Vielen Dank für das Video. Ich finde es ehrlich gesagt zu kompliziert, um es dauerhaft im Kopf zu behalten. Wenn man das Video sieht, denkt man "ah, okay, verstanden". Vielleicht noch eine Woche lang, dass man sich sicher ist, aber spätestens danach gehen schon die ersten Zweifel los. Dafür, dass man im worse-case am Ende ohne einen gültigen Führerschein fährt, finde ich die Regelungen alles andere als Bürgerfreundlich.
Warum schwer? Du weißt doch was du für eine Fahrerlaubnis hast. Und hast du nur B gibt es nur zwei Alternativen. Hast du mehr dann hast du im besten Fall darüber auch eine FE gemacht und hast es in der Fahrschule ausführlich gelernt.
Die tatsächliche Masse ist für die technische Seite entscheidend, also ob das Fahrzeug den Anhänger ziehen, der Anhänger das Gewicht tragen kann, etc. die zulässigen Gesamtmassen hingegen entscheiden welches Fahrzeug/welchen Anhänger mit welchem Führerschein bewegt werden darf. Beide Punkte sind wichtig und müssen kontrolliert werden.
Ach naja viele sind schon trotz bestandener B-Prüfung mit dem Auto überfordert. Ist schon gut dass es für "Erweiterungen" wie größere Kfz oder Anhänger weitere Prüfungen gibt. Selbst dass der Anhänger bei der normalen B-Klasse quasi beliebig groß sein darf (bei passendem Gewicht) ist schon großzügig
Nicht ohne Grund wurden die alten Führerscheinklassen damals geändert. Weil eben so viele mit dem alten Führerschein solche Probleme hatten. Ganz nach dem Motto, nur weil man es laut Führerschein darf, muss man es nicht können. Leider sieht man die Probleme heute auch noch, sogar mit den aktuellen Führerscheinklassen. Bestes Beispiel ist das einschätzen von Breite, Höhe und Länge.
@@RobbiD00 Das wundert mich auch. Warum darf man mit nem LKW durch die Gegend Fahren, wenn man nicht mal gelernt hat, wie das Druckluft System funktioniert.
Ich bekomme die Kriese. Lappen kostet heute 3,2k ohne Anhänger und 125 cbm Roller.... Was ne Verarsche alter, als ob die Menschen damals mehr konnten. Evolution rückwärts.
Ich habe den alten 3'er mit dem man noch das 1,25-fache des Zugfahrzeugs bewegen darf. Das ist dann ein Zugfahrzeug von < 7.5t und ein Anhänger von 7,5t + 1.25 = 9.375t also Gesammtgewicht des Zuges dann 16,875. D.h. schon das Zugfahrzeug und der alleine sind richtig fett und die Summe ist schon gewaltig. Vor allem wenn man berücksichtigt, daß die theoretische Schulung zum Thema Anhänger damals nur die rechtlichen Grenzen abgedeckt hat (sprich 1-2 Minuten) und es überhaupt keinen praktischen Unterricht oder gar Prüfung dazu gab. Dazu kommt noch daß LKW Bremsen oft als Pressluftbremsen ausgeführt sind. Ein gewisses Mindestwissen und Erfahrung sind da erforderlich. Auch zu diesem Thema war keinerlei Ausbildung Teil der Fahrschulausbildung zur Klasse 3. Also musste ich mir beides anderweitig aneignen. Ich fahre immer mal wieder einen 7,5t Laster und fühle ich mich in einem solchen Fahrzeug ganz ok, auch wenn ich nicht scharf darauf wäre in sowas einmal in der Rush Hour Bombay [1] zu durchqueren ;-) Aber große Anhänger, auch rückwärts hinter so einem Fahrzeug? Das ist auf öffentlichen Straßen ohne die Erfahrung, die man von der Führerscheinausbildung bekommen habe sollte, ein heißes Eisen. [1] Ok, das ist schon für sedierte Passagiere aus Europa stressig. Fahrspuren werden grundsätzlich nicht eingehalten, Kreisverkehre gerne auch mal bidirektional benutzt, bei Nacht wird in der Stadt zu 90% mit Fernlicht gefahren, Sicherheitsabstand etwa so viel wie im Kuschelzoo etc.
Gilt die B96 auch im Ausland? Gerade für die Wohnwagen-Fraktion interessant. Die B196 Erweiterung (125cm³ Motorrad mit Autoführerschein) ist im Ausland nicht zugelassen.
3 stellige Schlüsselzahlen sind nationale Schlüsselzahlen und somit nur auf Deutschland beschränkt. B96 ist eine zweistellige Schlüsselzahl und gilt somit über Deutschland hinweg...also überall dort, wo auch deine Klasse B gilt.
Im Normalfall habe ich auch keine Probleme, ich habe C1E, bin schon etwas älter und darf bis 12t fahren. Ach so, mein Vater hat damals darauf bestanden, wenn Führerschein, dann auch 1, heute A. Die ganzen kleinen sind dann ja drin.
Hallo, ich finde es wurden viele Fehler gesagt. Zb darf man bei der Führerscheinklasse B einen Anhänger ziehen, dieser darf aber nicht in der Gesamtmasse schwerer sein, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges. Richtig dabei, ist es nicht die 3500KG zu überschreiten. Oder bei der BE-Klasse kommt es darauf an, wann man diese erworben hat, wieviel die Gesamtzugmasse haben darf. Ich habe 2006 die Klassen B/BE gemacht und darf einen Anhänger über 3500KG anhängen, wobei ich damals gelernt hatte, dass ab einer Gesamtzugmasse von 7500KG, mindestens eine Einkreisluftbremsanlage verbaut sein muss. Es wäre schön, ein richtig ausführliches Video über die ganzen Varianten der Führerscheinklasse 3/B/BE geben könnte, denn ich sehe das auch viel bei Bekannten, die nicht richtig wissen was sie eigentlich fahren dürfen.
Aber was ist denn wenn das Auto leichter ist als der Anhänger? Vermutlich eine Owi aber kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn die Grenzen des B Führerscheins bis 3500kg Gesamtmasse des Gespanns gewahrt werden?
Soweit es mir bekannt ist, ist die Regelung, dass die Gesamtmasse des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs bei Klasse B nicht überschreiten darf, mittlerweile entfallen. Es ist nur noch entscheidend, dass die zulässige Gesamtmasse maximal 3,5t beträgt und das tatsächliche Anhängergewicht die Anhängelast des Autos nicht übersteigt.
Für die Frage, welcher Anhängerführerschein der Richtige ist und ob man sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, kommt es nur auf das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren an. Entscheidend ist die Eintragung unter F.2. Ob sich das Zugfahrzeug zum Ziehen von Anhängern eignet, wie hoch z.B. die Anhängelast ist oder ob eine Überladung vorliegt, spielt für die Frage nach der Fahrerlaubnis keine Rolle.
Irgendwie höre ich da was von wegen 12t bei alter Klasse 3. Ich habe meinen 3'er 1987 gemacht, den 2'er 1988/89. In beiden Fahrschulen habe ich gelernt, mit der alten Klasse 3 insgesamt 7,49t Zugfahrzeug + 7,49t Anhänger = 14,98t Gespann führen zu dürfen. Das sind knapp 25% mehr! Wo sind in Ihrem Video die fehlenden knapp 3t hin verschwunden? 😮🤔💁🏻♂️
Eine im Jahr 1987 erteilte Fahrerlaubnis der Klasse 3 berechtigt u.a. zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse. Alle Anhänger dürfen mitgeführt werden. Besonderheiten gelten aber für Gespanne über 12 t zulässige Gesamtmasse nach dem 50.Geburtstag. Hierzu bedarf es dann dem Nachweis der medizinischen Eignung. Infos hierzu stehen auch unter: www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/umtausch-fuehrerscheinklasse-3/
Weil der B96 eine Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klasse B ist, die man bereits besitzt. B196 ist eine Ergänzung( keine Erweiterung) für die Klasse A2, die mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden darf. Da man die Klasse A1 nicht als einzelne Klasse hat, darf man die 125ccm nur in Deutschland fahren. Da bei B196 keine theoretische und praktische Fahrprüfung stattfindet.
@@Eduardgross1986 ich verstehe die Argumentation, aber es ist für mich nicht nachvollziehbar warum der Gesetzgeber hier einen Unterschied macht. Die Regeln sollten idealerweise klar und verständlich für jedermann sein, unter anderem weil für beide Erweiterungen keine Prüfungen notwendig sind. Das ist scheinbar ein EU Angleichungsproblem. Evtl. Wird es ja in mit der nächsten EU Führerschein Revision übernommen. Gedankenspiel: Wenn ich mir einen internationalen Führerschein hole dürfte man doch bestimmt im nicht EU Ausland alles Fahren was unter den B196 fällt, weil als Grundregel die nationalen Führerscheine gelten. 🤔 Wie auch immer, es ist halt wie es ist. Und es ist IMHO nicht konsistent 😕
@@arnolttbromanskie9733 Mit einer EU-weiten Angleichung wird da wahrscheinlich nichts kommen. Der B196 war Aktionismus vom Andi Scheuer, der wollte einen Erfolg präsentieren. Angesichts der Tatsache, dass der B196 als Ergänzung über die Hälfte der Klasse A kostet erübrigt sich für mich da sowieso jede Überlegung.Ein 125er-Führerschein, der wegen seiner PS-Begrenzung nicht mal für einen Großteil der 125er reicht. Völlig meschugge!
Zweistellige Schlüsselzahlen gelten immer EU-weit. Dreistellige sind noch nationale Regelungen. Die EU wird dieses Jahr noch die 4. Führerscheinrichtlinie verabschieden, in der unter anderem geregelt wird, das nationale Schlüsselzahlen grundsätzliche in der gesamten EU gegenseitig anerkannt werden. Man darf also bald in der gesamten EU mit B196 fahren
Ich hab nicht ganz verstanden was die Begrenzung für den B Führerschein ist. Ist es das zulässige Gesamtgewicht des Zuges oder beide Zulässigen Gesamtmasse addiert? Beispiel: Leergewicht 810 kg Zulässige Gesamtmasse 1290 kg Anhängelast 1000 kg Anhänger leer 900 kg Anhänger voll 3000 kg In diesem Fall liegt die Zulässige Gesamtmasse des Zuges bei 2290 kg (kein Problem mit B), beide Massen addiert sind mit 4290 zu viel. Dürfte ich dieses Gespann (unbeladen) mit der Klasse B fahren?
Bezüglich Zuladung spielt Leergewicht keine Rolle. Es ist eigentlich ganz einfach: • bis 750kg Anhänger-GESAMTgewicht darf das Auto 3.5t GESAMTgewicht haben • über 750kg Anhänger-GESAMTgewicht muss das Auto GESAMTgewicht kleiner sein, beide zul.Gesamtgewichte addiert darf 3.5t nicht überschreiten. Sollte das nicht ganz passen kann man man beim TÜV entweder da Auto oder den Anhänger ablasten, dann wird die Zuladung begrenzt. Wenn z.B.Auto = 2t zGG hat, der Anhänger 2t Gesamtgewicht hat (1500kg Zuladung) man aber die ganze Zuladung nicht braucht, kann man den z.B.auf 1500kg ablasten, dann darf man aber nur noch 1000kg zuladen.
Bei der zulässigen Anhängelast des Fahrzeugs ist es übrigens wie folgt: Hier kommt es auf die tatsächliche Anhängelast drauf an, das Gesamtgewicht Anhänger spielt da weniger die Rolle: Bsp.Auto Gesamtgewicht 2t darf max.1500kg anhängen, du darfst auch nen 2t Anhänger dranhängen, ihn aber nur bis max.1500kg TATSÄCHLICHES Gewicht + Stützlast (das wird dem Fahrzeug zugerechnet) beladen. Hängst du aber nen 1t Anhänger dran, darf du die 1t (incl.Stützlast!!!) natürlich nicht überschreiten. Führerscheintechnisch wäre es bei dem Beispiel wie folgt: An das 2t Auto darfst du wegen der zul.Anhängelast nur 1500kg anhängen. Mit B Führerschein müsstest du den 2 Anhänger auf 1500kg ablasten. Mit BE Führerschein müsstest du den 2t Anhänger nicht ablasten, darfst ihn aber auch nicht mehr beladen. Schon bissl kompliziert
Wenn die beiden zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger addiert unter 3,5t liegen darf man das Gespann fahren, sofern technische Grenzen eingehalten werden. Wenn "Anhänger voll" das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und "Zulässige Gesamtmasse" das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ist, dann darf diese Kombination mit B nicht gefahren werden, auch wenn das tatsächliche Gewicht des Anhängers unter den 1000 kg Anhängelast wäre und somit nur 2290 kg betragen würde.
Für die Frage, welcher Anhängerführerschein der Richtige ist und ob man sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, kommt es nur auf das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren an. Entscheidend ist die Eintragung unter F.2. Auf die Anhängelast oder tatsächliche Beladung kommt es nicht an, wenn es um die Fahrerlaubnis geht. Bei der Klasse B darf ein Zugfahrzeug bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht gefahren werden. Ein Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht kann immer gezogen werden. Hat der Anhänger aber ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 750 kg, dann kommt es darauf an, dass das Gespann (Zugfahrzeug und Anhänger) in der Summe ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht übersteigt. Bsp.: Das Zugfahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000 kg, dann darf bei der Klasse B ein Anhänger bis maximal zulässiges Gesamtgewicht von 1.500 kg gezogen werden, weil das Gespann in der Summe bei 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht liegt.
Hallo @suzuruckzuki5915, bei der Frage nach der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse kommt es jeweils auf das zulässige Gesamtgewicht an. Entscheidend ist der Wert unter F.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Die technischen Voraussetzungen wie z.B. Beladung oder Anhängelast sind natürlich ebenso zu beachten. Dies aber unabhängig von der Frage nach dem erforderlichen Führerschein. Das Verhältnis zwischen Leergewicht des Zugfahrzeugs und zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers ist nur entscheidend bei der Tempo-100-Zulassung. Bei konkreteren Fragen kannst du dich als ADAC Mitglied direkt an die Clubjuristen wenden 👉 scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt . VG Marion/ Social Team
Doch, natürlich dürfen Sie so einen Anhänger ans Auto hängen. Wenn Sie 40 Tonnen fahren dürfen, haben Sie die Fahrerlaubnis Klasse CE. Und die schließt die Führerscheinklasse BE (Auto mit "großen" Anhänger) ein. Ich habe selber vor etlichen Jahren mit Führerschein Klasse B (Auto mit kleinem Anhänger) angefangen, 2 Jahre später habe ich dann die Klassen C und CE nachgelegt. Da wurde mir dann automatisch die Klasse BE mit eingetragen.
@MisterBernd Hallo, nett gemeint, aber so ist es leider nicht. Bin nämlich Landwirtschaftlich und habe den T Führerschein und der beinhaltet nicht automatisch den Anhänger Führerschein
Moin super erklärt 😊 Aber wie isss denn des wenn ich ein AutotrailerAnhänger ziehen will, habe FSKlasse B welcher isss denn dann der richtige zusatz?? BE oder B 96???
Wir freuen uns, dass dir unser Video gefällt. Die Fahrerlaubnis der Klasse B erlaubt es einem, ein Kraftfahrzeug mit maximal 3500 kg zulässiger Gesamtmasse (zGM) plus Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg zu fahren. Wenn das Fahrzeug leichter als 3500 kg ist, darf der Anhänger jedoch auch mehr als 750 kg wiegen. Dann darf allerdings die Kombination aus Pkw und Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreiten. Mit der B96-Erweiterung hat man mehr Spielraum. Dann darf man mit jedem geeigneten Zugfahrzeug auch schwerere Anhänger ziehen. Wichtig: Die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 4250 kg nicht übersteigen. Noch schwerere Anhänger können mit dem Anhängerführerschein Klasse BE gezogen werden. Hier darf der Anhänger ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg haben. 😉
Hallo, wenn ich das richtig verstanden habe kann ich mit einen B Führerschein Anhänger auch mehr als 750kg anhängen wenn ich insgesamt nicht über 3,5t komme, z. B. Auto 2t Anhänger 1t ohne BE Aber bei einem C1 Führerschein nur noch 750kg auch wenn ich unter den 7,5t bleibe? Zählt beim C1 dann trotzdem noch 3,5t Grenze sprich z. B. Auto 2t und Anhänger 1t oder habe ich alles falsch verstanden? LG Benny
Hallo Benny, bei der Klasse C1 dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t gefahren werden. Es darf mit jedem Kraftfahrzeug der Klasse C1 ein Anhänger gezogen werden, wenn dieser das zulässige Gesamtgewicht von 750 Kilogramm nicht überschreitet. Anderenfalls braucht man die Klasse C1E. VG Marion/ Social Team
Ich habe den alten 3er Führerschein. Aber bei mir steht in dem Kartenführerschein (der pinke wurde mir vor 20 Jahren mit der Geldbörse geklaut) nur BE (ohne das 79-06) Habe ich da jetzt irgendwelche Nachteile? Von diesem 79-06 habe ich noch nie etwas gehört.
Hallo Christian, der Nachteil besteht in der Begrenzung auf 3,5 t zGM für Anhänger. Mit der BE 70.06 dürfen auch Anhänger mit höherem zGG gefahren werden. Die Schlüsselzahl kann nur nachgetragen werden, wenn du nachweist, dass du eine Fahrerlaubnis in entsprechendem Umfang besessen hast. VG Marion/ Social Team
Es kommt nur auf das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren an. Entscheidend ist die Eintragung unter F.2. Ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist, spielt für die Frage nach der Fahrerlaubnis keine Rolle. Mit der Klasse B darf ein Kraftfahrzeug bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) gefahren werden, ein Anhänger bis zu 750 kg zulässiges Gesamtgewicht darf hierbei gezogen werden.
@chrissy_ninja9967 Wer mit Anhängern über 750 Kilo zGM auf ein Gespann über 3500 Kilo zulässige Gesamtmasse kommt, kann die Klasse B erweitern auf die Führerscheinklasse B96. Die Gesamtmasse der Kombination ist dann auf Gespanne bis 4250 Kilogramm begrenzt, der Anhänger darf dann aber im Vergleich zur Klasse B auch schwerer als 750 Kilo zGM sein. VG Andi / Social Team
Es ist richtig, dass sich auch der Halter eines Kraftfahrzeugs strafbar machen kann, wenn er z.B. anordnet oder zulässt, dass jemand sein Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat. Hierzu muss aber nachgewiesen werden, dass er fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Hab ich das richtig verstanden? Mit dem Führerschein klasse B darf ich auch im eu Ausland die 3500kg zulässigesgesamtgewicht vom Zugfahrzeug + 750kg zulässigesgesamtgewicht Anhänger ungebremst fahren?
@andreasgoldschmitt8600 Auch im Ausland gilt der Umfang deiner deutschen Fahrerlaubnis. D.h. mit der Klasse B darfst du auch dort Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht sowie einen Anhänger mit 750 kg zGG fahren 👍 VG Andi / Social Team
Hallo Robbi DOO, alle Infos zu den einzelnen Führerscheinklassen in Bezug auf Anhänger findest du hier 👉scom.ly/adac_fsklassebund%20be%20_%20anhaenger_yt . VG Marion/ Social Team
BE ist schon sinnvoll, doch der Aufpreis für das E von ca. 600,-€ ist schon arg überzogen, selbst die 96 am B ist echt Teuer mit rund 350,-€. Beides zuzüglich der Gebühren beim Amt. Was die Schulung betrifft, sehe ich die als Notwendig, doch leider ist das Thema Ladungssicherung dort nicht wirklich bis selten vorhanden. Ich kenne welche die nur den B haben aber mit gespann verantwortungsvoller und besser umgehen können als die, mit dem extra E. An den Preisen muss sich echt viel tun oder die Qualität der Ausbildung muss um mindestens 20 Level ansteigen um ein vernünftiges Preis/Leistungs Verhältnis wieder zu realisieren!
@@mb7392 weil ich in der Verkehrssicherung tätig bin und die schlechte Ausbildung und den stetig steigenden Egoismus jeden Tag auf der Straße erlebe! Das fängt schon bei der Ampel und der Rechts vor Links Regel an und hört bei einer Absperrung und der Rettungsgasse nicht auf! Nur mall ein Beispiel, in der Ausbildung wird einem selten bis gar nicht beigebracht, dass auch Abschlepper zu den Hilfs-Fahrzeugen gehören, oder was bei gelbem Rundumlicht zu beachten ist, in den seltenen fällen wo es doch beigebracht wird ist es spätestens nach Erhalt des Führerscheins wieder vergessen! Im Bezug auf das zusätzliche E, da brauchst du dir nur die Ladungssicherung anschauen die ziemlich häufig von den Baumärkten oder auf die Recyclinghöfe rollt, spricht man die Leute dann drauf an kommen die üblichen ausreden, wie: "das ist so schwer, das rutscht nicht" oder "da ist doch die Anhängerwand vor" bei einer Ausbildung die so einen Preis hat, darf es solche Aussagen nicht geben!
@@FTzFLdu machst also den Fahrlehrer dafür verantwortlich, dass die Menschen 10 oder 20 Jahre nach der Führerscheinprüfung nicht mehr genauso fahren wie der Fahrlehrer das damals erklärt hat? Dann ist es nach deiner Logik auch so, dass die Fahrschulen schuld sind an jedem Bußgeldbescheid der in Deutschland verschickt wird? Merkste selber, oder?
@@mb7392 ich bin nur dafür verantwortlich was ich schreibe, nicht für das was du verstehst, und der Fahrlehrer ist das kleinste Glied in dieser Kette, die Politik hätte schon bei der Umstellung auf den Euro-Führerscheins einen 5 Jahres Prüf Rhythmus für alle, wie beim LKW aber ohne Altersgrenze, einführen müssen, was die Verkehrssicherheit verbessert. Wo aber die Fahrschulen direkt Einfluss haben ist die Art ihrer Ausbildung und die ist schon bei vielen Fahranfängern, mit grenzwertig, noch milde umschrieben und nicht den Preis Wert der aufgerufen wird. Btw. Ich muss meine Qualifikationen und ein Fahrsicherheitstraining, alle 2 Jahre auffrischen um meinen Beruf ausführen zu dürfen, für mich wäre diese Führerscheintauglichkeit also nur eine zusätzliche Aufgabe, die aber bei dieser Politik, wie üblich, überteuert sein wird!
@@FTzFL stimmt, du bist tatsächlich für den geistigen Durchfall verantwortlich, den du hier verbreitest. Ganz viel Meinung bei ganz wenig Ahnung, Dummschwätzer
Das heißt für mich: Transporter, (3500 kg Maximalgewicht / max. Zuladung 1106 kg) + einen Anhänger mit z.B. 2000 kg Maximalgewicht. Darf ich nicht einmal fahren, wenn beide Fahrzeuge leer sind. Auch wenn der Anhänger leer nur 450 kg wiegt. Und der B96 würde mir auch nicht reichen, wenn ich mal was zuladen will. Da bleibt mir nur der BE. Verstehe ich das richtig?
Hallo Aaron, wenn du einen Führerschein der Klasse B hast, dann darfst du folgendes fahren: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM), mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz) auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg) auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt Bei Unsicherheit kannst du als ADAC Mitglied dich auch direkt an unsere Clubjuristen wenden 👉scom.ly/adac_juristischeberatung_fb VG Andi / Social Team
Hallo Wolgenbruch1988, mit der Führerscheinklasse B darf man Autos bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen fahren. Variante 1: Wenn man ein Auto mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen fährt und einen Anhänger mit weniger oder gleich 750 kg zulässiger Gesamtmasse anhängt, dann ist das zulässig. Variante 2: Wenn der Anhänger eine höhere zulässige Gesamtmasse hat, aber die zulässige Gesamtmasse des kompletten Gespanns (Auto und Anhänger) die 3,5 Tonnen trotzdem nicht überschreitet, ist das auch zulässig. Tipp: Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs + Anhänger findet man in den Fahrzeugpapieren. VG Marion/ Social Team
Für die Frage ob die Fahrerlaubnis für das Gespann reicht zählen nur die zulässigen Gesamtmassen aus den beiden Fz-Scheinen. Für die Frage ob das Auto den Anhänger ziehen darf ist ausschließlich die tatsächliche Anhängelast relevant, also Leermasse Anhänger plus ggfs. Masse der Ladung.
@@mb7392 Danke! Habe ich mir auch so gedacht, bloß da geht irgendwie nie einer drauf ein. Wenn man sich mal anguckt was für Anhängerlasten die Autos haben erübrigt sich eigentlich die frage nach einem BE Führerschein.
Ich habe den C1 Führerschein. Darf also bis 7,5 Tonnen fahren. Darf dann das Gesamtgewicht aus Zugfahrzeug und Anhänger auch 7,5 Tonnen betragen oder auch nur 3,5 ?
Hallo @HomerKaru, mit dem C1 darf man Gespanne bis zu 7,5 t fahren. Der Anhänger darf dabei das zulässige Gesamtgewicht von 750 Kilogramm nicht überschreiten. Mehr zum C1 und C1E Führerchein findest du hier 👉 scom.ly/adac_fsklasse_c1_yt . VG Marion/ Social Team
Hallo @brandtscheitm, es kommt darauf an, wieviel du ziehen möchtest. Mit der B96-Erweiterung darf man nach einem Fahrschulbesuch ohne Prüfung Gespanne mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4250 Kilogramm fahren. Für noch schwerere Anhänger - bis 3500 Kilo - braucht man die Anhängerführerschein Klasse BE. VG Marion/ Social Team
Heißt, Zugfahrzeug 3500kg plus 750kg Hänger bin ich bei 4250kg oder? Das ist legal mit B fahrbar. ABER PKW 2750 kg und Anhänger 751kg sind 3501kg also nicht legal, oder? Hab ich das richtig verstanden dass ich mit weniger vorne aber mehr hinten und gesamt weniger illegal unterwegs bin sobaldein hänger mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse hat?
Hallo Dominik, ja, es kommt immer auf das zulässige Gesamtgewicht an. Ein Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht ist bei Klasse B hinsichtlich der Fahrerlaubnis nie ein Problem. Sobald der Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht hat, kommt es auf die Summe des Gespanns an und diese darf 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. VG Marion/ Social Team
Was ist nun, wenn ich den BE vor 2013 gemacht habe? Das fehlt mir hier, denn da darf ich doch weitaus mehr hinten dran fahren, als nur 3500kg, was eigentlich schon in C1E reicht.
@@ADAC Oje, das hat mit FS Klasse 3 rein gar nichts zu tun! Das ist BE VOR 2013… bitte mal schlau machen! Ich bin gerade etwas enttäuscht, dass der ADAC das nicht weiß…
Hallo PMdt, richtig, die Anhängerregeln wurden mit der Umsetzung der 3. Führerschein-Richtlinie zum 19.01.2013 vereinfacht, wobei Verbesserungen und Erweiterungen allen Inhabern der jeweiligen Fahrerlaubnis zugutekommen, unabhängig vom Erteilungsdatum oder vom Umtausch. Soweit bei der Klasse BE die zGM des Anhängers oder Sattelanhängers ist bei Klasse BE auf 3.500 kg begrenzt, gilt das für Inhaber der Klasse BE, die diese ab 1.1.99 und vor dem 19.1.2013 erworben haben nicht. Sie brauchen für Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 3.500 kg zGM nicht die Klasse C1E, sondern es reicht BE. VG Evi/Social Team
Das "ja" gilt nur bei einachsigen Anhängern. Dazu zählen aber auch Anhänger mit zwei Achsen, also Tandemachsen, solange der Achsabstand kleiner als einen Meter ist. Das ist eigentlich generell bei Pkw-Anhängern der Fall. Drehschemelanhänger fallen z. B. nicht darunter.
Ja. Für die Frage, welcher Anhängerführerschein der Richtige ist und ob man sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, kommt es nur auf das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren an. Entscheidend ist die Eintragung unter F.2.
Fast alles Richtig Wenn ich Überladen Fahre und das über meiner Fahrerlaubnis ist es auch Fahren ohne Führerschein. Sprich ich habe BE. darf also 7000 ZGG fahren wiege aber 7500 zb. Ist es auch Fahren ohne Führerschein und nicht nur ein Überladung.
Hallo Trucker Icke, die Klasse BE berechtigt zum Führen von Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B (zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t) und schwerem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt. D.h. die Grenze liegt hier für das Gespann bei insg. 7000 kg zulässiges Gesamtgewicht - entsprechend den Fahrzeugpapieren. Sind diese Grenzen an zulässigem Gesamtgewicht eingehalten und wiegt das Gespann letztlich nur mehr, ist es eine Überladung und kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. VG Marion/ADAC Team
@@ADAC Wenn ich keine Fahrerlaubnis habe mehr Gewicht zu Fahren als meine Fahrerlaubnis hergibt ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ich hatte den Fall selber noch mit der alten Klasse wurde mit einen 7,5 angehalten mit Überladung also mehr als ich mit der 3 fahren dürfte da ich aber bereits klasse 2 hatte war es nur eine Überladung so die Polizei was auch logisch ist. Fahre ich mit mehr als ich darf ist es fahren ohne
Hallo Shy Panic, entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren. Für die gewünschte Kombination ist die Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich. VG Franz vom ADAC Team
Wenn der Anhänger dir gehört, lasse ihn auf 1990 kg ablasten. Ich weiß nicht genau wie teuer das ist, aber billiger als der BE-Schein dürfte es alle mal sein. Und die fehlenden 10 kg an Zuladung fallen eh nicht ins Gewicht. Irgendwo muss halt eine Grenze gezogen werden. Du beschwerst dich wegen 10, der nächste wegen 30, dann kommt einer mit 80, der nächste mit 300 kg ...du siehst wo das hinführt.
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Angenommen ich will etwas transportieren, das so schwer ist, dass mein Führerschein dafür nicht ausreicht. Dann ist es besser einen kleinen Anhänger zu nehmen, den ich benutzen darf und ihm restlos überlade als einen ordentlichen Anhänger zu nehmen? HILFE!
Hallo Jörg, das solltest du lieber nicht machen. Welche Strafen bei Überladung fällig werden, erklären wir in diesem Artikel 👉 scom.ly/adac_auto_ueberladen_yt . VG Marion/ Social Team
Den braucht man, wenn das Gespann - also Zugfahrzeug und Anhänger - 3500 kg übersteigt. Mehr Infos zu den FS-Klassen sind in diesem Artikel nachzulesen 👉www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/pkw/
Hallo PuffPuffPass, das ist immer noch so: Mit dem B-Führerschein darf man u.a. auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg) fahren, bzw. auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt. VG Marion/ Social Team
da ich die 7t fahren darf ist mir das relativ wurst, aber mal ganz doof nachgefragt da meine freundin jetzt kein hänger schein hat. ich hab ein wohnwagen und wenn ich den mit meinem auto ziehe auto gesamtmasse 2,2t der hänger 1,3t zulässigesgesamtgewicht, wenn ich aber jetzt bei mir im auto nur 2,1t habe aber dafür im hänger 1,4t zählt das dann fahren ohne fahrerlaubnis bei meiner freundin oder drückt da die polizei ein auge zu wenn wir die 100kg ins auto laden ? ich lade mein wohnwagen und auto so das wir max auf 3,4t kommen fahr dafür extra zu einem betrieb der eine wage hat, fahr extra nur mitm auto und danach mitm hänger drauf ;)
Hallo knietuss, es kommt auf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns an und nicht auf das tatsächliche Gewicht. D.h. hat das Zugfahrzeug 2,2 t zulässiges Gesamtgewicht und der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 1,3 t, dann handelt es sich bei dem Gespann um 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und das ist von Klasse B abgedeckt. Wiegt das Gespann tatsächlich mehr als die 3,5 t, dann handelt es sich um eine Überladung und nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis. VG Marion/ Social Team
Hallo Babeck, die Beschränkung der Achsenanzahl gibt es seit dem 19.1.2013 nicht mehr. Das gilt nicht nur für diejenigen, die den Führerschein nach diesem Datum gemacht haben, sondern auch für alle Altführerscheininhaber. Sie dürfen im Rahmen der Klassen B, BE, C1, C1E Gespanne mit mehr als 3 Achsen führen. Nur im Rahmen der Klasse CE 79 (Gespanne ab 12 t) ist die Achsenzahl noch relevant. Falls man noch die alte Klasse 3 hat, darf man Gespanne bis 12 t fahren. VG Marion/ Social Team
Hallo Miguel, richtig, 100 Km/h dürfen Gespanne nur fahren, wenn sie eine 100er-Zulassung haben. Sonst gilt außerorts 80 km/h. Aber Vorsicht: Im Ausland gelten unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Gespanne. Deinen Videovorschlag geben wir gerne weiter. VG Marion/ Social Team
@@ADAC hauptsächlich geht es mir um die Tatsache, dass bei ungebremsten Anhängern nicht die 1:1 Regelung sondern 1:0,3 gilt. Somit muss das Zugfahrzeug leer 2,5to wiegen um überhaupt 100 fahren zu dürfen.
Ich hätte zu dem Thema eine kurze Frage. Mein Auto hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1840 kg. In den Anmerkungen steht aber: zu F.1 und F.2 +75 kg bei Anhängerbetrieb, sprich 1915 kg. Muss ich jetzt von einen zulässigen Gesamtgewicht von 1840 oder 1915 kg ausgehen?
@@Eduardgross1986 Da in F.1 und F.2 jeweils das zulässige Gesamtgewicht steht und laut Anmerkungen bei Anhängerbetrieb auch die zul. Achslast der Hinterachse entsprechend höher ist, gehe ich schon davon aus, dass in diesem Fall das Gesamtgewicht höher sein darf.
@@Simufreund309 übertrieben... ich hab 9995 Euro bezahlt. Mit Kran und Staplerschein. Ja du machst auch keine Ziffer 95, die kostet auch nochmal 3 tsd 😉
Guter Film Mich betrifft sie zwar nicht da Klasse 3 aber das ist wieder mal Regelwut ! Da hatte wohl wieder jemad zu wenig zu tun der sich das ausgedacht hat!
Wenn ich sehe wie viele nicht mit Anhänger fahren können, nicht wissen wie man den richtig belädt und sichert, sind weitaus mehr Regeln, Kontrollen und höhere Strafen notwendig.
@@haste_nicht_gesehen8035da durfte auch jemand der in einem 54 PS Golf Diesel seinen Führerschein gemacht und nie auch nur eine Meter mit Anhänger gefahren ist am selben Tag noch eine Zug mit 18,75t Gewicht fahren.
Hallo, mich würde mal folgendes interessieren: Ich habe Führerschein B. Mein Auto hat ein zulässiges Gesamtgewicht von ca. 2,2t und unser Anhänger von 1t. Ist also alles erlaubt und kein Problem. Wenn man sich jetzt aber ein E-Auto holt, wo schon das Leergewicht ca. 2,2t beträgt (Max. zulässiges Gesamtgewicht ca. 2,7t) darf ich das nicht mehr fahren. Aber irgendwann ist man ja gezwungen sich ein neues Auto zu holen, was ja in 10 Jahren ein E-Auto sein wird, und dann auch noch zur Fahrschule zu gehen für einen B96 oder BE Führerschein… ☹️
Es gibt mittlerweile Überlegungen der EU, bzw. wurden diese von diversen Automobilclubs angestoßen, die Gewichtsgrenze der Führerscheinklasse B(E) zu erhöhen, eben weil die Autos immer schwerer werden, besonders im Bezug auf Elektromobilität und Mehrausstattung. Ob da allerdings ernsthaft drüber beratschlagt oder es gar kommen wird, das steht in den Sternen.
Durch die Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselziffer 96 haben Pkw-Fahrer die Möglichkeit, schwere Wohnwagengespanne zu ziehen. Ein solches Äquivalent für Reisemobile mit eigenem Antrieb gibt es bisher nicht. Ab einem Gewicht von mehr als 3500 kg können diese mit einem B-Führerschein nicht mehr geführt werden. Es braucht dann einen Lkw-Führerschein der Klasse C1. Der ADAC spricht sich für eine Erweiterung des B-Führerscheins für Reisemobile auf bis zu 4250 kg aus, welche dann europaweit Gültigkeit besitzen soll. Diese sollte - ähnlich wie die B96-Erweiterung - durch eine Zusatzqualifikation erworben werden können. 👉 www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/anhaengerfuehrerschein-b96/ 🙂
Das ist ungefähr das Problem vor dem ich gerade stehe. Derzeitiges Auto hat 2,4 höchstzulässiges, unser Anhänger 900kg. Alle SUV's in der größe Q5, X5, GLE, G-Klasse, Landcuiser usw. kann ich mir nicht kaufen, weil ich dann mit dem Anhänger nimmer fahren darf. Sondern zwischen 300 und 400 € in einen Tag Fahrschule investieren muß um das gleiche Gesamtgewicht von Fahrzeug und Hänger haben zu dürfen wie mit einem ungebremsten Hänger... Macht irgendwie keinen Sinn, dass man beim ungebremsten 4250kg haben darf, beim gebremsten aber nur gegen Aufpreis. (Ist aber EU weit gleich...)
@@nirfzdie Überlegung finde ich interessant: ich kann mir jetzt keinen BMW oder Mercedes (,…) für 100.000€+ kaufen, weil dann müsste ich noch 400€ (0,4%) in die Fahrschule investieren 😅👍
CE mit Schlüsselzahl 79 (C1E>12.000 kg, L≤3), um genau zu sein. Was bedeutet, dass man auch Züge über 12 t, aber maximal 3 Achsen fahren darf. Also Lkw bis 7,5 t plus Wohnwagen bis 11 t. Das ist schon einiges.
@@mb7392 Ja, Anhänger mit bis zum 1,5-fachen Gewicht der Zugmaschine, also 7,5 t ⋅ 1,5 = 11,25 t. Aber so pingelig wollte ich an dieser Stelle jetzt nicht sein.
Mit den eingetragenen Werten habe ich meine Probleme. Ich habe gelernt, dass zum eingetragenen Leergewicht bei den von mir gemessenen Autos ein Fahrer mit 75 kg und ein zu 2/3 gefüllter Tank gehört. Ich habe einen Golf von 1993 und einen Fabia von 2002 auf eine (angeblich geeichten) Waage gestellt und beide waren mit fast leerem Tank und ohne Fahrer ca. 150 kg schwerer als das in den Papieren angegebene Leergewicht. Mit halb gefülltem Tank und 3 Personen (Fahrer +2) war das zulässige Gesamtgewicht beim Fabia längst überschritten. Bei insgesamt 5 gemessenen Autos stimmte das Leergewicht (auch ohne Fahrer) nicht mit den Messwerten überein. Bei einem meiner Brüder war der Astra schon mit Fahrer und Beifahrer gegen das zulässige Gesamtgewicht überladen.
@@arcticbeak Eine hatte 20 kg Anzeigedifferenz, aber der 0-Punkt war genau. Die zweite weiß ich nicht. Aber als ich mich in den Wagen setzte, addierte sie mein Gewicht auf 2 kg genau - viel besser ist die Personenwaage zu Hause auch nicht. Das Problem, das ich vermute, ist, dass bei vielen Modellen das "Grundgewicht" angegeben wird, also die Basis - kleinster Motor und überhaupt keine Extras. Ein 1,9 l TDI ist sicherlich schwerer als z.B. ein 1,3 l Basisbenziner. Auch hatte ich das Gefühl, dass das Gewicht der "Basislimosine" angegeben wurde und nicht das vom Kombi. Alleine bei den Motoren kann es passieren, dass bei zwei Personen im Auto die zulässige Achslast vorne überschritten wird. Meine Befürchtung ist, dass man prinzipiell mit jedem neuen Auto zum TÜV müsste, um die Werte im "Fahrzeugschein" korrigieren zu lassen. Ein Beispiel bei LKW's: Das Zugfahrzeug für Auflieger hatte noch 300 kg Reserven auf der Lenkachse ohne Auflieger. Das war den Behörden bekannt und diese Wagen wurden in GB regelmäßig stillgelegt. Wen interessiert die Ladung.
Meine Mutter ist mit ihren 65 Jahren noch nie mit einen großen Anhänger, geschweige denn mit einem 7,5 Tonner gefahren. Dürfte sie aber!!! Und ich mit meinen 40 Jahren darf es nicht. Willkommen in Dummland 🤦🏻♂️
Ich fände es besser, man würde Anhänger in einen eigenen Führerschein absondern, den man extra machen muss. Und dann beim Pkw-Schein dafür das Training für die elementaren Vorfahrsregeln vervielfachen.
Hallo Einsamer Schütze, der Unterschied ist, dass bei B der Anhänger maximal 750 kg wiegen darf, bei B96 kann auch ein schwererer Anhänger gezogen werden. Aber richtig: In beiden Fällen darf die Gesamtmasse maximal 4250 kg betragen. VG Marion/ Social Team
Soviel ich weiß, müssen alle Anhänger über 750 kg eine eigene Bremse haben. Ich habe einen Wagen gefahren, der durfte 450 kg ungebremst und 750 kg gebremst ziehen. Aber wo finde ich einen solchen Anhänger mal eben als Leihfahrzeug?
@@schwille55wo ist das Problem? Der Anhänger darf eine zulässige Gesamtmasse über 750kg haben. Wenn man ihn mit dem beschriebenen Auto zieht darf man ihn halt nicht voll beladen
Sehe ich aus so. Selbst wenn ein kleinerer reichen würde, wer weiß was ich in 20 Jahren für einen Anhänger oder Auto habe. Dann geht das wieder von vorne los. Einfach BE, dann hat man Ruhe und braucht nicht mehr überlegen ob man den jetzt fahren darf oder nicht.
Habe gerade mein Letzte Module für meine Arbeit gemacht da war im Nachbarraum Fahr Training für das Fahren mit Bumscontainern , da kann man nur sagen Gott pflanz Gummibeume .
Danke, obwohl man es ja eigentlich weiß keine üble Sache es noch mal so zu hören.
Muss sagen Danke das ihr euch solche mühe gebt.
Lieber Klaus, freut uns sehr, dass unsere "Recht?Logisch!"-Videos so gut bei dir ankommen. Besten dank für dein Lob! . VG Marion/ Social Team
Vielen Dank für das Video. Ich finde es ehrlich gesagt zu kompliziert, um es dauerhaft im Kopf zu behalten. Wenn man das Video sieht, denkt man "ah, okay, verstanden". Vielleicht noch eine Woche lang, dass man sich sicher ist, aber spätestens danach gehen schon die ersten Zweifel los. Dafür, dass man im worse-case am Ende ohne einen gültigen Führerschein fährt, finde ich die Regelungen alles andere als Bürgerfreundlich.
Warum schwer? Du weißt doch was du für eine Fahrerlaubnis hast. Und hast du nur B gibt es nur zwei Alternativen.
Hast du mehr dann hast du im besten Fall darüber auch eine FE gemacht und hast es in der Fahrschule ausführlich gelernt.
Wer sich das nicht merken kann muss sich mal fragen ob Autofahren generell das richtige für ihn ist…
Gut zu wissen. Bisher dachte ich immer, dass es auf die tatsächliche Masse ankommt. Bin dann wohl häufiger ohne Führerschein gefahren ;D
Die tatsächliche Masse ist für die technische Seite entscheidend, also ob das Fahrzeug den Anhänger ziehen, der Anhänger das Gewicht tragen kann, etc.
die zulässigen Gesamtmassen hingegen entscheiden welches Fahrzeug/welchen Anhänger mit welchem Führerschein bewegt werden darf.
Beide Punkte sind wichtig und müssen kontrolliert werden.
Wie schön das ich meinen Führerschein 1995 gemacht habe, das erleichtert deutlich alles gegenüber heute.
Ach naja viele sind schon trotz bestandener B-Prüfung mit dem Auto überfordert. Ist schon gut dass es für "Erweiterungen" wie größere Kfz oder Anhänger weitere Prüfungen gibt. Selbst dass der Anhänger bei der normalen B-Klasse quasi beliebig groß sein darf (bei passendem Gewicht) ist schon großzügig
Nicht ohne Grund wurden die alten Führerscheinklassen damals geändert. Weil eben so viele mit dem alten Führerschein solche Probleme hatten. Ganz nach dem Motto, nur weil man es laut Führerschein darf, muss man es nicht können. Leider sieht man die Probleme heute auch noch, sogar mit den aktuellen Führerscheinklassen. Bestes Beispiel ist das einschätzen von Breite, Höhe und Länge.
@@RobbiD00 Das wundert mich auch. Warum darf man mit nem LKW durch die Gegend Fahren, wenn man nicht mal gelernt hat, wie das Druckluft System funktioniert.
Ich bekomme die Kriese. Lappen kostet heute 3,2k ohne Anhänger und 125 cbm Roller.... Was ne Verarsche alter, als ob die Menschen damals mehr konnten. Evolution rückwärts.
Ich habe den alten 3'er mit dem man noch das 1,25-fache des Zugfahrzeugs bewegen darf. Das ist dann ein Zugfahrzeug von < 7.5t und ein Anhänger von 7,5t + 1.25 = 9.375t also Gesammtgewicht des Zuges dann 16,875. D.h. schon das Zugfahrzeug und der alleine sind richtig fett und die Summe ist schon gewaltig. Vor allem wenn man berücksichtigt, daß die theoretische Schulung zum Thema Anhänger damals nur die rechtlichen Grenzen abgedeckt hat (sprich 1-2 Minuten) und es überhaupt keinen praktischen Unterricht oder gar Prüfung dazu gab.
Dazu kommt noch daß LKW Bremsen oft als Pressluftbremsen ausgeführt sind. Ein gewisses Mindestwissen und Erfahrung sind da erforderlich. Auch zu diesem Thema war keinerlei Ausbildung Teil der Fahrschulausbildung zur Klasse 3. Also musste ich mir beides anderweitig aneignen.
Ich fahre immer mal wieder einen 7,5t Laster und fühle ich mich in einem solchen Fahrzeug ganz ok, auch wenn ich nicht scharf darauf wäre in sowas einmal in der Rush Hour Bombay [1] zu durchqueren ;-) Aber große Anhänger, auch rückwärts hinter so einem Fahrzeug? Das ist auf öffentlichen Straßen ohne die Erfahrung, die man von der Führerscheinausbildung bekommen habe sollte, ein heißes Eisen.
[1] Ok, das ist schon für sedierte Passagiere aus Europa stressig. Fahrspuren werden grundsätzlich nicht eingehalten, Kreisverkehre gerne auch mal bidirektional benutzt, bei Nacht wird in der Stadt zu 90% mit Fernlicht gefahren, Sicherheitsabstand etwa so viel wie im Kuschelzoo etc.
Gilt die B96 auch im Ausland? Gerade für die Wohnwagen-Fraktion interessant.
Die B196 Erweiterung (125cm³ Motorrad mit Autoführerschein) ist im Ausland nicht zugelassen.
3 stellige Schlüsselzahlen sind nationale Schlüsselzahlen und somit nur auf Deutschland beschränkt.
B96 ist eine zweistellige Schlüsselzahl und gilt somit über Deutschland hinweg...also überall dort, wo auch deine Klasse B gilt.
@@Hab_Ich danke
Das mit B196 wird bald geändert. Ist dann auch in der gesamten EU gültig
Ach wie ist das schön!
Habe CE!
Im Normalfall habe ich auch keine Probleme, ich habe C1E, bin schon etwas älter und darf bis 12t fahren. Ach so, mein Vater hat damals darauf bestanden, wenn Führerschein, dann auch 1, heute A. Die ganzen kleinen sind dann ja drin.
Hallo, ich finde es wurden viele Fehler gesagt. Zb darf man bei der Führerscheinklasse B einen Anhänger ziehen, dieser darf aber nicht in der Gesamtmasse schwerer sein, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges. Richtig dabei, ist es nicht die 3500KG zu überschreiten.
Oder bei der BE-Klasse kommt es darauf an, wann man diese erworben hat, wieviel die Gesamtzugmasse haben darf. Ich habe 2006 die Klassen B/BE gemacht und darf einen Anhänger über 3500KG anhängen, wobei ich damals gelernt hatte, dass ab einer Gesamtzugmasse von 7500KG, mindestens eine Einkreisluftbremsanlage verbaut sein muss.
Es wäre schön, ein richtig ausführliches Video über die ganzen Varianten der Führerscheinklasse 3/B/BE geben könnte, denn ich sehe das auch viel bei Bekannten, die nicht richtig wissen was sie eigentlich fahren dürfen.
Aber was ist denn wenn das Auto leichter ist als der Anhänger? Vermutlich eine Owi aber kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn die Grenzen des B Führerscheins bis 3500kg Gesamtmasse des Gespanns gewahrt werden?
Soweit es mir bekannt ist, ist die Regelung, dass die Gesamtmasse des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs bei Klasse B nicht überschreiten darf, mittlerweile entfallen. Es ist nur noch entscheidend, dass die zulässige Gesamtmasse maximal 3,5t beträgt und das tatsächliche Anhängergewicht die Anhängelast des Autos nicht übersteigt.
Für die Frage, welcher Anhängerführerschein der Richtige ist und ob man sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, kommt es nur auf das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren an. Entscheidend ist die Eintragung unter F.2. Ob sich das Zugfahrzeug zum Ziehen von Anhängern eignet, wie hoch z.B. die Anhängelast ist oder ob eine Überladung vorliegt, spielt für die Frage nach der Fahrerlaubnis keine Rolle.
Die Regelung mit dem Leergewicht des Zugfahrzeug ist schon längst überholt, bitte ins aktuelle Gesetz einlesen ;)
Das stimmt so nicht du darfst nur Anhänger 750 kg mit dem B fürerschein ziehen
Irgendwie höre ich da was von wegen 12t bei alter Klasse 3.
Ich habe meinen 3'er 1987 gemacht, den 2'er 1988/89.
In beiden Fahrschulen habe ich gelernt, mit der alten Klasse 3 insgesamt 7,49t Zugfahrzeug + 7,49t Anhänger = 14,98t Gespann führen zu dürfen. Das sind knapp 25% mehr! Wo sind in Ihrem Video die fehlenden knapp 3t hin verschwunden? 😮🤔💁🏻♂️
Eine im Jahr 1987 erteilte Fahrerlaubnis der Klasse 3 berechtigt u.a. zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse. Alle Anhänger dürfen mitgeführt werden. Besonderheiten gelten aber für Gespanne über 12 t zulässige Gesamtmasse nach dem 50.Geburtstag. Hierzu bedarf es dann dem Nachweis der medizinischen Eignung. Infos hierzu stehen auch unter:
www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/umtausch-fuehrerscheinklasse-3/
Mit der Klasse 3 (heute C1E) waren es beim Solo-Fz 7,5t und beim Zug 18,75t
@@mb7392 Hm, wo kommen da jetzt die zusätzlichen 3,77t her? 🤔 Ich bin mir zu 100% sicher, dass es 1987 nur 14,98t waren!
@@DerOggo Nö, waren es nie
Es kann aber manchmal schon reichen dass man einen Hänger voll Holz transportieren möchte und dann schon be bzw B96 benötigt
Kommt ja auf den Hänger drauf an, das tatsächliche Gewicht spielt beim Führerschein ja keine Rolle.
Warum gild denn der B96 EU weit, aber der B196 nur in Deutschland? Ist doch beides eine Nationale Erweiterung 🤔
Weil der B96 eine Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klasse B ist, die man bereits besitzt.
B196 ist eine Ergänzung( keine Erweiterung) für die Klasse A2, die mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden darf. Da man die Klasse A1 nicht als einzelne Klasse hat, darf man die 125ccm nur in Deutschland fahren. Da bei B196 keine theoretische und praktische Fahrprüfung stattfindet.
@@Eduardgross1986 ich verstehe die Argumentation, aber es ist für mich nicht nachvollziehbar warum der Gesetzgeber hier einen Unterschied macht. Die Regeln sollten idealerweise klar und verständlich für jedermann sein, unter anderem weil für beide Erweiterungen keine Prüfungen notwendig sind. Das ist scheinbar ein EU Angleichungsproblem. Evtl. Wird es ja in mit der nächsten EU Führerschein Revision übernommen. Gedankenspiel: Wenn ich mir einen internationalen Führerschein hole dürfte man doch bestimmt im nicht EU Ausland alles Fahren was unter den B196 fällt, weil als Grundregel die nationalen Führerscheine gelten. 🤔 Wie auch immer, es ist halt wie es ist. Und es ist IMHO nicht konsistent 😕
@@arnolttbromanskie9733 Mit einer EU-weiten Angleichung wird da wahrscheinlich nichts kommen. Der B196 war Aktionismus vom Andi Scheuer, der wollte einen Erfolg präsentieren. Angesichts der Tatsache, dass der B196 als Ergänzung über die Hälfte der Klasse A kostet erübrigt sich für mich da sowieso jede Überlegung.Ein 125er-Führerschein, der wegen seiner PS-Begrenzung nicht mal für einen Großteil der 125er reicht. Völlig meschugge!
Zweistellige Schlüsselzahlen gelten immer EU-weit. Dreistellige sind noch nationale Regelungen. Die EU wird dieses Jahr noch die 4. Führerscheinrichtlinie verabschieden, in der unter anderem geregelt wird, das nationale Schlüsselzahlen grundsätzliche in der gesamten EU gegenseitig anerkannt werden. Man darf also bald in der gesamten EU mit B196 fahren
Ich hab nicht ganz verstanden was die Begrenzung für den B Führerschein ist. Ist es das zulässige Gesamtgewicht des Zuges oder beide Zulässigen Gesamtmasse addiert?
Beispiel:
Leergewicht 810 kg
Zulässige Gesamtmasse 1290 kg
Anhängelast 1000 kg
Anhänger leer 900 kg
Anhänger voll 3000 kg
In diesem Fall liegt die Zulässige Gesamtmasse des Zuges bei 2290 kg (kein Problem mit B), beide Massen addiert sind mit 4290 zu viel.
Dürfte ich dieses Gespann (unbeladen) mit der Klasse B fahren?
Bezüglich Zuladung spielt Leergewicht keine Rolle.
Es ist eigentlich ganz einfach:
• bis 750kg Anhänger-GESAMTgewicht darf das Auto 3.5t GESAMTgewicht haben
• über 750kg Anhänger-GESAMTgewicht muss das Auto GESAMTgewicht kleiner sein, beide zul.Gesamtgewichte addiert darf 3.5t nicht überschreiten.
Sollte das nicht ganz passen kann man man beim TÜV entweder da Auto oder den Anhänger ablasten, dann wird die Zuladung begrenzt. Wenn z.B.Auto = 2t zGG hat, der Anhänger 2t Gesamtgewicht hat (1500kg Zuladung) man aber die ganze Zuladung nicht braucht, kann man den z.B.auf 1500kg ablasten, dann darf man aber nur noch 1000kg zuladen.
Bei der zulässigen Anhängelast des Fahrzeugs ist es übrigens wie folgt:
Hier kommt es auf die tatsächliche Anhängelast drauf an, das Gesamtgewicht Anhänger spielt da weniger die Rolle:
Bsp.Auto Gesamtgewicht 2t darf max.1500kg anhängen, du darfst auch nen 2t Anhänger dranhängen, ihn aber nur bis max.1500kg TATSÄCHLICHES Gewicht + Stützlast (das wird dem Fahrzeug zugerechnet) beladen.
Hängst du aber nen 1t Anhänger dran, darf du die 1t (incl.Stützlast!!!) natürlich nicht überschreiten.
Führerscheintechnisch wäre es bei dem Beispiel wie folgt:
An das 2t Auto darfst du wegen der zul.Anhängelast nur 1500kg anhängen.
Mit B Führerschein müsstest du den 2 Anhänger auf 1500kg ablasten.
Mit BE Führerschein müsstest du den 2t Anhänger nicht ablasten, darfst ihn aber auch nicht mehr beladen.
Schon bissl kompliziert
Wenn die beiden zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger addiert unter 3,5t liegen darf man das Gespann fahren, sofern technische Grenzen eingehalten werden.
Wenn "Anhänger voll" das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und "Zulässige Gesamtmasse" das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ist, dann darf diese Kombination mit B nicht gefahren werden, auch wenn das tatsächliche Gewicht des Anhängers unter den 1000 kg Anhängelast wäre und somit nur 2290 kg betragen würde.
Für die Frage, welcher Anhängerführerschein der Richtige ist und ob man sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, kommt es nur auf das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren an. Entscheidend ist die Eintragung unter F.2. Auf die Anhängelast oder tatsächliche Beladung kommt es nicht an, wenn es um die Fahrerlaubnis geht.
Bei der Klasse B darf ein Zugfahrzeug bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht gefahren werden. Ein Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht kann immer gezogen werden.
Hat der Anhänger aber ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 750 kg, dann kommt es darauf an, dass das Gespann (Zugfahrzeug und Anhänger) in der Summe ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht übersteigt. Bsp.: Das Zugfahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000 kg, dann darf bei der Klasse B ein Anhänger bis maximal zulässiges Gesamtgewicht von 1.500 kg gezogen werden, weil das Gespann in der Summe bei 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht liegt.
Führerschein ist immer ZGG, nicht Leergewicht oder Zuladung.
Was ist mit dr Regelung: Zulässiges Gesamtgewicht des Anhänger darf Leergewicht des ziehenden KFZ nicht überschreiten
Hallo @suzuruckzuki5915, bei der Frage nach der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse kommt es jeweils auf das zulässige Gesamtgewicht an. Entscheidend ist der Wert unter F.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Die technischen Voraussetzungen wie z.B. Beladung oder Anhängelast sind natürlich ebenso zu beachten. Dies aber unabhängig von der Frage nach dem erforderlichen Führerschein. Das Verhältnis zwischen Leergewicht des Zugfahrzeugs und zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers ist nur entscheidend bei der Tempo-100-Zulassung. Bei konkreteren Fragen kannst du dich als ADAC Mitglied direkt an die Clubjuristen wenden 👉 scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt . VG Marion/ Social Team
Ich darf mit 40 Tonnen und 60 Stundenkilometer fahren. Aber nicht mit so einem kleinen Anhänger am Auto.
Doch, natürlich dürfen Sie so einen Anhänger ans Auto hängen. Wenn Sie 40 Tonnen fahren dürfen, haben Sie die Fahrerlaubnis Klasse CE. Und die schließt die Führerscheinklasse BE (Auto mit "großen" Anhänger) ein.
Ich habe selber vor etlichen Jahren mit Führerschein Klasse B (Auto mit kleinem Anhänger) angefangen, 2 Jahre später habe ich dann die Klassen C und CE nachgelegt. Da wurde mir dann automatisch die Klasse BE mit eingetragen.
@MisterBernd Hallo, nett gemeint, aber so ist es leider nicht. Bin nämlich Landwirtschaftlich und habe den T Führerschein und der beinhaltet nicht automatisch den Anhänger Führerschein
Moin super erklärt 😊
Aber wie isss denn des wenn ich ein AutotrailerAnhänger ziehen will, habe FSKlasse B welcher isss denn dann der richtige zusatz?? BE oder B 96???
Wir freuen uns, dass dir unser Video gefällt. Die Fahrerlaubnis der Klasse B erlaubt es einem, ein Kraftfahrzeug mit maximal 3500 kg zulässiger Gesamtmasse (zGM) plus Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg zu fahren. Wenn das Fahrzeug leichter als 3500 kg ist, darf der Anhänger jedoch auch mehr als 750 kg wiegen. Dann darf allerdings die Kombination aus Pkw und Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreiten.
Mit der B96-Erweiterung hat man mehr Spielraum. Dann darf man mit jedem geeigneten Zugfahrzeug auch schwerere Anhänger ziehen. Wichtig: Die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 4250 kg nicht übersteigen.
Noch schwerere Anhänger können mit dem Anhängerführerschein Klasse BE gezogen werden. Hier darf der Anhänger ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg haben. 😉
@@ADAC Dankeee 😊✌️
Hallo, wenn ich das richtig verstanden habe kann ich mit einen B Führerschein Anhänger auch mehr als 750kg anhängen wenn ich insgesamt nicht über 3,5t komme, z. B. Auto 2t Anhänger 1t ohne BE
Aber bei einem C1 Führerschein nur noch 750kg auch wenn ich unter den 7,5t bleibe? Zählt beim C1 dann trotzdem noch 3,5t Grenze sprich z. B. Auto 2t und Anhänger 1t oder habe ich alles falsch verstanden?
LG Benny
Hallo Benny, bei der Klasse C1 dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t gefahren werden. Es darf mit jedem Kraftfahrzeug der Klasse C1 ein Anhänger gezogen werden, wenn dieser das zulässige Gesamtgewicht von 750 Kilogramm nicht überschreitet. Anderenfalls braucht man die Klasse C1E. VG Marion/ Social Team
Ich habe den alten 3er Führerschein. Aber bei mir steht in dem Kartenführerschein (der pinke wurde mir vor 20 Jahren mit der Geldbörse geklaut) nur BE (ohne das 79-06)
Habe ich da jetzt irgendwelche Nachteile?
Von diesem 79-06 habe ich noch nie etwas gehört.
Hallo Christian, der Nachteil besteht in der Begrenzung auf 3,5 t zGM für Anhänger. Mit der BE 70.06 dürfen auch Anhänger mit höherem zGG gefahren werden. Die Schlüsselzahl kann nur nachgetragen werden, wenn du nachweist, dass du eine Fahrerlaubnis in entsprechendem Umfang besessen hast. VG Marion/ Social Team
Heißt also das ich an mein Fahrzeug ( Zulässiges Gesamtgewicht 3,5T) immer 750Kg ran hängen kann mit Klasse B ?
Ja das geht
Sofern der Anhänger ungebremst ist ja. Bei gebremsten Anhängern, auch unter 750 kg, gilt wieder die Regel der Summe der zulässigen Gesamtmassen.
@@cokefridger vielen Dank für den Hinweis
Es kommt nur auf das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren an. Entscheidend ist die Eintragung unter F.2. Ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist, spielt für die Frage nach der Fahrerlaubnis keine Rolle.
Mit der Klasse B darf ein Kraftfahrzeug bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) gefahren werden, ein Anhänger bis zu 750 kg zulässiges Gesamtgewicht darf hierbei gezogen werden.
ein Pferdenahänger (also ein Uno Anhänger) der demnach nur ein Platz für Pferd hat könnte also theoretisch mit B96 gezogen werden ?
@chrissy_ninja9967 Wer mit Anhängern über 750 Kilo zGM auf ein Gespann über 3500 Kilo zulässige Gesamtmasse kommt, kann die Klasse B erweitern auf die Führerscheinklasse B96. Die Gesamtmasse der Kombination ist dann auf Gespanne bis 4250 Kilogramm begrenzt, der Anhänger darf dann aber im Vergleich zur Klasse B auch schwerer als 750 Kilo zGM sein. VG Andi / Social Team
04:41 und der Halter des Fahrzeuges falls nicht der Fahrer bekommt ebenfalls den §21 StVG.
Es ist richtig, dass sich auch der Halter eines Kraftfahrzeugs strafbar machen kann, wenn er z.B. anordnet oder zulässt, dass jemand sein Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat. Hierzu muss aber nachgewiesen werden, dass er fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Hab ich das richtig verstanden? Mit dem Führerschein klasse B darf ich auch im eu Ausland die 3500kg zulässigesgesamtgewicht vom Zugfahrzeug + 750kg zulässigesgesamtgewicht Anhänger ungebremst fahren?
@andreasgoldschmitt8600 Auch im Ausland gilt der Umfang deiner deutschen Fahrerlaubnis.
D.h. mit der Klasse B darfst du auch dort Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht sowie einen Anhänger mit 750 kg zGG fahren 👍 VG Andi / Social Team
Hallo gibt es eigentlich eine Regel wie lange das Gespann bei der Kasse B maximal sein darf Lg.
Hallo Ronny, nein - eine Beschränkung der Länge nach gibt es bei der Klasse B nicht. VG
Was ist, wenn ich nur B,C1,C ohne Anhänger habe, also weder BE/C1E/CE? Was gilt dann für mich rein vom Führerschein her?
Hallo Robbi DOO, alle Infos zu den einzelnen Führerscheinklassen in Bezug auf Anhänger findest du hier 👉scom.ly/adac_fsklassebund%20be%20_%20anhaenger_yt . VG Marion/ Social Team
Anhänger grundsätzlich nur bis 750kg zGm, außer bei B mit der 3,5t Regel bei Anhängern über 750kg zGm
BE ist schon sinnvoll, doch der Aufpreis für das E von ca. 600,-€ ist schon arg überzogen, selbst die 96 am B ist echt Teuer mit rund 350,-€. Beides zuzüglich der Gebühren beim Amt.
Was die Schulung betrifft, sehe ich die als Notwendig, doch leider ist das Thema Ladungssicherung dort nicht wirklich bis selten vorhanden.
Ich kenne welche die nur den B haben aber mit gespann verantwortungsvoller und besser umgehen können als die, mit dem extra E.
An den Preisen muss sich echt viel tun oder die Qualität der Ausbildung muss um mindestens 20 Level ansteigen um ein vernünftiges Preis/Leistungs Verhältnis wieder zu realisieren!
Warum glaubst du das beurteilen zu können?
@@mb7392 weil ich in der Verkehrssicherung tätig bin und die schlechte Ausbildung und den stetig steigenden Egoismus jeden Tag auf der Straße erlebe!
Das fängt schon bei der Ampel und der Rechts vor Links Regel an und hört bei einer Absperrung und der Rettungsgasse nicht auf!
Nur mall ein Beispiel, in der Ausbildung wird einem selten bis gar nicht beigebracht, dass auch Abschlepper zu den Hilfs-Fahrzeugen gehören, oder was bei gelbem Rundumlicht zu beachten ist, in den seltenen fällen wo es doch beigebracht wird ist es spätestens nach Erhalt des Führerscheins wieder vergessen!
Im Bezug auf das zusätzliche E, da brauchst du dir nur die Ladungssicherung anschauen die ziemlich häufig von den Baumärkten oder auf die Recyclinghöfe rollt, spricht man die Leute dann drauf an kommen die üblichen ausreden, wie: "das ist so schwer, das rutscht nicht" oder "da ist doch die Anhängerwand vor" bei einer Ausbildung die so einen Preis hat, darf es solche Aussagen nicht geben!
@@FTzFLdu machst also den Fahrlehrer dafür verantwortlich, dass die Menschen 10 oder 20 Jahre nach der Führerscheinprüfung nicht mehr genauso fahren wie der Fahrlehrer das damals erklärt hat? Dann ist es nach deiner Logik auch so, dass die Fahrschulen schuld sind an jedem Bußgeldbescheid der in Deutschland verschickt wird? Merkste selber, oder?
@@mb7392 ich bin nur dafür verantwortlich was ich schreibe, nicht für das was du verstehst, und der Fahrlehrer ist das kleinste Glied in dieser Kette, die Politik hätte schon bei der Umstellung auf den Euro-Führerscheins einen 5 Jahres Prüf Rhythmus für alle, wie beim LKW aber ohne Altersgrenze, einführen müssen, was die Verkehrssicherheit verbessert.
Wo aber die Fahrschulen direkt Einfluss haben ist die Art ihrer Ausbildung und die ist schon bei vielen Fahranfängern, mit grenzwertig, noch milde umschrieben und nicht den Preis Wert der aufgerufen wird.
Btw. Ich muss meine Qualifikationen und ein Fahrsicherheitstraining, alle 2 Jahre auffrischen um meinen Beruf ausführen zu dürfen, für mich wäre diese Führerscheintauglichkeit also nur eine zusätzliche Aufgabe, die aber bei dieser Politik, wie üblich, überteuert sein wird!
@@FTzFL stimmt, du bist tatsächlich für den geistigen Durchfall verantwortlich, den du hier verbreitest. Ganz viel Meinung bei ganz wenig Ahnung, Dummschwätzer
Das heißt für mich: Transporter, (3500 kg Maximalgewicht / max. Zuladung 1106 kg) + einen Anhänger mit z.B. 2000 kg Maximalgewicht. Darf ich nicht einmal fahren, wenn beide Fahrzeuge leer sind. Auch wenn der Anhänger leer nur 450 kg wiegt. Und der B96 würde mir auch nicht reichen, wenn ich mal was zuladen will. Da bleibt mir nur der BE. Verstehe ich das richtig?
Hallo Aaron, wenn du einen Führerschein der Klasse B hast, dann darfst du folgendes fahren:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Bei Unsicherheit kannst du als ADAC Mitglied dich auch direkt an unsere Clubjuristen wenden 👉scom.ly/adac_juristischeberatung_fb
VG Andi / Social Team
Ich verstehe die Thematik nicht ganz.
Spielt die "Anhängerlast" überhaupt keine Rolle und es kommt nur auf das zulässige Gesamtgewicht an?
Ja
Hallo Wolgenbruch1988, mit der Führerscheinklasse B darf man Autos bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen fahren. Variante 1: Wenn man ein Auto mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen fährt und einen Anhänger mit weniger oder gleich 750 kg zulässiger Gesamtmasse anhängt, dann ist das zulässig. Variante 2: Wenn der Anhänger eine höhere zulässige Gesamtmasse hat, aber die zulässige Gesamtmasse des kompletten Gespanns (Auto und Anhänger) die 3,5 Tonnen trotzdem nicht überschreitet, ist das auch zulässig. Tipp: Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs + Anhänger findet man in den Fahrzeugpapieren. VG Marion/ Social Team
Für die Frage ob die Fahrerlaubnis für das Gespann reicht zählen nur die zulässigen Gesamtmassen aus den beiden Fz-Scheinen.
Für die Frage ob das Auto den Anhänger ziehen darf ist ausschließlich die tatsächliche Anhängelast relevant, also Leermasse Anhänger plus ggfs. Masse der Ladung.
@@mb7392 Danke! Habe ich mir auch so gedacht, bloß da geht irgendwie nie einer drauf ein. Wenn man sich mal anguckt was für Anhängerlasten die Autos haben erübrigt sich eigentlich die frage nach einem BE Führerschein.
Ich habe den C1 Führerschein.
Darf also bis 7,5 Tonnen fahren.
Darf dann das Gesamtgewicht aus Zugfahrzeug und Anhänger auch 7,5 Tonnen betragen oder auch nur 3,5 ?
Hallo @HomerKaru, mit dem C1 darf man Gespanne bis zu 7,5 t fahren. Der Anhänger darf dabei das zulässige Gesamtgewicht von 750 Kilogramm nicht überschreiten. Mehr zum C1 und C1E Führerchein findest du hier 👉 scom.ly/adac_fsklasse_c1_yt . VG Marion/ Social Team
Mit C1 (ohne E) darfst du Lfz bis 7,5t fahren und da grundsätzlich nicht mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse anhängen…
ich habe klasse b. kann ich erweiterung auf be und 96 machen? oder geht nur 1 von beide?
Hallo @brandtscheitm, es kommt darauf an, wieviel du ziehen möchtest. Mit der B96-Erweiterung darf man nach einem Fahrschulbesuch ohne Prüfung Gespanne mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4250 Kilogramm fahren. Für noch schwerere Anhänger - bis 3500 Kilo - braucht man die Anhängerführerschein Klasse BE. VG Marion/ Social Team
Heißt, Zugfahrzeug 3500kg plus 750kg Hänger bin ich bei 4250kg oder? Das ist legal mit B fahrbar.
ABER
PKW 2750 kg und Anhänger 751kg sind 3501kg also nicht legal, oder?
Hab ich das richtig verstanden dass ich mit weniger vorne aber mehr hinten und gesamt weniger illegal unterwegs bin sobaldein hänger mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse hat?
Hallo Dominik, ja, es kommt immer auf das zulässige Gesamtgewicht an. Ein Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht ist bei Klasse B hinsichtlich der Fahrerlaubnis nie ein Problem. Sobald der Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht hat, kommt es auf die Summe des Gespanns an und diese darf 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. VG Marion/ Social Team
Was ist nun, wenn ich den BE vor 2013 gemacht habe? Das fehlt mir hier, denn da darf ich doch weitaus mehr hinten dran fahren, als nur 3500kg, was eigentlich schon in C1E reicht.
Hallo PMdt, welches FS Klassen die alte Klasse 3 enthält, kannst du hier überprüfen 👉 scom.ly/adac_fs3-yt . VG Franz/Social Team
@@ADAC Oje, das hat mit FS Klasse 3 rein gar nichts zu tun! Das ist BE VOR 2013… bitte mal schlau machen! Ich bin gerade etwas enttäuscht, dass der ADAC das nicht weiß…
Hallo PMdt, richtig, die Anhängerregeln wurden mit der Umsetzung der 3. Führerschein-Richtlinie zum 19.01.2013 vereinfacht, wobei Verbesserungen und Erweiterungen allen Inhabern der jeweiligen Fahrerlaubnis zugutekommen, unabhängig vom Erteilungsdatum oder vom Umtausch.
Soweit bei der Klasse BE die zGM des Anhängers oder Sattelanhängers ist bei Klasse BE auf 3.500 kg begrenzt, gilt das für Inhaber der Klasse BE, die diese ab 1.1.99 und vor dem 19.1.2013 erworben haben nicht. Sie brauchen für Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 3.500 kg zGM nicht die Klasse C1E, sondern es reicht BE. VG Evi/Social Team
Ist die Anzahl der Achsen egal?
Ja das ist egal
Das "ja" gilt nur bei einachsigen Anhängern. Dazu zählen aber auch Anhänger mit zwei Achsen, also Tandemachsen, solange der Achsabstand kleiner als einen Meter ist. Das ist eigentlich generell bei Pkw-Anhängern der Fall.
Drehschemelanhänger fallen z. B. nicht darunter.
Ja. Für die Frage, welcher Anhängerführerschein der Richtige ist und ob man sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, kommt es nur auf das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren an. Entscheidend ist die Eintragung unter F.2.
Fast alles Richtig Wenn ich Überladen Fahre und das über meiner Fahrerlaubnis ist es auch Fahren ohne Führerschein. Sprich ich habe BE. darf also 7000 ZGG fahren wiege aber 7500 zb. Ist es auch Fahren ohne Führerschein und nicht nur ein Überladung.
Hallo Trucker Icke, die Klasse BE berechtigt zum Führen von Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B (zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t) und schwerem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt. D.h. die Grenze liegt hier für das Gespann bei insg. 7000 kg zulässiges Gesamtgewicht - entsprechend den Fahrzeugpapieren. Sind diese Grenzen an zulässigem Gesamtgewicht eingehalten und wiegt das Gespann letztlich nur mehr, ist es eine Überladung und kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. VG Marion/ADAC Team
@@ADAC Wenn ich keine Fahrerlaubnis habe mehr Gewicht zu Fahren als meine Fahrerlaubnis hergibt ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ich hatte den Fall selber noch mit der alten Klasse wurde mit einen 7,5 angehalten mit Überladung also mehr als ich mit der 3 fahren dürfte da ich aber bereits klasse 2 hatte war es nur eine Überladung so die Polizei was auch logisch ist. Fahre ich mit mehr als ich darf ist es fahren ohne
@@cugatp34das ist Blödsinn
Auto hat 2260 Kg + Anhänger 2000 Kg 4260 Kg Zulässiges Gesamtgewicht
Brauche ich dann den BE wegen 10 Kg ???
Hallo Shy Panic, entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren. Für die gewünschte Kombination ist die Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich.
VG Franz vom ADAC Team
Dankeschön also muss ich den BE wegen 10 kg machen ein bisschen lächerlich ist das ja schon
Wenn der Anhänger dir gehört, lasse ihn auf 1990 kg ablasten. Ich weiß nicht genau wie teuer das ist, aber billiger als der BE-Schein dürfte es alle mal sein. Und die fehlenden 10 kg an Zuladung fallen eh nicht ins Gewicht.
Irgendwo muss halt eine Grenze gezogen werden. Du beschwerst dich wegen 10, der nächste wegen 30, dann kommt einer mit 80, der nächste mit 300 kg ...du siehst wo das hinführt.
@@shypanic1844 Ne, lächerlich ist dieses whatabout.. würden sie 4500kg zulassen kämst Du mit "was ist wenn man 4510kg hat" um die Ecke.. 🤷♂
@@cokefridgerdann braucht er aber immer noch B96…
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Angenommen ich will etwas transportieren, das so schwer ist, dass mein Führerschein dafür nicht ausreicht. Dann ist es besser einen kleinen Anhänger zu nehmen, den ich benutzen darf und ihm restlos überlade als einen ordentlichen Anhänger zu nehmen? HILFE!
Hallo Jörg, das solltest du lieber nicht machen. Welche Strafen bei Überladung fällig werden, erklären wir in diesem Artikel 👉 scom.ly/adac_auto_ueberladen_yt . VG Marion/ Social Team
Mein alter 3er Lappen ist sehr alt. Also keine albernern Erweiterungsziffern sondern ganz einfach : B, BE, C1, C1E. 😀
Seit wann braucht man für einen Anhänger ein extra Führerschein?Ich habe seit 1983 ein Führerschein.
Den braucht man, wenn das Gespann - also Zugfahrzeug und Anhänger - 3500 kg übersteigt. Mehr Infos zu den FS-Klassen sind in diesem Artikel nachzulesen 👉www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/pkw/
Weil es 1999 eine einschneidende Änderung im Fahrerlaubnisrecht gab. Das ist aber eigentlich nichts neues.
Hay ist das immernoch so das ich mit klasse B einen anhänger bis 750 kilo fahren darf ?
Hallo PuffPuffPass, das ist immer noch so: Mit dem B-Führerschein darf man u.a. auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg) fahren, bzw. auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt. VG Marion/ Social Team
da ich die 7t fahren darf ist mir das relativ wurst, aber mal ganz doof nachgefragt da meine freundin jetzt kein hänger schein hat. ich hab ein wohnwagen und wenn ich den mit meinem auto ziehe auto gesamtmasse 2,2t der hänger 1,3t zulässigesgesamtgewicht, wenn ich aber jetzt bei mir im auto nur 2,1t habe aber dafür im hänger 1,4t zählt das dann fahren ohne fahrerlaubnis bei meiner freundin oder drückt da die polizei ein auge zu wenn wir die 100kg ins auto laden ?
ich lade mein wohnwagen und auto so das wir max auf 3,4t kommen fahr dafür extra zu einem betrieb der eine wage hat, fahr extra nur mitm auto und danach mitm hänger drauf ;)
Hallo knietuss, es kommt auf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns an und nicht auf das tatsächliche Gewicht. D.h. hat das Zugfahrzeug 2,2 t zulässiges Gesamtgewicht und der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 1,3 t, dann handelt es sich bei dem Gespann um 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und das ist von Klasse B abgedeckt. Wiegt das Gespann tatsächlich mehr als die 3,5 t, dann handelt es sich um eine Überladung und nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis. VG Marion/ Social Team
Der Pkw Schein schließt doch einachsige Anhänger bis 10to ein und für alles darüber braucht man eh den 2er.
Hallo Babeck, die Beschränkung der Achsenanzahl gibt es seit dem 19.1.2013 nicht mehr. Das gilt nicht nur für diejenigen, die den Führerschein nach diesem Datum gemacht haben, sondern auch für alle Altführerscheininhaber. Sie dürfen im Rahmen der Klassen B, BE, C1, C1E Gespanne mit mehr als 3 Achsen führen. Nur im Rahmen der Klasse CE 79 (Gespanne ab 12 t) ist die Achsenzahl noch relevant. Falls man noch die alte Klasse 3 hat, darf man Gespanne bis 12 t fahren. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Das Zugfahrzeug darf maximal 7,5to haben und der Anhänger 10 to das ergibt 17,5 to fürs Gespann
Wer Gespanne über 12 t fahren möchte, braucht die Klasse CE.
@@Babeckdie Regelungen die du hier beschreibst gelten seit 1999 nicht mehr
Ich empfehle erstmal ein Fahrsicherheitstraining für Holländer bevor sie mit Wohnwagen europaweit Schrecken auf Autobahnen verbreiten 🙈😁
Habt ihr schon mal ein Video zur 100km/h Regelung gemacht? Kaum jemand weiß, dass man mit einem PKW und 750kg ungebremst keine 100 fahren darf.
Hallo Miguel, richtig, 100 Km/h dürfen Gespanne nur fahren, wenn sie eine 100er-Zulassung haben. Sonst gilt außerorts 80 km/h. Aber Vorsicht: Im Ausland gelten unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Gespanne. Deinen Videovorschlag geben wir gerne weiter. VG Marion/ Social Team
@@ADAC hauptsächlich geht es mir um die Tatsache, dass bei ungebremsten Anhängern nicht die 1:1 Regelung sondern 1:0,3 gilt. Somit muss das Zugfahrzeug leer 2,5to wiegen um überhaupt 100 fahren zu dürfen.
@@miguelmayer3473das kann auch bei größeren gebremsten Anhängern Probleme geben, je nach Zugfahrzeug
^^ also wenn ich jetzt mit nem Fiat 500 fahre, dann kann ich da ja fast 3 Tonnen mit ziehen. Weil je nach Modell wiegt der nur 500 Kilo 🤔😉
ein Fiat 500 hat eine max Anhängelast von 400Kg ungebremst und 1000Kg gebremst. Also nein darfst du nicht 🤣
@@papabaer3672 ^^ naja, theoretisch werden die 3,5 Tonnen jedenfalls nicht überschritten... XD 😉🥳
Spielt es bei der Klasse B eine Rolle ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist ?
Hallo Timo, ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist, spielt für die Frage nach der Fahrerlaubnis keine Rolle. Viele Grüße Marion
Einfach CE machen, fertig. 😅
Sehr Sehr Teuer
Anhängerführerschein? Nie von gehört. Ich habe Führerschein Klasse 3, und damit kann ich einen Anhänger ziehen.
Ich hätte zu dem Thema eine kurze Frage. Mein Auto hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1840 kg. In den Anmerkungen steht aber: zu F.1 und F.2 +75 kg bei Anhängerbetrieb, sprich 1915 kg. Muss ich jetzt von einen zulässigen Gesamtgewicht von 1840 oder 1915 kg ausgehen?
Das ist wohl eher die Anhängelast die die Anhängerkupplung tragen darf.
@@Eduardgross1986 Da in F.1 und F.2 jeweils das zulässige Gesamtgewicht steht und laut Anmerkungen bei Anhängerbetrieb auch die zul. Achslast der Hinterachse entsprechend höher ist, gehe ich schon davon aus, dass in diesem Fall das Gesamtgewicht höher sein darf.
Entscheidend ist die Eintragung unter F.2, wenn es um die Fahrerlaubnis geht.
Bei Anhängerbetrieb 1915kg
Wie kompliziert kann man es machen? Deutschland: Ja
Nix Deutschland. Fahrerlaubnisrecht ist EU-Recht. Da hat Deutschland (fast) gar nichts zu melden.
Ich hab den CE hab den BE mitbekommen 😅
Ich mache auch CE. Einfach wegen des Mehrwerts. Statt C und BE und T einzeln zu machen
@@Simufreund309 für 10.000 Euro ja wohl das mindeste 😄
@@danieljanschultz6081 Ja gut 10k sind etwas übertrieben aber es gibt ja den Spruch "Auch das Deutschland kost' Eintritt" nicht umsonst.😅
@@Simufreund309 übertrieben... ich hab 9995 Euro bezahlt. Mit Kran und Staplerschein. Ja du machst auch keine Ziffer 95, die kostet auch nochmal 3 tsd 😉
@@danieljanschultz6081bei uns in der Gegend machst du das für deutlich weniger
Guter Film
Mich betrifft sie zwar nicht da Klasse 3 aber das ist wieder mal Regelwut !
Da hatte wohl wieder jemad zu wenig zu tun der sich das ausgedacht hat!
Nö, das ist eine durchaus sinnvolle Regelung
Super erklärt.
Danke.
Das freut uns 💛🙂
Naja, da gibt es ein paar Stellen, die man hätte besser machen müssen.
Deutschland 🤦
EU, nicht Deutschland...
@@MrPummi88Richtig, mit der alten Einteilung 1,2, 3 (und 4 und 5) war das alles recht simpel...
Wenn ich sehe wie viele nicht mit Anhänger fahren können, nicht wissen wie man den richtig belädt und sichert, sind weitaus mehr Regeln, Kontrollen und höhere Strafen notwendig.
@@haste_nicht_gesehen8035da durfte auch jemand der in einem 54 PS Golf Diesel seinen Führerschein gemacht und nie auch nur eine Meter mit Anhänger gefahren ist am selben Tag noch eine Zug mit 18,75t Gewicht fahren.
Hallo, mich würde mal folgendes interessieren:
Ich habe Führerschein B. Mein Auto hat ein zulässiges Gesamtgewicht von ca. 2,2t und unser Anhänger von 1t. Ist also alles erlaubt und kein Problem. Wenn man sich jetzt aber ein E-Auto holt, wo schon das Leergewicht ca. 2,2t beträgt (Max. zulässiges Gesamtgewicht ca. 2,7t) darf ich das nicht mehr fahren. Aber irgendwann ist man ja gezwungen sich ein neues Auto zu holen, was ja in 10 Jahren ein E-Auto sein wird, und dann auch noch zur Fahrschule zu gehen für einen B96 oder BE Führerschein… ☹️
10 Jahre sind eine lange Zeit. Da gehen noch viele Bundesverkehrsminister an uns vorüber und viele Änderungen der StVO. Locker bleiben …
Es gibt mittlerweile Überlegungen der EU, bzw. wurden diese von diversen Automobilclubs angestoßen, die Gewichtsgrenze der Führerscheinklasse B(E) zu erhöhen, eben weil die Autos immer schwerer werden, besonders im Bezug auf Elektromobilität und Mehrausstattung.
Ob da allerdings ernsthaft drüber beratschlagt oder es gar kommen wird, das steht in den Sternen.
Durch die Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselziffer 96 haben Pkw-Fahrer die Möglichkeit, schwere Wohnwagengespanne zu ziehen. Ein solches Äquivalent für Reisemobile mit eigenem Antrieb gibt es bisher nicht. Ab einem Gewicht von mehr als 3500 kg können diese mit einem B-Führerschein nicht mehr geführt werden. Es braucht dann einen Lkw-Führerschein der Klasse C1. Der ADAC spricht sich für eine Erweiterung des B-Führerscheins für Reisemobile auf bis zu 4250 kg aus, welche dann europaweit Gültigkeit besitzen soll. Diese sollte - ähnlich wie die B96-Erweiterung - durch eine Zusatzqualifikation erworben werden können. 👉 www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/anhaengerfuehrerschein-b96/ 🙂
Das ist ungefähr das Problem vor dem ich gerade stehe. Derzeitiges Auto hat 2,4 höchstzulässiges, unser Anhänger 900kg.
Alle SUV's in der größe Q5, X5, GLE, G-Klasse, Landcuiser usw. kann ich mir nicht kaufen, weil ich dann mit dem Anhänger nimmer fahren darf.
Sondern zwischen 300 und 400 € in einen Tag Fahrschule investieren muß um das gleiche Gesamtgewicht von Fahrzeug und Hänger haben zu dürfen wie mit einem ungebremsten Hänger...
Macht irgendwie keinen Sinn, dass man beim ungebremsten 4250kg haben darf, beim gebremsten aber nur gegen Aufpreis. (Ist aber EU weit gleich...)
@@nirfzdie Überlegung finde ich interessant: ich kann mir jetzt keinen BMW oder Mercedes (,…) für 100.000€+ kaufen, weil dann müsste ich noch 400€ (0,4%) in die Fahrschule investieren 😅👍
BE 79.06? Nö! C1E bzw. CE wurde aus meinem Klasse III-Führerschein! 🤔
CE mit Schlüsselzahl 79 (C1E>12.000 kg, L≤3), um genau zu sein. Was bedeutet, dass man auch Züge über 12 t, aber maximal 3 Achsen fahren darf. Also Lkw bis 7,5 t plus Wohnwagen bis 11 t. Das ist schon einiges.
@@Nikioko11,25t…
@@mb7392 Ja, Anhänger mit bis zum 1,5-fachen Gewicht der Zugmaschine, also 7,5 t ⋅ 1,5 = 11,25 t. Aber so pingelig wollte ich an dieser Stelle jetzt nicht sein.
Mit den eingetragenen Werten habe ich meine Probleme. Ich habe gelernt, dass zum eingetragenen Leergewicht bei den von mir gemessenen Autos ein Fahrer mit 75 kg und ein zu 2/3 gefüllter Tank gehört. Ich habe einen Golf von 1993 und einen Fabia von 2002 auf eine (angeblich geeichten) Waage gestellt und beide waren mit fast leerem Tank und ohne Fahrer ca. 150 kg schwerer als das in den Papieren angegebene Leergewicht. Mit halb gefülltem Tank und 3 Personen (Fahrer +2) war das zulässige Gesamtgewicht beim Fabia längst überschritten. Bei insgesamt 5 gemessenen Autos stimmte das Leergewicht (auch ohne Fahrer) nicht mit den Messwerten überein. Bei einem meiner Brüder war der Astra schon mit Fahrer und Beifahrer gegen das zulässige Gesamtgewicht überladen.
Welche Messtoleranz hatte denn die geeichte Waage? Ich war mal auf einer, die hatte 500 kg Messtoleranz, war aber geeicht.
@@arcticbeak Eine hatte 20 kg Anzeigedifferenz, aber der 0-Punkt war genau. Die zweite weiß ich nicht. Aber als ich mich in den Wagen setzte, addierte sie mein Gewicht auf 2 kg genau - viel besser ist die Personenwaage zu Hause auch nicht.
Das Problem, das ich vermute, ist, dass bei vielen Modellen das "Grundgewicht" angegeben wird, also die Basis - kleinster Motor und überhaupt keine Extras. Ein 1,9 l TDI ist sicherlich schwerer als z.B. ein 1,3 l Basisbenziner. Auch hatte ich das Gefühl, dass das Gewicht der "Basislimosine" angegeben wurde und nicht das vom Kombi.
Alleine bei den Motoren kann es passieren, dass bei zwei Personen im Auto die zulässige Achslast vorne überschritten wird.
Meine Befürchtung ist, dass man prinzipiell mit jedem neuen Auto zum TÜV müsste, um die Werte im "Fahrzeugschein" korrigieren zu lassen.
Ein Beispiel bei LKW's: Das Zugfahrzeug für Auflieger hatte noch 300 kg Reserven auf der Lenkachse ohne Auflieger. Das war den Behörden bekannt und diese Wagen wurden in GB regelmäßig stillgelegt. Wen interessiert die Ladung.
Meine Mutter ist mit ihren 65 Jahren noch nie mit einen großen Anhänger, geschweige denn mit einem 7,5 Tonner gefahren. Dürfte sie aber!!!
Und ich mit meinen 40 Jahren darf es nicht. Willkommen in Dummland 🤦🏻♂️
Ich fände es besser, man würde Anhänger in einen eigenen Führerschein absondern, den man extra machen muss. Und dann beim Pkw-Schein dafür das Training für die elementaren Vorfahrsregeln vervielfachen.
Genau das ist es doch seit 1999.. nennt sich BE 🤷♂
Top Video, aber bei A. Danner war das schon zu erwarten 👌😬
Also mit B darf man 4250kg fahren (3500KG Fahrzeug + 750kg Anhänger) und mit B96 darf man auch 4250kg fahren. Alles klar
Hallo Einsamer Schütze, der Unterschied ist, dass bei B der Anhänger maximal 750 kg wiegen darf, bei B96 kann auch ein schwererer Anhänger gezogen werden. Aber richtig: In beiden Fällen darf die Gesamtmasse maximal 4250 kg betragen. VG Marion/ Social Team
Ist halt ein Beamtenstaat.Die müssen auch ne Daseinsberechtigung haben.😂
Wen meinst du?
❤
Meistens erkennt man Anhänger die man mit der B-Klasse nicht ziehen darf daran dass sie Doppel achsig sind
Äh nein....als ja (fast) alle Doppelachsigen Anhänger sind zu schwer für B, aber sehr viele einachsige auch.
Soviel ich weiß, müssen alle Anhänger über 750 kg eine eigene Bremse haben. Ich habe einen Wagen gefahren, der durfte 450 kg ungebremst und 750 kg gebremst ziehen. Aber wo finde ich einen solchen Anhänger mal eben als Leihfahrzeug?
@@schwille55wo ist das Problem? Der Anhänger darf eine zulässige Gesamtmasse über 750kg haben. Wenn man ihn mit dem beschriebenen Auto zieht darf man ihn halt nicht voll beladen
Wenn macht man be
Sehe ich aus so. Selbst wenn ein kleinerer reichen würde, wer weiß was ich in 20 Jahren für einen Anhänger oder Auto habe. Dann geht das wieder von vorne los. Einfach BE, dann hat man Ruhe und braucht nicht mehr überlegen ob man den jetzt fahren darf oder nicht.
Alle Infos zu den Klassen B und BE kannst du hier nachlesen 👉www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/pkw/
@@ADAC man macht be und fertig
Zulässige Gesamtmasse, Zulässige Gesamtmasse, Zulässige Gesamtmasse, Zulässige Gesamtmasse
Halsabschneiderei
Warum?
@@mb7392 weil ich Führerschein kurz nachdem Klasse 12345 abgeschafft wurde gemacht habe da war anhänger dabei beim 3er
Fahrrad Führerschein , Mofa Moped Kleinkraftrad Motorrad und und es geht nur ums Geld mach deinen Schein im Ausland !
Wo denn?
Deutsche Bürogratie 👎😀könnte man vereinfachen
Das hat mit deutscher Bürokratie gar nichts zu tun. FE-Recht bestimmt die EU, da hat Deutschland nicht viel zu melden
mein Gott ...wie sind die Leute bloß früher gefahren....
Nö nix will ich mit dem Derekskarren 💩💩💩💩💩👎👎
schlechten Stoff geraucht?
Was ein Mischmasch heutzutage 🤣🤣
Habe gerade mein Letzte Module für meine Arbeit gemacht da war im Nachbarraum Fahr Training für das Fahren mit Bumscontainern , da kann man nur sagen Gott pflanz Gummibeume .
Einfach C/CE machen und diese Art von Problem einfach aus seinem Leben verbannen...
Den Führerschein muss man doch alle 5 Jahre erneuern lassen?!
Da habe ich doch lieber meinen BE für alle Zeit in der Tasche.