Es verhält sich so: Innerhalb bestimmter Gebiete, der sogenannten Pflichtfahrgebiete, haben Taxifahrerinnen und -fahrer eine sogenannte Beförderungspflicht. Das heißt, die Fahrerin bzw. der Fahrer muss auch Kurzstrecken anstandslos fahren und Betrunkene mitnehmen. Ist der Fahrgast aber aggressiv oder schreit herum, darf die Fahrerin bzw. der Fahrer sich weigern, diesen zu befördern.
@tornakuMLG709 Hier wird ein entstandener Schaden oder zumindest eine erhebliche Gefährdung nachzuweisen sein, um Rechte geltend zu machen. Allein ein Verstoß gegen die StVO reicht nicht aus. Ein eigenmächtiges Kürzen des Beförderungsentgelts wird der Taxifahrer wahrscheinlich auch nicht akzeptieren und die Polizei rufen. VG Andi / Social Team
Hallo Detlev, eine Beförderungspflicht besteht nach § 22 Personenbeförderungsgesetz grundsätzlich auch für Fahrgäste mit Rollstuhl. Eine Ablehnung darf nur erfolgen, wenn der Transport mit Rollstuhl faktisch nicht möglich ist, z.B. wenn der Rollstuhl nicht ins Fahrzeug passt. VG Marion/ Social Team
Es ist doch sicher, so, dass man immer nach hinten verfrachtet wird, also sollte man sich aus pragmatischen Gründen auch dran halten und nicht aufs Recht pochen.
Es ist doch sicher so, dass Du keine Ahnung hast, daher sollte man aus pragmatischen Gründen einfach die Klappe halten. Sorry, ich sitze immer vorne und da hat noch kein Taxifahrer etwas gegen gesagt.
Bei 1:40 "es gibt strenge Regeln, dass man euch mitnehmen darf"🤔.
Es verhält sich so: Innerhalb bestimmter Gebiete, der sogenannten Pflichtfahrgebiete, haben Taxifahrerinnen und -fahrer eine sogenannte Beförderungspflicht. Das heißt, die Fahrerin bzw. der Fahrer muss auch Kurzstrecken anstandslos fahren und Betrunkene mitnehmen. Ist der Fahrgast aber aggressiv oder schreit herum, darf die Fahrerin bzw. der Fahrer sich weigern, diesen zu befördern.
Darf man eigentlich auch den Preis selbst reduzieren wenn der Fahrer eine Nicht-StVO korrekte Fahrweise nutzt und damit den Fahrgast in Gefahr bringt?
@tornakuMLG709 Hier wird ein entstandener Schaden oder zumindest eine erhebliche Gefährdung nachzuweisen sein, um Rechte geltend zu machen. Allein ein Verstoß gegen die StVO reicht nicht aus. Ein eigenmächtiges Kürzen des Beförderungsentgelts wird der Taxifahrer wahrscheinlich auch nicht akzeptieren und die Polizei rufen.
VG Andi / Social Team
@ADAC Wie kann man dabei Beweise erheben?
@tornakuMLG709 Beispielsweise durch Zeugen, wenn man zu mehreren im Taxi ist.
Und zu Fahrgästen mit/im Rollstuhl? Kein Wort, wie immer!
Hallo Detlev, eine Beförderungspflicht besteht nach § 22 Personenbeförderungsgesetz grundsätzlich auch für Fahrgäste mit Rollstuhl. Eine Ablehnung darf nur erfolgen, wenn der Transport mit Rollstuhl faktisch nicht möglich ist, z.B. wenn der Rollstuhl nicht ins Fahrzeug passt. VG Marion/ Social Team
Es ist doch sicher, so, dass man immer nach hinten verfrachtet wird, also sollte man sich aus pragmatischen Gründen auch dran halten und nicht aufs Recht pochen.
Es ist doch sicher so, dass Du keine Ahnung hast, daher sollte man aus pragmatischen Gründen einfach die Klappe halten.
Sorry, ich sitze immer vorne und da hat noch kein Taxifahrer etwas gegen gesagt.
Erster