Arbeitgeber duldet aufgrund der sozialen Kontakte die Raucherpause im Büro als Arbeitszeit. (Die Mitarbeitende verlassen dafür das Gelände.)wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Ist ne Pause in der Arbeitszeit, bedeutet da wo der Arbeitgeber den Aufenthalt zum Rauchen erlaubt (denn auch noch vor dem eigentlichen Gelände) gilt nach wie vor der Versicherungsschutz des AG außer dies ist ausdrücklich anders im Vertrag geregelt (zb AN darf gerne in der Pause an Position x rauchen, tut er dies gilt für diese Zeit nicht der Versicherungsschutz bla bla…)… Ganz streng genommen gilt natürlich immer auf dem Gelände des Arbeitsplatzes plus dem Weg dort hin und wieder zurück (ohne unvermeidliche Umwege), kann aber eben auch ausgeweitet werden durch Klauseln im Arbeitsvertrag, je nach dem wie der AG dies nun also für richtig hält, gestattet er also das Rauchen außerhalb des Geländes gilt selbstverständlich auch dort der Versicherungsschutz… Große etablierte Firmen setzen aber ab gewissen Positionen wirklich immer sehr großzügige Versicherungsräume (zb bei Dienstreisen etc) und da dies ja selbst schon für die „Fußsoldaten“ in aller Regel ziemlich großzügig ist (warum auch nicht, kostet den AG in aller Regel nicht wirklich was extra und muss ja trotz aller Großzügigkeit erst mal zum Tragen kommen) braucht man sich da in DE eigentlich als AN keinerlei Gedanken machen… Finde ich ist aber auch eigentlich ne sehr sehr logische Nummer, keine Ahnung wo da ne Unklarheit her kommt…🤷♂
Arbeitgeber duldet aufgrund der sozialen Kontakte die Raucherpause im Büro als Arbeitszeit. (Die Mitarbeitende verlassen dafür das Gelände.)wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Ist ne Pause in der Arbeitszeit, bedeutet da wo der Arbeitgeber den Aufenthalt zum Rauchen erlaubt (denn auch noch vor dem eigentlichen Gelände) gilt nach wie vor der Versicherungsschutz des AG außer dies ist ausdrücklich anders im Vertrag geregelt (zb AN darf gerne in der Pause an Position x rauchen, tut er dies gilt für diese Zeit nicht der Versicherungsschutz bla bla…)…
Ganz streng genommen gilt natürlich immer auf dem Gelände des Arbeitsplatzes plus dem Weg dort hin und wieder zurück (ohne unvermeidliche Umwege), kann aber eben auch ausgeweitet werden durch Klauseln im Arbeitsvertrag, je nach dem wie der AG dies nun also für richtig hält, gestattet er also das Rauchen außerhalb des Geländes gilt selbstverständlich auch dort der Versicherungsschutz…
Große etablierte Firmen setzen aber ab gewissen Positionen wirklich immer sehr großzügige Versicherungsräume (zb bei Dienstreisen etc) und da dies ja selbst schon für die „Fußsoldaten“ in aller Regel ziemlich großzügig ist (warum auch nicht, kostet den AG in aller Regel nicht wirklich was extra und muss ja trotz aller Großzügigkeit erst mal zum Tragen kommen) braucht man sich da in DE eigentlich als AN keinerlei Gedanken machen…
Finde ich ist aber auch eigentlich ne sehr sehr logische Nummer, keine Ahnung wo da ne Unklarheit her kommt…🤷♂