Investition in Betriebsvermögen: Hier hättest du eventuell noch erwähnen können, dass das nur Sinn macht, wenn das neue Betriebsvermögen auch entsprechend verzinst wird. Also bleiben wir mal bei dem Auto, dann sollte die "Investition" von 60k pro Jahr schon mindestens 9-12k Mehrertrag bringen, ansonsten macht sie keinen Sinn. (Wenn man es als Investition bezeichnet) Und ist der Steuerspareffekt durch sowas nicht nur Augenwischerei? Bei einer Steuerquote von 40 % spare ich mir durch die AfA doch auch nur 40 % des Kaufpreises. Heißt 60 % trage ich trotzdem selber. Und zusätzlich muss die private Nutzung dann noch mit 1%/Fahrtenbuch versteuert werden. (Bezogen auf depreciating assets in deinem Beispiel das Auto)
Grundsätzlich stimme ich dir insoweit zu, als dass eine Investition natürlich immer Sinn machen muss. Es macht keinen Sinn, Dinge zu kaufen, die man gar nicht braucht, nur weil man dadurch vielleicht Steuern sparen kann. Auf der anderen Seite kann es für betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen natürlich ein ausschlaggebendes Kriterium sein, wie man diese dann letztlich steuerlich geltend machen kann. Ich widerspreche Dir insoweit, als dass für mich nicht alle Investitionen immer auf den Cent genau rentabel sein müssen. Beispiel: Ich beschließe als Unternehmer, mir einen neuen Bürostuhl von Herman Miller zu kaufen. Der Stuhl kostet 1.500 €. Jetzt könnte man argumentieren, dass ein Bürostuhl für 150 € den Job auch erledigt. Wenn ich aber durch den teuren Stuhl weniger Rückenschmerzen oder einfach nur mehr Freude am Arbeiten habe, kann es trotzdem für mich eine sinnvolle Investition sein. Eine genaue Verzinsung lässt sich dabei aber nicht feststellen. Daher Fazit: ja, Geld auszugeben, nur um Steuern zu sparen, macht keinen Sinn. Wenn man aber für sich (nach seiner jeweils eigenen Definition) sinnvolle Investitionsmöglichkeiten sieht, können Investitionen in BV steuerlich sinnvoll sein. LG Ken
Das Beispiel mit dem Auto hat auch noch einen anderen Haken den du hier nicht erläuterst... Entweder leidiges fahrtenbuch oder wenn man ein auto mit wenig wertverlust sich anschaffen will z.B. einen Buss drückt man 1% noch ab. Somit ist das thema auto über Firma abschreiben absolute Milchmädchenrechnung
Das kann man so nicht sagen. Zum einen gibt es Konstellationen, in denen keine Entnahme versteuert werden muss (z.B. bei Handwerkerfahrzeugen), zum anderen hat die Besteuerung einer Entnahme via Fahrtenbuch- oder 1 %-Methode nichts mit der Aussage zu tun, wie sich Investitionen in Betriebsvermögen steuerlich auswirken. Letztlich könnten ja auch andere Wirtschaftsgüter angeschafft werden, an der steuerlichen Behandlung ändert das im Kern nichts. Hinzu kommt, dass ich in anderen Videos noch intensiver auf 1 % - und Fahrtenbuchmethode eingehe und auch Gestaltungstipps gebe, wie man diese Besteuerung noch bestmöglich reduzieren kann. Dazu gibt es in 2 Wochen ein Webinar und Anfang September auch nochmal ein ausführliches Video. Wer mag erhält daher auch noch die entsprechenden Infos zu diesen Themen auf dem Kanal. Es schmälert aber nicht den Gehalt der Aussage in diesem Video bezüglich der Abzugsfähigkeit von Investitionen in Betriebsvermögen über die Abschreibung bei gleichzeitigem "Problem" der Versteuerung stiller Reserven.
Bitte ein Podcast in welcher die Holding genauer Vorgestellt wird und wie das Abläuft mit den Ausschüttungen.
Sehr gerne, ist notiert!
Investition in Betriebsvermögen: Hier hättest du eventuell noch erwähnen können, dass das nur Sinn macht, wenn das neue Betriebsvermögen auch entsprechend verzinst wird. Also bleiben wir mal bei dem Auto, dann sollte die "Investition" von 60k pro Jahr schon mindestens 9-12k Mehrertrag bringen, ansonsten macht sie keinen Sinn. (Wenn man es als Investition bezeichnet)
Und ist der Steuerspareffekt durch sowas nicht nur Augenwischerei? Bei einer Steuerquote von 40 % spare ich mir durch die AfA doch auch nur 40 % des Kaufpreises. Heißt 60 % trage ich trotzdem selber. Und zusätzlich muss die private Nutzung dann noch mit 1%/Fahrtenbuch versteuert werden. (Bezogen auf depreciating assets in deinem Beispiel das Auto)
Grundsätzlich stimme ich dir insoweit zu, als dass eine Investition natürlich immer Sinn machen muss. Es macht keinen Sinn, Dinge zu kaufen, die man gar nicht braucht, nur weil man dadurch vielleicht Steuern sparen kann.
Auf der anderen Seite kann es für betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen natürlich ein ausschlaggebendes Kriterium sein, wie man diese dann letztlich steuerlich geltend machen kann.
Ich widerspreche Dir insoweit, als dass für mich nicht alle Investitionen immer auf den Cent genau rentabel sein müssen.
Beispiel: Ich beschließe als Unternehmer, mir einen neuen Bürostuhl von Herman Miller zu kaufen. Der Stuhl kostet 1.500 €. Jetzt könnte man argumentieren, dass ein Bürostuhl für 150 € den Job auch erledigt. Wenn ich aber durch den teuren Stuhl weniger Rückenschmerzen oder einfach nur mehr Freude am Arbeiten habe, kann es trotzdem für mich eine sinnvolle Investition sein. Eine genaue Verzinsung lässt sich dabei aber nicht feststellen.
Daher Fazit: ja, Geld auszugeben, nur um Steuern zu sparen, macht keinen Sinn. Wenn man aber für sich (nach seiner jeweils eigenen Definition) sinnvolle Investitionsmöglichkeiten sieht, können Investitionen in BV steuerlich sinnvoll sein.
LG Ken
Das Beispiel mit dem Auto hat auch noch einen anderen Haken den du hier nicht erläuterst...
Entweder leidiges fahrtenbuch oder wenn man ein auto mit wenig wertverlust sich anschaffen will z.B. einen Buss drückt man 1% noch ab. Somit ist das thema auto über Firma abschreiben absolute Milchmädchenrechnung
Das kann man so nicht sagen. Zum einen gibt es Konstellationen, in denen keine Entnahme versteuert werden muss (z.B. bei Handwerkerfahrzeugen), zum anderen hat die Besteuerung einer Entnahme via Fahrtenbuch- oder 1 %-Methode nichts mit der Aussage zu tun, wie sich Investitionen in Betriebsvermögen steuerlich auswirken. Letztlich könnten ja auch andere Wirtschaftsgüter angeschafft werden, an der steuerlichen Behandlung ändert das im Kern nichts.
Hinzu kommt, dass ich in anderen Videos noch intensiver auf 1 % - und Fahrtenbuchmethode eingehe und auch Gestaltungstipps gebe, wie man diese Besteuerung noch bestmöglich reduzieren kann. Dazu gibt es in 2 Wochen ein Webinar und Anfang September auch nochmal ein ausführliches Video. Wer mag erhält daher auch noch die entsprechenden Infos zu diesen Themen auf dem Kanal.
Es schmälert aber nicht den Gehalt der Aussage in diesem Video bezüglich der Abzugsfähigkeit von Investitionen in Betriebsvermögen über die Abschreibung bei gleichzeitigem "Problem" der Versteuerung stiller Reserven.