Zählt hierzu auch, wenn ich vermietetes Haus renovieren lasse und mich mit dem Handwerker zu einer Vorbesprechung ob er die renovierungsarbeiten übernimmt und in welchem Umfang in einer Pizzeria treffe? Geht das dann auch als Geschäftsessen? Wenn ja, setze ich dann diese Betriebsausgaben bei den Einnahmen der Miete ab?
Mahlzeiten, die der Arbeitgeber als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft an seine Arbeitnehmer abgibt, sind mit ihrem tatsächlichen Preis anzusetzen. Dies gilt z.B. für eine während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder doppelten Haushaltsführung gestellte Mahlzeit, deren Preis die 60-Euro-Grenze i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG übersteigt. Diese Grenze gilt also pro Arbeitnehmer und pro Mahlzeit = kann also auch häufiger im Monat in Anspruch genommen werden (berufliche Begründung muss entsprechend vorliegen).
Kurze Frage: Wie oft Darf ein Unternehmen bei kein geschäftlichen Anlass die Betriebsausgaben absetzen lassen? So ca. wie oft im Monat in welchen Zeit abständen und benötigt man für diese Anlässe einen Grund?
Dankeschön für die tollen und gut erklärten Inhalte!
Tolles Video. 😀😀
Zählt hierzu auch, wenn ich vermietetes Haus renovieren lasse und mich mit dem Handwerker zu einer Vorbesprechung ob er die renovierungsarbeiten übernimmt und in welchem Umfang in einer Pizzeria treffe?
Geht das dann auch als Geschäftsessen?
Wenn ja, setze ich dann diese Betriebsausgaben bei den Einnahmen der Miete ab?
Wenn ich als Geschäftsführer im Café arbeite, ist dies auch eine 100% Betriebsausgabe? Danke 👍🏼
Gutes Video, vielen Dank! Bewirtung ausschließlich von Arbeitnehmern eines Unternehmens: wofür steht die 60€ Grenze pro AN? Pro Essen oder pro Monat?
Mahlzeiten, die der Arbeitgeber als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der
individuellen Arbeitskraft an seine Arbeitnehmer abgibt, sind mit ihrem tatsächlichen Preis
anzusetzen. Dies gilt z.B. für eine während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit
oder doppelten Haushaltsführung gestellte Mahlzeit, deren Preis die 60-Euro-Grenze i. S. d.
§ 8 Abs. 2 Satz 8 EStG übersteigt. Diese Grenze gilt also pro Arbeitnehmer und pro Mahlzeit = kann also auch häufiger im Monat in Anspruch genommen werden (berufliche Begründung muss entsprechend vorliegen).
und besten Dank für das Feedback :)
Kurze Frage: Wie oft Darf ein Unternehmen bei kein geschäftlichen Anlass die Betriebsausgaben absetzen lassen? So ca. wie oft im Monat in welchen Zeit abständen und benötigt man für diese Anlässe einen Grund?