Erlaubnistatbestandsirrtum (ETBI) - Strafrecht AT 24

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ความคิดเห็น • 63

  • @oliviaherbstritt4090
    @oliviaherbstritt4090 3 ปีที่แล้ว +104

    Nochmal zur deutlichen Abgrenzung, weil das hier nicht ganz deutlich wird: Beim Erlaubnisirrtum erfasst der Täter den Sachverhalt korrekt, glaubt aber irrtümlich, dass es einen Rechtfertigungsgrund für sein Handeln gibt. Beim ErlaubnisTATBESTANDsirrtum erfasst der Täter den Sachverhalt (also den Tatbestand!) nicht korrekt. Wäre aber tatsächlich der vom Täter angenommene Sachverhalt gegeben, so wäre er nach einem bestehenden Rechtfertigugnsgrund gerechtfertigt.

  • @YoZasuke
    @YoZasuke 8 ปีที่แล้ว +75

    Bei 12:21 sprichst du davon, dass zunächst der Vorsatz verneint und später bejaht wird. Ist es nicht genau andersrum? Man bejaht doch zunächst den Vorsatz im Subjektiven Tatbestand und verneint ihn anschließend in der Schuld, da dass Vorsatzunrecht fehlt.

  • @ChipmunksnNightcoreVideos
    @ChipmunksnNightcoreVideos 5 ปีที่แล้ว +74

    Es tut mir Leid aber mir will einfach nicht in den Kopf gehen wieso man Theorien auswendig lernen und im Gutachten wiedergeben muss, die nicht mehr angewendet werden, nur weil man gezwungen ist einen Meinungsstreit zu führen... Ich würde das ja bei einer einfachen Stoffabfrage verstehen, aber nicht in Gutachten, die wir später im Beruf ja auch so (denke ich) schreiben müssten und dort kommt es mir persönlich eher überflüssig vor... Ich fände es schön, wenn mir jemand den Hintergrund schlüssig erklären könnte.

    • @sugasinfireration5863
      @sugasinfireration5863 5 ปีที่แล้ว +14

      Yukinami / Hannah1310Fan das wollte ich auch gerade schreiben. Ich sehe keinen Sinn dahinter in einem Gutachten, was darauf gerichtet ist einen Fall zu lösen, Theorien aufzuzählen, die teilweise nicht mehr von Bedeutung sind! Kombiniert mit der Tatsache, dass man bei einer Klausur sowieso viel zu wenig Zeit hat, ist das echt lästig.

    • @SwaglingSC
      @SwaglingSC 4 ปีที่แล้ว +26

      es geht darum, sich gedanken zu machen und nicht alles einfach hinzunehmen. das macht einen guten juristen aus. gerade bei der thematik strafrecht ist das mega wichtig, aufgrund der bestrafungen. sklaverei war schliesslich auch mal legal. in dem fall wäre die h.m., dass sklaverei für gut empfunden wird und die m.m., dass es absolut nicht geht. ist zwar n drastisches beispiel aber ja, es ist einfach wichtig um alles zu beleuchten und die beudeutung eines gesetzes nachvollziehen zu können. auch wenn es bei vielen dingen offensichtlich ist und nurnoch eine meinung angewendet wird, gäbe es keine meinungsstreits, gäbe aus auch keine anwälte.

  • @Bellicoder
    @Bellicoder 7 ปีที่แล้ว +45

    Du definierst das Unrechtsbewusstsein falsch! Das Unrechtsbewusstsein ist die Einsicht, Unrecht bzw. etwas rechtlich verbotenes zu tun.
    So schließt nicht das Unrechtsbewusstsein den Vorsatz aus, sondern ist, laut der Vorsatztheorie, ein Teil des Vorsatzes iSd. §16 I 1 StGB.
    Fehlt das Unrechtsbewusstsein, fehlt demnach auch der Vorsatz.
    Zum Begriff des Unrechtsbewusstseins:
    Fahl/Winkler, Definitionen und Schemata Strafrecht, 6. Auflage 2015 S.19 Rn. 5
    oder auch
    R. Rengier, Strafrecht AT, 5. Auflage 2013 S. 272 Rn. 4

  • @josepha133
    @josepha133 4 ปีที่แล้ว +6

    Aber wie kann der Täter einen Vorsatz über das Nichtvorliegen eines Rechtfertigungsgrundes haben, wenn er denkt, dass ein Rechtfertigungsgrund vorliegt???

  • @TarkBounce
    @TarkBounce 8 ปีที่แล้ว +10

    könntest du auch was zur putativnotwehr erzählen?

  • @chicaloca88
    @chicaloca88 8 ปีที่แล้ว +5

    Ich würde die ganzen in frage kommenden rechtfertigungsgründe oben bei der Rechtswidrigkeit prüfen und dann ablehnen. Das machst du nicht? Aber das drängt sich doch dort schon auf! Und danach bei der Schuld würde ich sagen dass in der Vorstellung des Täters ja eine Rechtfertigung gegeben war. Benenne es dann als erlaubnistb-it, gebe eine kleine Definition dazu ab und mache dann die Theorien und bleibe dann bei der hm

  • @TheCreamgirl1
    @TheCreamgirl1 7 ปีที่แล้ว +28

    An unserer Universität wird der ETBI nicht in der Schuld geprüft, sondern in der Rechtswidrigkeit. Sowohl in der Vorlesung, als auch in den Arbeitsgemeinschaften.

    • @MakeQuake
      @MakeQuake 7 ปีที่แล้ว +2

      Mit welcher Theorie denn? Keine der gängigen Theorien sieht das vor.

    • @annabolika8423
      @annabolika8423 7 ปีที่แล้ว +18

      du kannst den auch in einer art zwischenebene zwischen rechtswidrigkeit und schuld prüfen, ich denke das ist das was ihr in den vorlesungen gemacht habt :)

    • @Sim-oz3mi
      @Sim-oz3mi 6 ปีที่แล้ว +4

      Bei uns hat man auch gemeint, dass es ein tatbestand zwischen rechtswidrigkeit und schuld ist und nicht wirklich zuzuordnen ist.. daher prüfen wir das immer nach der rechtswidrigkeit als selbstständigen punkt :)

    • @autoaufsicht8428
      @autoaufsicht8428 5 ปีที่แล้ว +5

      Der ETBI kann sowohl in der RWK sowie in der Schuld geprüft werden. Für beide Varianten gibt es Gründen sowie Kritik! Ich verstehe nur nicht, wieso an vielen Stellen in der Literatur und z.T. in den Unis nicht hierauf hingewiesen wird?! Das macht das Jura-Studium nicht einfacher :-/ Ich musste eine Zeitlang recherchieren um etwas dazu zu finden, weil ich selbst in meinen Unterlagen bzw. Literatur den ETBI in zwei unterschiedlichen Prüfungsstandorten gefunden habe (mal in der RWK, mal in der Schuld). Hier die Quelle wo ich die Info gefunden habe: Hemmer Skript - Strafrecht AT II, 12. Auflage, S. 123 + insbesondere 124 ganz oben.

    • @autoaufsicht8428
      @autoaufsicht8428 5 ปีที่แล้ว +1

      www.juraexamen.info/der-erlaubnistatbestandsirrtum-und-der-umgang-mit-diesem-in-der-klausur/

  • @macherie4667
    @macherie4667 3 ปีที่แล้ว +6

    Bis Video 23 habe ich alles verstanden.. In diesem Video versteh ich Null

  • @TWolf02
    @TWolf02 ปีที่แล้ว

    Das ist vielleicht eine dumme Frage, was ist das Vorsatzunrecht?😅Und inwiefern macht das bei der eingeschränkten Schuldtheorie einen Unterschied zum Vorsatz?

  • @summerdays513
    @summerdays513 6 ปีที่แล้ว +3

    Super Video! Dennoch habe ich noch eine Frage - ich verstehe nicht genau, wo ich die verschiedenen Theorien vorstellen soll. Erst in der Schuld? Oder schon unter dem subjektiven Tatbestand? Vielen Dank! :)

  • @limbolife
    @limbolife 4 ปีที่แล้ว +8

    Der Bruder versteht nicht was er erzählt.

  • @Kryptolegende
    @Kryptolegende 8 ปีที่แล้ว +1

    Wenn man somit nach der fünften Theorie argumentiert, ist der Täter dann völlig schuldlos oder handelt er dann fahrlässig? Das ist mir nicht ganz klar ...

    • @Kryptolegende
      @Kryptolegende 8 ปีที่แล้ว +1

      +Jan Mittler www.lecturio.de/magazin/erlaubnistatbestandsirrtum/ dieser Artikel geht dann von Fahrlässigkeit aus

  • @sebastianpinne2677
    @sebastianpinne2677 6 ปีที่แล้ว +40

    Dieses Video solltest du löschen und neu machen.

  • @sabeehashafiq7040
    @sabeehashafiq7040 4 ปีที่แล้ว +2

    Super erklärt! Dankeschön ! 💯

  • @michaelklein5523
    @michaelklein5523 8 ปีที่แล้ว +2

    Lieber paragraf 31,
    kannst du mir erklären warum du die vorsatzunrechtverneinende eingeschränkte Schuldtheorie außen vor lässt?
    Unser AG-Leiter meinte bei der Fallbearbeitung komme es im Ergebnis darauf an, ob man der Rechtsfolgenverweisenden eingeschränkten Schuldtheorie folge oder der in der Frage genannten Theorie.
    Ich bin jetzt gerade einfach unsicher welche Lösung ich lernen soll, deine sagt mir grundsätzlich mehr zu weil sie den doch für Anfänger extrem schwer nachzuvollziehenden Streit über die Rechtsfolgen des ETBI kurz, bündig und verständlich hält. Auf der anderen Seite möchte ich aber nicht etwaige wichtige Theorien vernachlässigen...
    Lieber Gruß und Dankeschön für deine Arbeit du kannst dir nicht vorstellen wie sehr du das Leben der Jura-frischlinge vereinfachst. :)

    • @jonop1499
      @jonop1499 8 ปีที่แล้ว +1

      Vorsatzunrechtverneinende eingeschränkte Schuldtheorie ist die gleiche wie die eingeschränkte Schuldtheorie.

  • @timruhrer8644
    @timruhrer8644 6 ปีที่แล้ว

    Kann mir jemand erklären wo genau nochmal der Unterschied zwischen dem Erlaubnisirrtum und dem ETI ist? Bei beiden Handlungen weiß der Betroffene doch das sein Handeln verboten ist aber denkt er ist gerechtfertigt

    • @TheLisamouse
      @TheLisamouse 6 ปีที่แล้ว +18

      Scopt Genau, beides sind Irrtümer über Rechtfertigungsgründe. Beim Erlaubnisirrtum denkt der Täter allerdings, dass es einen Rechtfertigungsgrund gibt, der eigentlich nicht existiert bzw. irrt über die Reichweite eines Rechtfertigungsgrundes. Er schätzt also lediglich die Rechtslage falsch ein. Z.B. Der Vater der sein Kind schlägt, weil er denkt es gibt ein Züchtigungsrecht.
      Der ETBI ist ein Sachverhaltsirrtum. Der Täter kennt die Rechtslage perfekt, aber stellt sich den Sachverhalt so vor, dass für ihn ein Rechtfertigungsgrund greift. Z.B. A schlägt B ins Gesicht, weil er denkt B hätte eingewilligt. Eigentlich ist das ein Missverständnis und es lag keine Einwilligung vor.
      Also beim EI wird über die Rechtslage und beim ETBI über tatsächliche Umstände bzgl der Rechtfertigung geirrt. So war immer meine Eselsbrücke :)

    • @timruhrer8644
      @timruhrer8644 6 ปีที่แล้ว +1

      Ellie Azmah habs gestern noch rausgefunden aber trotzdem danke jetzt habe ich es noch besser verstanden :)

  • @mihribanayaz4187
    @mihribanayaz4187 8 ปีที่แล้ว +1

    Kommt noch ein video zur Täterschaft und Teilnahme ? LG

    • @ParagraphEinunddreiig
      @ParagraphEinunddreiig  8 ปีที่แล้ว +2

      +Mihriban Ayaz Es kommen sogar genauer gesagt noch 5 Videos zu dem Thema. Heute ist das erste herausgekommen ;) Beste Grüße, § 31

    • @mihribanayaz4187
      @mihribanayaz4187 8 ปีที่แล้ว

      +Paragraph Einunddreißig vielen lieben Dank für die schnelle Antwort und für die hilfreichen Videos:) 👍

  • @yanwied4879
    @yanwied4879 6 ปีที่แล้ว +4

    Werden Rechtfertigungsgründe nicht in der Rechtswidrigkeit geprüft?

    • @ParagraphEinunddreiig
      @ParagraphEinunddreiig  6 ปีที่แล้ว +3

      In der Regel schon, beim ETBI inzident allerdings ausnahmsweise in der Schuld ;)

  • @hoomansbagira5790
    @hoomansbagira5790 4 ปีที่แล้ว +1

    Du hast mega wichtige Dinge verwechselt! Erst sagst du in einem Video (zuvor), dass bei dem Erlaubnisirrtum der Täter nicht weiß, dass X (die Tat) falsch ist.Jetzt sagst du, er wüsste dies.Der Name sagt es doch schon!

  • @coachingvideos325
    @coachingvideos325 7 ปีที่แล้ว

    Wieso prüft man den ETBI in der Schuld wenn es um Rechtfertigungsgründe geht? Solange ich nicht den § 17 bejahe sondern eine der § 16 direkt oder analog anwendenden Theorien geht es doch um gerechtfertigtes Handeln und nicht darum, dass jemand schuldlos handelt oder liege ich da falsch?

    • @nouralal-nasser3567
      @nouralal-nasser3567 6 ปีที่แล้ว

      Den ETBI kann man nicht in der Rechtswidrigkeit prüfen. Wie im Video schon gesagt wurde muss eine Lösung für die Bestrafung von Mittätern oder Anstiftern vorliegen. Dies setzt ein rechtswidriges und tatbestandsmäßiges handeln vorraus. Beim ETBI führt die Argumentation dazu, dass der Täter an sich rechtstreu gehandelt hat. Also wäre die Tat nicht rechtswidrig. Dies gäbe eine Strafbarkeitslücke und man könnte Mittäter eben nicht bestrafen!

    • @nouralal-nasser3567
      @nouralal-nasser3567 6 ปีที่แล้ว

      Den ETBI kann man nicht in der Rechtswidrigkeit prüfen. Wie im Video schon gesagt wurde muss eine Lösung für die Bestrafung von Mittätern oder Anstiftern vorliegen. Dies setzt ein rechtswidriges und tatbestandsmäßiges handeln vorraus. Beim ETBI führt die Argumentation dazu, dass der Täter an sich rechtstreu gehandelt hat. Also wäre die Tat nicht rechtswidrig. Dies gäbe eine Strafbarkeitslücke und man könnte Mittäter eben nicht bestrafen!

    • @nouralal-nasser3567
      @nouralal-nasser3567 6 ปีที่แล้ว

      Den ETBI kann man nicht in der Rechtswidrigkeit prüfen. Wie im Video schon gesagt wurde muss eine Lösung für die Bestrafung von Mittätern oder Anstiftern vorliegen. Dies setzt ein rechtswidriges und tatbestandsmäßiges handeln vorraus. Beim ETBI führt die Argumentation dazu, dass der Täter an sich rechtstreu gehandelt hat. Also wäre die Tat nicht rechtswidrig. Dies gäbe eine Strafbarkeitslücke und man könnte Mittäter eben nicht bestrafen!

    • @nouralal-nasser3567
      @nouralal-nasser3567 6 ปีที่แล้ว

      Den ETBI kann man nicht in der Rechtswidrigkeit prüfen. Wie im Video schon gesagt wurde muss eine Lösung für die Bestrafung von Mittätern oder Anstiftern vorliegen. Dies setzt ein rechtswidriges und tatbestandsmäßiges handeln vorraus. Beim ETBI führt die Argumentation dazu, dass der Täter an sich rechtstreu gehandelt hat. Also wäre die Tat nicht rechtswidrig. Dies gäbe eine Strafbarkeitslücke und man
      könnte Mittäter eben nicht bestrafen!

  • @FnatiCat
    @FnatiCat 8 ปีที่แล้ว +1

    nach meinen recherschen ist die rechtsfolgenverweisende Variante der eingeschränkten Schuldtheorie grundsätzlich fahrlässig und nicht vorsätzlich. Es steht nirgens mit keinem Wort irgendwo das jemand mit einem Vorsatzstraftatbestand bestraft werden kann. Ich schreibe morgen die AT Klausur ich hoffe einfach mal das fahrlässig jetzt richitg ist :S

  • @katetsar
    @katetsar 5 ปีที่แล้ว +2

    Beschäftigen Sie sich noch mit den Videos?

  • @sarahschlosser4225
    @sarahschlosser4225 4 ปีที่แล้ว

    Prüfe ich jetzt die aberratio ictus und den error in persona bei Schuld oder bei RWK?

    • @abundzu8980
      @abundzu8980 4 ปีที่แล้ว +6

      Weder noch - die beiden sind Irrtümer des subjektiven Tatbestands. Sie schließen, wie der Tatbestandsirrtum, bereits den Vorsatz aus.

  • @TheRealKasTrioT
    @TheRealKasTrioT 5 ปีที่แล้ว

    Ja ich lerne ihn morgen meine klausur hahahaha

  • @omersenol1738
    @omersenol1738 8 ปีที่แล้ว +2

    an welcher uni hast du studiert ?

  • @filas787
    @filas787 8 ปีที่แล้ว +9

    Der ETBI wird aber nicht in der Schuld untersucht, sondern bekommt einen eigenen Komplex:
    I. Tatbestandsmässigkeit
    II. Rechtswidrigkeit
    III. ETBI
    VI. Schuld
    Die Schuld rückt eins tiefer.

    • @ParagraphEinunddreiig
      @ParagraphEinunddreiig  8 ปีที่แล้ว +1

      +Felicia Élaine Da verwechselt du wohl etwas. Der ETBI wird in der Schuld unter dem Unterpunkt Vorsatzschuld behandelt. Einen solchen Aufbau wie du ihn präsentierst habe ich noch nie gesehen. Hast du dazu eine Quellenangabe ?
      Es werden wie gesagt nur die 2 Ansichten aufgeführt den ETBI entweder im Vorsatz (Subjektiver Tatbestand) oder in der Vorsatzschuld (Schuld) zu prüfen.

    • @xXDaniXx97
      @xXDaniXx97 8 ปีที่แล้ว +1

      +Felicia Élaine Ein eigener Komplex ist soweit ich weiß sogar nicht nötig. Man kann den ETBI einfach auf der Ebene der Rechtswidrigkeit prüfen.

    • @filas787
      @filas787 8 ปีที่แล้ว +1

      +Paragraph Einunddreißig Daniela (unter dir kommentiert) sagt nun man kann in in der Rechtswisrigkeit prüfen. Du sagst in der Schuld. Und meine AG Tutorin sagt man prüft in getrennt von allen in einem komplex unter der Rechtswidrigkeit. Was soll ich den nun glauben? 😅

    • @ParagraphEinunddreiig
      @ParagraphEinunddreiig  8 ปีที่แล้ว +13

      +Felicia Élaine AUF GAR KEINEN FALL IN DER RECHTSWIDRIGKEIT PRÜFEN! Das ist grob falsch! Der ETBI stellt ja gerade keinen Rechtfertigungsgrund dar!
      Der ETBI wird entweder im subjektiven Tatbestand oder eben in der Schuld behandelt! Das dreigliedrige Aufbauschema (Tb,Rw, Schuld) soll ja gerade dreigliedrig bleiben. Habe gerade nochmal in meinen ganzen alten Skripten nachgeschaut und in ALLEN wird der ETBi unter der Vorsatzschuld in der Schuld behandelt!
      Grüße, § 31

    • @volltoll999
      @volltoll999 8 ปีที่แล้ว +2

      +Felicia Élaine Laut meinem AG-Leiter, besteht tatsächlich die Möglichkeit das so zu prüfen. Allerdings wird es lieber gesehen, wenn man dort Prüft, wo die Theorie, der man folgt es verlangt.

  • @00797jerry
    @00797jerry 6 ปีที่แล้ว +14

    m.M. nach sehr schlecht erklärt. Null artikulation, quasi nur abgelesen und nichts tatsächlich erklärt. Schade

    • @recklor518
      @recklor518 2 ปีที่แล้ว

      Vielleicht ist er selbst nicht so bewandert, nicht umsonst gilt der ETBI als die Königsdisziplin im Strafrecht AT.