Mit Zahnschmerzen gehe ich zum Zahnarzt, bohre mir nicht mit der Bohrmaschine selbst im Mund herum… das dürfte/könnte ich auch, würde ebenso mehr schaden als nutzen. Zum vollen Bild gehört aber auch: ein Patent macht nur dann Sinn, wenn ich einen Plan habe, wie ich wirtschaftlich damit Geld verdienen möchte.
Das stimmt, der Unterschied ist nur, dass man die Schmerzen des Zahns gleich spürt, bei der Patentanmeldung leider erst später, wenn ich mich auf ein etwaiges Patent verlasse.
Wenn ich nun ein bereits bestehendes GBM zum Patent erweitern möchte, könnte ich dann nicht einfach die Beschreibung sowie die Ansprüche offen legen, die bereits in der GBM-Anmeldung vorhanden sind ?
Mit Zahnschmerzen gehe ich zum Zahnarzt, bohre mir nicht mit der Bohrmaschine selbst im Mund herum… das dürfte/könnte ich auch, würde ebenso mehr schaden als nutzen. Zum vollen Bild gehört aber auch: ein Patent macht nur dann Sinn, wenn ich einen Plan habe, wie ich wirtschaftlich damit Geld verdienen möchte.
Das stimmt, der Unterschied ist nur, dass man die Schmerzen des Zahns gleich spürt, bei der Patentanmeldung leider erst später, wenn ich mich auf ein etwaiges Patent verlasse.
Wenn ich nun ein bereits bestehendes GBM zum Patent erweitern möchte, könnte ich dann nicht einfach die Beschreibung sowie die Ansprüche offen legen, die bereits in der GBM-Anmeldung vorhanden sind ?
@@udodinsing7013 ja, man muss die Priorität beanspruchen und die Patentanmeldung muss innerhalb eines Jahres erfolgen