Ja, und wie ist es, wenn der Bevollmächtigte oder evt. Bereicherte zwischenzeitig im Ausland lebt und dann ggf im Ausland nach dortigen Erb- ubd Rschtsystem verklagt werden müsste, also deutsches Erb- oder Familienrecht gar nicht zur Anwedung kommen kann ?. Und dann auch das zitierte BGH Urteil ins Leere geht ?
Wie ist das bei Gütergemeinschaft von Eltern, wenn ein Sohn Geld zur Seite bringt der die Vollmacht hat, und dann der Tod des Vaters Eintritt, und die Mutter dann behauptet er hätte nur den Willen des Vaters und ihren umgesetzt?
Hat jemand eine Erfahrung das ein Erbe eine Vollmacht gemacht hat wo drin steht das er Geschenke und das er privat in seine Tasche wirtschaften kann ?? Gibt es da eine Rechtssprechung ?? Danke
Was ist denn, wenn.... .... ich eine Generalvollmacht vom Vater habe und das Konto meines Vaters (letzter Erblasser der Eltern, Mutter bereits verstorben) plündere, weil dieser mir A) eine Schuld in Höhe x in einem Vertrag bestätigte und B) ich die Generalvollmacht dafür einsetze, aber ohne zu wissen, daß der Vater bereits verstorben ist, z.B. weil man sich wegen Abwesenheit nur selten sieht. C) ich lt "Berliner Testament" gleichberechtigter Erbe bin (2 Kinder) ???
wieder mal äußerst interessant und toll erklärt! 🙂👍
Super hilfreich! Danke für den Upload
klasse Video, habe direkt ein Abo dagelassen
Sehr gutes Video! Vielen Dank!👍👍👍👍
prima Jura-Vortrag! Dankeschön 🙏
sehr informativ - besten dank!
Ja, und wie ist es, wenn der Bevollmächtigte oder evt. Bereicherte zwischenzeitig im Ausland lebt und dann ggf im Ausland nach dortigen Erb- ubd Rschtsystem verklagt werden müsste, also deutsches Erb- oder Familienrecht gar nicht zur Anwedung kommen kann ?. Und dann auch das zitierte BGH Urteil ins Leere geht ?
Thank you so much for this video. Very informative.
Wie ist das bei Gütergemeinschaft von Eltern, wenn ein Sohn Geld zur Seite bringt der die Vollmacht hat, und dann der Tod des Vaters Eintritt, und die Mutter dann behauptet er hätte nur den Willen des Vaters und ihren umgesetzt?
Hat jemand eine Erfahrung das ein Erbe eine Vollmacht gemacht hat wo drin steht das er Geschenke und das er privat in seine Tasche wirtschaften kann ?? Gibt es da eine Rechtssprechung ?? Danke
Super!!
Darf ich eine Frage stellen?
Was ist denn, wenn....
.... ich eine Generalvollmacht vom Vater habe und das Konto meines Vaters (letzter Erblasser der Eltern, Mutter bereits verstorben) plündere, weil dieser mir
A) eine Schuld in Höhe x in einem Vertrag bestätigte und
B) ich die Generalvollmacht dafür einsetze, aber ohne zu wissen, daß der Vater bereits verstorben ist, z.B. weil man sich wegen Abwesenheit nur selten sieht.
C) ich lt "Berliner Testament" gleichberechtigter Erbe bin (2 Kinder)
???
die Generalvollmacht muss aber gem BGH Urteile NICHT notariell beglaubigt sein
Setzt § 181 BGB einer Vollmacht nicht ebenfalls Grenzen?
Haun Sie doch bitte nicht immer auf den Tisch... Ist sehr störend sich das Video über Kopfhörer anzuhören... DANKE !
Vollmacht ist Vollmacht!