Arbeitsrecht Intensiv für Nicht-Juristen Teil 1

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  • เผยแพร่เมื่อ 27 ธ.ค. 2024

ความคิดเห็น • 13

  • @beautysisterslounge427
    @beautysisterslounge427 10 หลายเดือนก่อน +1

    Hilft ungemein!!! Herzlichen Dank!!!
    Passt gerade perfekt zur Klausurvorbereitung !

  • @blahautz
    @blahautz 3 ปีที่แล้ว +1

    wow, das war super! Zum Glück kann ich mir das jetzt immer mal wieder anschauen!

  • @chle4658
    @chle4658 4 ปีที่แล้ว +1

    Trockenes Thema (bin Mediziner), aber hervorragend präsentiert, vielen Dank!

  • @krobu4836
    @krobu4836 4 ปีที่แล้ว +2

    Was den Abschluss eines Arbeitsvertrages angeht ist es richtig, dass dieser auch mündlich abgeschlossen werden kann. Was der Dozent hierzu nicht angegeben hat ist, dass bei einem mündlichen Arbeitstag, gemäß § 2 Nachweisgesetz die wichtigsten Punkte (unter anderem Beginn der Tätigkeit, Arbéitsort, Entlohnung etc.) spätestens nach einem Monat nach Beschäftigungsbeginn schriftlich festgehalten werden müssen. Hier sollte der Autor und Dozent unbedingt seinen Vortrag überarbeiten.

    • @rechtsanwaltskanzleikunzel6433
      @rechtsanwaltskanzleikunzel6433 3 ปีที่แล้ว +4

      Das NachwG enthält keine Strafen wie Bußgelder o ä., sofern der Arbeitgeber seiner Nachweispflicht nicht nachkommt. Der Arbeitnehmer könnte natürlich die schriftliche Fixierung der Arbeitsbedingungen einklagen - aber wer macht sowas schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ....

  • @Basti_Team_Börse-Pur
    @Basti_Team_Börse-Pur 4 ปีที่แล้ว +1

    Was sollen alle Arbeitsrechte der Welt bringen wenn Betriebräte alles mögliche durchwinken dadurch der Mitarbeiter gezwungen ist alles zu unterschreiben was auch nur denkbar ist oder zu gehen (Ärztliche Schweigepflicht,Auslandsarbeit oder Kündigungsfrist)also für die normalen Menschen ist ein Arbeitsrecht praktisch nicht existent

    • @schaumichazu
      @schaumichazu 3 ปีที่แล้ว

      Ich verstehe den Frust. Ganz so schlimm ist es aber nicht. Die Regelungen im AV können nur zugunsten des Angestellten von den Rechten die für alle gelten abweichen. Das heißt die Regelungen des Bundesrechts gelten z.B. für alle Bürger. Diese geben das Mindestmaß an Rechten vor und gelten immer. Gleiches gilt für Tarifverträge die für bestimmte Industrien vereinbart werden. Diese gelten immer und der Betriebsrat kann nicht zum Nachteil für den Angestellten davon abweichen.
      Wird auch ab ca. 26:00 erklärt.
      Viele Grüße

    • @Basti_Team_Börse-Pur
      @Basti_Team_Börse-Pur 3 ปีที่แล้ว

      @@schaumichazu naja die Wirklichkeit ist aber was anderes.Wäre auch bestimmt nicht zum ersten mal wenn Betriebsräte zum Nachteil entscheiden.Und machen wir uns doch nichts vor das man gern die Rechte weiter abbauen möchte ist auch nichts neues.Wer sagt Profit steht nicht über dem Wohl der Menschen der hat von der aktuellen Wirtschaft glaube null Plan.

  • @Novacontec
    @Novacontec 2 ปีที่แล้ว

    Arbeitszeiten
    Ich kann dies ewige Palaver der Gewerkschaften über noch kürzere Arbeitszeiten nicht mehr hören. Rechnen wir doch mal nach:
    Arbeitnehmer gönnen sich p.a.:
    30 Tage Urlaub
    11 Feiertage
    17 Kranktage
    104 Wochenendtage (52 Wochen)
    Das ergibt in der Summe 162 Freizeittage, somit 44 % des Jahres.
    Der Arbeitgeber bezahlt also für 56 % Arbeitsleistung 100 % Lohn.
    Machen wir noch eine zweite Rechnung auf:
    30 Tage monatlich x 24 Stunden = 720 Stunden monatlich x 12 Monate = 8.640 Stunden.
    Arbeitsleistung brutto = 8 Std. x 5 Tage wöchentlich = 40 Std. x 52 Wochen = 2.080 Stunden.
    Abzgl. freie Tage (ohne Wochenende gerechnet) 58 x 8 Std. = 464 Std.
    Somit beträgt die reine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jährlich = 1.616 Stunden.
    Fazit: Von jährlich zur Verfügung stehenden Stundenzahl von 8.640 Stunden werden lediglich 1.616 Stunden gearbeitet, das sind 18,7 %. Über 80 % der Jahreszeit ist Freizeit.
    Was soll also das allgemeine Gebrabbel über Arbeitsüberlastung?

    • @Neraniel
      @Neraniel 2 ปีที่แล้ว +6

      Finde es unzulässig, Urlaubstage, Wochenenden und Feiertage da mit reinzunehmen. Wann war je die Rede davon, dass theoretisch 365 Tage im Jahr gearbeitet werden kann? Auch Rechnest du Zeit zum Schlafen etc. einfach mit dazu, das ist auch völliger Käse. Freizeit wenn ich penne? Ist klar. Genauso kann ich argumentieren, dass Schlafen zur Arbeitszeit gehört, weil ich mich so wieder "für die Arbeit fit mache". Absolut realitätsfern was du dir da zusammenrechnest.
      Arbeitnehmer sind in einer 4 Tages Woche übrigens laut Studien deutlich produktiver als bei 5. Viel Absitzen im Büro ist die Folge. Arbeitszeit ist nicht gleich Arbeitszeit. Ein erholter Arbeitnehmer leistet mehr. Aber wenn es dir als Arbeitgeber nur darum geht, dass die Leute möglichst viel Zeit auf der Arbeit verbringen und dich die Ergebnisse nicht interessieren...
      Außerdem arbeiten sehr viele Arbeitnehmer deutlich mehr als 40 Stunden pro Woche. Bei uns Juristen arbeitet man auch als Arbeitnehmer eher 50h+.

    • @Novacontec
      @Novacontec 2 ปีที่แล้ว

      @@Neraniel Auch deine Antwort ist fundiert. Ich will natürlich auch mit meiner Darlegung provozieren. Ich bin mitinhaber eines Betriebes, der weit über dem Mindestlohn zahlt. Samstagsarbeit wird mit 50 % Aufschlag vergütet, gelegentliche Nachtarbeit vergüten wir mit 100 % Zuschlag. Wir haben bisher keine Gewerkschaft im Haus, aber einen gut funktionierenden Betriebsrat, mit dem wir immer eine Lösung gefunden haben. Seit einem halben Jahr versucht ständig die Gewerkschaft einen Keil in unsere Zusammenarbeit zu treiben, indem sie Samstags- und Nachtarbeit anprangern. Meinungen aus dem Betrieb werden garnicht angehört, auf das Argument der Freiwilligkeit und der Zuschläge wird garnicht reagiert.
      Dass einem da die Hutschnur platzt, dürfte auch in deinen Augen verständlich sein ?

    • @Neraniel
      @Neraniel 2 ปีที่แล้ว

      @@Novacontec Danke für deine Antwort. wir können uns darauf einigen, dass es durchaus Gewerkschaften gibt, die aus reinem Selbstzweck ständig "Streit oder Streik" anfangen wollen. Bei dir scheint es mit dem Betriebsrat gut zu laufen, genau das ist, was § 2 BetrVG sich wünscht und das freut mich sehr zu hören. Glaub mir, bei all dem Arbeitnehmerschutz verlieren jedenfalls wir Juristen nicht aus den Augen, dass die Unternehmer auch schützenswerte Interessen haben. Wenn die Gewerkschaft sich da so quer stellt, darf dir absolut die Hutschnur platzen. Allerdings - ohne selber ein Experte im kollektiven Arbeitsrecht zu sein - kann die Gewerkschaft schlecht einseitig deine Belegschaft und Betriebsrat, die mit deinen offenbar sehr fairen Arbeitsbedingungen zufrieden sind, "umpolen" und nur Stunk machen. Wenn du sie weiter so gut behandelst und offen und transparent kommunizierst dann dürftest du dich darauf verlassen können, dass dein Betriebsrat und deine Belegschaft sich nicht einfangen lassen. Ich hoffe, dass du diesen "Angriff" der Gewerkschaft abwehren kannst. Leider gibt es auch dort ein paar schwarze Schafe, die teilweise nur aus Vernügen an der Sache Tarifstreitigkeiten vom Zaun brechen.

    • @Novacontec
      @Novacontec 2 ปีที่แล้ว +1

      @@Neraniel Danke für deine echt hilfreiche Antwort. Das Problem in unserem Betrieb ist, dass ich Mitgesellschafter habe, die noch andere Betriebe besitzen und die nicht nach den Regeln in meinem Betrieb handeln. Dort machen die Gewerkschaften erheblichen Druck, den sie gegen meine Mitgesellschafter auf unseren Betrieb übertragen wollen - ich rede mir den Mund fusselig und lege permanent dar, dass unser Betrieb nach anderen Regeln läuft. Vielleicht wird es ja noch was......puh