@@alicebeckers6906 Entschuldigung, jedoch das entspricht nicht den Tatsachen. Dies würde bedeuten das Richter, Rechtspfleger , Betreuer, etc machen gemeinsame Sache. Das ist jedoch ausgemachter Unsinn.
@@christianehagen9557 vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sollte das Erbe über 5000 € gelegen haben, so gilt der junge Mann als Wohlhabend und muss das Erbe bis zum Schonvermögen (5000€) einsetzten. Sprich sämtliche Kosten vom Betreuungsverfahren bis zu den Lebenshaltungskosten, sowie die Vergütung des rechtlichen Betreuers, etc. Dies ist gesetzlich geregelt und daran ist jeder rechtliche Betreuer gebunden. Leider ist dieser Umstand in der Bevölkerung nicht bekannt und deshalb bitte ich Sie dies erst zu prüfen. Denn dies hat nichts mit Veruntreuung zu tun, sondern mit dem Subzidaritätsprinzip des sozialen Rechts. Sie beziehen sich auf eine Antwort von mir wo eine Dame die Behauptung aufgestellt hat, dass Richter, Verfahrenspfleger, sowie Gutachter sich gegen den zu betreuenden Menschen verschworen hätten und das ist aus meiner Sicht tatsächlich Unsinn. Dieser Post scheint gelöscht worden zu sein.... Tatsächlich gibt es insbesondere in der Eingen- und Fremdwahrnehmung der Betroffenen recht häufig Ausblendungen und Krankheitsuneinsichtigkeit.
Ja der Bericht ist erschütternd, die Frage ist doch sind dies Einzelfälle oder kommt es häufiger vor? Woran liegt es? Wie richtiger Weise gesagt wurde gibt es ca 16.000 organisierte Berufsbetreuer. Leider sind Sie der Frage des eigentlichen Fehlers nicht nachgegangen. Auch die Umfänglichkeit des Berufes und welche Probleme entstehen wurde nicht benannt. Aus meiner Sicht ist der Beitrag nicht ausgewogen und bringt eher eine ganze Berufsgruppe die Tag täglich versuchen eine gute Arbeit zu leisten in Misskredit. Aus rechtlicher Sicht ist lediglich ein Fehler bei einem Betreuer, nämlich Kündigung der Wohnung ohne richterlichen Beschluß, zu bemängeln. Offensichtlich ist der Mensch derartig erkrankt, dass er nicht mehr arbeiten gehen kann und in einer Kurzeitpflege Einrichtung war, sollte er eventuell in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden, was er abgelehnt hat? Ja jeder Fall, wo Missbrauch entsteht ist einer zu viel nur so drastisch wie es hier dargestellt werden soll, sind die Fälle bei mehrmaligen sehen nicht.Frau L z.B wurde mit einbezogen, sagt sie selbst (Erlaubnis Räumung Balkon und Bekleidung Ihres Mannes), sie war zu mindestens Teilweise bei der Räumung dabei, Zitat: "der junge Mann ignorierte meine Hinweise" und als es vorbei war gab es sogar ein Abschlußgespräch zwischen Frau L und der Betreuerin. Die 6100€ Frage bleibt, könnte es eine "Messiwohnung" gewesen sein? Dann past auch der Rechnungsbetrag. Wie schon beschrieben ich kenne die Fälle nicht persönlich, jedoch beim Anschauen des Beitrages aus der Sicht eines im Betreuungsrecht versierten, gibt es Fragen an den Beitrag selbst.
Es ist eine unfassbare Frechheit, dass die "Betreuer" nicht für Fehler gerade stehen müssen. Jeder normale Angestellte hätte sich so etwas nicht erlauben können. Hier läuft gewaltig etwas schief. Die Selbstbedienungsmentalität nimmt immer groteskere Formen an. Traurig... Ich kenne aus dem weiteren Umfeld auch eine Betreuerin und ihre "Arbeit". Es ist unglaublich, was da so passiert. Und noch erschreckender, dass solche Leute nie zur Verantwortung gezogen werden.
Leider ist ihre getroffene Aussage aus meiner Sicht nicht richtig, natürlich haftet jeder amtlich bestellte Betreuer für Schäden die durch seine Arbeit entsteht. Hierzu wird eine sogenannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen und muss der Betreuungsbehörde auch nachgewiesen werden. Der entstandene Schaden muss jedoch zivilrechtlich durchgesetzt werden.
@@JAlex-2000 theoretisch mag das sein. Aber praktisch kaum umsetzbar. Dann müsste jemand Fotos oder Inventarlisten anfertigen. Nur wer? Wenn jemand einen Betreuer bekommt, ist er selbst kaum in der Lage dazu. Oder?
@@angrybird329 so sieht es aus und das ist keine Theorie, betreten der Wohnung mit Angehörigen und oder Freunde und niemals alleine. Gemeinsam Fotos anfertigen. Dies ist schon als Eigenschutz des Betreuers nötig...
@@JAlex-2000 tja, wenn aber kein Angehöriger da ist? Wie gesagt, ich kenne einen Fall, wo die Betreuerin alles Mögliche geklaut hat. Und das weiß ich von deren Lebensgefährten. Erschreckend. Und der alte Mensch, der beklaut wurde, hat vermutlich nichts bemerkt.
@@angrybird329 Angehörige oder Nachbarn, Freunde... Wie schon im Bericht vom BdB erwähnt das 4 Augen Prinzip anwenden. Natürlich gibt es auch in diesem, wie in allen anderen Arbeitsbereichen auch, schwarze Schafe... In ihrem Fall ist Beweisbarkeit das Problem.
Wo kann man sich am besten beschweren wenn was ist? Meine Lebensgefährtin hatte vor ihrer aktuellen Betreuerin einen Betreuer der sie auch geschlagen hat.
Viele Jahre Betreuung, kriminelle Handlung, keiner hilft. 2 jahre bekomme ich meine unterlagen nicht zurück. Kann nix beantragen und täglich wachsen schulden. Da wird noch viel ans Licht kommen
@@betulkizmaz2350 Beim zuständigen Amtsgericht, Abteilung Betreuung. Das heier erwähnte 4 Augen Prinzip ist sehr gut. Ich arbeite überwiegend nur mit Betreuungsbüros/Gemeinschaften. D.H. 2 Betreuer. die sich gegenseitig "Kontrollieren"
@Mr. Spock Dann wander doch aus, am besten fliegste auf den Planeten Vulkan, da kommst Du ja her. Praktiziere das Ritual Kolinahr und Du bist emotional stabiler.
@ Maik, vielen Dank für Ihren Einwurf. Natürlich sollte so etwas nicht passieren. Wo ist der Fehler? . Sie wird weiterhin als rechtliche Betreuerin arbeiten. Frau L. gibt selbst den Hinweis in dem Interview im Beitrag. Der Betreuerin ist kein Fehler nachzuweisen und sie hat sich nicht bereichert. Denn Frau L gibt an, dass ein junger Mann (eine Firma) geräumt hat...
@@alicebeckers6906 ja dies ist so, der EV in der Vermögenssorge ist mit einer Geschäftsunfähigkeit gleichzusetzten. Die Einrichtung des beschriebenen EV ist eine richterliche Entscheidung und nicht die des Betreuers. Bei dem Verfahren wird der Betroffene, ein Verfahrenspfleger und ein psychiatrischen Gutachten erstellt. In der Regel liegen massive finanzielle Schäden schon vor. Es liegt an dem Betroffenen und dem Betreuer gemeinsam einen gangbaren Weg zu finden. Denn es gibt recht viele Menschen im Umfeld des Betreuenden die auf das Geld ebenfalls scharf sind....
@@JAlex-2000 Es ist keine Seltenheit, dass Berufsbetreuer auch Verfahrenspfleger sind!..... Berufsbetreuer aus einem Stadtteil werden sich oftmals untereinander kennen. Ich kenne zahlreiche Betroffene, die ihre Probleme auf unterschiedlichen Ebenen mit Berufsbetreuer erleben/erlebt haben! Schlimm, wenn bei Betroffenen noch ein Eigentumsvorbehalt eingerichtet wurde. Es ist NICHT im Sinne des Gesetzgebers, wenn Betroffene unnötig knapp gesetzt werden, was häufig vorkommt. Psychiatrisches Gutachten, jeder Mensch erlebt Situationen, wo er/sie z.B. durch einen Schicksalsschlag das Gleichgewicht verlieren kann. Dieser Mensch kann auch nach einer gewissen Zeit evtl. wieder stabil sein. Trotzdem bleibt er weiterhin "geknechtet", bis zum Ablauf der 7 Jahre! Keine Kooperation mit Angehörigen etc.. Die Gesetzesänderung zum 01.01.23 beinhaltet keine wesentlichen Verbesserungen im Betreuungsrecht!
@@alicebeckers6906 Entschuldigung , leider ist Ihre Behauptung nicht korrekt. Jeder Verfahrensbeteiligte kann jederzeit einen Antrag auf Auflösung des EV, der Betreuung, oder der Aufgabenkreise stellen. Ob diese aufgehoben werden entscheidet immer ein Richter. Als Verfahrenspfleger gibt es einen klaren Auftrag, so wird geprüft ob andere Maßnahmen, z. B. Eingliederungshilfe, oder Werdenfelser Weg möglich ist. Hierbei wird nicht geschaut wer den Antrag gestellt hat. Eine Verschwörung von Richter, Rechtspfleger, Gutachter und Verfahrenspfleger ist eher unwahrscheinlich. Menschen mit einen Einwilligungsvorbehalt leben meistens weit über ihre Verhältnisse und sind nicht glücklich wenn sie auf ein normales Maß ggf auch gegen ihren Willen eingeregelt werden und fühlen sich dann bevormundet. Dem gehen diverse diverse Hinweise voraus und mündet in schriftlichen Hinweisen damit der Nachweis des erbracht werden kann....
Das grenzt an Entmündigung, was unmenschlich ist und rechtlich eigentlich nicht sein darf! Nicht mal dieser minimale Respekt ist vorhanden in diesen Fällen, sowas anzukündigen/abzusprechen, selbst wenn man als Betreuer komplett befugt ist, was schon zu denken gibt, welche Art von Menschen so eine Aufgabe zugeteilt wird,gerade bei dieser Machtfülle (soziale Kompetenz)!
Ein Betreuer ist nicht befugt ohne deine Zustimmung etwas derartiges zu tun, so hat es mir damals der Richter erklärt. Ein Betreuer sollte ursprünglich ein Mensch sein den ich mit einer Aufgabe "betrauen" kann, die mir persönlich aufgrund meines Gesundheitszustandes schwerfällt.
@Rudolf Kungel im Betreuungsrecht gibt es klare Regeln und das Wunsch und Wahlrecht des zu Betreuenden steht, wie zuvor schon beschrieben im Mittelpunkt der Arbeit eines rechtlichen Betreuers. Nicht alle 16.000 Berufsbetreuer sind "Gauner" oder wollen sich bereichern.
@@luziaschulz797Das stimmt natürlich nicht. Es werden pro Betreuten eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Monat pauschal abgerechnet. Da wird keiner reich. Viele betreuen deswegen zu viele Menschen da findet dann kaum noch ein persönlicher Kontakt statt, der aber sein soll. Die Gerichte sehen darüber hinweg.
Ich bin jetzt bald 70 und habe in meinem Leben die Erfahrung gemacht das jeder der mich betrogen oder es sonst mit mir nicht gerade gut gemeint hat irgendwann seine Strafe bekommen hat.
Kommt mir bekannt vor, nach Krankenhausaufenthalt in Berlin Februar 2023 hat sich mein ehemaliger Betreuer auch Kräftig bedient bei mein Konto und meinen Wertsachen. Meiner hat dreist meine Hausschlüssel geklaut und noch meine Bank Karte um mein Konto Leer zu Räumen, vieles in meiner Wohnung wurde auch entwendet als ich im Krankenhaus war wie auch als ich schon zuhause war, dreister geht es nicht. Ich bin Gehbehindert und mir geht es im Grunde wie der Dame hier im Clip, habe noch keinen neuen Betreuer und weiß nicht wie ich allein all das Bewerkstelligen soll. Habe damals geglaubt Betreuer wäre ein Beruf wo man für Studieren muss und rechtliche dinge etc... kennen muss, wusste nicht das jeder Betrüger Betreuer werden kann, wenn er denn die Veranlagung zum Betrug hat.
Da kenne ich hier auch einen Fall ! Vorsicht ist geboten , wenn die gesetzliche Betreuerin Rechtsanwältin ist ! ! Und mit dem zuständigen Richter zusammen arbeitet ! !
Solche Dinge passieren leider öfter. Wenn jemand eine gesetzliche Betreuung hat ist es oftmals auch so gut wie unmöglich für die Betroffenen dagegen vorzugehen. Wenn Menschen psychisch krank sind haben sie oft gar nicht die Fähigkeit dagegen vorzugehen, wenn Betreuer in ihre eigene Tasche wirtschaften. Natürlich ist das nicht die Regel und die meisten Betreuer verhalten sich richtig und handeln im Sinne des Klienten.
@@Wabbelpaddel wie kommen Sie darauf? Was ist denn wenn "Alte und Kranke" ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln, wer soll dies Ihrer Meinung nach tun?
Ja, weil es schlicht sachlich nicht zuständig ist für solche Fälle. Es kann die Betreuerin entlassen, aber Ansprüche der Betreuten gegen die Betreuer sind zivilrechtliche Ansprüche und daher einzuklagen.
@@Romanotejada vielen Dank für den Hinweis. Das Problem liegt aus meiner Sicht in dem System selbst. Was macht eine rechtlicher Betreuer, er regelt , organisiert... bei einer pauschalen nicht auskömmlichen Vergütung. Sprich die Vergütung bildet nicht den realen Aufwand ab. Vergleich das deutsche soziale System mit dem skandinavischen und schauen Sie sich die Ausgaben im Vergleich zu der Bevölkerungsdichte an.
Eine Betreuerin bei einer Bekannten prahlte damit das sie28 Bankkarten von Leuten hätte die sie betreut ! Als die Bekannte starb war fast kein Geld für die Bestattung da.wobei die Frau uns Wochen vorher erzählt hatte das sie knapp 50 000 € auf dem Konto hat und sie müsste um jeden Euro bitten.
Vielen Dank für Ihre Darstellung, der Zusammenhang der 28 unterschiedlichen Bankkarten von unterschiedlichen Menschen, zu den fehlenden 50T € erscheint mir nicht schlüssig. Was die 50T€ ihrer unter Betreuung stehende Bekannte angeht, sei auf das soziale Recht verwiesen. Hilfen durch die Sozialhilfeträger werden nachrangig bezahlt. Dies nennt man das Subzidaritätsprinzip, weiterhin gilt jemand als Wohlhabend der mehr als 5.000€ besitzt. Dies hat somit nichts mit der Arbeit des Betreuers zu tun., oder gar mit Betrug, sondern ist deutsche Rechtsprechung, bzw normative Vorgaben, die ein Betreuer nicht aushebeln kann.
@@JAlex-2000 Die Bekannte musste die Betreuerin um Geld bitten damit die Nachbarin für sie einkaufen konnte. Unsere Bekannte war zu dem Zeitpunkt 90 Jahre.
@@helmutstempel4424 das fühlt sich natürlich nicht gut an und ist aus meiner Sicht unglücklich gelöst, könnte hier ein Einwilligungsvorbehalt vorgelegen haben? Meine Empfehlung hierzu ist mit der Betreuerin eine grundsätzliche Regelung, z.B. wöchentliche, 14 tägige oder monatliche Auszahlung für den alltäglichen Bedarf zu vereinbaren, denn dem Menschen steht min. ein monatliches Taschengeld zu, egal welche Erkrankung (-die zum EV geführt hat-) vorliegt. Problem der Betreuerin ist natürlich, dass sie persönlich haftet und in der Rechnungslegung die Ausgaben per Beleg nachweisen muss. Lösung wäre eine Selbstverwaltungerklärung für den regelmäßig ausgezahlten Betrag, darin würde Ihre Bekannte bestätigen, dass sie dieses Geld erhalten hat.
Unfassbar sowas.... kenne auch einen Fall im Bekanntenkreis, wo die Betreuerin das ganze Geld (was als finanzielle Absicherung in der Rentenzeit gedacht war) verplembert hat... Bis die Tochter es gemerkt hat, war alles weg...
Hierzu sei mir der Hinweis auf das Subzidaritätsprinzip im sozialen Recht gestattet und als Vermögend gilt derjenige der über 5000€ zur Verfügung hat, dies muss erst eingesetzt werden...
Ich frage mich, welche Betreuerin die Kleider des verstorbenen Mannes wegräumt und den Balkon aufräumt? Dafür wird sie gar nicht bezahlt und wer Berufsbetreuer ist, kann sich das gar nicht finanziell leisten. Traurig ist nur, dass eventuell unfähige Menschen Betreuungen übernehmen und Fehler machen. Der Fall ist für mich kurios aber auch im Fall der älteren Dame.
@@sahratank7504 verwerflich ist es nicht, jedoch gebe ich zu bedenken, dass dadurch das Berufsbild verfälscht wird. Da die zu betreuende Dame 6000 € für das Räumen und Aussortieren bezahlt hat, liegt zu vermuten, dass eine Firma beauftragt wurde, die eine Rechnung gestellt haben muss. Dies muss in der anschließenden Rechnungslegung oder im jährlichen Bericht auftauchen und ist somit auch für den nachfolgenden Betreuer einsehbar. Es ist seine Verpflichtung die Unterlagen von der vorherigen Betreuerin abzuholen und einen Übergabtermin zu vereinbaren und die vorherige Betreuerin wird die Unterlagen (bis auf Gerichtspost) herausgeben, denn diese sind Eigentum der Klientin. Verweigerung bedeutet er muss es auf dem Rechtsweg einklagen. Somit aus meiner Sicht der zweite Fehler des ehrenamtlichen Betreuers..... Vielleicht wird nun deutlich wie umfänglich die Aufgabe eines Berufsbetreuers ist und wie schnell man in die Haftungsfalle geraten kann... Ich ziehe vor "Jens" den ehrenamtlichen Betreuer, der für eine Aufwandsentschädigung dies Haftung auf sich nimmt den Hut. Somit bleibt erst einmal einen guten rechtlichen Job machen und dann einkaufen gehen...
So ist es, nach meiner Auffassung geht hier viel durcheinander und selbst Frau L. widerspricht der These von der Betreuerin nicht miteinbezogen worden zu sein. Geräumt habe in junger Mann und sie war dabei.... Zukünftig wird neben der persönlichen Vorstellung in der Betreuungsbehörde auch ein Sachkundenachweis verlangt. Um es deutlich zu machen der jetztige ehrenamtliche Betreuer hat gemäß des Berichtes ebenfalls grundsätzliche Fehler begangen, da die Unterlagen der Klientin gehören und auf verlangen zu übergeben sind... Er muss sie bei der Vorbetreuerin abholen. Leider wird rechtliche Betreuung häufig mit Nachbarschaftshilfen und Eingliederungshilfen gleichgesetzt und deshalb ist "Jens" ein Engel, weil er ein Joghurt mitbringt. Damit möchte ich auf keinen Fall das Ehrenamtliche Engagement von Jens schmälern, denn ohne Ehrenamtliche wäre die Situation noch schlimmer. Denn kaum jemand möchte diesen noch Job übernehmen und daran ist u.a. auch diese einseitige Berichterstattung schuld.
Ich arbeite selber für einen Berufsbetreuer, in der Regel werden Wohnungsräumungen/Reinigungen von externen Firmen durchgeführt, welche vom Betreuer beauftragt werden. Was wiederum dieser Firmen in der Wohnung veranstalten das kann der Betreuer selbst nicht kontrollieren der auch nicht permanent vor Ort sein kann und muss! Demzufolge die "Schuld" der Betreuerin in die Schuhe zu schieben ist sehr weit hergeholt¡ In der Regel sollte es eigentlich so laufen dass die Betroffenen mit ins Boot geholt werden müssen bei jeder Entscheidung! Eine Wohnung aufzulösen bzw. kündigen bedarf IMMER einer Genehmigung des Gerichtes , es sei denn, die Betroffenen sind geistig noch soweit fit, das sie eine Kündigung selbst unterzeichen können! Die Gerichte bestellen die Betreuer nur, Ansprechpartner ist die BETREUUNGSBEHÖRDE! Die schauen den Betreuern auf die Finger!
Ich arbeite auch in einem Betreuungsbüro. Das Betreuungsgericht prüft alles sehr genau und detailliert. Es ist oft so , dass der Betreuer oder Betreuerin die Schuld gegeben wird. Ich sehe das tagtäglich .
Was soll an dem vorherigen Kommentar nicht stimmen? Natürlich überprüft ein Rechtspfleger (Angestellter der Jusitz) die Tätigkeiten eines rechtlichen Betreuers.
@@bartekmajewski2305 nun ja, dies ist so nicht ganz richtig. Es hängt davon ab ob ein Einwilligungsvorbehalt in dem ensprechen Aufgaben vorliegt oder nicht. Der rechtliche Betreuer kann inzwischen nur noch beraten und Empfehlungen aussprechen. Somit hat der Mensch der unter Betreuung steht eine Mitwirkungspflicht und Verantwortung. Dies nennt der Gesetzgeber selbstbestimmtes Leben...
Ja leider ist es so das die Betreuer auch nur 1bis 2 mal im Monat die Pflicht haben bei ihren Schützlingen vorbei zu schauen.Zwischendurch können die Leute in ihre Wohnungen verdrecken verrecken und verkümmern . Ich weiss es 100 Prozent !!
Vielleicht ist das derzeitige Betreuungssystem gar nicht sinnvoll reformierbar und sollte ganz neu konzipiert werden. So wie es bei Krankenkassen verbeamtete Vollstreckungsbeamte gibt, könnte man bei den jeweiligen Banken z.B. Rechtspfleger implementieren, welche die Vermögensangelegenheiten direkt regeln. Und wiederum selbst von Rechtspflegern am AG und dem Betreuer kontrolliert werden. Ebenso sollten standardmäßige Einwilligungsvorbehalte für nicht regelmäßige Ausgaben ab Summen von bspw. 3000€ eingeführt und durch ein Vier-Augenprinzip (Betreuer+Rechtspfleger) genehmigt werden. Auch braucht es einheitliche Standards in Bezug auf die Befugnisse, die sich von Amtsgerichtsbezirk zu Amtsgerichtsbezirk und von Rechtspfleger zu Rechtspfleger unterscheiden können. Es sollte beispielsweise einheitlich geregelt sein, ab welchem Moment es einen Beschluss für die Genehmigung einer Amputation eines Beines oder das Anbringen eines Bettgitters braucht. Egal wie man politisch, emotional oder durch eigene Erfahrungen zu diesem Thema steht, allen ist doch klar, dass dieses System eher schlecht funktioniert. Eine Konzentration von so viel Macht braucht Rechtspfleger mit weitreichenden Befugnissen und entsprechenden Ressourcen, die diese machtvolle Position kontrollieren können. Und genau dieser Umstand ist ein Einfallstor für ethisches Fehlverhalten und/oder Straftaten. Eine Diversifizierung von Macht, denn wir reden hier über Menschen und ihr (zukünftiges) Leben,ist meiner Meinung nach die einzige Möglichkeit einen Missbrauch dieser Macht eindämmen zu können.
Ein Betreuer darf nicht so ein gravierenden Fehler machen und ich finde es eine Frechheit, dass der Staat da nicht eingreift und Gerechtigkeit walten lässt.
Also so richtig glaube ich das ganze nicht. Irgendwas ist da nicht glaubwürdig. Wenn 6000 € für eine Wohnung anfallen dann müsste diese sehr vermüllt gewesen sein. Beide Seiten sind irgendwie nicht logisch.
Ich hatte auch mal so einen Betreuer erwischt. Er sollte mir wegen einer Angststörung ein wenig mit dem Umzug helfen, statt dessen hat er versucht mich entmündigen zu lassen. Der Richter hat ihn natürlich entlassen auf meine Bitte. Hat während der Zeit erzählt (der Betreuer) das ja viele seiner Betreuten PTBS hätten und ich hab sie auch bekommen durch ihn. Frag mich woher die Anderen von ihm die haben.
Ich bin Behindert und Beschäftigter in einer Behindertenwerkstatt und ICH habe meiner Gerichtlichen Amtsbetreuerin die Vermögensverwaltung ENTZOGEN. Man kann sich selbst zur Wehr setzen gegen Rechtliche Betreuer. Wer Hilfe bzw. Tipps von mir möchte wie man als Betreute/r vorgehen muss, der kann sich sehr gerne an mich wenden.
Ja, hier wird wieder verallgemeinert. Ein paar Berufsbetreuer fallen auf und alle sind gleich Verbrecher, die ihre Betreuten nur bevormunden und Geld abziehen. Das aber zigtausend Berufsbetreuer hervorragende Arbeit leisten und die Betreuten sehr gut unterstützen und oftmals deren ganzes Leben regeln, wird hier nicht erwähnt.
Das ist so jämmerlich was da abgeht. Mein Bruder ist vor einen Jahr in einen pflegeheim Salzburg verstorben. Ich bräuchte die Papiere für die Bestattung,zur Antwort bekam ich es sind keine Papiere vorhanden. Ich sagte das gibt es nicht antwort was ich ständig mit den Papieren hab es sind keine da ich soll sie nachmachen lassen. Ich hab ihn selbst in den pflegeheim vor Jahren angemeldet! Die hatten mich so behandelt alls wäre ich nicht normal 😢 🤮 Wo ist die Mappe wo alles schriftliche aufbewahrt wird? Sie haben keine Papiere und außerdem sagte sie zu mir die hat sie entsorgen lassen ohne mich zu fragen! Ich hatte niemand der mir da zur Seite stand . 😢 Es ist so einiges nicht richtig gelaufen aber ich konnte nicht mehr.
Habe beruflich sehr viel mit (Berufs)Betreuern zu tun. Wie immer sind die allermeisten gut bis schwer in ordnung, aber wehe man gerät an einen unkooperativen oder gar missbräuchlichen betreuer. Den weg über das amtsgericht zu gehen ist schon für nicht Betreute schwer.
@@ottomais Über den Umstand, dass die meisten Delikte im Betreuungsbereich gar niemandem auffallen, da keine Kontrolle darf man gar nicht nachdenken wenn man ausgeglichen bleiben will.
@doublebass: Vielen Dank für Ihre Fürsprache. Was mir nicht klar geworden ist wieso es bei Unstimmigkeiten so schwer zu sein scheint einen Betreuerwechsel, oder gar die Auflösung zu beantragen. Dies ist nach meinem Kenntnisstand ein formloser Antrag an das zuständige Betreuungsgericht. Zu der Behauptung der Abzocke, jeder hat das Recht einen strafrechtlichen Antrag, sprich Anzeige zu stellen und ich kann dies nur befürworten, da eine unabhängige Stelle dann diese Vor- und Anwürfe prüft... Kontrolle der Betreuungen übernehmen Rechtspfleger im Betreuungsgericht in einer regulären oder zusätzlich angeordneten Rechnungslegung. Um es deutlich zu machen keine Buchung ohne Beleg! Selbstdie Auszahlung der Taschengelder werden im Rahmen einer Selbstverwaltungserklärung überprüft.
Bisher ist es so, dass jeder, der sich als Betreuer selbstständig meldet als solcher arbeiten kann. Ab dem 1. Januar 2023 gibt es jedoch ein neues Betreuungsgesetz, das sieht unter anderem eine zwingende Fortbildung für künftige Berufsbetreuer vor.
Die Antwort des MDR Investigativ ist nur zum Teil richtig. Zur Zeit kann jeder sich als Berufsbetreuer (Führung über 10 Betroffene, bis 10 Betreuungen ehrenamtlich) selbständig machen. Er muss sich bei der Betreuungsbehörde "bewerben" mit Lebenslauf, Schuldnerverzeichnis, erweitertem Führungszeugnis und einer Vermögenschadenshaftpflichtversicherung. In dem Gespräch prüft je nach Landkreis oder Stadt ein Gremium der Betreuungsbehörde die Eignung des Bewerbers ( Das Augenmerk der Kommission liegt auf der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit, einer ausreichenden Sachkunde für die Tätigkeit als beruflicher Betreuer und eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden) und stimmt dem zu oder lehnt den Bewerber ab. Ideal ist ein Studium in Jura, soziale Arbeit, BWL oder Sozialpädagogik und der gleichen. Auch möchten Betreuungsbehörden, dass Berufsbetreuer sich regelmäßig weiterbilden und verlangen Nachweise über entsprechende Fortbildungen. Ab Januar 2023 gibt es die Regelung der "Ganz-Alt-Betreuer" rechtliche Betreuer führte Betreuung schon vor dem 31.12.2019. Betreuer, die ab dem 01.01.2020 Betreuungen führen, müssen einen sogenannten Sachkundenachweis zu einem gewissen Stichtag nachweisen. Richtet ein Richter nach einer Anhörung mit Gutachtern und Verfahrenspflegerrn, sowie dem Betroffenen selbst, eine Betreuung ein, sind die Aufgabenkreise entscheidend grundsätzlich muss der rechtliche Betreuer einen Erstbericht, nebst Vermögensaufstellung zum Stichtag erstellen und wird in regelmäßigen Abständen i.d.R. einmal pro Jahr durch eine sogenannte Rechnungslegung überprüft und muss einen Bericht über seine Tätigkeit bereitstellen. Pauschal gilt Rechtsgeschäfte des täglichen Bedarfs kann der rechtliche Betreuer im Rahmen seiner Aufgabenkreise erledigen. Kündigung von Wohnungen, Sparbücher, Verkauf von Häusern bedarf immer eines richtlerlichen Beschlusses. Dies ist nur eine grobe Übersicht wie es abläuft und nicht vollständig.
Das ist nur zum Teil richtig. Man muss schon eine passende Ausbildung haben und passende Fähigkeiten haben, um Betreuer zu werden. Ansonsten wird man von der Betreuungsbehörde gar nicht zugelassen. Ausserdem muss man für jede Zahlung die man tätigt einen Beleg vorlegen, dies macht man in der Regel bei der Rechnungslegung, die vom Gericht geprüft wird.
@@muckel2679 die Aussage ist leider nicht korrekt. Wo steht dies bzw wie leiten Sie Ihre Aussage aus den Normen ab? Dies wird sich erst mit der Rechtsreform 2023 verändern.Somit ist meine Aussage vollumfänglich korrekt. Auf den §280 FamfG, sowie §1896ff BGB sei verwiesen.
So einen Fall hatten wir auch, einem sehr vermögenden Heimbewohner wurde von seinem Betreuer viel Geld geklaut. Der Betreuer wurde verurteilt. Polizei war auch bei uns im Altenheim und hat Pflegepersonal zum Zustand des Bewohners befragt. Viele Betreuer kümmern sich auch NULL um ihre "Schützlinge". Leider.
Hatte in einem Fall einer Mieterin zu der ich einen guten Draht habe und die in Not geraten ist, den sozialpsychatrischen Dienst in Düsseldorf angefordert. Ich hatte Wochenlang versucht den sozialpsychatrischen Dienst zu erreichen. Als es dann geklappt hat, rückte dieser mit einem Amtsarzt an. Während die Dame des Dienstes mit der Mieterin sprach, schaute der Arzt sich in der Wohnung um mich mit einer Aussage " Oh, die Wandlampen sind aber schon richtig wertvoll" mächtig stutzig zu machen. Bin gespannt wie es weitergeht und werde schön auf die Dame Aufpassen, die nun unter Betreuung eines Berufsbetreuers steht!
Dies hängt davon ab ob der Betroffene Schulden mitbringt, Kontoführungsgebühren oder Rücklagen mit Einverständnis gebildet werden sollen, z.B. für Reisen etc. Die korrekte Mittelverwendung wird über Rechtspfleger des Betreuungsgerichtes auch überprüft.
Bei uns ging es genauso. Mutter gestürzt, Klinik, Akutgeriatrie, Kurzzeitpflege. Daraus hat die Berufsbetreuerin einen Daueraufenthalt gemacht - obwohl die Mutter nach dem Sturz wieder laufen konnte ( auch Treppen über 2 Stockwerke ) . Danach wurde die Wohnung gekündigt - wegen angeblichem Mietrückstand - Wer hat die Finanzsorge um Dies zu vermeiden. Ich habe schriftlich interweniert und der "Verwertung" der gesamten Habe der Mutter wie Möbel, Kleidung, Fotos, Bilder ect. bei Gericht widersprochen. Keine Reaktion. Anwälte verweigern Aktivität. Medizinisches Gutachten, worauf sich die Dauerunterbringung stützen sollte erfolgte erst 4 Monate später, nachdem man die Mutter mit Beruhigungs - und Schlafmitteln "vergiftet" hat, sodaß sie vor dem Essen jämmerlich einschläft, nicht isst und so kraftlos wird und DANN "natürlich" im Heim bleiben muß... Der Leiter des Forschungsinstituts in Fürstenfeldbruck ist inzwischen verstorben!
Betreuung = Entmündigung. Man darf sein eigenes Geld nicht bekommen, verwalten... Post geht alles an Betreuer......Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen.......Betreten des Hauses o. Wohnung zu jeder Zeit.....Arztliche Zwangsbehandlung auch gegen den Willen des Betreuten, und dafür noch horrende Kosten ( Gericht, Gutachter und schließlich noch den Betreuer ) Die sinnlose Betreuung meiner Mutter in den letzten Wochen ihres Lebens, die wir ausdrücklich abgelehnt haben hat ein kleines Vermögen gekostet, eine Schweinerei ist das ganze Theater , es geht hier doch nur um die Kohle des Entmündigten,.........
Es soll tatsächlich Berufsbetreuer geben, die schon aus Eigenschutz nur mit Angehörigen und einem weiteren Zeugen eine Wohnung betreten und alles dokumentieren.
@@kurtwaland385 dies könnte so gesagt werden, nur bedarf es auch des Beweises durch den Beschwerdeführers. Als rechtlicher Betreuer sind die Anfeindungen durch unterschiedliche Menschen des Umfeldes eines Klienten recht hoch und gehören zum Job dazu. Dies wissen auch die Mitarbeiter:innen der Betreuungsgerichte. Die Berufsgenossenschaft zeigt sehr deutlich wie gefährlich der Job ist: Gefahrklasse 3,66. Sogenannte schwarze Schafe gibt es überall, nur ist auch dieses Feld BUND und nicht nur auf dem rechtlichen Betreuer beschränkt, sondern auf das gesamte Umfeld des Betroffenen... Aus meiner Sicht ist dies nicht der Regelfall und wer direkt oder indirekt mit Betreuungen zu tun hat erkennt sehr schnell die Schwächen der Reportage. Im Fall der Frau L wird deutlich, dass die Betreuerin selbst nicht geräumt hat, sondern eine Firma und die Frau L. bei der Räumung anwesend war. Dies gibt sie selbst an. "Der räumende junge Mann habe sie ignoriert". Ein durch das Betreuungsgericht bestellter Verfahrenspfleger würde diesen Umstand sehr schnell erkennen. Damit wir uns richtig verstehen, selbst so etwas sollte nicht passieren! Aber es "menschelt" halt und im Bereich Räumung gute und preiswerte Firmen zu finden ist schwierig. Es gibt tatsächlich Bevölkerungsgruppen, z.B. mit einer psychischen Erkrankung, die auf Grund ihres wahnhaften Erlebens ihren Betreuer regelmäßig (z.B. 1-6 pro Monat) anzeigen, oder an allen möglichen Stellen verleumden (einen herzlichen Gruß an die Rechtsanwaltsanzlei in München, allein 72 Eingaben per Anno sind mir bekannt...). In meinem Umfeld sind schon 6-7 Beschwerdeführer:innen (meistens psychisch Erkrankte Menschen, die die Zusammenarbeit verweigern), trotz intensiver Prüfung (durch unterschiedlicher Verfahrenspfleger) und Einschaltung von Rechtsanwälten gab es keine Anklagen... In diesen Fällen wurde die Wohnung sogar mit Angehörigen betreten. Trotzdem stimmen Eigen- und Fremdwahrnehmung des Klienten nicht überein und wie soll ein Journalist dies erkennen? Die angeführte Studie aus der Uni Hannover befasste sich mit lediglich 112 Fällen, wo einen Fehler nachgewiesen werden konnte, dies spricht ebenfalls für sich. Ein Rechenbeispiel, welches natürlich hinkt, weil die Realität Bund ist. Es gibt ca 16.000 organisierte Berufsbetreuer, (damit sind Vereinsbetreuer und ehrenamtliche, sowie Menschen mit Vollmachten nicht berücksichtigt) und die betreuen jeweils etwa 35 Menschen macht dies allein schon 560.000 Betreuungen aus! Davon gibt es 400 Menschen pro Monat die bei einer Kanzlei in München Rat suchen pro Jahr ca. 4.800 Menschen, dies wäre unter 1% der Fälle. Wie schon geschrieben der Vergleich hinkt. Natürlich ist der Sachkundenachweis für Betreuer nötig und das Wunsch und Wahlrecht des betroffenen Menschen sehr wichtig. Eine weitere Reform des Betreuungsrechtes kommt. Nur fehlt der Hinweis, dass viele Erkrankungen dynamisch Verlaufen und das Gesetz starr ist und ob es zu dem gewünschten Ziel führt? Denn es werden ganz andere Themenfelder geöffnet, die die Berichterstattenden aus meiner Sicht noch gar nicht bemerkt haben. Denn welche Befugnisse hat ein rechtlicher Betreuer? Hier sei auf den Vorfall auf dem Berliner Weihnachtsmarkt, die Messerartacke in der Regionalbahn in Würzburg und andere Fälle verwiesen.
@@susanneewert8228 deshalb sollte ein unabhängiger Zeuge dabei sein, am Besten mit Angehörigen um Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Dies wird das 4-Augen-Prinzip. Zeuge und Bilder schützen, oder Bilder mit Datum, wenn niemand zu finden ist. Bedenken Sie ein rechtlicher Betreuer, der überführt werden kann, muss seinen Beruf aufgeben.
Liebe Grüße aus Südfrankreich Ich habe mit meiner Betreuerin aus Deutschland auch schlechte Erfahrungen gemacht . Ich bereite gerade ein Zivilverfahren vor und werde im August ein verfahren durch einen Deutschen Rechtsanwalt einreichen . Es geht bei mir um einen Schaden von 6286.74 Euro . Die Betreuungsbehörde hat schon gesagt das die Betreuerin bezahlen muss und die Richterin im Betreuungsgericht hat am Telefon gesagt das die Betreuerin die Gerichtskosten übernehmen muss wenn der Fall vor Gericht erledigt ist .
Hallo Benjamin Schuh Art! Vielen Dank, dass du dir unser Video angesehen hast und von deinem persönlichen Erlebnis berichtest! Viele Grüße aus der Redaktion
@@JAlex-2000 Dadurch das ich in Frankreich lebe muss ich alle kosten selber tragen . Die Akte ist schon ein paar Jahre alt . Der Fall verjährt erst 01.02.2025 . Mein Rechtsanwalt ( Heidelberg ) hat die Betreuerin gerade angeschrieben und arbeitet sich gerade in den Fall ein .
Genau. Die andere Seite mal hören. Es wird jede Ausgabe vom Amtsgericht überprüft. Alles muss belegt werden. Wohnung zu kündigen darf ohne Zustimmung des Gerichts nicht passieren.
@Julchen Muzimuz dies ist kein Problem es gibt zwei Bundesverbände für Berufsbetreuer, weiterhin gibt es in den Verbänden Regionalberater und dort bekommen sie gerne weitere Informationen. Ein ganzer Teil der in dem Bericht gezeigten Dinge sind einseitig und nicht korrekt recherchiert. Der Betreuerin bei Frau L kann kein Fehlverhalten nach gewiesen werden, dies bestätigt die ältere Dame selbst. Zustimmung zur Räumung hat sie gegeben und sie war bei der Räumung sogar zugegen... Tatsächlich beim Fall des Obdachlosen gibt es einen Fehler: Fehler des Betreuers er hat keine Zustimmung zur Wohnungskündigung eingheholt, der Betroffene ein Alkoholiker, der in der Kurzeitpflege war, was war danach geplant? Da jeder Mensch ein Recht auf Verwarlosung und Erkrankung hat ist doch die Frage ob nachgeordenete Hilfen durch den Menschen abgelehnt worden sind. Keine Hinweis in der Reportage, der Tremor des Menschen ist offensichtlich, trinkt er noch? Ich möchte folgendes zu bedenken geben: Nehmen wir 16.000 in den Bundesverbänden organisierte Berufsbetreuer an (ehrenamtliche, Vereinsbetreuer und Vollmachten nicht berücksichtigt) jeder betreut etwa 35 Menschen, dann reden wir von 560.000 Betreuungen die Anwaltskanzlei hat 400 Beschwerden (Ergebnis offen) x 12 Monate ergibt etwa 4800 Beschwerden, somit liegt die Quote der Beschwerden unter 1% (0,8%) richtig? Natürlich hinkt der Vergleich. nur eine ganze Berufsgruppe zu verunglimpfen empfinde ich schon fraglich. Es "menschelt" und es passieren auch Fehler und sicherlich gibt es auch "schwarze" Schafe, nur daraus eine Regel zu machen ist aus meiner Sicht fraglich. Hierzu müsste er Einzelfall genauer geprüft werden. Auch gebe ich zu bedenken, dass rechtliche Betreuer am Rande der Gesellschaft im Einsatz sind. Gefahrklasse der Berufsgenossenschaft: 3,66. Dies spricht für sich. Grundsätzlich müssen alle finanziellen Ausgaben, die ein rechtlicher Betreuer tätigt mit Belegen hinterlegt werden und werden durch Rechtspfleger beim Betreuungsgericht überprüft. Auch Ziele Wünsche und Erwartungen werden in einem Bericht hinterlegt, regelmäßige Betreuung und Berücksichtigung des Wunsch und Wahlrechtes des Betroffenen inklusive, somit regelmäßige Besucher min einmal pro Quartal und Abstimmungen des weiteren Vorgehen. Manche Betroffene vergessen gerne die Absprachen und Besuche....
Habe auch aktuell so einen Fall bei meiner Mutter 😡 dieser Betreuer hat ihr auch alle Papiere aus der Wohnung entwendet und wollte ihre Geldkarte haben.. sie wehrte sich.. als Antwort bekam sie... Er bekommt ja sowieso alles. Kürzlich rief sie die Polizei an und die Kripo... Der Betreuer hat dann nur einige Unterlagen rausgerückt. Jetzt werde ich veranlassen, das ich meine Mutter betreuen darf.. der Betreuer wurde auch vom Gericht bestellt als sie noch im Krankenhaus lag...
@@susanneewert8228vielen Dank für Ihren Hinweis. Was schief läuft ist recht einfach. Berufsbetreuer werden permanent beschuldigt und verleumdet, wie der Fall Frau L aus Berlin Pankow sehr schön zeigt. Dies habe ich hier schon aufgezeigt. Frau L hat gemäß eigener Aussage der Räumung zugestimmt (Balkon und Kleidung verstorbenen Ehemann), die Betreuerin hat eine Firma beauftragt. Beleg Frau L. Der junge Mann habe ihre Hinweise ignoriert und weggetragen. Somit war sie bei der Räumung anwesend. Eine Rechnung wurde begleichen ca 6.000€. (Interview Fr. L im Beitrag) war die Wohnung gar verhüllt oder eine Messiwohnung? Dieser Fall zeigt sehr schön, wie Berufsbetreuer in die Kritik geraten obwohl sie ihren Job erledigen. Angehörige, die sich nicht um ihr Familienmitglied kümmern,zum Teil mehrer Jahre, kommen recht regelmäßig und erklären was alles schiefläuft. Insbesondere wenn ein Erbe vermutet wird. Writerhin ist aus meiner Sicht die Erwartungshaltung der Angehörigen sehr hoch... Ein rechtlicher Betreuer regelt und organisiert, also wie ein Rechtsanwalt zu sehen und hin und wieder fährt er zu den Betroffenen um sich ein Bild zu machen. So schreibt Bettina B er habe alle Papiere an sich genommen. Frage wie soll er ohne Unterlagen seinen Job erfüllen? Grundsätzlich gilt die Unterlagen gehören den Klienten und müssen auf Verlangen herausgegeben werden. Jedoch muss er sich auch ein Bild machen können und ggf Originale vorlegen. Antragstellung dürfen 6 Wochen laufen... Gerne wird dann behauptet die eingereichten Unterlagen seien nicht vollständig.... Weiterhin sei Ihnen mitgeteilt, dass es üblich ist einen rechtlichen Betreuer zu bestellen, wenn kein Angehöriger gefunden wird. Diese Eilbestellung benötigen aus meiner Sicht viel Fingerspitzengefühl. Das Einziehen von Bankkarten, erachte ich als problematisch, insbesondere wenn kein Einwilligungsvorbehalt vorliegt. Die Informationen bekommt er von der Bank. Der Frust kommt dann wenn Betroffene nicht mitarbeiten und den Betreuer als Gegner ansehen. So kommt es, dass Menschen die meinen es besser zu können, als der Profi und erklären ich mach es jetzt, viel Spaß gewünscht wird, denn der Profi weiß welche Tricks und Behauptungen kommen.... Ein Bsp. Privat Banken wollen Betreuungen nicht akzeptieren und so kann der Vorgang bis zu einem Jahr dauern. Die Angehörigen, die nun den Fall bearbeiten, weil der Betreuer inkompetent sei, schaffen es aktuell seit zwei Jahren nicht, die Bank davon zu überzeugen, dass sie nun hinterlegt werden müssen. Sie haften aktuell dafür und nicht mehr der frühere Betreuer. Vielleicht können Sie verstehen, was aktuell Schiefläuft... Ihnen einen schönen Sonntag.
Hast Du mal überlegt warum der Betreuer Papiere mitnimmt? Er muss das Leben des Betreuten regeln und ohne Papiere kann man das nicht. Man muss ja schauen, was alles zu regeln ist. Bisschen nachdenken wäre ganz angebracht. Und eine Bankkarte braucht der Betreuer auch bei Vermögenssorge, sonst kann man nämlich keine Bankgeschäfte regeln und kommt nicht ins Onlinebanking. Bevor man meckert, erstmal nachdenken!
Habe einen Bekannten, der schon seit der Kindheit unter Betreuung steht und es stellt sich nun nach vielen Jahren raus, dass er viel Geld verschwinden lassen hat
Da Muss man sich doch überlegen ob man wichtige Dokumente nicht in irgend ein dauer Schließfach legt und wenn niemand da ist eben den Schlüssel einem Notar anvertraut-in einem Briefumschlag. So kann zumindest das nicht weg kommen.
Die Idee ist gut würde jedoch nichts nützen, da der rechtliche Betreuer die entsprechenden Informationen von den entsprechenden Stellen sowie so erhält und dies ggf mit Kosten verbunden sein könnte.
Wie traurig 😢aber keine Seltenheit von staatlichen Betreuer. Manchen sind ohne Wohnungslos auf Straße durch staatlichen Betreuer. Liebe Leute versorgt die Eltern und auch wenn Kinder mit geistigen und körperlichen Behinderungen . Mich macht das wütend 😠
Es stellt sich mir aber auch die Frage, warum die Angehörigen erst auftauchen, wenn es darum geht, nach persönlichen Sachen der Betreuten zu fragen. Gut dass ich mich da auf meine Kinder verlassen kann.
In 98 % der Fälle machen die Berufsbetreuer eine gute Arbeit. Eine Berufsbetreuerin darf eine Wohnung mit Einverständnis des Amtsgerichtes eine Wohnung auflösen und zwar dann, wenn ein Mensch ins Pflegeheim muss und nicht finanziell so gestellt ist, dass er sowohl das Pflegeheim als auch seine Wohnung noch bezahlen kann. Den Job eines rechtlichen Betreuers will kaum noch jemand machen.
Wieso nicht einfach Strafanzeige stellen? Ansonsten kann man sich auch frühzeitig darum kümmern, dass Leute denen man vertraut die Vollmachten bekommen im Krankheitsfall.
Hallo Gene , prinzipiell kann eine Klage eingereicht werden. Das ist aber mit viel Geld und Stress verbunden und der Ausgang ist ungewiss. Zudem haben nicht alle Menschen Personen in ihrem Leben, denen sie so sehr vertrauen, dass sie ihnen alle Vollmachten geben wollen.
@@MDRInvestigativ Strafanzeigen sind kein Zivilrecht, die kosten gar nichts. Das muss niemand persönlich bekanntes sein, das kann auch eine Anwaltskanzlei sein oder ein beruflicher Betreuer den man vorher kennen lernt.
Hallo Gene , es ist natürlich möglich eine Strafanzeige zu stellen. Das muss jede betroffene Person für sich selbst entscheiden. Sicherlich gibt es auch Menschen, die sich sich in so einem Fall für diesen Schritt entschieden haben.
Bei den Vollmachten gibt es keinerlei Kontrolle. Dort gibt es auch die meisten Betrugs- bzw Missbrauchsfälle der Vollmachten. Darüber sollte die Presse auch mal berichten. Wenn die Verwandtschaft oder sonstige Bevollmächtigte haben was sie wollen, legen sie die Vollmacht nieder, dann wird ein Betreuer bestellt. Häufig herrscht bei der Übernahme der Betreuung ein riesen Chaos, nicht selten sind dann Schulden vorhanden und das Bar und Immobilien Vermögen verschwunden. Der vom Gericht bestellte Betreuer soll es dann richten.
Berührt mich sehr. Ich bin in einer queeren Age Gap Beziehung und meine Lebensgefährtin ist im Pflegeheim und hat eine Betreuerin. Diese Betreuerin ist wirklich eine sehr gute. Aber der Betreuer davor das hat sie mir gesagt hat sie geschlagen was mich sehr schockiert hat. Ich werde genauer nachhaken und mich beschweren.
Hallo Betül Kizmaz, es tut uns sehr Leid, was deine Lebensgefährtin erlebt hat. Eine Beschwerde sollte auf jeden Fall bei der verantwortlichen Stelle eingereicht werden. Wir wünschen euch alles Gute und viel Erfolg dabei! Grüße aus der Redaktion
Ich würde vom Gericht als Laihe Betreuerin für einem Betreuten Bestellt der weder Wechselkleidung noch Möbel hatte und auf Müllsäcke Schlafen musste, obwohl er kein Sozialhilfeempfänger war. Für 100 Euro in Monat hätte ich eine 1 bis 2 Zimmerwohnung voll Möbelliert finden sollen und 80 Euro sollten für Strom, Wasser ,Radio ,Rundfunk , Müll ,Kamin Kehrer ,und für Telefongrundgebühr mit den Einheiten was der Beteute Telefoniert Bezahlt sein . Für 370 Euro in Monat ,sollte die Monatlichen Medikamentenkosten von 120 Euro gedeckt sein die Lebensnotwendig waren, Frisör ,Hygiene, Praxisgebühr, Essen Gedränke und für 2 Reine Hauskatzen und ein Papagei Reichen. Ich bekam einem Vertrag vom Gericht, dem Sie zuerst A.W Prüfen ließen, wobei der A. W. Massiv die Miethöhe und Nebenkosten als viel zu wenig bemängelte sowie die 370 Euro für viel zu wenig hielt. Die Tiere vom Betreuten durfte ich nicht weggeben vom Gericht her . Mir wurde der Vertrag als Minestbetrag überreicht. Die kosten für die Vertragsüberprüfung verlangte das Gericht vom Betreuten da dieser kein Sozialhilheempfänger war . Der Rechtspfleger bestellte einem A, W zu Überprüfung der 2 Vorbetreuer vor mir . Nach 6 Jahren gab ich die Betreuung auf ,da ich nicht ihmer aus meiner Tasche draufbezahlen wollte. Der neue Betreuer ein Berufsbetreuer verweigerte das Hab und gut vom Betreuden, Verweigerte die Annahme der Underlagen vom Betreuden , Kündigte die Wohnung nicht, weder Bezahlte er die Miete, da der Betreude ins Heim kamm. Weder Räumte er die Wohnung, weder was mit den Tieren vom Betreuden passieren soll . 37 Monate nach Betr . Ende von mir Verklagt mich der neue Betreuer weil ich als Laihe Betreuer für dem Betreuden vollständig aus meinem Privatgeldb: aufkommen hätte müssen und die Kosten was das Gericht vom Betreuden für Vertragsüberprüfung verlangten hätte ich Bezahlen müssen und die A. W.kosten die der Rechtspfl, für dem Betreuden verursachte . Sowie Kleidung Möbel, Heizkosten usw. Sparbuch einzahlungen für dem Betreuden wären Untreue ,Originale Rechnungen Untreue . Sogar was der Bruder vom Betreuden von seinem eigenem Konto Abhob ,nicht Konto vom Betreuden gab der an . 11 Jahre nach Betreungsende ,stellt das gleiche Gericht die mir dem Vertrag gaben eine Anklage gegen mich ,weil der Vertrag Betrug sai . Obwohl der Vertrag vom gleichen Gericht war . Letztes Ende musste ich von 36 000 Euro mit Miete bzw. mit allem was ich in 6 Jahren Ausgab mit Leben , Kleidung, Miete , 24000 Euro zurückzahlen, weil ich als Laihe bzw. Ehrenamtlicher Betreuer dem Betreuden gegenüber verpflichtet sai ,diese Kosten zu Bezahlen . Aber vom Ex Ex Betreuer der in 18 Monaten 56 000 € Abhob vom Konto des Betreuden ohne Rechn: oder Quittungen und ließ dem Betreuden auf Müllsäcke schlafen war Rechtens . Da wäre 19 Monate nach Betruungsende die Klage zu spät gewesen. Bei mir war sie 37 Monaten nach Betreuungsende noch Rechtens gewesen. Und 11 Jahre nach Betr.ende wäre der Vertrag vom Gericht Betrug gewesen. Laut dem Berufsbetreuer wäre dem Betreuden nur 90 Euro zugestanden für die Lebensnotwendigen Medikamente ,Essen Hygiene, Frisör und Tiernahrung.
Erlaubt Sachen des Verstorbenen zu entsorgen und Balkon aufräumen. Wovon träumt die Frau. Das ist nicht Sache einer Betreuung! Das macht ne Putzfrau, wenn sie nett ist.
Diesen Kommentar kann ich nur befürworten, denn dann beschäftigen sich unabhängige Stellen mit dem Fall. Wie das ausgehen wird? Hierzu gibt Frau L. im Beitrag selbst die Antworten. Betreuerin hat sie mit einbezogen und sie hat zugestimmt und es wurde eine Firma beauftragt zu räumen, diese hat eine Rechnung gestellt, welche bezahlt wurde...
Vermögende Menschen haben selten Betreuer. Da achtet die Verwandtschaft schon drauf. Es gibt ja was zu erben. Für mich völlig in Ordnung. Bei jungen Menschen, psychisch krank sind Betreuer eine Hilfe . Das Problem ist wenn es ihnen wieder besser geht kommen sie aus der Betreuung nicht mehr raus. Einmal entmündigt immer entmündigt.
Ich würde sogar das Gegenteil behaupten: Die Betreuungen junger Menschen werden, insbesondere in Großstädten, regelmäßig überprüft. Ich kenne bei Menschen U40 keine einzige unbefristete Betreuung. Auch kann man beantragen, dass die Betreuung aufgehoben wird. Dann erfolgt i.d.R. eine Begutachtung durch einen Psychiater, dessen Gutachten für das Gericht häufig ausschlaggebend ist. Junge Menschen (mit psychischen Erkrankungen) haben häufig kein ausreichendes Einkommen, daher wird die Vergütung aus der Staatskasse bezahlt. Ebenso stellen junge Menschen, sowohl für Betreuer als auch das Betreuungsgericht, einen vergleichsweise hohen betreuungsrechtlichen Arbeitsaufwand dar. Wenn ich mich entscheiden müsste, dann würde ich also sagen, dass Betreuung tendenziell zu früh aufgehoben werden bzw. nicht durch adäquate Unterstützungsangebote ersetzt werden. Das Problem ist häufig, insbesondere bei jungen Menschen, dass diese von einem Zustand der Fremdverwaltung, nach Aufhebung der Betreuung, meist ohne Hilfe von Außen ihr Leben eigenständig bewältigen müssen.
Das ist so nicht richtig. Zum einen ist jemand mit einer Betreuung nicht entmündigt. Zum anderen kann ein Betreuer Mensch jederzeit die Aufhebung der Betreuung beantragen. Anruf oder persönliche Vorsprache beim Amtsgericht reicht aus. Außerdem läuft eine Betreuung nach spätestens 7 Jahren aus. Die Betreuung kann verlängert werden, wenn das aber so ist, findet immer eine neue Anhörung vor Gericht statt.
@@ckuhl9 leider auch das, denn wenn ein psychisch labiler betreuter in betreuten wohnen wohnt, gibt es der einfachhalber alles im Sinne der Einrichtung und des Betreuer.
Ich weiß was ich werden will..... Berufsbetreuer. Da verdient man anscheinen ganz gut mit den Zusatzverdiensten danke dem Deutschen Rechtssystem. Danke Deutschland
😀 versuchen Sie es, also eine Goldmine ist es nicht ☝️. Ich bin selbst Betreuerin, sowas habe ich noch nicht erlebt. Eine Wohnungsräumung kann nicht so einfach veranlasst werden, schon gar nicht Kündigung (muss durch das Gericht genehmigt werden). Genau, wie Vermögen, man muss jeden Cent der Ausgaben belegen. Solche Betreuer müssen weg, (schaden nur den die ehrlich sind) abgesehen davon muss Sie Haftpflicht haben. Reich werden Sie, bezogen auf die Arbeitszeit nicht, es muss einem liegen.
@@emiliataasob1663 naja man sieht ja in diversen Beispielen dass dem nicht so ist und es anscheinend auch irgendwie ohne geht haha Man muss anscheinend nur dreist genug sein.
Der Nachteil wird aber sein, daß nach der zwangsweisen Abschaffung der BRD die Berufsbetreuer und Betreuungsrichter die Todesstrafe erwartet. Dieses Mal der Befreiung wird mit den Tätern konsequent abgerechnet.
@@MDRInvestigativ Nicht ich selbst aber was ich gesehen habe es grenzt an Auschwitz.Habe mir den über diese Betreuerin beschwert und es ging nach hinten los. Hätte eine Rechtsanwältin hier die ist weckgerant wie ich ihr das erzählt habe.Was ist wenn der Richter ein Nazi ist. Bei mir läuft das Abwasser Rückwärts .Diese Betreuer betreiben eigene Pflegeheime.Mir Wurden K.O. alles untergejubelt um mir was anzuhängen.Diese Pflegeheime sind ganz unscheinbar und meist in Kleinen Häusern.Unnotige Operationen.Und u. u. Die werden geschützt und sind oft sehr dumm .Für Geld da kann Mann alles Kaufen. War oder nicht war . Wie im Dritter Reich die beeinflussen die Erbfolge.Und wer bekommt es wenn kein Erbe mehr da ist. Ich mach mir immer mit und sage immer Lieber von Natiz erschlagen werden als selber einer zu werden. Geht der Schuss wieden nach hinten los.Ich kann nicht mehr vertrauen.
Interessant wäre ja noch zu wissen, wer in die nette Wohnung des Herrn eingezogen ist. Ein Schelm wer böses dabei denkt. Entweder wollte der Vermieter ihn schnell loswerden oder ein Bekannter des Betreuers brauchte eine Wohnung.
Es ist leider keine Einzelfall, dass alleinstehende alte Menschen, die sich nicht mehr helfen und wehren können, solchen Dingen schutzlos ausgeliefert sind.
@@JAlex-2000 Das sind wie überall Einzelfälle. Es ist auch kein Einzelfall, dass viele Betreute glücklich und zufrieden mit der Betreuung sind. Ist in jeder anderen Branche nicht anders. Es gibt schlechte Altenheime, wo die Leute im Bett vegetieren und es gibt gute, wo die Leute zufrieden leben und die Pflege top ist. Es gibt gute Autoverkäufer und es gibt Betrüger unter den Autoverkäufern.
Macht bitte weiter, holt alles ans Licht, auch über Amtsgericht
Jedes unrecht gehört bestraft !☝🏽
@@alicebeckers6906 Entschuldigung, jedoch das entspricht nicht den Tatsachen. Dies würde bedeuten das Richter, Rechtspfleger , Betreuer, etc machen gemeinsame Sache. Das ist jedoch ausgemachter Unsinn.
@@JAlex-2000 Kein Unsinn. In meiner Nähe lebte ein junger Mann, dessen Betreuer auch Geld veruntreut hat und am Ende musste er sein Erbe verkaufen.
@@christianehagen9557 vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sollte das Erbe über 5000 € gelegen haben, so gilt der junge Mann als Wohlhabend und muss das Erbe bis zum Schonvermögen (5000€) einsetzten. Sprich sämtliche Kosten vom Betreuungsverfahren bis zu den Lebenshaltungskosten, sowie die Vergütung des rechtlichen Betreuers, etc.
Dies ist gesetzlich geregelt und daran ist jeder rechtliche Betreuer gebunden. Leider ist dieser Umstand in der Bevölkerung nicht bekannt und deshalb bitte ich Sie dies erst zu prüfen. Denn dies hat nichts mit Veruntreuung zu tun, sondern mit dem Subzidaritätsprinzip des sozialen Rechts.
Sie beziehen sich auf eine Antwort von mir wo eine Dame die Behauptung aufgestellt hat, dass Richter, Verfahrenspfleger, sowie Gutachter sich gegen den zu betreuenden Menschen verschworen hätten und das ist aus meiner Sicht tatsächlich Unsinn. Dieser Post scheint gelöscht worden zu sein....
Tatsächlich gibt es insbesondere in der Eingen- und Fremdwahrnehmung der Betroffenen recht häufig Ausblendungen und Krankheitsuneinsichtigkeit.
Wichtiges Thema, das bei einer alternden Gesellschaft noch mehr an Relevanz gewinnen wird. Danke für diesen Bericht!
Hallo Mark !
Sehr gerne! Uns freut es, dass dir der Film gefallen hat! Viele Grüße aus der Redaktion
Ja der Bericht ist erschütternd, die Frage ist doch sind dies Einzelfälle oder kommt es häufiger vor? Woran liegt es? Wie richtiger Weise gesagt wurde gibt es ca 16.000 organisierte Berufsbetreuer. Leider sind Sie der Frage des eigentlichen Fehlers nicht nachgegangen.
Auch die Umfänglichkeit des Berufes und welche Probleme entstehen wurde nicht benannt. Aus meiner Sicht ist der Beitrag nicht ausgewogen und bringt eher eine ganze Berufsgruppe die Tag täglich versuchen eine gute Arbeit zu leisten in Misskredit. Aus rechtlicher Sicht ist lediglich ein Fehler bei einem Betreuer, nämlich Kündigung der Wohnung ohne richterlichen Beschluß, zu bemängeln. Offensichtlich ist der Mensch derartig erkrankt, dass er nicht mehr arbeiten gehen kann und in einer Kurzeitpflege Einrichtung war, sollte er eventuell in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden, was er abgelehnt hat?
Ja jeder Fall, wo Missbrauch entsteht ist einer zu viel nur so drastisch wie es hier dargestellt werden soll, sind die Fälle bei mehrmaligen sehen nicht.Frau L z.B wurde mit einbezogen, sagt sie selbst (Erlaubnis Räumung Balkon und Bekleidung Ihres Mannes), sie war zu mindestens Teilweise bei der Räumung dabei, Zitat: "der junge Mann ignorierte meine Hinweise" und als es vorbei war gab es sogar ein Abschlußgespräch zwischen Frau L und der Betreuerin. Die 6100€ Frage bleibt, könnte es eine "Messiwohnung" gewesen sein? Dann past auch der Rechnungsbetrag. Wie schon beschrieben ich kenne die Fälle nicht persönlich, jedoch beim Anschauen des Beitrages aus der Sicht eines im Betreuungsrecht versierten, gibt es Fragen an den Beitrag selbst.
@@JAlex-2000Woran das liegt?
Diebstahl.
Bekommt keiner mit.
Es ist eine unfassbare Frechheit, dass die "Betreuer" nicht für Fehler gerade stehen müssen. Jeder normale Angestellte hätte sich so etwas nicht erlauben können. Hier läuft gewaltig etwas schief. Die Selbstbedienungsmentalität nimmt immer groteskere Formen an. Traurig... Ich kenne aus dem weiteren Umfeld auch eine Betreuerin und ihre "Arbeit". Es ist unglaublich, was da so passiert. Und noch erschreckender, dass solche Leute nie zur Verantwortung gezogen werden.
Leider ist ihre getroffene Aussage aus meiner Sicht nicht richtig, natürlich haftet jeder amtlich bestellte Betreuer für Schäden die durch seine Arbeit entsteht. Hierzu wird eine sogenannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen und muss der Betreuungsbehörde auch nachgewiesen werden. Der entstandene Schaden muss jedoch zivilrechtlich durchgesetzt werden.
@@JAlex-2000 theoretisch mag das sein. Aber praktisch kaum umsetzbar. Dann müsste jemand Fotos oder Inventarlisten anfertigen. Nur wer? Wenn jemand einen Betreuer bekommt, ist er selbst kaum in der Lage dazu. Oder?
@@angrybird329 so sieht es aus und das ist keine Theorie, betreten der Wohnung mit Angehörigen und oder Freunde und niemals alleine. Gemeinsam Fotos anfertigen. Dies ist schon als Eigenschutz des Betreuers nötig...
@@JAlex-2000 tja, wenn aber kein Angehöriger da ist? Wie gesagt, ich kenne einen Fall, wo die Betreuerin alles Mögliche geklaut hat. Und das weiß ich von deren Lebensgefährten. Erschreckend. Und der alte Mensch, der beklaut wurde, hat vermutlich nichts bemerkt.
@@angrybird329 Angehörige oder Nachbarn, Freunde... Wie schon im Bericht vom BdB erwähnt das 4 Augen Prinzip anwenden. Natürlich gibt es auch in diesem, wie in allen anderen Arbeitsbereichen auch, schwarze Schafe... In ihrem Fall ist Beweisbarkeit das Problem.
Bin zwar auch Berufsbetreuer, aber sowas geht gar nicht.
Die "Kollegin "soll alles entzogen bekommen.
Wo kann man sich am besten beschweren wenn was ist? Meine Lebensgefährtin hatte vor ihrer aktuellen Betreuerin einen Betreuer der sie auch geschlagen hat.
Viele Jahre Betreuung, kriminelle Handlung, keiner hilft. 2 jahre bekomme ich meine unterlagen nicht zurück. Kann nix beantragen und täglich wachsen schulden. Da wird noch viel ans Licht kommen
@@betulkizmaz2350 Beim zuständigen Amtsgericht, Abteilung Betreuung. Das heier erwähnte 4 Augen Prinzip ist sehr gut. Ich arbeite überwiegend nur mit Betreuungsbüros/Gemeinschaften. D.H. 2 Betreuer. die sich gegenseitig "Kontrollieren"
@Mr. Spock Dann wander doch aus, am besten fliegste auf den Planeten Vulkan, da kommst Du ja her. Praktiziere das Ritual Kolinahr und Du bist emotional stabiler.
Wie wird man Betreuer?
Ich denke da gibt's ein Auswahlverfahren?
Da dürfte sowas doch gar nicht vorkommen?
Hoffentlich darf die Betreuerin nicht mehr ihren Beruf nachgehen. Die Dame tut mir wirklich Leid!
Ich glaube dass der hier aufgedeckte Fall nur die Spitze des Eisberges ist.
@ Maik, vielen Dank für Ihren Einwurf. Natürlich sollte so etwas nicht passieren. Wo ist der Fehler?
. Sie wird weiterhin als rechtliche Betreuerin arbeiten. Frau L. gibt selbst den Hinweis in dem Interview im Beitrag. Der Betreuerin ist kein Fehler nachzuweisen und sie hat sich nicht bereichert. Denn Frau L gibt an, dass ein junger Mann (eine Firma) geräumt hat...
@@alicebeckers6906 ja dies ist so, der EV in der Vermögenssorge ist mit einer Geschäftsunfähigkeit gleichzusetzten. Die Einrichtung des beschriebenen EV ist eine richterliche Entscheidung und nicht die des Betreuers. Bei dem Verfahren wird der Betroffene, ein Verfahrenspfleger und ein psychiatrischen Gutachten erstellt. In der Regel liegen massive finanzielle Schäden schon vor. Es liegt an dem Betroffenen und dem Betreuer gemeinsam einen gangbaren Weg zu finden. Denn es gibt recht viele Menschen im Umfeld des Betreuenden die auf das Geld ebenfalls scharf sind....
@@JAlex-2000 Es ist keine Seltenheit, dass Berufsbetreuer auch Verfahrenspfleger sind!.....
Berufsbetreuer aus einem Stadtteil werden sich oftmals untereinander kennen.
Ich kenne zahlreiche Betroffene, die ihre Probleme auf unterschiedlichen Ebenen mit Berufsbetreuer erleben/erlebt haben! Schlimm, wenn bei Betroffenen noch ein Eigentumsvorbehalt eingerichtet wurde. Es ist NICHT im Sinne des Gesetzgebers, wenn Betroffene unnötig knapp gesetzt werden, was häufig vorkommt.
Psychiatrisches Gutachten, jeder Mensch erlebt Situationen, wo er/sie z.B.
durch einen Schicksalsschlag das Gleichgewicht verlieren kann.
Dieser Mensch kann auch nach einer gewissen Zeit evtl. wieder stabil sein.
Trotzdem bleibt er weiterhin "geknechtet", bis zum Ablauf der 7 Jahre!
Keine Kooperation mit Angehörigen etc..
Die Gesetzesänderung zum 01.01.23 beinhaltet keine wesentlichen Verbesserungen
im Betreuungsrecht!
@@alicebeckers6906 Entschuldigung , leider ist Ihre Behauptung nicht korrekt. Jeder Verfahrensbeteiligte kann jederzeit einen Antrag auf Auflösung des EV, der Betreuung, oder der Aufgabenkreise stellen. Ob diese aufgehoben werden entscheidet immer ein Richter. Als Verfahrenspfleger gibt es einen klaren Auftrag, so wird geprüft ob andere Maßnahmen, z. B. Eingliederungshilfe, oder Werdenfelser Weg möglich ist. Hierbei wird nicht geschaut wer den Antrag gestellt hat. Eine Verschwörung von Richter, Rechtspfleger, Gutachter und Verfahrenspfleger ist eher unwahrscheinlich. Menschen mit einen Einwilligungsvorbehalt leben meistens weit über ihre Verhältnisse und sind nicht glücklich wenn sie auf ein normales Maß ggf auch gegen ihren Willen eingeregelt werden und fühlen sich dann bevormundet. Dem gehen diverse diverse Hinweise voraus und mündet in schriftlichen Hinweisen damit der Nachweis des erbracht werden kann....
Das grenzt an Entmündigung, was unmenschlich ist und rechtlich eigentlich nicht sein darf! Nicht mal dieser minimale Respekt ist vorhanden in diesen Fällen, sowas anzukündigen/abzusprechen, selbst wenn man als Betreuer komplett befugt ist, was schon zu denken gibt, welche Art von Menschen so eine Aufgabe zugeteilt wird,gerade bei dieser Machtfülle (soziale Kompetenz)!
Ein Betreuer ist nicht befugt ohne deine Zustimmung etwas derartiges zu tun, so hat es mir damals der Richter erklärt. Ein Betreuer sollte ursprünglich ein Mensch sein den ich mit einer Aufgabe "betrauen" kann, die mir persönlich aufgrund meines Gesundheitszustandes schwerfällt.
@Rudolf Kungel im Betreuungsrecht gibt es klare Regeln und das Wunsch und Wahlrecht des zu Betreuenden steht, wie zuvor schon beschrieben im Mittelpunkt der Arbeit eines rechtlichen Betreuers. Nicht alle 16.000 Berufsbetreuer sind "Gauner" oder wollen sich bereichern.
Exakt Schwester
Das ist der Staat. Die Betreuer bekommen so wie mir gesagt wurde, einen Jahresverdienst von 120.000€
@@luziaschulz797Das stimmt natürlich nicht. Es werden pro Betreuten eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Monat pauschal abgerechnet. Da wird keiner reich. Viele betreuen deswegen zu viele Menschen da findet dann kaum noch ein persönlicher Kontakt statt, der aber sein soll. Die Gerichte sehen darüber hinweg.
Unsre Situation ist unglaublich, aber das Thema kommt hoffentlich ins rolen
Die Betreuungsbehörden kontrollieren keine Berufsbetreuer.
Das ist Aufgabe des Betreungsgericht
Mich macht sowas unfassbar traurig. 😢
Kommt mir bekannt vor , mein Mann hatte auch einen Berufsbetreuer.Ich kann nur schlechtes dazu sagen .Nie wieder Betreuung
Warum machen es nicht die Kinder? Ach nee, meckern ist ja einfacher als mal für Mutti oder Vati im Alter da zu sein.
Ich bin jetzt bald 70 und habe in meinem Leben die Erfahrung gemacht das jeder der mich betrogen oder es sonst mit mir nicht gerade gut gemeint hat irgendwann seine Strafe bekommen hat.
Das nennt man K A R M A😅
das hilft einem Menschen der betrogen/bestohlen wurde aber auch nicht weiter.
Kommt mir bekannt vor, nach Krankenhausaufenthalt in Berlin Februar 2023 hat sich mein ehemaliger Betreuer auch Kräftig bedient bei mein Konto und meinen Wertsachen. Meiner hat dreist meine Hausschlüssel geklaut und noch meine Bank Karte um mein Konto Leer zu Räumen, vieles in meiner Wohnung wurde auch entwendet als ich im Krankenhaus war wie auch als ich schon zuhause war, dreister geht es nicht.
Ich bin Gehbehindert und mir geht es im Grunde wie der Dame hier im Clip, habe noch keinen neuen Betreuer und weiß nicht wie ich allein all das Bewerkstelligen soll. Habe damals geglaubt Betreuer wäre ein Beruf wo man für Studieren muss und rechtliche dinge etc... kennen muss, wusste nicht das jeder Betrüger Betreuer werden kann, wenn er denn die Veranlagung zum Betrug hat.
Da kenne ich hier auch einen Fall ! Vorsicht ist geboten , wenn die gesetzliche Betreuerin Rechtsanwältin ist ! ! Und mit dem zuständigen Richter zusammen arbeitet ! !
und wie geht man dann dagegen vor? Vielleicht hat einer hier im chat eine Antwort
6100,- Euro? Das ist (legal gemachter) Raub?
Oder eine Messiwohnung?
Solche Dinge passieren leider öfter.
Wenn jemand eine gesetzliche Betreuung hat ist es oftmals auch so gut wie unmöglich für die Betroffenen dagegen vorzugehen.
Wenn Menschen psychisch krank sind haben sie oft gar nicht die Fähigkeit dagegen vorzugehen, wenn Betreuer in ihre eigene Tasche wirtschaften.
Natürlich ist das nicht die Regel und die meisten Betreuer verhalten sich richtig und handeln im Sinne des Klienten.
@@janita851 Die Alten und Kranken sind geliefert...
@@Wabbelpaddel wie kommen Sie darauf? Was ist denn wenn "Alte und Kranke" ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln, wer soll dies Ihrer Meinung nach tun?
@@Wabbelpaddel 👍So ist es
@@alicebeckers6906 das mag aus Ihrer persönlichen Perspektive richtig sein, jedoch ist dies wie die berufliche Erfahrung zeigt nicht der Regelfall.
Eine Betreuung kann auf Antrag jederzeit aufgehoben werden, die über Aufhebung entscheidet ein Richter, der Betroffene wird dabei angehört.
Der Betreuer wird vom Gericht zugewiesen, das Gericht haftet aber nicht dafür und will auch keine Verantwortung übernehmen.
Ja, weil es schlicht sachlich nicht zuständig ist für solche Fälle. Es kann die Betreuerin entlassen, aber Ansprüche der Betreuten gegen die Betreuer sind zivilrechtliche Ansprüche und daher einzuklagen.
Dann soll die aber auch Profis an den Mann/Frau schicken und keine Scharlatans.
@@Romanotejada dann fangen wir bei den Politikern mal gleich an
@@alicebeckers6906 sachlich nicht korrekt und darf bestritten werden.
@@Romanotejada vielen Dank für den Hinweis. Das Problem liegt aus meiner Sicht in dem System selbst. Was macht eine rechtlicher Betreuer, er regelt , organisiert... bei einer pauschalen nicht auskömmlichen Vergütung. Sprich die Vergütung bildet nicht den realen Aufwand ab. Vergleich das deutsche soziale System mit dem skandinavischen und schauen Sie sich die Ausgaben im Vergleich zu der Bevölkerungsdichte an.
erinnert an den Film "I care a lot", 6100€ unerlaubt abgebucht und das per vom Gericht bestelltem Betreuer? Wo leben wir....im wilden Westen?
Eine Betreuerin bei einer Bekannten prahlte damit das sie28 Bankkarten von Leuten
hätte die sie betreut !
Als die Bekannte starb war
fast kein Geld für die Bestattung da.wobei die Frau
uns Wochen vorher erzählt hatte das sie knapp 50 000 €
auf dem Konto hat und sie müsste um jeden Euro bitten.
Vielen Dank für Ihre Darstellung, der Zusammenhang der 28 unterschiedlichen Bankkarten von unterschiedlichen Menschen, zu den fehlenden 50T € erscheint mir nicht schlüssig.
Was die 50T€ ihrer unter Betreuung stehende Bekannte angeht, sei auf das soziale Recht verwiesen. Hilfen durch die Sozialhilfeträger werden nachrangig bezahlt. Dies nennt man das Subzidaritätsprinzip, weiterhin gilt jemand als Wohlhabend der mehr als 5.000€ besitzt. Dies hat somit nichts mit der Arbeit des Betreuers zu tun., oder gar mit Betrug, sondern ist deutsche Rechtsprechung, bzw normative Vorgaben, die ein Betreuer nicht aushebeln kann.
@@JAlex-2000 Die Bekannte musste die Betreuerin um Geld bitten damit die Nachbarin für sie einkaufen konnte. Unsere Bekannte war zu dem Zeitpunkt 90 Jahre.
@@helmutstempel4424 das fühlt sich natürlich nicht gut an und ist aus meiner Sicht unglücklich gelöst, könnte hier ein Einwilligungsvorbehalt vorgelegen haben? Meine Empfehlung hierzu ist mit der Betreuerin eine grundsätzliche Regelung, z.B. wöchentliche, 14 tägige oder monatliche Auszahlung für den alltäglichen Bedarf zu vereinbaren, denn dem Menschen steht min. ein monatliches Taschengeld zu, egal welche Erkrankung (-die zum EV geführt hat-) vorliegt. Problem der Betreuerin ist natürlich, dass sie persönlich haftet und in der Rechnungslegung die Ausgaben per Beleg nachweisen muss. Lösung wäre eine Selbstverwaltungerklärung für den regelmäßig ausgezahlten Betrag, darin würde Ihre Bekannte bestätigen, dass sie dieses Geld erhalten hat.
Unfassbar sowas.... kenne auch einen Fall im Bekanntenkreis, wo die Betreuerin das ganze Geld (was als finanzielle Absicherung in der Rentenzeit gedacht war) verplembert hat... Bis die Tochter es gemerkt hat, war alles weg...
Hierzu sei mir der Hinweis auf das Subzidaritätsprinzip im sozialen Recht gestattet und als Vermögend gilt derjenige der über 5000€ zur Verfügung hat, dies muss erst eingesetzt werden...
Kontrolle besser als vertrauen.
Wo sind die Gerichte.
Ich frage mich, welche Betreuerin die Kleider des verstorbenen Mannes wegräumt und den Balkon aufräumt? Dafür wird sie gar nicht bezahlt und wer Berufsbetreuer ist, kann sich das gar nicht finanziell leisten. Traurig ist nur, dass eventuell unfähige Menschen Betreuungen übernehmen und Fehler machen. Der Fall ist für mich kurios aber auch im Fall der älteren Dame.
Es gibt auch Betreuer die freiwillig mehr machen als sie es müssten! Daran ist nichts verwerflich!
@@sahratank7504 verwerflich ist es nicht, jedoch gebe ich zu bedenken, dass dadurch das Berufsbild verfälscht wird. Da die zu betreuende Dame 6000 € für das Räumen und Aussortieren bezahlt hat, liegt zu vermuten, dass eine Firma beauftragt wurde, die eine Rechnung gestellt haben muss.
Dies muss in der anschließenden Rechnungslegung oder im jährlichen Bericht auftauchen und ist somit auch für den nachfolgenden Betreuer einsehbar. Es ist seine Verpflichtung die Unterlagen von der vorherigen Betreuerin abzuholen und einen Übergabtermin zu vereinbaren und die vorherige Betreuerin wird die Unterlagen (bis auf Gerichtspost) herausgeben, denn diese sind Eigentum der Klientin. Verweigerung bedeutet er muss es auf dem Rechtsweg einklagen. Somit aus meiner Sicht der zweite Fehler des ehrenamtlichen Betreuers..... Vielleicht wird nun deutlich wie umfänglich die Aufgabe eines Berufsbetreuers ist und wie schnell man in die Haftungsfalle geraten kann... Ich ziehe vor "Jens" den ehrenamtlichen Betreuer, der für eine Aufwandsentschädigung dies Haftung auf sich nimmt den Hut.
Somit bleibt erst einmal einen guten rechtlichen Job machen und dann einkaufen gehen...
So ist es, nach meiner Auffassung geht hier viel durcheinander und selbst Frau L. widerspricht der These von der Betreuerin nicht miteinbezogen worden zu sein. Geräumt habe in junger Mann und sie war dabei.... Zukünftig wird neben der persönlichen Vorstellung in der Betreuungsbehörde auch ein Sachkundenachweis verlangt. Um es deutlich zu machen der jetztige ehrenamtliche Betreuer hat gemäß des Berichtes ebenfalls grundsätzliche Fehler begangen, da die Unterlagen der Klientin gehören und auf verlangen zu übergeben sind... Er muss sie bei der Vorbetreuerin abholen. Leider wird rechtliche Betreuung häufig mit Nachbarschaftshilfen und Eingliederungshilfen gleichgesetzt und deshalb ist "Jens" ein Engel, weil er ein Joghurt mitbringt. Damit möchte ich auf keinen Fall das Ehrenamtliche Engagement von Jens schmälern, denn ohne Ehrenamtliche wäre die Situation noch schlimmer. Denn kaum jemand möchte diesen noch Job übernehmen und daran ist u.a. auch diese einseitige Berichterstattung schuld.
@@sahratank7504 das wage ich zu bezweifeln..
Ich arbeite selber für einen Berufsbetreuer, in der Regel werden Wohnungsräumungen/Reinigungen von externen Firmen durchgeführt, welche vom Betreuer beauftragt werden.
Was wiederum dieser Firmen in der Wohnung veranstalten das kann der Betreuer selbst nicht kontrollieren der auch nicht permanent vor Ort sein kann und muss!
Demzufolge die "Schuld" der Betreuerin in die Schuhe zu schieben ist sehr weit hergeholt¡ In der Regel sollte es eigentlich so laufen dass die Betroffenen mit ins Boot geholt werden müssen bei jeder Entscheidung!
Eine Wohnung aufzulösen bzw. kündigen bedarf IMMER einer Genehmigung des Gerichtes , es sei denn, die Betroffenen sind geistig noch soweit fit, das sie eine Kündigung selbst unterzeichen können!
Die Gerichte bestellen die Betreuer nur, Ansprechpartner ist die BETREUUNGSBEHÖRDE! Die schauen den Betreuern auf die Finger!
Ich arbeite auch in einem Betreuungsbüro. Das Betreuungsgericht prüft alles sehr genau und detailliert. Es ist oft so , dass der Betreuer oder Betreuerin die Schuld gegeben wird. Ich sehe das tagtäglich .
Was soll an dem vorherigen Kommentar nicht stimmen?
Natürlich überprüft ein Rechtspfleger (Angestellter der Jusitz) die Tätigkeiten eines rechtlichen Betreuers.
Laber nicht herum! Selbstverständlich ist der Berufsbetreuer als Auftraggeber verantwortlich, was geschieht. Diese Parasiten gehören ausgerottet.
@@bartekmajewski2305 nun ja, dies ist so nicht ganz richtig. Es hängt davon ab ob ein Einwilligungsvorbehalt in dem ensprechen Aufgaben vorliegt oder nicht. Der rechtliche Betreuer kann inzwischen nur noch beraten und Empfehlungen aussprechen. Somit hat der Mensch der unter Betreuung steht eine Mitwirkungspflicht und Verantwortung. Dies nennt der Gesetzgeber selbstbestimmtes Leben...
Ja leider ist es so das die Betreuer auch nur 1bis 2 mal im Monat die Pflicht haben bei ihren Schützlingen vorbei zu schauen.Zwischendurch können die Leute in ihre Wohnungen verdrecken verrecken und verkümmern .
Ich weiss es 100 Prozent !!
Vielleicht ist das derzeitige Betreuungssystem gar nicht sinnvoll reformierbar und sollte ganz neu konzipiert werden.
So wie es bei Krankenkassen verbeamtete Vollstreckungsbeamte gibt, könnte man bei den jeweiligen Banken z.B. Rechtspfleger implementieren, welche die Vermögensangelegenheiten direkt regeln. Und wiederum selbst von Rechtspflegern am AG und dem Betreuer kontrolliert werden.
Ebenso sollten standardmäßige Einwilligungsvorbehalte für nicht regelmäßige Ausgaben ab Summen von bspw. 3000€ eingeführt und durch ein Vier-Augenprinzip (Betreuer+Rechtspfleger) genehmigt werden.
Auch braucht es einheitliche Standards in Bezug auf die Befugnisse, die sich von Amtsgerichtsbezirk zu Amtsgerichtsbezirk und von Rechtspfleger zu Rechtspfleger unterscheiden können. Es sollte beispielsweise einheitlich geregelt sein, ab welchem Moment es einen Beschluss für die Genehmigung einer Amputation eines Beines oder das Anbringen eines Bettgitters braucht.
Egal wie man politisch, emotional oder durch eigene Erfahrungen zu diesem Thema steht, allen ist doch klar, dass dieses System eher schlecht funktioniert. Eine Konzentration von so viel Macht braucht Rechtspfleger mit weitreichenden Befugnissen und entsprechenden Ressourcen, die diese machtvolle Position kontrollieren können. Und genau dieser Umstand ist ein Einfallstor für ethisches Fehlverhalten und/oder Straftaten. Eine Diversifizierung von Macht, denn wir reden hier über Menschen und ihr (zukünftiges) Leben,ist meiner Meinung nach die einzige Möglichkeit einen Missbrauch dieser Macht eindämmen zu können.
Da haben Sie aus meiner Sicht recht, nur will dies niemand bezahlen und an dieser Stelle beginnt das Problem.
So ist es!
👍
Ein Betreuer darf nicht so ein gravierenden Fehler machen und ich finde es eine Frechheit, dass der Staat da nicht eingreift und Gerechtigkeit walten lässt.
Also so richtig glaube ich das ganze nicht. Irgendwas ist da nicht glaubwürdig. Wenn 6000 € für eine Wohnung anfallen dann müsste diese sehr vermüllt gewesen sein. Beide Seiten sind irgendwie nicht logisch.
Wer sich zu dem Thema gerne weiter aufregen möchte, dem kann ich den Film "I care a lot" empfehlen
Das erinnert mich an den film „I care a lot“. Spielt zwar in den USA und ist dementsprechend nochmal härter ist aber in der grundstruktur dasselbe
Ich hatte auch mal so einen Betreuer erwischt. Er sollte mir wegen einer Angststörung ein wenig mit dem Umzug helfen, statt dessen hat er versucht mich entmündigen zu lassen. Der Richter hat ihn natürlich entlassen auf meine Bitte. Hat während der Zeit erzählt (der Betreuer) das ja viele seiner Betreuten PTBS hätten und ich hab sie auch bekommen durch ihn. Frag mich woher die Anderen von ihm die haben.
Da muss man ganz klar eine Klage einreichen, notfalls über ein anderes Gericht, wenn das Gericht befangen ist.
Ich bin Behindert und Beschäftigter in einer Behindertenwerkstatt und ICH habe meiner Gerichtlichen Amtsbetreuerin die Vermögensverwaltung ENTZOGEN. Man kann sich selbst zur Wehr setzen gegen Rechtliche Betreuer. Wer Hilfe bzw. Tipps von mir möchte wie man als Betreute/r vorgehen muss, der kann sich sehr gerne an mich wenden.
Das klingt so als seien wir alle schlecht..
So sieht es aus! Leider übersehen einige Kommentatoren, dass sie gerade eine Straftat begehen...
Ja, hier wird wieder verallgemeinert. Ein paar Berufsbetreuer fallen auf und alle sind gleich Verbrecher, die ihre Betreuten nur bevormunden und Geld abziehen.
Das aber zigtausend Berufsbetreuer hervorragende Arbeit leisten und die Betreuten sehr gut unterstützen und oftmals deren ganzes Leben regeln, wird hier nicht erwähnt.
Das ist so jämmerlich was da abgeht.
Mein Bruder ist vor einen Jahr in einen pflegeheim Salzburg verstorben. Ich bräuchte die Papiere für die Bestattung,zur Antwort bekam ich es sind keine Papiere vorhanden.
Ich sagte das gibt es nicht
antwort was ich ständig mit den Papieren hab es sind keine da ich soll sie nachmachen lassen. Ich hab ihn selbst in den pflegeheim vor Jahren angemeldet! Die hatten mich so behandelt alls wäre ich nicht normal 😢 🤮 Wo ist die Mappe wo alles schriftliche aufbewahrt wird? Sie haben keine Papiere und außerdem sagte sie zu mir
die hat sie entsorgen lassen ohne mich zu fragen!
Ich hatte niemand der mir da zur Seite stand . 😢 Es ist so einiges nicht richtig gelaufen aber ich konnte nicht mehr.
Das gleiche geschieht mir und noch viel mehr.
Leider werden die Betreuer von den Amtsgerichten zu wenig oder gar nicht kontrolliert.
...es gibt eine hölle,und hier wird über menschen berichtet,die sich ihren platz in der hölle bereits gesichert haben.
Habe beruflich sehr viel mit (Berufs)Betreuern zu tun.
Wie immer sind die allermeisten gut bis schwer in ordnung, aber wehe man gerät an einen unkooperativen oder gar missbräuchlichen betreuer. Den weg über das amtsgericht zu gehen ist schon für nicht Betreute schwer.
Wie die Angehörigen von SPD Staatssekretärin Frau Chebli, die haben auch als Betreuer 140000 Euro abgezockt.
@@ottomais Über den Umstand, dass die meisten Delikte im Betreuungsbereich gar niemandem auffallen, da keine Kontrolle darf man gar nicht nachdenken wenn man ausgeglichen bleiben will.
Das stimmt!
@doublebass: Vielen Dank für Ihre Fürsprache. Was mir nicht klar geworden ist wieso es bei Unstimmigkeiten so schwer zu sein scheint einen Betreuerwechsel, oder gar die Auflösung zu beantragen. Dies ist nach meinem Kenntnisstand ein formloser Antrag an das zuständige Betreuungsgericht.
Zu der Behauptung der Abzocke, jeder hat das Recht einen strafrechtlichen Antrag, sprich Anzeige zu stellen und ich kann dies nur befürworten, da eine unabhängige Stelle dann diese Vor- und Anwürfe prüft... Kontrolle der Betreuungen übernehmen Rechtspfleger im Betreuungsgericht in einer regulären oder zusätzlich angeordneten Rechnungslegung. Um es deutlich zu machen keine Buchung ohne Beleg! Selbstdie Auszahlung der Taschengelder werden im Rahmen einer Selbstverwaltungserklärung überprüft.
@@ottomais Empfehlung ist einen Strafanzeige zu stellen und den Fall überprufen lassen...
Wir sind Menschen
Wie wird man denn Beruf Betreuer? Wir man da denn nicht überprüft?
Bisher ist es so, dass jeder, der sich als Betreuer selbstständig meldet als solcher arbeiten kann. Ab dem 1. Januar 2023 gibt es jedoch ein neues Betreuungsgesetz, das sieht unter anderem eine zwingende Fortbildung für künftige Berufsbetreuer vor.
Die Antwort des MDR Investigativ ist nur zum Teil richtig. Zur Zeit kann jeder sich als Berufsbetreuer (Führung über 10 Betroffene, bis 10 Betreuungen ehrenamtlich) selbständig machen. Er muss sich bei der Betreuungsbehörde "bewerben" mit Lebenslauf, Schuldnerverzeichnis, erweitertem Führungszeugnis und einer Vermögenschadenshaftpflichtversicherung. In dem Gespräch prüft je nach Landkreis oder Stadt ein Gremium der Betreuungsbehörde die Eignung des Bewerbers ( Das Augenmerk der Kommission liegt auf der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit, einer ausreichenden Sachkunde für die Tätigkeit als beruflicher Betreuer und eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden) und stimmt dem zu oder lehnt den Bewerber ab. Ideal ist ein Studium in Jura, soziale Arbeit, BWL oder Sozialpädagogik und der gleichen. Auch möchten Betreuungsbehörden, dass Berufsbetreuer sich regelmäßig weiterbilden und verlangen Nachweise über entsprechende Fortbildungen. Ab Januar 2023 gibt es die Regelung der "Ganz-Alt-Betreuer" rechtliche Betreuer führte Betreuung schon vor dem 31.12.2019. Betreuer, die ab dem 01.01.2020 Betreuungen führen, müssen einen sogenannten Sachkundenachweis zu einem gewissen Stichtag nachweisen. Richtet ein Richter nach einer Anhörung mit Gutachtern und Verfahrenspflegerrn, sowie dem Betroffenen selbst, eine Betreuung ein, sind die Aufgabenkreise entscheidend grundsätzlich muss der rechtliche Betreuer einen Erstbericht, nebst Vermögensaufstellung zum Stichtag erstellen und wird in regelmäßigen Abständen i.d.R. einmal pro Jahr durch eine sogenannte Rechnungslegung überprüft und muss einen Bericht über seine Tätigkeit bereitstellen. Pauschal gilt Rechtsgeschäfte des täglichen Bedarfs kann der rechtliche Betreuer im Rahmen seiner Aufgabenkreise erledigen. Kündigung von Wohnungen, Sparbücher, Verkauf von Häusern bedarf immer eines richtlerlichen Beschlusses. Dies ist nur eine grobe Übersicht wie es abläuft und nicht vollständig.
Das ist nur zum Teil richtig. Man muss schon eine passende Ausbildung haben und passende Fähigkeiten haben, um Betreuer zu werden. Ansonsten wird man von der Betreuungsbehörde gar nicht zugelassen.
Ausserdem muss man für jede Zahlung die man tätigt einen Beleg vorlegen, dies macht man in der Regel bei der Rechnungslegung, die vom Gericht geprüft wird.
@@muckel2679 die Aussage ist leider nicht korrekt. Wo steht dies bzw wie leiten Sie Ihre Aussage aus den Normen ab? Dies wird sich erst mit der Rechtsreform 2023 verändern.Somit ist meine Aussage vollumfänglich korrekt. Auf den §280 FamfG, sowie §1896ff BGB sei verwiesen.
So einen Fall hatten wir auch, einem sehr vermögenden Heimbewohner wurde von seinem Betreuer viel Geld geklaut. Der Betreuer wurde verurteilt. Polizei war auch bei uns im Altenheim und hat Pflegepersonal zum Zustand des Bewohners befragt. Viele Betreuer kümmern sich auch NULL um ihre "Schützlinge". Leider.
Hatte in einem Fall einer Mieterin zu der ich einen guten Draht habe und die in Not geraten ist, den sozialpsychatrischen Dienst in Düsseldorf angefordert. Ich hatte Wochenlang versucht den sozialpsychatrischen Dienst zu erreichen. Als es dann geklappt hat, rückte dieser mit einem Amtsarzt an. Während die Dame des Dienstes mit der Mieterin sprach, schaute der Arzt sich in der Wohnung um mich mit einer Aussage " Oh, die Wandlampen sind aber schon richtig wertvoll" mächtig stutzig zu machen. Bin gespannt wie es weitergeht und werde schön auf die Dame Aufpassen, die nun unter Betreuung eines Berufsbetreuers steht!
Ich bin Fassungslos was die sich so Erlauben?
Ganz traurig, leider kein Einzelfall
Jaja...da ist viel Missbrauch...Den Leuten wird weniger Geld ausgezahlt als ihnen zusteht etc. .. .🙄
Das höre ich permanent
Es ist erschreckend, was in diesem Bereich ALLES passiert
Dies hängt davon ab ob der Betroffene Schulden mitbringt, Kontoführungsgebühren oder Rücklagen mit Einverständnis gebildet werden sollen, z.B. für Reisen etc. Die korrekte Mittelverwendung wird über Rechtspfleger des Betreuungsgerichtes auch überprüft.
Bei uns ging es genauso. Mutter gestürzt, Klinik, Akutgeriatrie, Kurzzeitpflege. Daraus hat die Berufsbetreuerin einen Daueraufenthalt gemacht - obwohl die Mutter nach dem Sturz wieder laufen konnte ( auch Treppen über 2 Stockwerke ) . Danach wurde die Wohnung gekündigt - wegen angeblichem Mietrückstand - Wer hat die Finanzsorge um Dies zu vermeiden. Ich habe schriftlich interweniert und der "Verwertung" der gesamten Habe der Mutter wie Möbel, Kleidung, Fotos, Bilder ect. bei Gericht widersprochen.
Keine Reaktion. Anwälte verweigern Aktivität. Medizinisches Gutachten, worauf sich die Dauerunterbringung stützen sollte erfolgte erst 4 Monate später, nachdem man die Mutter mit Beruhigungs - und Schlafmitteln "vergiftet" hat, sodaß sie vor dem Essen jämmerlich einschläft, nicht isst und so kraftlos wird und DANN "natürlich" im Heim bleiben muß...
Der Leiter des Forschungsinstituts in Fürstenfeldbruck ist inzwischen verstorben!
Betreuung = Entmündigung. Man darf sein eigenes Geld nicht bekommen, verwalten... Post geht alles an Betreuer......Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen.......Betreten des Hauses o. Wohnung zu jeder Zeit.....Arztliche Zwangsbehandlung auch gegen den Willen des Betreuten, und dafür noch horrende Kosten ( Gericht, Gutachter und schließlich noch den Betreuer )
Die sinnlose Betreuung meiner Mutter in den letzten Wochen ihres Lebens, die wir ausdrücklich abgelehnt haben hat ein kleines Vermögen gekostet, eine Schweinerei ist das ganze Theater , es geht hier doch nur um die Kohle des Entmündigten,.........
Richtig es sollten mindestens 2 Personen die Wohnung betreten mit Videoaufnahme!Noch besser zusätzlich mit Anwalt und Polizei!
Es soll tatsächlich Berufsbetreuer geben, die schon aus Eigenschutz nur mit Angehörigen und einem weiteren Zeugen eine Wohnung betreten und alles dokumentieren.
Auch ein Video würde nichts bringen. So könnte man dann trotzdem sagen - der Betreuer war vor dem Video schon drin und hat alles rausgeräumt.
@@kurtwaland385 dies könnte so gesagt werden, nur bedarf es auch des Beweises durch den Beschwerdeführers. Als rechtlicher Betreuer sind die Anfeindungen durch unterschiedliche Menschen des Umfeldes eines Klienten recht hoch und gehören zum Job dazu. Dies wissen auch die Mitarbeiter:innen der Betreuungsgerichte. Die Berufsgenossenschaft zeigt sehr deutlich wie gefährlich der Job ist: Gefahrklasse 3,66. Sogenannte schwarze Schafe gibt es überall, nur ist auch dieses Feld BUND und nicht nur auf dem rechtlichen Betreuer beschränkt, sondern auf das gesamte Umfeld des Betroffenen... Aus meiner Sicht ist dies nicht der Regelfall und wer direkt oder indirekt mit Betreuungen zu tun hat erkennt sehr schnell die Schwächen der Reportage. Im Fall der Frau L wird deutlich, dass die Betreuerin selbst nicht geräumt hat, sondern eine Firma und die Frau L. bei der Räumung anwesend war. Dies gibt sie selbst an. "Der räumende junge Mann habe sie ignoriert". Ein durch das Betreuungsgericht bestellter Verfahrenspfleger würde diesen Umstand sehr schnell erkennen. Damit wir uns richtig verstehen, selbst so etwas sollte nicht passieren! Aber es "menschelt" halt und im Bereich Räumung gute und preiswerte Firmen zu finden ist schwierig. Es gibt tatsächlich Bevölkerungsgruppen, z.B. mit einer psychischen Erkrankung, die auf Grund ihres wahnhaften Erlebens ihren Betreuer regelmäßig (z.B. 1-6 pro Monat) anzeigen, oder an allen möglichen Stellen verleumden (einen herzlichen Gruß an die Rechtsanwaltsanzlei in München, allein 72 Eingaben per Anno sind mir bekannt...). In meinem Umfeld sind schon 6-7 Beschwerdeführer:innen (meistens psychisch Erkrankte Menschen, die die Zusammenarbeit verweigern), trotz intensiver Prüfung (durch unterschiedlicher Verfahrenspfleger) und Einschaltung von Rechtsanwälten gab es keine Anklagen... In diesen Fällen wurde die Wohnung sogar mit Angehörigen betreten. Trotzdem stimmen Eigen- und Fremdwahrnehmung des Klienten nicht überein und wie soll ein Journalist dies erkennen? Die angeführte Studie aus der Uni Hannover befasste sich mit lediglich 112 Fällen, wo einen Fehler nachgewiesen werden konnte, dies spricht ebenfalls für sich.
Ein Rechenbeispiel, welches natürlich hinkt, weil die Realität Bund ist. Es gibt ca 16.000 organisierte Berufsbetreuer, (damit sind Vereinsbetreuer und ehrenamtliche, sowie Menschen mit Vollmachten nicht berücksichtigt) und die betreuen jeweils etwa 35 Menschen macht dies allein schon 560.000 Betreuungen aus! Davon gibt es 400 Menschen pro Monat die bei einer Kanzlei in München Rat suchen pro Jahr ca. 4.800 Menschen, dies wäre unter 1% der Fälle. Wie schon geschrieben der Vergleich hinkt. Natürlich ist der Sachkundenachweis für Betreuer nötig und das Wunsch und Wahlrecht des betroffenen Menschen sehr wichtig. Eine weitere Reform des Betreuungsrechtes kommt. Nur fehlt der Hinweis, dass viele Erkrankungen dynamisch Verlaufen und das Gesetz starr ist und ob es zu dem gewünschten Ziel führt? Denn es werden ganz andere Themenfelder geöffnet, die die Berichterstattenden aus meiner Sicht noch gar nicht bemerkt haben. Denn welche Befugnisse hat ein rechtlicher Betreuer? Hier sei auf den Vorfall auf dem Berliner Weihnachtsmarkt, die Messerartacke in der Regionalbahn in Würzburg und andere Fälle verwiesen.
Das wird vor Gericht eh kein Beweis sein mit der Aufnahme
@@susanneewert8228 deshalb sollte ein unabhängiger Zeuge dabei sein, am Besten mit Angehörigen um Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Dies wird das 4-Augen-Prinzip.
Zeuge und Bilder schützen, oder Bilder mit Datum, wenn niemand zu finden ist.
Bedenken Sie ein rechtlicher Betreuer, der überführt werden kann, muss seinen Beruf aufgeben.
Liebe Grüße aus Südfrankreich
Ich habe mit meiner Betreuerin aus Deutschland auch schlechte Erfahrungen gemacht . Ich bereite gerade ein Zivilverfahren vor und werde im August ein verfahren durch einen Deutschen Rechtsanwalt einreichen . Es geht bei mir um einen Schaden von 6286.74 Euro . Die Betreuungsbehörde hat schon gesagt das die Betreuerin bezahlen muss und die Richterin im Betreuungsgericht hat am Telefon gesagt das die Betreuerin die Gerichtskosten übernehmen muss wenn der Fall vor Gericht erledigt ist .
Hallo Benjamin Schuh Art!
Vielen Dank, dass du dir unser Video angesehen hast und von deinem persönlichen Erlebnis berichtest! Viele Grüße aus der Redaktion
@@MDRInvestigativ Es ist nur halbherzig recherchiert.
Inzwischen ist es der 24.Oktober 2022 ist die Klage eingereicht worden und wo?
@@JAlex-2000 Dadurch das ich in Frankreich lebe muss ich alle kosten selber tragen . Die Akte ist schon ein paar Jahre alt . Der Fall verjährt erst 01.02.2025 . Mein Rechtsanwalt ( Heidelberg ) hat die Betreuerin gerade angeschrieben und arbeitet sich gerade in den Fall ein .
@@benjaminschuhart8818 das Sie die Kosten selbst tragen müssen bedaure ich sehr. Der Fall interessiert mich sehr.
Ja das ist ein großer Problem, das muss endet, ich was wie das ist,
Ja leider werden die Leute,gerade wenn sie Hilfe brauchen von den meisten Betreuern alleine gelassen !!!
Ehrenmann!
Kurz und buendig; Pluenderung.
Mir fehlen die Wörter
Was für ein Alptraum....🙈
Würde halt die andere Seite auch gern hören....und das sie nicht vor die Presse gehen möchte, kann ich mehr als verstehen
Würdest du gerne, ja? Und kannste verstehen ja?!
Genau. Die andere Seite mal hören. Es wird jede Ausgabe vom Amtsgericht überprüft. Alles muss belegt werden. Wohnung zu kündigen darf ohne Zustimmung des Gerichts nicht passieren.
@Julchen Muzimuz dies ist kein Problem es gibt zwei Bundesverbände für Berufsbetreuer, weiterhin gibt es in den Verbänden Regionalberater und dort bekommen sie gerne weitere Informationen. Ein ganzer Teil der in dem Bericht gezeigten Dinge sind einseitig und nicht korrekt recherchiert. Der Betreuerin bei Frau L kann kein Fehlverhalten nach gewiesen werden, dies bestätigt die ältere Dame selbst. Zustimmung zur Räumung hat sie gegeben und sie war bei der Räumung sogar zugegen... Tatsächlich beim Fall des Obdachlosen gibt es einen Fehler: Fehler des Betreuers er hat keine Zustimmung zur Wohnungskündigung eingheholt, der Betroffene ein Alkoholiker, der in der Kurzeitpflege war, was war danach geplant? Da jeder Mensch ein Recht auf Verwarlosung und Erkrankung hat ist doch die Frage ob nachgeordenete Hilfen durch den Menschen abgelehnt worden sind. Keine Hinweis in der Reportage, der Tremor des Menschen ist offensichtlich, trinkt er noch? Ich möchte folgendes zu bedenken geben: Nehmen wir 16.000 in den Bundesverbänden organisierte Berufsbetreuer an (ehrenamtliche, Vereinsbetreuer und Vollmachten nicht berücksichtigt) jeder betreut etwa 35 Menschen, dann reden wir von 560.000 Betreuungen die Anwaltskanzlei hat 400 Beschwerden (Ergebnis offen) x 12 Monate ergibt etwa 4800 Beschwerden, somit liegt die Quote der Beschwerden unter 1% (0,8%) richtig? Natürlich hinkt der Vergleich. nur eine ganze Berufsgruppe zu verunglimpfen empfinde ich schon fraglich. Es "menschelt" und es passieren auch Fehler und sicherlich gibt es auch "schwarze" Schafe, nur daraus eine Regel zu machen ist aus meiner Sicht fraglich. Hierzu müsste er Einzelfall genauer geprüft werden. Auch gebe ich zu bedenken, dass rechtliche Betreuer am Rande der Gesellschaft im Einsatz sind. Gefahrklasse der Berufsgenossenschaft: 3,66. Dies spricht für sich.
Grundsätzlich müssen alle finanziellen Ausgaben, die ein rechtlicher Betreuer tätigt mit Belegen hinterlegt werden und werden durch Rechtspfleger beim Betreuungsgericht überprüft. Auch Ziele Wünsche und Erwartungen werden in einem Bericht hinterlegt, regelmäßige Betreuung und Berücksichtigung des Wunsch und Wahlrechtes des Betroffenen inklusive, somit regelmäßige Besucher min einmal pro Quartal und Abstimmungen des weiteren Vorgehen. Manche Betroffene vergessen gerne die Absprachen und Besuche....
Habe auch aktuell so einen Fall bei meiner Mutter 😡 dieser Betreuer hat ihr auch alle Papiere aus der Wohnung entwendet und wollte ihre Geldkarte haben.. sie wehrte sich.. als Antwort bekam sie... Er bekommt ja sowieso alles. Kürzlich rief sie die Polizei an und die Kripo... Der Betreuer hat dann nur einige Unterlagen rausgerückt. Jetzt werde ich veranlassen, das ich meine Mutter betreuen darf.. der Betreuer wurde auch vom Gericht bestellt als sie noch im Krankenhaus lag...
Viel Spaß bei der Betreuung 🤣
@ Bettina Britz: Ihre Entscheidung kann ich nur unterstützen und finde es gut, wenn Angehörige Verantwortung selbstlos übernehmen.👍
@@kurtwaland385 was läuft bei dir schief? Darüber sollte mann nicht lachen
@@susanneewert8228vielen Dank für Ihren Hinweis. Was schief läuft ist recht einfach. Berufsbetreuer werden permanent beschuldigt und verleumdet, wie der Fall Frau L aus Berlin Pankow sehr schön zeigt. Dies habe ich hier schon aufgezeigt. Frau L hat gemäß eigener Aussage der Räumung zugestimmt (Balkon und Kleidung verstorbenen Ehemann), die Betreuerin hat eine Firma beauftragt. Beleg Frau L. Der junge Mann habe ihre Hinweise ignoriert und weggetragen. Somit war sie bei der Räumung anwesend. Eine Rechnung wurde begleichen ca 6.000€. (Interview Fr. L im Beitrag) war die Wohnung gar verhüllt oder eine Messiwohnung?
Dieser Fall zeigt sehr schön, wie Berufsbetreuer in die Kritik geraten obwohl sie ihren Job erledigen.
Angehörige, die sich nicht um ihr Familienmitglied kümmern,zum Teil mehrer Jahre, kommen recht regelmäßig und erklären was alles schiefläuft. Insbesondere wenn ein Erbe vermutet wird. Writerhin ist aus meiner Sicht die Erwartungshaltung der Angehörigen sehr hoch... Ein rechtlicher Betreuer regelt und organisiert, also wie ein Rechtsanwalt zu sehen und hin und wieder fährt er zu den Betroffenen um sich ein Bild zu machen.
So schreibt Bettina B er habe alle Papiere an sich genommen. Frage wie soll er ohne Unterlagen seinen Job erfüllen?
Grundsätzlich gilt die Unterlagen gehören den Klienten und müssen auf Verlangen herausgegeben werden.
Jedoch muss er sich auch ein Bild machen können und ggf Originale vorlegen. Antragstellung dürfen 6 Wochen laufen... Gerne wird dann behauptet die eingereichten Unterlagen seien nicht vollständig....
Weiterhin sei Ihnen mitgeteilt, dass es üblich ist einen rechtlichen Betreuer zu bestellen, wenn kein Angehöriger gefunden wird. Diese Eilbestellung benötigen aus meiner Sicht viel Fingerspitzengefühl.
Das Einziehen von Bankkarten, erachte ich als problematisch, insbesondere wenn kein Einwilligungsvorbehalt vorliegt. Die Informationen bekommt er von der Bank.
Der Frust kommt dann wenn Betroffene nicht mitarbeiten und den Betreuer als Gegner ansehen.
So kommt es, dass Menschen die meinen es besser zu können, als der Profi und erklären ich mach es jetzt, viel Spaß gewünscht wird, denn der Profi weiß welche Tricks und Behauptungen kommen....
Ein Bsp. Privat Banken wollen Betreuungen nicht akzeptieren und so kann der Vorgang bis zu einem Jahr dauern. Die Angehörigen, die nun den Fall bearbeiten, weil der Betreuer inkompetent sei, schaffen es aktuell seit zwei Jahren nicht, die Bank davon zu überzeugen, dass sie nun hinterlegt werden müssen. Sie haften aktuell dafür und nicht mehr der frühere Betreuer.
Vielleicht können Sie verstehen, was aktuell Schiefläuft...
Ihnen einen schönen Sonntag.
Hast Du mal überlegt warum der Betreuer Papiere mitnimmt? Er muss das Leben des Betreuten regeln und ohne Papiere kann man das nicht. Man muss ja schauen, was alles zu regeln ist. Bisschen nachdenken wäre ganz angebracht. Und eine Bankkarte braucht der Betreuer auch bei Vermögenssorge, sonst kann man nämlich keine Bankgeschäfte regeln und kommt nicht ins Onlinebanking.
Bevor man meckert, erstmal nachdenken!
Habe einen Bekannten, der schon seit der Kindheit unter Betreuung steht und es stellt sich nun nach vielen Jahren raus, dass er viel Geld verschwinden lassen hat
Werden Betreuer nicht mehr durch Rechtspfleger vom Amtsgericht kontrolliert? So kenne ich es aus meiner Erfahrung als Betreuerin von 1989 - 1999.
Das darf nicht sein
Da Muss man sich doch überlegen ob man wichtige Dokumente nicht in irgend ein dauer Schließfach legt und wenn niemand da ist eben den Schlüssel einem Notar anvertraut-in einem Briefumschlag. So kann zumindest das nicht weg kommen.
Die Idee ist gut würde jedoch nichts nützen, da der rechtliche Betreuer die entsprechenden Informationen von den entsprechenden Stellen sowie so erhält und dies ggf mit Kosten verbunden sein könnte.
Hmh wie kann man sich davor schützen? Nichts ist so heilig wie die eigenen 4 Wände.
Wie traurig 😢aber keine Seltenheit von staatlichen Betreuer. Manchen sind ohne Wohnungslos auf Straße durch staatlichen Betreuer. Liebe Leute versorgt die Eltern und auch wenn Kinder mit geistigen und körperlichen Behinderungen . Mich macht das wütend 😠
Es stellt sich mir aber auch die Frage, warum die Angehörigen erst auftauchen, wenn es darum geht, nach persönlichen Sachen der Betreuten zu fragen. Gut dass ich mich da auf meine Kinder verlassen kann.
Ist da nichts passiert von Amtswegen her, gegen die Betreuerin?
Angeblich soll die Endmündikung abgeschaft sein seit 1992 ,aber daran halte tut sich ja nicht jeder
Ich arbeite selbst in einem Betreuungsbüro. Und die Berichterstattung ist leider sehr einseitig und unwissend. Bitte besser recherchieren.
Dann sollen es die lieben Kinder machen. Die Wohnung der alten Frau sah ja schon Recht schäbig aus und die soll Wertgegenstände gehabt haben?
@@alicebeckers6906 das darf bezweifelt werden. Mit Ihrer Behauptung verunglimpfen Sie eine ganze Berufsgruppe.
Dieser Bericht schildert die Zustände der Betreuungsmafia in sehr guter und tatsächlicher Darstellung 🤓.
🙄🤔jetz isser Arbeitlos...
Ein Betreuer vertritt den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich, er wird jedoch nicht den Balkon aufräumen.
In 98 % der Fälle machen die Berufsbetreuer eine gute Arbeit. Eine Berufsbetreuerin darf eine Wohnung mit Einverständnis des Amtsgerichtes eine Wohnung auflösen und zwar dann, wenn ein Mensch ins Pflegeheim muss und nicht finanziell so gestellt ist, dass er sowohl das Pflegeheim als auch seine Wohnung noch bezahlen kann. Den Job eines rechtlichen Betreuers will kaum noch jemand machen.
Wieso nicht einfach Strafanzeige stellen? Ansonsten kann man sich auch frühzeitig darum kümmern, dass Leute denen man vertraut die Vollmachten bekommen im Krankheitsfall.
Hallo Gene , prinzipiell kann eine Klage eingereicht werden. Das ist aber mit viel Geld und Stress verbunden und der Ausgang ist ungewiss. Zudem haben nicht alle Menschen Personen in ihrem Leben, denen sie so sehr vertrauen, dass sie ihnen alle Vollmachten geben wollen.
@@MDRInvestigativ Strafanzeigen sind kein Zivilrecht, die kosten gar nichts.
Das muss niemand persönlich bekanntes sein, das kann auch eine Anwaltskanzlei sein oder ein beruflicher Betreuer den man vorher kennen lernt.
Hallo Gene , es ist natürlich möglich eine Strafanzeige zu stellen. Das muss jede betroffene Person für sich selbst entscheiden. Sicherlich gibt es auch Menschen, die sich sich in so einem Fall für diesen Schritt entschieden haben.
Bei den Vollmachten gibt es keinerlei Kontrolle. Dort gibt es auch die meisten Betrugs- bzw Missbrauchsfälle der Vollmachten. Darüber sollte die Presse auch mal berichten. Wenn die Verwandtschaft oder sonstige Bevollmächtigte haben was sie wollen, legen sie die Vollmacht nieder, dann wird ein Betreuer bestellt. Häufig herrscht bei der Übernahme der Betreuung ein riesen Chaos, nicht selten sind dann Schulden vorhanden und das Bar und Immobilien Vermögen verschwunden. Der vom Gericht bestellte Betreuer soll es dann richten.
@@Christian-sc3lu keine Ahnung was du für komische Verwandte hast, bei uns in der Familie gibt es kein Problem mit Vorsorgevollmachten.
☘️🙏🏼☘️ hi dein Mann kann dir
Wie heißt die Firma?
Hallo Mellenia88 !
In welchem Bezug meinst du denn "Firma"?
Viele Grüße aus der Redaktion
Berührt mich sehr. Ich bin in einer queeren Age Gap Beziehung und meine Lebensgefährtin ist im Pflegeheim und hat eine Betreuerin. Diese Betreuerin ist wirklich eine sehr gute. Aber der Betreuer davor das hat sie mir gesagt hat sie geschlagen was mich sehr schockiert hat. Ich werde genauer nachhaken und mich beschweren.
Hallo Betül Kizmaz, es tut uns sehr Leid, was deine Lebensgefährtin erlebt hat. Eine Beschwerde sollte auf jeden Fall bei der verantwortlichen Stelle eingereicht werden. Wir wünschen euch alles Gute und viel Erfolg dabei! Grüße aus der Redaktion
Ich würde vom Gericht als Laihe Betreuerin für einem Betreuten Bestellt der weder Wechselkleidung noch Möbel hatte und auf Müllsäcke Schlafen musste, obwohl er kein Sozialhilfeempfänger war. Für 100 Euro in Monat hätte ich eine 1 bis 2 Zimmerwohnung voll Möbelliert finden sollen und 80 Euro sollten für Strom, Wasser ,Radio ,Rundfunk , Müll ,Kamin Kehrer ,und für Telefongrundgebühr mit den Einheiten was der Beteute Telefoniert Bezahlt sein . Für 370 Euro in Monat ,sollte die Monatlichen Medikamentenkosten von 120 Euro gedeckt sein die Lebensnotwendig waren, Frisör ,Hygiene, Praxisgebühr, Essen Gedränke und für 2 Reine Hauskatzen und ein Papagei Reichen. Ich bekam einem Vertrag vom Gericht, dem Sie zuerst A.W Prüfen ließen, wobei der A. W. Massiv die Miethöhe und Nebenkosten als viel zu wenig bemängelte sowie die 370 Euro für viel zu wenig hielt. Die Tiere vom Betreuten durfte ich nicht weggeben vom Gericht her . Mir wurde der Vertrag als Minestbetrag überreicht. Die kosten für die Vertragsüberprüfung verlangte das Gericht vom Betreuten da dieser kein Sozialhilheempfänger war . Der Rechtspfleger bestellte einem A, W zu Überprüfung der 2 Vorbetreuer vor mir . Nach 6 Jahren gab ich die Betreuung auf ,da ich nicht ihmer aus meiner Tasche draufbezahlen wollte. Der neue Betreuer ein Berufsbetreuer verweigerte das Hab und gut vom Betreuden, Verweigerte die Annahme der Underlagen vom Betreuden , Kündigte die Wohnung nicht, weder Bezahlte er die Miete, da der Betreude ins Heim kamm. Weder Räumte er die Wohnung, weder was mit den Tieren vom Betreuden passieren soll . 37 Monate nach Betr . Ende von mir Verklagt mich der neue Betreuer weil ich als Laihe Betreuer für dem Betreuden vollständig aus meinem Privatgeldb: aufkommen hätte müssen und die Kosten was das Gericht vom Betreuden für Vertragsüberprüfung verlangten hätte ich Bezahlen müssen und die A. W.kosten die der Rechtspfl, für dem Betreuden verursachte . Sowie Kleidung Möbel, Heizkosten usw. Sparbuch einzahlungen für dem Betreuden wären Untreue ,Originale Rechnungen Untreue . Sogar was der Bruder vom Betreuden von seinem eigenem Konto Abhob ,nicht Konto vom Betreuden gab der an . 11 Jahre nach Betreungsende ,stellt das gleiche Gericht die mir dem Vertrag gaben eine Anklage gegen mich ,weil der Vertrag Betrug sai . Obwohl der Vertrag vom gleichen Gericht war . Letztes Ende musste ich von 36 000 Euro mit Miete bzw. mit allem was ich in 6 Jahren Ausgab mit Leben , Kleidung, Miete , 24000 Euro zurückzahlen, weil ich als Laihe bzw. Ehrenamtlicher Betreuer dem Betreuden gegenüber verpflichtet sai ,diese Kosten zu Bezahlen . Aber vom Ex Ex Betreuer der in 18 Monaten 56 000 € Abhob vom Konto des Betreuden ohne Rechn: oder Quittungen und ließ dem Betreuden auf Müllsäcke schlafen war Rechtens . Da wäre 19 Monate nach Betruungsende die Klage zu spät gewesen. Bei mir war sie 37 Monaten nach Betreuungsende noch Rechtens gewesen. Und 11 Jahre nach Betr.ende wäre der Vertrag vom Gericht Betrug gewesen. Laut dem Berufsbetreuer wäre dem Betreuden nur 90 Euro zugestanden für die Lebensnotwendigen Medikamente ,Essen Hygiene, Frisör und Tiernahrung.
Laufen Ihre Prozesse noch?
Erst einmal die Betreuerin wegen Diebstahl anzeigen, weitere Betreute von dieser Betreuerin ausfindig machen und eine Sammelklage einreichen.
Erlaubt Sachen des Verstorbenen zu entsorgen und Balkon aufräumen. Wovon träumt die Frau. Das ist nicht Sache einer Betreuung! Das macht ne Putzfrau, wenn sie nett ist.
Und der ehrenamtliche Betreuer bringt der Diabetikern Milchreis und Schokolade. Prima Essen🙈
@@kurtwaland385 und ist ein Engel aus der Sicht der Betroffenen. Die Unterlagen von der Vorbetreuerin holt er nicht....🙃
Diesen Kommentar kann ich nur befürworten, denn dann beschäftigen sich unabhängige Stellen mit dem Fall. Wie das ausgehen wird? Hierzu gibt Frau L. im Beitrag selbst die Antworten. Betreuerin hat sie mit einbezogen und sie hat zugestimmt und es wurde eine Firma beauftragt zu räumen, diese hat eine Rechnung gestellt, welche bezahlt wurde...
Jo das heißt durch Gericht entscheiden wie bei meiner Schwester 😢 etz haben sie Bruder vorgenommen auszureimen 😮
Mein sohn wurde Betrogen
Vermögende Menschen haben selten Betreuer. Da achtet die Verwandtschaft schon drauf. Es gibt ja was zu erben. Für mich völlig in Ordnung. Bei jungen Menschen, psychisch krank sind Betreuer eine Hilfe . Das Problem ist wenn es ihnen wieder besser geht kommen sie aus der Betreuung nicht mehr raus. Einmal entmündigt immer entmündigt.
Da muss ich Ihnen widersprechen. Ich habe bereits öfter erlebt, dass Betreuungen endeten und die Menschen so weiterleben.
Ich würde sogar das Gegenteil behaupten: Die Betreuungen junger Menschen werden, insbesondere in Großstädten, regelmäßig überprüft. Ich kenne bei Menschen U40 keine einzige unbefristete Betreuung. Auch kann man beantragen, dass die Betreuung aufgehoben wird. Dann erfolgt i.d.R. eine Begutachtung durch einen Psychiater, dessen Gutachten für das Gericht häufig ausschlaggebend ist.
Junge Menschen (mit psychischen Erkrankungen) haben häufig kein ausreichendes Einkommen, daher wird die Vergütung aus der Staatskasse bezahlt. Ebenso stellen junge Menschen, sowohl für Betreuer als auch das Betreuungsgericht, einen vergleichsweise hohen betreuungsrechtlichen Arbeitsaufwand dar. Wenn ich mich entscheiden müsste, dann würde ich also sagen, dass Betreuung tendenziell zu früh aufgehoben werden bzw. nicht durch adäquate Unterstützungsangebote ersetzt werden. Das Problem ist häufig, insbesondere bei jungen Menschen, dass diese von einem Zustand der Fremdverwaltung, nach Aufhebung der Betreuung, meist ohne Hilfe von Außen ihr Leben eigenständig bewältigen müssen.
Das ist so nicht richtig. Zum einen ist jemand mit einer Betreuung nicht entmündigt. Zum anderen kann ein Betreuer Mensch jederzeit die Aufhebung der Betreuung beantragen. Anruf oder persönliche Vorsprache beim Amtsgericht reicht aus. Außerdem läuft eine Betreuung nach spätestens 7 Jahren aus. Die Betreuung kann verlängert werden, wenn das aber so ist, findet immer eine neue Anhörung vor Gericht statt.
@Mr. Spock Für einen Wissenschaftsoffizier ist das eine Menge ideologischer Schmu.
@@ckuhl9 leider auch das, denn wenn ein psychisch labiler betreuter in betreuten wohnen wohnt, gibt es der einfachhalber alles im Sinne der Einrichtung und des Betreuer.
Ich weiß was ich werden will..... Berufsbetreuer. Da verdient man anscheinen ganz gut mit den Zusatzverdiensten danke dem Deutschen Rechtssystem. Danke Deutschland
😀 versuchen Sie es, also eine Goldmine ist es nicht ☝️. Ich bin selbst Betreuerin, sowas habe ich noch nicht erlebt. Eine Wohnungsräumung kann nicht so einfach veranlasst werden, schon gar nicht Kündigung (muss durch das Gericht genehmigt werden). Genau, wie Vermögen, man muss jeden Cent der Ausgaben belegen. Solche Betreuer müssen weg, (schaden nur den die ehrlich sind) abgesehen davon muss Sie Haftpflicht haben. Reich werden Sie, bezogen auf die Arbeitszeit nicht, es muss einem liegen.
@@emiliataasob1663 naja man sieht ja in diversen Beispielen dass dem nicht so ist und es anscheinend auch irgendwie ohne geht haha Man muss anscheinend nur dreist genug sein.
@@Ja-fu5zw Politiker machen es ja vor. 🤣
Machs mehr als Politiker siehe Eure heutige Regierung.
Der Nachteil wird aber sein, daß nach der zwangsweisen Abschaffung der BRD die Berufsbetreuer und Betreuungsrichter die Todesstrafe erwartet. Dieses Mal der Befreiung wird mit den Tätern konsequent abgerechnet.
Und keiner stellt sich die Frage, warum in Deutschland egal in welchem Bereich sich Verbrecher breit machen können, ohne staatlicher Repression
@Maxa das kann ich aus meiner Perspektive nicht bestätigen.
Kenne ich auch noch viel Schlimmer.
Hallo @uwefischer3193, erzähl gern von deinen Erfahrungen, wenn du möchtest :)
@@MDRInvestigativ Nicht ich selbst aber was ich gesehen habe es grenzt an Auschwitz.Habe mir den über diese Betreuerin beschwert und es ging nach hinten los. Hätte eine Rechtsanwältin hier die ist weckgerant wie ich ihr das erzählt habe.Was ist wenn der Richter ein Nazi ist. Bei mir läuft das Abwasser Rückwärts .Diese Betreuer betreiben eigene Pflegeheime.Mir Wurden K.O. alles untergejubelt um mir was anzuhängen.Diese Pflegeheime sind ganz unscheinbar und meist in Kleinen Häusern.Unnotige Operationen.Und u. u. Die werden geschützt und sind oft sehr dumm .Für Geld da kann Mann alles Kaufen. War oder nicht war . Wie im Dritter Reich die beeinflussen die Erbfolge.Und wer bekommt es wenn kein Erbe mehr da ist. Ich mach mir immer mit und sage immer Lieber von Natiz erschlagen werden als selber einer zu werden. Geht der Schuss wieden nach hinten los.Ich kann nicht mehr vertrauen.
@@MDRInvestigativ Wenn ich hier schaue ist die Nachricht nicht angekommen.
Interessant wäre ja noch zu wissen, wer in die nette Wohnung des Herrn eingezogen ist. Ein Schelm wer böses dabei denkt. Entweder wollte der Vermieter ihn schnell loswerden oder ein Bekannter des Betreuers brauchte eine Wohnung.
Wohl ein anderer betreute das ist oft der Fall und die Vermieter lassen das zu
Betreuer sind fast immer so spreche aus Erfahrung
Alle über einen Kamm scheren können Sie
Es ist leider keine Einzelfall, dass alleinstehende alte Menschen, die sich nicht mehr helfen und wehren können, solchen Dingen schutzlos ausgeliefert sind.
Ist das wirklich so? Das kann ich nicht bestätigen.
@@JAlex-2000 Das sind wie überall Einzelfälle. Es ist auch kein Einzelfall, dass viele Betreute glücklich und zufrieden mit der Betreuung sind.
Ist in jeder anderen Branche nicht anders. Es gibt schlechte Altenheime, wo die Leute im Bett vegetieren und es gibt gute, wo die Leute zufrieden leben und die Pflege top ist.
Es gibt gute Autoverkäufer und es gibt Betrüger unter den Autoverkäufern.
@@muckel2679 da bin ich ganz bei Ihnen. Ich wende mich gegen pauschslierte Verurteilungen weil dies in der Regel Vorurteile sind.
Sowas nennt man Rechtsstaat