Wozu ?Selbst lernen ,klar dauert ein bissel bis man das alles zusammen hat ,besonders dann wenn man kein Abitur/Studium hat aber die § weisen einen durch den Gesetzesjungel ,bei manchen lese ich ehrlich gesagt nur noch die § ansonsten wird es schwierig das auszuhalten. Jura ist absolut spannend und erweitert absolut den geistigen Horizont aber auch Anspruchsvoll in manchen Bereichen ansonsten keine Sorge in Gerichten gibt es keine § Schlachten ð . Es ist eher inzwischen fÞr mich als wÞrde ich zur Kaffee und Kuchenzeit erscheinen und hab oft Þberlegt essen und co mitzubringen. Aber es gibt die Gerichtsordnung nich wahr ?
In der Konstellation "Schaden bei Dritten" kann noch hinzugefÞgt werden, dass der Arbeitnehmer nach § 840 II ohne das Rechtsinstitut des Innerbetrieblichen Schadensausgleichs im InnenverhÃĪltnis sogar zu 100% haften wÞrde - und nicht lediglich zu 50% nach § 426 I.
SchÃķn vorgetragen. Allerdings verwundert es mich doch, dass hier eine Mindermeinung ohne Hinweis auf die Streitigkeit dargestellt wird. NÃĪmlich bei der Haftung ggÞ. Dritten. (Im Video 7:44) Hier vertritt die h.M, dass das Haftungsprivileg der ISA ggÞ. Dritten, also hier A, eben nicht gilt.
Vielen Dank fÞr das Video und die Darstellung aller Konstellationen. In der letzten Konstellation hÃĪtte man auch noch den Freistellungsanspruch des AN gegen den AG analog § 670 BGB ansprechen kÃķnnen, wenn der AN dem Dritten ggÞ. noch keinen Ersatz geleistet hat
Vielen Dank fÞr den richtigen Hinweis auf die MÃķglichkeit des Arbeitnehmers, vom Arbeitgeber zu verlangen, dass dieser ihn von AnsprÞchen des geschÃĪdigten Dritten auch schon vor einer Zahlung an den Dritten freistellt. Unserer Ansicht nach ergibt sich ein solcher Freistellungsanspruch jedoch nicht aus einer Analogie zu § 670 BGB, sondern auch aus § 426 I BGB. Der Anspruch aus § 426 Abs. 1 BGB besteht ab Entstehen der Gesamtschuld und setzt keine ErfÞllung durch einen Gesamtschuldner voraus (siehe hierzu z. B. BeckOK BGB/Gehrlein BGB § 426 Rn. 3).
@@brucewillisvonhinten1417 bei 257 gehts um aufwendungen und es gibt kein grund hier auch ne analogie anzuwenden, 426 I reicht und kann direkt angewendet werden
@@brucewillisvonhinten1417 also es mag sehr gut sein dass du recht hast, nur passt meines erachtens der wortlaut von 257 gar nicht weil 1. von Aufwendungen gesprochen wird und 2. Berechtigung zu den Aufwendungen nicht ersichtlich ist und 3. das zweckgebundene Eingehen einer Verbindlichkeit nicht zur deliktischen Haftung passt, aber habe jetzt auch nur das Gesetz gelesen und nicht in Kommentaren oder so nachgeschaut.
Super vorgetragen ð Frage: Wenn man nach einer OP eine 6 wÃķchentliche Wiedereingliederung machen mÃķchte, seine Krankschreibung bei der Firma zur Unterschrift abgibt, so dass die Personal-Abteilung nach Unterschrift den Zettel zur Krankenkasse schickt, dies aber vergisst zu machen, wer muss dann das Krankengeld zahlen? Die Kasse weigert sich, weil das Formular nicht binnen 10 Tagen eingereicht wurde und die Firma weigert sich auch, weil sie meint dass die Krankenkasse zu zahlen hat. Muss der Angestellte nun auf 6 Wochen Einkommen verzichten?
Wie sieht das denn eigentlich mit Praktikum aus ,Þber den Arbeitsvertrag und Arbeitgeber mÞsste dann doch eine Versicherung fÞr den Betrieb vorliegen und fÞr ,ich gehe von nicht vorsÃĪtzlichen verursachten SchÃĪden aus das fallen von dem WeinglÃĪser. Bei einem Prakti mÞsste doch dann die eigene Haftpflichtversicherung das Þbernehmen ???? Oder wie ist geregelt. Solange es den Menschen gut geht alles andere kann man ersetzen, man muss auch nicht KristallweinglÃĪser nehmen ,ein Gast im Restaurant wird auch nicht gleich verklagt wenn was aus versehen runter fÃĪllt .ð Lieben Gruà ,und im Þbrigen habe ich in den ganzen Jahren wo ich in Gerichten geschleppt wurde nie die § sich entgegen geworfen -Keine § Schlacht .DafÞr muss ich sagen hab doch einiges gelernt ðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧ und nein fÞr mich ist das kein Film und auch absolut nicht lustig.
Wie wÃĪrs wenn der Arbeitgeber vorsorglich unzerstÃķrbares Geschirr nimmt ? Es ist einfach logisch wie da der juristische Sachstand je nach Ausgangslage ist zumal immer auch solche Regelung in den Arbeitsvertrag mit rein geschrieben wird. Allerdings wÃĪre eine stumme Vertragsanpassung einseitig nachtrÃĪglich sittenwidrig und somit dann angreifbar genauso wie der Arbeitgeber entsprechend aufklÃĪren muss und auf Vertragsklauseln die zu einer Benachteiligung des Arbeitnehmer fÞhren kÃķnnte und damit zu einer BegÞnstigung des Arbeitgeber fÞhren kÃķnnte auch sittenwidrig und kann auch damit eine unwirksamkeit des RechtsgeschÃĪft herbeifÞhren .Denn nach § 313 BGB Vertragsanpassung hier StÃķrung der GeschÃĪftsgrundlage damit belegt wird .Ihr Fall wÃĪre mit den WeinglÃĪser im leichtesten Fall auch nur ein Problemchen was keine Gerechtfertigung fÞr eine Schadensklage gibt und kÃķnnte entweder geklÃĪrt werden alleine durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder die Parteien holen sich ein Mediator oder Eheberatung.Wenn eine Anpassung und ein Teil des Vertrages nicht mÃķglich ist kann der benachteiligte vom Vertrag zurÞcktreten ist aber Arbeitsleistung schon erbracht ist diese auch zu bezahlen weil wenn Arbeitnehmer nicht die Leistung zahlt und eine stille Vertragsanpassung macht so ist es ein DauerschuldverhÃĪltniss aufgrund der schriftlichen Vereinbarung und wenn kann nicht vom Arbeitgeber gekÞndigt werden sondern von dem Arbeitnehmer. Spricht der Arbeitgeber eine KÞndigung ohne GrÞnde aus und aus der Laune heraus berÞhrt hier nach § 313 StÃķrung der GeschÃĪftsgrundlage und muss je nach Vorliegen von nachweisbaren Fakten dargelegt werden und dann wÞrde eine Klage bei Gericht gerechtfertigt sein . MFG : Sorry die entsprechenden AbsÃĪtze fehlen aber die werdet ihr schon wissen .
Arbeitszeiten Ich kann dies ewige Palaver der Gewerkschaften Þber noch kÞrzere Arbeitszeiten nicht mehr hÃķren. Rechnen wir doch mal nach: Arbeitnehmer gÃķnnen sich p.a.: 30 Tage Urlaub 11 Feiertage 17 Kranktage 104 Wochenendtage (52 Wochen) Das ergibt in der Summe 162 Freizeittage, somit 44 % des Jahres. Der Arbeitgeber bezahlt also fÞr 56 % Arbeitsleistung 100 % Lohn. Machen wir noch eine zweite Rechnung auf: 30 Tage monatlich x 24 Stunden = 720 Stunden monatlich x 12 Monate = 8.640 Stunden. Arbeitsleistung brutto = 8 Std. x 5 Tage wÃķchentlich = 40 Std. x 52 Wochen = 2.080 Stunden. Abzgl. freie Tage (ohne Wochenende gerechnet) 58 x 8 Std. = 464 Std. Somit betrÃĪgt die reine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jÃĪhrlich = 1.616 Stunden. Fazit: Von jÃĪhrlich zur VerfÞgung stehenden Stundenzahl von 8.640 Stunden werden lediglich 1.616 Stunden gearbeitet, das sind 18,7 %. Ãber 80 % der Jahreszeit ist Freizeit. Was soll also das allgemeine Gebrabbel Þber ArbeitsÞberlastung?
Modern, sympathisch sowie kurz und prÃĪgnant :) was will man mehr? Vielen Dank!
Richtig gut vorgetragen. Danke!
Lief heute in Berlin / Brandenburg im 1. StEX. Kuss geht raus an euch!ðĨ°
Toll zusammengefasst. Vielen Dank!
Sehr gut und total verstÃĪndlich erklÃĪrt. Auch von mir danke :)
Ãberraschend gut erklÃĪrt!! Tolles Video!!
Ein tolles Video. Vielen Dank!
Super Video fÞr die Examensvorbereitung, wenn der Zoom Call mit dem Repetitor mal wieder alle 2 min abbricht ðŽ
Wir helfen gern ðŠ
Wozu ?Selbst lernen ,klar dauert ein bissel bis man das alles zusammen hat ,besonders dann wenn man kein Abitur/Studium hat aber die § weisen einen durch den Gesetzesjungel ,bei manchen lese ich ehrlich gesagt nur noch die § ansonsten wird es schwierig das auszuhalten. Jura ist absolut spannend und erweitert absolut den geistigen Horizont aber auch Anspruchsvoll in manchen Bereichen ansonsten keine Sorge in Gerichten gibt es keine § Schlachten ð . Es ist eher inzwischen fÞr mich als wÞrde ich zur Kaffee und Kuchenzeit erscheinen und hab oft Þberlegt essen und co mitzubringen. Aber es gibt die Gerichtsordnung nich wahr ?
@@ideenmitherz7350 bruder alles okay?
@@Kuloko12 :D
@@ideenmitherz7350 was bruda
Richtig gut erklÃĪrt! Vielen Dank!
Top erklÃĪrt, vielen Dank! ððž
Das Lob geben wir gerne weiter.
Super! Vielen Dank!
Sehr gerne!
Top, jedoch fehlt mir der Unterschied zu PersonenschÃĪden des AN. (§§ 104f SGB VII). Wie immer sehr gut!
Sehr gut!
Super super super ððð
Danke!
In der Konstellation "Schaden bei Dritten" kann noch hinzugefÞgt werden, dass der Arbeitnehmer nach § 840 II ohne das Rechtsinstitut des Innerbetrieblichen Schadensausgleichs im InnenverhÃĪltnis sogar zu 100% haften wÞrde - und nicht lediglich zu 50% nach § 426 I.
Sehr gutes Video
SchÃķn vorgetragen. Allerdings verwundert es mich doch, dass hier eine Mindermeinung ohne Hinweis auf die Streitigkeit dargestellt wird. NÃĪmlich bei der Haftung ggÞ. Dritten. (Im Video 7:44) Hier vertritt die h.M, dass das Haftungsprivileg der ISA ggÞ. Dritten, also hier A, eben nicht gilt.
in das Video wurde sogar ein Witz gerade fÞr Sie eingefÞgt (Im Video 9:10)
Vielen Dank fÞr das Video und die Darstellung aller Konstellationen. In der letzten Konstellation hÃĪtte man auch noch den Freistellungsanspruch des AN gegen den AG analog § 670 BGB ansprechen kÃķnnen, wenn der AN dem Dritten ggÞ. noch keinen Ersatz geleistet hat
Vielen Dank fÞr den richtigen Hinweis auf die MÃķglichkeit des Arbeitnehmers, vom Arbeitgeber zu verlangen, dass dieser ihn von AnsprÞchen des geschÃĪdigten Dritten auch schon vor einer Zahlung an den Dritten freistellt. Unserer Ansicht nach ergibt sich ein solcher Freistellungsanspruch jedoch nicht aus einer Analogie zu § 670 BGB, sondern auch aus § 426 I BGB. Der Anspruch aus § 426 Abs. 1 BGB besteht ab Entstehen der Gesamtschuld und setzt keine ErfÞllung durch einen Gesamtschuldner voraus (siehe hierzu z. B. BeckOK BGB/Gehrlein BGB § 426 Rn. 3).
@@brucewillisvonhinten1417 bei 257 gehts um aufwendungen und es gibt kein grund hier auch ne analogie anzuwenden, 426 I reicht und kann direkt angewendet werden
@@brucewillisvonhinten1417 also es mag sehr gut sein dass du recht hast, nur passt meines erachtens der wortlaut von 257 gar nicht weil 1. von Aufwendungen gesprochen wird und 2. Berechtigung zu den Aufwendungen nicht ersichtlich ist und 3. das zweckgebundene Eingehen einer Verbindlichkeit nicht zur deliktischen Haftung passt, aber habe jetzt auch nur das Gesetz gelesen und nicht in Kommentaren oder so nachgeschaut.
Super vorgetragen ð
Frage: Wenn man nach einer OP eine 6 wÃķchentliche Wiedereingliederung machen mÃķchte, seine Krankschreibung bei der Firma zur Unterschrift abgibt, so dass die Personal-Abteilung nach Unterschrift den Zettel zur Krankenkasse schickt, dies aber vergisst zu machen, wer muss dann das Krankengeld zahlen?
Die Kasse weigert sich, weil das Formular nicht binnen 10 Tagen eingereicht wurde und die Firma weigert sich auch, weil sie meint dass die Krankenkasse zu zahlen hat. Muss der Angestellte nun auf 6 Wochen Einkommen verzichten?
Kostenlose Rechtsberatung ist heute leider ausverkauft
7:47 kompliziertenste
Die vielen Handbewegungen stiften zu viel Unruhe und wirken aufgesetzt.
Es wird in den kommenden Videos noch schlimmer...
Tolles Video, nur an den Witzen kann gearbeitet werden - kleiner Scherz am Rande.
Super, aber ihr spricht zuuuu schnell! Trotzdem danke fÞr die Videos?!
Man kann die Geschwindigkeit der Videos auf TH-cam selber hoch & runter stellen. Unten rechts im Videoplayer bei den Einstellungen.
@@anneb2716 cool, danke. Ich probiere es ausðð
Wie sieht das denn eigentlich mit Praktikum aus ,Þber den Arbeitsvertrag und Arbeitgeber mÞsste dann doch eine Versicherung fÞr den Betrieb vorliegen und fÞr ,ich gehe von nicht vorsÃĪtzlichen verursachten SchÃĪden aus das fallen von dem WeinglÃĪser. Bei einem Prakti mÞsste doch dann die eigene Haftpflichtversicherung das Þbernehmen ???? Oder wie ist geregelt. Solange es den Menschen gut geht alles andere kann man ersetzen, man muss auch nicht KristallweinglÃĪser nehmen ,ein Gast im Restaurant wird auch nicht gleich verklagt wenn was aus versehen runter fÃĪllt .ð Lieben Gruà ,und im Þbrigen habe ich in den ganzen Jahren wo ich in Gerichten geschleppt wurde nie die § sich entgegen geworfen -Keine § Schlacht .DafÞr muss ich sagen hab doch einiges gelernt ðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧðŠðŧ und nein fÞr mich ist das kein Film und auch absolut nicht lustig.
Wie wÃĪrs wenn der Arbeitgeber vorsorglich unzerstÃķrbares Geschirr nimmt ? Es ist einfach logisch wie da der juristische Sachstand je nach Ausgangslage ist zumal immer auch solche Regelung in den Arbeitsvertrag mit rein geschrieben wird. Allerdings wÃĪre eine stumme Vertragsanpassung einseitig nachtrÃĪglich sittenwidrig und somit dann angreifbar genauso wie der Arbeitgeber entsprechend aufklÃĪren muss und auf Vertragsklauseln die zu einer Benachteiligung des Arbeitnehmer fÞhren kÃķnnte und damit zu einer BegÞnstigung des Arbeitgeber fÞhren kÃķnnte auch sittenwidrig und kann auch damit eine unwirksamkeit des RechtsgeschÃĪft herbeifÞhren .Denn nach § 313 BGB Vertragsanpassung hier StÃķrung der GeschÃĪftsgrundlage damit belegt wird .Ihr Fall wÃĪre mit den WeinglÃĪser im leichtesten Fall auch nur ein Problemchen was keine Gerechtfertigung fÞr eine Schadensklage gibt und kÃķnnte entweder geklÃĪrt werden alleine durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder die Parteien holen sich ein Mediator oder Eheberatung.Wenn eine Anpassung und ein Teil des Vertrages nicht mÃķglich ist kann der benachteiligte vom Vertrag zurÞcktreten ist aber Arbeitsleistung schon erbracht ist diese auch zu bezahlen weil wenn Arbeitnehmer nicht die Leistung zahlt und eine stille Vertragsanpassung macht so ist es ein DauerschuldverhÃĪltniss aufgrund der schriftlichen Vereinbarung und wenn kann nicht vom Arbeitgeber gekÞndigt werden sondern von dem Arbeitnehmer. Spricht der Arbeitgeber eine KÞndigung ohne GrÞnde aus und aus der Laune heraus berÞhrt hier nach § 313 StÃķrung der GeschÃĪftsgrundlage und muss je nach Vorliegen von nachweisbaren Fakten dargelegt werden und dann wÞrde eine Klage bei Gericht gerechtfertigt sein . MFG : Sorry die entsprechenden AbsÃĪtze fehlen aber die werdet ihr schon wissen .
Arbeitszeiten
Ich kann dies ewige Palaver der Gewerkschaften Þber noch kÞrzere Arbeitszeiten nicht mehr hÃķren. Rechnen wir doch mal nach:
Arbeitnehmer gÃķnnen sich p.a.:
30 Tage Urlaub
11 Feiertage
17 Kranktage
104 Wochenendtage (52 Wochen)
Das ergibt in der Summe 162 Freizeittage, somit 44 % des Jahres.
Der Arbeitgeber bezahlt also fÞr 56 % Arbeitsleistung 100 % Lohn.
Machen wir noch eine zweite Rechnung auf:
30 Tage monatlich x 24 Stunden = 720 Stunden monatlich x 12 Monate = 8.640 Stunden.
Arbeitsleistung brutto = 8 Std. x 5 Tage wÃķchentlich = 40 Std. x 52 Wochen = 2.080 Stunden.
Abzgl. freie Tage (ohne Wochenende gerechnet) 58 x 8 Std. = 464 Std.
Somit betrÃĪgt die reine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jÃĪhrlich = 1.616 Stunden.
Fazit: Von jÃĪhrlich zur VerfÞgung stehenden Stundenzahl von 8.640 Stunden werden lediglich 1.616 Stunden gearbeitet, das sind 18,7 %. Ãber 80 % der Jahreszeit ist Freizeit.
Was soll also das allgemeine Gebrabbel Þber ArbeitsÞberlastung?
Spannende frage, aber was hat sie mit dem innerbetrieblichen Schadensausgleich zu tun?