Mord und Mordmerkmale in der Übersicht § 211 StGB ► juracademy.de

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  • เผยแพร่เมื่อ 28 ธ.ค. 2024

ความคิดเห็น • 40

  • @tinyfeetjules4161
    @tinyfeetjules4161 7 ปีที่แล้ว +39

    Die Videos sind perfekt, um den gelernten Stoff nochmal zu wiederholen und nebenbei immer ein bisschen was aufzufrischen. So wird die Klausur hoffentlich mit links geschrieben💪🏻

  • @ColonelAaron
    @ColonelAaron 3 ปีที่แล้ว +8

    Ist wirklich mal erfrischend ein so informatives Video zu sehen, bei dem nicht alle 10 Sekunden ein Cut gemacht wurde.

  • @maryamgonzales4397
    @maryamgonzales4397 7 ปีที่แล้ว +19

    beste Frau! Vielen Dank!!!

  • @fresch4853
    @fresch4853 7 ปีที่แล้ว +23

    Toller Beitrag! Ich habe den Mordparagraphen noch nie so übersichtlich und strukturiert dargestellt bekommen! Freundliche Grüße aus Konstanz.

  • @herbertmeiner4066
    @herbertmeiner4066 7 ปีที่แล้ว +5

    Sie hat das wirklich top erklärt, hab ich selten erlebt. Hübsch ist sie noch dazu ;)Danke für's hochladen!

  • @sapphireEll
    @sapphireEll 7 หลายเดือนก่อน

    dankesehr für das Video, es hat mich sehr auf die Diskussion mit meiner Mutter geholfen, ob Abtreibung Mord ist :)

  • @lorie826
    @lorie826 3 ปีที่แล้ว +1

    Tolles Video, danke! 👏🏼

  • @waldorfhumphrey
    @waldorfhumphrey 6 ปีที่แล้ว +11

    Ihre Videos sind wirklich super. Ich würde mich freuen, wenn es welche zum Verwaltungsrecht (NRW) geben würde :)

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  6 ปีที่แล้ว +6

      Ich werde es an den ÖR Kollegen weiter geben. In diesem Themenfeld muss ich leider passen ;-)

    • @waldorfhumphrey
      @waldorfhumphrey 6 ปีที่แล้ว

      Vielen Dank :)

  • @HansBelmondo-zb9pi
    @HansBelmondo-zb9pi 4 หลายเดือนก่อน +2

    Wie kann man Strafrecht rezitieren wie eine Mozart-Klaviersonate? Hut ab.

  • @Goldsho7651
    @Goldsho7651 หลายเดือนก่อน

    Danke !

  • @piano-battle3091
    @piano-battle3091 ปีที่แล้ว

    14:08 wieso könne es dann nicht heimtückisch sein?

  • @CSl-oe7zf
    @CSl-oe7zf 6 หลายเดือนก่อน

    Hallo @juracadamy,
    ich hätte mal eine Interessensfrage. Ist mit Ihrer Erläuterung dann prinzipiell bezüglich Umweltverschmutzung (insbesondere bezüglich Klimawandel) der Tatbestand des Mordes erfüllt, wenn Menschen wegen Hochwasser oder Überhitzung sterben?
    Schließlich ist das besonders "gemeingefährlich" und "heimtückisch", da sich insbesondere Menschen in Afrika und dem fernen Osten garnicht wheen können.
    Oder sehe ich hier etwas falsch?

  • @Rahel.Maria.K
    @Rahel.Maria.K 6 ปีที่แล้ว +3

    Super Video! Kleine Randbemerkung: Heimtücke ist ausversehen falsch geschrieben worden.

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  6 ปีที่แล้ว +2

      Ups! in der Tat fehlt an einer Stelle ein "c".....Bitte denken Sie es sich hinzu ;-)

  • @adam-d9317
    @adam-d9317 3 ปีที่แล้ว

    prüft man beim versuchten Mord im Tatentschluss nur die subjektiven Mordmerkmale oder auch die objektiven?

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  3 ปีที่แล้ว

      Der Tatentschluss muss alle objektiven Tatbestandsmerkmale umfassen, weswegen Sie im Tatentschluss auch prüfen, ob z.B. das Opfer nach Vorstellung des Täters arg- und wehrlos sein sollte, er also heimtückisch töten wollte.

  • @jayanthony3006
    @jayanthony3006 2 ปีที่แล้ว

    Als juristischer Leihe würde mich interessieren, wie es beim "Raserprozess" in Berlin dann zu einer Verurteilung wegen Mordes gekommen ist? Rein Subjektiv, empfinde ich das Urteil zwar als richtig, aber ich sehe da kein Mordmerkmal gegeben? Ich wäre um eine Fachkundige Antwort sehr dankbar!

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  2 ปีที่แล้ว +2

      Als Mordmerkmale kommen gemeingefährliche Mittel (=Auto), Heimtücke (der von rechts kommende Fahrer rechnet nicht mit einem Angriff und ist arg- und wehrlos) und niedrige Beweggründe in Betracht.

  • @ericschulz7133
    @ericschulz7133 4 ปีที่แล้ว

    Eine Frage der Opa im Rollstuhl kann doch zB den Alarmknopf drücken oder um Hilfe schreien, was auch gewisse Abwehrhandlungen sind. Mir erschließt sich nicht warum man diese Personen aus der Fallgruppe nimmt.

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  4 ปีที่แล้ว +2

      Sofern er diese Möglichkeiten tatsächlich in der konkreten Situation hat und diese auch zur Wehrhaftigkeit führen kann, kann eine auf der Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit angenommen werden. Das Beispiel sollte dazu dienen, die Benachteiligung von Menschen deutlich zu machen, die aus welchen Gründen auch immer bereits wehrlos sind. Hier versagt in den Regel ein Schutz über § 211 StGB, was u.a. ein Grund dafür war, dass vor Jahren eine Kommission darüber nachgedacht hat, wie die Tötungsdelikte reformiert werden können - bislang leider ohne Erfolg.

  • @pininfarinarossa8112
    @pininfarinarossa8112 4 ปีที่แล้ว

    Wäre es möglich den Link/ Verweis auf BVerfG Urteil zu geben?

  • @sweetio
    @sweetio 6 ปีที่แล้ว

    Verstehe ich das richtig, dass in besonderen Fällen zumindest theoretisch tatsächlich Lebenslang auch lebenslange Haftstrafe bedeutet ( keine Sicherungsverwahrung)

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  6 ปีที่แล้ว

      Das wäre nur dann möglich, wenn der Täter immer wieder in den jeweiligen Bewährungszeiten rückfällig würde. Also: Vollstreckung wird erstmalig nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt, Täter begeht erneut eine Gewalttat, so dass die Aussetzung der Vollstreckung aufgehoben wird. Jetzt wird nach geraumer Zeit erneut die Strafvollstreckung zur Bewährung ausgesetzt und während dieser Zeit begeht der Täter wiederum eine Gewalttat usw.

  • @adam-d9317
    @adam-d9317 3 ปีที่แล้ว

    Eine Frage: Wenn der Sachverhalt bloß ergibt, dass 2 Personen bei einem Gespräch über eine andere Person streiten, dabei einer von Ihnen eine "Mordswut" auf den anderen hat und diesen dann tötet, kann man dies als niedrigeren Beweggrund deuten?

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  3 ปีที่แล้ว +2

      Alleine die "Mordswut" reicht noch nicht aus, da die Wut berechtigt sein kann, z.B. aufgrund einer vorangegangenen seelischen Verletzung durch das spätere Tötungsopfer. Die niedrigen Beweggründe müssen vergleichbar sein mit den gesetzlich genannten Spezialfällen der niedrigen Beweggründe wie u.a. der Mordlust. In der Regel sind es Motive, die durch hemmungslose Eigensucht und/oder kalte Gleichgültigkeit gegenüber dem Opfer geprägt sind.

  • @smittywerbenjaggermanjensen69
    @smittywerbenjaggermanjensen69 7 ปีที่แล้ว +1

    Eine kleine Frage hätte ich bezüglich der Notwehrsituation (der Fall in der dem Erpresser ein Küchenmesser über den Hals gezogen wurde)
    Ist das denn nicht extrem unverhältnismäßig ? Ich meine in der Situation hätte es ganz bestimmt andere Mittel gegeben, statt demjenigen die Kehle durchzuschneiden und ihn zu töten. Wenn schon ein Küchenmesser mitgenommen und versteckt werden konnte (zumal man bestimmt auch woanders hätte zustechen können), dann doch bestimmt auch ein Nudelholz oder sowas. Ich persönlich finde das etwas zu krass. Zudem der/diejenige zu dem Zeitpunkt auch keine weiteren Rechtsgüterverletzungen zu befürchten hatte (auch, wenn der Angriff noch nicht beendet war, gab es ja nichts weiteres zu befürchten). In Anbetracht dessen fand ich es etwas seeeeehhhhrrrr krass, dass diese Person ungeschoren davon kam

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  7 ปีที่แล้ว +4

      Das ist fraglich, da der Täter einem aggressiv aufgeladenen Angreifer gegenüberstand. Evtl. hätte es ausgereicht, wenn der Täter sich hinter den Erpresser gestellt und das Messer an den Hals gehalten hätte. Das ist aber für die Einschränkung der Heimtücke auf der Ebene des objektiven Tatbestandes irrelevant. Der BGH hat deutlich gemacht, dass es in erster Linie auf das Vorliegen einer Notwehrlage ankomme, in welcher das Opfer sich dann verteidige. Sofern sich die Handlung "im Graubereich" des Erforderlichen bewege, könne sie nicht heimtückisch sein. Ob die Handlung dann tatsächlich gerechtfertigt ist, prüfst Du weiter unten bei der Rechtfertigung gem. § 32 StGB.

    • @user-zf9vu1or8r
      @user-zf9vu1or8r 2 ปีที่แล้ว

      @@juracademy8947 Also würde man dann eventuell bei der Gebotenheit zu nicht gerechtfertigt kommen und damit wäre man dann bei § 212? (Wenn kein anderes Mordmerkmal erfüllt ist)?

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  2 ปีที่แล้ว

      @@user-zf9vu1or8r Sie können bei der Prüfung des § 32 im Rahmen der Rechtswidrigkeit auch bei der Erforderlichkeit rausgehen. Der BGH hat ausgeführt, dass die normative Korrektur der Heimtücke schon im "Graubereich" der Erforderlichkeit greifen soll. Sofern Sie die Voraussetzungen des § 32 verneinen, hat sich der Täter gem. § 212 strafbar gemacht.

  • @ForellenFrank
    @ForellenFrank 7 ปีที่แล้ว +4

    Wehrlosigkeit*

  • @derhahnerklartstrafrecht4434
    @derhahnerklartstrafrecht4434 6 ปีที่แล้ว +2

    Sehr gutes Video.............Wir gestalten ebenfalls Videos für Polizisten, Juristen und Interessenten des Strafrechts bzw. Ordnungswidrigkeitenrechts. Reinschauen lohnt sich :-)

  • @maximal1436
    @maximal1436 3 ปีที่แล้ว

    hahaahahahahahhaha wehlos!!!!! wie peinlich

    • @theBoy_69_
      @theBoy_69_ 3 ปีที่แล้ว

      ahhahah wie peinlich. Du schaust dir ein Video an, weil du selbst keine Ahnung vom Stoff hast. Hahahha. IQ:1
      Merkste selbst oder?

    • @DarryHirty
      @DarryHirty ปีที่แล้ว +3

      Peinlich eher, ein sehr gutes, übersichtliches und hilfreiches Video aufgrund eines vergessenen Buchstabens derartig zu diffamieren.

  • @mayawe9026
    @mayawe9026 6 ปีที่แล้ว

    Viel zu schnell geredet.

    • @kida7039
      @kida7039 6 ปีที่แล้ว +27

      heul nicht rum und sei froh, dass sowas kostenlos hochgeladen wird. kannst die Geschwindigkeit einstellen!!