Fragen zur #CEKennzeichnung❔❓ Beim #CE-Sprechtag der IHK Nord Westfalen am 16. Mai beraten Experten in etwa 30-minütigen Online-Gesprächen zu Funktion, Bedeutung und rechtskonformer Anwendung dieses Kennzeichens. Das Angebot ist kostenfrei, eine Anmeldung jedoch erforderlich. 📅 16. Mai (Dienstag), online 🕙 10 bis 12:30 Uhr ▶ Zur Anmeldung:
Bei dem Vergleich ab 46:56 haben sich meine Nackenhaare aufgestellt. Es wird die ganze Zeit überwiegend von Maschinen gesprochen und jetzt kommt, als Vergleich, ein Kraftfahrzeug (fällt nicht unter die MRL). Mit so einer Sch**** habe ich jeden Tag zu tun. Aussagen wie: "bei meinem Staubsauger, Smartphone..." ist das ja auch nicht dabei. PS: Bin im Sondermaschinenbau in der Doku tätig.
Guten Tag Herr Metz, das im Webinar genannte Beispiel „Ferrari“ bedarf, sofern als Serienfahrzeug für den Straßenverkehr vorgesehen, einer Typengenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Insofern haben Sie natürlich recht, das die Maschinenrichtlinie in diesem Fall keine Anwendung findet. Die im genannten Beispiel plakativ dargestellte frühzeitige Erstellung der Risikobeurteilung (oder ähnlich zielgerichtete Verfahren wie FMEA etc. in der Automotive-Branche) soll hier übergreifend verstanden werden, da dieses Vorgehen nicht nur bei der Maschinenrichtlinie, sondern bei vielen technischen Prozessen der Einhaltung rechtlicher Vorgaben dient - vom Serienfahrzeug bis zum Sondermaschinenbau. Gerne können wir dieses Thema vertiefen. Sprechen Sie mich gerne persönlich an. Freundliche Grüße Ludger Bruns gds GmbH (Tel. 02583-3013004, Ludger.Bruns@gds.eu) Veröffentlicht vom Social-Media-Team der IHK Nord Westfalen
@@IHKNordWestfalen Guten Tag Herr Bruns, vielen Dank für Ihre Antwort. Inhaltlich ist das natürlich ein valides und gutes Beispiel für dieses Thema. Daran habe ich nichts auszusetzen und bin da ganz bei Ihnen. Leider habe ich das in meinem Kommentar nicht so dargestellt. Bitte entschuldigen Sie das. Da es häufiger vorkommt, dass sich Personen, die nicht so tief im Thema sind, mit ähnlichen Vergleichen ankommen, reagiere ich hier vielleicht etwas ruppig. Für mich bedeutet das meistens unnötige Erklärungsarbeit .
Hallo @semimajo, das lässt sich so pauschal leider nicht beantworten. Gerne können Sie hierzu mit unserem IHK-Ansprechpartner Klaas Moltrecht Kontakt aufnehmen: klaas.moltrecht@ihk-nordwestfalen.de, 0251 707 230 FG aus der IHK, Nora Tannich Social-Media-Team der IHK
28:00 Ja, aber das gilt für B-Normen aber - nicht- für C-Normen. C-Normen sind Produktnormen, sie enthalten - detaillierte- Anforderungen für spezielle Maschinen.
Guten Tag Marc S., wir sprechen hierzu noch einmal mit unserem Experten Herr Bruns. Wir geben Ihnen dazu dann zeitnah eine Rückmeldung. FG aus der IHK Miriam Milbradt Social-Media-Team der IHK
Zunächst vielen Dank Ihnen für das informative Webinar. Ich beschäftige mich aktuell im Rahmen meiner Abschlussarbeit u.a. mit der Thematik CE-Zertifizierung einer eigens gebauten Sondermaschine. Diese besitzt zwar mehrere Motoren / FUs sowie Rohrleitungen, durch die im Rahmen des Testaufbaus lediglich Wasser in ein gewisses Mischungsverhältnis gebracht wird, allerdings konnte ich die Maschine noch nicht eindeutig zu einer "vollständigen" oder "unvollständigen Maschine" zuordnen. Wissen Sie zufällig, wie eine Maschine mit ausgelagerter Steuerungshoheit, das heißt mit einer von der eigentlichen Anlage entfernt aufgestellten Steuerung zu identifizieren wäre? Bei meiner Thematik wäre es nämlich so, dass die eigentliche Anlage ohne Fernsteuerung via Internet gar keine Steuerung besäße und somit "Standalone" nichts realisiert... Vielleicht haben Sie hierzu einen kleinen Denkanstoß? Viele Grüße und Dank im Voraus
Fragen zur #CEKennzeichnung❔❓
Beim #CE-Sprechtag der IHK Nord Westfalen am 16. Mai beraten Experten in etwa 30-minütigen Online-Gesprächen zu Funktion, Bedeutung und rechtskonformer Anwendung dieses Kennzeichens. Das Angebot ist kostenfrei, eine Anmeldung jedoch erforderlich.
📅 16. Mai (Dienstag), online
🕙 10 bis 12:30 Uhr
▶ Zur Anmeldung:
Anmeldung: veranstaltungen.ihk-nordwestfalen.de/cesprechtag160523
Bei dem Vergleich ab 46:56 haben sich meine Nackenhaare aufgestellt. Es wird die ganze Zeit überwiegend von Maschinen gesprochen und jetzt kommt, als Vergleich, ein Kraftfahrzeug (fällt nicht unter die MRL). Mit so einer Sch**** habe ich jeden Tag zu tun. Aussagen wie: "bei meinem Staubsauger, Smartphone..." ist das ja auch nicht dabei.
PS: Bin im Sondermaschinenbau in der Doku tätig.
Guten Tag Herr Metz,
das im Webinar genannte Beispiel „Ferrari“ bedarf, sofern als Serienfahrzeug für den Straßenverkehr vorgesehen, einer Typengenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Insofern haben Sie natürlich recht, das die Maschinenrichtlinie in diesem Fall keine Anwendung findet. Die im genannten Beispiel plakativ dargestellte frühzeitige Erstellung der Risikobeurteilung (oder ähnlich zielgerichtete Verfahren wie FMEA etc. in der Automotive-Branche) soll hier übergreifend verstanden werden, da dieses Vorgehen nicht nur bei der Maschinenrichtlinie, sondern bei vielen technischen Prozessen der Einhaltung rechtlicher Vorgaben dient - vom Serienfahrzeug bis zum Sondermaschinenbau.
Gerne können wir dieses Thema vertiefen. Sprechen Sie mich gerne persönlich an.
Freundliche Grüße
Ludger Bruns
gds GmbH (Tel. 02583-3013004, Ludger.Bruns@gds.eu)
Veröffentlicht vom Social-Media-Team der IHK Nord Westfalen
@@IHKNordWestfalen Guten Tag Herr Bruns,
vielen Dank für Ihre Antwort. Inhaltlich ist das natürlich ein valides und gutes Beispiel für dieses Thema. Daran habe ich nichts auszusetzen und bin da ganz bei Ihnen. Leider habe ich das in meinem Kommentar nicht so dargestellt. Bitte entschuldigen Sie das.
Da es häufiger vorkommt, dass sich Personen, die nicht so tief im Thema sind, mit ähnlichen Vergleichen ankommen, reagiere ich hier vielleicht etwas ruppig. Für mich bedeutet das meistens unnötige Erklärungsarbeit .
Hallo muss auf eine CO Melder ein Aufkleber mit CE Zeichen drauf sein ? Und muss das Prüf Zertifikat in Deutsch sein ?
Hallo @semimajo,
das lässt sich so pauschal leider nicht beantworten. Gerne können Sie hierzu mit unserem IHK-Ansprechpartner Klaas Moltrecht Kontakt aufnehmen: klaas.moltrecht@ihk-nordwestfalen.de, 0251 707 230
FG aus der IHK,
Nora Tannich
Social-Media-Team der IHK
28:00 Ja, aber das gilt für B-Normen aber - nicht- für C-Normen. C-Normen sind Produktnormen, sie enthalten - detaillierte- Anforderungen für spezielle Maschinen.
Guten Tag Marc S.,
wir sprechen hierzu noch einmal mit unserem Experten Herr Bruns. Wir geben Ihnen dazu dann zeitnah eine Rückmeldung. FG aus der IHK
Miriam Milbradt
Social-Media-Team der IHK
@@webinareihknordwestfalen gibt es darauf schon eine zeitnahe Antwort?
Zunächst vielen Dank Ihnen für das informative Webinar. Ich beschäftige mich aktuell im Rahmen meiner Abschlussarbeit u.a. mit der Thematik CE-Zertifizierung einer eigens gebauten Sondermaschine. Diese besitzt zwar mehrere Motoren / FUs sowie Rohrleitungen, durch die im Rahmen des Testaufbaus lediglich Wasser in ein gewisses Mischungsverhältnis gebracht wird, allerdings konnte ich die Maschine noch nicht eindeutig zu einer "vollständigen" oder "unvollständigen Maschine" zuordnen. Wissen Sie zufällig, wie eine Maschine mit ausgelagerter Steuerungshoheit, das heißt mit einer von der eigentlichen Anlage entfernt aufgestellten Steuerung zu identifizieren wäre? Bei meiner Thematik wäre es nämlich so, dass die eigentliche Anlage ohne Fernsteuerung via Internet gar keine Steuerung besäße und somit "Standalone" nichts realisiert... Vielleicht haben Sie hierzu einen kleinen Denkanstoß? Viele Grüße und Dank im Voraus