Feine Sache. Sehr fundiert und sympathisch und anschaulich aufgearbeitet. Das Video werde ich im anlaufenden Semester gleich meinen Studenten weiterempfehlen. :) Viele Grüße aus BW
Sehr gut gemachtes Video. Kompetent und super sympathisch. Schön wären noch Beispiele zur Ermittlung der relevanten Fläche (Garage, Nebenräume, ..) gewesen. Weiter so !!!
Guten Tag! Danke für das gute Video, allerdings verstehe ich nicht, warum bei Minute 3:30 gesagt wird dass man für die SonderAFA mind. 10 Jahre vermieten muss und bei Minute 6:45 doch unschädlich verkaufen kann? 🧐
Gerne! Der steuerpflichtige Verkauf innerhalb von 10 Jahren ist „unschädlich“, da die sog. stillen Reserven (Verkaufspreis abzgl. lineare AfA und Sonder-AfA) zu versteuern sind. Man hat dadurch aber nichts gewonnen, außer, dass keine Nachzahlungszinsen anfallen. Der steuerliche Vorteil wird durch die Versteuerung des Veräußerungsgewinns wieder neutralisiert.
Hallo, kurze Frage: ist diese Abschreibung auch möglich, wenn man neuen Wohnraum geschaffen hat- also alle Voraussetzungen erfüllt hat - aber keine Bauanzeige / Antrag gestellt hat ? Vermietet ist aber alles jetzt und alle Voraussetzungen sind erfüllt.
Hallo! Angenommen ich baue eine KFW 55 MFH mit 5 Wohneinheiten und möchte hierfür einen KFW 153 Kredit mit einer Gesamtfördersumme von 90.000€ in Anspruch nehmen. Zusätzlich will ich die Sonderabschreibung nutzen, die mir jährlich zusätzlich zur AfA 50.000€ Ersparnis bringt, nutzen. Ist diese Konstellation möglich und gibt es bereits gerichtliche Beschlüsse dazu, wenn man die 200.000€ Grenze dadurch innerhalb von drei Jahren überschreitet? Ansonsten geht das zu Lasten der Umwelt, da ich natürlich dann Effizienzklasse 70 bauen würde.
@@martinbrunner5968 Danke! Eine Frage hätte ich noch, hatte gelesen das man pro Wohneinheit 30.000€ Zuschuss beantragen kann wissen Sie das zufällig auch?
Tolles Video mit guten Erläuterungen. Fragen meinerseits: 1) Bei der Kappung der 3000qm ist dies rein auf das Gebäude zu betrachten oder sind hierbei auch die Kosten für Stellplatz, Garage und Aussenanalge miteinzubeziehen ? 2) Vorteil aus der Förderung darf € 200.000 in 3 Jahren nicht übersteigen > bezieht sich dies nur auf die 5% Sonderabschreibung ? Sprich max 666qm * 2000qm davon 5% = € 66.600 sind dann in 3 Jahren € 199.800 3) Wie und wo muss der Antrag gestellt werden ?
Machen Sie doch weiter mit ihren Videos. Sie sind top
Feine Sache. Sehr fundiert und sympathisch und anschaulich aufgearbeitet. Das Video werde ich im anlaufenden Semester gleich meinen Studenten weiterempfehlen. :)
Viele Grüße aus BW
Besten Dank! Das hört man doch gerne! Liebe Grüße an die Studenten und zu Ihnen nach BW :)
Sehr gut gemachtes Video. Kompetent und super sympathisch. Schön wären noch Beispiele zur Ermittlung der relevanten Fläche (Garage, Nebenräume, ..) gewesen.
Weiter so !!!
Besten Dank für das Feedback!
Vielen dank für dieses interessante Video 🖒😊
Herzlichen Dank!
Gut erklärt
Dankesehr!
Guten Tag! Danke für das gute Video, allerdings verstehe ich nicht, warum bei Minute 3:30 gesagt wird dass man für die SonderAFA mind. 10 Jahre vermieten muss und bei Minute 6:45 doch unschädlich verkaufen kann? 🧐
Gerne! Der steuerpflichtige Verkauf innerhalb von 10 Jahren ist „unschädlich“, da die sog. stillen Reserven (Verkaufspreis abzgl. lineare AfA und Sonder-AfA) zu versteuern sind. Man hat dadurch aber nichts gewonnen, außer, dass keine Nachzahlungszinsen anfallen. Der steuerliche Vorteil wird durch die Versteuerung des Veräußerungsgewinns wieder neutralisiert.
Gutes Video, vielen Dank! Gilt die Sonderabschreibung nur für einen Investor, der als Privatperson auftritt? Oder auch für GbR, GmbH, GmbH & Co. KG?
Vielen Dank! Die Sonder-abschreibung kann auch von Personen- und Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen werden, da sie rechtsformneutral ist.
Gilt die Sonderabschreibung nur für die Gebäudekosten oder auch fürs Grundstück?
Ist für die rückwirkende Änderung der §175 (1) Nr 1 AO anzuwenden?
super video!
Hallo, kurze Frage: ist diese Abschreibung auch möglich, wenn man neuen Wohnraum geschaffen hat- also alle Voraussetzungen erfüllt hat - aber keine Bauanzeige / Antrag gestellt hat ? Vermietet ist aber alles jetzt und alle Voraussetzungen sind erfüllt.
Hallo! Angenommen ich baue eine KFW 55 MFH mit 5 Wohneinheiten und möchte hierfür einen KFW 153 Kredit mit einer Gesamtfördersumme von 90.000€ in Anspruch nehmen. Zusätzlich will ich die Sonderabschreibung nutzen, die mir jährlich zusätzlich zur AfA 50.000€ Ersparnis bringt, nutzen.
Ist diese Konstellation möglich und gibt es bereits gerichtliche Beschlüsse dazu, wenn man die 200.000€ Grenze dadurch innerhalb von drei Jahren überschreitet?
Ansonsten geht das zu Lasten der Umwelt, da ich natürlich dann Effizienzklasse 70 bauen würde.
Hallo, sind Sie da weiter gekommen stehe gerade auch vor dem gleichen Problem?.
@@m.k.7266 Guter Rat war teuer. Aber die 200k Grenze gilt für Privatpersonen nicht
@@martinbrunner5968 Danke! Eine Frage hätte ich noch, hatte gelesen das man pro Wohneinheit 30.000€ Zuschuss beantragen kann wissen Sie das zufällig auch?
Tolles Video mit guten Erläuterungen. Fragen meinerseits: 1) Bei der Kappung der 3000qm ist dies rein auf das Gebäude zu betrachten oder sind hierbei auch die Kosten für Stellplatz, Garage und Aussenanalge miteinzubeziehen ? 2) Vorteil aus der Förderung darf € 200.000 in 3 Jahren nicht übersteigen > bezieht sich dies nur auf die 5% Sonderabschreibung ? Sprich max 666qm * 2000qm davon 5% = € 66.600 sind dann in 3 Jahren € 199.800 3) Wie und wo muss der Antrag gestellt werden ?
Du bist einfach nur Hammer. Du solltest Lehrer werden und hättest dann nur Einser Schüler. LG
Das Video ist gut, klar. Allerdings würde ich nie ein Haus neu bauen, um es zu vermieten. Das rechnet sich nie dank Regierung.