Liebe Frau Lederer, so eine tolle Frau wie Sie haben wir keine auf TH-cam aus der Schweiz, die uns was von all dem erklärt. Bestimmt ist die Schweiz nicht vergeichbar mit Deutschland , was sich Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Steuerstrafverfahren, Gerichtsprozessen in Steuersachen, betrifft. Vielen Dank für ihr Infos!!
Die Banken schicken die Kontopfändungsbriefe Freitags. Da ist man noch stärker handlungsfähig. Mit einem Einspruch kommt man nicht weiter, da diese meist später geprüft werden. Ich beauftragte meistens einen Anwalt, der kurz mit dem Finanzamt telefoniert. Auf den Bürger hört das Finanzamt gar nicht oder sehr selten
Finanzamt sind Tür & Tor geöffnet,die kriegen auch alle Tel.Nr. Mitgeteilt.Mal abgesehen von hohen Mahngeb.( 10% v. Forderung) Einspruch sollte man am besten über Elster einlegen 😀🍀
Immer wieder hilfreiche Infos! Frage: Darf der Prüfer vom Finanzamt z.B. mit einer Schätzung drohen, um mich einzuchüchtern, obwohl eine Schätzung nicht gerechtfertigt ist. Danke L
Zoll und so weiter legen die Hand drauf, ohne irgendwas zu prüfen. Unwissende werden benutzt/ ausgebeutet. a) braucht's 📝✒b) Freiheits/ Lebensunterhaltsgrenze
Herzlichen Dank Frau Lederer für Ihre tollen und informativen Videos. Bevor das FA pfändet... Wie verhält es sich damit, wenn man den Forderungsbetrag nicht in einer Summe begleichen kann und das FA um Ratenzahlung bittet und das FA diese ablehnt wegen "Unwürdigkeit". Gerade in den letzten herausfordernden Zeit ist es für viele sehr schwer. Sehr fragwürdig, wenn der Zahlungswille vorliegt und trotzdem vom FA abgelehnt wird. Wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.
Was macht man bei einem Pfändungsschutz Konto, kann man da auch Einspruch erheben bzw wie geht das generell beim Finanzamt. An wen wende ich mich, müsste ich da zu Amtsgericht z.b?
I komme aus dem Main Kinzig Kreis, vieleicht (hoffentlich nicht) sehen wir uns bald zum Beratungsgespräch . Krankenkasse UND Finanzamt diesen Monat an der Backe und man fragt sich "Für wen arbeite ich eigentlich wenn ich verhungern muss". Das für die Aufklärung.
Ich habe nach Rücksprache mit der KM festgestellt, dass die Forderung aus einem PB teilweise berechtigt ist, da ich die Monate in der Orientierungsphase von Abitur zum Studium fälschlicherweise nicht bedient habe.Dennoch sind aber auch Monate im Pfändungsbeschluss wo ich definitiv Unterhalt bezahlt hatte.Das bedeutet der PB ist teilweise falsch. Meine Frage ist, ob es mehr Sinn machen würde den meiner Meinung nach noch fälligen Betrag zu begleichen und den Rest per Zwangsvollstreckungsabwehrklage sowie einstweiligen Verfügung zu klären oder erst nach Urteil aktiv zu werden. (Hauptmerkmal die Prozesskosten gering wie möglich zu halten) Über jegliche konstruktive Unterstützung bedanke ich mich im Voraus.
der Einspruch gegen den Verwaltungsakt hat keine aufschiebende Wirkung! Dh er hat keinen Erfolg, wenn nicht gleichzeitig ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wird. Und bis der bearbeitet ist, ist das Unternehmen insolvenzreif!
Ich stelle mir vor, so ein Verfahren dauert mehrere Monate, dann kann man ja schnell mal seine Wohnung verlieren, wenn man keine Miete zahlen kann.......was ist denn damit gewonnen ?
Anerkennung, Dank und Grüße an alle, die aufklären und Präsenz zeigen!
Liebe Frau Lederer, so eine tolle Frau wie Sie haben wir keine auf TH-cam aus der Schweiz, die uns was von all dem erklärt. Bestimmt ist die Schweiz nicht vergeichbar mit Deutschland , was sich Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Steuerstrafverfahren, Gerichtsprozessen in Steuersachen, betrifft.
Vielen Dank für ihr Infos!!
Toller Tipp! Danke 🙏
Die Banken schicken die Kontopfändungsbriefe Freitags. Da ist man noch stärker handlungsfähig. Mit einem Einspruch kommt man nicht weiter, da diese meist später geprüft werden. Ich beauftragte meistens einen Anwalt, der kurz mit dem Finanzamt telefoniert. Auf den Bürger hört das Finanzamt gar nicht oder sehr selten
Finanzamt sind Tür & Tor geöffnet,die kriegen auch alle Tel.Nr. Mitgeteilt.Mal abgesehen von hohen Mahngeb.( 10% v. Forderung)
Einspruch sollte man am besten über Elster einlegen 😀🍀
Ihre Videos sind super Danke sehr für ihre Info 👍👍👍👍👍👍👍👍👍
Danke für das Lob 😊
Immer wieder hilfreiche Infos! Frage: Darf der Prüfer vom Finanzamt z.B. mit einer Schätzung drohen, um mich einzuchüchtern, obwohl eine Schätzung nicht gerechtfertigt ist. Danke L
Gute Frage! Ist notiert für die nächsten Videos ;-)
Zoll und so weiter legen die Hand drauf, ohne irgendwas zu prüfen. Unwissende werden benutzt/ ausgebeutet. a) braucht's 📝✒b) Freiheits/ Lebensunterhaltsgrenze
Herzlichen Dank Frau Lederer für Ihre tollen und informativen Videos. Bevor das FA pfändet... Wie verhält es sich damit, wenn man den Forderungsbetrag nicht in einer Summe begleichen kann und das FA um Ratenzahlung bittet und das FA diese ablehnt wegen "Unwürdigkeit". Gerade in den letzten herausfordernden Zeit ist es für viele sehr schwer. Sehr fragwürdig, wenn der Zahlungswille vorliegt und trotzdem vom FA abgelehnt wird. Wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.
Reine Willkür seitens des Finanzamts.
Was macht man bei einem Pfändungsschutz Konto, kann man da auch Einspruch erheben bzw wie geht das generell beim Finanzamt. An wen wende ich mich, müsste ich da zu Amtsgericht z.b?
Gute Frage! Ist notiert für den nächsten TaxPro Talk ;-)
Bei einem P-Konto ist doch der Mindestbetrag unpfänfbar.
I komme aus dem Main Kinzig Kreis, vieleicht (hoffentlich nicht) sehen wir uns bald zum Beratungsgespräch .
Krankenkasse UND Finanzamt diesen Monat an der Backe und man fragt sich "Für wen arbeite ich eigentlich wenn ich verhungern muss".
Das für die Aufklärung.
Deshalb hat man nie ein Konto in den Land, wo man lebt.
nur ein durchgangskonto
Das Finanzamt ist der Meinung, dass die Mahnung ein Service ist und nicht eine Pflicht .
Welcher Staat???
Ich habe nach Rücksprache mit der KM festgestellt, dass die Forderung aus einem PB teilweise berechtigt ist, da ich die Monate in der Orientierungsphase von Abitur zum Studium fälschlicherweise nicht bedient habe.Dennoch sind aber auch Monate im Pfändungsbeschluss wo ich definitiv Unterhalt bezahlt hatte.Das bedeutet der PB ist teilweise falsch.
Meine Frage ist, ob es mehr Sinn machen würde den meiner Meinung nach noch fälligen Betrag zu begleichen und den Rest per Zwangsvollstreckungsabwehrklage sowie einstweiligen Verfügung zu klären oder erst nach Urteil aktiv zu werden. (Hauptmerkmal die Prozesskosten gering wie möglich zu halten)
Über jegliche konstruktive Unterstützung bedanke ich mich im Voraus.
Ein Pfändungsschutz Konto ist auch nicht das Wahre, das Finanzamt ist falsch und kaum Ansprechpartner.
der Einspruch gegen den Verwaltungsakt hat keine aufschiebende Wirkung! Dh er hat keinen Erfolg, wenn nicht gleichzeitig ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wird. Und bis der bearbeitet ist, ist das Unternehmen insolvenzreif!
Ich stelle mir vor, so ein Verfahren dauert mehrere Monate, dann kann man ja schnell mal seine Wohnung verlieren, wenn man keine Miete zahlen kann.......was ist denn damit gewonnen ?
Ist mir so gegangen, stand dann auf der Straße.
Schleim Schleim