Ertragswertverfahren: Bewertung von vermieteten Immobilien | Bewertungsrecht 4/7

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  • เผยแพร่เมื่อ 1 ก.พ. 2025

ความคิดเห็น • 12

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  2 ปีที่แล้ว +1

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  • @Speedest1337
    @Speedest1337 2 ปีที่แล้ว +4

    Müsste bei der Anwendung des Vervielfältigers nach §185(3) BewG nicht noch §185(3) S.5 BewG geprüft werden? Oder wurde dies aus Vereinfachungsgründen nicht angesprochen? Es hätte ja eindeutig Auswirkungen auf den Vervielfältiger nach Anlage 21 da die Restnutzungsdauer 70 Jahre x 30% = 21 Jahre betragen würden?

    • @stephans9399
      @stephans9399 2 ปีที่แล้ว +3

      Ja, immer mindestens 30%, die Berechnung im Video ist falsch. Gruß

  • @wolfgangsteinmetz7326
    @wolfgangsteinmetz7326 2 ปีที่แล้ว +2

    Gasthörer, Praktiker
    Nach meiner Meinung sollte man das vielleicht einmal gehört haben. Da es sehr gute Apps gibt, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Steuerberater noch selbst rechnet. Erinnert mich an die Einführung des Taschenrechners. Das gilt auch für andere Themen.
    Auch das Berufsbild des Steuerberaters wird sich gravierend verändern. Ebenfalls die Lehrmethoden.

  • @OliverKern-zp9iw
    @OliverKern-zp9iw 10 วันที่ผ่านมา

    Wenn es sich nur um eine Wohnung in einem Miethaus mit vielen Parteien handelt, ist dann der Bodenwert = Bodenrichtwert * Grundstücksfläche * Eigentümeranteil ?
    Und entsprechend bei der Bodenwertverzinsung nur auf den anteiligen Wert am Boden abzusetzen?

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  10 วันที่ผ่านมา

      Eine solche Aufteilung ist knifflig, weil die Finanzämter hier mitunter ganz andere Berechnungen anstellen. Sie nutzen das Sachwertverfahren nach dem Bewertungsgesetz, das aber in der Regel eher hohe Werte für Grund und Boden ermittelt. Dies schmälert das Abschreibungspotential des Gebäudewerts.
      Allerdings hat der BFH vor einiger Zeit festgestellt, dass prinzipiell von der Aufteilung auszugehen ist, die gegebenenfalls im Kaufvertrag genannt wird. Eine solche Feststellung im Kaufvertrag ist also stets empfehlenswert. Andernfalls führt oftmals kein Weg an Einspruch und Klage beim Finanzgericht vorbei. Dort ist dann aber lt. BFH ein Sachverständiger hinzuzuziehen, der die Wertverhältnisse abschließend klärt. :)

  • @matthiaslang5001
    @matthiaslang5001 2 ปีที่แล้ว

    Danke für das gut erklärte Video: Eine Frage, wie wird Verwaltungsvermögen (z. B. ein Mietshaus in einen Gewerbebetrieb) im Betriebsvermögen bewertet. Findet hier auch das Ertragswertverfahren Anwendung oder wird hier der Verkehrswert angesetzt?

  • @zakon3726
    @zakon3726 ปีที่แล้ว

    Hallo zusammen. In der neuen ImmoWertV A wird für den vorläufigen Ertragswert die Formel = vEW = (RE - BW x LZ) x KF + BW benutzt. In eurem Video und im Internet finde ich jedoch vorläufiger Ertragswert = Vervielfältiger * Gebäudereinertrag. Welche Formel sollte ich wann benutzen? Danke für euer Wissen.

  • @wolfgangsteinmetz7326
    @wolfgangsteinmetz7326 2 ปีที่แล้ว

    Gasthörer. Muss ich als Schenker/Beschenkter selbst bewerten(lassen) oder bewertet das Finanzamt kostenlos?

  • @Sandy-yc6or
    @Sandy-yc6or 2 ปีที่แล้ว

    Kommt das 5. Video zum Sachwertverfahren auch noch online?

  • @dieimmoinfos3183
    @dieimmoinfos3183 2 ปีที่แล้ว +1

    Wir als Investoren hassen das Ertragswertverfahren! Kauft man eine Wohnung wird dieses nicht angewandt und die Wohnung wird viel besser bewertet und man benötigt deutlich weniger Eigenkapital. Möchte gerade ein günstiges MFH kaufen und kriege es nicht durch wegen dem Ertragswertverfahren