Bei dem Streit um die Einführung der DSGVO hieß es doch seitens der Politik, dass es keine Abmahnwellen geben soll! So viel zu Politikern. Was interessiert sie das Geschwätz von gestern. :(
Also hier ein kleiner Tipp für WordPress Websites die google Fonts verwenden ein Plugin, das die Google Fonts automatisch in deinen ftp speichert " Self-Hosted Google Fonts "
Moin, wir haben auch das Schreiben von der Raag Kanzlei, Kairis erhalten. Umso mehr man nach diesem Abmahnschreiben im Internet sucht, desto klarer wird hier die Rechtsmissbrauch-Masche. Deine Videos bestärken uns in dieser Ansicht. Besten Dank! btw: die Raag Kanzlei stellt auf deren Homepage ebenfalls ungefragt Verbindungen zu US-Servern her. Vielleicht kann die mal jemand abmahnen =)
Tolles Video und danke für die Infos vorab. Ich habe Ihnen eine Email mit meinem speziellen Fall zur Ersteinschätzung mit der Bitte um Hilfestellung geschrieben.
Super Video. Aber warum sollte ich auf einen Standard Brief ohne Zustellnachweis überhaupt reagieren? Der Abmahner darf sehr gern erstmal Geld für die korrekte Zustellung in die Hand nehmen und soll mir bitteschön nachweisen, dass seine Forderung zugestellt wurde. So könnte man diese Abmahnwelle doch vielleicht etwas entschärfen?
Guter Gedanke. Grundsätzlich gilt aber, dass mich die Pflichten auch dann treffen, wenn die Gegenseite den Zugang nicht nachweisen kann. Insoweit ist das diese Verteidigung "gefährlich", gerade dann wenn die Gegenseite dann doch ein gerichtliches Verfahren einleitet, was immer mit einem Kostenrisiko verbunden ist. Und im Regelfall kommt ein Brief eben auch an, wobei zahlreiche dieser Abmahnungen per Mail gekommen sind. Soweit die Prüfung ergibt, dass die Abmahnung unberechtigt ist, reicht ja eine Mail als Antwort aus. Dementsprechend schnell und kostengünstig bekommt man die eigenen Pflichten erledigt und dann liegt der Ball erstmal wieder beim Abmahner.
schreibt Google selbst: “Die Google Fonts-API protokolliert die Details der HTTP-Anfrage einschließlich des Zeitstempels, der angeforderten URL und aller HTTP-Header (einschließlich Verweis-URL und User-Agent-String), die in Verbindung mit der Verwendung der CSS API bereitgestellt werden. IP-Adressen werden nicht protokolliert. Der Zugriff auf protokollierte Daten ist sicher. Zusammengefasste Nutzungsstatistiken dienen dazu, die Beliebtheit von Schriftfamilien zu messen und werden auf der Analyseseite von Google Fonts veröffentlicht.” Stand: 1. September 2022,
Danke für den einleuchtenden Beitrag. Sie raten, die Forderungen zurückzuweisen, mit dem Argument, sie seien rechtsmissbräuchlich. Dazu eine Frage: Muss ich diesen Rechtsmissbrauch erklären (z.B. den Verdacht äußern, dass die Seite von einem Webcrawler aufgesucht wurde)?
Bei den meisten wird man gar nicht antworten müssen. Nur wenn ein Auskunftsanspruch geltend gemacht wird, sollte man diesen aktiv als unberechtigt zurückweisen.
@@moritzwahlster-bode7235 Ich habe eine Abmahnung erhalten, wo Ansprüche geltend gemacht werden (die üblichen 170 Euro). Kann ich diese Geldforderung demnach einfach mit der Begründung zurückweise, sie sei rechtmissbräuchlich, ohne weitere Ausführungen? Oder gilt das nur für den Auskunftsanspruch?
@@moritzwahlster-bode7235 Trotz Frist? (Und tausend Dank für die rasche Antwort! Als Nicht-Jurist ist man solchen Wegelagerern ja wirklich ausgeliefert.)
Ein Münchner Gericht hat dieses Urteil im Januar 2022 gesprochen. Ist man als Webseiteninhaber verpflichtet jedes Urteil jeden Gerichtes jeden Tag zu prüfen? Wie viel Zeit sollte man jemandem zugestehen, bis er von neuen Bestimmungen wissen muß? Mich erinnert das an das rückwirkende Anwenden von Bestimmungen.
Das Gericht wendet das Gesetz nur an. Sprich, das war auch schon vor der Entscheidung des Gerichts nicht erlaubt. Die DS-GVO gilt nun schon ein paar Jahre, so dass nicht wirklich ein gutes Argument ist. Letztlich muss bei einer geschäftlichen Seite regelmäßig wohl alle 3 Monate geprüft werden, ob noch alles passt.
Ist nicht das Abmahnschreiben per se formell unwirksam? Einige meiner Kontakte waren betroffen und bei allen Schreiben fehlte sowohl die Angabe des genauen Besuchszeitpunktes (weder Datum noch Uhrzeit) sowie die Angabe, welche Schrift genau von Google geladen wurde. Lediglich ein Screenshot mit einem evtl. vorhandenen Link zu Google Fonts wurde abgebildet, aber auch das sagt nichts aus, denn oft gibt es solche Links in Standard Web-CMS wie Wordpress oder Joomla, die aber nur gezogen werden, wenn im css dann tatsächlich die verlinkte Schriftart abgerufen wird. Wenn man aber z.B: eine Systemschriftart verwendet, wird dieser Link nie gezogen. Die meisten aktuell vorliegenden Abmahnungen sind aus meiner Sicht (kein Anwalt, aber IT Fachmann) genau deswegen hinfällig. Das ist, als würde man wegen zu schnellem Fahren per Strafzettel zur Kasse gebeten, nur weil man ein Auto hat. Ohne Angabe von Ort, Datum und exakter Geschwindigkeit kommt ja da auch keiner weiter...
Da muss man ein bisschen unterscheiden: Formell unwirksam ist etwas, wenn die Form nicht passt. Eine Abmahnung hat keine besondere Form, sondern soll nur das Fehlverhalten so aufzeigen, dass die Gegenseite versteht, worum es geht. Ob die Abmahnung berechtigt ist, ist eine ganz andere Frage. Da bin ich bei Dir! Die meisten sind es nicht.
Hi, Ich bin der Betreiber der Webseite des Unternehmens von einem Freund und der hat mich heute darüber informiert, dass er eine Abmahnung des RA Kilian Lenard bekommen hat zu genau dem Thema. Kann ich euch evtl die Abmahnung rüber schicken um diese schnell prüfen zu lassen?
Wir können da mal drüberschauen, wobei Google hier auch die wesentlichen Informationen bereithält. Meiner Einschätzung nach ist auf diese Art von Abmahnung keine Reaktion erforderlich.
@@kanzleiwbkpartgmbb7005 lieben Dank. Habe die email gerade eben raus geschickt. Euer Video wurde mir gerade per Zufall in die TL Gespült weil ich zu diesem Thema mir schon den ganzen Tag darüber den Kopf zerbreche und ich hoffe mal, dass ich jetzt endlich nen Plan bekomme wie wir da am besten weiter verfahren.
Die Antwort hat mir meine Rechtsschutzversicherung auch gegeben. Mache ein Schreiben fertig das mir ein Anwalt gegeben hat und schicke es dahin. Dann mal schauen was passiert. Sollte man solche schreiben per einschreiben hinschicken oder reicht da Email ?
Wenn da kein Auskunftsverlangen oder eine Unterlassungsaufforderung in der Abmahnung enthalten sind, muss man gar nichts reagieren. Wenn man reagieren will: Eine Form ist nicht vorgeschrieben, man kann also auch per Mail antworten.
Ich habe heute genau das Schreiben bekommen. Der Admin hat das sofort korrigiert. Also Ihren ersten Rat habe ich befolgt. Was ist denn jetzt, wenn ich auf den Brief antworte und die Internetverbindung zu Google leugne (aktuell existiert sie ja nicht mehr) und deswegen auch keinen Schadensersatz leisten werde? Wer hat denn dann die Beweislast? Ich denke, ich nicht. Macht es Sinn so vorzugehen?
Eine Verbindung zu Google zu leugnen macht zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn. Die meisten, die auf dieser Grundlage Abmahnungen schreiben, haben die Beweise entsprechend technisch gesichert, so dass spätere Änderungen nicht relevant sind. Maßgeblich ist vielmehr, dass die Abmahnung als Massenabmahnung und bei unklarer Lage, ob überhaupt eine natürliche Person hier zugegriffen hat und deren Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, treuwidrig sein könnte. Und wenn eine Auskunftsanfrage nach der DS-GVO enthalten ist, sollte lediglich darauf geantwortet werden. Wenn nicht, kann man auch überlegen, ob man auf die Abmahnung überhaupt reagiert.
Die Frage ist aber durchaus: Bei der Verwendung von Chrome (wie es in solchen Schreiben haeufig der Fall ist), ob die IP Adresse nicht sowieso schon an Google uebermittelt wurde. Damit duerfte die IP Adresse nichtmehr als Personenbezogenes gesehen werden und irrelevant sein in diesem Fall. Chrome ruft automatisiert bei Start eigene Server auf um Updates etc zu pruefen. Dies laesst sich natuerlich ausschalten, aber wird vermutlich hier nicht der Fall gewesen sein, bzw. laesst sich mit hoher Wahrscheinlich anzweifeln.
Die Problematik ist, dass Chrome natürlich zuvor schon eine Einwilligung eingeholt hat, während das der Seitenbetreiber nicht hat. Und man kann nicht generell annehmen, dass man immer alle Daten an jeden schicken möchte.
Ein wichtiger Punkt ist aber nicht berücksichtigt, soviel ich weiß, wurden die Schreiben alle nur einfach per Post versendet, also kein Nachweis, dass der Betreiber der Seite dieses auch erhalten hat. Mir selber ist ein fall bekannt, wo das Schreiben ein Datum 25.09. trägt, dem Kunden aber erst am 15.10. zugestellt wurden, indem einfach nur im Briefkasten lag. Dazu war die Forderung in dem Schreiben, er möge bis zum 11.10. bezahlen :-) Also ohne Nachweis, dass dieses Brief zugestellt wurde, muss da überhaupt Antworten? Klar den Mangel auf der Webseite sofort beheben.
Die verzögerte Zustellung liegt wohl an der Post und dem Druckservice. Aber Zugangsnachweis fehlt. Ebenso wie oft Auskunftsverlangen oder Unterlasungsaufforderung. In vielen Fällen wird man überhaupt nicht antworten müssen.
Ich habe letzte Woche vom selben Anwalt (Kilian) und Ismail diese Abmahnung erhalten am 19.10., Brief wurde aber mit 04.10. datiert und diese Frist belief sich auf den 19.10., ergo genau das Datum, an welchem mich dieses f... Schreiben erreicht hat... Das müsste man mal sammeln, denn das ist ja schon mehr als unseriös
Hab heute so eine Abmahnung bekommen - Bin totaler Laie was meine Hobby-Fotografen-Webseite angeht (hat vor paar Jahren ein Kumpel zusammen gebaut) - Ich Versteh nur Bahnhof was ich tun muss geschweige den wie ich das alles Prüfen soll ?
Hallo Moritz, danke für das aufschlussreiche Video. Als Inhaber einer Websdesignagentur, habe ich mit diesem Thema ausreichend zu tun. Ich habe zwei Fragen. Gilt eine Abmahnung als gültig, wenn sie nur per Mail zugestellt wurde? Die andere Frage betrifft das Einbindungen von Google Fonts auf dem eigenen Server, was Du ja in Deinem Video mehrmals empfiehlst. Kann ich eigentlich eine Schriftart, deren Nutzungrechte komplett bei Google liegen, überhaupt so einfach auf meinen Server laden und dort für die Nutzer (eigene Website) bereitstellen? Es ist ja sogar verboten, einen Screenshot von Googlemaps auf seiner Website einzubauen, obwohl die Einbindung der richtige Map erlaubt ist. Wenn Google jetzt irgendwann die Rechte an einer Schriftart verliert, wäre sie ja trotzdem noch auf tausenden von Servern vorhanden und in Funktion. Ich mache diesen Job seit über 25 Jahren und würde mich wundern, wenn Google das so einfach aus der Hand geben würde. Hast Du dazu eine verlässliche Info für mich? Danke und viele Grüße Ralph
Hi Ralph, vielen Dank für Deinen Kommentar. Eine Abmahnung ist nicht formgebunden und kann insoweit auch per Mail übersandt werden. Wohl aber ist der Zugang im Zweifelsfalle nachzuweisen. Eine Mail, die aber an die an die Impressum angegebene Mailadresse versandt wird und es gibt keine Fehlermeldung hierauf erfolgt, dürfte im Regelfall zugestellt sein. Hinsichtlich der Schriftart ist es eher ein technisches Problem, ob man diese Schriftart verwenden darf. Ohne Einwilligung des Nutzers zur Weiterleitung von personenbezogenen Daten darf eine Schriftart nur lokal eingebunden sein. Wenn die Schriftart nicht lokal eingebunden sein darf, weil das die Nutzungsrechte nicht zulassen, dann muss entweder lokal eine alternative Schriftart eingebunden werden und die Onlineschriftart wird nachgeladen. ODER: Man verstößt willentlich gegen die Nutzungsbestimmungen. Beste Grüße Moritz
Hey Moritz, danke für das schnelle und ausführliche Feedback. Wir werden hier aus den Nutzungsbedingungen von Google Fonts nicht ganz schlau, aber gerade darum geht es ja bei uns Webentwicklern, denn andere Schriftarten gibt es faktisch nicht, außer man kauft welche. Ich sehe die Empfehlung, die Fonts von Google einfach auf seinen eigenen Server zu laden als bedenklich an. Eine Abmahnung von Google würde sicher teurer werden, als die hier besprochenen. Hast Du da einen besseren Überblick, was man mit Google Fonts darf oder nicht? Danke und Gruß Ralph
@@OldtimerRescue Ich habe mir die Nutzungsbedingungen nicht angesehen. Wenn aber google die Fonts selbst zum Herunterladen anbietet, wird eine lokale Einbindung wohl erlaubt sein. Sonst macht es wenig Sinn, dass man die Schriftarten zur Verwendung anbietet. Ich habe auch noch keinen Hinweis irgendwo gesehen, dass das nicht erlaubt wäre. Aber wie gesagt, ohne Gewähr, da nicht selbst geprüft
Mich würde mal interessieren, ob die Zurückweisung nach § 174 I BGB analog bei solchen einseitigen rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen anwendbar ist. Das "Verhandlungsangebot" ist ja nicht wirklich bei einer Massenabmahnung vorhanden
@@kanzleiwbkpartgmbb7005 Danke für die schnelle Antwort! mE ist eben diese Zurückweisung erstmal für die Gegenseite (hier ein offensichtlicher Massenabmahner) eine unangenehme Hürde und man selbst wohl nicht mehr das lukrative leichtgläubige Ziel. Nichtsdestotrotz hat der BGH bei einem Verhandlungs/Unterwerfungsangebot die Zurückweisung ja abgelehnt, allerdings sich auf diese überwiegend bezogen. Bei einer Abmahnung, die nur auf die Abmahnung gerichtet ist und auf die Zahlung wäre die Wirkung schon noch interessant.
Die Aussage gleich am Anfang, dass man wegen nicht lokal eingebundenen Schriftarten abgemahnt wird, stimmt nicht ganz. Man darf Sie nämlich auch vom Google-Server einbinden. Allerdings erst, wenn der Nutzer der Datenschutzerklärung zugestimmt hat.
Ja, das ist richtig. Mit Einwilligung darf man die Schriftarten auch vom Server beziehen. Aber die Einwilligung muss eben zuvor erteilt werden, was die Umsetzung dann technisch doch schwerer macht. Bis zur Einwilligung dürfen nur lokale Schriftarten verwendet werden. Dann kann man sie auch gleich lokal einbinden.
@@moritzwahlster-bode7235 Ja, lokal ist wahrscheinlich die bessere Wahl. Nicht zu vergessen ist auch, dass man die Verwendung von Open-Source-Schriftarten auf der Webseite angeben muss. Dazu gehören Lizenzkopie und Quellenangabe. Sonst erhält man gleich die nächste Abmahnung.
Wie schon im Video gesagt: Aufpassen, ob nicht eine Auskunftsanforderung nach der DS-GVO in der Abmahnung enthalten ist. Darauf sollte man entsprechend reagieren.
Die Webseite der RAAG Kanzlei selbst ist nicht DSGVO konform! Bitte jeder der das hier ließt, zeigt die RAAG Kanzlei an denn diese rufen auf Ihrer Webseite VOR Cookie Bestätigung Openstreetmap, arcgisonine und er nutz cookiebot das ebenfalls nicht DGSVO konform ist !!!
Einfach mal der Raag-Kanzlei eine Aufforderung zur Auskunft nach DSGVO schicken. Wenn man die Seite von Raag aufruft werden persönliche Daten an Google in die USA übertragen. Laut Dateschutzerklärung von Raag nutzen die Google Analytics! Der komische Anwalt macht also das Selbe was er in seinen Abmahnungen vorwirft. Je mehr Auskunftsaufforderungen der bekommt desto weniger Zeit hat dieses Kanzlei Leute abzuzocken! ich bin mal gespannt ob dieser komische Anwalt mir eine Auskunft gibt. Wenn nicht dann schalte ich den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten ein. Der wird dem dann schon die griechischen Hammelbeine langziehen ;-) Tipp: Raag-Webseite besuchen dann an den Anwalt ein T5F schicken.
Ich habe auch eine Abmahnung erhalten sogar mit Screenshot vom Code aber meine Schrift ist eigentlich eingebettet allein aus seo Gründen was soll ich jetzt tun? Einfach ein Brief schreiben ? Mit welchen Inhalt genau ? Gibt es eine Vorlage? Danke
Ist die Schriftart lokal oder online eingebettet? Wenn online, dann erstmal das fixen. Ob man überhaupt auf die Abmahnung reagiert, hängt davon ab, ob diese berechtigt ist. Das ist immer eine Frage des Einzelfalls.
@@kanzleiwbkpartgmbb7005 Ok einige Fonts waren nicht eingebettet, habe diese jetzt direkt geändert und nutze System-Fonts keine Google Fonts mehr ... wie gesagt habe ich sogar ein Bild als Beweis erhalten (Screenshot von der Website wo nur ein Icon zu sehen ist weil die Seite im Offline Modus war) gibt es keine Vorlage wie ich mich jetzt per Anschreiben dagegen währen Kann ?
Es gibt keine allgemeine Vorlage, die man für Abmahnungen dieser Art verwenden kann. Wer hat denn überhaupt die Abmahnung erklärt? Eine kurze Suche bei Google zeigt im Regelfall schnell auf, ob man überhaupt antworten muss. Ich meine, dass man nur dann antworten sollte, wenn ein Auskunftsanspruch nach der DS-GVO geltend gemacht wird.
@@moritzwahlster-bode7235 Brief kam von der Kanzlei Killian Lenard und einen Herr Martin Ismail. Habe jetzt eine Vorlage im Internet gefunden die ich der Kanzlei versenden werde und hoffe das sich das schnell klärt und wir alle ruhe haben :) danke für deine zeit Moritz wünsche dir Sonnige Grüße aus Stuttgart
Bei dem Streit um die Einführung der DSGVO hieß es doch seitens der Politik, dass es keine Abmahnwellen geben soll! So viel zu Politikern. Was interessiert sie das Geschwätz von gestern. :(
Also hier ein kleiner Tipp für WordPress Websites die google Fonts verwenden ein Plugin, das die Google Fonts automatisch in deinen ftp speichert " Self-Hosted Google Fonts "
Moin, wir haben auch das Schreiben von der Raag Kanzlei, Kairis erhalten. Umso mehr man nach diesem Abmahnschreiben im Internet sucht, desto klarer wird hier die Rechtsmissbrauch-Masche. Deine Videos bestärken uns in dieser Ansicht. Besten Dank! btw: die Raag Kanzlei stellt auf deren Homepage ebenfalls ungefragt Verbindungen zu US-Servern her. Vielleicht kann die mal jemand abmahnen =)
Freut mich, dass das Video hilfreich war.
Danke Her Wahlster-Bode für diese sehr informative Erklärung!
Sehr gut erklärt und äußerst hilfreiche Ersteinschätzung selbst am WE! Herzlichen Dank!
Gerne!
Besten Dank für das informative und hilfreiche Video :) Toller und freundlicher Service 🤗
Danke, das freut uns!
Vielen Dank für die Informationen.
Vielen Lieben Dank für die e-Mail und die schnelle erste Einschätzung
Gerne !
Tolles Video und danke für die Infos vorab. Ich habe Ihnen eine Email mit meinem speziellen Fall zur Ersteinschätzung mit der Bitte um Hilfestellung geschrieben.
Antwort gab es ja auch schon
@@kanzleiwbkpartgmbb7005 jawollo, nochmal besten Dank
TOP Danke, für die fundiere Information
Top gemacht, super Qualität der Information und des Videos!
Freut uns, dass es Dir gefällt!
Super Video. Aber warum sollte ich auf einen Standard Brief ohne Zustellnachweis überhaupt reagieren?
Der Abmahner darf sehr gern erstmal Geld für die korrekte Zustellung in die Hand nehmen und soll mir bitteschön nachweisen, dass seine Forderung zugestellt wurde. So könnte man diese Abmahnwelle doch vielleicht etwas entschärfen?
Guter Gedanke.
Grundsätzlich gilt aber, dass mich die Pflichten auch dann treffen, wenn die Gegenseite den Zugang nicht nachweisen kann.
Insoweit ist das diese Verteidigung "gefährlich", gerade dann wenn die Gegenseite dann doch ein gerichtliches Verfahren einleitet, was immer mit einem Kostenrisiko verbunden ist.
Und im Regelfall kommt ein Brief eben auch an, wobei zahlreiche dieser Abmahnungen per Mail gekommen sind.
Soweit die Prüfung ergibt, dass die Abmahnung unberechtigt ist, reicht ja eine Mail als Antwort aus. Dementsprechend schnell und kostengünstig bekommt man die eigenen Pflichten erledigt und dann liegt der Ball erstmal wieder beim Abmahner.
Muss ich auch für Intranet Anwendungen die DSGVO Konformität gewährleisten indem ich GF Lokal einbinde oder selber Hoste ?
Vorsorglich würde ich sagen: Ja! Weil die Anforderungen da auch bestehen
Danke für die gute Erklärung, Daumen hoch, mein Abo dazu und herzliche Grüße von Freya 🙏😊💜
Wir danken!
schreibt Google selbst:
“Die Google Fonts-API protokolliert die Details der HTTP-Anfrage einschließlich des Zeitstempels, der angeforderten URL und aller HTTP-Header (einschließlich Verweis-URL und User-Agent-String), die in Verbindung mit der Verwendung der CSS API bereitgestellt werden.
IP-Adressen werden nicht protokolliert.
Der Zugriff auf protokollierte Daten ist sicher. Zusammengefasste Nutzungsstatistiken dienen dazu, die Beliebtheit von Schriftfamilien zu messen und werden auf der Analyseseite von Google Fonts veröffentlicht.”
Stand: 1. September 2022,
Danke für den einleuchtenden Beitrag. Sie raten, die Forderungen zurückzuweisen, mit dem Argument, sie seien rechtsmissbräuchlich.
Dazu eine Frage: Muss ich diesen Rechtsmissbrauch erklären (z.B. den Verdacht äußern, dass die Seite von einem Webcrawler aufgesucht wurde)?
Bei den meisten wird man gar nicht antworten müssen.
Nur wenn ein Auskunftsanspruch geltend gemacht wird, sollte man diesen aktiv als unberechtigt zurückweisen.
@@moritzwahlster-bode7235 Ich habe eine Abmahnung erhalten, wo Ansprüche geltend gemacht werden (die üblichen 170 Euro). Kann ich diese Geldforderung demnach einfach mit der Begründung zurückweise, sie sei rechtmissbräuchlich, ohne weitere Ausführungen?
Oder gilt das nur für den Auskunftsanspruch?
@@minecraftsuchtler Wenn "nur" Schadenersatz geltend gemacht wird, brauchen Sie - meiner Einschätzung nach - überhaupt nicht antworten.
@@moritzwahlster-bode7235 Trotz Frist?
(Und tausend Dank für die rasche Antwort! Als Nicht-Jurist ist man solchen Wegelagerern ja wirklich ausgeliefert.)
@@sieglindegeisel3306 Trotz Frist! Einfach ignorieren.
wie ist es Google Business Homepage Seiten? Hier stellt Google selbst die Plattform zur Verfügung
Rechtlich macht das keinen Unterschied. Ohne Einwilligung wird die Verarbeitung schwierig...
Wir haben auch ein Schreiben mit Screenshots vom Code erhalten. Scheint also wirklich Massenabfertigung zu sein.
Ja, leider ist das häufig so
Ein Münchner Gericht hat dieses Urteil im Januar 2022 gesprochen. Ist man als Webseiteninhaber verpflichtet jedes Urteil jeden Gerichtes jeden Tag zu prüfen? Wie viel Zeit sollte man jemandem zugestehen, bis er von neuen Bestimmungen wissen muß? Mich erinnert das an das rückwirkende Anwenden von Bestimmungen.
Das Gericht wendet das Gesetz nur an. Sprich, das war auch schon vor der Entscheidung des Gerichts nicht erlaubt.
Die DS-GVO gilt nun schon ein paar Jahre, so dass nicht wirklich ein gutes Argument ist.
Letztlich muss bei einer geschäftlichen Seite regelmäßig wohl alle 3 Monate geprüft werden, ob noch alles passt.
@@kanzleiwbkpartgmbb7005
Vielen Dank für die Antwort.
Ist nicht das Abmahnschreiben per se formell unwirksam? Einige meiner Kontakte waren betroffen und bei allen Schreiben fehlte sowohl die Angabe des genauen Besuchszeitpunktes (weder Datum noch Uhrzeit) sowie die Angabe, welche Schrift genau von Google geladen wurde. Lediglich ein Screenshot mit einem evtl. vorhandenen Link zu Google Fonts wurde abgebildet, aber auch das sagt nichts aus, denn oft gibt es solche Links in Standard Web-CMS wie Wordpress oder Joomla, die aber nur gezogen werden, wenn im css dann tatsächlich die verlinkte Schriftart abgerufen wird. Wenn man aber z.B: eine Systemschriftart verwendet, wird dieser Link nie gezogen. Die meisten aktuell vorliegenden Abmahnungen sind aus meiner Sicht (kein Anwalt, aber IT Fachmann) genau deswegen hinfällig. Das ist, als würde man wegen zu schnellem Fahren per Strafzettel zur Kasse gebeten, nur weil man ein Auto hat. Ohne Angabe von Ort, Datum und exakter Geschwindigkeit kommt ja da auch keiner weiter...
Da muss man ein bisschen unterscheiden:
Formell unwirksam ist etwas, wenn die Form nicht passt. Eine Abmahnung hat keine besondere Form, sondern soll nur das Fehlverhalten so aufzeigen, dass die Gegenseite versteht, worum es geht.
Ob die Abmahnung berechtigt ist, ist eine ganz andere Frage.
Da bin ich bei Dir! Die meisten sind es nicht.
Hi, Ich bin der Betreiber der Webseite des Unternehmens von einem Freund und der hat mich heute darüber informiert, dass er eine Abmahnung des RA Kilian Lenard bekommen hat zu genau dem Thema. Kann ich euch evtl die Abmahnung rüber schicken um diese schnell prüfen zu lassen?
Wir können da mal drüberschauen, wobei Google hier auch die wesentlichen Informationen bereithält.
Meiner Einschätzung nach ist auf diese Art von Abmahnung keine Reaktion erforderlich.
@@kanzleiwbkpartgmbb7005 lieben Dank. Habe die email gerade eben raus geschickt. Euer Video wurde mir gerade per Zufall in die TL Gespült weil ich zu diesem Thema mir schon den ganzen Tag darüber den Kopf zerbreche und ich hoffe mal, dass ich jetzt endlich nen Plan bekomme wie wir da am besten weiter verfahren.
Die Antwort hat mir meine Rechtsschutzversicherung auch gegeben. Mache ein Schreiben fertig das mir ein Anwalt gegeben hat und schicke es dahin. Dann mal schauen was passiert. Sollte man solche schreiben per einschreiben hinschicken oder reicht da Email ?
Wenn da kein Auskunftsverlangen oder eine Unterlassungsaufforderung in der Abmahnung enthalten sind, muss man gar nichts reagieren.
Wenn man reagieren will: Eine Form ist nicht vorgeschrieben, man kann also auch per Mail antworten.
Ich habe heute genau das Schreiben bekommen. Der Admin hat das sofort korrigiert. Also Ihren ersten Rat habe ich befolgt. Was ist denn jetzt, wenn ich auf den Brief antworte und die Internetverbindung zu Google leugne (aktuell existiert sie ja nicht mehr) und deswegen auch keinen Schadensersatz leisten werde? Wer hat denn dann die Beweislast? Ich denke, ich nicht. Macht es Sinn so vorzugehen?
Eine Verbindung zu Google zu leugnen macht zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn. Die meisten, die auf dieser Grundlage Abmahnungen schreiben, haben die Beweise entsprechend technisch gesichert, so dass spätere Änderungen nicht relevant sind.
Maßgeblich ist vielmehr, dass die Abmahnung als Massenabmahnung und bei unklarer Lage, ob überhaupt eine natürliche Person hier zugegriffen hat und deren Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, treuwidrig sein könnte.
Und wenn eine Auskunftsanfrage nach der DS-GVO enthalten ist, sollte lediglich darauf geantwortet werden. Wenn nicht, kann man auch überlegen, ob man auf die Abmahnung überhaupt reagiert.
Die Frage ist aber durchaus: Bei der Verwendung von Chrome (wie es in solchen Schreiben haeufig der Fall ist), ob die IP Adresse nicht sowieso schon an Google uebermittelt wurde. Damit duerfte die IP Adresse nichtmehr als Personenbezogenes gesehen werden und irrelevant sein in diesem Fall.
Chrome ruft automatisiert bei Start eigene Server auf um Updates etc zu pruefen. Dies laesst sich natuerlich ausschalten, aber wird vermutlich hier nicht der Fall gewesen sein, bzw. laesst sich mit hoher Wahrscheinlich anzweifeln.
Die Problematik ist, dass Chrome natürlich zuvor schon eine Einwilligung eingeholt hat, während das der Seitenbetreiber nicht hat. Und man kann nicht generell annehmen, dass man immer alle Daten an jeden schicken möchte.
Ein wichtiger Punkt ist aber nicht berücksichtigt, soviel ich weiß, wurden die Schreiben alle nur einfach per Post versendet, also kein Nachweis, dass der Betreiber der Seite dieses auch erhalten hat. Mir selber ist ein fall bekannt, wo das Schreiben ein Datum 25.09. trägt, dem Kunden aber erst am 15.10. zugestellt wurden, indem einfach nur im Briefkasten lag. Dazu war die Forderung in dem Schreiben, er möge bis zum 11.10. bezahlen :-) Also ohne Nachweis, dass dieses Brief zugestellt wurde, muss da überhaupt Antworten? Klar den Mangel auf der Webseite sofort beheben.
Die verzögerte Zustellung liegt wohl an der Post und dem Druckservice.
Aber Zugangsnachweis fehlt. Ebenso wie oft Auskunftsverlangen oder Unterlasungsaufforderung.
In vielen Fällen wird man überhaupt nicht antworten müssen.
Ich habe letzte Woche vom selben Anwalt (Kilian) und Ismail diese Abmahnung erhalten am 19.10., Brief wurde aber mit 04.10. datiert und diese Frist belief sich auf den 19.10., ergo genau das Datum, an welchem mich dieses f... Schreiben erreicht hat... Das müsste man mal sammeln, denn das ist ja schon mehr als unseriös
@@michaelamoller2288 Ist es, ohne Zweifel... Dem Berufsstand der Anwälte ist sowas nicht zuträglich!
Hab heute so eine Abmahnung bekommen - Bin totaler Laie was meine Hobby-Fotografen-Webseite angeht (hat vor paar Jahren ein Kumpel zusammen gebaut) - Ich Versteh nur Bahnhof was ich tun muss geschweige den wie ich das alles Prüfen soll ?
Schick uns das mal durch an info@wbk-augsburg.de und wir schauen uns mal an, ob man da was machen muss
Hallo Moritz, danke für das aufschlussreiche Video. Als Inhaber einer Websdesignagentur, habe ich mit diesem Thema ausreichend zu tun. Ich habe zwei Fragen. Gilt eine Abmahnung als gültig, wenn sie nur per Mail zugestellt wurde? Die andere Frage betrifft das Einbindungen von Google Fonts auf dem eigenen Server, was Du ja in Deinem Video mehrmals empfiehlst. Kann ich eigentlich eine Schriftart, deren Nutzungrechte komplett bei Google liegen, überhaupt so einfach auf meinen Server laden und dort für die Nutzer (eigene Website) bereitstellen? Es ist ja sogar verboten, einen Screenshot von Googlemaps auf seiner Website einzubauen, obwohl die Einbindung der richtige Map erlaubt ist. Wenn Google jetzt irgendwann die Rechte an einer Schriftart verliert, wäre sie ja trotzdem noch auf tausenden von Servern vorhanden und in Funktion. Ich mache diesen Job seit über 25 Jahren und würde mich wundern, wenn Google das so einfach aus der Hand geben würde. Hast Du dazu eine verlässliche Info für mich? Danke und viele Grüße Ralph
Hi Ralph,
vielen Dank für Deinen Kommentar.
Eine Abmahnung ist nicht formgebunden und kann insoweit auch per Mail übersandt werden.
Wohl aber ist der Zugang im Zweifelsfalle nachzuweisen.
Eine Mail, die aber an die an die Impressum angegebene Mailadresse versandt wird und es gibt keine Fehlermeldung hierauf erfolgt, dürfte im Regelfall zugestellt sein.
Hinsichtlich der Schriftart ist es eher ein technisches Problem, ob man diese Schriftart verwenden darf.
Ohne Einwilligung des Nutzers zur Weiterleitung von personenbezogenen Daten darf eine Schriftart nur lokal eingebunden sein. Wenn die Schriftart nicht lokal eingebunden sein darf, weil das die Nutzungsrechte nicht zulassen, dann muss entweder lokal eine alternative Schriftart eingebunden werden und die Onlineschriftart wird nachgeladen.
ODER: Man verstößt willentlich gegen die Nutzungsbestimmungen.
Beste Grüße
Moritz
Hey Moritz, danke für das schnelle und ausführliche Feedback. Wir werden hier aus den Nutzungsbedingungen von Google Fonts nicht ganz schlau, aber gerade darum geht es ja bei uns Webentwicklern, denn andere Schriftarten gibt es faktisch nicht, außer man kauft welche. Ich sehe die Empfehlung, die Fonts von Google einfach auf seinen eigenen Server zu laden als bedenklich an. Eine Abmahnung von Google würde sicher teurer werden, als die hier besprochenen. Hast Du da einen besseren Überblick, was man mit Google Fonts darf oder nicht? Danke und Gruß Ralph
@@OldtimerRescue Ich habe mir die Nutzungsbedingungen nicht angesehen. Wenn aber google die Fonts selbst zum Herunterladen anbietet, wird eine lokale Einbindung wohl erlaubt sein. Sonst macht es wenig Sinn, dass man die Schriftarten zur Verwendung anbietet.
Ich habe auch noch keinen Hinweis irgendwo gesehen, dass das nicht erlaubt wäre.
Aber wie gesagt, ohne Gewähr, da nicht selbst geprüft
Hi Moritz, das ist eine gute Erklärung. Danke Dir. Ich wünsche Dir viel Erfolg mit Deinem Kanal. Ein Abo habe ich dagelassen. LG Ralph
@@OldtimerRescue Gerne und danke Dir!
Mich würde mal interessieren, ob die Zurückweisung nach § 174 I BGB analog bei solchen einseitigen rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen anwendbar ist. Das "Verhandlungsangebot" ist ja nicht wirklich bei einer Massenabmahnung vorhanden
Wenn es an einer Vollmacht fehlt, dann ja.
Aber den meisten Abmahnungen liegt ja eine Vollmacht bei.
@@kanzleiwbkpartgmbb7005 Danke für die schnelle Antwort! mE ist eben diese Zurückweisung erstmal für die Gegenseite (hier ein offensichtlicher Massenabmahner) eine unangenehme Hürde und man selbst wohl nicht mehr das lukrative leichtgläubige Ziel. Nichtsdestotrotz hat der BGH bei einem Verhandlungs/Unterwerfungsangebot die Zurückweisung ja abgelehnt, allerdings sich auf diese überwiegend bezogen. Bei einer Abmahnung, die nur auf die Abmahnung gerichtet ist und auf die Zahlung wäre die Wirkung schon noch interessant.
Die Aussage gleich am Anfang, dass man wegen nicht lokal eingebundenen Schriftarten abgemahnt wird, stimmt nicht ganz. Man darf Sie nämlich auch vom Google-Server einbinden. Allerdings erst, wenn der Nutzer der Datenschutzerklärung zugestimmt hat.
Ja, das ist richtig.
Mit Einwilligung darf man die Schriftarten auch vom Server beziehen. Aber die Einwilligung muss eben zuvor erteilt werden, was die Umsetzung dann technisch doch schwerer macht. Bis zur Einwilligung dürfen nur lokale Schriftarten verwendet werden.
Dann kann man sie auch gleich lokal einbinden.
@@moritzwahlster-bode7235 Ja, lokal ist wahrscheinlich die bessere Wahl. Nicht zu vergessen ist auch, dass man die Verwendung von Open-Source-Schriftarten auf der Webseite angeben muss. Dazu gehören Lizenzkopie und Quellenangabe. Sonst erhält man gleich die nächste Abmahnung.
Auch das ist ein guter Tipp!
Diese Abmahnungen einfach wegwerfen da sie keinerlei Bestand haben, so habe ich es auch gemacht
Wie schon im Video gesagt: Aufpassen, ob nicht eine Auskunftsanforderung nach der DS-GVO in der Abmahnung enthalten ist. Darauf sollte man entsprechend reagieren.
Top👍
Bitte Drehstuhl höher drehen!
Mache ich nächstes Mal! ;-)
Anbei ein kleines Video wie ihr das Problem technisch löst: th-cam.com/video/SB1rPgXuGNQ/w-d-xo.html
Sicherlich hilfreich!
Ein Anwalt kostet ja immer auch Geld ....
Ein guter Anwalt spart mehr, als er kostet... Im Regelfall... 😉
Die Webseite der RAAG Kanzlei selbst ist nicht DSGVO konform! Bitte jeder der das hier ließt, zeigt die RAAG Kanzlei an denn diese rufen auf Ihrer Webseite VOR Cookie Bestätigung Openstreetmap, arcgisonine und er nutz cookiebot das ebenfalls nicht DGSVO konform ist !!!
Gut zu wissen...
@@kanzleiwbkpartgmbb7005 Gemeint war: openstreetmap, arcgisonline und cookiebot somit 3x 170€ :-)
Einfach mal der Raag-Kanzlei eine Aufforderung zur Auskunft nach DSGVO schicken. Wenn man die Seite von Raag aufruft werden persönliche Daten an Google in die USA übertragen. Laut Dateschutzerklärung von Raag nutzen die Google Analytics!
Der komische Anwalt macht also das Selbe was er in seinen Abmahnungen vorwirft.
Je mehr Auskunftsaufforderungen der bekommt desto weniger Zeit hat dieses Kanzlei Leute abzuzocken!
ich bin mal gespannt ob dieser komische Anwalt mir eine Auskunft gibt. Wenn nicht dann schalte ich den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten ein. Der wird dem dann schon die griechischen Hammelbeine langziehen ;-)
Tipp: Raag-Webseite besuchen dann an den Anwalt ein T5F schicken.
Ich habe auch eine Abmahnung erhalten sogar mit Screenshot vom Code aber meine Schrift ist eigentlich eingebettet allein aus seo Gründen was soll ich jetzt tun? Einfach ein Brief schreiben ? Mit welchen Inhalt genau ? Gibt es eine Vorlage? Danke
Ist die Schriftart lokal oder online eingebettet? Wenn online, dann erstmal das fixen.
Ob man überhaupt auf die Abmahnung reagiert, hängt davon ab, ob diese berechtigt ist. Das ist immer eine Frage des Einzelfalls.
@@kanzleiwbkpartgmbb7005 Ok einige Fonts waren nicht eingebettet, habe diese jetzt direkt geändert und nutze System-Fonts keine Google Fonts mehr ... wie gesagt habe ich sogar ein Bild als Beweis erhalten (Screenshot von der Website wo nur ein Icon zu sehen ist weil die Seite im Offline Modus war) gibt es keine Vorlage wie ich mich jetzt per Anschreiben dagegen währen Kann ?
Es gibt keine allgemeine Vorlage, die man für Abmahnungen dieser Art verwenden kann. Wer hat denn überhaupt die Abmahnung erklärt?
Eine kurze Suche bei Google zeigt im Regelfall schnell auf, ob man überhaupt antworten muss.
Ich meine, dass man nur dann antworten sollte, wenn ein Auskunftsanspruch nach der DS-GVO geltend gemacht wird.
@@moritzwahlster-bode7235 Brief kam von der Kanzlei Killian Lenard und einen Herr Martin Ismail. Habe jetzt eine Vorlage im Internet gefunden die ich der Kanzlei versenden werde und hoffe das sich das schnell klärt und wir alle ruhe haben :) danke für deine zeit Moritz wünsche dir Sonnige Grüße aus Stuttgart
Viel Erfolg!