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Der Beitrag zur PKV steht auch in § 10 Abs 1 Nr 3 Bst a EStG, beschränkt auf den nach § 10 Abs 5 EStG iVm KVBEVO abziehbaren Betrag. Nur darüber hinausreichende Beiträge (Wahlleistungen) sind Sonderausgaben nach § 10 Abs 1 Nr 3a EStG.
danke! es wäre Lieb , wenn Sie erklären würden, wie man das mit der Krankenversichrung genauer läuft. ins Besondere unterscheidet man die Selbständigen und nichtselbständige, wie hoch darf jeder von den maximal als Sonderausgaben abziehen? Ewiges Problem.
Ich dachte, dass im früheren Video gesagt wurde, dass die Einkünfte aus selbständige Arbeit nicht Gewinneinkünfte sind, da die selbständige Personen keine Bilanz erstellen müssen , sonder nur ein Überschuss-Rechnung.
Es muss keine Bilanz nach §141 AO (Umsatz/Gewinngrenze gibt es bei §18 EStG nicht) erstellt werden, hat man sich aber beispielsweise als Anwalt dazu entschieden eine Bilanzierungspflichtige Rechtsform zu wählen muss nach §140 AO natürlich auch eine Bilanz erstellt werden.
Ist auch eine Gewinn einkunftsart SS2(2)S.1Nr.1 EStG. Sie können den Gewinn jedoch durch Gegenüberstellung von Einnahmen über Ausgaben ermitteln SS 4(3) EStG. Trotzdem wird hier der Gewinn ermittelt.
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Finde die Vorlesungen Klasse, besuche gerade selber ein Steuerseminar im Bachelor und es hilft mir enorm bei der Vorbereitung auf die Klausur.
Der Beitrag zur PKV steht auch in § 10 Abs 1 Nr 3 Bst a EStG, beschränkt auf den nach § 10 Abs 5 EStG iVm KVBEVO abziehbaren Betrag. Nur darüber hinausreichende Beiträge (Wahlleistungen) sind Sonderausgaben nach § 10 Abs 1 Nr 3a EStG.
danke! es wäre Lieb , wenn Sie erklären würden, wie man das mit der Krankenversichrung genauer läuft. ins Besondere unterscheidet man die Selbständigen und nichtselbständige, wie hoch darf jeder von den maximal als Sonderausgaben abziehen? Ewiges Problem.
Vielen Dank für das Video und für die gesamte Liste
Die Höchstbetragsberechnungen für Altersvorsorgeaufwand (§ 10 Abs 3) und für sonstige Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 4) kommt mE zu kurz.
Super Videoreihe! Kurze Frage: welche App für die Gesetze wird genutzt? Und bleiben die Markierungen in der App gespeichert?
Ich dachte, dass im früheren Video gesagt wurde, dass die Einkünfte aus selbständige Arbeit nicht Gewinneinkünfte sind, da die selbständige Personen keine Bilanz erstellen müssen , sonder nur ein Überschuss-Rechnung.
Es muss keine Bilanz nach §141 AO (Umsatz/Gewinngrenze gibt es bei §18 EStG nicht) erstellt werden, hat man sich aber beispielsweise als Anwalt dazu entschieden eine Bilanzierungspflichtige Rechtsform zu wählen muss nach §140 AO natürlich auch eine Bilanz erstellt werden.
Ist auch eine Gewinn einkunftsart SS2(2)S.1Nr.1 EStG. Sie können den Gewinn jedoch durch Gegenüberstellung von Einnahmen über Ausgaben ermitteln SS 4(3) EStG. Trotzdem wird hier der Gewinn ermittelt.
Besteuerung des letzten Euro endlich mal geschnallt - danke!