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Ich erinnere mich, dass ich vor einem Jahr ein ähnliches Video gesehen habe, als ich Probleme hatte. Als ich das sah, trieben mir Tränen in die Augen. Ich lebe jetzt ein ganz anderes Leben und dieses Video erinnert mich daran, wie weit ich gekommen bin. Gib niemals im Leben auf. Kein Zustand ist dauerhaft
Ich bin aus Beruflichen Gründen provisorisch ausgezogen. Mein Sohn ist 17 Jahre alt und wohnt mit meinem noch Ehemann im Haus Mein Mann möchte das alleinige Wohnrecht beantragen,sagt:"ich soll die Schlüssel abgeben. Habe ich noch moglichkeit in dem Haus zu wohnen, oder wird der Richter ihm beforzugen, weil er die ganze Zeit im Haus blieb?
Hallo, vielen Dank für Ihren Kommentar. In Ihrer Situation hängt es im Wesentlichen davon ab, ob man Ihren „provisorischen Auszug“ als tatsächliche Besitzaufgabe verstehen konnte oder ob es mehr wie eine Art „Urlaub“ mit klarer Rückkehrabsicht zu verstehen war. Im zweiten Fall haben Sie grundsätzlich das Recht, im gemeinsamen Haus zu wohnen, solange Sie nicht ausdrücklich auf dieses Recht verzichten. Ihr Mann kann zwar einen Antrag auf alleinige Nutzung stellen, jedoch wird das Gericht in der Regel auch Ihre Interessen und die Ihres Sohnes berücksichtigen. Es ist ratsam, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Wohnrechte zu klären, mögliche Konflikte zu vermeiden und die besten Schritte zu besprechen. Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/ueber-uns/kosten/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo, leider geht aus Ihrem Kommentar nicht hervor, um welche Konstellation es sich in Ihrem Fall handelt. Grundsätzlich ist es so: bei einer bestehenden Zugewinngemeinschaft kann ein Ehegatte seinen Hausanteil nicht ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten veräußern. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Hausanteil den wesentlichen Teil seines Vermögens darstellt. Ansonsten kann jeder Miteigentümer über seinen Anteil frei verfügen. Im Rahmen des Zugewinnes sollte dann jedoch überprüft werden, ob dadurch der andere Ehegatte nicht benachteiligt wird, indem z.B. der Hausanteil unter Wert verkauft wurde und ein Zugewinnausgleich geringer ausfällt. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kanzlei Hasselbach
Wir haben uns einvernehmlich im guten getrennt und ich will meinen Mann finanziell nicht belasten.Unsere Wohnung haben wir sehr günstig erworben als noch Zinsen sehr niedrig waren. Ich bin ausgezogen und will ihm die Wohnung überlassen. Mein Mann ist sehr liquide und kann monatliche Tilgung ganz allein tragen. Ich würde trotzdem im Vertrag und im Grundbuch bleiben solange er am Auszahlen ist, damit er durch neuen Vertrag und neue Zinsen nicht belastet wird. Ich will auf alles Finanzielle von ihm, was mir zusteht, verzichten und auf seine Pension ebenfalls. Muss ich dafür zum Notar ? Die Immobilienangelegenheit wollen wir untereinander klären, denn das geht kein Gericht was an solange wir bei der Bank Vertragspartner sind und uns vertrauen. Verstehe ich das richtig? Muss ich die Scheidungsvereinbarung (Verzicht auf seine Pension) beim Notar im Vorfeld festhalten? Will Geld sparen , Scheidung ist belastend genug. Danke vorab
Hallo, die Vereinbarungen bei einer einvernehmlichen Scheidung können in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden, die vom Notar beurkundet oder im Scheidungstermin vom Gericht protokolliert wird. Da mindestens ein Scheidungspartner einen Scheidungsanwalt braucht, sollte dieser die Vereinbarung verfassen - allerdings ist zu beachten, dass der Scheidungsanwalt immer nur die Interessen eines Partners vertreten kann! Das kann Nachteile für den anderen Partner haben. Es ist nicht so einfach, eine rechtliche Regelung für Ihr Vorhaben bzgl. der Wohnung umzusetzen. Schließlich sind Sie Miteigentümer und damit anspruchsberechtigt, wenn sie im Grundbuch stehen. Diesbezüglich. sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich (=Verzicht auf die Pension des Partners) ist nur bei gleichzeitiger Anwesenheit der Ehepartner und eines Notars möglich. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es wichtig, die genauen Konsequenzen eines Anspruchsverzichts zu kennen, daher raten wir dringend dazu, dies von einem Fachanwalt für Familienrecht prüfen zu lassen. Gerne können Sie sich auch an uns wenden: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Ich habe heute von dem Rechtsanwalt meines Mannes Regelung der Trennungsangelegenheiten bekommen, wo steht, dass ich mich bis zum 31.08.2024 um eine Ersatzwohnung bemühen soll. Das Haus, wo wir wohnten, wurde mit in die Ehe mit Schulden gebracht. Das Trennungsjahr haben wir am 01.05.2024 angefangen. Ich wollte diese Zeit im Haus bleiben, um nach der Trennung das Land zu verlassen,weil ich aus dem anderen Land komme und quasi in Deutschland alleine bin. Er schmeißt mich nach 25 Jahre Ehe praktisch auf die Strasse . Darf er das?
Hallo, grundsätzlich darf Ihr Ehemann Sie nicht einfach so aus dem gemeinsamen Haus weisen. Insbesondere während der Trennungsphase haben Sie ein Nutzungs- und Wohnrecht. Die Ehe besteht ja zu diesem Zeitpunkt noch weiter. Somit ist das Haus weiterhin das gemeinsame Ehewohnung unabhängig von Eigentums- oder Mietverhältnissen. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann sich die rechtliche Situation ändern. Wenn die Scheidung eingereicht und vollzogen wird, kann das Gericht über die Nutzung der Ehewohnung entscheiden. Dabei spielen individuelle Faktoren eine Rolle. Es wäre ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um Ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/ueber-uns/kosten/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Wie ist das gesetzlich in deutschland . immobilien besitzer ist der Der immobilie gekauft hat und steht im grundbuch beim notar oder nur Der Der deutschen pass besitzt .
Guten Tag, Mein Mann bekommt vermutlich das Wohnrecht, weil ich aus dem Haus ausgezogen bin. Wohnsitz angemeldet. Er wohnt im Haus mit meinem 16 Jährigen Sohn und möchte im Haus bleiben. ich möchte ihm das Haus nicht verkaufen, was uns beiden gehört. Kann ich von ihm die Mitte verlangen? Vielen Dank für ihre Antwort Liebe Grüße Nataya
Hallo, tatsächlich muss der Ehepartner, welcher im gemeinsamen Haus wohnen bleibt, dem anderen Ehepartner gegebenenfalls eine Nutzungsentschädigung für dessen Eigentumsanteil bezahlen. Dies gilt allerdings erst ab Aufforderung zur Zahlung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo, wie verhält es sich eigentlich, wenn beide Eheleute eingetragene Hausbesitzer sind, diese Kinder haben und sich dann scheiden lassen? Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie, bzw. wenn ich als Ehemann deutlich mehr ins Haus eingebracht habe an z.B. Renovierungsgeldern - wird die Mutter der Kinder dann Anspruch auf das ganze Haus haben oder kann man im Ehevertrag festhalten was mit der Immobilie passiert? Und muss der besserverdienende Ehemann dann sein ganzes Leben Unterhalt zahlen ? LG
Hallo, diese Fragen können leider nicht pauschal beantwortet werden. Welche Regelungen in einem Ehevertrag vereinbart werden können, hängt sehr von der Situation der Eheleute ab. Auch Fragen des Unterhalts können ganz unterschiedlich beantwortet werden. Dabei kommt es z. B. darauf an, wie alt die Kinder sind, wie lange die Ehe bestand und wie die berufliche/wirtschaftliche Situation des Ehepartners ist. Wenn Sie konkrete und verbindliche Antworten auf Ihre Fragen suchen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Gerne können Sie auch mit uns in Kontakt treten: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Gesetzlich das was beim notar unterschrieben war .habt ihr halfte halfte gemacht wird bei deutschen so geteilt .nicht deutschen werden betrogen.psycho gemacht und geklaut
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Ich erinnere mich, dass ich vor einem Jahr ein ähnliches Video gesehen habe, als ich Probleme hatte. Als ich das sah, trieben mir Tränen in die Augen. Ich lebe jetzt ein ganz anderes Leben und dieses Video erinnert mich daran, wie weit ich gekommen bin. Gib niemals im Leben auf. Kein Zustand ist dauerhaft
Ich bin aus Beruflichen Gründen provisorisch ausgezogen. Mein Sohn ist 17 Jahre alt und wohnt mit meinem noch Ehemann im Haus
Mein Mann möchte das alleinige Wohnrecht beantragen,sagt:"ich soll die Schlüssel abgeben.
Habe ich noch moglichkeit in dem Haus zu wohnen, oder wird der Richter ihm beforzugen, weil er die ganze Zeit im Haus blieb?
Hallo,
vielen Dank für Ihren Kommentar. In Ihrer Situation hängt es im Wesentlichen davon ab, ob man Ihren „provisorischen Auszug“ als tatsächliche Besitzaufgabe verstehen konnte oder ob es mehr wie eine Art „Urlaub“ mit klarer Rückkehrabsicht zu verstehen war. Im zweiten Fall haben Sie grundsätzlich das Recht, im gemeinsamen Haus zu wohnen, solange Sie nicht ausdrücklich auf dieses Recht verzichten. Ihr Mann kann zwar einen Antrag auf alleinige Nutzung stellen, jedoch wird das Gericht in der Regel auch Ihre Interessen und die Ihres Sohnes berücksichtigen.
Es ist ratsam, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Wohnrechte zu klären, mögliche Konflikte zu vermeiden und die besten Schritte zu besprechen. Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/ueber-uns/kosten/
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Und was wenn trotzdem, ohne Zustimmung des Ehepartners seine hälftige Anteile verkauft, noch vor Scheidung, wie geht sowas ?
Hallo,
leider geht aus Ihrem Kommentar nicht hervor, um welche Konstellation es sich in Ihrem Fall handelt. Grundsätzlich ist es so: bei einer bestehenden Zugewinngemeinschaft kann ein Ehegatte seinen Hausanteil nicht ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten veräußern. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Hausanteil den wesentlichen Teil seines Vermögens darstellt. Ansonsten kann jeder Miteigentümer über seinen Anteil frei verfügen. Im Rahmen des Zugewinnes sollte dann jedoch überprüft werden, ob dadurch der andere Ehegatte nicht benachteiligt wird, indem z.B. der Hausanteil unter Wert verkauft wurde und ein Zugewinnausgleich geringer ausfällt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Kanzlei Hasselbach
Wir haben uns einvernehmlich im guten getrennt und ich will meinen Mann finanziell nicht belasten.Unsere Wohnung haben wir sehr günstig erworben als noch Zinsen sehr niedrig waren. Ich bin ausgezogen und will ihm die Wohnung überlassen. Mein Mann ist sehr liquide und kann monatliche Tilgung ganz allein tragen. Ich würde trotzdem im Vertrag und im Grundbuch bleiben solange er am Auszahlen ist, damit er durch neuen Vertrag und neue Zinsen nicht belastet wird. Ich will auf alles Finanzielle von ihm, was mir zusteht, verzichten und auf seine Pension ebenfalls. Muss ich dafür zum Notar ? Die Immobilienangelegenheit wollen wir untereinander klären, denn das geht kein Gericht was an solange wir bei der Bank Vertragspartner sind und uns vertrauen. Verstehe ich das richtig?
Muss ich die Scheidungsvereinbarung (Verzicht auf seine Pension) beim Notar im Vorfeld festhalten? Will Geld sparen , Scheidung ist belastend genug. Danke vorab
Das wäre fantastisch zu erfahren
Hallo,
die Vereinbarungen bei einer einvernehmlichen Scheidung können in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden, die vom Notar beurkundet oder im Scheidungstermin vom Gericht protokolliert wird. Da mindestens ein Scheidungspartner einen Scheidungsanwalt braucht, sollte dieser die Vereinbarung verfassen - allerdings ist zu beachten, dass der Scheidungsanwalt immer nur die Interessen eines Partners vertreten kann! Das kann Nachteile für den anderen Partner haben.
Es ist nicht so einfach, eine rechtliche Regelung für Ihr Vorhaben bzgl. der Wohnung umzusetzen. Schließlich sind Sie Miteigentümer und damit anspruchsberechtigt, wenn sie im Grundbuch stehen. Diesbezüglich. sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen.
Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich (=Verzicht auf die Pension des Partners) ist nur bei gleichzeitiger Anwesenheit der Ehepartner und eines Notars möglich.
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es wichtig, die genauen Konsequenzen eines Anspruchsverzichts zu kennen, daher raten wir dringend dazu, dies von einem Fachanwalt für Familienrecht prüfen zu lassen. Gerne können Sie sich auch an uns wenden:
www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Ich habe heute von dem Rechtsanwalt meines Mannes Regelung der Trennungsangelegenheiten bekommen, wo steht, dass ich mich bis zum 31.08.2024 um eine Ersatzwohnung bemühen soll. Das Haus, wo wir wohnten, wurde mit in die Ehe mit Schulden gebracht. Das Trennungsjahr haben wir am 01.05.2024 angefangen. Ich wollte diese Zeit im Haus bleiben, um nach der Trennung das Land zu verlassen,weil ich aus dem anderen Land komme und quasi in Deutschland alleine bin. Er schmeißt mich nach 25 Jahre Ehe praktisch auf die Strasse . Darf er das?
Hallo,
grundsätzlich darf Ihr Ehemann Sie nicht einfach so aus dem gemeinsamen Haus weisen. Insbesondere während der Trennungsphase haben Sie ein Nutzungs- und Wohnrecht. Die Ehe besteht ja zu diesem Zeitpunkt noch weiter. Somit ist das Haus weiterhin das gemeinsame Ehewohnung unabhängig von Eigentums- oder Mietverhältnissen.
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann sich die rechtliche Situation ändern. Wenn die Scheidung eingereicht und vollzogen wird, kann das Gericht über die Nutzung der Ehewohnung entscheiden. Dabei spielen individuelle Faktoren eine Rolle.
Es wäre ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um Ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.
Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/ueber-uns/kosten/
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Wie ist das gesetzlich in deutschland . immobilien besitzer ist der Der immobilie gekauft hat und steht im grundbuch beim notar oder nur Der Der deutschen pass besitzt .
Guten Tag,
Mein Mann bekommt vermutlich das Wohnrecht, weil ich aus dem Haus ausgezogen bin. Wohnsitz angemeldet. Er wohnt im Haus mit meinem 16 Jährigen Sohn und möchte im Haus bleiben. ich möchte ihm das Haus nicht verkaufen, was uns beiden gehört.
Kann ich von ihm die Mitte verlangen?
Vielen Dank für ihre Antwort
Liebe Grüße
Nataya
Hallo,
tatsächlich muss der Ehepartner, welcher im gemeinsamen Haus wohnen bleibt, dem anderen Ehepartner gegebenenfalls eine Nutzungsentschädigung für dessen Eigentumsanteil bezahlen. Dies gilt allerdings erst ab Aufforderung zur Zahlung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo, wie verhält es sich eigentlich, wenn beide Eheleute eingetragene Hausbesitzer sind, diese Kinder haben und sich dann scheiden lassen? Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie, bzw. wenn ich als Ehemann deutlich mehr ins Haus eingebracht habe an z.B. Renovierungsgeldern - wird die Mutter der Kinder dann Anspruch auf das ganze Haus haben oder kann man im Ehevertrag festhalten was mit der Immobilie passiert? Und muss der besserverdienende Ehemann dann sein ganzes Leben Unterhalt zahlen ?
LG
Hallo,
diese Fragen können leider nicht pauschal beantwortet werden. Welche Regelungen in einem Ehevertrag vereinbart werden können, hängt sehr von der Situation der Eheleute ab. Auch Fragen des Unterhalts können ganz unterschiedlich beantwortet werden. Dabei kommt es z. B. darauf an, wie alt die Kinder sind, wie lange die Ehe bestand und wie die berufliche/wirtschaftliche Situation des Ehepartners ist. Wenn Sie konkrete und verbindliche Antworten auf Ihre Fragen suchen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Gerne können Sie auch mit uns in Kontakt treten: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
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Ihre Kanzlei Hasselbach
Gesetzlich das was beim notar unterschrieben war .habt ihr halfte halfte gemacht wird bei deutschen so geteilt .nicht deutschen werden betrogen.psycho gemacht und geklaut