Man kann auch im Nachhinein einen Betreuerwechsel beim Betreuungsgericht beantragen. Normalerweise ist es so, dass erst im Umfeld des zu Betreuenden nach einer Person gesucht wird, die die Aufgabe des Betreuers übernehmen möchte. Nur wenn sich niemand findet, wird eine fremde Person als Betreuer eingesetzt. Normalerweise ist das so. Aber was ist schon normal... Bei mir war es so, dass meine Freundin lange im Krankenhaus war bzw noch ist und das Krankenhaus einen Antrag auf Betreuung gestellt hat. Obwohl ich sie jeden Tag besucht habe, lief das an mir vorbei. Nur durch Zufall habe ich mitbekommen, dass das Betreuungsgericht bereits tätig geworden ist und es angeblich schon einen Betreuer gab. Ich habe einen Brief an das Betreuungsgericht geschrieben, dass ich das doch als Betreuer machen möchte und ich enttäuscht bin, niemals gefragt worden zu sein, schließlich lebe ich mit meiner Freundin zusammen. Dann ging alles ganz schnell, ich bekam einen Anruf vom Sozialamt, musste ein paar Fragen beantworten (wenn man mal insolvent war, vorbestraft oder ähnliches, hat man schlechte Karten als Betreuer eingesetzt zu werden) und das Sozialamt hat mich dann als Betreuer empfohlen. Über das Krankenhaus nahm dann fast gleichzeitig ein Sachverständiger Kontakt mit mir auf, mit dem habe ich mich getroffen und auch er empfahl mich dem Betreuungsgericht. Nun folgt noch ein Gerichtstermin, vermutlich im Krankenzimmer meiner Freundin, damit der Richter sich ein Bild von der Situation machen kann. Somit kann ich, für die Dauer der Krankheit meiner Freundin, nun doch noch ehrenamtlichet Betreuer werden, um ihre Dinge zu erledigen. All das hätte vermieden werden können, hätten wir vorher einen Vorsorgevertrag oder Betreuervereinbarung unterschrieben, aber wer denkt schon daran. Ich kann auch nur empfehlen, das vorher zu regeln. Auch im Hinblick auf die Kosten, wer vermögend ist, muss jährlich Gerichtskosten und monatlich einen Berufsbetreuer von seinem Vermögen bezahlen. Dennoch, falls eine fremde Person als Betreuer bestellt wird, ist auch das nicht ein direkter Weltuntergang. Es gibt mehr gute berufliche und ehrenamtliche Betreuer, als dass es schwarze Schafe gibt. Und in der Regel kann man mit denen auch reden und eine gemeinsame Lösung finden, sollte die zu betreuende Person sich nicht selbst äußern können. Und natürlich kann auch ein enges Familienmitglied oder eine vertraute Person schlechtes im Sinn haben, das müssen nicht immer die fremden Menschen sein.
Vielen Dank ! Es kann nicht genügend gewarnt werden.
Da haben Sie Recht!
Das Betreuungsgesetz muss endlich neu reformiert werden.
Aber wirklich sowas von komplett.
Kann eine Stiftung vor Entreicherung durch Betreuer schützen?
Danke für die Tipps!
Man kann auch im Nachhinein einen Betreuerwechsel beim Betreuungsgericht beantragen.
Normalerweise ist es so, dass erst im Umfeld des zu Betreuenden nach einer Person gesucht wird, die die Aufgabe des Betreuers übernehmen möchte. Nur wenn sich niemand findet, wird eine fremde Person als Betreuer eingesetzt. Normalerweise ist das so. Aber was ist schon normal...
Bei mir war es so, dass meine Freundin lange im Krankenhaus war bzw noch ist und das Krankenhaus einen Antrag auf Betreuung gestellt hat. Obwohl ich sie jeden Tag besucht habe, lief das an mir vorbei. Nur durch Zufall habe ich mitbekommen, dass das Betreuungsgericht bereits tätig geworden ist und es angeblich schon einen Betreuer gab. Ich habe einen Brief an das Betreuungsgericht geschrieben, dass ich das doch als Betreuer machen möchte und ich enttäuscht bin, niemals gefragt worden zu sein, schließlich lebe ich mit meiner Freundin zusammen.
Dann ging alles ganz schnell, ich bekam einen Anruf vom Sozialamt, musste ein paar Fragen beantworten (wenn man mal insolvent war, vorbestraft oder ähnliches, hat man schlechte Karten als Betreuer eingesetzt zu werden) und das Sozialamt hat mich dann als Betreuer empfohlen. Über das Krankenhaus nahm dann fast gleichzeitig ein Sachverständiger Kontakt mit mir auf, mit dem habe ich mich getroffen und auch er empfahl mich dem Betreuungsgericht.
Nun folgt noch ein Gerichtstermin, vermutlich im Krankenzimmer meiner Freundin, damit der Richter sich ein Bild von der Situation machen kann. Somit kann ich, für die Dauer der Krankheit meiner Freundin, nun doch noch ehrenamtlichet Betreuer werden, um ihre Dinge zu erledigen.
All das hätte vermieden werden können, hätten wir vorher einen Vorsorgevertrag oder Betreuervereinbarung unterschrieben, aber wer denkt schon daran. Ich kann auch nur empfehlen, das vorher zu regeln. Auch im Hinblick auf die Kosten, wer vermögend ist, muss jährlich Gerichtskosten und monatlich einen Berufsbetreuer von seinem Vermögen bezahlen.
Dennoch, falls eine fremde Person als Betreuer bestellt wird, ist auch das nicht ein direkter Weltuntergang. Es gibt mehr gute berufliche und ehrenamtliche Betreuer, als dass es schwarze Schafe gibt. Und in der Regel kann man mit denen auch reden und eine gemeinsame Lösung finden, sollte die zu betreuende Person sich nicht selbst äußern können.
Und natürlich kann auch ein enges Familienmitglied oder eine vertraute Person schlechtes im Sinn haben, das müssen nicht immer die fremden Menschen sein.
Danke für die Warnung, wie Sie schon sagen, normal ist nicht immer normal, daher auch: Achtung!
Ist jemand zufällig Gesetzliche Betreuer/in?
Gibt es Info,s?
Wenn man nichts besitzt ist besser?
Meine frau Vollmacht