Die Frage ist wie will ein Zahnarzt, der noch eine Zahnzusatzversicherung empfiehlt obwohl schon eine Behandlung angeraten wurde, dies bei der Versicherung durchbekommen. Dann müsste der Zahnarzt ja lügen, wenn die Versicherung bei ihm anfragt, oder es ist dem Zahnarzt egal, da er ja so oder so vom Patienten bezahlt wird? Braucht man bei einer Zahnzusatzversicherung eigentlich perfekte Zähne oder kann man da auch eine Risikovoranfrage stellen, wie bei einer BU, ob die einen noch versichern, wenn man beispielsweise Karies hat, das ist ja ein Risiko, weil diese wachsen könnte, oder kann man da auch ein aktuelles Zahnärztlichen Attest einreichen, damit die Versicherung das besser einschätzen kann? Man will ja bei Gesundheitsfragen nicht lügen, da dann die Versicherung nicht leistet und man umsonst Beiträge gezahlt hat.
Vielen Dank für den Kommentar zum Video! Ich kann dies nicht genau einschätzen, weil ich natürlich beim Gespräch zwischen Zahnarzt und Patient dabei gewesen bin. Es ist aber beispielsweise denkbar, dass der Zahnarzt eine bestimmte qualitative Behandlung empfiehlt (und mit Sicherheit bereits die Kosten für diese Behandlung und auch die ungefähre Eigenbeteiligung des GKV-Patienten einschätzen kann) und eine Möglichkeit der Finanzierung seiner Arbeit für den Kunden im Hinterkopf hat. Denn es ist für ihn nicht sinnvoll, dass der Patient eine günstigere Zahnversorgung wünscht, an der der Zahnarzt deutlich weniger verdient. Bei einer Zahnversicherung braucht man keine perfekten Zähne, es dürfen sogar Zähne fehlen. Und da es bei vielen guten Zahnzusatzversicherungen ohnehin nur weniger Gesundheitsfragen gibt, sollte ein Versicherungsschutz für viele Kunden möglich sein. Was aber selten funtioniert ist: Eine bereits notwendige oder begonnene Behandlung voll bezahlt zu bekommen.
Die Frage ist wie will ein Zahnarzt, der noch eine Zahnzusatzversicherung empfiehlt obwohl schon eine Behandlung angeraten wurde, dies bei der Versicherung durchbekommen. Dann müsste der Zahnarzt ja lügen, wenn die Versicherung bei ihm anfragt, oder es ist dem Zahnarzt egal, da er ja so oder so vom Patienten bezahlt wird?
Braucht man bei einer Zahnzusatzversicherung eigentlich perfekte Zähne oder kann man da auch eine Risikovoranfrage stellen, wie bei einer BU, ob die einen noch versichern, wenn man beispielsweise Karies hat, das ist ja ein Risiko, weil diese wachsen könnte, oder kann man da auch ein aktuelles Zahnärztlichen Attest einreichen, damit die Versicherung das besser einschätzen kann? Man will ja bei Gesundheitsfragen nicht lügen, da dann die Versicherung nicht leistet und man umsonst Beiträge gezahlt hat.
Vielen Dank für den Kommentar zum Video!
Ich kann dies nicht genau einschätzen, weil ich natürlich beim Gespräch zwischen Zahnarzt und Patient dabei gewesen bin.
Es ist aber beispielsweise denkbar, dass der Zahnarzt eine bestimmte qualitative Behandlung empfiehlt (und mit Sicherheit bereits die Kosten für diese Behandlung und auch die ungefähre Eigenbeteiligung des GKV-Patienten einschätzen kann) und eine Möglichkeit der Finanzierung seiner Arbeit für den Kunden im Hinterkopf hat.
Denn es ist für ihn nicht sinnvoll, dass der Patient eine günstigere Zahnversorgung wünscht, an der der Zahnarzt deutlich weniger verdient.
Bei einer Zahnversicherung braucht man keine perfekten Zähne, es dürfen sogar Zähne fehlen.
Und da es bei vielen guten Zahnzusatzversicherungen ohnehin nur weniger Gesundheitsfragen gibt, sollte ein Versicherungsschutz für viele Kunden möglich sein.
Was aber selten funtioniert ist: Eine bereits notwendige oder begonnene Behandlung voll bezahlt zu bekommen.