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Perfektes Beispiel mit der gest. Gesamtschuld, wenn es ein Problem der letzen GrÜ ZivRe gewesen ist und man damit die Argumente besser nachvollziehen kann ;) Tolle Methode!
Danke für die super Erklärung. Frage zu FEE (Erfindung) Wenn es 1664 nicht gäbe, könnte man dann über eine teleologische Reduktion von 421 BGB denken und dann auf die Vorschriften verweisen, dernach Eltern ggü ihren Kindern unterhaltspflichtig sind. Und dann argumentieren, dass Eltern auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben würden einerseits und der Schädiger privilegierter dastehen würde dererseits... die Entschädigung wäre quasi gestört.
@@njkh721 Interessanter Gedanke! Meine erste Idee wäre gewesen, den Anspruch des Kindes gegen die Eltern nicht durchgreifen zu lassen. Allerdings darf man bei alldem nicht vergessen, dass die gesetzgeberische Wertung ohne § 1664 Abs. 1 BGB wohl auch eine ganz andere wäre.
Die Idee an sich ist genial und hat mir so viel mehr geholfen, als jede Methodenlehre-Vorlesung (und ich habe mehrere besucht/angesehen). Aber irgendwie fehlt mir Erklärung, was ich dann mit diesen Informationen mache, die ich mittels FEE herausgefunden habe. Ich bastel mir damit Argumente, schon klar. Aber wie bringe ich diese in die Klausurlösung ein? Also ich muss ja auch die Gegenseite beleuchten, also die Antwort "Ja" auf die eingangs gestellte Frage, ob der Anspruch S gegen E gekürzt werden soll, um dann eben diese beiden Ansichten argumentativ gegeneinander abzuwägen und das Problem in der Klausur zu lösen. Finde ich die Argumente für die gegenteilige Ansicht auch mittels FEE? Und noch was verstehe ich nicht: Du sagst am Ende, dass wir 1664 ganz stumpf anwenden, um zu erreichen, dass der Anspruch S gegen E ungekürzt bleibt. Das verstehe ich nicht. Oder ist es so, dass 1664 den Gesamtschuldnerregress von E gegen V unmöglich macht, sodass E eben auf den Gesamtkosten sitzen bleibt? Aber warum dann überhaupt der Problemaufriss? Wäre ja dann mittels der gesetzlichen Normen ganz einfach runterzuprüfen oder nicht? Also Gesamtschuld feststellen. Anspruch S gegen E auf Ersatz von 200 Euro. Dann Regress E gegen V prüfen, diesen an 1664 scheitern lassen. E hat Pech und kriegt keine 100 Euro von V wieder. Ich muss zugeben, dass ich mich mit der gestörten Gesamtschuld noch nie eingehend beschäftigt habe, aber wieso ist da ein Problem? Wie du siehst, erschließt sich mir FEE noch nicht in Gänze. Könntest du dir eventuell vorstellen, das mal mittels einer gutachterlichen Lösung von Anfang bis Ende, also von dem Moment, indem man auf das Problem stößt, bis zu dem Punkt, an dem man das Ergebnis des Problems aufschreibt, zu erklären, zb innerhalb einer Fallbesprechung?
Ah, warte. Ich glaube, ich kann mir meine Frage selbst beantworten. Das Problem ist genau da zu erörtern, wo ich in meiner Beschreibung der Prüfung geendet habe, oder? Also E hat Pech und kriegt wegen 1664 nichts von V wieder und in deinem Video geht es gerade darum, zu erörtern, ob das gerecht sein kann, oder?
Hey! Die mittels FEE entwickelten Argumente in diesem Video sind nur beispielhafter Natur. Es können mit diesen Fragen auch gezielt Argumente für die Gegenseite ermittelt werden. Du kannst aber auch andere Techniken wie die Normalfall- oder Extremfallüberlegung anwenden. Oder schlicht klassisch auslegen. Mit dem Gesetz lässt sich das Problem in der Tat wunderbar lösen. Das ist aber ja bei vielen streitigen Rechtsfragen so (Raub / räuberische Erpressung; § 883 Abs. 2 S. 1 BGB analog etc.). Die Frage ist, ob das gefundene Ergebnis gerecht ist. Und da setzt du wiederum mit FEE an. Und ja, ich hatte mal über so etwas nachgedacht (How to Examensklausur from scratch). Das würde ich wahrscheinlich im Rahmen eines kleinen Online-Kurses umsetzen. TH-cam eignet sich hier m. E. nicht.
@@endlichjura vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich hatte da irgendwie einen Knoten im Kopf. Jetzt ist es aber klar. Ich lasse meinen Kommentar aber mal stehen, vielleicht hilft deine Antwort noch jemanden. Bin sehr gespannt, was du dir für das Online-Training im Dezember ausdenkst
Genau. Wobei sie auch systematische Elemente enthalten. Die systematische Auslegung geht ja unter anderem davon aus, dass das Gesetz lückenlos ist. Wenn der Fall der gestörten Gesamtschuld nicht geregelt ist, soll offenbar § 1664 Abs. 1 BGB auch uneingeschränkt im Dreipersonenverhältnis gelten. Hatte dazu kürzlich auch ein Video gemacht. :-)
@@endlichjura das zur systematischen Auslegung hatte ich mir noch nicht angeschaut, ist aber auch auf der to-do Liste! Aber du hast Recht, dieser "Wertungswiderspruch" ist zugleich ein systematisches Argument!
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Perfektes Beispiel mit der gest. Gesamtschuld, wenn es ein Problem der letzen GrÜ ZivRe gewesen ist und man damit die Argumente besser nachvollziehen kann ;) Tolle Methode!
Wow, danke für deinen coolen Kommentar! Dann komme ich ja zum genau richtigen Zeitpunkt. :-)
Danke, das war echt hilfreich 👍😃
Danke dir! Wo ja heute Morgen schon nichts für dich dabei war. :-D
Ja ich komme aus dem Verwaltungs- und Ordnungsrecht auf Fachhochschulniveau. Hast Du da was im Repertoire?
@@Campingvanaten - was für ein Bundesland denn? :-)
NRW - öffentliche Verwaltung
Über Allgemeines Verwaltungsrecht können wir gerne mal auf dem Kanal sprechen. Wo hast du denn noch Schwierigkeiten?
Danke für die super Erklärung. Frage zu FEE (Erfindung) Wenn es 1664 nicht gäbe, könnte man dann über eine teleologische Reduktion von 421 BGB denken und dann auf die Vorschriften verweisen, dernach Eltern ggü ihren Kindern unterhaltspflichtig sind. Und dann argumentieren, dass Eltern auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben würden einerseits und der Schädiger privilegierter dastehen würde dererseits... die Entschädigung wäre quasi gestört.
@@njkh721 Interessanter Gedanke! Meine erste Idee wäre gewesen, den Anspruch des Kindes gegen die Eltern nicht durchgreifen zu lassen. Allerdings darf man bei alldem nicht vergessen, dass die gesetzgeberische Wertung ohne § 1664 Abs. 1 BGB wohl auch eine ganz andere wäre.
Die Idee an sich ist genial und hat mir so viel mehr geholfen, als jede Methodenlehre-Vorlesung (und ich habe mehrere besucht/angesehen).
Aber irgendwie fehlt mir Erklärung, was ich dann mit diesen Informationen mache, die ich mittels FEE herausgefunden habe. Ich bastel mir damit Argumente, schon klar. Aber wie bringe ich diese in die Klausurlösung ein? Also ich muss ja auch die Gegenseite beleuchten, also die Antwort "Ja" auf die eingangs gestellte Frage, ob der Anspruch S gegen E gekürzt werden soll, um dann eben diese beiden Ansichten argumentativ gegeneinander abzuwägen und das Problem in der Klausur zu lösen. Finde ich die Argumente für die gegenteilige Ansicht auch mittels FEE?
Und noch was verstehe ich nicht: Du sagst am Ende, dass wir 1664 ganz stumpf anwenden, um zu erreichen, dass der Anspruch S gegen E ungekürzt bleibt. Das verstehe ich nicht. Oder ist es so, dass 1664 den Gesamtschuldnerregress von E gegen V unmöglich macht, sodass E eben auf den Gesamtkosten sitzen bleibt? Aber warum dann überhaupt der Problemaufriss? Wäre ja dann mittels der gesetzlichen Normen ganz einfach runterzuprüfen oder nicht? Also Gesamtschuld feststellen. Anspruch S gegen E auf Ersatz von 200 Euro. Dann Regress E gegen V prüfen, diesen an 1664 scheitern lassen. E hat Pech und kriegt keine 100 Euro von V wieder. Ich muss zugeben, dass ich mich mit der gestörten Gesamtschuld noch nie eingehend beschäftigt habe, aber wieso ist da ein Problem?
Wie du siehst, erschließt sich mir FEE noch nicht in Gänze. Könntest du dir eventuell vorstellen, das mal mittels einer gutachterlichen Lösung von Anfang bis Ende, also von dem Moment, indem man auf das Problem stößt, bis zu dem Punkt, an dem man das Ergebnis des Problems aufschreibt, zu erklären, zb innerhalb einer Fallbesprechung?
Ah, warte. Ich glaube, ich kann mir meine Frage selbst beantworten. Das Problem ist genau da zu erörtern, wo ich in meiner Beschreibung der Prüfung geendet habe, oder? Also E hat Pech und kriegt wegen 1664 nichts von V wieder und in deinem Video geht es gerade darum, zu erörtern, ob das gerecht sein kann, oder?
Hey! Die mittels FEE entwickelten Argumente in diesem Video sind nur beispielhafter Natur. Es können mit diesen Fragen auch gezielt Argumente für die Gegenseite ermittelt werden. Du kannst aber auch andere Techniken wie die Normalfall- oder Extremfallüberlegung anwenden. Oder schlicht klassisch auslegen. Mit dem Gesetz lässt sich das Problem in der Tat wunderbar lösen. Das ist aber ja bei vielen streitigen Rechtsfragen so (Raub / räuberische Erpressung; § 883 Abs. 2 S. 1 BGB analog etc.). Die Frage ist, ob das gefundene Ergebnis gerecht ist. Und da setzt du wiederum mit FEE an. Und ja, ich hatte mal über so etwas nachgedacht (How to Examensklausur from scratch). Das würde ich wahrscheinlich im Rahmen eines kleinen Online-Kurses umsetzen. TH-cam eignet sich hier m. E. nicht.
PS: Deinem Wunsch komme ich doch schon bei meinem nächsten großen Online-Training im Dezember nach. Infos in den nächsten Wochen per Mail. :-)
@@endlichjura vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich hatte da irgendwie einen Knoten im Kopf. Jetzt ist es aber klar. Ich lasse meinen Kommentar aber mal stehen, vielleicht hilft deine Antwort noch jemanden.
Bin sehr gespannt, was du dir für das Online-Training im Dezember ausdenkst
@@blauewassermelone - ja, ich bin sicher, es ging auch anderen so. :-)
Im Endeffekt sind das alles Argumente, die man der teleologischen Auslegung zuordnen würde, oder?
Genau. Wobei sie auch systematische Elemente enthalten. Die systematische Auslegung geht ja unter anderem davon aus, dass das Gesetz lückenlos ist. Wenn der Fall der gestörten Gesamtschuld nicht geregelt ist, soll offenbar § 1664 Abs. 1 BGB auch uneingeschränkt im Dreipersonenverhältnis gelten. Hatte dazu kürzlich auch ein Video gemacht. :-)
@@endlichjura das zur systematischen Auslegung hatte ich mir noch nicht angeschaut, ist aber auch auf der to-do Liste! Aber du hast Recht, dieser "Wertungswiderspruch" ist zugleich ein systematisches Argument!
Ja, exakt. Generell kann man ziemlich viel systematisch argumentieren. Schau' dir das Video mal an. :-)
@@endlichjura hey könntest du das Video hier verlinken?
@@real8186 - welches meinst du genau? :)