Warum wurde bei der Überschrift nicht schon 211 als Qualifikation von 212 genannt? So würde man es zwar schon ansprechen zu Beginn, aber auch der herrschenden Lehre folgen. Oder?
Moin Alex, das geht nicht, weil die Teilnahmestrafbarkeit akzessorisch zur Haupttat ist (der gravierende Fehler, den ich ansprach bei 2:00 😂). Haupttat ist hier aber § 212 Abs. 1 StGB.
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Danke! Sehr hilfreich :)
Das freut mich sehr! :)
Vielen Dank! Direkt abonniert!!
Super Erklärung, vielen danke dafür! Nur die Hintergrundmusik stört leider sehr
Das ist schade. Wir machen sie eigentlich immer sehr leise. Worüber hast du das Video geschaut?
Warum wurde bei der Überschrift nicht schon 211 als Qualifikation von 212 genannt? So würde man es zwar schon ansprechen zu Beginn, aber auch der herrschenden Lehre folgen. Oder?
Moin Alex, das geht nicht, weil die Teilnahmestrafbarkeit akzessorisch zur Haupttat ist (der gravierende Fehler, den ich ansprach bei 2:00 😂). Haupttat ist hier aber § 212 Abs. 1 StGB.
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