Ihr möchtet den Verkehrsrechtskanal unterstützen? Weil euch die Inhalte gefallen oder der Kanal euch helfen konnte? Das könnt ihr gerne über eine kleine freiwillige Spende: Mittels Paypal an felixkralik@hotmail.de Hinweise dazu: - Der Kanal ist mein Freizeitprojekt. - Das Videoerstellen und das Aufrechterhalten des Kanals (hier insbesondere viele Anfragen in den Kommentaren) benötigen sehr viel Zeit. - Das Videoerstellen besteht zB in der Regel aus: juristischem Belesen in der Thematik, Erstellen einer Lehrpräsentation, Besprechen der Präsentation, Schneiden der Videos, Hochladen und etliche Einstellungen bei TH-cam. (ca. 5 - 10 Stunden pro Video) - Google erlaubt nicht den Kanal zu monetarisieren (Geld durch Werbung), ohne genaue Angabe von Gründen, aber vermutlich da es zu nah an Rechtsberatung dran ist. - Falls ihr mit eurer Spende im nächsten Video genannt werden wollt, schreibt das gerne dazu, dann blende ich es ein. - Eure Spende ist vermutlich nicht steuerlich absetzbar, da nicht gemeinnützig o.ä. In diesem Sinne, wenn es euch gefällt, könnt ihr den Kanal so ein wenig supporten, es muss nicht viel sein :) Ich danke Felix
Super erklärt. Das Thema mit den Führerscheinen diskutieren wir in regelmäßigen Abständen bei der Arbeit. Gerade die Jüngeren Kollegen sind dann immer verblüfft, wenn wir "Alten" noch einen kleinen LKW oder einen großen Anhänger fahren dürfen. Die noch Älteren dürfen ja nochmehr. Ich selbst bin ich bei meinen Umzügen immer wieder froh, dass ich meinen Schein 1997 gemacht habe. Da kann man sich ohne Probleme einen 7,5t LKW ausleihen.
Danke für die Erklärungen und den " Wichtigen " Hinweise , das es eben nur eingetragen wird wenn man es beantragt ! Sonst is es wech 😏 Ich muss noch ein Gesundheitszeugnis mitbringen , da ich über 50 bin 😉 Grüße Wolfram
Hallo Felix, hallo zusammen ich muss 01/25 meinen rosa Führerschein (1993) umtauschen. Klasse 2 und 3 sind eingetragen. Bin gerade etwas verwirrt, da die Infos online immer wieder Fragen offen lassen. Natürlich möchte ich meinen LKW 2er behalten. Habe jetzt aber gelernt, dass ich mit meinen Ü50 Jahren den Zeitpunkt für des CE79 eh schon überschritten habe. Verstehe ich jetzt richtig, dass das "mehr fahren dürfen" von Kl. 2 zu 3 zwar weg ist, sich nun mehr nur auf die Begrenzung auf 12t statt 18,5t begrenzt? Dann wäre mein Kl 2 Verlust einfach zu verschmerzen, da ich nicht vor habe, so große Trümmer noch zu fahren. Danke Alex
Aaaaah....😊, jemand, der sich auskennt. Wunderbar! Hab mir schon zur Hälfte die Birne zermartert mit diesen Gesetzestexten. Ich hasse Beamtendeutsch! 😑 In meinen Augen wurde das alles nur unnötig verkompliziert.
Die Beschreibung bei 2:22 war am lehrreichsten, wie soll Ottonormalbürger so etwas wissen. Für mich war das einfach eine Tandemachse, ist ja wohl viel verständlicher als das Bürokraten chaos.
ab 3:15: ganz gut erklärt, aber so nicht ganz korrekt. a) beim Anhänger dreht es sich nicht um das zlGGw., sondern um die max. Anhängelast (gilt auch beim Pkw so). das heisst, ich könnte auch einen z.B. 16to Anhänger mit Zentralachsaggregat
Ich hatte in der DDR mal die Klasse M gemacht, also Kleinkrafträder bis 60 km/h. Das wurde in den BRD-Führerschein, als ich Klasse 3 machte, mit einem Stempel vermerkt: "Klasse 4 erweitert auf 60 km/h". Das ist aber nun mit dem Checkkartenführerschein nicht mehr beachtet worden von der Behörde. Allerdings haben die Simsons, die bis 1992 erstmalig In Betrieb genommen wurden Bestandsschutz, dass sie von allen die heute AM haben bis 60 km/h gefahren werden dürfen. Eine Frage, die Befristung auf das 50. Lebensjahr , wenn man vorher Klasse 3 hatte, bezieht sich ja nur auf die CE79? C1E und C1 sind wegen Bestandsschutz unbegrenzt gültig?
Vielen Dank für das aufschlussreiche Video. Ich hätte aber noch eine Frage, auf die ich noch keine Antwort gefunden habe. Ich habe einen Führerschein CE79, nun habe ich die Möglichkeit zusätzlich die Klasse C zu erwerben. Was würde das für zukünftige Anhängerfahrten mit einer Zugmaschine > 7,5 to. bedeuten bzw. welche Anhänger (zulässigem Gesamtgewicht & Anzahl Achsen) ? Dürfte ich dann hinter einer Zugmaschine > 7,5 to. auch einen Einachs- (oder Tandem) Anhänger mit 1,5 x 7,5 = 11,25 to. fahren ?
Danke. Aber: Alle Nase lang wird was geändert. Damit die teuer bezahlten Sesselkleber ihre Daseinsberechtigung nachweisen können. Haben wir in diesem Land nicht ganz andere bedrohliche Probleme ?
Ich muss jetzt meinen 3er umtauschen. Bin 49 Jahre alt. Macht es Sinn, dass ich mir den CE eintragen lasse? Ich brauche den nicht und er würde in einem Jahr ablaufen. Macht es Sinn den trotzdem eintragen zu lassen, weil ich den dann per Gesundheitsnachweis später wieder aktivieren kann, falls ich den doch mal bräuchte und es ein Nachteil wäre, wenn ich den jetzt nicht eintragen lasse?
B = max. 3.500 kg - (Moderne Antriebsarten = 4.250 kg) 3 = PKW und LKW bis max. 7.499 kg Fahrschule hat mir bei gebracht, dass alleine der Eintrag PKW im Fahrzeugschein berechtigt es zu fahren, egal wie schwer, also auch ueber 7.499 kg. Wo wird das bei der Umschreibung beruecksichtigt? (Evtl. werden ja mal grosse Wohnmobile mit den Eintrag PKW versehen.)
Gibt es überhaupt eine praktische Anwendbarkeit für diese Art der Fahrerlaubnis? Mir scheint, das es sich dabei nur um eine rein rechtliche Besitzstandswahrung des alten 3er Führerscheins handelt. Ich habe mir diese Fahrerlaubnis bei Umtausch meines alten 1a und 3er Führerscheins zwar eintragen lassen, werde diese aber, wenn ich 50 werde, verfallen lassen.
Heißt das denn, dass bei den neuen E-Klassen die Anzahl der Achsen des Gespanns keine Rolle mehr spielt? Das heißt, wenn ich die alte Klasse 3 hatte und habe den umschreiben lassen, darf ich dann unter 12t auch mit 4 Achsen irgendwelche Mini-Drehschemel fahren? Ich habe im Gesetz nichts deutz gefunden, dass jemand mit dem neuen BE nur 3 Achsen fahren darf.
weißt Du, ob im Zuge des Erwerbs der FQN beschleunigt zur FQN Nachweiskarte auch ein neuer Führerschein zwangsläufig beantragt / umgeschrieben von C1E95 auf CE 79 erworben werden muß ? (25 Euro plus Express) Zuschlag9 ? (Der alte wäre noch (15Jahre Laufzeit) bis 2029 gültig mfg Jürgen (48 Jahre; (7,5 tonner Profi Fahrer)
@@felixkralik1400 Danke für die Antwort. Im neuen Plastikführerschein wird doch aber nicht mehr unterschieden, ob aufgesattelt oder angehangen? Ich habe so ein Plastikding noch nicht😉 Viele Grüße und einen schönen 3.Advent.
@@felixkralik1400 Meinen Klasse 3 habe ich bereits 1990 gemacht. Aber um mich ggf. nicht einschränken lassen zu müssen habe ich 2012 noch den CE nachgelegt!
Genau das war vormals erlaubt. Spediteure haben mit einer 7,5t Szgm und einem 7m langen einachsigen Auflieger Wechselbrücken bzw, eine Wechselbrücke ihre Fahrern mit Pkw Führerschein fahren lassen. Das ist allerdings so ab dem Einzug der Wesselbrücken nach BDF System absolut ausgereizt worden, wo der Gesetzgeber so einen Riegel vorschob. Fahrer die damals nachweisen konnten beruflich genau so.zi fahren, bekamen Bestandsschutz. Das zu unterbinden war auch eine richtige Entscheidung, denn eine Szm wird erst in Verbindung mit einem Auflieger ein Lkw und zählt als eine Einheit. Das bedeutet ein Lkw über 7,5t. Klasse drei ist aber nur für Lkw bis 7,5t gewesen. Hängt jetzt ein Anhänger dahinter, ist es immer nur noch ein Lkw bis 7,5t plus Anhänger. Merke: Beispiel 7,5t Szm +7,5t Auflieger=15t Lkw Lkw 7,5t + Anhänger 7,5t = Lkw 7,5t + Anhänger 7,5t Es bleibt bei einem 7,5tonner. Das zul. Ges Gewicht eines Sattelzuges berechnet sich in Wirklichkeit anders als im Beispiel angegeben. Das spielt jetzt aber keine Rolle, es sollte halt nur verdeutlicht werden, warum und wieso das geändert wurde Nach der Änderung durfte immer noch Szm mit Auflieger gefahren werden, allerdings nur mit einer z.Gesantmasse von nicht mehr als 7,5t. Lkw +Anhänger sind immer zwei Einzelfahrzeuge. Szm+Auflieger zählt im zusammen gekuppelten Zustand als eine Einheit.
Hallo und danke für das Video,ich habe 1988 meinen Pkw Führerschein gemacht . Ich bin jetzt 52 Jahre alt . Würde gerne wissen ,was ich jetzt machen muss ,um den Führerschein so wie er ist ,zu nutzen ,als Wohnmobil ,oder Lkw Füherschein . Privat darf ich also beispielsweise als Wohnmobil , die Zugmaschine bis 7,49 Tonne fahren und einen Anhänger mit 1 Achse ( auch wenn 2 Achsen drunter sind ,aber nicht weiter als 1 Meter auseinander sind ,ich nehme mal an Achsmitte gemessen ) der Anhänger darf also 11 Tonnen wiegen Gesamtgewicht 18,49 Tonnen. Gewerblich darf ich das gleiche Gewichtsbeispiel als LKW so gar nicht fahren ? Dazu müsste ich dann umschreiben lassen ? Fahrerkarte beantragen ? Und eine Prüfung machen ? Welche dann ? Sorry und vielen Dank ,ich hoffe es ist verständlich ? Vg Carsten
Ja Fahrerkarte wäre erforderlich und die BerufskraftfahrerQualifikationen (das sind Lehrmodule (5)) Mittlerweile sind das dann drei Karten inklusive Führerschein. Aber bei der CE ist auch noch zu beachten. Ablauf mit 50. Lebensjahr, dann Untersuchung erforderlich, also deine CE aktuell nicht gültig nur C1E (Siehe §76Nr.9 FeV).
Ich denke mal es gibt eine Erweiterung im Personenverkehr mit D 79 oder 23 Für neun Sitze und schweres Fahrzeug Und dann das gleiche für schwer und Lasten bei C
@@sebastianklatt9223 moin. Meinen Sie die Führerschein Klasse CE?Wenn die CE abgelaufen ist, ist sie auch für private Zwecke abgelaufen. Da hilft nur die ärztlichen Tests zu beschaffen und den Führerschein erneuern zu lassen.
Ich glaube nicht, daß es einen "fahrlässigen gewerblichen Transport" gibt für schlanke 250 . Schließlich kann jeder mit Lesebrille das Ablaufdatum der 95er selber ablesen
Was für mich keinen Sinn macht ist das man mit dieser Klasse oder Erweiterung keinen LKW bis 12000 kg ohne Anhänger fahren darf. Viele kleinere Spediteure die viel im Nahverkehr tätig sind haben 12 t Lkws jemand im Besitz der CE 79 wäre viel flexibler einsetzbar und man könnte damit dem Fahrermangel entgegenwirken
@@felixkralik1400 Und das sollte man ändern z.B. durch eine neue Schlüsselzahl die es Besitzer der CE 79 möglich macht Fahrzeuge der Klasse C mit nicht mehr als 2 Achsen und einen zGG bis maximal 12000kg ohne Anhänger führen zu dürfen. Was ist komplizierter zu Händeln ein Tandemzug mit 17 Meter Länge und 18,5 t zGG oder ein Fahrzeug mit 10 Meter und 12 t zGG Wer legt eigendlich sowas fest welche Fahrzeuge zu welche Klasse gehört.
@@stefan05121977 Gewerblich brauchst du den C95. Mit dem Aushelfen ist schon seit Jahren schluss. Warum soll einer, der einen Autoführerschein gemacht hat überhaupt einen 7,5 Tonner fahren dürfen.
Ihr möchtet den Verkehrsrechtskanal unterstützen?
Weil euch die Inhalte gefallen oder der Kanal euch helfen konnte?
Das könnt ihr gerne über eine kleine freiwillige Spende:
Mittels Paypal an felixkralik@hotmail.de
Hinweise dazu:
- Der Kanal ist mein Freizeitprojekt.
- Das Videoerstellen und das Aufrechterhalten des Kanals (hier insbesondere viele Anfragen in den Kommentaren) benötigen sehr viel Zeit.
- Das Videoerstellen besteht zB in der Regel aus:
juristischem Belesen in der Thematik, Erstellen einer Lehrpräsentation, Besprechen der Präsentation, Schneiden der Videos, Hochladen und etliche Einstellungen bei TH-cam. (ca. 5 - 10 Stunden pro Video)
- Google erlaubt nicht den Kanal zu monetarisieren (Geld durch Werbung), ohne genaue Angabe von Gründen, aber vermutlich da es zu nah an Rechtsberatung dran ist.
- Falls ihr mit eurer Spende im nächsten Video genannt werden wollt, schreibt das gerne dazu, dann blende ich es ein.
- Eure Spende ist vermutlich nicht steuerlich absetzbar, da nicht gemeinnützig o.ä.
In diesem Sinne, wenn es euch gefällt, könnt ihr den Kanal so ein wenig supporten, es muss nicht viel sein :)
Ich danke
Felix
Super erklärt. Das Thema mit den Führerscheinen diskutieren wir in regelmäßigen Abständen bei der Arbeit. Gerade die Jüngeren Kollegen sind dann immer verblüfft, wenn wir "Alten" noch einen kleinen LKW oder einen großen Anhänger fahren dürfen. Die noch Älteren dürfen ja nochmehr.
Ich selbst bin ich bei meinen Umzügen immer wieder froh, dass ich meinen Schein 1997 gemacht habe. Da kann man sich ohne Probleme einen 7,5t LKW ausleihen.
Danke für das Video! Ich habe jetzt einige andere Videos zu dem Thema durch und das hier ist das mit Abstand beste.
Sehr gut erklärt .
Von wem und was?
Dankeeee, endlich jemand der Licht ins Dunkle bringt!!!🎉😅
Danke für die Erklärungen und den " Wichtigen " Hinweise , das es eben nur eingetragen wird wenn man es beantragt !
Sonst is es wech 😏
Ich muss noch ein Gesundheitszeugnis mitbringen , da ich über 50 bin 😉
Grüße Wolfram
Hallo Felix, hallo zusammen
ich muss 01/25 meinen rosa Führerschein (1993) umtauschen. Klasse 2 und 3 sind eingetragen.
Bin gerade etwas verwirrt, da die Infos online immer wieder Fragen offen lassen.
Natürlich möchte ich meinen LKW 2er behalten. Habe jetzt aber gelernt, dass ich mit meinen Ü50 Jahren den Zeitpunkt für des CE79 eh schon überschritten habe.
Verstehe ich jetzt richtig, dass das "mehr fahren dürfen" von Kl. 2 zu 3 zwar weg ist, sich nun mehr nur auf die Begrenzung auf 12t statt 18,5t begrenzt?
Dann wäre mein Kl 2 Verlust einfach zu verschmerzen, da ich nicht vor habe, so große Trümmer noch zu fahren.
Danke
Alex
Sehr gutes Video👍🏽
Aaaaah....😊, jemand, der sich auskennt. Wunderbar!
Hab mir schon zur Hälfte die Birne zermartert mit diesen Gesetzestexten. Ich hasse Beamtendeutsch! 😑
In meinen Augen wurde das alles nur unnötig verkompliziert.
Guten Abend,Kl. CE, Schlüssel 95 Fahrer,darf alle 5 Jahre Untersuchung. Wurde Umgestellt ,von Kl. 2 Habe auch Kl. 3
Die Beschreibung bei 2:22 war am lehrreichsten, wie soll Ottonormalbürger so etwas wissen.
Für mich war das einfach eine Tandemachse, ist ja wohl viel verständlicher als das Bürokraten chaos.
Das weiss jeder, der den Lappen hat, Achsabstand
ab 3:15: ganz gut erklärt, aber so nicht ganz korrekt.
a) beim Anhänger dreht es sich nicht um das zlGGw., sondern um die max. Anhängelast (gilt auch beim Pkw so).
das heisst, ich könnte auch einen z.B. 16to Anhänger mit Zentralachsaggregat
Ich hatte in der DDR mal die Klasse M gemacht, also Kleinkrafträder bis 60 km/h. Das wurde in den BRD-Führerschein, als ich Klasse 3 machte, mit einem Stempel vermerkt: "Klasse 4 erweitert auf 60 km/h". Das ist aber nun mit dem Checkkartenführerschein nicht mehr beachtet worden von der Behörde. Allerdings haben die Simsons, die bis 1992 erstmalig In Betrieb genommen wurden Bestandsschutz, dass sie von allen die heute AM haben bis 60 km/h gefahren werden dürfen.
Eine Frage, die Befristung auf das 50. Lebensjahr , wenn man vorher Klasse 3 hatte, bezieht sich ja nur auf die CE79? C1E und C1 sind wegen Bestandsschutz unbegrenzt gültig?
Vielen Dank für das aufschlussreiche Video. Ich hätte aber noch eine Frage, auf die ich noch keine Antwort gefunden habe. Ich habe einen Führerschein CE79, nun habe ich die Möglichkeit zusätzlich die Klasse C zu erwerben. Was würde das für zukünftige Anhängerfahrten mit einer Zugmaschine > 7,5 to. bedeuten bzw. welche Anhänger (zulässigem Gesamtgewicht & Anzahl Achsen) ? Dürfte ich dann hinter einer Zugmaschine > 7,5 to. auch einen Einachs- (oder Tandem) Anhänger mit 1,5 x 7,5 = 11,25 to. fahren ?
Danke. Aber: Alle Nase lang wird was geändert. Damit die teuer bezahlten Sesselkleber ihre Daseinsberechtigung nachweisen können. Haben wir in diesem Land nicht ganz andere bedrohliche Probleme ?
Ich muss jetzt meinen 3er umtauschen.
Bin 49 Jahre alt.
Macht es Sinn, dass ich mir den CE eintragen lasse?
Ich brauche den nicht und er würde in einem Jahr ablaufen.
Macht es Sinn den trotzdem eintragen zu lassen, weil ich den dann per Gesundheitsnachweis später wieder aktivieren kann, falls ich den doch mal bräuchte und es ein Nachteil wäre, wenn ich den jetzt nicht eintragen lasse?
Es gibt auch 2 Achsige PKW Anhänger mit Kugelkopf Kupplung und Drehschemel Lenkung ,darf man die auch nicht mit C1E fahren ( nicht Gewerblich ) ?.
Letztlich vom zgm abhängig, aber ja
B = max. 3.500 kg - (Moderne Antriebsarten = 4.250 kg)
3 = PKW und LKW bis max. 7.499 kg
Fahrschule hat mir bei gebracht, dass alleine der Eintrag PKW im Fahrzeugschein berechtigt es zu fahren, egal wie schwer, also auch ueber 7.499 kg.
Wo wird das bei der Umschreibung beruecksichtigt?
(Evtl. werden ja mal grosse Wohnmobile mit den Eintrag PKW versehen.)
Das mit über 7,5t ist mir völlig unbekannt, ich vermute auch falsch. Außerdem kenne ich auch keine derartigen Fahrzeuge.
Beste Grüße
Gibt es überhaupt eine praktische Anwendbarkeit für diese Art der Fahrerlaubnis? Mir scheint, das es sich dabei nur um eine rein rechtliche Besitzstandswahrung des alten 3er Führerscheins handelt. Ich habe mir diese Fahrerlaubnis bei Umtausch meines alten 1a und 3er Führerscheins zwar eintragen lassen, werde diese aber, wenn ich 50 werde, verfallen lassen.
Heißt das denn, dass bei den neuen E-Klassen die Anzahl der Achsen des Gespanns keine Rolle mehr spielt? Das heißt, wenn ich die alte Klasse 3 hatte und habe den umschreiben lassen, darf ich dann unter 12t auch mit 4 Achsen irgendwelche Mini-Drehschemel fahren? Ich habe im Gesetz nichts deutz gefunden, dass jemand mit dem neuen BE nur 3 Achsen fahren darf.
Die Achsen sind bei BE/C1E irrelevant, bei über 12t relevant.
weißt Du, ob im Zuge des Erwerbs der FQN beschleunigt zur FQN Nachweiskarte auch ein neuer Führerschein zwangsläufig beantragt / umgeschrieben von C1E95 auf CE 79 erworben werden muß ? (25 Euro plus Express) Zuschlag9 ? (Der alte wäre noch (15Jahre Laufzeit) bis 2029 gültig mfg Jürgen (48 Jahre; (7,5 tonner Profi Fahrer)
Ich denke nicht, dazu gibt es ja jetzt die 95EMer extra.
Moin. Herzlichen Dank für die Ausführungen.
Eine Frage, weshalb gilt die Regelung nicht für Sattelzüge bzw. Sattelzugmaschine mit Auflieger?
Mfg
Hallo,
Ursache sicherlich das Wort aufgesattelt im alten Führerschein in Klasse 2. Und Klasse 3 grenze dort ab.
Grüße
@@felixkralik1400 Danke für die Antwort.
Im neuen Plastikführerschein wird doch aber nicht mehr unterschieden, ob aufgesattelt oder angehangen? Ich habe so ein Plastikding noch nicht😉
Viele Grüße und einen schönen 3.Advent.
@@felixkralik1400 Meinen Klasse 3 habe ich bereits 1990 gemacht. Aber um mich ggf. nicht einschränken lassen zu müssen habe ich 2012 noch den CE nachgelegt!
Genau das war vormals erlaubt.
Spediteure haben mit einer 7,5t Szgm und einem 7m langen einachsigen Auflieger Wechselbrücken bzw, eine Wechselbrücke ihre Fahrern mit Pkw Führerschein fahren lassen.
Das ist allerdings so ab dem Einzug der Wesselbrücken nach BDF System absolut ausgereizt worden, wo der Gesetzgeber so einen Riegel vorschob.
Fahrer die damals nachweisen konnten beruflich genau so.zi fahren, bekamen Bestandsschutz.
Das zu unterbinden war auch eine richtige Entscheidung, denn eine Szm wird erst in Verbindung mit einem Auflieger ein Lkw und zählt als eine Einheit.
Das bedeutet ein Lkw über 7,5t.
Klasse drei ist aber nur für Lkw bis 7,5t gewesen.
Hängt jetzt ein Anhänger dahinter, ist es immer nur noch ein Lkw bis 7,5t plus Anhänger.
Merke: Beispiel 7,5t Szm +7,5t Auflieger=15t Lkw
Lkw 7,5t + Anhänger 7,5t = Lkw 7,5t + Anhänger 7,5t
Es bleibt bei einem 7,5tonner.
Das zul. Ges Gewicht eines Sattelzuges berechnet sich in Wirklichkeit anders als im Beispiel angegeben.
Das spielt jetzt aber keine Rolle, es sollte halt nur verdeutlicht werden, warum und wieso das geändert wurde
Nach der Änderung durfte immer noch Szm mit Auflieger gefahren werden, allerdings nur mit einer z.Gesantmasse von nicht mehr als 7,5t.
Lkw +Anhänger sind immer zwei Einzelfahrzeuge.
Szm+Auflieger zählt im zusammen gekuppelten Zustand als eine Einheit.
Hallo und danke für das Video,ich habe 1988 meinen Pkw Führerschein gemacht .
Ich bin jetzt 52 Jahre alt .
Würde gerne wissen ,was ich jetzt machen muss ,um den Führerschein so wie er ist ,zu nutzen ,als Wohnmobil ,oder Lkw Füherschein .
Privat darf ich also beispielsweise als Wohnmobil , die Zugmaschine bis 7,49 Tonne fahren und einen Anhänger mit 1 Achse ( auch wenn 2 Achsen drunter sind ,aber nicht weiter als 1 Meter auseinander sind ,ich nehme mal an Achsmitte gemessen ) der Anhänger darf also 11 Tonnen wiegen Gesamtgewicht 18,49 Tonnen.
Gewerblich darf ich das gleiche Gewichtsbeispiel als LKW so gar nicht fahren ?
Dazu müsste ich dann umschreiben lassen ?
Fahrerkarte beantragen ?
Und eine Prüfung machen ? Welche dann ?
Sorry und vielen Dank ,ich hoffe es ist verständlich ?
Vg Carsten
Ja Fahrerkarte wäre erforderlich und die BerufskraftfahrerQualifikationen (das sind Lehrmodule (5))
Mittlerweile sind das dann drei Karten inklusive Führerschein. Aber bei der CE ist auch noch zu beachten. Ablauf mit 50. Lebensjahr, dann Untersuchung erforderlich, also deine CE aktuell nicht gültig nur C1E (Siehe §76Nr.9 FeV).
@@felixkralik1400 👌 Vielen Dank
Ich denke mal es gibt eine Erweiterung im Personenverkehr mit D 79 oder 23
Für neun Sitze und schweres Fahrzeug
Und dann das gleiche für schwer und Lasten bei C
Ich mit 43Jahren eine abgelaufende CE, 95 auch abgelaufen. Was ist die CE noch wert, im privaten Bereich?
Verstehe die Frage nicht ganz. Wurde Führerschein ohne CE79 umgeschrieben?
@@felixkralik1400 Als Experte für Führerscheine?
@@sebastianklatt9223 moin. Meinen Sie die Führerschein Klasse CE?Wenn die CE abgelaufen ist, ist sie auch für private Zwecke abgelaufen. Da hilft nur die ärztlichen Tests zu beschaffen und den Führerschein erneuern zu lassen.
Ich glaube nicht, daß es einen "fahrlässigen gewerblichen Transport" gibt für schlanke 250 . Schließlich kann jeder mit Lesebrille das Ablaufdatum der 95er selber ablesen
Was für mich keinen Sinn macht ist das man mit dieser Klasse oder Erweiterung keinen LKW bis 12000 kg ohne Anhänger fahren darf.
Viele kleinere Spediteure die viel im Nahverkehr tätig sind haben 12 t Lkws jemand im Besitz der CE 79 wäre viel flexibler einsetzbar und man könnte damit dem Fahrermangel entgegenwirken
Stimmt, aber ist halt historisches Recht.
@@felixkralik1400 Und das sollte man ändern z.B. durch eine neue Schlüsselzahl die es Besitzer der CE 79 möglich macht Fahrzeuge der Klasse C mit nicht mehr als 2 Achsen und einen zGG bis maximal 12000kg ohne Anhänger führen zu dürfen.
Was ist komplizierter zu Händeln ein Tandemzug mit 17 Meter Länge und 18,5 t zGG oder ein Fahrzeug mit 10 Meter und 12 t zGG
Wer legt eigendlich sowas fest welche Fahrzeuge zu welche Klasse gehört.
Eine 12 Tonnen Zugmaschine darfst du mit CE 79 selbst mit Anhänger nicht fahren.Für LKW über 7,5t brauchst du die Klasse C.
@@stefan05121977 Gewerblich brauchst du den C95. Mit dem Aushelfen ist schon seit Jahren schluss. Warum soll einer, der einen Autoführerschein gemacht hat überhaupt einen 7,5 Tonner fahren dürfen.