Hey Paragraph Einundreißig, erstmal einen fetten Dank an dich für die Arbeit, die du für uns in deine Videos steckst. Die helfen mir wirklich sehr weiter. Nun wollte ich mal fragen, ob du auch bald Videos zum Minderjährigenrecht rausbringen könntest. Würde mich freuen, da die BGB AT Klausur in 6 Wochen ansteht.
Kurze Anmerkung zu der angesprochenen Verbindlichkeit: Falls sich jemand gefragt hat, wo denn hier nun die Verbindlichkeit sein soll, folgender Hinweis: Wenn ein Vater seiner kleinen Tochter etwas schenkt (z.B. zu Weihnachten, Ostern, zur Einschulung, zur Kommunion oder auch zum Geburtstag), so entsteht hier durchaus eine Verbindlichkeit des Vaters zu seiner Tochter. Er muss zwar natürlich nichts verschenken, aber dennoch wird man wohl als sich sorgender Elternteil, dazu verpflichtet sein, da das Kind dies erwartet!
Paragraph Einunddreißig ich habe eine Frage zu dem ersten Punkt aus §181BGB -Der Vertretene gestattet dem Vertreter das Selbstkontrahieren In deinem Beispiel hat der A dem B ja ausdrücklich den Verkauf des 3er des B gestattet. Was wäre wenn A dem B den Verkauf konkludent gestattet hätte, z.B so: „[...].Kaufe mir einen 3er BMW, schxxx egal woher und von wem!“ Bei dieser Aussage hätte A ja einen unbestimmten Personenkreis gemeint, demnach ja auch konkludent den 3er des B. Wie verhält es sich also dann bei dieser Konstellation?
@@antoniosuchi7425 Ich glaube, dass in so einem Fall Auslegung nach 133, 157 ausschlaggebend ist. Und dass dann quasi deine Argumentation die Bewertung des Falles ausmacht.
Hey, Videos finde ich super. Mich wurde interessieren, bist du schon fertig mit dem Jurastudium? Bist du Professor oder dr ? Also an welcher stelle der juristischen Laufbahn befindest du dich gerade?
Also nach dem was unser Dozent gesagt hat, handelt es sich bei der Überschreitung des genehmigten Budgets um keinen Missbrauch der Vertretungsmacht sondern in dem Fall würde der Vertreter ohne Vertretungsmacht handeln, da die Vertretungsmacht nur bis zu einem bestimmten Geldbetrag gilt und nicht darüber hinaus 🤔 Er hat also nie eine Vertretungsmacht für den übersteigenden Betrag gehabt und kann dementsprechend auch keine Vertretungsmacht missbrauchen
Ich glaube in seinem Beispielfall überschreitet der A ja nicht seine Vertretungsmacht sondern möchte sich das restliche Geld einfach selbst einstecken. Er hat ja somit eine Vertretungsmacht für 20k. Zudem (glaube ich) dass es auch wichtig ist dass der Vertragspartner dann auch auf das ganze eingeht obwohl er davon erfahren hat, dass der Vertreter „nicht richtig“ handelt, was das ganze dann zu einem Missbrauch macht.
Wenn ich etwas fragen darf: Gilt dieser § auch bei einer Gesellschaft mit mehreren Geschäftsführern? Beispiel: Jemand entscheidet im Namen der Gesellschaft ein Darlehensvertrag abzuschließen, informiert dazu aber nicht die anderen gleichberechtigten Mitgesellschafter und schließt diesen ohne deren Zustimmung&Wissen ab. MfG
Könnte man zu „deinem“ einfachen Missbrauchstatbestand sagen, dass dieser sich dadurch auszeichnet, dass der Vertreter quasi die ihm erteilte Vollmacht überschreitet, wobei der Vertragspartner eine weniger direkte Rolle hinsichtlich der Überschreitung einnimmt? Weil bei den anderen muss er ja quasi mitschuldig an der Überschreitung sein?
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu dem Insichgeschäft mit dem Vater, der seiner Tocher das Barbie Haus schenkt. Wenn die Tochter bereits 9 Jahre alt ist, müsste es ihr doch möglich sein das Rechtsgeschaft (Schenkung) selbstständig vorzunehmen. Solange das Geschäft lediglich rechtlich vorteilhaft ist und das ist es hier ja, kommt der gesetzliche Vertreter doch gar nicht in Betracht (bzgl der Zustimmung). Warum handelt es sich in dem Fall trotzdem um ein Insichgeschäft?
Trotzdem ist der Vater der gesetzliche Vertreter gem. §1629 und somit kontrahiert er als dieser mit sich selbst. Es ist nicht von Relevanz, ob das Rechtsgeschäft lediglich rechtlich vorteilhaft ist.
@@nikokaddoura5900 Danke für die Antwort, das Problem würde in einem Fall von der Hemmer Sammlung angesprochen. Du hast natürlich Recht es handelt sich in jedem Fall um ein Insichgeschäft.
bitte mehr von diesem brillanten content :)
Du erklärst das sehr schön und ausführlich und das kostenfrei für den Rezipienten. Geiler Typ
Super Videos!!! Du rettest mich echt vorm sicheren Durchfallen🙏🏼🙏🏼🙏🏼🙏🏼🙏🏼🙏🏼
Du bist die Rettung! ☺️ vielen Dank 🙏
Samira Soso absolute Legende der §31
Hey Paragraph Einundreißig,
erstmal einen fetten Dank an dich für die Arbeit, die du für uns in deine Videos steckst. Die helfen mir wirklich sehr weiter.
Nun wollte ich mal fragen, ob du auch bald Videos zum Minderjährigenrecht rausbringen könntest. Würde mich freuen, da die BGB AT Klausur in 6 Wochen ansteht.
Gleich kommt das erste Video zur Geschäftsunfähigkeit, weitere Videos (auch zum Minderjährigenrecht) kommen in den nächsten Tagen ;)
Grüße, § 31
Du bist einfach ein guter Kicker :)
Kurze Anmerkung zu der angesprochenen Verbindlichkeit: Falls sich jemand gefragt hat, wo denn hier nun die Verbindlichkeit sein soll, folgender Hinweis: Wenn ein Vater seiner kleinen Tochter etwas schenkt (z.B. zu Weihnachten, Ostern, zur Einschulung, zur Kommunion oder auch zum Geburtstag), so entsteht hier durchaus eine Verbindlichkeit des Vaters zu seiner Tochter. Er muss zwar natürlich nichts verschenken, aber dennoch wird man wohl als sich sorgender Elternteil, dazu verpflichtet sein, da das Kind dies erwartet!
Paragraph Einunddreißig
ich habe eine Frage zu dem ersten Punkt aus §181BGB
-Der Vertretene gestattet dem Vertreter das Selbstkontrahieren
In deinem Beispiel hat der A dem B ja ausdrücklich den Verkauf des 3er des B gestattet.
Was wäre wenn A dem B den Verkauf konkludent gestattet hätte, z.B so:
„[...].Kaufe mir einen 3er BMW, schxxx egal woher und von wem!“
Bei dieser Aussage hätte A ja einen unbestimmten Personenkreis gemeint, demnach ja auch konkludent den 3er des B.
Wie verhält es sich also dann bei dieser Konstellation?
@@antoniosuchi7425 Ich glaube, dass in so einem Fall Auslegung nach 133, 157 ausschlaggebend ist. Und dass dann quasi deine Argumentation die Bewertung des Falles ausmacht.
Deine Videos sind echt super, einfach total verständlich erklärt 😊 Dankeschön !!!
Super, Video! Durch die Videoreihe, verstehe ich alles viel viel besser :)
Hey, Videos finde ich super.
Mich wurde interessieren, bist du schon fertig mit dem Jurastudium? Bist du Professor oder dr ? Also an welcher stelle der juristischen Laufbahn befindest du dich gerade?
It was very instructive
Also nach dem was unser Dozent gesagt hat, handelt es sich bei der Überschreitung des genehmigten Budgets um keinen Missbrauch der Vertretungsmacht sondern in dem Fall würde der Vertreter ohne Vertretungsmacht handeln, da die Vertretungsmacht nur bis zu einem bestimmten Geldbetrag gilt und nicht darüber hinaus 🤔 Er hat also nie eine Vertretungsmacht für den übersteigenden Betrag gehabt und kann dementsprechend auch keine Vertretungsmacht missbrauchen
Ich glaube in seinem Beispielfall überschreitet der A ja nicht seine Vertretungsmacht sondern möchte sich das restliche Geld einfach selbst einstecken. Er hat ja somit eine Vertretungsmacht für 20k. Zudem (glaube ich) dass es auch wichtig ist dass der Vertragspartner dann auch auf das ganze eingeht obwohl er davon erfahren hat, dass der Vertreter „nicht richtig“ handelt, was das ganze dann zu einem Missbrauch macht.
dankeeeee 👍👍👍✌️
It was very interesting
danke
Wenn ich etwas fragen darf: Gilt dieser § auch bei einer Gesellschaft mit mehreren Geschäftsführern? Beispiel: Jemand entscheidet im Namen der Gesellschaft ein Darlehensvertrag abzuschließen, informiert dazu aber nicht die anderen gleichberechtigten Mitgesellschafter und schließt diesen ohne deren Zustimmung&Wissen ab. MfG
Könnte man zu „deinem“ einfachen Missbrauchstatbestand sagen, dass dieser sich dadurch auszeichnet, dass der Vertreter quasi die ihm erteilte Vollmacht überschreitet, wobei der Vertragspartner eine weniger direkte Rolle hinsichtlich der Überschreitung einnimmt? Weil bei den anderen muss er ja quasi mitschuldig an der Überschreitung sein?
Kurze Frage ist bei der Kollusion immer der Vertrag unwirksam?
hey, wann wirst du die bGb at reihe ca abschließen? meine Klausur ist in 6 Wochen, wird die reihe bis dahin fertig sein? :)
Bis dahin werde ich sehr wahrscheinlich fertig sein ;) Grüße, § 31
Guten Abend,
Ich habe eine Frage zu dem Insichgeschäft mit dem Vater, der seiner Tocher das Barbie Haus schenkt.
Wenn die Tochter bereits 9 Jahre alt ist, müsste es ihr doch möglich sein das Rechtsgeschaft (Schenkung) selbstständig vorzunehmen. Solange das Geschäft lediglich rechtlich vorteilhaft ist und das ist es hier ja, kommt der gesetzliche Vertreter doch gar nicht in Betracht (bzgl der Zustimmung).
Warum handelt es sich in dem Fall trotzdem um ein Insichgeschäft?
Trotzdem ist der Vater der gesetzliche Vertreter gem. §1629 und somit kontrahiert er als dieser mit sich selbst.
Es ist nicht von Relevanz, ob das Rechtsgeschäft lediglich rechtlich vorteilhaft ist.
@@nikokaddoura5900 Danke für die Antwort, das Problem würde in einem Fall von der Hemmer Sammlung angesprochen. Du hast natürlich Recht es handelt sich in jedem Fall um ein Insichgeschäft.