Freiwillige Beiträge für Studienzeiten nachzahlen bis zum 43. Lebensjahr, das wußte ich leider auch nicht und mir hat es niemand gesagt. Ob Steuern, Rente oder Förderungen so ist es mit allem. Nur die wenigsten verstehen das noch und sind informiert. Meistens wissen es noch die, die Geld für Berater haben. Danke für den Beitrag.
Hallo zandi, danke für deinen Kommentar 😊 Das ist in der Tat eine gute Frage. Ich denke, du müsstest dafür z.B. die RV-Anteile auf deiner elektronischen Lohnsteuerkarte deines Arbeitgebers mit dem Betrag auf dem Kontoauszug der RV vergleichen. Oder für die entsprechenden Zeiträume auf dem Kontoauszug der RV (manchmal sind sie auch etwas gesplittet) z.B. die RV-Anteile von deinem Gehaltszettel zusammenrechnen, um den Betrag vergleichen zu können. Von anderen Stellen wie z.B. wenn man Arbeitslosengeld erhält, bekommt man auch ein Infoschreiben über die gezahlten RV-Beiträge für den jeweiligen Zeitraum. Ich hoffe, das hilft dir schon mal weiter. LG Anke
@@geldfreundinnen Hallo Anke, mache es nicht so kompliziert. Gemäß der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet das erzielte Bruttoentgelt (von dem ja die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden) dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen (elektronische Übermittlung) und stellt dem Arbeitnehmer eine entsprechende Bescheinigung aus. Der in dieser Bescheinigung ausgewiesene Betrag muss in der Rentenauskunft erscheinen. Ist auch entsprechend gekennzeichnet (DEVO/DÜVO). Bei gezahltem Krankengeld/Arbeitslosengeld ist das genau so. Die Zahlstelle übermittelt das an die Rentenversicherungsträger. Wie Du das richtig beschrieben hast, gibt es dafür immer eine Bescheinigung für den Arbeitnehmer. WICHTIGES DOKUMENT - BITTE AUFBEWAREN. Also abheften und bei der nächsten Auskunft vergleichen. Gut dass Du die Beitragszahler in Deinem Alter und jünger darauf aufmerksam machst wie wichtig es ist sich rechtzeitig um die Nachweise über Schul- Berufsausbildung, Hochschul- Fachschulausbildung etc. zu kümmern. Falls z.B. Nachweise vom Arbeitgeber/Arbeitsamt nicht vorliegen und diese auch nicht mehr ausgestellt werden können, helfen evtl. die Krankenkassen weiter. Allerdings speichern die Krankenkassen die Daten auch nicht ewig. Die Bescheinigung des Arbeitgebers, die Übermittlung und Aufnahme in den Versicherungsverkauf ist auch ein Nachweis dass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge auch tatsächlich abgeführt hat. LG
@Tweety Toon, herzlichen Dank für deinen ausführlichen Kommentar dazu!!! 😊 🙏 Ja da hast du absolut recht, da habe ich wohl etwas zu kompliziert gedacht 😅 Und ja, am besten immer alle relevanten Dokumente aufbewahren, lieber eins zu viel wie zu wenig....! LG zurück Anke
Wie sieht es bei Beitragsrückstände aus? Darf die Rentenversicherung Kontoauszüge verlangen, wegen einer Vermögensüberprüfung, trotz monatlicher Ratenzahlung? Danke 🙏🏽 wenn Sie darauf eine Antwort wüssten.
frage was passiert denn wenn man sich um die kontenklärung überhaupt nicht sich darum kümmert ? gibt es dann weniger rente oder bekommt man dann überhaupt keine rente ?
Hallo Claire, Danke für deine Frage! Ab 27 Jahre und wenn man mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt hat, erhält man jährlich die Renteninformation, auf der man sieht, wieviel Rente man später mal zu erwarten hat. Die Rentenversicherung kann im Laufe der Jahre jedoch nur die Zeiten festhalten und für diese Rentenpunkte vergeben, für die sie Belege erhalten hat. Es kann immer mal vorkommen, dass ein Beleg bei ihnen nicht ankam oder im System untergegangen ist und diese Zeit dann dementsprechend nicht für die Rente festgehalten wird. Wenn man sich dann nicht irgendwann um die Kontenklärung kümmert und aktiv wird, könnte einem somit Geld entgehen, das einem eigentlich zustehen würde. Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich ausgedrückt ;) Viele Grüße Anke
Ich danke dir für deinen Kommentar! Ich bin keine Fachberaterin der gesetzlichen Rente und teile im Video lediglich meine eigene Erfahrung 😊 Viele Grüße Anke
Freiwillige Beiträge für Studienzeiten nachzahlen bis zum 43. Lebensjahr, das wußte ich leider auch nicht und mir hat es niemand gesagt. Ob Steuern, Rente oder Förderungen so ist es mit allem. Nur die wenigsten verstehen das noch und sind informiert. Meistens wissen es noch die, die Geld für Berater haben. Danke für den Beitrag.
Danke für Dein Video.
warum wurde mir soetwas nie mitgeteilt?
Jeder Monat in der Rentenversicherung zählt!! Vor allem bei der Regelalterrente
Prima Idee Anke, danke dafür. Mich würde nochmal interessieren wie ich die Jahressummen auf dem Kontoauszug der RV auf Richtigkeit prüfen kann?
Hallo zandi, danke für deinen Kommentar 😊 Das ist in der Tat eine gute Frage. Ich denke, du müsstest dafür z.B. die RV-Anteile auf deiner elektronischen Lohnsteuerkarte deines Arbeitgebers mit dem Betrag auf dem Kontoauszug der RV vergleichen.
Oder für die entsprechenden Zeiträume auf dem Kontoauszug der RV (manchmal sind sie auch etwas gesplittet) z.B. die RV-Anteile von deinem Gehaltszettel zusammenrechnen, um den Betrag vergleichen zu können. Von anderen Stellen wie z.B. wenn man Arbeitslosengeld erhält, bekommt man auch ein Infoschreiben über die gezahlten RV-Beiträge für den jeweiligen Zeitraum. Ich hoffe, das hilft dir schon mal weiter. LG Anke
@@geldfreundinnen Vielleicht Dank für die schnelle Antwort 👍
@@geldfreundinnen Hallo Anke, mache es nicht so kompliziert. Gemäß der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet das erzielte Bruttoentgelt (von dem ja die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden) dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen (elektronische Übermittlung) und stellt dem Arbeitnehmer eine entsprechende Bescheinigung aus.
Der in dieser Bescheinigung ausgewiesene Betrag muss in der Rentenauskunft erscheinen. Ist auch entsprechend gekennzeichnet (DEVO/DÜVO). Bei gezahltem Krankengeld/Arbeitslosengeld ist das genau so. Die Zahlstelle übermittelt das an die Rentenversicherungsträger. Wie Du das richtig beschrieben hast, gibt es dafür immer eine Bescheinigung für den Arbeitnehmer. WICHTIGES DOKUMENT - BITTE AUFBEWAREN. Also abheften und bei der nächsten Auskunft vergleichen. Gut dass Du die Beitragszahler in Deinem Alter und jünger darauf aufmerksam machst
wie wichtig es ist sich rechtzeitig um die Nachweise über Schul- Berufsausbildung, Hochschul- Fachschulausbildung etc. zu kümmern. Falls z.B. Nachweise vom Arbeitgeber/Arbeitsamt nicht vorliegen und diese auch nicht mehr ausgestellt werden können, helfen evtl. die Krankenkassen weiter. Allerdings speichern die Krankenkassen die Daten auch nicht ewig. Die Bescheinigung des Arbeitgebers, die Übermittlung und Aufnahme in den Versicherungsverkauf ist auch ein Nachweis dass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge auch tatsächlich abgeführt hat. LG
@Tweety Toon,
herzlichen Dank für deinen ausführlichen Kommentar dazu!!! 😊 🙏 Ja da hast du absolut recht, da habe ich wohl etwas zu kompliziert gedacht 😅
Und ja, am besten immer alle relevanten Dokumente aufbewahren, lieber eins zu viel wie zu wenig....!
LG zurück
Anke
Top! Daumen nach oben. :-)
Vielen lieben Dank 😊
Wie sieht es bei Beitragsrückstände aus? Darf die Rentenversicherung Kontoauszüge verlangen, wegen einer Vermögensüberprüfung, trotz monatlicher Ratenzahlung? Danke 🙏🏽 wenn Sie darauf eine Antwort wüssten.
Es tut mir leid, aber dazu habe ich leider keine Informationen oder Erfahrungswerte
frage was passiert denn wenn man sich um die kontenklärung überhaupt nicht sich darum kümmert ? gibt es dann weniger rente oder bekommt man dann überhaupt keine rente ?
Hallo Claire,
Danke für deine Frage!
Ab 27 Jahre und wenn man mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt hat, erhält man jährlich die Renteninformation, auf der man sieht, wieviel Rente man später mal zu erwarten hat.
Die Rentenversicherung kann im Laufe der Jahre jedoch nur die Zeiten festhalten und für diese Rentenpunkte vergeben, für die sie Belege erhalten hat. Es kann immer mal vorkommen, dass ein Beleg bei ihnen nicht ankam oder im System untergegangen ist und diese Zeit dann dementsprechend nicht für die Rente festgehalten wird. Wenn man sich dann nicht irgendwann um die Kontenklärung kümmert und aktiv wird, könnte einem somit Geld entgehen, das einem eigentlich zustehen würde.
Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich ausgedrückt ;)
Viele Grüße
Anke
Wer alle JAV Bescheinigungen aufhebt und das sollte JEDER tun,ist das schon sehr viel und sinnvoll
Etwas fachlicher wäre schon hilfreich die genannte Hinweise und die Sprachgebrauch entspricht nicht dem Rentenrecht
Ich danke dir für deinen Kommentar! Ich bin keine Fachberaterin der gesetzlichen Rente und teile im Video lediglich meine eigene Erfahrung 😊
Viele Grüße
Anke