haushalte wie kurz erwähnt bei 4:55 nur per Rundsteuerempfänger möglich gewesen, die bisher in der Regel nur an-ab/umschalten (zwischen Hochtarif/Niedertarif) konnten.
Zeittarife sind seit Jahren ebenfalls möglich, können jedoch nur von Nutzern mit Digitalen Messeinrichtungen (DM) oder SmartMeterGateways (SMG) genutzt werden und der Rollout für die DMs ist bisher bis 2032 geplant gewesen, um die üblichen 16 Jahres Eichfristen die Netzanbieter nicht zu stark zu belasten; dabei ist mein Wohnungs- Ferrariszähler immer noch vom Hausbau anno 1968 eingebaut ...
Was hier auch noch vergessen wurde ist der Umstand, das alle Zähler - passend für die Zeittarife - zum nächsten Jahr in ein neues "Massen-Rollout" von SMGs kommen sollen, da deren Einbau die größten Kosten für die Umstellung bedeuten.
*Und ganz wichtig vergessen zu erwähnen:*
Die Netzbetreiber werden sich hüten, die Wallboxen "unnötig" zu drosseln bis gar abzuschalten.
*Denn wenn sie so eine "Notmaßnahme" durchführen müssen, müssen sie *innerhalb eines Jahres* das Netz entsprechend ausbauen ("ertüchtigen").*
Es sind glaube ich zwei Jahre
Nachstromtarife und Wallbox- oder Wärmepumpentarife sind grundlegend anders. Nachtstromtarife sind günstiger, weil es Nachts in der Regel eine deutliche geringere Nachfrage an Strom gibt. Wallbox- oder Wörmepumpentarife sind günstiger, weil sie weniger besteuert werden. Das sind zwei komplett Unterschiedliche Konzepte.
Der KfW 440 besagt nur, dass die wallbox PV-Überschussladen können muss.
Die neue Regelung geht noch weiter und es gibt noch keinen Standard dafür.
Und für diese "Notmaßnahme" (die nie eintreffen wird) wurde ein bundesweites Gesetz undiffenziert von der Nordseeküste bis Berchtesgaden erlassen! Da geht es doch darum endlich den Fuß in der Tür (im Haus) zu haben. Mein Hausanschluss ist mit 43KW abgesichert, warum macht der Netzbetreiber denn das, wenn es so schlimm steht? Ich sage nur deutsche Präventivangst.
Ich habe mir am 08.01.24 von einem Elektriker eine Wallbox mit seperaten Zähler installieren lassen. Seit dem verhindert die Dortmunder Netzagentur, dass ist einen Ladestromtarif buchen kann. Der Zähler sei dafür nicht geeignet. Der Elektriker sagt, es gibt dafür noch keine Lösung. Deshalb bin ich gezwungen mit einem normalen Stromtarife zu laden. Die Änderung des Paragraphen hätte nicht besser umgesetzt werden können. Unglaublich
…kündigen und einen flexiblen Stromtarif, z. B. Tibber, abschließen.
Dann hat dein Elektriker einen falschen Zähler eingebaut, normalerweise ist das nämlich kein Problem.
Was ist denn die "Dortmunder Netzagentur"? Meinst du den lokalen Dortmunder Netzbetreiber?
Ja, es ist der Dortmunder Netzbetreiber.
Danke für die Aufklärung zum $14a. Bei mir ist die Bestellung in 2023 erfolgt, da gab es das Gesetz noch nicht. Mein Solateur sagte mir, dass alle WallBoxen die jetzt in 2024 bebaut werden, noch Bestandsschutz haben. Und falls der nachträgliche Einbau einer Steuerung zur Pflicht wird, dann müßte ich diese Kosten tragen? Und das alles obwohl meine Wallbox aus 2023 durch fast identische in 2024 ersetzt wird (KFW422). Mich stört die Reduzierung übrigens nicht, da ich in Zukunft eher von der eigenen PV-Anlage den Strom beziehe. Da kommen auch max 5kW zur WallBox.
Die KFW hatte schon in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass man ein SmartMeter vom Netzbetreiber bestellen solle.
PS: Was mich an dem Ganzen stört ist, das der Gesetzgeber neue Gesetze erläßt, obwohl die Technik noch nicht bereit ist.
Da hat eein Solateur leider geflunkert : sobald die WB nach dem 01.01.2024 erstmalig in Betrieb geht, MUSS diese §14a erfüllen können - und genauso verschaltet werden wie wenn die Ansteuerlösung bereits vorhanden ist (klingt komisch, ist aber so).
Lediglich WB mit IBN vor 2024 haben Bestandsschutz, aber nur bis 2028-2030, dann müssen auch diese alle nachgerüstet werden, und das zur Not rein über das Schaltschütz für L2&L3.
Die Frage ist nur, wie oft die BEVs dieses "im Ladebetrieb L2&L3 einfach wegschalten" mitmachen, denn das belastet deren Ladenetzteile nicht unerheblich .....
Stichtag ist das Datum der Inbetriebsetzung, welches vom Elektriker an den Netzbetreiber auf dem Anmeldeformular für die Ladeeinrichtung eingetragen wird. Bestandschutz haben alle Anlagen, die bis 31.12.2023 in Betrieb gesetzt wurden. Alle Ladeeinrichtungen, die ab dem 1.1.2024 in Betrieb gesetzt werden, fallen unter die neue Regelung und müssen vom Betreiber steuerbar umgesetzt werden. Wallboxen die in 2023 angeschafft, aber erst in 2024 installiert werden, fallen also unter die neue Regelung. Kosten, welche nun zusätzlich für die Steuerbarkeit anfallen, trägt der Betreiber, also der Nutzer. Im Gegenzug gibt es dafür die reduzierten Netzentgelte, durch die diese Kosten kompensiert werden sollen.
VG Franz/Social Team
@@ADAC Danke für die umfangreiche Antwort. Falls zur Wallbox neue Kabel gezogen werden müssten, würde ich aber auf meine alte Wallbox zurück kehren(installiert im Mai 2023). Eine Kabelverlegung würde mich ca. 15 000 Euro kosten (35 m Gehweg öffnen). Übrigens gibt es den Bestandsschutz für alte WallBox, Wärmepumpen, etc. auch nur bis 2028. Aber was will der Netzbetreiber machen, den Strom komplett abstellen? Das wäre unverhätnismäßig...
@berndadam8703 In der Anlage des Beschlusses steht: „Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne der Ziffer 2.4. der Festlegung, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb gegangen sind und nicht zu den Anlagen nach Ziffer 10.1. zählen, kommt diese Festlegung nicht zur Anwendung.“ Dieser Passus betrifft quasi die Mehrzahl der bisher installierten Wallboxen.
Eine Übergangsfrist bis Ende 2028 gibt es für Anlagen, die bisher schon nach der alten $14a Steuerung regelbar waren. Diese müssen dann auf die neue Vorschrift übertragen werden. Das ist aber wohl nur eine recht kleine Zahl der bisherigen Installationen.
Wenn du also deine alte Anlage weiterverwendest, genießt du unbegrenzten Bestandsschutz, sofern diese nicht bisher schon von reduzierten Netzentgelten profitierte.
VG Andi / Social Team
Das war ein toller Beitrag und auch die Steuermöglichkeiten sind gut erklärt. Wie soll denn jedoch die ganze Energie zu den Wallboxen kommen? 70% des gesamten Deutschen Netzes sind älter wie 30 Jahre und davon sind 80% älter wie 40 Jahre. Jetzt stellen wir uns mal vor wir haben einen typischen Starßenzug, mit normalen Einfamilienhäusern, in denen die Elektroinstallation aus den 80gern stammt und jetzt möchte jedes Haus 11kw mehr verbrauchen... Bei 20 Häusern in so einem Straßenzug heist das ca 317Amper mehr auf einer 40 Jahre alten Zuleitung. Wenn da, Freitag Abend, alle Ihre Autos anstecken braucht man keinen Winterdienst mehr... dann hat man eine Fußbodenheizung im Geweg. Mal abgesehen davon, welche totesmutige Elektrofirma, soll den eine Wallbox, in eine Elekroinstallation aus den 80ern nach rüsten? Seit 2017 ist das so geregelt das der letzte Elektoinstallateur der die Bestandsinstallation erweitert oder verändert die Verantwortung dafür tragen muss. Wenn zum Beispiel das Haus, 2 Jahre später wegen einem defekten Herd abbrennt ist das letzte Unternehmen das etwas verändert hat däfür häftbar zu machen. Bei allem gebührenden Respeckt ich glaube nicht an eine Zeitnahe Lösung dieser Probleme...
Die Wallboxen die vor ein paar Jahren gefördert wurden muss doch auch schon steuerbar sein. Ich frage mich warum da jetzt so ein Hype gemacht wird.
Hast doch selbst schon gesagt: "Geförderte" jetzt eben "alle".
Ich habe meine nicht fördern lassen und kann 24/7 365 mit 11 kW laden wenn ich will und das 2te von 3 e-autos dann mit 3,7kw am Campingstecker und das dritte zur Not noch an der Steckdose.
Unsere ist ebenfalls nicht gefördert und nicht steuerbar. Glücklicherweise schon 2023 abgeschlossen & angemeldet.
Wobei es bei uns eh egal wäre. Die Box ist einphasig mit 20A abgesichert und kann nur ca. 4KW. Reicht völlig, schont den Akku.
@@relaxedtriathlon7095 Ja, aber die Ladeverluste sind höher.
Bei 4kw ca 8-9% bei 11 5-7% je nach wallbox.
@@elektrikcar9988 Das ist richtig. Muss man sich vorab überlegen…
@@elektrikcar9988 Bei meiner Ladevorrichtung nicht, da haben Laden mit 3x10A weniger Verluste als mit 3x16A. Ist aber abhängig vom e-Auto.
Gut erklärter Beitrag, gibt es leider wenige. Und der Netzbetreiber hat sehr viel Nachholbedarf was schulungen angeht. Habe mich für Variante 2 entschieden und der separate Zähler ist quasi 14a ready. MME plus Vorbereitung für Steuerbox. Hat 3 Monate und unzählige Emails + Telefonate benötigt, bis der Zähler vom Haushaltszähler nun richtig angemeldet wurde. Der passende Stromvertrag kommt nur zustande, wenn der Netzbetreiber eine 14a Konformität meldet. Bei so viel hin und her habe ich zwischenzeitlich gedacht ich hätte das alles falsch verstanden.
Nun die Frage:
weiß jemand ob es durch SW-Updates geplant ist, die Tesla gen 3 Wallbox mal 14a konform zu bekommen? Aktuell wird es so sein, daß wenn die Steuerbox kommt, die wallbox nicht dimmbar ist und bei einem solchen Befehl ganz aus geht, sodass laden für diesen Moment nicht möglich ist
2:07 @ ADAC Welchen Elektropanzer haben sie den als Berechnungsgrundlage hergenommen? Porsche? Torpedieren sie hier die Elektromobilität?
Ich habe heute mit meiner 11 KW WB in 3,08 Stunden 14,8 KWh geladen. Dies entspricht knapp über 100 KM Reichweite bei einer Ladeleitung von 4,2 KWh Ladeleistung.
Das die WB durch den Elektroversorger gesteuert werden kann, finde ich gut - entlastet das Stromnetz und das Auto muss meistens erst in der Früh geladen sein. Eine Möglichkeit zum dies im Notfall zu umgehen und trotzdem mit höherer Leistung zu laden, muss vorgesehen sein - z.B. gegen Aufpreis?
Hallo user-kv3dw3um3u, die Faustformelberechnung ist ziemlich einfach, und es wird auch nicht auf ein spezielles E-Auto Bezug genommen.
über das Jahresmittel verbraucht ein E-Auto inklusive Ladeverluste rund 20 kWh/100km - aufgrund unterschiedlicher Fahrszenarien ist es gut möglich, dass er sparsamer ist.
2h x 4,2 kW macht 8,4 kWh nachgeladener Energie. Grob über den Daumen gepeilt macht das 50 km Reichweite. VG Evi/Social Team
Warum spukt im Hinterkopf nur immer herum, dass alle diese Regularien von der Stromlobby zu deren Gewinnabsicherung durchgesetzt werden und die Netzstabilität nur vorgeschoben ist?
Vielleicht stimmt in deinem Hinterkopf etwas nicht ?
@@michaelp.4458 das kann man nie ganz ausschliessen...
Es kommt jetzt darauf an, wie die Netzbetreiber die Regularien interpretieren und umsetzen. Im schlimmsten Fall fordert der Netzbetreiber überall den Einbau der teuren Technik (SMGW + Steuerbox), obwohl er genau weiß dass sie nie zum Einsatz kommt (weil er sein Netz innerhalb von zwei Jahren fit machen muss, wenn er den ersten Steuerbefehl absetzt).
Macht doch bitte mal ein Video für die Elektroauto-Fahrer, deren Auto in der Tiefgarage abgestellt ist und wo es I.d.R. weder WLAN noch Mobilfunk- Empfang gibt.
Welche technischen Lösungen empfehlt Ihr?
@2simontemplar Danke für die Anregung 👍
Die Ansteuerung einer Wallbox wird in den meisten Fällen kabelgebunden erfolgen, sei es über einen steuerbaren Eingang, Modbus, LAN. Wie angesprochen gibt es bis heute noch keinen einheitlichen Standard, über welche Protokolle und Schnittstellen diese Ansteuerung zukünftig erfolgen soll.
Tiefgaragenstellplätze sind im Regelfall in Mehrparteienhäusern, in denen im Regelfall eine Energiemanagementlösung fürs Lastmanagement benötigt wird. Die Steuerung wird dann über das Lastmanagement abgewickelt werden.
Eine Pauschalempfehlung ist leider nicht möglich, da es stets von der individuellen Situation, der Wallbox, dem Energiemanagement und letztlich dann von den künftigen technischen Standards abhängen wird, was zielführend ist.
VG Andi / Social Team
Wie sieht es denn aus wenn der Arbeitgeber eine Wallbox stellt?
Ich bekomme im März einen elektrischen Dienstwagen mit einer Ladekarte für die dann installierte Wallbox. Zusätzlich kann ich auch eine Private Karte aktivieren die dann auch über diese Wallbox läuft.
Wie rechne ich dann den besseren Stromtarif ab? Zusätzlich habe ich auch eine 23kWp Anlage die dann natürlich auch noch Strom beisteuert …
Gibt es für diese Konstellation eine Lösung?
@MaxMustermann-z3n, Lösungen dafür gibt es auf jeden Fall. Wie der PV-Strom verrechnet werden kann, hängt maßgeblich davon ab, ob der PV-Strom Anteil zum Laden des Dienstwagens bilanziell überhaupt erfasst werden kann. Im Sinne einer effektiven Steuerverwaltung und Prozessvereinfachung sollte laut Aussage einiger Finanzbehörden und Steuerberater der Netzbezugspreis verwendet werden. Alternativ ist auch eine Mischkalkulation aus PV-Kosten und Netzbezugspreis denkbar. Wie du letztlich den geschäftlich sowie privat geladenen Strom abrechnest, müsstest du mit deinem Arbeitgeber, sofern vorhanden mit dem Abrechnungsdienstleister und ggf. mit dem Finanzamt klären. VG Marion/ Social Team
Wie soll das bei mobilen Wallboxen mit 11 oder 22kW funktionieren? Die kann ich anstecken wo ich will, z.B. bei Freunden oder an eine nicht §14a geschalteten Steckdose (CEE). Gilt die als installiert wenn sie nur habe? Ich kann sie nicht an jedem Ort wo ich sie verwende extra anmelden!
@mercuryleadsled7655 Generell gilt es zu differenzieren zwischen der Anmeldung, bzw. wenn nötig der Genehmigung einer Ladeeinrichtung und der neuen Verpflichtung zur Steuerbarkeit von Ladeeinrichtung.
1. Die Anmeldung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ist gemäß Absatz (2) §19 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) immer verpflichtend, über 12 kVA Summenleistung, ist eine Genehmigung erforderlich.
In der NAV ist keine Mindestgrenze für die Leistung der Ladeeinrichtung genannt und es wird auch nicht unterschieden, ob es sich bei der Ladeeinrichtung um eine fest installierte oder mobile handelt. Insofern muss erstmal davon ausgegangen werden, dass alle mobilen Charger unter diese Verordnung fallen. Nachvollziehbar ist das bei Ladeleistungen von 11 kW oder den sogar genehmigungspflichtigen 22 kW, aber auch Ladekabel für die Haushaltssteckdose (ca. 2,3 kW) fallen somit unter diese Verordnung.
2. Die Verpflichtung zur Steuerbarkeit von Ladeeinrichtungen gilt nur ab 4,2 kW Ladeleistungen. Hier sind Ladekabel für die Haushaltssteckdose also nicht betroffen, wohl aber mobile Charger mit 11 kW oder mehr und müssen durch den Netzbetreiber steuerbar sein.
Wie so oft gilt: Nicht alles, was man machen kann, ist auch zulässig. Wenn man also eine mobile Ladeeinrichtung verwenden will, gelten die beiden Vorschriften genauso wie für fest installierte Ladeeinrichtungen. Das stellte auch die Bundesnetzagentur im Beschluss für die steuerbaren Ladeeinrichtungen nochmals klar:
„Der Begriff der Ladepunkte umfasst dabei auch sogenannte „mobile Ladevorrichtungen“. Mit Blick auf die möglichen Bezugsleistungen von 11-22 kW bleibt festzustellen, dass diese geeignet sind, das Niederspannungsnetz in gleicher Weise wie stationäre Ladepunkte zu belasten.“
Ob diese Regelungen für mobile Ladeinrichtungen mit häufigen Ortswechseln praktikabel anwendbar sind, kann jeder für sich beurteilen. Werden sie zuhause betrieben, dann sollte man diese auf jeden Fall genauso wie feste Wallboxen behandeln und beim Netzbetreiber anmelden.
VG Andi / Social Team
Eine gute Zusammenfassung!
Wenn ich eine steuerbare Wallbox anbringen möchte, benötige ich dann auch einen „intelligenten“ Stromzähler? Und muss mir der Netzbetreiber mir diese einbauen? Welche Fristen würden dann gelten?
@ande2186 Seit Anfang 2024 müssen alle Stromkundinnen und -kunden, die eine Wallbox ab einer Abnahme-Leistung von 4,2 kW in Betrieb nehmen, die Steuerung ihrer Geräte durch den Netzbetreiber akzeptieren. Auch mobile Ladegeräte fallen unter die Neuregelungen. Das gilt sogar, wenn es für das einzelne Gerät noch keine Steuerbox oder ein intelligentes Messsystem gibt, über das es sich herunterregeln ließe. Die Bundesnetzagentur schafft also zunächst einen gesetzlichen Rahmen für die Fernsteuerung. Bis sie tatsächlich möglich ist, wird es noch dauern. Das Regelwerk der Bundesnetzagentur sieht vor, dass die Stromkundinnen und -kunden sich selbst darum kümmern - und dafür bezahlen - müssen, dass eine Steuerung oder ein intelligentes Messsystem mit der eigenen Wallbox verbunden wird. Der Einbau wiederum ist Sache des örtlichen Messstellenbetreibers. VG Claude/ Social Team
@@ADAC Nur zur Klarstellung: Der Stromkunde muss dulden, dass der Netzbetreiber (oder Messstellenbetreiber) ein SMGW einbaut (was der Stromkunde bezahlt, aber der Einbau ist durch die jährliche Nutzungsgebühr abgegolten). Wenn das SMGW den Steuerbefehl nicht direkt (über die HAN-Schnittstelle des SMGW) ausgeben kann, muss ggf. noch eine Steuerbox eingebaut werden, die mit der HAN-Schnittstelle des SMGW verbunden ist, und den Steuerbefehl dann weitergibt (über Schaltkontakt, oder Softwareschnittstelle wie z.B. MODBUS, EEBUS). Man kann den Messstellenbetreiber beauftragen, die o.g. genannten Geräte (SMGW + ggf. Steuerbox) einzubauen. Damit ist man zunächst seiner Pflicht nachgekommen, für die Steuerbarkeit zu sorgen.
Sobald der Messstellenbetreiber das SMGW/Steuerbox eingebaut hat, ist der Stromkunde verpflichtet, jeden Steuerbefehl unverzüglich umzusetzen. Wie er (bzw. sein beauftrager Elektrofachbetrieb) das macht ist ALLEIN seine Sache (über harte Abschaltung/Schütz, über EMS, über potenzialfreie Steuerkontakte, per Softwareschnittstelle, ...). Der Netzbetreiber hat - so verstehe ich die Vorgaben der Bundesnetzagentur - in die Umsetzung des Steuerbefehls (ab Steuerbox) nicht reinzureden!
Der Netzbetreiber / Messstellenbetreiber hat die Entscheidungshoheit nur hinsichtlich des SMGW und der Steuerbox (oder RSE, wenn der Netzbetreiber auf der alten Technik besteht). Danach kann der Kunde selbst entscheiden, wie er die Befehle vom SMGW/Steuerbox umsetzt. Er MUSS allerdings dafür sorgen, dass alle Steuerbefehle jederzeit und unverzüglich umgesetzt werden und muss dies im Einzelfall auch dokumentieren (und die Dokumentation mind. 2 Jahre aufbewahren)
Bedeutet das, dass meine Mobile Wollbox eine Möglichkeit der Steuerung bieten muss, dass die Steuerung aber nicht ab sofort möglich sein muss?
Hallo Marvin, neue Wallboxen - hierunter fallen auch mobile Wallboxen - müssen steuerbar sein. Aber: Wie genau die Steuerung von den einzelnen Netzbetreibern umgesetzt wird, ist noch nicht klar. Mehr zu diesem Thema steht hier 👉 www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/wallbox-steuerung-drosselung/ . Sobald wir Neues wissen, werden wir dort informieren. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Ich habe schon eine Neuigkeit dazu:
Mein Netzbetreiber verlangt die Steuerung über einen Schützschalter und Steuerelement. Das lässt sich nicht an den Starkstrom anbinden. Daher ist mir das Betreiben einer mobilen Wallbox am Starkstrom nicht gesattet.
Sehr schade, da die Wallbox eigentlich OCCP unterstützt :(
Vielen Dank für deine Info👍 . Ich gebe sie gleich an unsere Experten weiter. VG
@@MarvPianist Das ist mE nicht zulässig, da das Gesetz dem Netzbetreiber lediglich erlaubt, zu verlangen, dass die Anlage gedimmt wird, d.h. Du hast einen gesetzlichen Anspruch dass sie mit bis zu 4,2 kW weiterlaufen darf (aber nicht mehr). Was Dein Netzbetreiber offensichtlich vorschlägt, ist eine harte Abschaltung (durch den Netzbetreiber selbst). Das kann er - gemäß Gesetz bzw. Regelwerk der Bundesnetzagentur - nicht verlangen!!
Was oft nicht richtig verstanden wird, ist dass der Anlagenbetreiber, also DU, allein für zwei Dinge verantwortlich ist:
a) Du musst den Einbau einer sog. "Steuereinheit" (Steuerbox, RSE) durch den Netzbetreiber (oder Messstellenbetreiber) dulden. Die "Steuereinheit" schaltet aber nicht direkt ab, sondern informiert Dich (über Schaltkontakte oder Softwareschnittstelle) , wenn der Netzbetreiber einen Steuerbefehl zum dimmen an sich abgesetzt hat. Du must dafür sorgen, dass die "Steuereinheit" jederzeit einsatzbereit (darfst sie also nicht kaputt machen o.ä.) UND.
b) Du must den erhaltenen Steuerbefehl unverzüglich umsetzen. Aber laut Bundesnetzagentur ist der Anlagenbetreiber (also DU) ALLEIN dafür verantwortlich, den Steuerbefehl umzusetzen (und die Umsetzung zu dokumentieren). Aber wie Du das machst, ist allein Deine Sache. Wenn Du hart abschalten möchtest, über ein Schütz, kannst Du das natürlich machen (und Deinen Elektriker beauftragen, das Schütz einzubauen). Aber Du kannst auch ein Energie-Managementsystem (EMS) nutzen, was den Steuerbefehl über Schaltkontakt oder Software erhält un dann die Wallbox und andere steuerbare Verbraucher auf die erforderliche Leistung (bei einer Wallbox: 4,2 kW) dimmt.
@@melvinpjotr9883 Hallo Melvin, danke für diese gute Zusammenfassung. Ausführliche Informationen finden sich in der Beschlussunterlage der Bundesnetzagentur vom 27.11.2023 unter Punkt 4.4, 4.5 und 4.6.
www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_20231127.pdf?__blob=publicationFile&v=1 :
[...] „Folglich kann der Netzbetreiber im Rahmen dieser Festlegung keine vollständige Abschaltung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung anordnen, sondern muss permanent einen gewissen netzwirksamen Leistungsbezug in der jeweiligen Höhe ermöglichen. [...]“
Unter 4.6.1. Pflicht des Betreibers zur Beauftragung der Steuerungsanbindung und 4.6.2. Technische Anbindung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung finden sich noch weitere Informationen, zur technischen Umsetzung. VG Evi/Social Team
Dürfen mobile Wallboxen, wie z.B. der Juice Booster 2 überhaupt noch benutzt werden? Diese Geräte haben keinen Eingang um gesteuert werden zu können. Welches Datum gilt hier als Installationsdatum? Wann das Gerät eingesteckt wurde, wann die Steckdose montiert wurde in die man das Gerät einsteckt? Oder gibt es Ausnahmen für solche Geräte?
Wer soll es verbieten?
Kannste so machen, bekommst dann aber das plombierte Leistungsschütz an die CEE (und darfst das auch noch selber bezahlen) ....
@@TierParkToni an meiner CEE32 ist garnix und das bleibt auch so.
Stichtag ist das Datum der Inbetriebsetzung, welches vom Elektriker an den Netzbetreiber auf dem Anmeldeformular für die Ladeeinrichtung eingetragen wird.
Grundsätzlich dürfen mobile Charger schon noch benutzt werden, sie müssen jedoch den Anforderungen zur Steuerbarkeit gemäß §14a genügen. Es gibt also keine Ausnahme dafür. Eigentlich auch logisch, denn dem Stromnetz ist es egal, ob ein E-Auto 11 kW über eine Wallbox oder einen mobilen Charger bezieht. Da ein Juice Booster 2 keinen Steuereingang hat, müsste die Stromversorgung der CEE Steckdose steuerbar gestaltet werden. Das könnte beispielsweise durch einen schaltbaren Lastschutz geschehen. Generell gilt die Verpflichtung nur für Ladeeinrichtungen, deren Leistung über 4,2 kW liegt. Der Elektriker muss auf dem Anmeldeformular die Leistung der Ladeeinrichtung angeben, bzw. bestätigen, wenn diese durch ein Lastmanagement limitiert wird.
VG Franz/Social Team
@@ADAC Da wünsche ich dem Netzbetreiber viel Spaß wenn ich meinen Holzspalter und Kreissäge anschmeiße. Nix Ladeeinrichtung aber sehr stromhungrig.
Ja ich fühle mich dadurch eingeschränkt und abgezockt, ein TRE für 1000eur zusätzlich einbauen zu lassen auf eine Leitung wo seit Jahrzehnten Maschinen Geräte mit 8kw laufen. Reine Schikane und abzocke
Schade, dass nicht mal ein Meister der Elektroinnung dazu gezogen wird und Klartext über die Kosten redet... Haus vor 2015 gebaut, heißt fast immer gleich neue Zähleranlage. Ist das Haus vor 1970 gebaut, heißt auch fast immer komplette Elektroinstallation muss neu!
Also nur beim Fachhandwerker kaufen und einbauen lassen, der berät über alle zusätzlichen Kosten, die nicht unerheblich sind.
Sehr irreführend: Die VDE AR N 4100 lässt durchaus zu, dass die neuen Zähler (MME, SMGW) in "nicht allzu alten" Zählerschränken eingebaut werden dürfen. Siehe VDE FNN Hinweis "Zählerplätze in Bestandanlagen" (September 2023), insbesondere Tabelle 1 auf Seite 8 und das Prozessdiagramm auf Seite 17. Demnach können die meisten Zählerschränke, die nach (alter) DIN 43870 (von 1991) errichtet wurden UND einen NAR von mind. 300 mm UND einen AAR von mind. 150 mm haben, relativ problemlos nachgerüstet werden - ohne dass gleich der ganze Zählerschrank erneuert werden muss. Natürlich muss mindestens ein SLS und Überspannungsschutz nachgerüstet werden und die Zählerplatzverdrahtung mit mind. 10 mm2 ausgeführt sein. Dann ggf. noch Stromversorgung vom NAR in RfZ/APZ legen, wenn's der Netzbetreiber verlangt.
Warum wird nicht das Stromnetz ausgebaut??? Schliesslich schwimmen die Netzbetreiber in Geld weil jeder Haushalt mit eAuto das Doppelte an Strom bezahlt!
Das Stromnetz wird seit Jahren kontinuierlich ausgebaut.
Der Stromverbrauch in Deutschland ist die letzten Jahre zurück gegangen, im Schnitt um 4% im Jahr, trotz E-Fahrzeugen und Wärmepumpen.
Der Bericht kommt ziemlich spät, für eine Gesetz das seit 5 Monaten gilt. Im Vorfeld wäre sinnvoll gewesen!
Und das hätte dann was geändert ?
@@michaelp.4458 z.B. die Wallbox noch schnell noch vor dem 1.1.24 in Betrieb nehmen! Jetzt habe ich wegen der zusätzlichen Kosten und der Bürokratie keinen Bock mehr auf eine Wallbox.
Wir geben deinen kritischen Hinweis weiter 👍
Da mein Spring nur einphasig läd sind es zuhause Max 3,7 kw…
Meine vorhandene WB kann auch nur 3,7KW .. (war für ein Hybrid Fahrzeug ausgelegt) und reicht für den Spring..
Auch die mobile Ladelösung geht von 1,2-3,7Kw ..
so dass ich da eh unterhalb liege.
Natürlich peinlich dass hier erst im Nachgang Standards festgelegt werden
Könnte man den Leistungsschütz nicht auf 2 von 3 Phase installieren mit dem Ergebnis das einphasig 3,6 kw möglich bleibt?
wird doch eben genauso realisiert (Leistungsschütz-Lösung) - die Frage ist nur, wie oft das IM Ladebetrieb dein Auto mitmacht, bevor dessen Lade-Netzteil abraucht.....
@@TierParkToni ja das muss sich dann zeigen. Auch wie oft es überhaupt zu Drosselungen kommen wird.
Ich persönlich bin bei nem dynamischen Anbieter und lade ohnehin nur wenn zuviel Strom im Netz ist.
Einerseits weil ich netzdienliches Verhalten wo möglich gut find und andererseits kostet der Strom dann richtig wenig was sich bei nem 60kwh Akku doch deutlich rechnet…
Es wird doch auf 4,2 kW gedrosselt. Warum sollte man dann auf 3,6 runter gehen?
Komisch, warum bei E-Autos 'immer' 'alle' 'gleichzeitig' laden müssen! Wie die sich bloß immer alle gleichzeitig absprechen ... 🤔 Ich nehme an, dass mit den Standards im Oktober auch alle Elektroherde mit ihren 6Kw die ja immer alle gleichzeitig auf Vollast fahren auch geregelt werden.😏
Aber eine Frage im Ernst, weiß jemand wie die Abregelung gesteuert wird? Nach Straßen, nach Stadtteilen, Ortschaften? Macht das ein Mensch manuell oder eine künstliche Intelligenz? Oder können dann über das intelligente Meßsystem einzelne Wohneinheiten abgeregelt werden?
Ich vermute mal ganz einfach - Wer eigentlich eine Wallboxh hätte bekommen dürfen, der wird nicht abgestellt und wer eine halt bekommen musste aber eigentlich nicht hätte bekommen sollen, der bekommt nur die 4 kW. Zum Trost, damit man es nicht sofort merkt einige Minuten lang volle Leistung (Zeitsteuerung). Der Gag ist dann die Sache mit dem zweiten Zähler. Da kostet dann der Strom plötzlich aus komischen Gründen das dreifache.
@@janlippmann2176 Netzbetreiber muss diskrimierungsfrei agieren, d.h. wenn ein Strang überlastet ist, müssen alle steuerbaren Verbraucher an diesem Strang den Dimmbefehl bekommen.
Ach wie gut das mein E-Auto ausschließlich von unserer PV Anlage gespeist wird.
„ausschließlich“ ist ein starkes Wort 🤔👍
Hallo
Und im Tal der Tränen🤷♂️ von Mitte Oktober bis Mitte Februar🤷♂️
Glück Auf⚒…..😎
Wie sieht dabei die technische Umsetzung aus? Energiemanagement das ausschließlich Solar verwendet oder gar nicht mit den Stromnetz verbunden?
Laut Bundesnetzagentur, wenn die Ladeleistung theoretisch aus dem Netz kommen kann und 4,2 kW oder mehr betragen kann und die Ladeeinrichtung nach dem 31.12.2023 installiert wurde, fällt sie unter die §14a Regelung. Theoretisch aus dem Netz kann immer dann geladen werden, wenn eine (Schalt-)Verbindung zum Netz besteht. Das wird bei den meisten PV-Anlagen (die keine Inselanlagen sind) der Fall sein.
@@melvinpjotr9883 Hallo
WallBox installieren und nichts melden.😝Dann schaltet auch keiner ab.
Glück Auf ⚒…..😎
Es wird was eingeführt und es ist noch nicht mal Standardisiert, einfach nur peinlich. Die gleiche Situation gibt es auch bei Wärmepumpen.
Auch du wirst bevormundet und gesteuert durch den gelben Planeten. ;)
Was machst du ohne Sonne? Zu Fuß gehen? Diesel fahren?
Wenn die Wärmepumpe unter der Grenze liegt dann interessiert das keinen.
@@thomasnugel6593Liegt sie praktisch immer, das sie praktisch immer auch einen Heizstab für/bei Unterschreiten des Bivalenzpunkt hat…
Optisch wenig ansprechendes Video solange man keinen Fetisch für zu große A-Ringe pflegt.
Hauptsache ein riesen Aufwand mit Steuerboxen und hassenichgesehn..
Von OCPP hat noch niemand was gehört?
Nein danke, viele hindernisse gegen ein e suto....darum die beliebtheit singt in allen richtungen
Welche Hindernisse sollten das sein ?
Und komm jetzt bitte nicht mit Reichweite, die benötigt nämlich kaum jemand.
Geht das auch auf Deutsch?
Ich überlasse also durch fremdsteuerung meiner Geräte, wann ich sie nutzen darf, bzw. Auto fahren kann . Super Idee 😂
Nicht zugehört oder nichts Verstanden ?
@@michaelp.4458vermutlich beides.
Sorry, aber bitte nicht gleich so übertreiben. Die Fremdsteuerung wird wohl sehr selten genutzt werden.
@@michaelp.4458 Vermutlich beides.
Wieso können Sie Ihr Auto nicht nutzen.
Die Netzbetreiber sollten ihre Netze ausbauen. Stattdessen trägt der Nutzer die erheblichen Kosten für die "Dimmung" und muss sich vorschreiben lassen wann er laden und heizen darf. Eine Frechheit. Die Konsequenz daraus ist, alles schwarz anschließen, sind ja zum Glück nur fünf Drähte.
Machst dir einen 16/32A Stromanschluss in die Garage und holst dir einen NRG Kick oder Juice Booster und lädst damit, den kannst im Urlaub auch mitnehmen und mit dem Europa Paket haste alle Anschlüsse die du so brauchst in Europa.
Welche Kosten für die Dimmung?
Stell Dir vor, man kann sogar beides gleichzeitig machen.
So ein Stromnetz verstärkt man aber nicht mal eben durch ein Fingerschnippen. Erst recht nicht, wenn jedes zweite Projekt durch Bürgerinitiativen verzögert wird und Fachkräfte rar sind.
Ein Grund mehr sich kein Elektroauto zu kaufen. Ich fahre EAuto, so einen Mist werde ich nicht mitmachen.
Wieso Mist? Lastabwurf ist bei vielen Verbrauchern im Hochstrombereich üblich.
Schön wenn man sich diese Videos ansieht aber nicht versteht was da erklärt wird 🤣
@@holger_7916wenn ich das Auto startbereit am nächsten Morgen brauche, dank unserem Ökoregime aber erst auf die Sonne warten muss und daher mir nachts der Strom abgestellt wird, wer ist denn so dämlich sowas mitzumachen? Wäre Grund für mich, die Karre für Benziner zu verkaufen.
@@michaelp.4458ach, geht dir das so?
@@eingast7798 wir reden hier von ein paar Minuten ohne Strom.
Aber du hast schon mal gehört, daß es Studien gibt, die Aussagen, daß nur ca 9% der Autokäufer ein Elektroauto kaufen würden?
Ach Hasi, es gibt so viele Studien 😂
Ja da hat die deutsche Automobil-Lobby anfangs gute Arbeit geleistet. Im verzweifelten Versuch am Verbrenner festzuhalten wurde medial richtig Stimmung gemacht.
Jetzt „wissen“ alle, dass E-Autos ständig spontan anfangen zu brennen und die Akkus nach spätestens drei Jahren getauscht werden müssen 😉
Und du weißt dass die CDU das Verbrenner verbot wieder stoppen wollten und eine Abstimmung gemacht haben wo 80% der Leute bei 100.000 befragten für das Verbrenner verbot waren und sie die Umfrage noch bevor 24 Std um waren gelöscht haben und behauptet haben es wäre betrogen worden.
Aber so ist es eben wenn einem ein Ergebnis nicht passt, dann wurde betrogen und das Ergebnis wird gelöscht.
Aber trotzdem weiß man jetzt das 80% das Verbot haben wollen.
„Steuern“
😂
Ja klar
Abschalten wenn Wind Sonne Geblödel nicht reicht😂🎉🎉
Nix abschalten, höre einfach mal zu 🤦♂️
Niemand hat die Absicht dien Strom abzuschalten! Er wird höchstens auf 0% gedimmt! 😈
@@frankenger4794
🤣Dimmem
Der is gut
Ich habe beim Netzbetreiber nachgefragt. Wenn steuerbar dann muss er massiv vom Preis runter. Da habe ich kein Problem damit wenn ich die kWh für 15 Cent billiger bekomme.
2,3 кw?))) da brauche ich keinen Walbox!!! Das ist normale Leistung von 240v. Steckdose