Mein leeres Wohnmobil bis 3,5 Tonnen darf ich überall parken wo auch jedes andere Auto parken darf aber während es dort parkt, darf ich nicht drin sein😂 Ehrlich, hat mich noch nie gekümmert und noch nie Probleme gegeben selbst mitten in einem Wohngebiet nicht. Ich bevorzuge übrigens Friedhof Parkplätze, schön ruhig und Wasser gibt's auch😅
Die Plätze sind PARKplätze. dh das Fahrzeug darf dort parken - der Fahrer selber nicht. Ausnahme: Wenn übermüdet. Wenn auf Stellplätzen Wohnmobile erlaubt sind, dann dürfen dort nur Fz. stehen, die als Wohnmobil zugelassen sind. Dagegen idR Wohnwägen dürfen nicht. Denn der Platz braucht dafür eine extra Gehnehmigung. Und die ganze Bürokratie gerät ins wanken, wenn ein "Sonder-KFZ Camping " auftaucht. Es ist zwar auch zum wohnen, aber NICHT als Wohnmobil zugelassen.
Die Beschilderung an Parkplätzen mit dem Zusatzschild „für Campingfahrzeuge verboten“ nimmt täglich bei uns zu. Und wenn die Wohngebiete dann auf 2,8t begrenzt werden, ist das Übernachten dann auch dort vorbei. Wie immer: die Dosis macht das Gift - und die Camperflut ist die schiere Pest.
@@Dein-Ernst-oder-was Ja, und da bekomme ich ein breites grinsen. Weil mein Fahrzeug NICHT als Wohnmobil oder Campingfahrzeug zugelassen ist. Auch bei der HU ist das einfacher. Weil dem Prüfer nicht interessiert, was IM Fahrzeug ist. zB ob Gasanlagen ? In der Praxis geht es darum, dass die Parkplätze für Tagesbesucher frei bleiben. Und nicht tage- oder wochenlang von Campern blockiert werden.
Sie habe das mit der Demokratie nicht verstanden, nicht die Bürokraten verbieten, sondern die Parlamente üben die Reglementierung über Gesetze aus. Wenn sie das ändern wollen müssen sie sich wählen lassen und die Gesetze ändern. Sie zielen mit ihrer Kritik auf die Falschen.
@@hans-uweflunkert7042 Nun, vielen Dank für den Hinweis. Es ist mir bewusst, wie Gesetze funktionieren (oder auch nicht). Daher galt dieser Aufruf auch der Politik 😁. Ich wüsste jedoch mit meiner Zeit wirklich Besseres anzufangen, als in die Politik einzusteigen, da ich weder Fußball, noch Karneval, noch alkoholische Getränke mag, hätte ich auch keine Chancen gewählt zu werden.👋🏻👋🏻
Guten Abend gut zu wissen. Früher nach Konzert Aufbau,im Auto übernachtet,mit Kissen und Decke . Auf dem Parkplatz.War oft total übermüdet. Also STVO sagt okay. Danke für Thema.
"Schlechte Nachrichten für Wohnungslose: Leider müssen sie zur Vermeidung von Bußgeldern für die Dauer ihrer Wohnungslosigkeit auf ihren Schlaf verzichten. Wir empfehlen ihnen den Erwerb einer Wohnimmobilie. Wir bitten um ihr Verständnis!" 🥳
In den USA ist es teilweise verboten obdachlos zu sein und die Leute gehen dann tatsächlich in den Knast, wo sie "Zwangsarbeit" vollrichten müssen... so witzig ist das gar nicht 🙈
@@babsi3154 Was tut der ADAC gegen die stetig steigende Ausgrenzung der Wohnmobilfahrer durch Verbotschilder ? In Spanien dürfen z.B. Wohnmbilfahrer nicht diskrminiert werden. Dann würden wohl 99% der Verbotschilder auf PArkplätzen fallen. Was tut der ADAC gegen die Diskrminierung von Wohnmobilen auf den Autobahn PArkplätzen, wo die Beschilderung nur zwischen quer stehenden PKW und LKW unterscheidet. EIn Wohnmobil darf dann dort nicht halten. Was macht der ADAC ... NICHTS
Meine Regel ist: Wo mein Auto legal (!) parkt, werde ich ja wohl auch darin schlafen dürfen. Das kann auch der Wanderparkplatz sein, wenn da keine zeitl. Beschränkung vorgegeben ist. Wie sollte man es auch vermitteln, dass mein Auto geparkt sein darf, ich aber nicht darin schlafen darf. Klar, Camping ist was anderes.
Auch für Wanderparkplätze können spezielle Vorschriften gelten. zB wegen dem Landschafts- oder gar Naturschutz. Auf so einem Parkplatz waren dort vier Wohnmobile erlaubt, auch zum übernachten. Das Fünfte aber nicht, und bekam einen Strafzettel.
@@rolandbrenner1673 Der Fünfte stand nicht auf einem markierten Wohnmobil-Platz. Sondern zwischen parkierten PKW. Und so wie dieses Wohnmobil stand, nicht erst seit Stunden, sondern seit Tagen.
@@rolandbrenner1673 Auf Parkplätzen die so ausgezeichnet sind, ist es i.d.R. Regel und der Logik folgend IMMER genau das Fahrzeug, dass 1. nicht auf einem entsprechend markierten Platz steht ODER das, 2. das als letztes angekommen ist. Und letzteres wiederum ergibt sich i.d.R. durch 1: Ausnahme von der Regel/Logik: Der Fahrzeugführer eines der "erlaubten" Fahrzeuge war so dämlich, nicht in einem markierten Bereich zu parken.... DANN wird man für seine Dämlichkeit bestraft, was m.M.n. auch korrekt ist.
„Darf man im Wohnmobil übernachten?“ Auf so eine Überschrift muss man erst mal kommen! Bald kommt bestimmt „darf man auf einem Stuhl sitzen“ und „darf man in einer dusche duschen?“
Guter Vergleich. Aber die meinen das in Dtl. etc. wirklich ernsthaft. Man darf leichter damit parken, als übernachten. Die Nerven der Bürokraten rotieren. Wenn man in seinem Wohnmobil übernachten will. Obwohl man genau für diesen Zweck dieses Fz. baute und kaufte. Noch extremer: Wenn man das Gleiche in einem Wohnwagen machen will. Denn dafür brauchen Stellplätze eine extra Genehmigung. Die meisten Stellplätze haben aber nur eine Genehmigung für Wohnmobile. Und schon wird der "deutsche Michel" an der Nase herum geführt. Was er überhaupt machen darf - und was Alles nicht.
du musst neu in deutschland sein... es wird noch besser: du darfst das wohnmobil auf deinem grundstück als fahrzeug parken, aber du darfst es nicht als als raum zum übernachten oder aufenthalt nutzen...
@@Andy-t2q5i Das hatten wir früher in der Gastronomie. Das eigene Personal und auch der Geschäftsführer durfte sich nicht in den Gastronomie-Räumen aufhalten. An bestimmten Tagen und Uhrzeiten. Ein Bauwagen-Bewohner durfte nicht mehr dort wohnen. Obwohl er die Genehmigung des Grundstück-Eigentümers hatte. Aber solche Verbote auch auf dem eigenen privaten Grundstück, sind schon sehr absurd.
Also eine Sprache von Typen die der Gesellschaft sicher keinen Mehrwert bringen, die mehrwertbringende Gesellschaft jedoch um deren gerechten Lohn berauben. Nennt sich im Sprachgebrauch auch Juristen und Justiz.
@@ReneGrothmann Was sollte ich brauchen? Einen Juristen? Wozu? Wenn ich zu viel Geld habe, dann kann ich das auch im Ofen verbrennen. Wenn Juristen für erbrachte Leistungen ihr Geld bekommen, dann können wir weiter reden. Aber für ein Geschwafel und verlorene Prozesse auch noch Geld verlangen kann man sich sparen. Das ist wie wenn der Maurer erzählt was er für tolle Häuser bauen könnte. Am Ende für einen Haufen Bruchsteine dann trotzdem die Rechnung für ein tolles Haus stellt. Kann man sich einfach sparen.
@@bushcraftbuddyczIngenieure und Handwerker bauen Länder auf, nutzlose Juristen zerstören sie. Bestes Beispiel ist das raubritternde Politikerpack! ADAC, sorge lieber für freie Stellplätze wie in Frankreich und nerve nicht die Leute mit solch einem Verbotsparagrafenscheiss.
Danke! Ich plane für demnächst, ab und zu in den Schwarzwald oder die Alpen zu fahren, um am nächsten Morgen Fotos in der Natur zu machen. Gut zu wissen, dass ich auf dem Parkplatz im Van die Nacht davor übernachten darf.
Gutes Video. Mal ne Frage zu Dachzelten: ich habe gehört, solange das Zelt auf dem Dach nicht über die Maße des Autos hinausragt (Spiegelbreite und eben nach hinten über die Anhängerkupplung), ist es auch erlaubt, da oben auf öffentlichen Parkplätzen zu pennen. Stimmt das? Es gibt ja Dachzelte zum Heraufkurbeln oder mit Dämpfern, die wirklich nicht über die Fahrzeugbreite hinausragen und welche, die man zur Seite aufklappt und die somit mehr als eine parkbucht beansprucht. Wie ist da die Rechtslage?
@Plou_Hbgfr Es kann sein, dass die Behörde schneller eine verkehrsfremde Sondernutzung annimmt, wenn man die öffentlichen Verkehrsflächen mit einem breiteren Zelt übermäßig in Anspruch nimmt (=> also mehr als zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit nötig ist). Gerichtsentscheidungen dazu sind uns aber nicht bekannt. VG Claude/ Social Team
Bei Park4Night muss man aufpassen. Keine Sicherheit, ob das erlaubt ist, was da eingetragen wurde. zB wurden ungenutzte Flächen als Übernachtungsplätze eingetragen. Deren Landwirt = Eigentümer wusste aber nichts davon. Landwirte haben auch das Geld entdeckt. Und dann kann eine Nacht 8 Euro und mehr kosten. wie zB. auf einem Parkplatz für landw. Geräte und Fahrzeuge, neben den Weiden. Manche Winzer bieten Plätze an, in ihren Weinbergen. Aber ebene Flächen, gut befahrbar. Mit grandioser Aussicht. Bei einem Anbieter wurden vorab gleich Mindestaufenthalt vier Nächte verlangt. Mit den entsprechenden Gebühren dafür. Dagegen bei "Landvergnügen" wird der Kauf ihrer Produkte erwartet, aber keine Bedingung. Manche bieten sogar Strom, WCs etc. an. Aber nur kurze Aufenthalte möglich. Dafür ggf. auch mit Wohnwagen möglich.- Aber keine Zelte. Aber kostenlos ist auch möglich. Wenn deren Eigentümer oder Pächter es erlauben.
@@OrangeTabbyCat Am Besten gefällt mir Camperkontakt. Ausführliche Datenbank, die von der Firma gepflegt wird. Mit vielen Infos und Fotos vom Platz. Datenbestand seit 16 Jahren. Gibt es als kostenlose Version, oder erweitert zum billigen Jahres-Abo.
Am besten über kostenfreie Apps bei privaten Menschen auf dem Acker oder Garten schlafen. Homecamper Couchsurfing Etc. Es gibt viele nicht kommerzielle Börsen, wo Privatleute kostenfrei bei Privatleuten übernachten können.
@@ts1730 Da ist aber der große Unterschied zu vielen anderen Ländern. In Deutschland wird zuerst geprüft, ob und wie man was erlauben will. In anderen Ländern wird geprüft, ob und wie man überhaupt was einschränken oder verbieten müsste ?
@@sunnymas2656 Sorry aber das klingt arg nach der gefühlten Wahrheit eines verbitterten Menschen. Es ist doch völliger Quatsch, Deutschland eine Verbotskultur zu unterstellen und anderen Ländern das Gegenteil. Wo wirst du denn in deiner Freiheit eingeschränkt? Was genau darfst du denn nicht machen, was dir so wichtig ist? Bist du mal mit einem (Camping-)Fahrzeug in in einem anderen Land gewesen? Deutsche Bußgelder sind ein Witz in Vergleich zu anderen Ländern (z.B. Spanien). Und Vorschriften gibt es im Großteil des europäischen Auslands genau, mit eher strengerer Auslegung.
Frage zum Thema … wir haben einen VW-Bus California… Zum einmaligen Übernachten (Erhaltung der Fahrtüchtigkeit) wie im Bericht dargestellt … Darf ich das Dach ausklappen und schlafen oder wird dies schon als Campen oder wildes Campen eingestuft?
Hallo Stefan, uns ist keine Entscheidung bekannt, ob man das Dachzelt verwenden darf oder nicht. Zur Widerherstellung der Fahrtauglichkeit sollte das aber in Ordnung sein. VG Marion/ Social Team
Nur eine Frage bleibt: heißt Übernachten schlafen oder auch sich im Wohnmobil aufhalten zwischen 22 und 8 Uhr ? Fahruntüchtig mit Promille aber noch munter z.B.
Im öffentlichen Straßenraum gilt das im Video Gesagte: zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit (!) darf übernachtet werden. D.h. Nachts Party im Camper ist eher nicht erlaubt. 🕺🍾❌
@@ADAC danke. Aber das war nicht gemeint. Wieviel Tage darf ich, jeden Abend müde und fahruntauglich, an der selben Stelle meine Fahrtaugkichkeit wieder herstellen ? Und was droht mir an Strafen in Deutschland, wenn ich täglich einige Meter mit dem Wihnmobil weiter fahre und dann ,total übermüdet, wieder in Schlaf verfallen, im öffentlichen Straßenrand?
Wenn man mehrmals am selben Ort zur "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" schlafen möchte, besteht schon der Verdacht, dass es sich eher um den Zielort handelt. VG
Parken nach Zeichen 314 mit den entsprechenden Zusatzzeichen verbieten in Deutschland zum Beispiel fast flächendeckend, dass man mit dem Wohnmobil überhaupt einen Autobahnpark- bzw. Rastplatz anfährt. Die gängigen Zusatzzeichen weisen in der Regel nur Flächen für PKW, LKW und eventuell Busse aus. Wenn man sich also strikt an die Regeln hält, dürfte man mit dem Wohnmobil nirgendwo stehenbleiben, auch nicht für eine 5 Minuten Pause oder des Restaurantbesuch.
Höchstrichterlich zwar noch nicht entschieden, aber ja - genaugenommen - A-Karte! Aber Achtung, das Zusatzschild 1010-50 (das normale Auto von vorn) schränkt die Nutzung durch Wohnmobile NICHT ein! Das Schild 1010-58 (Auto von der Seite) allerdings schon...
@@wolfw2225 dann gut für die Großen über 3,5 t. Zumindest an dieser Stelle. Wird lt. StVO wirklich nur Pkw und Busse ausgeschlossen. Aber bei den unter 3,5 t ist es trotzdem so. Wohnmobil ist Sonder-Kfz und somit kein PKW. Auch wenn es von außen wie ein "normaler" Transporter aussieht, wenn es als Womo eingetragen ist, dann ist es rein rechtlich nicht gestattet, dort zu stehen. Übrigens wäre das auch bei Transportern mit LKW Zulassung das gleiche. Ob das kontrolliert und geahndet wird ist beim rechtlichen Grundsatz erstmal zweitrangig. Der Gesetzgeber ist da normalerweise gefordert. Das einfachste wäre, das Zusatzzeichen nicht explizit Pkw zu benennen, sondern allgemein Kraftfahrzeuge bis 3,5 t.
Die wichtige Frage ist doch, muss eine Straße ersichtlich nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehören? Wie erkenne ich das? Ich kann ja schlecht bei der Behörde anrufen als Besucher und wegen jeder Straße fragen.
@reisechronistin Dies lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Bei Straßen, die man ohne Einschränkungen befahren kann, muss man wohl eher davon ausgehen, dass es sich um eine öffentliche Straße handelt. VG Andi / Social Team
Ausland ? Vielleicht in Tirol bis zu 5000,- € Strafe (2025) und auch dort gibt es bestimmt einen "Anzeigenhauptmeister" wie von Cham ! 🤑🤣😏 (Wildcamping gild für die ganze EU)
Wie sieht das mit Wohnwägen aus? Habe mal gehört dass wenn diese ans Zugfahrzeug gekoppelt sind zählt es quasi wie ein Wohnmobil. Die Frage zur widerherstellung der Fahrtüchtigkeit ist geklärt, aber darf man dann damit auch auf öffentlichen Parkplätzen stehen die mit dem Zusatzschild Wohnmobil sind?
@motorenbastler9289 streng genommen, dürfen auf Parkplätzen, die mit dem Zusatzzeichen 1010-67 gekennzeichnet sind, auch nur Wohnmobile parken. Für das erlaubte Parken von Gespannen gibt es ein eigenes Zusatzzeichen, nämlich Zeichen 1010-59. VG Marion/ Social Team
@ADAC Wie sieht es aus, wenn ich nach dem einmaligen übernachten feststelle, dass ich (aufgrund von Vorerkrankungen) mich doch noch nicht wieder als fahrtauglich einschätze und eine weitere Nacht im Womo schlafe?
So geht's mir auch, ich nur alleine darf als alter Familienvater unser 4,25t WoMo fahren. Und nachdem wir die örtliche Gastronomie gefördert haben, kann ich meist keinen Meter mehr fahren. Am nächsten Tag parken wir ganz normal und dann geht's von vorne los. Wieder eine gute Gaststätte entdeckt... Parallel eine paar Erkrankungen verlangen auch verantwortungsvolles Handeln im Sinne der Sicherheit.
Was ist, wenn auf einem Parkplatz das Schild steht: P nur PKW. Ist dann Wohnmobil verboten? Oder das Schild "Übernachtungen jeglicher Art verboten", das man in der STVO gar nicht findet???
@mlowack, wenn ein Parkplatz mit dem Zusatzzeichen 10048-10 - "nur Pkw" - beschildert ist, dürfen dort keine Wohnmobile parken. Wie auch im Video bei 0:55 angesprochen, beschäftigt sich die StVO an keiner Stelle mit Schlafen oder Übernachten im Fahrzeug, Insofern gibt es auch kein solches Schild. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Ja, danke, somit ist dieses Zeichen wirkungslos. Aber bei PKW-Parkplatz....ich meine ein WoMo ist nichts anderes als ein PKW, oder? Steuerlich jedenfalls. Hier in RP und BW findet man seit dieser Saison nicht einen einzigen Parkplatz, wo man mit dem WoMo stehen darf, also kein 5 min. Ich meine, dagegen müßte die Industrie einschreiten...
Ist es in Deutschland erlaubt, obdachlos zu sein und z.B. auf dem Gehweg zu übernachten? Falls ja, dürfte (müsste) der Wohnmobilist sein korrekt geparktes Fahrzeug nachts verlassen und in der Nähe im Freien übernachten!?!
Darf man wenn man mit dem Auto unterwegs ist auf dem Autobahnrastplatz für eine Nacht ein Zelt für die einmalige Übernachtung aufstellen? ( Wurfzelt ).
Man gut, dass wir seit Jahren in anderen Ländern unterwegs sind (aktuell in Kyrgyzstan). Ich hatte ein paar mal versucht den Einheimischen in anderen Ländern zu erklären wie die Regelungen in Deutschland sind und die konnten es überhaupt nicht verstehen wovon ich überhaupt rede 😆 Aber natürlich sind Bevölkerungsdichte und die Anzahl der in Autos Schlafenden/ Wohnenden in vielen Ländern deutlich geringer als in Deutschland.
Dann fahre mal nach Tirol bis zu 5000,- € Strafe (2025) ! 🤑🤣😉 Heutzutage hat Camping nichts mehr mit Freiheit zu tun, nur noch Gesetze + Abzocke oder man fährt in die Wüste !
Mir fällt es nicht immer leicht solchen Episoden von Recht zu folgen. Fahre seit ca. 40 Jahren Womo und habe dank Deutscher STVO noch nie Probleme gehabt im öffentlichen Raum, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, zu übernachten. Nach vorherigem Fragen auch auf priv. Grund nicht. Da haben wir im Ausland andere Erfahrung gemacht.
Zum Thema "Campingverhalten": Mein Bett zum "wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit" befindet sich im Aufstelldach. Wenn ich also das Dach aufstelle, ist das dann Campingverhalten? Noch schwieriger ist es ja dann mit Dachzelten.
@@sunnymas2656 Und das ist gut so, wenn man sich den Dreck anschaut, den viele Wildcamper auf Parkplätzen hinterlassen. Irgendwie nach dem Motto: Ist ja nicht mein Land, da lass ich mal die (Drecks)Sau raus.
Also der Fahrer darf im Camper schlafen um seine Fahrtauglichkeit wieder zu erlangen, Frau und Hund müssen draußen warten, die fahren ja nicht. :) Wobei man darf auch seine Frau nicht in der Wildnis aussetzen. Beim Hund ist das dann auswildern, also erlaubt.
Rolf Zacher lebte laut Medienberichten 2008 ganz und gar in seinem Kombi. Mit 500 EUR Rente konnte er sich keine Wohnung leisten. Das scheint damals in Berlin kein Problem gewesen zu sein.
Wenn irgendwo auf einem öffentlichen Parkplatz ein Wohnmobil für eine Nacht steht und am nächsten Tag weiterfährt, ist mir das ziemlich egal. Nicht egal ist mir hingegen, dass in einer recht schmalen Straße in meinem Wohngebiet gleich zwei Wohnmobile ständig hintereinander dauergeparkt stehen, also ca. 45 Wochen im Jahr vor den Häusern ihrer Eigentümer auf öffentlicher Straße darauf warten, dass die Eigentümer damit ein paar Tage in Urlaub fahren. Nicht nur, dass man beim Vorbeifahren an den beiden (noch dazu grottenhässlichen) Wohnmobilen aufpassen muss, nicht am Bordstein anzuecken, nein, das eine Wohnmobil steht auch so nah an der Straßenecke, dass man die Straße nicht einsehen kann und somit die rechts-vor-links-Regelung an der Einmündung nicht sinnvoll beachten kann - man sieht eben nicht, ob da jemand auf der vorfahrtsberechtigten Straße an den dort parkenden Wohnmobilen vorbeifährt, um dann auf die andere Straße abzubiegen. Ebenso muss man beim Rechtsabbiegen in diese Straße sofort auf die Gegenfahrbahn fahren, weil rechts die beiden WoMo die Spur blockieren. Das örtliche Ordnungsamt scheint sich dafür nicht zu interessieren, das kontrolliert jetzt in der Saison lieber am nahegelegenen Baggersee, dass dort auch ja niemand Baden geht. Muss man denn erst zum Denunziant werden, bis sich ein Amt für solche Verstöße gegen die StVO interessiert? Andere Leute parken ihren Wohnwagen ja auch gegen Entgelt in einer Halle, damit der nicht unerlaubt wochenlang auf der Straße steht.
@tiscali36 Im öffentlichen Straßenraum gilt das im Video Gesagte: zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit darf übernachtet werden. VG Claude/ Social Team
@@ADAC also eine Übernachtung nicht? Szenarische Darstellung: wir fahren von Hamburg nach München, halten Samstag Mttag in Hannover. Nacht, Shopping, irgendwas und Sonntag Mittag weiter. Anderes Beispiel: Samstag in Hamburg ein Event besuchen und Sonntag wieder zurückfahren.
Was in dem Video nicht so richtig rausgekommen ist, ob und wie sich ein Unterschied begründet, wenn sich jemand (zeitweilig) in einem geparkten Fahrzeug aufhält oder nicht. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es nur darauf ankommt, dass das Fahrzeug korrekt geparkt ist. "Am Verkehr teilnehmen" in einem geparkten Auto wäre dann ja z.B. auch grundsätzlich nicht erlaubt ;-)
Kann man davon ausgehen, dass Straßen und Parkplätze die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, auch entsprechend ausgeschildert sind? Also wenn ich einen kleinen Parkplatz im Wald finde, auf dem keine Verbotsschilder aufgestellt sind, ich da eine Nacht verbringen darf?
Ein kleiner Parkplatz im Wald in Deutschland ohne Schild? Kann nicht sein. Irgendwo findet sich ein Schild. Ohne Schild ist der Deutsche hoffnungslos verloren und stellt sofort jegliche Lebenstätigkeit ein.
Es wäre wünschenswert, wenn jeder, der ein Wohnmobil kauft oder mietet dies auch erklärt bekommt. Die Verkaufsbroschüren und Verkäufer klären da ja weniger bis überhaupt nicht auf. Ein Beispiel aus der Praxis: In Schleswig Holstein dürfen Wohnmobile nicht einmal auf Parkplätzen, die sich in Landschaftsschutzgebieten befinden, abgestellt werden, außer wenn es besonders gekennzeichnete Parkplätze gibt. Siehe §37 Landesnaturschutzgesetz S-H. Auch wird es als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn der Fahrzeugführer sein Wohnmobil irgendwo ordnungswidrig abstellt und sich selbst in einen Zustand bringt, in dem er nicht es nicht mehr entfernen kann. Das fällt dann nicht mehr unter die "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit". Da wird sich irgendwo hingestellt, fleißig Alkohol getrunken und dann behauptet, dass man übernachten müsse, um seine Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen. Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit nach §122 Ordnungswidrigkeitengesetz.
Ah ja! Ich würde die Typen die sich so einen Blödsinn ausdenken einfach zu richtiger Arbeit verpflichten. Die könnten z. B. den Zivilisationsmüll aus der Nordsee fischen oder sowas. Oder bei Flut das Wasser zurückschöpfen.
@@bushcraftbuddycz Nennt sich Gesetzgeber. Gesetze wurden für ein gütliches Miteinander geschaffen, damit allgemeingültige Normen für alle gelten und festgehalten sind. So muss sich nicht jeder etwas ausdenken, was seinem Vergnügen oder Verhalten gerade dienlich ist.
Hast Du noch nie Werbung für Wohnmobile gesehen? Abendrot, Lagerfeuer und Stellplatz direkt am Wasser... die große Freiheit! So sind Werbung und Verkäufer halt mal, die Wahrheit ist letztlich oftmals anders.
@@IchwurdeHierzugenotigt Gesetzgeber? Die Gesetze die gerade gemacht werden sind in aller Regel dazu da, die Gesellschaft zu gängeln und zu spalten. Mit Gesetzgebung hat das nichts mehr zu tun. Der Staat hat sich einfach aus gewissen Dingen rauszuhalten. Aber der Deutsche plärrt ja nach noch mehr Gängelung und noch mehr Schikane. Nur für das politische Personal scheinen die gleichen Gesetze nicht zu gelten. Aber! Mir egal! Wir sind raus. Lasst Euch gängeln.
@@IchwurdeHierzugenotigt Wer will, der findet Auswege (wie zB zahlreich in Frankreich) Wer nicht will, der findet Verbote. In Frankreich gibt es 10.000 Camping- und Stellplätze. Ein Großteil von den Kommunen "Municipal" Darunter 800 KOSTENLOSE Stellplätze.Tlw. mit Toiletten und Müllentsorgung. dh die Orte wollen damit das wildcampen bekämpfen. Bieten aber dafür Auswege an. Auch wenn das nur eine Wiese oder ein Parkplatz ist. Aber dort darf sogar gecampt werden. Frankreich: Strand, Meer, Parkplätze. Der eine Parkplatz nur für PKW = Tagesbesucher. Hundert Meter weiter, einen Parkplatz nur für Wohnmobile. So findet Jeder seinen Parkplatz. Frankreich - touristischer Hot Spot am Meer. Zahlreiche Parkplätze, auch für Wohnmobile (10,-/Tag) Shuttle Busse zum Hot Spot. (Von den Gezeiten abhängig.) Deutschland - Ostsee : Viele Parkverbote für Wohnmobile. Selbst nur für das parken. Ein Paar aus Österreich reiste enttäuscht ab.
Angenommen, ich parke im Wald, dann ist dies ja meist Privatwald. Da wäre doch eine Anzeige nur möglich, wenn der Besitzer zufällig vorbeikommt, oder ?
@johannesbar9354 das Bundeswaldgesetz, sowie die Landeswald- und Naturgesetze regeln den Schutz der Wälder meistens unabhängig davon, wer Eigentümer des Waldes ist. VG Claude/ Social Team
Hast Du als 18 jähriger das Recht auf deinen Sitzplatz in der S-Bahn, wenn eine schwangere Frau stehen muss? Es gibt Dinge, die sind nicht verboten, aber unanständig! Für das Übernachten braucht er keinen Behindertenparkplatz für aussergewöhnlich gehbehinderte Personen.
@@clemens6807 danke hatte vergessen das es nur mal ums übernachten/fahrtüchtig wiederherstellen geht und nicht um dauer camping. Für ein paar Tage zum Stehen gibt es weiß Gott genug schönere Möglichkeiten. Und wir haben 2 rollis im Fahrzeug und 2 Berechtigungskarten.
@tiscali36 Zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit darf auch hier übernachtet werden. Den Behindertenparkausweis natürlich vorausgesetzt. VG Claude/ Social Team
@falkvonjaduczynski3075 Das kommt darauf an, wie bzw. wo du übernachtest. Zu beachten ist, dass Wildcampen in Bayern verboten ist, und auch Landeswald- und Landesnaturgesetze eingehalten werden müssen. Wenn du allerdings die eine Nacht dort beispielsweise auf einer Parkbank nächtigst, wird dies wohl nicht zu beanstanden sein. VG Andi / Social Team
Ich würde mir ein anderes Land suchen und dort die örtliche Gesellschaft unterstützen. Wenn man vor einer Fahrradtour erst ein Jurastudium und mehrjährige Gerichtsprozesse durchführen muss, dann ist das Land nichts mehr wert.
Ich liebe unser Land, und jedes andere auch. Aber Bayern ist schon sehr schön . Man darf sich nicht alles verbieten lassen, und einfach machen . ( Mia San Mia ) Und anscheinend,mach ich es richtig, ich hatte noch nie Probleme, dort wo ich genächtigt habe. @@Mission-Umwelt
@jani46395 Dies im öffentlichen Verkehrsraum möglich - Unter den im Video dargestellten Einschränkungen und sofern es nicht durch anderweitige Beschilderung unzulässig ist. VG Andi / Social Team
Es gibt auch ein Urteil, wo ein Wohnmobilfahrer und seine Partnerin das Wohnmobil geparkt und dann ein Restaurant aufgesucht hatten. In dem Restaurant hatten sie auch Alkohol konsumiert, so dass sie danach nicht mehr fahrtüchtig waren. Also übernachteten sie im öffentlichen Verkehrsraum. Hierfür mussten sie ein Bußgeld bezahlen, weil nach Argumentation des Richters die Fahruntüchtigkeit erst nach dem Parken durch den Alkohol herbeigeführt wurde, sie hätten also zuvor noch die Möglichkeit gehabt, einen geeigneten Übernachtungsplatz anzufahren. Allerdings war das Besondere an diesem Fall, dass das Übernachten in einem Landschaftsschutzgebiet erfolgt war.
_soweit mir bekannt darf man auch im Öffentlichen Verkehrsraum nicht "Wohnen", also auch 'ne Alkohol-Nacht oder ein Abend auf der Couch or dem TV-Gerät wären dann eine anmedldungspflichtige Sondernutzung. Es gibt aber Erfahrungsberichte dass es keinen Menschen interessiert, solang man sich denzent im Fahrzeug aufhält. Theoretisch wäre auch das Verspeisen von MezzDonneltz oder sonstigen FastFood im PKW eine Art "Wohnen" ...._ _Aber Lanndschaftsschutzgebiet ist schon bisschen Dumm, hätten die Leut:innen etwas kleverer sein müssen._
@@FrauHaferniehl was heißt denn wohnen in dem Zusammenhang? gibt es auch irgendwo ein richtiges verbot, oder reden wir einfach davon das Wohnen nicht legal möglich ist.
@@MusikCassette Nicht nur wohnen, sondern "Campingverhalten" Dafür genügt schon, wenn man auf einem eigenen Stuhl NEBEN seinem Fahrzeug sitzt =idR. bereits verboten.. In Frankreich würde sowas KEINEN interessieren. In Dtl. war ein größerer Parkplatz auch zum übernachten erlaubt. Aber nur auf vier Plätzen. Weil diese Plätze schon besetzt waren, stellte sich ein fünftes Wohnmobil auf den Parkplatz. Es waren noch immer freie Plätze für Alle. Aber das Fünfte störte trotzdem: Strafzettel und Platzverweis.
@@MusikCassette Man darf schon dort bleiben und übernachten. Aber bei Alkohol ist eine Genehmigung pflichtig, wegen "Sondernutzen." Denn wegen Alkohol = selber verursacht. Aber bei Übermüdung kann man nichts dafür, weil unvermeidbar.
@@sunnymas2656 also das irgendein nennen wir es einmal übereifriger Polizist da sein Ding dreht, klar wir sind schließlich in Deutschland. aber die Frage ist doch nach der Rechtsgrundlage.
Wie verhält es sich bei LKW-Fahrer die an Raststätten übernachten und oft am Fahrzeug Tische und Stühle aufstellen um zu essen.? Da sagt doch auch keiner was dagegen.
@michelshobbyecke6044 Es gibt natürlich keine Sonderregelung für Lkw-Fahrer, es gilt daher auch das Prinzip der Widerherstellung der Fahrtauglichkeit. Ob und in welchem Umfang Verstöße überhaupt geahndet werden, ist dann eine Frage des Einzelfalls. VG Andi / Social Team
@aeroglide, auf Wohnmobilparkplätzen ( Zusatzzeichen 1010-67) dürfen nur Wohnmobile und keine Pkw parken. Uns liegt keine Entscheidung vor, ob man auf Pkw-Parkplätzen - allerdings nur zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit - ein Dachzelt verwenden darf oder nicht. VG Marion/ Social Team
Bei steigenden Beiträgen wurden die Leistungen des ADAC mehrfach gemindert. Was sagt der Jurist dazu? Hat er dazu auch eine Meinung? Noch nie habe ich davon gehört, daß jemand bestraft wurde weil er im Auto schlief. An den Haaren herbei gezogene Probleme die es nicht gibt.
Es gibt viele Feldwege und Nebenstraßen, die öffentlich gewidmet sind. Das ist dann öffentlicher Verkehrsraum, in dem man sein Fahrzeug legal zB am Rand oder einer Einbuchtung abstellen kann. Und dort darf man dann auch seine Fahrtüchtigkeit wieder herstellen.
Ja, wenn dort KEIN Schild steht, dass dieser Platz gebührenpflichtig ist. Und daneben einen Internet-Adresse und ein QR -Code, wo man das online buchen muss.
@@Mission-Umwelt An Einbuchtungen oder kleinen Parkplätzen gesehen, neben der Straße. Oder wenn man nach einem kurzen Stück Feldweg auf so einen Platz stößt. Weil dieser Platz Privatbesitz ist, und der das veranlasste. ZB am Rand von landwirtschaftlichen Flächen.
Guten Tag in Minute 3:56 sprechen Sie von privaten Grundstücken. Hier sprechen Sie von parken. Das Video bezieht sich aber auf Übernachten. Können Sie das bitte noch einmal genau definieren. HAben Sie statt parken wohlmöglich übernachten gemeint ???
@info4camper Wir meinen hier Parken mit der Absicht dort dann auch zu übernachten. Auf Privatgrundstücken darf generell nur mit Erlaubnis des Grundstücksberechtigten geparkt und/oder übernachtet werden. VG Andi / Social Team
@@ADAC Danke für die Antwort. Leider ist das Thema auf privat Grundstücken sehr kurz gekommen und im Internet gibt es kaum Informationen darüber. Wäre super, wenn Ihr mal konkret aufklären könntet. Immer vorausgesetzt der Eigentümer genehmigt es und keine örtlichen Bechränkungen. Das Wohnmobil ist zu Gast beim Eigentümer. Darf man auf einen typischen Stellplatz übernachten ? Gibt es da ein Limit an Tagen ? Kann man z.B. auf den Rasen des Eigentümers fahren ? In der Einfahrt z.B. vor der Garage ? Es wäre schön wenn dieses Spektrum noch einmal genau dargestellt wird. Giobt es in den Bundesländern dazu einschränkungen ?
@@ADAC Danke für die Antwort. Macht doch bitte noch einmal ein Video dazu. Ich habe zwar schon Infos allgemein zu Deutschland bekommen von Eurer Rechsberatung zum Thema private Übernachtungenbekommen, aber in Zeiten wo Hotels etc. unbezahlbar werden, würden sich bestimmt alle freuen, wenn die Rechtslage zum Thema Übernachtungen mit dem Wohnmobil auf privaten Stellplätzen und Grundstücken (bewusst diese 2 Parameter gewählt) im Detail erklärt wird. Auch regionale Bundesland Abweichungen, sofern es welche gibt, sollten aufgeführt werden. Dieses würde es allen erleichtern und Nachbarschaftskriege verhindern, wenn jeder die Rechtslage kennt. Bitte auch genau darauf eingehen, ob es dann mit oder ohne Campingverhalten (Markisse, Trittsufe, Tische und Stühle) erlaubt oder verboten ist. Damit würde der ADAC allen Mitgliedern und Touristen das Leben deutlich erleichtern. Vielen Dank im voraus.
@info4camper Danke für die Anregung. Aber da es um das Parken auf Privatgrund geht und dieses von der Erlaubnis des Eigentümers abhängt, bestimmt auch dieser, wie mit seinem Eigentum umgegangen werden soll, d.h. wo geparkt / übernachtet werden darf, welche Flächen genutzt werden dürfen, wie lange das Einverständnis besteht, ob es Ruhezeiten gibt, ob es entgeltlich oder unentgeltlich ist, usw. 👍🙂VG Andi / Social Team
Ich übernachte seit 40 Jahren regelmäßig in PKWs, Bullis und in meinem Caddy. In Städten, auf Feldwegen, am Meer, auf Bergpässen, in ganz Europa. Bleib von Landschafts- und Naturschutzgebieten weg, verhalte Dich anständig und höre auf dein Bauchgefühl und deinen Verstand. Mich hat noch nie(!) jemand verjagt oder belangt.
@@herdifreund7715absolut übertrieben diese Regeln. In den Skandinavischen Ländern darf man überall stehen und sogar Feuer machen. In Deutschland kommt dafür gefühlt fast schon in den Knast. Jetzt kommt die Aussage ”Die Camper lassen aber dann überall ihren Müll liegen“. Das ist quatsch die Menschen die in die Natur fahren um diese zu genießen sind die letzten die dort den Müll liegen lassen. Wenn wir das machen haben wir meistens sogar Müll eingesammelt. Noch schlimmer sind dann die ganzen Förster/Jäger etc. die mit dem dicksten SUV in den Wald fahren aber wehe da steht einer und genießt die Natur. Oder die ganzen Spießer die einen dann wach klopfen auch im öffentlichen Verkersraum und felsenfest behaupten das sei verboten und wenn man nicht weiter fährt rufen sie die Polizei. 😂
Wenn ich ein KFZ nicht in die Verbotszone gefahren, sondern das KFZ dorthin geschoben habe (Motorrad auf einen befestigten Platz einer Grünanlage - also kein öffentlicher Verkehrsraum), dann ist es doch egal, ob das ein KFZ ist und müsste damit einem abgestellten Fahrrad gleich gestellt sein. Oder gilt das Verbot auch für Fahrräder? In meinem Fall waren dort zahlreiche Fahrräder abgestellt und ich habe für das Motorrad einen Strafzettel bekommen. Es ging nicht ums Übernachten, sondern ums Abstellen. Fürs Übernachten hätte ich sicher ein lauschiges Plätzchen gefunden, das nicht offensichtlich gewesen wäre - auf jeden Fall besser, als neben der Straße. 😉
Hallo @nativebikers, wenn ein Gebiet durch Beschilderung für Kraftfahrzeuge gesperrt ist, darf weder ein Auto noch ein Kraftrad dort „reingeschoben“ werden. Noch dazu, dürfte es schwer nachweisbar sein, dass das Fahrzeug nur geschoben wurde. VG Marion/ Social Team
@@ADAC In meinem Fall waren keine Verbotsschilder aufgestellt, aber Verhaltensregeln in der Grünanlage und zur Straße gab es befestigte Zufahrten und ein Platz mit Toilettenhaus.
E-Bikes bis 25 km/h mit Tretunterstützung werden juristisch wie Fahrräder behandelt. Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.
@nativebikers, habe bitte Verständnis, dass wir die Situation vor Ort aus der Ferne nicht beurteilen können. Wende dich zur Klärung am besten an die zuständige Kommune. VG
Ziemlich widersprüchlich: "Übernachten im Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht verboten" und "keinerlei Einschränkung hinsichtlich des einmaligen Übernachtens" - dann aber "Wildcampen ist Nächtigen an an jedem Ort, der kein öffentlich genehmigter Campingplatz oder Privatgrundstück ist" - sorry aber das passt nicht zusammen.
Das übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Das ist auf max. zehn Stunden begrenzt, und dabei ist Campingverhalten verboten. Wildcampen ist frei stehen mit #Campingverhalten. Die Hauptsorge ist, dass wildcampen = Müll, Fäkalien und Schäden an der Natur hinterlassen könnten. Und Camping- und Stellplätze haben idR. Einrichtungen und Personal dafür.
Soetwas ist typisch deutsch oder? Welches Problem sollte sich daraus ergeben, dass jemand ein paar Nächte im Auto, Camper oder LKW übernachtet. Wild campen, klingt wild aber…
Landwirte und Förster haben Angst, dass durch Müll verunreinigt wird. Und daran Tiere sterben könnten. Wenn da Gras gemäht wird, zum füttern von landw. Tieren. Da kann der Landwirt im hohen Gras nicht nach Müll suchen. Der aber ggf. auch gehäckselt und verfüttert werden könnte. Oder Wildtiere im Wald aus Konservendosen Reste heraus schlecken wollen. Aber mit ihrem Kopf stecken bleiben, und verenden könnten. Berüchtigt sind auch ringförmige Kunststoffbänder an Getränke-Packs.
Der Hotel- und Gaststättenverband hat das mal vorgerechnet was da an Umsatz entgeht. Unterstützt wird das vom Finanzministerium. So ein Porsche des Finanzministers zahlt sich nicht von selbst. Wo kämen wir denn hin, wenn da jeder einfach so im Auto übernachten würde?
@@bushcraftbuddycz Die Mehrwertsteuer, die beim Kauf eines Campingmobils anfällt, kann derjenige "dem Finanzminister" gar nicht angenehmer darreichen. Diese Summe bringt er in zig Jahren in den Wirtshäusern und Absteigen nicht zusammen.
@@Mission-Umwelt So Selbstversorger wie mich könnten schon der Alptraum jedes Tourismus-Beauftragten sein. Und dieser kleine Selbstausbau für insgesamt 2.000,-€ reißt den Finmanzminister auch nicht gerade in Begeisterung. Und dann will der noch auf den Campingplatz..... zum halben Preis. "Ich bin ein Auto....... kein Wohnmobil. !" Verdächtige Geräusche am Tor der Irrenanstalt:".... ich will REIN !!!"
Wahrscheinlich gehts nächstes Jahr für uns mit dem Wohnwagen nach Deutschland und da war dieser Beitrag sehr nützlich. Ironie Ein "Was ich mir bei so einigen deutschen Touristen in Norwegen abgeschaut habe ist das man in Deutschland wahrscheinlich das Grauwasser und tlw auch die Chemietoilette zb auf Waldparkplätzen entleert, wenn man mal "Gross" muss kann man anscheinend in irgendeinen Garten gehen und zb das Erdbeerbeet nutzen, man markiert jedoch die Stelle mit weissen Nassservietten damit der Eigentümer gewarnt ist und anstelle von den Campingplatz zubezahlen für Übernachtung und dem was inklusiv ist sucht man sich einen Parkplatz in der nähe und schleicht sich in das Servicehaus um es gratis zu nutzen." Ironie aus Da sowas leider kein Einzelfall ist vermute ich mal das sowas dann wohl in Deutschland erlaubt ist oder warum praktiziert man sowas im Ausland?
Was viele auch oft übersehen: auf ausgewiesenen Parkplätzen mit dem Zusatzschild Pkw darf man mit dem Wohnmobil nicht einmal Parken, geschweige denn Übernachten.
Ganz Easy, wer sich über Regeln informieren muss sollte es lieber lassen. Eigentlich sollte ja klar sein wie man sich so verhält das man toleriert wird 🎉
Meine Freiheit fängt bei dem Sauerstoff an, welches meine Mitbürger mir wegatmen. Weg mit den Leuten! Davon profitieren wir alle, bis auf die Menschen, die noch nicht auf Sauerstofffalschen umgestiegen sind.
@@lXoT1mUpLsyGeeZdguWl20gT Wenn die Behörden Wind davon bekämen, würden sie dessen Freiheit sehr schnell zugunsten Deiner einschränken! Die Autoreifen nehme ich Dir allerdings nicht ab...
@kensu630, wenn das Parken nicht durch anderweitige Beschilderung unzulässig ist, darf das Wohnmobil im öffentlichen Straßenraum parken. VG Marion/ Social Team
Moin, in SH gilt wohl eine andere Regelung. Dort wird es von den Behörden in jedem Fall nicht gestattet außerhalb von Campingplätzen oder Wohnmobil Stellplätzen zu übernachten. Es scheint wohl hier ein Gerichtsurteil als Grundlage genommen um Bußgelder einzukassieren.
Hallo Mark, eine solche Regelung in SH bzw. das von dir angesprochene Gerichtsurteil ist uns nicht bekannt. Falls du das Aktenzeichen des Urteils kennst, teile es uns doch mit. VG
@@woasianed9010 Siehe oben? Was interessiert mich Deine Heimat? Allein der Begriff bringt mir schon die Kotze auf die Lippen. Und in den "Ruhrpott", den Du vermutlich nur aus RTL2 Reportagen kennst, fahre ich vermutlich auch nicht. Aber immer noch lieber als nach Bayern.
@@Mission-Umwelt Das Bayern zu einem autonomen Land oder Staat außerhalb Deutschlands werden sollte um sich in seiner Eigenständigkeit sonnen zu können.
Pedelec bis 25 km/h mit Tretunterstützung , nein! E-Bike bis 45km/h ohne Tretunterstützung = Kleinkraftrad, ja! E-Bike bis 25km/h ohne Tretunterstützung = Mofa, ja!
Ist mir vollkommen Wurscht. Wenn ich anhalte mache ich Pause, und fahre demnächst weiter. Wildcampen ist mir auch wurscht, da ich meinen platz immer sauber mache. Oder was glauben die Buben in Bayern, wo ich mein Bäuerchen mache. Das geht die nix an, auch wenn sie es gern anders hätten
@@rainerschroer6739 , _solang Leute sich benehmen und die Plätze sauber hinterlassen, sehe ich kein Poblem ... für Vermüllung sämtlicher abgelegener Parkplätze, besonders in größeren Städten, sehe ich andere Verursacher._ _aber Spanien und Portugal haben wohl Probleme mit Camper die gern ihre Hinterlassenschaften nicht mitnehmen._
@@rainerschroer6739 Wenn man keine Spuren hinterlässt, stört das Keinen. Und nieder gedrücktes Gras richtet sich nach drei Tagen wieder auf. Übel ist, wer Müll, Fäkalien, und Brandlöcher vom Lagerfeuer hinterlässt. Oder die Botanik beschädigt hat. Aber inzwischen haben so Manche in Dtl. den Profit entdeckt. Und kostenlose Plätze wurden gebühren- und buchungspflichtig. Der Platz selber bietet das Gleiche, wie bisher. In Frankreich gibt es ua. 800 kostenlose Stellplätze. ggf. mit öff. Toiletten, Mülleimer oder Container, kostenlose Entsorgung, usw. Und dort darf JEDER mit seim Fz. stehen und übernachten. Nicht nur Wohnmobile. Einfach nur, damit die Leute nicht wild campen. Und der Müll sachgerecht entsorgt wird. Während in Dtl. meistens auf solchen Plätzen NUR Wohnmobile stehen dürfen. Und nicht mal Wohnwagen-Gespanne. Aber weil sie kostenlos sind, werden sie ggf. nicht kontrolliert.
Wer seine Hütte im bayrischen Naturschutzgebiet hat darf alles. Forstwege befahren, Whirlpool und Sauna einbauen, Orgien feiern, übernachten, schnarchen, Müll verbrennen, grillen. Einfach alles was ein armer Schlucker halt nicht darf.
@@ADAC bin seit 1987!!! ADAC Mitglied, Ehemann und Tochter sind auch Mitglieder. Hilfreich war ADAC bei uns schon 3 x bei Batterieproblemen mit 1 x Abschleppen und mal eingesperrtem Schhlüssel. Gut ist Reiseservice wie Vignette Kauf vor Urlaub ( Österreich, Schweiz.) Ich als Oldschool finde die Papier Reiseinfos am besten, trotz Internet. Die Papierlandkarten mit Tipps sind super weil übersichtlich nicht zu bunt und auf den Punkt gebracht.
Mein leeres Wohnmobil bis 3,5 Tonnen darf ich überall parken wo auch jedes andere Auto parken darf aber während es dort parkt, darf ich nicht drin sein😂 Ehrlich, hat mich noch nie gekümmert und noch nie Probleme gegeben selbst mitten in einem Wohngebiet nicht. Ich bevorzuge übrigens Friedhof Parkplätze, schön ruhig und Wasser gibt's auch😅
Die Plätze sind PARKplätze. dh das Fahrzeug darf dort parken - der Fahrer selber nicht.
Ausnahme: Wenn übermüdet.
Wenn auf Stellplätzen Wohnmobile erlaubt sind, dann dürfen dort nur Fz. stehen, die als Wohnmobil zugelassen sind. Dagegen idR Wohnwägen dürfen nicht. Denn der Platz braucht dafür eine extra Gehnehmigung.
Und die ganze Bürokratie gerät ins wanken, wenn ein "Sonder-KFZ Camping " auftaucht.
Es ist zwar auch zum wohnen, aber NICHT als Wohnmobil zugelassen.
Ja, einen Vorteil haben Friedhofparkplätze auf jeden Fall, man hat ruhige Nachbarn 🤣 und man stört meist auch niemanden
Wasserentnahme bei einem Friedhof ist rechtlich Diebstahl.
Lasst euch da nicht erwischen.
Auch sollte man die Totenruhe wahren.
Die Beschilderung an Parkplätzen mit dem Zusatzschild „für Campingfahrzeuge verboten“ nimmt täglich bei uns zu.
Und wenn die Wohngebiete dann auf 2,8t begrenzt werden, ist das Übernachten dann auch dort vorbei.
Wie immer: die Dosis macht das Gift - und die Camperflut ist die schiere Pest.
@@Dein-Ernst-oder-was Ja, und da bekomme ich ein breites grinsen. Weil mein Fahrzeug NICHT als Wohnmobil oder Campingfahrzeug zugelassen ist.
Auch bei der HU ist das einfacher.
Weil dem Prüfer nicht interessiert, was IM Fahrzeug ist. zB ob Gasanlagen ?
In der Praxis geht es darum, dass die Parkplätze für Tagesbesucher frei bleiben. Und nicht tage- oder wochenlang von Campern blockiert werden.
Wir sollten mal den Bürokraten das Verbieten verbieten……
Sie habe das mit der Demokratie nicht verstanden, nicht die Bürokraten verbieten, sondern die Parlamente üben die Reglementierung über Gesetze aus. Wenn sie das ändern wollen müssen sie sich wählen lassen und die Gesetze ändern. Sie zielen mit ihrer Kritik auf die Falschen.
@@hans-uweflunkert7042 Nun, vielen Dank für den Hinweis. Es ist mir bewusst, wie Gesetze funktionieren (oder auch nicht). Daher galt dieser Aufruf auch der Politik 😁. Ich wüsste jedoch mit meiner Zeit wirklich Besseres anzufangen, als in die Politik einzusteigen, da ich weder Fußball, noch Karneval, noch alkoholische Getränke mag, hätte ich auch keine Chancen gewählt zu werden.👋🏻👋🏻
@@Groegselmaschupp dann sollten sie weiter schlafen
Oder einfach die Bürokraten verbieten?
@@Groegselmaschupptypische Antwort der Untätigen
Guten Abend gut zu wissen. Früher nach Konzert Aufbau,im Auto übernachtet,mit Kissen und Decke . Auf dem Parkplatz.War oft total übermüdet. Also STVO sagt okay. Danke für Thema.
"Schlechte Nachrichten für Wohnungslose: Leider müssen sie zur Vermeidung von Bußgeldern für die Dauer ihrer Wohnungslosigkeit auf ihren Schlaf verzichten. Wir empfehlen ihnen den Erwerb einer Wohnimmobilie.
Wir bitten um ihr Verständnis!" 🥳
In den USA ist es teilweise verboten obdachlos zu sein und die Leute gehen dann tatsächlich in den Knast, wo sie "Zwangsarbeit" vollrichten müssen... so witzig ist das gar nicht 🙈
Was tut der ADAC eigentlich FÜR Camper, Trucker, Kraftfahrer ?
Nichts ... Zuletzt begrüßte man auch noch das Vorgehen der Stadt HH gegen Wohnmobile ...
@@info4camperNichts, sie erklären uns die geltenden Regeln.
@@babsi3154 Was tut der ADAC gegen die stetig steigende Ausgrenzung der Wohnmobilfahrer durch Verbotschilder ?
In Spanien dürfen z.B. Wohnmbilfahrer nicht diskrminiert werden. Dann würden wohl 99% der Verbotschilder auf PArkplätzen fallen.
Was tut der ADAC gegen die Diskrminierung von Wohnmobilen auf den Autobahn PArkplätzen, wo die Beschilderung nur zwischen quer stehenden PKW und LKW unterscheidet. EIn Wohnmobil darf dann dort nicht halten. Was macht der ADAC ... NICHTS
Es ist in Deutschland mittlerweile einfacher zu merken was erlaubt ist. Alles andere ist verboten!
Leider, leider wahr.
D auf geradem Weg in die Diktatur, wenn "man" uns nicht vorher durch Kriegstreiberei schon zerstört.
Parkieren ist für mich parkieren, egal was ich im Auto mache. Nichts rausstellen und niemanden stören natürlich!
Gruss aus Nordschweden
Meine Regel ist: Wo mein Auto legal (!) parkt, werde ich ja wohl auch darin schlafen dürfen. Das kann auch der Wanderparkplatz sein, wenn da keine zeitl. Beschränkung vorgegeben ist. Wie sollte man es auch vermitteln, dass mein Auto geparkt sein darf, ich aber nicht darin schlafen darf. Klar, Camping ist was anderes.
Auch für Wanderparkplätze können spezielle Vorschriften gelten. zB wegen dem Landschafts- oder gar Naturschutz.
Auf so einem Parkplatz waren dort vier Wohnmobile erlaubt, auch zum übernachten.
Das Fünfte aber nicht, und bekam einen Strafzettel.
@@sunnymas2656 Welcher war dann aber der fünfte?
@@rolandbrenner1673 Der Fünfte stand nicht auf einem markierten Wohnmobil-Platz. Sondern zwischen parkierten PKW.
Und so wie dieses Wohnmobil stand, nicht erst seit Stunden, sondern seit Tagen.
@@rolandbrenner1673 Auf Parkplätzen die so ausgezeichnet sind, ist es i.d.R. Regel und der Logik folgend IMMER genau das Fahrzeug, dass 1. nicht auf einem entsprechend markierten Platz steht ODER das, 2. das als letztes angekommen ist. Und letzteres wiederum ergibt sich i.d.R. durch 1: Ausnahme von der Regel/Logik: Der Fahrzeugführer eines der "erlaubten" Fahrzeuge war so dämlich, nicht in einem markierten Bereich zu parken.... DANN wird man für seine Dämlichkeit bestraft, was m.M.n. auch korrekt ist.
@@sunnymas2656 Dann waren dort sicherlich Rote Lämmchen drin 🥰😍🤩😘😋😛😜🤪😝🥳💋💋💋💋👙👠👠
„Darf man im Wohnmobil übernachten?“ Auf so eine Überschrift muss man erst mal kommen! Bald kommt bestimmt „darf man auf einem Stuhl sitzen“ und „darf man in einer dusche duschen?“
Guter Vergleich.
Aber die meinen das in Dtl. etc. wirklich ernsthaft.
Man darf leichter damit parken, als übernachten.
Die Nerven der Bürokraten rotieren.
Wenn man in seinem Wohnmobil übernachten will. Obwohl man genau für diesen Zweck dieses Fz. baute und kaufte.
Noch extremer: Wenn man das Gleiche in einem Wohnwagen machen will.
Denn dafür brauchen Stellplätze eine extra Genehmigung.
Die meisten Stellplätze haben aber nur eine Genehmigung für Wohnmobile.
Und schon wird der "deutsche Michel" an der Nase herum geführt. Was er überhaupt machen darf - und was Alles nicht.
du musst neu in deutschland sein...
es wird noch besser: du darfst das wohnmobil auf deinem grundstück als fahrzeug parken, aber du darfst es nicht als als raum zum übernachten oder aufenthalt nutzen...
@@Andy-t2q5i Das hatten wir früher in der Gastronomie.
Das eigene Personal und auch der Geschäftsführer durfte sich nicht in den Gastronomie-Räumen aufhalten.
An bestimmten Tagen und Uhrzeiten.
Ein Bauwagen-Bewohner durfte nicht mehr dort wohnen.
Obwohl er die Genehmigung des Grundstück-Eigentümers hatte.
Aber solche Verbote auch auf dem eigenen privaten Grundstück, sind schon sehr absurd.
@@lXoT1mUpLsyGeeZdguWl20gT insgeheim ja. wo kein kläger, da kein richter lol
Kurz gesagt. Wir Deutschen stellen massenweise Camper her. Aber per Gesetz ist Camping prinzipiell verboten. Deutsche Logik.
zu kurz gesprungen …
Stell dir vor, das ist mit Kriegswaffen oder Giftstoffen genauso.
Wie toll das wir in einem Freien Land leben :)
Ja, nicht wahr? 🤮
Ich könnte dem Inhalt überhaupt nicht folgen: WARUM ist der Tisch schief?!?!????????
Zum Thema passend, weil Stellplätze selten "im Wasser stehen bzw. sind"
:D:D:D
Die Kameraeinstellung ist echt unglücklich.
Optische Täuschung. Der Tisch steht nicht parallel zur Kamera.
Weil wir nicht am Äquator wohnen. Ist doch logisch 😉
Ach so schönes juristisches Deutsch! Wir lernen "erlaubnispflichtig", "Sondernutzung", "verweilen", "Bemessung der Bußgelder".
Ach, was erwatest Du denn bei einem juristischen Thema?
Also eine Sprache von Typen die der Gesellschaft sicher keinen Mehrwert bringen, die mehrwertbringende Gesellschaft jedoch um deren gerechten Lohn berauben. Nennt sich im Sprachgebrauch auch Juristen und Justiz.
@@bushcraftbuddycz Warte, bis du einen brauchst!
@@ReneGrothmann Was sollte ich brauchen? Einen Juristen? Wozu? Wenn ich zu viel Geld habe, dann kann ich das auch im Ofen verbrennen. Wenn Juristen für erbrachte Leistungen ihr Geld bekommen, dann können wir weiter reden. Aber für ein Geschwafel und verlorene Prozesse auch noch Geld verlangen kann man sich sparen. Das ist wie wenn der Maurer erzählt was er für tolle Häuser bauen könnte. Am Ende für einen Haufen Bruchsteine dann trotzdem die Rechnung für ein tolles Haus stellt. Kann man sich einfach sparen.
@@bushcraftbuddyczIngenieure und Handwerker bauen Länder auf, nutzlose Juristen zerstören sie. Bestes Beispiel ist das raubritternde Politikerpack! ADAC, sorge lieber für freie Stellplätze wie in Frankreich und nerve nicht die Leute mit solch einem Verbotsparagrafenscheiss.
Danke! Ich plane für demnächst, ab und zu in den Schwarzwald oder die Alpen zu fahren, um am nächsten Morgen Fotos in der Natur zu machen. Gut zu wissen, dass ich auf dem Parkplatz im Van die Nacht davor übernachten darf.
Outdoor übernachten?
Ist das wie sleeping im Freien 🤔🙄?
Gutes Video. Mal ne Frage zu Dachzelten: ich habe gehört, solange das Zelt auf dem Dach nicht über die Maße des Autos hinausragt (Spiegelbreite und eben nach hinten über die Anhängerkupplung), ist es auch erlaubt, da oben auf öffentlichen Parkplätzen zu pennen. Stimmt das?
Es gibt ja Dachzelte zum Heraufkurbeln oder mit Dämpfern, die wirklich nicht über die Fahrzeugbreite hinausragen und welche, die man zur Seite aufklappt und die somit mehr als eine parkbucht beansprucht. Wie ist da die Rechtslage?
@Plou_Hbgfr Es kann sein, dass die Behörde schneller eine verkehrsfremde Sondernutzung annimmt, wenn man die öffentlichen Verkehrsflächen mit einem breiteren Zelt übermäßig in Anspruch nimmt (=> also mehr als zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit nötig ist). Gerichtsentscheidungen dazu sind uns aber nicht bekannt. VG Claude/ Social Team
@@ADAC vielen Dank für die Antwort.
@@Plou_Hbgfr Immer gerne! ✌
Beim Landwirt anklopfen und zu 99% darf man irgendwo auf seinem Grund parken.
Park4Night usw. sind ja voll mit Tips.
Bei Park4Night muss man aufpassen. Keine Sicherheit, ob das erlaubt ist, was da eingetragen wurde.
zB wurden ungenutzte Flächen als Übernachtungsplätze eingetragen.
Deren Landwirt = Eigentümer wusste aber nichts davon.
Landwirte haben auch das Geld entdeckt. Und dann kann eine Nacht 8 Euro und mehr kosten.
wie zB. auf einem Parkplatz für landw. Geräte und Fahrzeuge, neben den Weiden.
Manche Winzer bieten Plätze an, in ihren Weinbergen. Aber ebene Flächen, gut befahrbar.
Mit grandioser Aussicht.
Bei einem Anbieter wurden vorab gleich Mindestaufenthalt vier Nächte verlangt.
Mit den entsprechenden Gebühren dafür.
Dagegen bei "Landvergnügen" wird der Kauf ihrer Produkte erwartet, aber keine Bedingung.
Manche bieten sogar Strom, WCs etc. an. Aber nur kurze Aufenthalte möglich.
Dafür ggf. auch mit Wohnwagen möglich.- Aber keine Zelte.
Aber kostenlos ist auch möglich. Wenn deren Eigentümer oder Pächter es erlauben.
Welche gibt es noch bzw. Kannst du empfehlen?
@@OrangeTabbyCat Am Besten gefällt mir Camperkontakt.
Ausführliche Datenbank, die von der Firma gepflegt wird. Mit vielen Infos und Fotos vom Platz.
Datenbestand seit 16 Jahren.
Gibt es als kostenlose Version, oder erweitert zum billigen Jahres-Abo.
Landvergnügen, in Ö Schau aufs Land
Stellplatz Radar. Ist zwar auf Wohnmobile ausgelegt, aber wo Wohnmobile stehen dürfen, dürfen auch immer Autos (Minicamper und co stehen!)
Am besten über kostenfreie Apps bei privaten Menschen auf dem Acker oder Garten schlafen.
Homecamper
Couchsurfing
Etc. Es gibt viele nicht kommerzielle Börsen, wo Privatleute kostenfrei bei Privatleuten übernachten können.
Es gibt schon solche Plattformen
Wäre mal interessanter, zu erfahren, was in Deutschland ERLAUBT und nicht verboten ist... 😂
Atmen ist überall erlaubt. Steuern zahlen auch......
Schaffst du den logische Umkehrschluss? Überlicherweise steht in Rechtsvorschriften, was nicht in Ordnung ist.
@@ts1730 Da ist aber der große Unterschied zu vielen anderen Ländern.
In Deutschland wird zuerst geprüft, ob und wie man was erlauben will.
In anderen Ländern wird geprüft, ob und wie man überhaupt was einschränken oder verbieten müsste ?
@@sunnymas2656 Sorry aber das klingt arg nach der gefühlten Wahrheit eines verbitterten Menschen. Es ist doch völliger Quatsch, Deutschland eine Verbotskultur zu unterstellen und anderen Ländern das Gegenteil. Wo wirst du denn in deiner Freiheit eingeschränkt? Was genau darfst du denn nicht machen, was dir so wichtig ist? Bist du mal mit einem (Camping-)Fahrzeug in in einem anderen Land gewesen? Deutsche Bußgelder sind ein Witz in Vergleich zu anderen Ländern (z.B. Spanien). Und Vorschriften gibt es im Großteil des europäischen Auslands genau, mit eher strengerer Auslegung.
@@sunnymas2656 Das ist genau der Grund, warum ich dieses Land so liebe. 😁😂
Frage zum Thema … wir haben einen VW-Bus California…
Zum einmaligen Übernachten (Erhaltung der Fahrtüchtigkeit) wie im Bericht dargestellt …
Darf ich das Dach ausklappen und schlafen oder wird dies schon als Campen oder wildes Campen eingestuft?
Hallo Stefan, uns ist keine Entscheidung bekannt, ob man das Dachzelt verwenden darf oder nicht. Zur Widerherstellung der Fahrtauglichkeit sollte das aber in Ordnung sein. VG Marion/ Social Team
Nur eine Frage bleibt: heißt Übernachten schlafen oder auch sich im Wohnmobil aufhalten zwischen 22 und 8 Uhr ? Fahruntüchtig mit Promille aber noch munter z.B.
Im öffentlichen Straßenraum gilt das im Video Gesagte: zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit (!) darf übernachtet werden. D.h. Nachts Party im Camper ist eher nicht erlaubt. 🕺🍾❌
@@ADAC danke. Aber das war nicht gemeint. Wieviel Tage darf ich, jeden Abend müde und fahruntauglich, an der selben Stelle meine Fahrtaugkichkeit wieder herstellen ? Und was droht mir an Strafen in Deutschland, wenn ich täglich einige Meter mit dem Wihnmobil weiter fahre und dann ,total übermüdet, wieder in Schlaf verfallen, im öffentlichen Straßenrand?
Wenn man mehrmals am selben Ort zur "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" schlafen möchte, besteht schon der Verdacht, dass es sich eher um den Zielort handelt. VG
@@ADAC heisst selber Ort selbe Ortschaft oder nur selbe Straße?
Gemeint ist an der selben Stelle,
Parken nach Zeichen 314 mit den entsprechenden Zusatzzeichen verbieten in Deutschland zum Beispiel fast flächendeckend, dass man mit dem Wohnmobil überhaupt einen Autobahnpark- bzw. Rastplatz anfährt. Die gängigen Zusatzzeichen weisen in der Regel nur Flächen für PKW, LKW und eventuell Busse aus. Wenn man sich also strikt an die Regeln hält, dürfte man mit dem Wohnmobil nirgendwo stehenbleiben, auch nicht für eine 5 Minuten Pause oder des Restaurantbesuch.
Höchstrichterlich zwar noch nicht entschieden, aber ja - genaugenommen - A-Karte! Aber Achtung, das Zusatzschild 1010-50 (das normale Auto von vorn) schränkt die Nutzung durch Wohnmobile NICHT ein! Das Schild 1010-58 (Auto von der Seite) allerdings schon...
@@Mission-Umwelt Sehr gute Information. Vielen Dank, malu8653!
@@wolfw2225 dann gut für die Großen über 3,5 t. Zumindest an dieser Stelle. Wird lt. StVO wirklich nur Pkw und Busse ausgeschlossen.
Aber bei den unter 3,5 t ist es trotzdem so. Wohnmobil ist Sonder-Kfz und somit kein PKW. Auch wenn es von außen wie ein "normaler" Transporter aussieht, wenn es als Womo eingetragen ist, dann ist es rein rechtlich nicht gestattet, dort zu stehen. Übrigens wäre das auch bei Transportern mit LKW Zulassung das gleiche. Ob das kontrolliert und geahndet wird ist beim rechtlichen Grundsatz erstmal zweitrangig.
Der Gesetzgeber ist da normalerweise gefordert. Das einfachste wäre, das Zusatzzeichen nicht explizit Pkw zu benennen, sondern allgemein Kraftfahrzeuge bis 3,5 t.
@@wolfw2225wieso will man bitte mit nem Wohnmobil auf nem Rastplatz parken?
@@Mission-Umwelt bevor ich schlafen gehe baue ich die Schilder immer ab. Also, immer passendes Werkzeug dabei haben😇😇
Die wichtige Frage ist doch, muss eine Straße ersichtlich nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehören? Wie erkenne ich das? Ich kann ja schlecht bei der Behörde anrufen als Besucher und wegen jeder Straße fragen.
Richtig, das wäre das eigentlich interessante gewesen. Ein Laie erkennt das tatsächlich kaum.
@reisechronistin Dies lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Bei Straßen, die man ohne Einschränkungen befahren kann, muss man wohl eher davon ausgehen, dass es sich um eine öffentliche Straße handelt. VG Andi / Social Team
@@ADAC danke schön
👍
Es steht doch dort: Privatstraße, Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei, usw.
Übernachtet lieber im Ausland und Ihr schlaft in Ruhe, Frieden und ohne vorherige Konsultation eines Anwaltes im beschlafenen Bundesland.
Ausland ?
Vielleicht in Tirol bis zu 5000,- € Strafe (2025) und auch dort gibt es bestimmt
einen "Anzeigenhauptmeister" wie von Cham ! 🤑🤣😏
(Wildcamping gild für die ganze EU)
@ Stimmt. Die fast gleichen Gesetze. Es wird aber kaum denunziert. Das ist ein deutsches Phänomen. Meine Erfahrung.
@@koax9415
Danke für deine schnelle Antwort 👍!
Wie sieht das mit Wohnwägen aus? Habe mal gehört dass wenn diese ans Zugfahrzeug gekoppelt sind zählt es quasi wie ein Wohnmobil. Die Frage zur widerherstellung der Fahrtüchtigkeit ist geklärt, aber darf man dann damit auch auf öffentlichen Parkplätzen stehen die mit dem Zusatzschild Wohnmobil sind?
@motorenbastler9289 streng genommen, dürfen auf Parkplätzen, die mit dem Zusatzzeichen 1010-67 gekennzeichnet sind, auch nur Wohnmobile parken. Für das erlaubte Parken von Gespannen gibt es ein eigenes Zusatzzeichen, nämlich Zeichen 1010-59. VG Marion/ Social Team
@ADAC Wie sieht es aus, wenn ich nach dem einmaligen übernachten feststelle, dass ich (aufgrund von Vorerkrankungen) mich doch noch nicht wieder als fahrtauglich einschätze und eine weitere Nacht im Womo schlafe?
Dann sollte die Frage gestellt werden, ob du für das Führen eines solchen Fahrzeuges überhaupt noch geeignet bist 🤷♂️
@liliillill3444 Das kommt auf den Einzelfall an. Hierzu liegen uns noch keine gerichtlichen Entscheidungen vor. VG Andi / Social Team
So geht's mir auch, ich nur alleine darf als alter Familienvater unser 4,25t WoMo fahren. Und nachdem wir die örtliche Gastronomie gefördert haben, kann ich meist keinen Meter mehr fahren. Am nächsten Tag parken wir ganz normal und dann geht's von vorne los. Wieder eine gute Gaststätte entdeckt...
Parallel eine paar Erkrankungen verlangen auch verantwortungsvolles Handeln im Sinne der Sicherheit.
Was ist, wenn auf einem Parkplatz das Schild steht: P nur PKW. Ist dann Wohnmobil verboten? Oder das Schild "Übernachtungen jeglicher Art verboten", das man in der STVO gar nicht findet???
@mlowack, wenn ein Parkplatz mit dem Zusatzzeichen 10048-10 - "nur Pkw" - beschildert ist, dürfen dort keine Wohnmobile parken. Wie auch im Video bei 0:55 angesprochen, beschäftigt sich die StVO an keiner Stelle mit Schlafen oder Übernachten im Fahrzeug, Insofern gibt es auch kein solches Schild. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Ja, danke, somit ist dieses Zeichen wirkungslos. Aber bei PKW-Parkplatz....ich meine ein WoMo ist nichts anderes als ein PKW, oder? Steuerlich jedenfalls. Hier in RP und BW findet man seit dieser Saison nicht einen einzigen Parkplatz, wo man mit dem WoMo stehen darf, also kein 5 min. Ich meine, dagegen müßte die Industrie einschreiten...
Ist es in Deutschland erlaubt, obdachlos zu sein und z.B. auf dem Gehweg zu übernachten?
Falls ja, dürfte (müsste) der Wohnmobilist sein korrekt geparktes Fahrzeug nachts verlassen und in der Nähe im Freien übernachten!?!
Darf man wenn man mit dem Auto unterwegs ist auf dem Autobahnrastplatz für eine Nacht ein Zelt für die einmalige Übernachtung aufstellen? ( Wurfzelt ).
Du darfst erst mal tief durchatmen
Meines Erachtens nicht. Du darfst z.B. im Wohnmobil übernachten, aber nichts davor stellen. Zelt ist für mich das Gleiche.
Zelt aufstellen ist Wildcampen … und das ist verboten … aber … wenn es keinen Kläger gibt gibt es auch keinen Richter. Ist ein spiel auf gut Glück.
Man gut, dass wir seit Jahren in anderen Ländern unterwegs sind (aktuell in Kyrgyzstan).
Ich hatte ein paar mal versucht den Einheimischen in anderen Ländern zu erklären wie die Regelungen in Deutschland sind und die konnten es überhaupt nicht verstehen wovon ich überhaupt rede 😆
Aber natürlich sind Bevölkerungsdichte und die Anzahl der in Autos Schlafenden/ Wohnenden in vielen Ländern deutlich geringer als in Deutschland.
Deutschland wird, wenn es so weiter geht, bald kollabieren!
Dann fahre mal nach Tirol bis zu 5000,- € Strafe (2025) ! 🤑🤣😉
Heutzutage hat Camping nichts mehr mit Freiheit zu tun, nur noch Gesetze + Abzocke
oder man fährt in die Wüste !
Mir fällt es nicht immer leicht solchen Episoden von Recht zu folgen. Fahre seit ca. 40 Jahren Womo und habe dank Deutscher STVO noch nie Probleme gehabt im öffentlichen Raum, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, zu übernachten. Nach vorherigem Fragen auch auf priv. Grund nicht. Da haben wir im Ausland andere Erfahrung gemacht.
Das kann ich nur bestätigen!
Zum Thema "Campingverhalten": Mein Bett zum "wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit" befindet sich im Aufstelldach. Wenn ich also das Dach aufstelle, ist das dann Campingverhalten? Noch schwieriger ist es ja dann mit Dachzelten.
ln Spanien wäre es nicht erlaubt. Dort darf man die Umrisse des Fz. nicht verändern.
Nur dann auf Camping- und Stellplätzen.
@@sunnymas2656 Und das ist gut so, wenn man sich den Dreck anschaut, den viele Wildcamper auf Parkplätzen hinterlassen. Irgendwie nach dem Motto: Ist ja nicht mein Land, da lass ich mal die (Drecks)Sau raus.
@@herdifreund7715 Wie sie das ausgerechnet den "Wildcampern" zuschreiben wollen, verstehe ich allerdings nicht.
...und nachts alles vollkacken weil die Toilette fehlt...
@@tinawol6765 Eine Toilette sollte Pflicht sein, in jedem Wohnfahrzeug. Sonst keine HU Plakette.
Zur Herstellung der Fahrtüxhtigkeit ist es gestattet.
Wenn das die Rennleitung nicht möchte, dann lasse ich mir das schriftlich geben.
Also der Fahrer darf im Camper schlafen um seine Fahrtauglichkeit wieder zu erlangen, Frau und Hund müssen draußen warten, die fahren ja nicht. :) Wobei man darf auch seine Frau nicht in der Wildnis aussetzen. Beim Hund ist das dann auswildern, also erlaubt.
Rolf Zacher lebte laut Medienberichten 2008 ganz und gar in seinem Kombi. Mit 500 EUR Rente konnte er sich keine Wohnung leisten. Das scheint damals in Berlin kein Problem gewesen zu sein.
Berlin! 🙄
Wenn irgendwo auf einem öffentlichen Parkplatz ein Wohnmobil für eine Nacht steht und am nächsten Tag weiterfährt, ist mir das ziemlich egal. Nicht egal ist mir hingegen, dass in einer recht schmalen Straße in meinem Wohngebiet gleich zwei Wohnmobile ständig hintereinander dauergeparkt stehen, also ca. 45 Wochen im Jahr vor den Häusern ihrer Eigentümer auf öffentlicher Straße darauf warten, dass die Eigentümer damit ein paar Tage in Urlaub fahren. Nicht nur, dass man beim Vorbeifahren an den beiden (noch dazu grottenhässlichen) Wohnmobilen aufpassen muss, nicht am Bordstein anzuecken, nein, das eine Wohnmobil steht auch so nah an der Straßenecke, dass man die Straße nicht einsehen kann und somit die rechts-vor-links-Regelung an der Einmündung nicht sinnvoll beachten kann - man sieht eben nicht, ob da jemand auf der vorfahrtsberechtigten Straße an den dort parkenden Wohnmobilen vorbeifährt, um dann auf die andere Straße abzubiegen. Ebenso muss man beim Rechtsabbiegen in diese Straße sofort auf die Gegenfahrbahn fahren, weil rechts die beiden WoMo die Spur blockieren. Das örtliche Ordnungsamt scheint sich dafür nicht zu interessieren, das kontrolliert jetzt in der Saison lieber am nahegelegenen Baggersee, dass dort auch ja niemand Baden geht. Muss man denn erst zum Denunziant werden, bis sich ein Amt für solche Verstöße gegen die StVO interessiert? Andere Leute parken ihren Wohnwagen ja auch gegen Entgelt in einer Halle, damit der nicht unerlaubt wochenlang auf der Straße steht.
Wir wären nicht Deutschland, wenn wir nicht für jeden cm eine Vorschrift hätten.
Darf ich auf einem gekennzeichneten Parkplatz (ohne Hinweis auf zeitliche Begrenzung oder Parkschein/Parkscheibe einmalig im Bulli übernachten?
Natürlich! Max. 10 Stunden!
@@Mission-Umwelt danke
@tiscali36 Im öffentlichen Straßenraum gilt das im Video Gesagte: zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit darf übernachtet werden. VG Claude/ Social Team
@@ADAC also eine Übernachtung nicht? Szenarische Darstellung: wir fahren von Hamburg nach München, halten Samstag Mttag in Hannover. Nacht, Shopping, irgendwas und Sonntag Mittag weiter. Anderes Beispiel: Samstag in Hamburg ein Event besuchen und Sonntag wieder zurückfahren.
@Moto_Blog Wie wir bereits geschrieben haben: Zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit darf man im Camper übernachten.
Was in dem Video nicht so richtig rausgekommen ist, ob und wie sich ein Unterschied begründet, wenn sich jemand (zeitweilig) in einem geparkten Fahrzeug aufhält oder nicht. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es nur darauf ankommt, dass das Fahrzeug korrekt geparkt ist. "Am Verkehr teilnehmen" in einem geparkten Auto wäre dann ja z.B. auch grundsätzlich nicht erlaubt ;-)
Kann man davon ausgehen, dass Straßen und Parkplätze die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, auch entsprechend ausgeschildert sind? Also wenn ich einen kleinen Parkplatz im Wald finde, auf dem keine Verbotsschilder aufgestellt sind, ich da eine Nacht verbringen darf?
Ein kleiner Parkplatz im Wald in Deutschland ohne Schild? Kann nicht sein. Irgendwo findet sich ein Schild. Ohne Schild ist der Deutsche hoffnungslos verloren und stellt sofort jegliche Lebenstätigkeit ein.
Es wäre wünschenswert, wenn jeder, der ein Wohnmobil kauft oder mietet dies auch erklärt bekommt. Die Verkaufsbroschüren und Verkäufer klären da ja weniger bis überhaupt nicht auf.
Ein Beispiel aus der Praxis:
In Schleswig Holstein dürfen Wohnmobile nicht einmal auf Parkplätzen, die sich in Landschaftsschutzgebieten befinden, abgestellt werden, außer wenn es besonders gekennzeichnete Parkplätze gibt. Siehe §37 Landesnaturschutzgesetz S-H.
Auch wird es als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn der Fahrzeugführer sein Wohnmobil irgendwo ordnungswidrig abstellt und sich selbst in einen Zustand bringt, in dem er nicht es nicht mehr entfernen kann. Das fällt dann nicht mehr unter die "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit".
Da wird sich irgendwo hingestellt, fleißig Alkohol getrunken und dann behauptet, dass man übernachten müsse, um seine Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen. Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit nach §122 Ordnungswidrigkeitengesetz.
Ah ja! Ich würde die Typen die sich so einen Blödsinn ausdenken einfach zu richtiger Arbeit verpflichten. Die könnten z. B. den Zivilisationsmüll aus der Nordsee fischen oder sowas. Oder bei Flut das Wasser zurückschöpfen.
@@bushcraftbuddycz Nennt sich Gesetzgeber. Gesetze wurden für ein gütliches Miteinander geschaffen, damit allgemeingültige Normen für alle gelten und festgehalten sind. So muss sich nicht jeder etwas ausdenken, was seinem Vergnügen oder Verhalten gerade dienlich ist.
Hast Du noch nie Werbung für Wohnmobile gesehen? Abendrot, Lagerfeuer und Stellplatz direkt am Wasser... die große Freiheit! So sind Werbung und Verkäufer halt mal, die Wahrheit ist letztlich oftmals anders.
@@IchwurdeHierzugenotigt Gesetzgeber? Die Gesetze die gerade gemacht werden sind in aller Regel dazu da, die Gesellschaft zu gängeln und zu spalten. Mit Gesetzgebung hat das nichts mehr zu tun. Der Staat hat sich einfach aus gewissen Dingen rauszuhalten. Aber der Deutsche plärrt ja nach noch mehr Gängelung und noch mehr Schikane. Nur für das politische Personal scheinen die gleichen Gesetze nicht zu gelten. Aber! Mir egal! Wir sind raus. Lasst Euch gängeln.
@@IchwurdeHierzugenotigt Wer will, der findet Auswege (wie zB zahlreich in Frankreich)
Wer nicht will, der findet Verbote.
In Frankreich gibt es 10.000 Camping- und Stellplätze. Ein Großteil von den Kommunen "Municipal"
Darunter 800 KOSTENLOSE Stellplätze.Tlw. mit Toiletten und Müllentsorgung.
dh die Orte wollen damit das wildcampen bekämpfen. Bieten aber dafür Auswege an.
Auch wenn das nur eine Wiese oder ein Parkplatz ist. Aber dort darf sogar gecampt werden.
Frankreich: Strand, Meer, Parkplätze. Der eine Parkplatz nur für PKW = Tagesbesucher.
Hundert Meter weiter, einen Parkplatz nur für Wohnmobile.
So findet Jeder seinen Parkplatz.
Frankreich - touristischer Hot Spot am Meer.
Zahlreiche Parkplätze, auch für Wohnmobile (10,-/Tag)
Shuttle Busse zum Hot Spot. (Von den Gezeiten abhängig.)
Deutschland - Ostsee : Viele Parkverbote für Wohnmobile. Selbst nur für das parken.
Ein Paar aus Österreich reiste enttäuscht ab.
Schweden.....mindestens einenTag überall, außer auf abgesperrten Privatgrundstücken. Einfach und gut....
So ganz richtig ist das nicht. Auch in Schweden gibt es Regeln für Campingmobile, was Du ansprichst gilt für Wanderer, Radfahrer und Reiter.
Angenommen, ich parke im Wald, dann ist dies ja meist Privatwald.
Da wäre doch eine Anzeige nur möglich, wenn der Besitzer zufällig vorbeikommt, oder ?
Falsch! Nicht mal der Eigentümer des Waldes darf auf seinem eigenen Grundstück im Wald übernachten. Da geht es auch um's Jagdrecht.
@johannesbar9354 das Bundeswaldgesetz, sowie die Landeswald- und Naturgesetze regeln den Schutz der Wälder meistens unabhängig davon, wer Eigentümer des Waldes ist. VG Claude/ Social Team
Wie schaut es den eigentlich aus parken/mal übernachten auf schwerbehinderten Parkplätzen , natürlich blaue parkkarte vorhanden, mit unter 3,5t womo?
Abgesehen davon, dass das asozial ist, würde ich sagen, max 10 Std. für die Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit.
@@Mission-Umwelt Was soll daran asozial sein, wenn er die Berechtigung hat, da zu parken?
Hast Du als 18 jähriger das Recht auf deinen Sitzplatz in der S-Bahn, wenn eine schwangere Frau stehen muss?
Es gibt Dinge, die sind nicht verboten, aber unanständig! Für das Übernachten braucht er keinen Behindertenparkplatz für aussergewöhnlich gehbehinderte Personen.
@@clemens6807 danke hatte vergessen das es nur mal ums übernachten/fahrtüchtig wiederherstellen geht und nicht um dauer camping. Für ein paar Tage zum Stehen gibt es weiß Gott genug schönere Möglichkeiten. Und wir haben 2 rollis im Fahrzeug und 2 Berechtigungskarten.
@tiscali36 Zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit darf auch hier übernachtet werden. Den Behindertenparkausweis natürlich vorausgesetzt. VG Claude/ Social Team
Mein Wohnmobil fährt alleine in Urlaub, so besteht nicht die Gefahr, dass jemand drinne ist!!
🤨
Wie ist es mit dem Fahrrad? Wenn ich den Isarradweg fahre ? Darf ich , dann an dem Radweg übernachten um am nächsten Tag weiter zu fahren
Naturschutzgebiet - nein; Landschaftsschutzgebiet - nein; sonst, ohne Zelt - ja!
@falkvonjaduczynski3075 Das kommt darauf an, wie bzw. wo du übernachtest. Zu beachten ist, dass Wildcampen in Bayern verboten ist, und auch Landeswald- und Landesnaturgesetze eingehalten werden müssen. Wenn du allerdings die eine Nacht dort beispielsweise auf einer Parkbank nächtigst, wird dies wohl nicht zu beanstanden sein. VG Andi / Social Team
Ich würde mir ein anderes Land suchen und dort die örtliche Gesellschaft unterstützen. Wenn man vor einer Fahrradtour erst ein Jurastudium und mehrjährige Gerichtsprozesse durchführen muss, dann ist das Land nichts mehr wert.
Ich liebe unser Land, und jedes andere auch. Aber Bayern ist schon sehr schön . Man darf sich nicht alles verbieten lassen, und einfach machen . ( Mia San Mia ) Und anscheinend,mach ich es richtig, ich hatte noch nie Probleme, dort wo ich genächtigt habe. @@Mission-Umwelt
@@bushcraftbuddyczdu darfst gerne mitgehen
Also einmal übernachten geht dem nach auch auf'n Parkplatz am See?
@jani46395 Dies im öffentlichen Verkehrsraum möglich - Unter den im Video dargestellten Einschränkungen und sofern es nicht durch anderweitige Beschilderung unzulässig ist.
VG Andi / Social Team
Es gibt auch ein Urteil, wo ein Wohnmobilfahrer und seine Partnerin das Wohnmobil geparkt und dann ein Restaurant aufgesucht hatten. In dem Restaurant hatten sie auch Alkohol konsumiert, so dass sie danach nicht mehr fahrtüchtig waren. Also übernachteten sie im öffentlichen Verkehrsraum. Hierfür mussten sie ein Bußgeld bezahlen, weil nach Argumentation des Richters die Fahruntüchtigkeit erst nach dem Parken durch den Alkohol herbeigeführt wurde, sie hätten also zuvor noch die Möglichkeit gehabt, einen geeigneten Übernachtungsplatz anzufahren. Allerdings war das Besondere an diesem Fall, dass das Übernachten in einem Landschaftsschutzgebiet erfolgt war.
_soweit mir bekannt darf man auch im Öffentlichen Verkehrsraum nicht "Wohnen", also auch 'ne Alkohol-Nacht oder ein Abend auf der Couch or dem TV-Gerät wären dann eine anmedldungspflichtige Sondernutzung. Es gibt aber Erfahrungsberichte dass es keinen Menschen interessiert, solang man sich denzent im Fahrzeug aufhält. Theoretisch wäre auch das Verspeisen von MezzDonneltz oder sonstigen FastFood im PKW eine Art "Wohnen" ...._
_Aber Lanndschaftsschutzgebiet ist schon bisschen Dumm, hätten die Leut:innen etwas kleverer sein müssen._
@@FrauHaferniehl was heißt denn wohnen in dem Zusammenhang?
gibt es auch irgendwo ein richtiges verbot, oder reden wir einfach davon das Wohnen nicht legal möglich ist.
@@MusikCassette Nicht nur wohnen, sondern "Campingverhalten"
Dafür genügt schon, wenn man auf einem eigenen Stuhl NEBEN seinem Fahrzeug sitzt =idR. bereits verboten..
In Frankreich würde sowas KEINEN interessieren.
In Dtl. war ein größerer Parkplatz auch zum übernachten erlaubt. Aber nur auf vier Plätzen.
Weil diese Plätze schon besetzt waren, stellte sich ein fünftes Wohnmobil auf den Parkplatz.
Es waren noch immer freie Plätze für Alle.
Aber das Fünfte störte trotzdem: Strafzettel und Platzverweis.
@@MusikCassette Man darf schon dort bleiben und übernachten.
Aber bei Alkohol ist eine Genehmigung pflichtig, wegen "Sondernutzen."
Denn wegen Alkohol = selber verursacht.
Aber bei Übermüdung kann man nichts dafür, weil unvermeidbar.
@@sunnymas2656 also das irgendein nennen wir es einmal übereifriger Polizist da sein Ding dreht, klar wir sind schließlich in Deutschland. aber die Frage ist doch nach der Rechtsgrundlage.
1:25 redet er von immer am selben Ort?
Wie verhält es sich bei LKW-Fahrer die an Raststätten übernachten und oft am Fahrzeug Tische und Stühle aufstellen um zu essen.? Da sagt doch auch keiner was dagegen.
@michelshobbyecke6044 Es gibt natürlich keine Sonderregelung für Lkw-Fahrer, es gilt daher auch das Prinzip der Widerherstellung der Fahrtauglichkeit. Ob und in welchem Umfang Verstöße überhaupt geahndet werden, ist dann eine Frage des Einzelfalls. VG Andi / Social Team
Darf ich das Dachzelt ausklappen und darin übernachten dort wo ein Wohnmobil halten darf?
@aeroglide, auf Wohnmobilparkplätzen ( Zusatzzeichen 1010-67) dürfen nur Wohnmobile und keine Pkw parken. Uns liegt keine Entscheidung vor, ob man auf Pkw-Parkplätzen - allerdings nur zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit - ein Dachzelt verwenden darf oder nicht. VG Marion/ Social Team
@@ADACVielen Dank für die Infos.
Sehr gerne 😊
Bei steigenden Beiträgen wurden die Leistungen des ADAC mehrfach gemindert. Was sagt der Jurist dazu? Hat er dazu auch eine Meinung? Noch nie habe ich davon gehört, daß jemand bestraft wurde weil er im Auto schlief. An den Haaren herbei gezogene Probleme die es nicht gibt.
Es gibt viele Feldwege und Nebenstraßen, die öffentlich gewidmet sind. Das ist dann öffentlicher Verkehrsraum, in dem man sein Fahrzeug legal zB am Rand oder einer Einbuchtung abstellen kann. Und dort darf man dann auch seine Fahrtüchtigkeit wieder herstellen.
So einfach kann es sein... aber bitte absolute Sauberkeit und kein Häufchen mit Tempos in der Landschaft!
Ja, wenn dort KEIN Schild steht, dass dieser Platz gebührenpflichtig ist.
Und daneben einen Internet-Adresse und ein QR -Code, wo man das online buchen muss.
@@sunnymas2656 Am Feldweg oder an der Nebenstraße?
@@Mission-Umwelt An Einbuchtungen oder kleinen Parkplätzen gesehen, neben der Straße.
Oder wenn man nach einem kurzen Stück Feldweg auf so einen Platz stößt.
Weil dieser Platz Privatbesitz ist, und der das veranlasste. ZB am Rand von landwirtschaftlichen Flächen.
@@sunnymas2656 ok, wo ist das? Ist dann allerdings ja auch nicht mehr einer der beschriebenen Plätze.
Guten Tag in Minute 3:56 sprechen Sie von privaten Grundstücken. Hier sprechen Sie von parken. Das Video bezieht sich aber auf Übernachten. Können Sie das bitte noch einmal genau definieren. HAben Sie statt parken wohlmöglich übernachten gemeint ???
@info4camper Wir meinen hier Parken mit der Absicht dort dann auch zu übernachten. Auf Privatgrundstücken darf generell nur mit Erlaubnis des Grundstücksberechtigten geparkt und/oder übernachtet werden. VG Andi / Social Team
@@ADAC Danke für die Antwort. Leider ist das Thema auf privat Grundstücken sehr kurz gekommen und im Internet gibt es kaum Informationen darüber.
Wäre super, wenn Ihr mal konkret aufklären könntet.
Immer vorausgesetzt der Eigentümer genehmigt es und keine örtlichen Bechränkungen. Das Wohnmobil ist zu Gast beim Eigentümer.
Darf man auf einen typischen Stellplatz übernachten ?
Gibt es da ein Limit an Tagen ?
Kann man z.B. auf den Rasen des Eigentümers fahren ?
In der Einfahrt z.B. vor der Garage ?
Es wäre schön wenn dieses Spektrum noch einmal genau dargestellt wird.
Giobt es in den Bundesländern dazu einschränkungen ?
@@ADAC Danke für die Antwort. Macht doch bitte noch einmal ein Video dazu.
Ich habe zwar schon Infos allgemein zu Deutschland bekommen von Eurer Rechsberatung zum Thema private Übernachtungenbekommen, aber in Zeiten wo Hotels etc. unbezahlbar werden, würden sich bestimmt alle freuen, wenn die Rechtslage zum Thema Übernachtungen mit dem Wohnmobil auf privaten Stellplätzen und Grundstücken (bewusst diese 2 Parameter gewählt) im Detail erklärt wird. Auch regionale Bundesland Abweichungen, sofern es welche gibt, sollten aufgeführt werden.
Dieses würde es allen erleichtern und Nachbarschaftskriege verhindern, wenn jeder die Rechtslage kennt.
Bitte auch genau darauf eingehen, ob es dann mit oder ohne Campingverhalten (Markisse, Trittsufe, Tische und Stühle) erlaubt oder verboten ist.
Damit würde der ADAC allen Mitgliedern und Touristen das Leben deutlich erleichtern.
Vielen Dank im voraus.
@info4camper Danke für die Anregung. Aber da es um das Parken auf Privatgrund geht und dieses von der Erlaubnis des Eigentümers abhängt, bestimmt auch dieser, wie mit seinem Eigentum umgegangen werden soll, d.h. wo geparkt / übernachtet werden darf, welche Flächen genutzt werden dürfen, wie lange das Einverständnis besteht, ob es Ruhezeiten gibt, ob es entgeltlich oder unentgeltlich ist, usw. 👍🙂VG Andi / Social Team
@@ADAC Macht es doch einfach ausgehend von der Zustimmung des Eigentümers, andernfalls ist es ja eh verboten.
Schönes Deutschland...
Ich übernachte seit 40 Jahren regelmäßig in PKWs, Bullis und in meinem Caddy. In Städten, auf Feldwegen, am Meer, auf Bergpässen, in ganz Europa.
Bleib von Landschafts- und Naturschutzgebieten weg, verhalte Dich anständig und höre auf dein Bauchgefühl und deinen Verstand. Mich hat noch nie(!) jemand verjagt oder belangt.
Richtiges Deutschland! Jegliche Ausuferung ist im Keim zu ersticken.
Was hat das mit Deutschland zu tun?
@@herdifreund7715absolut übertrieben diese Regeln. In den Skandinavischen Ländern darf man überall stehen und sogar Feuer machen. In Deutschland kommt dafür gefühlt fast schon in den Knast. Jetzt kommt die Aussage ”Die Camper lassen aber dann überall ihren Müll liegen“. Das ist quatsch die Menschen die in die Natur fahren um diese zu genießen sind die letzten die dort den Müll liegen lassen. Wenn wir das machen haben wir meistens sogar Müll eingesammelt.
Noch schlimmer sind dann die ganzen Förster/Jäger etc. die mit dem dicksten SUV in den Wald fahren aber wehe da steht einer und genießt die Natur. Oder die ganzen Spießer die einen dann wach klopfen auch im öffentlichen Verkersraum und felsenfest behaupten das sei verboten und wenn man nicht weiter fährt rufen sie die Polizei. 😂
Wenn ich ein KFZ nicht in die Verbotszone gefahren, sondern das KFZ dorthin geschoben habe (Motorrad auf einen befestigten Platz einer Grünanlage - also kein öffentlicher Verkehrsraum), dann ist es doch egal, ob das ein KFZ ist und müsste damit einem abgestellten Fahrrad gleich gestellt sein. Oder gilt das Verbot auch für Fahrräder? In meinem Fall waren dort zahlreiche Fahrräder abgestellt und ich habe für das Motorrad einen Strafzettel bekommen. Es ging nicht ums Übernachten, sondern ums Abstellen. Fürs Übernachten hätte ich sicher ein lauschiges Plätzchen gefunden, das nicht offensichtlich gewesen wäre - auf jeden Fall besser, als neben der Straße. 😉
Hallo @nativebikers, wenn ein Gebiet durch Beschilderung für Kraftfahrzeuge gesperrt ist, darf weder ein Auto noch ein Kraftrad dort „reingeschoben“ werden. Noch dazu, dürfte es schwer nachweisbar sein, dass das Fahrzeug nur geschoben wurde. VG Marion/ Social Team
@@ADAC OK. Ist E-bike auch ein Kraftrad?
@@ADAC In meinem Fall waren keine Verbotsschilder aufgestellt, aber Verhaltensregeln in der Grünanlage und zur Straße gab es befestigte Zufahrten und ein Platz mit Toilettenhaus.
E-Bikes bis 25 km/h mit Tretunterstützung werden juristisch wie Fahrräder behandelt. Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.
@nativebikers, habe bitte Verständnis, dass wir die Situation vor Ort aus der Ferne nicht beurteilen können. Wende dich zur Klärung am besten an die zuständige Kommune. VG
Wurde jemals jemand von der Polizei belästigt, weil er auf einem Autobahnrastplatz im Fahrzeug geschlafen hat?
Ziemlich widersprüchlich: "Übernachten im Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht verboten" und "keinerlei Einschränkung hinsichtlich des einmaligen Übernachtens" - dann aber "Wildcampen ist Nächtigen an an jedem Ort, der kein öffentlich genehmigter Campingplatz oder Privatgrundstück ist" - sorry aber das passt nicht zusammen.
Parken, Übernachten, Sondernutzung, Wohnen, Campen... darin liegt der Unterschied. Da ist nichts widersprüchlich. Nochmal anschauen!
@@Mission-Umwelt Hab die Aussagen 1:1 aufgeführt, offensichtlicher Widerspruch.
Das übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit.
Das ist auf max. zehn Stunden begrenzt, und dabei ist Campingverhalten verboten.
Wildcampen ist frei stehen mit #Campingverhalten.
Die Hauptsorge ist, dass wildcampen = Müll, Fäkalien und Schäden an der Natur hinterlassen könnten.
Und Camping- und Stellplätze haben idR. Einrichtungen und Personal dafür.
Soetwas ist typisch deutsch oder? Welches Problem sollte sich daraus ergeben, dass jemand ein paar Nächte im Auto, Camper oder LKW übernachtet. Wild campen, klingt wild aber…
Landwirte und Förster haben Angst, dass durch Müll verunreinigt wird. Und daran Tiere sterben könnten.
Wenn da Gras gemäht wird, zum füttern von landw. Tieren. Da kann der Landwirt im hohen Gras nicht nach Müll suchen. Der aber ggf. auch gehäckselt und verfüttert werden könnte.
Oder Wildtiere im Wald aus Konservendosen Reste heraus schlecken wollen. Aber mit ihrem Kopf stecken bleiben, und verenden könnten.
Berüchtigt sind auch ringförmige Kunststoffbänder an Getränke-Packs.
Der Hotel- und Gaststättenverband hat das mal vorgerechnet was da an Umsatz entgeht. Unterstützt wird das vom Finanzministerium. So ein Porsche des Finanzministers zahlt sich nicht von selbst. Wo kämen wir denn hin, wenn da jeder einfach so im Auto übernachten würde?
Ja eh, im Rest der Welt ist alles erlaubt... 🤦♀
@@bushcraftbuddycz Die Mehrwertsteuer, die beim Kauf eines Campingmobils anfällt, kann derjenige "dem Finanzminister" gar nicht angenehmer darreichen. Diese Summe bringt er in zig Jahren in den Wirtshäusern und Absteigen nicht zusammen.
@@Mission-Umwelt So Selbstversorger wie mich könnten schon der Alptraum jedes Tourismus-Beauftragten sein.
Und dieser kleine Selbstausbau für insgesamt 2.000,-€ reißt den Finmanzminister auch nicht gerade in Begeisterung.
Und dann will der noch auf den Campingplatz..... zum halben Preis.
"Ich bin ein Auto....... kein Wohnmobil. !"
Verdächtige Geräusche am Tor der Irrenanstalt:".... ich will REIN !!!"
Wahrscheinlich gehts nächstes Jahr für uns mit dem Wohnwagen nach Deutschland und da war dieser Beitrag sehr nützlich.
Ironie Ein "Was ich mir bei so einigen deutschen Touristen in Norwegen abgeschaut habe ist das man in Deutschland wahrscheinlich das Grauwasser und tlw auch die Chemietoilette zb auf Waldparkplätzen entleert, wenn man mal "Gross" muss kann man anscheinend in irgendeinen Garten gehen und zb das Erdbeerbeet nutzen, man markiert jedoch die Stelle mit weissen Nassservietten damit der Eigentümer gewarnt ist und anstelle von den Campingplatz zubezahlen für Übernachtung und dem was inklusiv ist sucht man sich einen Parkplatz in der nähe und schleicht sich in das Servicehaus um es gratis zu nutzen." Ironie aus
Da sowas leider kein Einzelfall ist vermute ich mal das sowas dann wohl in Deutschland erlaubt ist oder warum praktiziert man sowas im Ausland?
Was viele auch oft übersehen: auf ausgewiesenen Parkplätzen mit dem Zusatzschild Pkw darf man mit dem Wohnmobil nicht einmal Parken, geschweige denn Übernachten.
So ist Deutschland. Alles geregelt. Zum Glück wird es nicht immer so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Ganz richtig und "wo kein Kläger, da kein Richter!"
Oh mann...wie gut,dass ich da raus bin bin
Ganz Easy, wer sich über Regeln informieren muss sollte es lieber lassen. Eigentlich sollte ja klar sein wie man sich so verhält das man toleriert wird 🎉
übernachten auf einem bauernhof gegen endgeld? bekommt man da eine rechnung? ist das keine steuerhinterziehung?
Natürlich gibt es auch eine Rechnung wenn der platz gemeldet ist
Entgeld nicht endgeld
@@ingo789 Entgeld, nicht Endgeld!
@@ingo789 danke frau meyer
@@eva-mariajanzen6565 aha, gibt es auch eine map für gemeldete bauernhöffe oder wie soll man die unterwegs finden?
Man muss auch echt überall aufpassen was man darf und was nicht. Vogel im Käfig.
Das liegt daran, dass Deine Freiheit aufhört, wo die Nase eines anderen anfängt. Davon profitierst allerdings auch Du selbst.
Meine Freiheit fängt bei dem Sauerstoff an, welches meine Mitbürger mir wegatmen. Weg mit den Leuten! Davon profitieren wir alle, bis auf die Menschen, die noch nicht auf Sauerstofffalschen umgestiegen sind.
@@lXoT1mUpLsyGeeZdguWl20gT Wenn die Behörden Wind davon bekämen, würden sie dessen Freiheit sehr schnell zugunsten Deiner einschränken! Die Autoreifen nehme ich Dir allerdings nicht ab...
Ja...wenn man nicht im Wohnmobil übernachten darf dann darf es ja auch nicht da stehn...!??
@kensu630, wenn das Parken nicht durch anderweitige Beschilderung unzulässig ist, darf das Wohnmobil im öffentlichen Straßenraum parken. VG Marion/ Social Team
Das weiß man doch mittlerweile
Einfach machen 😉🙂
Gut dass ich jede 1000 Kilometer müde werde und leider anhalten muss.habe sogar eine ärztlich bescheinigung, für die Behörden.
Steuern sind Raub. Nicht Blinken oder Rechts vor Links ist unwichtig. Schlafen im Auto ist Hochverrat
Und sonst so? Gesundheitlich alles in Ordnung? Was machen die Einhörner und Feen?
das ist der sinn des WOHNMOBILS, aber der innenmini ist kontrolle zuzutrauen mit strafabzocke.
Wo kein Kläger - da kein Richter.
Deutschland schafft sich ab
Moin, in SH gilt wohl eine andere Regelung. Dort wird es von den Behörden in jedem Fall nicht gestattet außerhalb von Campingplätzen oder Wohnmobil Stellplätzen zu übernachten. Es scheint wohl hier ein Gerichtsurteil als Grundlage genommen um Bußgelder einzukassieren.
Hallo Mark, eine solche Regelung in SH bzw. das von dir angesprochene Gerichtsurteil ist uns nicht bekannt. Falls du das Aktenzeichen des Urteils kennst, teile es uns doch mit. VG
Video zusammgefasst: Nein man darf nirgendwo campen, les dir bitte selber die Gesetze durch, hohe Strafen. Danke dafür.
Ich übernachte in meinem Wohnmobil überall. Sonst brauch ich ja gar kein Wohnmobil.
Are you allowed to spend the night in a motorhome? These rules must be observed! | ADAC | Right? Logical!
Wer fährt schon freiwillig nach Bayern? Dir sollten da erstmal andere Probleme angehen ...
Ich möchte Dich hier in meiner Heimat nie zu Gesicht bekommen… fahr du bitte in den Ruhrpott und bleib da🙏🙏🙏
@@woasianed9010 Siehe oben? Was interessiert mich Deine Heimat? Allein der Begriff bringt mir schon die Kotze auf die Lippen. Und in den "Ruhrpott", den Du vermutlich nur aus RTL2 Reportagen kennst, fahre ich vermutlich auch nicht. Aber immer noch lieber als nach Bayern.
ein bett einbauen darf man, einfach nur zum anschauen . keine zwecknutzung😅
Nein, im Wohnmobil darf man nicht übernachten!…was eine Frage…
Bayern ist halt Ausland.
... und für den Regenwurm die Treppenstufe eine fremde Dimension. Was wolltest Du genau mit Deinem Kommentar sagen?
@@Mission-Umwelt Das Bayern zu einem autonomen Land oder Staat außerhalb Deutschlands werden sollte um sich in seiner Eigenständigkeit sonnen zu können.
@@holgerrussel Solche Diskussionen gabe es bereits. Warum nicht auch unabhänig ?
Aber das wurde dann Bayern doch zu weit
Wäre ein E-Bike bereits ein „Fahrzeug mit Motorkraft“?
ja
Auf dem E-Bike schlafen. Ich habs noch nicht probiert
Pedelec bis 25 km/h mit Tretunterstützung , nein! E-Bike bis 45km/h ohne Tretunterstützung = Kleinkraftrad, ja! E-Bike bis 25km/h ohne Tretunterstützung = Mofa, ja!
@@ingo789 😃
@malu8653 Perfekt erklärt - danke! 😊👍
Gehört verboten.
Darf man in einer Wohnung übernachten? 😂
Einfach trairig wie man hier inzwischen eingeschränkt und zwangsgemolken wird. Und da wundert die Politik sicb warum die Laune im Land so mies ist.
Wer will mir verbieten im Wohnmobil zu übernachten 😂
Einfach die Gesetze lesen, dann weißt Du wer, wann und wo!
🙏🍀
Nein das dürft ihr Systmlinge natürlich nicht!
Macht ruhig alles mit!
Ist mir vollkommen Wurscht. Wenn ich anhalte mache ich Pause, und fahre demnächst weiter. Wildcampen ist mir auch wurscht, da ich meinen platz immer sauber mache. Oder was glauben die Buben in Bayern, wo ich mein Bäuerchen mache. Das geht die nix an, auch wenn sie es gern anders hätten
Das wird dir die Polizei ggf. Schon erzählen.
Natürlich, hier kann jeder auf die Kacke hauen.
Aber sympathisch ist das nicht gerade…..
Und wegen solcher Typen wie du, gibt es immer mehr Verbote, du bist schon cool 🍐
@@rainerschroer6739 , _solang Leute sich benehmen und die Plätze sauber hinterlassen, sehe ich kein Poblem ... für Vermüllung sämtlicher abgelegener Parkplätze, besonders in größeren Städten, sehe ich andere Verursacher._
_aber Spanien und Portugal haben wohl Probleme mit Camper die gern ihre Hinterlassenschaften nicht mitnehmen._
@@rainerschroer6739 Wenn man keine Spuren hinterlässt, stört das Keinen.
Und nieder gedrücktes Gras richtet sich nach drei Tagen wieder auf.
Übel ist, wer Müll, Fäkalien, und Brandlöcher vom Lagerfeuer hinterlässt.
Oder die Botanik beschädigt hat.
Aber inzwischen haben so Manche in Dtl. den Profit entdeckt.
Und kostenlose Plätze wurden gebühren- und buchungspflichtig.
Der Platz selber bietet das Gleiche, wie bisher.
In Frankreich gibt es ua. 800 kostenlose Stellplätze.
ggf. mit öff. Toiletten, Mülleimer oder Container, kostenlose Entsorgung, usw.
Und dort darf JEDER mit seim Fz. stehen und übernachten. Nicht nur Wohnmobile.
Einfach nur, damit die Leute nicht wild campen. Und der Müll sachgerecht entsorgt wird.
Während in Dtl. meistens auf solchen Plätzen NUR Wohnmobile stehen dürfen.
Und nicht mal Wohnwagen-Gespanne.
Aber weil sie kostenlos sind, werden sie ggf. nicht kontrolliert.
Wer seine Hütte im bayrischen Naturschutzgebiet hat darf alles. Forstwege befahren, Whirlpool und Sauna einbauen, Orgien feiern, übernachten, schnarchen, Müll verbrennen, grillen. Einfach alles was ein armer Schlucker halt nicht darf.
Für solche Informationen ist der ADAC zuständig.
Aber warum gibtves diese auch für Nichtmitglieder? Ich muss Jahresbeitrag zahlen.
Nichtmitglieder haben keinen Anspruch auf unsere zahlreichen Leistungen - du als ADAC Mitglied schon 🙌
Nichtmitglieder sehen ein anderes Video mit falschen Informationen.
@@ADAC bin seit 1987!!! ADAC Mitglied, Ehemann und Tochter sind auch Mitglieder.
Hilfreich war ADAC bei uns schon 3 x bei Batterieproblemen mit 1 x Abschleppen und mal eingesperrtem Schhlüssel.
Gut ist Reiseservice wie Vignette Kauf vor Urlaub ( Österreich, Schweiz.)
Ich als Oldschool finde die Papier Reiseinfos am besten, trotz Internet.
Die Papierlandkarten mit Tipps sind super weil übersichtlich nicht zu bunt und auf den Punkt gebracht.
@@Mission-Umwelt danke den Humor,.
Danke für deine Treue liebe Moni! 💛
Zwei bis drei Sätze dann sind sie bei Bußgeld, Deutschland Bananen Republik 😂
Da hast du ja ein ganz hartes Leben wenn du hier soviel zum meckern findest...
@@Mission-Umwelt ja Arbeitnehmer 46 Jahre und dazu noch Deutscher
@@jonnirotten762 Die Hölle, gleich drei zusätzliche Negativfaktoren...
Wiso wollen immer irgendwelche Menschen irgendwo übernachten?
6. Ich hoffe dass wir für unsere Regierung bald die französische oder rumänische Lösung bekommen😜
Deutsche gesetzte sind der witz
Wo ist es besser?
...und Nachts alles vollkacken weil die Toilette fehlt...