Gutes Video. Ich kenne so viele Schlaumeier die sofort nach der Hochzeit die Steuerklasse wechseln, obwohl Sie überhaupt nicht verstanden haben, das der tatsächliche Unterschied nach Steuererklärung quasi 0 ist. Die denken dann auch noch Sie wären unglaublich clever.
@@NoMoney1200 grundsätzlich durchforste ich nicht das ganze internet, um mich inmer und inmer wieder mit demselben thema zu beschäftugen, aber ich glaube, es waren macimal vier. am ende entscheidet sowieso der steuerberater meines vertrauens.
Einen Vorteil hat man nicht. Es ist lediglich eine Festsetzung der monatlichen Lohnsteuer. Das kann nach Abgabe der Einkommenssteuererklärung wieder angepasst werden. Denn dann wird die Steuerlast erst final festgelegt.
Wie immer ein gutes Video, danke! Was ich noch ergänzen würde: 1. Der Vorteil beim Elterngeld ist hinfällig, sobald beide so viel verdienen, dass sie sowieso nur den maximalen Betrag bekommen. 2. als Ehepaar hat man den doppelten Freibetrag bei Kapitalerträgen. Oft hat ja der, der mehr verdient, auch höhere Einkünfte aus Kapitalerträgen. Da hilft es, wenn man noch etwas vom Freibetrag des anderen mit nutzen kann.
Korrigiert mich gerne, aber bezüglich 3/5 Abschaffung ist es nicht nur ein Liquiditätsnachteil, es ist auch ein Nettobarwert Nachteil, wenn ich das Geld erst im folgenden Jahr erstattet bekomme. Man gewährt dem Staat einen zinslosen Kredit. Zusätzlich berechnet das Finanzamt den Faktor anhand voraussichtlicher Einkünfte. Ich sehe da keinen Vorteil, eher Nachteile.
Genau so ist es, nach dem abgelaufenen Jahr und nachdem du alle notwendigen Nachweise, die du bei der Steuererklärung anbringst (kann dann nochmal 6 Monate dauern bis man alle hat), kannst dich beim Finanzamt für das vorgeschossene Geld „bewerben“. Absolut familienunfreundlich und spiegelt nicht die Realität von Familien mit gemeinsamen Einkommen und Ausgaben wieder.
Umgekehrt muss man aber auch fragen: Warum sollte das Finanzamt sozusagen einen zinslosen Kredit vergeben und erst am Ende des Jahres dann die Beträge nachfordern? Ich denke das Faktormodell ist so fair wie es eben geht und die Wahlmöglichkeit für SK 3/5 fördert nur noch Beziehungsmodelle mit starken finanziellen Einkommensunterschieden. Bei Engpässen mit dem 4/4-mit-Faktor-Netto auszukommen kann man schließlich immer noch einen Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen, der dann besser die individuelle Situation und voraussichtliche Kosten berücksichtigt.
Sehr nettes Video, aber eine Thema bleibt: Die Erklärung ab 3:50 zeigt auf, wie sich Steuerkorrekturen ergeben. Da Ehen Wirtschaftsgemeinschaften mit vielen Rechten und Pflichten sind, ist doch auch klar, dass Ehe A mit einem Gesamteinkommen von x genau so zu behandeln ist wie Ehe B mit Gesamteinkommen von x. Daher sollten beide Ehegemeinschaften gleich viel Einkommenssteuern zahlen. Insofern zeigt das Rechenbeispiel schön auf, dass das Splitting nur eine Korrektur von steuerlicher Ungleichbehandlung gleicher Gemeinschaften und bei weitem kein Einsparvorteil ist. So sollte das dann auch auf der Tonspur erklärt werden. 🙂 Btw: Die Erklärung ab 2:18 ist fehlleitend, da in der Grundtabelle das Einkommen einer Person, in der Splittingtabelle das Einkommen hingegen zwei Personen zugerechnet wird. Insofern geht der Gesetzgeber in der Splittingtabelle davon aus, dass pro Person ein Einkommen in Höhe der Hälfte des angegebenen Wertes erzielt wurde und legt jeweils den individuellen Steuersatz pro Person fest. Bestimmt man eine Steuertabelle ergeben sich die folgenden Daten: Eine Person mit 50.000€ Jahreseinkommen ==> Steuer nach Grundtabelle 10.906€; Zwei Personen mit 100.000€ Jahreseinkommen ==> Steuer nach Splittingtabelle 21.812€ ( = 2 * 10.906€ !) [www.finanz-tools.de/einkommensteuertabelle] Daher bitte nicht Äpfel (1 Person) mit Birnen (2 Personen) vergleichen, denn die Ergebnisse sind einfach schief!
Welche Finanziellen Nachteile können durch eine Heirat entstehen? Verdienst 80% - 20%, wäre steuerlich sehr interessant. Aber könnte ein Unterhaltsanspruch entstehen und bei Trennung eingefordert werden? Oder der Partner wird chronisch Krank und arbeitsunfähig? Ein Beitrag über diese Punkte wäre sehr hilfreich. Oder auch, welche Verpflichtungen schon durch ein Zusammenleben entstehen, auch wenn kein Trauschein vorhanden ist.
Die monatlich abgeführte Lohnsteuer kann man vergleichen mit den Abschlagszahlungen des Stromanbieters: Monatlich werden Vorauszahlungen gemacht und am Ende vom Jahr wird über die Steuererklärung geschaut ob die vorausgezahlten Beiträge reichen um die Steuerschuld zu begleichen. Über die Steuerklassen wird nur die Höhe der Abschlagszahlungen beeinflusst und damit auch wieviel Geld monatlich in der Haushaltskasse zur Verfügung steht….an der jährlichen Steuerlast ändert das nix 😉
Danke, dass ihr dazu ein Video macht! Es gibt noch immer so viele Menschen da draußen, die ganz einfach denken "Ehe = Steuerersparnis". Der Punkt mit mehr Elterngeld lohnt sich ebenfalls nur, wenn man nicht sowieso schon den Höchstbetrag von 1.8k€ erhält.
Auch wenn bei 4/4 am Ende das selbe rauskommt wie bei 3/5 muss man bedenken, das der Staat bei 4/4 das Geld bis Abgabe der Steuererklärung bei sich hat und entsprechend die Zinsgewinne ebenfalls.
@@NeroUndergroundalso ich kriege extra 900 Euro mehr im Monat durch Steuerklasse 3 und kriege am Ende nochmals 4000 Euro durch meine Steuern zurück .. die 900 Euro unterstützen mich bei meiner Miete und die 4000 Euro im Urlaub ..
Fubktioniert der Elterntrick also ab 2030 nicht mehr wenn steuerklasse 3 und 5 wegfällt? Also hat man dann ab 2030 weniger Elterngeld weil man das Netto was als Berechnungsgrundlage zählt nicht mehr pushen kann?
Aua, man darf langsam keine Kommentare mehr bei euch lesen. Was hier an Hirnfürzen erbrochen wird, ist wahrlich nicht mehr feierlich. Ich hoffe ihr lasst euch davon nicht unterkriegen. Eure Arbeit ist so wichtig für die finanzielle Bildung.👍
Super video! Habe eine Frage: Ich bin im Juni in die dritte Steuerklasse gewechselt. Im Juli erhielt ich ein Gehalt nach dem Tarif für die dritte Kategorie plus die Differenz für den letzten Monat, da ich die ersten 6 Monate, in denen ich in der Steuerklasse 1 war, zurückerstattet haben wollte. Ich habe es im August bekommen, aber nur das Gehalt der dritten Kategorie ohne Zulagen. Was ist mit den anderen 5 Monaten, in denen ich in der ersten Steuerklasse war? Wird es mir nach und nach im Laufe des Jahres zurückgegeben oder war dies nur für einen Monat vor dem Steuerklassenwechsel möglich? Vielen Dank! LG
Es wurde im Video leider eine ganz wichtige Sache gänzlich vergessen und zwar die Steuervorauszahlungen, die ab 400 Euro Steuernachzahlung nach einer Steuererklärung mit 99,99999999% Wahrscheinlichkeit ab dem nächsten Jahr vom Finanzamt aufgesetzt wird und den ganzen Vorteil von der Steuerklassenkombination 3/5 zunichte macht, da quartallweise vorgestreckt werden muss. Also es kommt ungefähr das Gleiche, wie 4/4 mit Faktor am Ende aus.
Tolles Video. Wie ist es bei Selbstständigen? Ich habe mal gelesen, dass man als selbstständiger prinzipiell immer auf die 5 gehen soll und die Partner, die angestellt ist, eher in 3 bleibt. Somit hat man mehr Geld unter dem Jahr und Steuererklärung samt EÜR muss der Selbst#ndiger eh machen. Wie siehst du das?
Selbständig ist eh nochmal komplizierter wegen der Krankenversicherung. Bei freiwillig gesetzlicher Versicherung lohnt sich unter Umständen sogar die Getrenntveranlagung statt dem Splitting, weil der höhere Krankenkassenbeitrag den Vorteil bei der Steuer mehr als auffrist. Je nach genauer Konstellation ist das nur mit Steuerberater zu beantworten. Ich würde im Zweifelsfall 4/4 machen und mich über die höhere Rückzahlung freuen.
@@janinaschmitt5562ok, das versteh ich jetzt nicht: warum höherer KK Beitrag bei Zusammenveranlagung? Der KK Beitrag richtet sich doch immer nach dem eigenen Bruttolohn und müsste daher unabhängig von der Veranlagung sein.
8:0911:28 Dass die Steuerklassenwahl steuerlich gar keinen Unterschied macht, wissen die wenigsten. Wie oft höre ich gerade nach dem ersten Jahr Elterngeld "Oh man, wir mussten so viel nachzahlen." Oder auch "Dir gehts so gut, du bist in Steuerklasse 3." 🙄 Im Optimalfall zahlt man übers Jahr zu wenig Steuern, kann die Mehreinnahmen schon 1 - 12 Monate vor dem Steuerbescheid anlegen und hat genug Geld auf der Seite, um die Rückerstattung zu bezahlen. Macht steuerlich gar keinen Unterschied, außer dass man früher sein Geld anlegen kann. Der Saat gewinnt auch, es gibt nämlich mehr Kapitalertragsteuer.
Wenn ich alleinverdiener bin und durch die Steuerklasse 3 je Jahr 3500-4000 Netto mehr verdiene, bezweifle ich ganz stark, dass ich nach einem Jahr Steuererklärung soviel vom FA zurückbekommen würde bei einer SK4
@@v3nom780 Ich verstehe es nicht. Falls es darum geht, dass du bezweifelst in der Steuerklasse 4 so viel zurück zu bekommen wie du dir in der Steuerklasse 3 übers Jahr sparst, solltest du dir das Video nochmal aufmerksam anschauen.
Mein Mann Arbeitet normal auf Karte . Ich erhalte Erwerbsminderungsrente mit Pflegegrad 2 . Nun hat uns eine Freundin von 3/5 auf 4/4 geraten ist das richtig oder lieber auf 3/5 bleiben .
Korrekt. Und auch beim Elterngeld muss man ja zukünftig eher schauen dass man noch unter der Grenze des zu versteuernden Einkommens bleibt (nächstes Jahr 175k€, 2026 dann 150k€)...
Für die Frau evtl schon, denn sobald die Kinder da sind, ist sie deutlich besser abgesichert (gemeinsames Einkommen - also folglich im Scheidungsfall 50% der dann "gemeinsamen" Ersparnisse, 50% der Rentenpunkte...). Für einen gut ausgebildeten Mann wage ich mal die Behauptung: NEVER wenn man Risiko und Ertrag gegeneinander hält
@@andreasgregorfrank9057 Warum sollte es sich für einen gut ausgebildeten Mann nicht lohnen können? Es ist genauso möglich, dass das Einkommen des Mannes die Grenze wieder unterschreitet. Ich hab ziemlich viele Paare im Freundeskreis, die nach Kindern beide auf 30h runter sind und den entsprechenden Einkommenscut haben. Ich hab einen Kollegen, der macht jetzt ein Sabbatical -> nächstes Jahr Einkommenscut. Dann gibt es auch noch so Fälle wie eine schwere Erkrankung/Unfall (Krebs, Psyche, OPs), die zu längerem Krankengeld führen können. Aber selbst wenn man annimmt, dass die Frau nach Geburt der Kinder ein paar Jahre Zuhause bleibt, lohnt es sich dann natürlich auch für den Mann in der Zeit das Ehegatten-Splitting nutzen zu können. Tl;dr Lebensumstände können sich ändern.
Vorsicht beim Elterngeld, es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Da muss man manchmal Steuern nachzahlen. Am besten vorher schon mal durchrechnen und etwas vom Elterngeld zurück legen, im Falle einer Nachzahlung.
Super erklärt! Was ich nicht ganz verstanden habe: wenn man verheiratet ist und einzeln eine EST Erklärung macht, kann man dann trotzdem von der Splittingtabelle profitieren? Eher nicht oder?
Die Erklärung der Steuerklasse 4 mit Faktor hab ich nicht verstanden. Das Ehegatten Splitting wird unterjährig angewendet und daher wird mehr netto ausgezahlt. Gleichzeitig ist die Wahrscheinlichkeit was nachzahlen zu müssen geringer. Das kann sich ja nur auf die 3/5 beziehen nicht auf die 4/4 Einstufung. Oder habe ich was missverstanden?
Doch ist tatsächlich so. Man G ibt ab, was jeder grob verdienen wird und das Finanzamt rechnet dann aus, dass man z.B. 15% Steuern durch Splitting sparen wird. Dann bekommt man den Faktor 0,85 (1,0 - 0,15) und jeder zahlt monatlich nur 85% der normalen Steuer von Faktor 4. Damit kommt man am Jahresende meist ganz gut raus.
Wie funktioniert das wenn man verheiratet ist und freiberuflich unterwegs ist? Zur Sicherheit das konstante und geringere Gehalt in Steuerklasse 3 und das freiberufliche Gehalt in Steuerklasse 5 oder?
Ok, ich glaube es wurde gerade beantwortet, habe das Video nicht ganz zuende geschaut :D Es ist nur der Zeitpunkt variabel, Steuern muss man so oder so zahlen xD danke für das Video
Der Staat rechnet es sich immer so schön wie es ihm passt: Lebe seit Jahren mit meiner Partnerin in einer Wohnung zusammen. Sie war kurz arbeitslos und ist zum Amt gegangen. Ergebnis: es gibt kein Hartz 4, weil wir eine Bedarfsgemeinschaft sind und ich zu viel verdiene. Andererseits bin ich bei meinen Gehalt Steuerklasse 1 und damit lediger Single. Finde den Fehler....
Bei kurz arbeitslos sollte es Arbeitslosengeld geben 🤔 Grundsätzlich haben Sie aber recht, dass diese Logik nicht passt. Wäre Ihre Freundin ausgezogen, so hätte man alles bezahlt. Je nach Vermögen sogar die Erstaustattung.
@@Tobias_MZ Ja es war direkt nach dem Studium, dementsprechend noch nicht eingezahlt....Und ja, es gibt auch etwa Bürgergeld Empfänger Pärchen, die nur so tun, als hätten sie zwei getrennte Haushalte/Wohnungen, um einfach mehr Unterstützung zu bekommen.
Wie sieht die ganze Rechnung aus, wenn nur einer arbeitet was am Anfang einfach so ist. Wenn ich dann logoscherweose die Steuerklasse 3 habe. Bekomme ich ja mehr netto raus als wenn sie die Steuerklassen abschaffen und ich dann bei 4 bin. Oder sehe ich das falsch?
12:56 das stimmt so nicht. Anhand des Bruttogehalts der letzten 12 Monate wird ein vereinfachtes Elterngeld-Netto errechnet, welches dann herangezogen wird. Deswegen wirkt sich z.b. auch ein Dienstwagen positiv auf das Elterngeld aus.
Ja das wundert mich auch, dass Finanztip diesen Tipp zum Elterngeld bringt. Das war tatsächlich mal so, wie im Video erklärt und wir haben das auch genutzt (unsere Kids sind inzwischen allerdings schon 8 und 6 Jahre alt). Aber ich habe das ein paar Jahre später dann auch mitbekommen, dass sie das geändert haben und nun nicht mehr das tatsächliche individuelle Netto-Gehalt als Grundlage genommen wird (das man durch Steuerklasse 3/5 entsprechend puschen konnte), sondern dass vom tatsächlichen individuellen Brutto ein fiktives Netto errechnet wird und dabei die Steuerklasse keine Rolle mehr spielt. Schade, dass hier also ein veralteter inzwischen ungültiger Tipp gegeben wird. Anders herum meine ich (bin aber nicht ganz sicher) funktioniert der Trick noch bei anderen Entgeldersatzleistungen. Also z.B. Krankengeld oder Kurzarbeit. Falls man da gesundheitlich oder von der Firmen-/Marktlage etc. absehen kann, dass etwas davon einen der Ehepartner treffen wird, lohnt sich ggf. ein Wechsel der Steuerklassen… wir hatten es mal überlegt zur Corona-Zeit, weil da Kurzarbeit bei meinem Mann im Raum stand. Haben den Wechsel dann aber doch nicht gemacht und er hatte letztendlich auch keine Kurzarbeit. 👍
Hoffe das erklärts: zvE = zu versteuerndes Einkommen = Brutto minus was man absetzen kann (2:15 sagt er es). Also näherungsweise brutto. Sonst würde er ja erzählen, dass man auf das Nettoeinkommen nochmal Einkommensteuer bezahlt :O
Leider habt ihr für mich eine wichtigen Teil weggelassen. Daher die Frage. Wenn der der weniger verdient und länger in Elternzeit geht, mehr als 1.800 € netto verdient, kann man das Elterngeld nicht steigern indem er Steuerklasse 3 nimmt, richtig?
BMFSFJ: "Eltern, deren Einkommen vor der Geburt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben mehr als 2.770 Euro betrug (sogenanntes Elterngeld-Netto), bekommen den Höchstbetrag von 1.800 Euro". Also ja, es gibt so eine Grenze aber höher. Man müsste eigentlich (wenn nicht beide im Höchstbetrag sind) auch penibler gegenrechnen wieviel Elterngeld der/die Einkommensstärkere verliert * Anzahl der Monate.
Es lohnt sich in vielen Fällen. Um 2770€ netto zu verdienen muss man zwischen 3500€ brutto (StK 3) und 5300€ brutto (Stk 5) verdienen. Hinzu kommt bei der Frau das Mutterschaftsgeld, das höher liegt als das Elterngeld und 14+ Wochen lang ausbezahlt wird. Wenn während der Elternzeit das nächste Kind geplant wird, wird das Einkommen vor der ersten Elternzeit weiter gewertet. Bei meiner Frau und mir hat der Wechsel in 3/5 bei zwei Kindern in vier Jahren gut 5000€ extra bedeutet. (Bei 2x12+2 Monaten Elternzeit)
Wer also 5300€+ brutto verdient kann gefahrlos in die StK V wechseln um einem Partner, der 3500 oder weniger verdient, einen Boost zu bescheren. Es lohnt sich aber auch bei Gleichverdienern in der Bandbreite 3500-4300 brutto (-->2770 bei StK 4) wenn einer 12 Monate nimmt und dafür in die 3 wechselt. Die Zahlen variieren natürlich je nach GKV etc,aber nicht viel.
Interessant wäre, was bei einer Scheidung für Kosten auf einen zukommen bzw. ob man diese Kosten durch einen Ehevertrag abwenden kann. Hat der Ehepartner mit weniger Einkommen dann einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, da dort ja mehr Steuern abgezogen wurden?
Es werden nicht mehr Steuern abgezogen, es werden nur mehr Steuern pauschal vorausbezahlt, die man mittels einer Zusammenveranlagung im Folgejahr abrechnet. Hat ein paar jetzt getrennte Konten und gleicht das in keiner Weise aus (fies), kommt es bei einer Scheidung trotzdem zur Teilung Zugewinn A + Zugewinn B über die gesamte Ehedauer, was spätestens dann einem "zurückholen" entspricht.
Wenn einer der Ehepartner Alleinverdiener ist würde sich doch die Steuerklasse 3/5 dann doch positiv auswirken, oder? Steuerklasse 5 auf kein Einkommen sollte sich auf null belaufen.
Bei Steuerklasse 3/5 muss nicht immer eine Steuererklärung abgegeben werden. Wenn der eine Ehepartner alleinverdiener ist, dann ist man nicht verpflichtet.
Sicher? Kann man das nachlesen? Ich werde jedes Jahr vom FA mit Fristsetzung aufgefordert einer StErklärung abzugeben, obwohl ich in SKl. 3 Alleinverdiener bin..
@@GlenDevan1970 Man bekommt auch einen Brief mit Fristsetzung wenn man nur als Arbeitnehmer Einkünfte hat und Single ist, obwohl man nicht verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben. Man kann das aber dem FA mitteilen und dann hat man Ruhe (wenn man eh nichts zurück bekommt, da Firmenwagen und keine Kilometerpauschale vorhanden). Also die Fristsetzung sagt erst einmal nichts.
@@Manuela-dl3ps stimmt so nicht, aus §46 nr 3a EStG ergibt sich, dass bei nur einem Einkommen keine Pflicht zur Steuererklärung besteht. Es können natürlich wiederum andere Gründe wie Lohnersatzleistungen oder vergleichbares zu einer Pflicht der Abgabe einer Steuererklärung führen oder man wird nach §149 Abs 1 Satz 2 AO von Behördenseite dazu aufgefordert.
Super erklärt. Mit kommt jetzt noch die Frage auf ob man einen steuerlichen Vorteil hat wenn der Ehepartner in der Elternzeit auf 5 wechselt. Denn er verdient ja nichts in der zeit. Also müsste doch hier ein Vorteil entstehen? Oder seh ich das falsch?
Genauso macht man das Zu Beginn der Elternzeit sollte man wieder die Steuerklassen gewechselt haben Also genau umgekehrt Dann verdient der Alleinverdiener mit der Steuerklasse 3 mehr netto und dem Partner, der sich ums Kins kümmert, dem ist in dem Moment die Steuerklasse (5) egal, da er nichts verdient
Sollte das nicht abgeschafft sein mit den vielen Klassen sollte ja nur eine sein bei Paare dann hat sich das ja erledigt mit den splitten und Vorteil oder
Mehr Beispiele bzw. Link zu einer Tabelle in der man die Ersparnis abschätzen kann wäre prima. Persönlicher Kommentar: totaler Unsinn, dass Ehepaare Steuervorteile bekommen. Eltern sollten gefördert werden.
Google mal "brutto netto rechner" Dann einmal durchrechnen, wenn beide unverheiratet sind (Steuerklasse 1) und einmal als Zusammenveranlagung 😊 Faustregel: Wenn Partner A deutlich mehr verdient als Partner B (mehr als 1.000 Euro im Jahr) lohnt es sich definitiv.
Du erhälst jeden Monat Kindergeld und bei der Steuererklärung wird der Kinderfreibetrag gegengerechnet. Die Ehe ist aus finanzieller Sicht stabiler für alle Beteiligten.
Dein Kommentar macht keinen Sinn. (1) Eltern werden bereits gut gefördert. Könnte mehr sein, aber die haben es gut. (2) Eltern sind in der Regel auch Ehepaare. Wenn du Ehepaare 'bestrafst', bestrafst du auch Eltern. Mit dieser Abschaffung hat man alle Familien gerade abgestraft, keiner hat einen Vorteil daraus außer natürlich der Staat.
@@7186B warum sollte man Ehepaare fördern? Das gesparte Geld kann man ja gerne auf Eltern unterteilen. Alleinerziehende brauchen sicher dringender Hilfe als Ehepaare ohne Kinder.
Ehegattensplitting sollte nicht abgeschafft werden, weil Ehepartner gegenseitig unterhaltspflichtig sind (teilweise auch über die Ehe hinaus: Nachehelicher Unterhalt) und dadurch eine de-fakto finanzielle Einheit bilden.
Das gilt sogar teilweise auch ohne Ehe schon. Wenn ein paar länger als ein Jahr zusammen lebt, bekommt eine arbeitslose Person kein Bürgergeld wenn die andere Person Geld verdient. Den steuerlichen Vorteil gibt es dann jedoch trotzdem nicht. Aus meiner Sicht komplett unfair! Entweder Vorteil + Pflichten oder kein Vorteil + keine Pflichten. Als nicht verheiratetes paar hat man nur die Pflichten...
@@annarock9706 Das mag sein. Ich finde aber es schon wild, dass man Paare die nicht heiraten (wollen) nur die Nachteile zukommen lässt. Also versteh mich nicht falsch, ich habe kein Problem mit den Pflichten. Dann sollten aber auch die Benefits mit kommen. Oder andersrum die genannten Benefits und/oder Pflichten für alle abschaffen.
@@DenTeb Was heißt "nur die Nachteile"? Du bist halt eben einfach gesetzlich nicht unterhaltspflichtig. Sobald eine Person abhaut steht der andere alleine da, ohne jeglichen Anspruch. Man hat also auch "Vorteile" davon nicht verheiratet zu sein. Mag auf den ersten Blick merkwürdig erscheinen, aber die Gesetze haben eben unterschiedliche gedankliche Hintergründe. Davon ab: Wenn man seinen Haushalt trennt, was man auch als Paar tun kann, dann ist man auch keine Bedarfsgemeinschaft. Mit einer möglichen Kontrolle (Beamter kommt und guckt sich das an) muss man rechnen. Man muss halt glaubhaft machen, dass man seinen Partner im Ernstfall im Regen stehen lässt. Tada: Keine Nachteile vom nicht verheiratet sein mehr.
Bitte nochmal für Höherverdiener, die über die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen liegen, bzw. konkreter, wenn einer drüber liegt und der andere (etwas) drunter. Ich meine festzustellen, dass durch die gemeinsame Veranlagung der Sozialabgabenabzug größer wird, da erstmal bis zur gemeinsamen Beitragsbemessungsgrenze geleistet werden muss.
Update: Wenn meine Ehefrau freiwillig gesetzlich versichert ist, wird ihr mein Gehalt hälftig angerechnet, wenn ich privat versichert bin. Somit ist auch ein höherer Beitrag aufgrund der höheren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu entrichten. Kann aber sein, dass das von der gemeinsamen oder Einzelveranlagung unabhängig ist. Wer blickt noch durch?
@@timmyhubart ich kenne das Phänomen nur, wenn sie z.B. kein Einkommen mehr erzielt, dass dann das Einkommen des Partners herangezogen wird. Aber bei freiwillig Versicherten ist die GKV eh eine einzige Frechheit. Man zahlt den Maximalbetrag in dem Verein und wird schlechter als alle anderen (oft kostenlos) Versicherten behandelt. Elternzeit? Gerne, aber zahlst du dann selber. Pflichtversicherte bekommen das kostenfrei. Lücke zwischen zwei Jobs? Gleiches Spiel. Einfach eine Farce… frage mich immer wieder, warum ich mir das noch antue.
Daher macht es bei einer Trennung auch Sinn, sich über den Zeitpunkt der Trennung von Bett und Tisch Gedanken zu machen. Wer sich Weihnachten streitet, sollte sich vielleicht erst am 1. Januar des Folgejahres trennen, denn dann kann man noch für das ganze neue Jahr das Ehegattensplitting genießen ;-)
Quatsch mit Soße. War bei meiner Schwägerin der Fall. Sie muss sich ständig mit ihrem noch Ehemann deswegen herumstreiten. Er macht die Steuererklärung einfach nicht. Wenn sie Pech hat, zieht er die Scheidung drei Jahre lang.
Hallo, ich bin verheiratet meine Frau verdient ca. 78000€ jährlich und arbeitet Vollzeit. Ich habe zwei Arbeitgeber bei eine bin ich inklusive Bonus bei ca. 110000€ jährlich mit Steuerklasse 6 und bei dem anderen Arbeitgeber bin ca. 117000€ ohne Bonus gerechnet mit Steuerklasse 3. meine Frau und Ich wohne zusammen seit mehr als 6 Jahre verheiratet und wir haben 3 Kinder die erste ist 19 und die andere sind 4 und 6. Meine Frau ist schwanger. 1- Haben wir Recht um Elterngeld (meine Frau)? 2- Dürften wir auf Ehegattensplitting zugreifen? Oder ist es automatisch bei der Steuererklärung gerechnet? Danke und liebe Grüße Max
Hi, wenn ich das in den Medien richtig mitbekommen habe, wurde die Obergrenze für den Bezug von Elterngeld reduziert. Mit 300k müsstet Ihr deutlich darüber liegen, habt es aber auch nicht nötig. Wenn du Steuerklasse 3 hast, nutzt du das Splitting bereits automatisch. Darf ich fragen, welche Branche du arbeitest? Grüße
Was wäre wenn ich zb 100.000€ verdiene und in Steuerklasse 5 gehe und meine Frau 0€ verdient? Macht es dann nach der Steuererklärung auch keinen Unterschied zu 3 und 5
Korrekt. Ergibt aber in dem Fall echt keinen Sinn, weil man im Sonderfall, dass ein Partner 0€ verdient auch nix nachzahlen muss, wenn dieser in SK 5 ist.
ich bin selbstständig, und Selbstständige haben keine Steuerklasse. Meine Frau hat SK 3 beantragt und bekommen. Wir geben dieses Jahr zum ersten mal gemeinsam die Erklärung ab. Wie geht das aus…?
Man zahlt doch üblicherweise eh jedes jahr nach als selbständiger, da tun die paar kröten mehr dann auch nich weh, dafür freut sich die frau übers höhere netto. so handhaben wirs zumindest :D
Danke für die Info! Heißt es ist am Ende egal ob sie 3 oder 5 oder 4 hat, am Ende kommt es auch in dieser Konstellation auf‘s gleiche raus, nur unterm Jahr kriegt sie mehr Netto raus. Richtig?
Also bei dem Tipp mit Steuerklasse drei fürs Elterngeld doch bitte auch beachten, dass der zweite Elternteil damit automatisch in Klasse fünf einsortiert wird. Wenn dieser Teil dann aber ein deutlich höheres Einkommen hat, dann wird unterjährig für ihn eine deutlich höhere Steuerbelastung anfallen. Das sollte also in diesem Fall nur bei ausreichender Liquidität gemacht werden.
Ja, da kann man sich schnell in die Zahlungsunfähigkeit manövrieren. Das ist ja das „Gemeine“ an diesem Trick (der totaler Quatsch ist.. hier hat der Gesetzgeber geschlampt..) Besserverdiener können sich ihn leisten, Geringverdiener haben ihn am nötigsten.
Ja, wer am 31.12. heiratet - der hat hinten seinen Finanzbeamten sitzen + in ein Paket Taschentücher schniefen. 🤣 Auf jeden Fall wird der Steuerbescheid für das Paar ein verspätetes Hochzeitsgeschenk.
Ich glaube der Beitrag ist nicht korrekt bezüglich Wohnsitz. In Sonderfällen kommt auch für Ehepaare, bei denen einer von beiden nicht im Inland steuerpflichtig ist, eine Zusammenveranlagung in Betracht. Wenn der Ehegatte zum Beispiel in Deutschland seinen Hauptwohnsitzt hat und dort arbeitet und somit unbeschränkt steuerpflichtig ist und die Ehefrau ihren gewöhnlichen Wohnsitzt im in EU hat, dann kann man die steuerlichen Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting beantragen. Bitte überprüfen.
Das Ehegattensplitting macht natürlich einen Unterschied, da das gemeinsame einkommen durch 2 geteilt wird und dadurch niedrigere Steuern anfallen. Ich denk du meinst Steuerklasse 3/5 und da macht es keinen Unterschied, da mit der Steuererklärung alles wieder gleich gezogen wird (meist hohe Nachzahlung) . Bei meiner Frau und mir wurde jetzt sogar beschlossen, das wir alle 3 Monate eine einmalzahlung machen müssen die wenn man alle 4 Quartale zählt mehr ist als das was wir mehr hätten deswegen lohnt sich das garnicht und wir werden in 4/4 wechseln
@@David-mu7qy ich finde das Splitting sollte die norm sein für Paare. So wie Bedarfsgemeinschaften bei harz 4/ALG festgestellt werden sollte das auch hier in die entgegengesetzte Richtung sein.
@@David-mu7qy Dann sind sie aber kein Alleinverdiener? Der Alleinverdiener hat ja 2 Freibeträge und alle Steuervorauszahlungen auf sich vereint und entspricht somit der gesamten Ehegemeinschaft in der Abrechnung, da kann es keine schiefen Verschiebungen geben.
@@enrico6926 richtig meine Frau arbeitet auch und bei uns ist es tatsächlich 3/5 zu Gunsten von mir. Da wir nur 1 Konto haben und alles gemeinsam ausgeben ist das auch für meine Frau kein Problem. Ich verstehe aber die Problematik und habe auch nichts dagegen, wenn 3/5 abgeschafft wird wie im beschreiben ist das sowieso nur ein Vorteil, das man das Geld früher hat und dann einen Teil nach der Steuererklärung zurück gibt. Das Splitting finde ich aber notwendig, da man als Paar auch die Risiken trägt, allein für den Partner im Falle von Krankheit etc. aufkommen zu müssen und auch andere Risiken gemeinsam trägt. Wie einige hier angesprochen haben finde ich es aber schwierig Menschen, die nur zusammen wohnen und nicht verheiratet sind auch gemeinsam zur "Kasse" zu bitten. (es sind nicht immer Pärchen und selbst wenn ist nicht jeder so stark verbandelt, dass man füreinander einsteht. Ich finde genau dafür sollte eine moderne Ehe bzw. Lebenspartnerschaft sein mit Vorteilen aber auch Risiken)
@@31redorange08 mach mal eine Berechnung für verheiratete und unverheiratete, bei denen eine Person 30 und eine 60k verdient. Die unverheirateten haben eine geringere Steuerlast...
Wir sind nicht verheiratet, haben jeweils Kinder aus vorherigen Beziehungen, haben da wir zusammen leben die Steuerklasse 1 . Eir gelten nicht als Single mit Kind aber auch nicht als Paar/Ehepartner
Die Abschaffung der StK 3/5 bringt gegenüber dem Status quo keinerlei Vorteile und für viele nur Nachteile. Der einzige, der profitiert, ist der Fiskus/Sozialkassen, der zinslose Darlehen erhält und weniger Lohnersatzleistungen auszahlen muss, da eine Optimierungsmöglichkeit entfällt.
@@NeroUnderground Natürlich. Der unterjährige Cashflow wird optimiert und man kann - besser als bei 4/4 mit Faktor- das Netto des einen oder anderen Partners pushen, um höhere Lohnersatzleistungen zu bekommen. Bei 4/4 mit Faktor sind die tatsächlichen Einkommensverhältnisse das Limit, bei 3/5 kann man in beiden Richtungen "überpegeln". Gerade Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind halbwegs planbare Zeiträume mit Lohnersatzleistungen. 3/5 bietet sich sogar bei gleichgut verdienenden Partnern an, falls der eine von Arbeitslosigkeit/Krankheit bedroht ist oder plant, länger in Elternzeit zu gehen.
@@NeroUndergroundDie Kommentare verschwinden hier leider. Also nochmal: Der unterjährige Cashflow wird optimiert. Darüber hinaus kann man das Nettoeinkommen der beiden Partner nur mit 3/5 "übersteuern", was bei Lohnersatzleistungen die Berechnungsgrundlage darstellt. Gerade Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind planbare Zeiträume. Wir haben über zwei Kinder mit 28 Monaten Elterngeld/Mutterschaftsgeld über 5000€ durch das Spiel mit 3/5 herausgeholt. Selbst für Partner, die gleichviel verdienen, kann es sinnvoll sein, 3/5 zu wählen. Auch die Risiken für Arbeitslosigkeit/ Krankheit sind manchmal eindeutig in einer Ehe verteilt. Wer behauptet, dass da nicht optimimert wird bzw. werden kann hat schlichtweg keine Ahnung.
@@co2fabrik wieso denn das, bei über 80k und beide mit dem höchsten Steuersatz sollte es doch eigentlich keine Vorteile in der kalten Progression geben?
Steuerklasse 3/5 und die Steuererklärung durch einen Verein oder Steuerberater machen lassen. Unsere Steuererklärung für 2022, geht nächste Woche raus. Wir müssen meistens immer 1. bis 2.XXX nachzahlen. Somit gewährt mir Vater Staat, noch einen zinslosen Kredit.😂
Dann ist das Einkommen hoch aber recht ähnlich oder? So wie ich 4-Faktor hier verstanden habe, ist es ja nur für die "Nachzahler-Fälle" in Zukunft ein Nachteil, alle anderen Zwei-Verdiener profitieren schon unterjährig
Einen Punkt habt ihr vergessen: Das Ehegattensplitting sorgt dafür, dass Paare mit demselben zu versteuernden Einkommen immer dieselbe Steuerschuld haben. Auf diese Weise ist es egal, ob das Gehalt exakt 50:50 auf die beiden Ehepartner verteilt ist oder 80:20. Hier jetzt verheiratete und unverheiratete Paare gegenüber zu stellen ist Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Ihr müsstet Ehepaare mit demselben zu versteuernden Einkommen und unterschiedlicher Gehaltsverteilung vergleichen. Dann würde nämlich ganz schnell rauskommen, dass das Paar mit der 80:20 Verteilung mehr Steuern zahlen müsste als das vergleichbare Paar (gleiches zu versteuerndes Einkommen), was eine 50:50-Verteilung hat.
Es gibt aktuell viel Wind dazu, dass die Kombi 3/5 abgeschafft wird und das man dadurch schlechter gestellt würde. Aber kann man sich mit dem Faktorverfahren nicht sogar noch besser stellen als 3/5? Die voraussichtlichen Einkommen, die man angeben muss, sind meines Wissens nach frei wählbar. Wenn man also angibt, dass A 30.000 EUR verdient und B nur 1 EUR, dann resultiert ein Faktor von 0,003. Ergo: So gut wie keine Vorauszahlungen und eine fette Nachzahlung nach Abgabe der Steuererklärung. Also ähnlich wie bei 3/5, nur noch heftiger. Geht das oder wird das angegebene "voraussichtliche Einkommen" mit dem Vorjahr abgeglichen?
Berechnet den Faktor nicht das Finanzamt selbst anhand der voraussichtlichen Arbeitslöhne? Wenn ja, dann müsstest du bei der Antragsstellung ja wahrheitswidrig angeben, dass ein Partner im kommenden Jahr keinen Arbeitslohn beziehen wird und wissentlich wahrheitswidrige Angaben sind steuerlich halt schnell im strafbaren Bereich 😅
@@darthrevan7012 Ist ja eine Prognose. Und die kann halt anders kommen, als man denkt. Zudem hinterzieht man ja nichts. Die verpflichtende Steuererklärung stellt dann ja alles glatt, indem man eine riesige Nachzahlung erhält. Das Finanzamt verzinst auch erst nach 1 Jahr. Wieso sollte ich also unterjährig Zinsen zahlen müssen?
4 Faktor sollte für alle besser sein, die bisher eine Steuererstattung erhalten, da das schon unterjährig eingepreist wird. Alle die bisher einer fette Nachzahlung leisten müssen sind im Nachteil.
@@enrico6926 fällt der "finanzielle Vorteil" wirklich ins Gewicht? Weniger hundert Euro über einen Zeitraum von nem Jahr zu haben ist nun wahrlich kein großer Vorteil.
@@co2fabrik Ja Versorgungsausgleich und so kostet einen dann erst richtig in der Rente und richtig schlimm ist es wenn Kinder dabei sind: Unterhalt, Streit um Sorgerecht….ich hab schon Sachen bei Freunden gesehen…
Steuerberater hat noch nie gemeinsam veranlagt, immer getrennt. All die Jahre. Also wegen der Steuer hat sich das Heiraten bei mir nicht gelohnt, sonst schon :)
Splitting ist zwingend notwendig. Fertig. Warum sollte ein Ehepaar mit 20k + 40k mehr Steuern zahlen als eines mit 30k + 30k. Splitting spart keine Steuern, es gleicht nur Nachteile aus, die durch ungleiche Einkommen entstehen.
Danke!
Danke für Deinen Support!
Gutes Video. Ich kenne so viele Schlaumeier die sofort nach der Hochzeit die Steuerklasse wechseln, obwohl Sie überhaupt nicht verstanden haben, das der tatsächliche Unterschied nach Steuererklärung quasi 0 ist. Die denken dann auch noch Sie wären unglaublich clever.
Das beste Video zu diesem Thema, das ich je gesehen habe!
Dann hast du nicht viele gesehen oder selbst informiert
@@NoMoney1200 grundsätzlich durchforste ich nicht das ganze internet, um mich inmer und inmer wieder mit demselben thema zu beschäftugen, aber ich glaube, es waren macimal vier. am ende entscheidet sowieso der steuerberater meines vertrauens.
@@NoMoney1200welches Video ist denn besser?
Heiraten kann auch den Vorteil haben, dass man einen seltsamen Nachnamen ablegen kann.
Oder annehmen.
@@NoMoney1200
Da sind wir in Deutschland inzwischen zum Glück relativ frei ;-)
@@Tobias_MZ leider, in Zeiten von LGBQ ist das wohl ganz und Gäbe. Vermisse die alten Zeiten
Und wenn man sich dann scheiden lässt, ist man arm wie eine Kirchenmaus und hatte überhaupt nichts von seinen Ersparnissen
nach narzisstischem Missbrauch z.B.
Ich beabsichtige das.
Danke für die regelmäßigen seriösen und gut verständliche Informationen zu diversen Finanzthemen!!
Gut das du sagst, dass man keine Steuer spart egal ob 3/5 oder 4/4. soviel Gerüchte sind da bei Kollegen im Umlauf.
Ja bei der Steuer nicht... Aber beim Elterngeld oder Zuschüsse von Kinderbetreuung wo nur das netto ein kommenzählt
Einen Vorteil hat man nicht. Es ist lediglich eine Festsetzung der monatlichen Lohnsteuer. Das kann nach Abgabe der Einkommenssteuererklärung wieder angepasst werden. Denn dann wird die Steuerlast erst final festgelegt.
Wie immer ein gutes Video, danke!
Was ich noch ergänzen würde:
1. Der Vorteil beim Elterngeld ist hinfällig, sobald beide so viel verdienen, dass sie sowieso nur den maximalen Betrag bekommen.
2. als Ehepaar hat man den doppelten Freibetrag bei Kapitalerträgen. Oft hat ja der, der mehr verdient, auch höhere Einkünfte aus Kapitalerträgen. Da hilft es, wenn man noch etwas vom Freibetrag des anderen mit nutzen kann.
Zum zweiten Punkt könnte aber der Partner einfach das Geld für dich anlegen.
@@NicoL8181 dann aber nur mit Vertrag und Vollmacht. Sonst ist bei einer Trennung plötzlich auch das Geld weg.
Korrigiert mich gerne, aber bezüglich 3/5 Abschaffung ist es nicht nur ein Liquiditätsnachteil, es ist auch ein Nettobarwert Nachteil, wenn ich das Geld erst im folgenden Jahr erstattet bekomme. Man gewährt dem Staat einen zinslosen Kredit. Zusätzlich berechnet das Finanzamt den Faktor anhand voraussichtlicher Einkünfte. Ich sehe da keinen Vorteil, eher Nachteile.
Ist das nicht derselbe Nachteil?
Genau so ist es, nach dem abgelaufenen Jahr und nachdem du alle notwendigen Nachweise, die du bei der Steuererklärung anbringst (kann dann nochmal 6 Monate dauern bis man alle hat), kannst dich beim Finanzamt für das vorgeschossene Geld „bewerben“. Absolut familienunfreundlich und spiegelt nicht die Realität von Familien mit gemeinsamen Einkommen und Ausgaben wieder.
Nur, dass die nicht ersatzlos abgeschafft, sondern durch ein anderes Modell ersetzt werden.
Umgekehrt muss man aber auch fragen: Warum sollte das Finanzamt sozusagen einen zinslosen Kredit vergeben und erst am Ende des Jahres dann die Beträge nachfordern? Ich denke das Faktormodell ist so fair wie es eben geht und die Wahlmöglichkeit für SK 3/5 fördert nur noch Beziehungsmodelle mit starken finanziellen Einkommensunterschieden. Bei Engpässen mit dem 4/4-mit-Faktor-Netto auszukommen kann man schließlich immer noch einen Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen, der dann besser die individuelle Situation und voraussichtliche Kosten berücksichtigt.
@@SaturnV77 der wird kommen und mehr Arbeit für das Finanzamt bedeuten
Sehr nettes Video, aber eine Thema bleibt: Die Erklärung ab 3:50 zeigt auf, wie sich Steuerkorrekturen ergeben. Da Ehen Wirtschaftsgemeinschaften mit vielen Rechten und Pflichten sind, ist doch auch klar, dass Ehe A mit einem Gesamteinkommen von x genau so zu behandeln ist wie Ehe B mit Gesamteinkommen von x. Daher sollten beide Ehegemeinschaften gleich viel Einkommenssteuern zahlen. Insofern zeigt das Rechenbeispiel schön auf, dass das Splitting nur eine Korrektur von steuerlicher Ungleichbehandlung gleicher Gemeinschaften und bei weitem kein Einsparvorteil ist. So sollte das dann auch auf der Tonspur erklärt werden. 🙂
Btw: Die Erklärung ab 2:18 ist fehlleitend, da in der Grundtabelle das Einkommen einer Person, in der Splittingtabelle das Einkommen hingegen zwei Personen zugerechnet wird. Insofern geht der Gesetzgeber in der Splittingtabelle davon aus, dass pro Person ein Einkommen in Höhe der Hälfte des angegebenen Wertes erzielt wurde und legt jeweils den individuellen Steuersatz pro Person fest. Bestimmt man eine Steuertabelle ergeben sich die folgenden Daten: Eine Person mit 50.000€ Jahreseinkommen ==> Steuer nach Grundtabelle 10.906€; Zwei Personen mit 100.000€ Jahreseinkommen ==> Steuer nach Splittingtabelle 21.812€ ( = 2 * 10.906€ !) [www.finanz-tools.de/einkommensteuertabelle] Daher bitte nicht Äpfel (1 Person) mit Birnen (2 Personen) vergleichen, denn die Ergebnisse sind einfach schief!
Welche Finanziellen Nachteile können durch eine Heirat entstehen? Verdienst 80% - 20%, wäre steuerlich sehr interessant. Aber könnte ein Unterhaltsanspruch entstehen und bei Trennung eingefordert werden? Oder der Partner wird chronisch Krank und arbeitsunfähig? Ein Beitrag über diese Punkte wäre sehr hilfreich. Oder auch, welche Verpflichtungen schon durch ein Zusammenleben entstehen, auch wenn kein Trauschein vorhanden ist.
Thanks
Danke Dir!
Top Video. Hab mir letztens erst drüber Gedanken gemacht 👍🏼
Die monatlich abgeführte Lohnsteuer kann man vergleichen mit den Abschlagszahlungen des Stromanbieters: Monatlich werden Vorauszahlungen gemacht und am Ende vom Jahr wird über die Steuererklärung geschaut ob die vorausgezahlten Beiträge reichen um die Steuerschuld zu begleichen. Über die Steuerklassen wird nur die Höhe der Abschlagszahlungen beeinflusst und damit auch wieviel Geld monatlich in der Haushaltskasse zur Verfügung steht….an der jährlichen Steuerlast ändert das nix 😉
Danke, dass ihr dazu ein Video macht! Es gibt noch immer so viele Menschen da draußen, die ganz einfach denken "Ehe = Steuerersparnis". Der Punkt mit mehr Elterngeld lohnt sich ebenfalls nur, wenn man nicht sowieso schon den Höchstbetrag von 1.8k€ erhält.
Danke für die detaillierte Erklärung!
Komplexes Thema und sehr individuell, aber sehr gut erklärt Saidi :)
Sehr gute Erklärung zu einem wichtigen, baer etwas undurchsichtigem Thema!
Endlich mal wieder ein ordentliches Video nur mit Saidi 👍
Sehr gutes Video, vielen Dank!
Klasse Video Danke schön 😊🎉
Auch wenn bei 4/4 am Ende das selbe rauskommt wie bei 3/5 muss man bedenken, das der Staat bei 4/4 das Geld bis Abgabe der Steuererklärung bei sich hat und entsprechend die Zinsgewinne ebenfalls.
Das ist doch nichts Anderes als bei 3/5. Du zahlst vorab etwas und machst ein Jahr später die Erklärung. Dein Geld haben sie so oder so.
@@NeroUndergroundalso ich kriege extra 900 Euro mehr im Monat durch Steuerklasse 3 und kriege am Ende nochmals 4000 Euro durch meine Steuern zurück .. die 900 Euro unterstützen mich bei meiner Miete und die 4000 Euro im Urlaub ..
@@Deathstroke069 Du schreibst nur "ich" und "mich". Wo bleibt deine Frau bei der Geschichte?
4 mit Faktor und gut ists…
@@Deathstroke069 Keine Antwort ist auch eine Antwort.
Ich hab vor nem halben jahr nach genau so einem video gesucht. Vergebens. Naja jetzt existiert es! Danke. Super erklärt :)
Sehr gutes Videos. Sehr gut erklärt. Danke.
Top zusammengefasst.
Fubktioniert der Elterntrick also ab 2030 nicht mehr wenn steuerklasse 3 und 5 wegfällt? Also hat man dann ab 2030 weniger Elterngeld weil man das Netto was als Berechnungsgrundlage zählt nicht mehr pushen kann?
Ist eh bei 1800 gedeckelt… und das trotz Inflation seit Anfang an..
ist ja auch ok. Sowieso bullshit, dass das vom netto berechnet wird und nicht vom Brutto.
Ist bei 1800€ gedeckelt, ab einem gewissen Einkommen funktioniert der Trick daher eh nicht mehr.
@@RamBoZamBo123 der eigentliche Trick ist, dass die es nie eine Inflationsanpassung der 1800 gab…
Aua, man darf langsam keine Kommentare mehr bei euch lesen. Was hier an Hirnfürzen erbrochen wird, ist wahrlich nicht mehr feierlich. Ich hoffe ihr lasst euch davon nicht unterkriegen. Eure Arbeit ist so wichtig für die finanzielle Bildung.👍
Ich habe mir genau das auch gerade gedacht. Liest man leider heutzutage immer häufiger
Ganz toll erklärt 🎉
und auch
Lohnersatzleistungen erklärt
und nichts vergessen
Top 😃👍
Super video! Habe eine Frage: Ich bin im Juni in die dritte Steuerklasse gewechselt. Im Juli erhielt ich ein Gehalt nach dem Tarif für die dritte Kategorie plus die Differenz für den letzten Monat, da ich die ersten 6 Monate, in denen ich in der Steuerklasse 1 war, zurückerstattet haben wollte. Ich habe es im August bekommen, aber nur das Gehalt der dritten Kategorie ohne Zulagen. Was ist mit den anderen 5 Monaten, in denen ich in der ersten Steuerklasse war? Wird es mir nach und nach im Laufe des Jahres zurückgegeben oder war dies nur für einen Monat vor dem Steuerklassenwechsel möglich?
Vielen Dank!
LG
Es wurde im Video leider eine ganz wichtige Sache gänzlich vergessen und zwar die Steuervorauszahlungen, die ab 400 Euro Steuernachzahlung nach einer Steuererklärung mit 99,99999999% Wahrscheinlichkeit ab dem nächsten Jahr vom Finanzamt aufgesetzt wird und den ganzen Vorteil von der Steuerklassenkombination 3/5 zunichte macht, da quartallweise vorgestreckt werden muss. Also es kommt ungefähr das Gleiche, wie 4/4 mit Faktor am Ende aus.
Tolles Video. Wie ist es bei Selbstständigen? Ich habe mal gelesen, dass man als selbstständiger prinzipiell immer auf die 5 gehen soll und die Partner, die angestellt ist, eher in 3 bleibt. Somit hat man mehr Geld unter dem Jahr und Steuererklärung samt EÜR muss der Selbst#ndiger eh machen.
Wie siehst du das?
Selbständig ist eh nochmal komplizierter wegen der Krankenversicherung. Bei freiwillig gesetzlicher Versicherung lohnt sich unter Umständen sogar die Getrenntveranlagung statt dem Splitting, weil der höhere Krankenkassenbeitrag den Vorteil bei der Steuer mehr als auffrist. Je nach genauer Konstellation ist das nur mit Steuerberater zu beantworten. Ich würde im Zweifelsfall 4/4 machen und mich über die höhere Rückzahlung freuen.
@@janinaschmitt5562ok, das versteh ich jetzt nicht: warum höherer KK Beitrag bei Zusammenveranlagung? Der KK Beitrag richtet sich doch immer nach dem eigenen Bruttolohn und müsste daher unabhängig von der Veranlagung sein.
8:09 11:28 Dass die Steuerklassenwahl steuerlich gar keinen Unterschied macht, wissen die wenigsten.
Wie oft höre ich gerade nach dem ersten Jahr Elterngeld "Oh man, wir mussten so viel nachzahlen."
Oder auch "Dir gehts so gut, du bist in Steuerklasse 3." 🙄
Im Optimalfall zahlt man übers Jahr zu wenig Steuern, kann die Mehreinnahmen schon 1 - 12 Monate vor dem Steuerbescheid anlegen und hat genug Geld auf der Seite, um die Rückerstattung zu bezahlen.
Macht steuerlich gar keinen Unterschied, außer dass man früher sein Geld anlegen kann. Der Saat gewinnt auch, es gibt nämlich mehr Kapitalertragsteuer.
Danke. Endlich versteht es jemand.
Wenn ich alleinverdiener bin und durch die Steuerklasse 3 je Jahr 3500-4000 Netto mehr verdiene, bezweifle ich ganz stark, dass ich nach einem Jahr Steuererklärung soviel vom FA zurückbekommen würde bei einer SK4
@@v3nom780
Genau darum geht es doch in dem Video, dass es so ist. Kannst du in jedem online Netto/Brutto Rechner nachstellen die Situation.
Der Staat gewinnt immer während der Steuerzahler immer verliert 😁
@@v3nom780 Ich verstehe es nicht.
Falls es darum geht, dass du bezweifelst in der Steuerklasse 4 so viel zurück zu bekommen wie du dir in der Steuerklasse 3 übers Jahr sparst, solltest du dir das Video nochmal aufmerksam anschauen.
Mein Mann Arbeitet normal auf Karte . Ich erhalte Erwerbsminderungsrente mit Pflegegrad 2 . Nun hat uns eine Freundin von 3/5 auf 4/4 geraten ist das richtig oder lieber auf 3/5 bleiben .
Man muss halt die Steuerlichen/finanziellen Vorteile bei Heirat mit den Nachteilen bei Scheidung gut abwägen.
Frage: wenn beide oberhalb der Spitzensteuersatzgrenze ~67000 verdienen, lohnt sich das nicht, oder?
Korrekt. Und auch beim Elterngeld muss man ja zukünftig eher schauen dass man noch unter der Grenze des zu versteuernden Einkommens bleibt (nächstes Jahr 175k€, 2026 dann 150k€)...
Für die Frau evtl schon, denn sobald die Kinder da sind, ist sie deutlich besser abgesichert (gemeinsames Einkommen - also folglich im Scheidungsfall 50% der dann "gemeinsamen" Ersparnisse, 50% der Rentenpunkte...).
Für einen gut ausgebildeten Mann wage ich mal die Behauptung: NEVER wenn man Risiko und Ertrag gegeneinander hält
Der Staat geht leider sehr anti Familie und anti Mann vor. Wenn etwas schief geht und Kinder im Spiel sind, wird ein Mann vernichtet.
@@andreasgregorfrank9057 Warum sollte es sich für einen gut ausgebildeten Mann nicht lohnen können? Es ist genauso möglich, dass das Einkommen des Mannes die Grenze wieder unterschreitet. Ich hab ziemlich viele Paare im Freundeskreis, die nach Kindern beide auf 30h runter sind und den entsprechenden Einkommenscut haben. Ich hab einen Kollegen, der macht jetzt ein Sabbatical -> nächstes Jahr Einkommenscut. Dann gibt es auch noch so Fälle wie eine schwere Erkrankung/Unfall (Krebs, Psyche, OPs), die zu längerem Krankengeld führen können.
Aber selbst wenn man annimmt, dass die Frau nach Geburt der Kinder ein paar Jahre Zuhause bleibt, lohnt es sich dann natürlich auch für den Mann in der Zeit das Ehegatten-Splitting nutzen zu können. Tl;dr Lebensumstände können sich ändern.
13:40 min ..Warum spätestens 7 Monate?
Das erste Video zu dem Thema, dass es vollkommen verständlich rüberbringt. DANKE
Vorsicht beim Elterngeld, es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Da muss man manchmal Steuern nachzahlen. Am besten vorher schon mal durchrechnen und etwas vom Elterngeld zurück legen, im Falle einer Nachzahlung.
Ich habe aus Liebe geheiratet 😊. Nur wegen des Steuervorteils hätte ich es nicht getan.
Liebe vergeht, Steuer besteht
Super erklärt! Was ich nicht ganz verstanden habe: wenn man verheiratet ist und einzeln eine EST Erklärung macht, kann man dann trotzdem von der Splittingtabelle profitieren? Eher nicht oder?
Nein, das geht nur bei der Zusammenveranlagung.
Die Erklärung der Steuerklasse 4 mit Faktor hab ich nicht verstanden.
Das Ehegatten Splitting wird unterjährig angewendet und daher wird mehr netto ausgezahlt. Gleichzeitig ist die Wahrscheinlichkeit was nachzahlen zu müssen geringer.
Das kann sich ja nur auf die 3/5 beziehen nicht auf die 4/4 Einstufung.
Oder habe ich was missverstanden?
Genau darüber habe ich mich auch gewundert.
Doch ist tatsächlich so. Man G ibt ab, was jeder grob verdienen wird und das Finanzamt rechnet dann aus, dass man z.B. 15% Steuern durch Splitting sparen wird. Dann bekommt man den Faktor 0,85 (1,0 - 0,15) und jeder zahlt monatlich nur 85% der normalen Steuer von Faktor 4. Damit kommt man am Jahresende meist ganz gut raus.
Wie funktioniert das wenn man verheiratet ist und freiberuflich unterwegs ist? Zur Sicherheit das konstante und geringere Gehalt in Steuerklasse 3 und das freiberufliche Gehalt in Steuerklasse 5 oder?
Ok, ich glaube es wurde gerade beantwortet, habe das Video nicht ganz zuende geschaut :D Es ist nur der Zeitpunkt variabel, Steuern muss man so oder so zahlen xD danke für das Video
Danke für das video
Was war denn gegen 5:28 los ist der filter ausgefallen?
Da kam kurz die KI durch.
Der Staat rechnet es sich immer so schön wie es ihm passt: Lebe seit Jahren mit meiner Partnerin in einer Wohnung zusammen. Sie war kurz arbeitslos und ist zum Amt gegangen. Ergebnis: es gibt kein Hartz 4, weil wir eine Bedarfsgemeinschaft sind und ich zu viel verdiene. Andererseits bin ich bei meinen Gehalt Steuerklasse 1 und damit lediger Single. Finde den Fehler....
Bei kurz arbeitslos sollte es Arbeitslosengeld geben 🤔
Grundsätzlich haben Sie aber recht, dass diese Logik nicht passt.
Wäre Ihre Freundin ausgezogen, so hätte man alles bezahlt. Je nach Vermögen sogar die Erstaustattung.
Eine Heirat kostet ca. 100 Euro beim Standesamt :)
@@Tobias_MZ Ja es war direkt nach dem Studium, dementsprechend noch nicht eingezahlt....Und ja, es gibt auch etwa Bürgergeld Empfänger Pärchen, die nur so tun, als hätten sie zwei getrennte Haushalte/Wohnungen, um einfach mehr Unterstützung zu bekommen.
@@caesa4616 Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass man nur aufgrund eines Scheines anders behandelt wird.
@@SuDD3R es hängt enorm viel von einer Heirat ab. Ist vermutlich die größte Verpflichtung, die die meisten Menschen eingehen.
Wie kommt ihr bei einem zu versteuerndem Einkommen von 50.000€ auf >11.000€ Steuern?
Wie sieht die ganze Rechnung aus, wenn nur einer arbeitet was am Anfang einfach so ist.
Wenn ich dann logoscherweose die Steuerklasse 3 habe. Bekomme ich ja mehr netto raus als wenn sie die Steuerklassen abschaffen und ich dann bei 4 bin. Oder sehe ich das falsch?
Schöner Beitrag.
Guter Kanal
12:56 das stimmt so nicht. Anhand des Bruttogehalts der letzten 12 Monate wird ein vereinfachtes Elterngeld-Netto errechnet, welches dann herangezogen wird. Deswegen wirkt sich z.b. auch ein Dienstwagen positiv auf das Elterngeld aus.
Ja das wundert mich auch, dass Finanztip diesen Tipp zum Elterngeld bringt. Das war tatsächlich mal so, wie im Video erklärt und wir haben das auch genutzt (unsere Kids sind inzwischen allerdings schon 8 und 6 Jahre alt). Aber ich habe das ein paar Jahre später dann auch mitbekommen, dass sie das geändert haben und nun nicht mehr das tatsächliche individuelle Netto-Gehalt als Grundlage genommen wird (das man durch Steuerklasse 3/5 entsprechend puschen konnte), sondern dass vom tatsächlichen individuellen Brutto ein fiktives Netto errechnet wird und dabei die Steuerklasse keine Rolle mehr spielt.
Schade, dass hier also ein veralteter inzwischen ungültiger Tipp gegeben wird.
Anders herum meine ich (bin aber nicht ganz sicher) funktioniert der Trick noch bei anderen Entgeldersatzleistungen. Also z.B. Krankengeld oder Kurzarbeit. Falls man da gesundheitlich oder von der Firmen-/Marktlage etc. absehen kann, dass etwas davon einen der Ehepartner treffen wird, lohnt sich ggf. ein Wechsel der Steuerklassen… wir hatten es mal überlegt zur Corona-Zeit, weil da Kurzarbeit bei meinem Mann im Raum stand. Haben den Wechsel dann aber doch nicht gemacht und er hatte letztendlich auch keine Kurzarbeit. 👍
Und wie läuft das alles, wenn eine Person selbständig ist? Gibt es da Unterschiede?
Reden wir bei der Tabelle am Anfang von Brutto oder Netto? ^^
Hoffe das erklärts: zvE = zu versteuerndes Einkommen = Brutto minus was man absetzen kann (2:15 sagt er es). Also näherungsweise brutto. Sonst würde er ja erzählen, dass man auf das Nettoeinkommen nochmal Einkommensteuer bezahlt :O
@@tabbymiss5751 hatte mich nur gewundert weil 30k Brutto so wenig ist und 10k ja noch weniger 🙈
@@Gangstergans ah, ja in der Tat...
Leider habt ihr für mich eine wichtigen Teil weggelassen. Daher die Frage. Wenn der der weniger verdient und länger in Elternzeit geht, mehr als 1.800 € netto verdient, kann man das Elterngeld nicht steigern indem er Steuerklasse 3 nimmt, richtig?
BMFSFJ: "Eltern, deren Einkommen vor der Geburt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben mehr als 2.770 Euro betrug (sogenanntes Elterngeld-Netto), bekommen den Höchstbetrag von 1.800 Euro".
Also ja, es gibt so eine Grenze aber höher. Man müsste eigentlich (wenn nicht beide im Höchstbetrag sind) auch penibler gegenrechnen wieviel Elterngeld der/die Einkommensstärkere verliert * Anzahl der Monate.
Es lohnt sich in vielen Fällen.
Um 2770€ netto zu verdienen muss man zwischen 3500€ brutto (StK 3) und 5300€ brutto (Stk 5) verdienen. Hinzu kommt bei der Frau das Mutterschaftsgeld, das höher liegt als das Elterngeld und 14+ Wochen lang ausbezahlt wird. Wenn während der Elternzeit das nächste Kind geplant wird, wird das Einkommen vor der ersten Elternzeit weiter gewertet. Bei meiner Frau und mir hat der Wechsel in 3/5 bei zwei Kindern in vier Jahren gut 5000€ extra bedeutet. (Bei 2x12+2 Monaten Elternzeit)
Wer also 5300€+ brutto verdient kann gefahrlos in die StK V wechseln um einem Partner, der 3500 oder weniger verdient, einen Boost zu bescheren. Es lohnt sich aber auch bei Gleichverdienern in der Bandbreite 3500-4300 brutto (-->2770 bei StK 4) wenn einer 12 Monate nimmt und dafür in die 3 wechselt.
Die Zahlen variieren natürlich je nach GKV etc,aber nicht viel.
Warum sollte man ehegattensplitting den Steuerklassenvorziehen?
Interessant wäre, was bei einer Scheidung für Kosten auf einen zukommen bzw. ob man diese Kosten durch einen Ehevertrag abwenden kann. Hat der Ehepartner mit weniger Einkommen dann einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, da dort ja mehr Steuern abgezogen wurden?
Es werden nicht mehr Steuern abgezogen, es werden nur mehr Steuern pauschal vorausbezahlt, die man mittels einer Zusammenveranlagung im Folgejahr abrechnet.
Hat ein paar jetzt getrennte Konten und gleicht das in keiner Weise aus (fies), kommt es bei einer Scheidung trotzdem zur Teilung Zugewinn A + Zugewinn B über die gesamte Ehedauer, was spätestens dann einem "zurückholen" entspricht.
Wenn einer der Ehepartner Alleinverdiener ist würde sich doch die Steuerklasse 3/5 dann doch positiv auswirken, oder? Steuerklasse 5 auf kein Einkommen sollte sich auf null belaufen.
Bei Steuerklasse 3/5 muss nicht immer eine Steuererklärung abgegeben werden. Wenn der eine Ehepartner alleinverdiener ist, dann ist man nicht verpflichtet.
Aber auch in dem Fall wäre es doch besser eine Steuererklärung abzugeben. Werbungskosten und sonstige absetzbaren Sachen entgehen einem ja sonst.
Sicher? Kann man das nachlesen? Ich werde jedes Jahr vom FA mit Fristsetzung aufgefordert einer StErklärung abzugeben, obwohl ich in SKl. 3 Alleinverdiener bin..
Bei der Kombi 3/5 ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
@@GlenDevan1970 Man bekommt auch einen Brief mit Fristsetzung wenn man nur als Arbeitnehmer Einkünfte hat und Single ist, obwohl man nicht verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben.
Man kann das aber dem FA mitteilen und dann hat man Ruhe (wenn man eh nichts zurück bekommt, da Firmenwagen und keine Kilometerpauschale vorhanden).
Also die Fristsetzung sagt erst einmal nichts.
@@Manuela-dl3ps stimmt so nicht, aus §46 nr 3a EStG ergibt sich, dass bei nur einem Einkommen keine Pflicht zur Steuererklärung besteht. Es können natürlich wiederum andere Gründe wie Lohnersatzleistungen oder vergleichbares zu einer Pflicht der Abgabe einer Steuererklärung führen oder man wird nach §149 Abs 1 Satz 2 AO von Behördenseite dazu aufgefordert.
Super erklärt. Mit kommt jetzt noch die Frage auf ob man einen steuerlichen Vorteil hat wenn der Ehepartner in der Elternzeit auf 5 wechselt. Denn er verdient ja nichts in der zeit. Also müsste doch hier ein Vorteil entstehen? Oder seh ich das falsch?
Genauso macht man das
Zu Beginn der Elternzeit sollte man wieder die Steuerklassen gewechselt haben
Also genau umgekehrt
Dann verdient der Alleinverdiener mit der Steuerklasse 3 mehr netto und dem Partner, der sich ums Kins kümmert, dem ist in dem Moment die Steuerklasse (5) egal, da er nichts verdient
3:10 Stimmt nicht ganz. Für gut verdienen trifft dies nicht zu. Z.b. 100k€ und 180k€
Sollte das nicht abgeschafft sein mit den vielen Klassen sollte ja nur eine sein bei Paare dann hat sich das ja erledigt mit den splitten und Vorteil oder
Mehr Beispiele bzw. Link zu einer Tabelle in der man die Ersparnis abschätzen kann wäre prima.
Persönlicher Kommentar: totaler Unsinn, dass Ehepaare Steuervorteile bekommen. Eltern sollten gefördert werden.
Google mal "brutto netto rechner"
Dann einmal durchrechnen, wenn beide unverheiratet sind (Steuerklasse 1) und einmal als Zusammenveranlagung 😊
Faustregel:
Wenn Partner A deutlich mehr verdient als Partner B (mehr als 1.000 Euro im Jahr) lohnt es sich definitiv.
Du erhälst jeden Monat Kindergeld und bei der Steuererklärung wird der Kinderfreibetrag gegengerechnet. Die Ehe ist aus finanzieller Sicht stabiler für alle Beteiligten.
Total sinnvoll, da Ehepaare auch teilweise benachteiligt werden. Bei der Grundrente wird z.B auch das Einkommen vom Ehepartner angerechnet.
Dein Kommentar macht keinen Sinn.
(1) Eltern werden bereits gut gefördert. Könnte mehr sein, aber die haben es gut.
(2) Eltern sind in der Regel auch Ehepaare. Wenn du Ehepaare 'bestrafst', bestrafst du auch Eltern. Mit dieser Abschaffung hat man alle Familien gerade abgestraft, keiner hat einen Vorteil daraus außer natürlich der Staat.
@@7186B warum sollte man Ehepaare fördern? Das gesparte Geld kann man ja gerne auf Eltern unterteilen.
Alleinerziehende brauchen sicher dringender Hilfe als Ehepaare ohne Kinder.
Nix bei der Scheidung
Würdet ihr das nicht aufdröseln hätt ich schon kein Bock mehr auf die scheiße. Danke dafür
Ehegattensplitting sollte nicht abgeschafft werden, weil Ehepartner gegenseitig unterhaltspflichtig sind (teilweise auch über die Ehe hinaus: Nachehelicher Unterhalt) und dadurch eine de-fakto finanzielle Einheit bilden.
Gut erkannt!
Der Staat kauft sich billig mit dem Splitting Tarif heraus, sonst müsste er Bürgergeld bezahlen.
Das gilt sogar teilweise auch ohne Ehe schon. Wenn ein paar länger als ein Jahr zusammen lebt, bekommt eine arbeitslose Person kein Bürgergeld wenn die andere Person Geld verdient. Den steuerlichen Vorteil gibt es dann jedoch trotzdem nicht.
Aus meiner Sicht komplett unfair! Entweder Vorteil + Pflichten oder kein Vorteil + keine Pflichten. Als nicht verheiratetes paar hat man nur die Pflichten...
@@DenTebWenn ihr euch trennt, wars das mit den Pflichten. Das sieht bei einer Scheidung ganz anders aus.
@@annarock9706 Das mag sein. Ich finde aber es schon wild, dass man Paare die nicht heiraten (wollen) nur die Nachteile zukommen lässt.
Also versteh mich nicht falsch, ich habe kein Problem mit den Pflichten. Dann sollten aber auch die Benefits mit kommen. Oder andersrum die genannten Benefits und/oder Pflichten für alle abschaffen.
@@DenTeb Was heißt "nur die Nachteile"? Du bist halt eben einfach gesetzlich nicht unterhaltspflichtig. Sobald eine Person abhaut steht der andere alleine da, ohne jeglichen Anspruch. Man hat also auch "Vorteile" davon nicht verheiratet zu sein.
Mag auf den ersten Blick merkwürdig erscheinen, aber die Gesetze haben eben unterschiedliche gedankliche Hintergründe. Davon ab: Wenn man seinen Haushalt trennt, was man auch als Paar tun kann, dann ist man auch keine Bedarfsgemeinschaft. Mit einer möglichen Kontrolle (Beamter kommt und guckt sich das an) muss man rechnen. Man muss halt glaubhaft machen, dass man seinen Partner im Ernstfall im Regen stehen lässt. Tada: Keine Nachteile vom nicht verheiratet sein mehr.
Bitte nochmal für Höherverdiener, die über die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen liegen, bzw. konkreter, wenn einer drüber liegt und der andere (etwas) drunter. Ich meine festzustellen, dass durch die gemeinsame Veranlagung der Sozialabgabenabzug größer wird, da erstmal bis zur gemeinsamen Beitragsbemessungsgrenze geleistet werden muss.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist personenbezogen und nicht auf das Paar. Oder zahlst du Krankenversicherung für deine Partnerin nach? 😂
Update: Wenn meine Ehefrau freiwillig gesetzlich versichert ist, wird ihr mein Gehalt hälftig angerechnet, wenn ich privat versichert bin. Somit ist auch ein höherer Beitrag aufgrund der höheren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu entrichten. Kann aber sein, dass das von der gemeinsamen oder Einzelveranlagung unabhängig ist. Wer blickt noch durch?
@@zwieback1988siehe bei Interesse meinen vorherigen Kommentar, heute aktualisiert.
@@timmyhubart ich kenne das Phänomen nur, wenn sie z.B. kein Einkommen mehr erzielt, dass dann das Einkommen des Partners herangezogen wird. Aber bei freiwillig Versicherten ist die GKV eh eine einzige Frechheit. Man zahlt den Maximalbetrag in dem Verein und wird schlechter als alle anderen (oft kostenlos) Versicherten behandelt. Elternzeit? Gerne, aber zahlst du dann selber. Pflichtversicherte bekommen das kostenfrei. Lücke zwischen zwei Jobs? Gleiches Spiel. Einfach eine Farce… frage mich immer wieder, warum ich mir das noch antue.
13:06 meinen Sie das Elterngeld was auf 150k€ Gesamteinkommen begrenzt wird und zusätzlich nur 1800€ Netto ausgezahlt wird?
Das Elterngeldthema ist tatsächlich interessant 😁👍
Die Abschaffung von 3/5 führt zu mehr Liquidität im Staatshaushalt und reduziert die Elterngeldzahlungen 😢
Der Effekt isr überschaubar, wenn man 4 mit Faktor stattdessen nimmt
Daher macht es bei einer Trennung auch Sinn, sich über den Zeitpunkt der Trennung von Bett und Tisch Gedanken zu machen. Wer sich Weihnachten streitet, sollte sich vielleicht erst am 1. Januar des Folgejahres trennen, denn dann kann man noch für das ganze neue Jahr das Ehegattensplitting genießen ;-)
Quatsch mit Soße. War bei meiner Schwägerin der Fall. Sie muss sich ständig mit ihrem noch Ehemann deswegen herumstreiten. Er macht die Steuererklärung einfach nicht. Wenn sie Pech hat, zieht er die Scheidung drei Jahre lang.
Wie sieht es aus als Alleinverdiener nach Abschaffung von 3 und 5 ? Was soll man nehmen ?
Da es keine Wahlmöglichkeit mehr geben soll gibts nichts mehr zu nehmen - jeder bekommt Steuerklasse 4
@@JanChrissD dann geht es nur noch klasse 4 mit Faktor oder ohne .
@@SaschaKre So wie ich das Vorhaben verstehe auch das nicht mehr, die Korrektur soll mit der Steuererklärung kommen.
@@JanChrissD Da das Faktorverfahren in den Ämtern ja schon läuft und möglich ist - wieso?
@@rendigmor Das musst du den Gesetzgeber fragen
Also ist Steuerklasse 1 genau so wie Steuerklasse 4 bzw 3 & 5 rein vom geldlichen Vorteil her
Hallo, ich bin verheiratet meine Frau verdient ca. 78000€ jährlich und arbeitet Vollzeit. Ich habe zwei Arbeitgeber bei eine bin ich inklusive Bonus bei ca. 110000€ jährlich mit Steuerklasse 6 und bei dem anderen Arbeitgeber bin ca. 117000€ ohne Bonus gerechnet mit Steuerklasse 3. meine Frau und Ich wohne zusammen seit mehr als 6 Jahre verheiratet und wir haben 3 Kinder die erste ist 19 und die andere sind 4 und 6. Meine Frau ist schwanger. 1- Haben wir Recht um Elterngeld (meine Frau)? 2- Dürften wir auf Ehegattensplitting zugreifen? Oder ist es automatisch bei der Steuererklärung gerechnet? Danke und liebe Grüße Max
Hi, wenn ich das in den Medien richtig mitbekommen habe, wurde die Obergrenze für den Bezug von Elterngeld reduziert. Mit 300k müsstet Ihr deutlich darüber liegen, habt es aber auch nicht nötig. Wenn du Steuerklasse 3 hast, nutzt du das Splitting bereits automatisch.
Darf ich fragen, welche Branche du arbeitest? Grüße
@@zwieback1988 Information Security and Dataenschutz
@@zwieback1988 Danke für deine Antwort!
Wie groß wäre die Ersparnis, wenn ein Partner 170k verdient und der andere 10k?
Was wäre wenn ich zb 100.000€ verdiene und in Steuerklasse 5 gehe und meine Frau 0€ verdient?
Macht es dann nach der Steuererklärung auch keinen Unterschied zu 3 und 5
Korrekt. Ergibt aber in dem Fall echt keinen Sinn, weil man im Sonderfall, dass ein Partner 0€ verdient auch nix nachzahlen muss, wenn dieser in SK 5 ist.
ich bin selbstständig, und Selbstständige haben keine Steuerklasse. Meine Frau hat SK 3 beantragt und bekommen. Wir geben dieses Jahr zum ersten mal gemeinsam die Erklärung ab. Wie geht das aus…?
Man zahlt doch üblicherweise eh jedes jahr nach als selbständiger, da tun die paar kröten mehr dann auch nich weh, dafür freut sich die frau übers höhere netto. so handhaben wirs zumindest :D
Danke für die Info! Heißt es ist am Ende egal ob sie 3 oder 5 oder 4 hat, am Ende kommt es auch in dieser Konstellation auf‘s gleiche raus, nur unterm Jahr kriegt sie mehr Netto raus. Richtig?
@@thomashut6413 hm kann es sein dass hier meine 2. antwort verschütt gegangen ist?
Also bei dem Tipp mit Steuerklasse drei fürs Elterngeld doch bitte auch beachten, dass der zweite Elternteil damit automatisch in Klasse fünf einsortiert wird. Wenn dieser Teil dann aber ein deutlich höheres Einkommen hat, dann wird unterjährig für ihn eine deutlich höhere Steuerbelastung anfallen. Das sollte also in diesem Fall nur bei ausreichender Liquidität gemacht werden.
Ja, da kann man sich schnell in die Zahlungsunfähigkeit manövrieren. Das ist ja das „Gemeine“ an diesem Trick (der totaler Quatsch ist.. hier hat der Gesetzgeber geschlampt..) Besserverdiener können sich ihn leisten, Geringverdiener haben ihn am nötigsten.
Ja, wer am 31.12. heiratet - der hat hinten seinen Finanzbeamten sitzen + in ein Paket Taschentücher schniefen. 🤣
Auf jeden Fall wird der Steuerbescheid für das Paar ein verspätetes Hochzeitsgeschenk.
Die Erbschaftsteuer ist aber nur innerhalb der Ehe oder?
Ich glaube der Beitrag ist nicht korrekt bezüglich Wohnsitz. In Sonderfällen kommt auch für Ehepaare, bei denen einer von beiden nicht im Inland steuerpflichtig ist, eine Zusammenveranlagung in Betracht. Wenn der Ehegatte zum Beispiel in Deutschland seinen Hauptwohnsitzt hat und dort arbeitet und somit unbeschränkt steuerpflichtig ist und die Ehefrau ihren gewöhnlichen Wohnsitzt im in EU hat, dann kann man die steuerlichen Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting beantragen. Bitte überprüfen.
Da gelten dann aber ganz spezielle Voraussetzungen. Bedingungslos ist das nicht möglich.
@@caesa4616 Vielen Dank für die Rückmeldung. Könnten sie mir sagen was diese spezielle Voraussetzungen sind?
Macht das Ehegattensplitting auch keinen Unterschied nach Steuererklärung, wenn es einen Alleinverdiener gibt?
Das Ehegattensplitting macht natürlich einen Unterschied, da das gemeinsame einkommen durch 2 geteilt wird und dadurch niedrigere Steuern anfallen. Ich denk du meinst Steuerklasse 3/5 und da macht es keinen Unterschied, da mit der Steuererklärung alles wieder gleich gezogen wird (meist hohe Nachzahlung) . Bei meiner Frau und mir wurde jetzt sogar beschlossen, das wir alle 3 Monate eine einmalzahlung machen müssen die wenn man alle 4 Quartale zählt mehr ist als das was wir mehr hätten deswegen lohnt sich das garnicht und wir werden in 4/4 wechseln
@@David-mu7qy ich finde das Splitting sollte die norm sein für Paare. So wie Bedarfsgemeinschaften bei harz 4/ALG festgestellt werden sollte das auch hier in die entgegengesetzte Richtung sein.
@@David-mu7qy Dann sind sie aber kein Alleinverdiener? Der Alleinverdiener hat ja 2 Freibeträge und alle Steuervorauszahlungen auf sich vereint und entspricht somit der gesamten Ehegemeinschaft in der Abrechnung, da kann es keine schiefen Verschiebungen geben.
@@enrico6926 richtig meine Frau arbeitet auch und bei uns ist es tatsächlich 3/5 zu Gunsten von mir. Da wir nur 1 Konto haben und alles gemeinsam ausgeben ist das auch für meine Frau kein Problem. Ich verstehe aber die Problematik und habe auch nichts dagegen, wenn 3/5 abgeschafft wird wie im beschreiben ist das sowieso nur ein Vorteil, das man das Geld früher hat und dann einen Teil nach der Steuererklärung zurück gibt. Das Splitting finde ich aber notwendig, da man als Paar auch die Risiken trägt, allein für den Partner im Falle von Krankheit etc. aufkommen zu müssen und auch andere Risiken gemeinsam trägt. Wie einige hier angesprochen haben finde ich es aber schwierig Menschen, die nur zusammen wohnen und nicht verheiratet sind auch gemeinsam zur "Kasse" zu bitten. (es sind nicht immer Pärchen und selbst wenn ist nicht jeder so stark verbandelt, dass man füreinander einsteht. Ich finde genau dafür sollte eine moderne Ehe bzw. Lebenspartnerschaft sein mit Vorteilen aber auch Risiken)
Wenn das Kind da ist, zurück ins 4/4 oder 3/5 drehen. Also derjenige der zuhause bleibt geht in die 5? Wird Elterngeld auch versteuert?
mein Steuerlehrer sagte, der beste Tag zum Heireten ist der 31.12., da sichert man sich den Steuervorteil fürs ganze Jahr, das fast zuende ist...😁
Welche Steuervorteile sollen das denn sein?
@@Dimadawai Siehe Video.
@@31redorange08 mach mal eine Berechnung für verheiratete und unverheiratete, bei denen eine Person 30 und eine 60k verdient. Die unverheirateten haben eine geringere Steuerlast...
Wir sind nicht verheiratet, haben jeweils Kinder aus vorherigen Beziehungen, haben da wir zusammen leben die Steuerklasse 1 . Eir gelten nicht als Single mit Kind aber auch nicht als Paar/Ehepartner
Die Abschaffung der StK 3/5 bringt gegenüber dem Status quo keinerlei Vorteile und für viele nur Nachteile. Der einzige, der profitiert, ist der Fiskus/Sozialkassen, der zinslose Darlehen erhält und weniger Lohnersatzleistungen auszahlen muss, da eine Optimierungsmöglichkeit entfällt.
Mit 3/5 wird überhaupt nichts optimiert.
@@NeroUnderground Natürlich. Der unterjährige Cashflow wird optimiert und man kann - besser als bei 4/4 mit Faktor- das Netto des einen oder anderen Partners pushen, um höhere Lohnersatzleistungen zu bekommen. Bei 4/4 mit Faktor sind die tatsächlichen Einkommensverhältnisse das Limit, bei 3/5 kann man in beiden Richtungen "überpegeln". Gerade Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind halbwegs planbare Zeiträume mit Lohnersatzleistungen. 3/5 bietet sich sogar bei gleichgut verdienenden Partnern an, falls der eine von Arbeitslosigkeit/Krankheit bedroht ist oder plant, länger in Elternzeit zu gehen.
@@NeroUndergroundDie Kommentare verschwinden hier leider. Also nochmal: Der unterjährige Cashflow wird optimiert. Darüber hinaus kann man das Nettoeinkommen der beiden Partner nur mit 3/5 "übersteuern", was bei Lohnersatzleistungen die Berechnungsgrundlage darstellt. Gerade Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind planbare Zeiträume. Wir haben über zwei Kinder mit 28 Monaten Elterngeld/Mutterschaftsgeld über 5000€ durch das Spiel mit 3/5 herausgeholt. Selbst für Partner, die gleichviel verdienen, kann es sinnvoll sein, 3/5 zu wählen. Auch die Risiken für Arbeitslosigkeit/ Krankheit sind manchmal eindeutig in einer Ehe verteilt.
Wer behauptet, dass da nicht optimimert wird bzw. werden kann hat schlichtweg keine Ahnung.
@@NeroUnderground Doch.
Ein zinsloses Darlehen muss zurück gezahlt werden. Mit IV mit Faktor wird die gegenseitige 'Darlehensvergabe' minimiert.
"Lohnt" sich heiraten auch, wenn beide Partner über 80k verdienen?
Es hat nichts mit der höhe zuthun, sondern ob einer deutlich mehr verdient als der andere...
@@co2fabrik wieso denn das, bei über 80k und beide mit dem höchsten Steuersatz sollte es doch eigentlich keine Vorteile in der kalten Progression geben?
Puh, ich bin nebenberuflich selbstständig, wird ja dann noch komplizierter mit der Steuererklärung, wenn man das gemeinsam macht.
Und bei Scheidung kannst draufzahlen evtl sogar verlierr man mehr wenn frau haus nehmt oder kind etc
Wokeness und representation
Was ist wenn der Mann Arbeitet und die Frau Elterngeld und Arbeitslosengeld bezogen hat (3/4 Steuerklasse), wäre eine Zusammenveranlagung besser ?
Ist es nicht mehr so, dass sich auch das Arbeitslosen- und Unterhaltsgeld nach dem letzten Netto bemisst?
Da wird meines Wissens ein Netto errechnet
Steuerklasse 3/5 und die Steuererklärung durch einen Verein oder Steuerberater machen lassen. Unsere Steuererklärung für 2022, geht nächste Woche raus. Wir müssen meistens immer 1. bis 2.XXX nachzahlen. Somit gewährt mir Vater Staat, noch einen zinslosen Kredit.😂
Dann ist das Einkommen hoch aber recht ähnlich oder?
So wie ich 4-Faktor hier verstanden habe, ist es ja nur für die "Nachzahler-Fälle" in Zukunft ein Nachteil, alle anderen Zwei-Verdiener profitieren schon unterjährig
Einen Punkt habt ihr vergessen: Das Ehegattensplitting sorgt dafür, dass Paare mit demselben zu versteuernden Einkommen immer dieselbe Steuerschuld haben. Auf diese Weise ist es egal, ob das Gehalt exakt 50:50 auf die beiden Ehepartner verteilt ist oder 80:20.
Hier jetzt verheiratete und unverheiratete Paare gegenüber zu stellen ist Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Ihr müsstet Ehepaare mit demselben zu versteuernden Einkommen und unterschiedlicher Gehaltsverteilung vergleichen. Dann würde nämlich ganz schnell rauskommen, dass das Paar mit der 80:20 Verteilung mehr Steuern zahlen müsste als das vergleichbare Paar (gleiches zu versteuerndes Einkommen), was eine 50:50-Verteilung hat.
Es gibt aktuell viel Wind dazu, dass die Kombi 3/5 abgeschafft wird und das man dadurch schlechter gestellt würde. Aber kann man sich mit dem Faktorverfahren nicht sogar noch besser stellen als 3/5? Die voraussichtlichen Einkommen, die man angeben muss, sind meines Wissens nach frei wählbar. Wenn man also angibt, dass A 30.000 EUR verdient und B nur 1 EUR, dann resultiert ein Faktor von 0,003. Ergo: So gut wie keine Vorauszahlungen und eine fette Nachzahlung nach Abgabe der Steuererklärung. Also ähnlich wie bei 3/5, nur noch heftiger.
Geht das oder wird das angegebene "voraussichtliche Einkommen" mit dem Vorjahr abgeglichen?
Berechnet den Faktor nicht das Finanzamt selbst anhand der voraussichtlichen Arbeitslöhne?
Wenn ja, dann müsstest du bei der Antragsstellung ja wahrheitswidrig angeben, dass ein Partner im kommenden Jahr keinen Arbeitslohn beziehen wird und wissentlich wahrheitswidrige Angaben sind steuerlich halt schnell im strafbaren Bereich 😅
@@darthrevan7012 Ist ja eine Prognose. Und die kann halt anders kommen, als man denkt. Zudem hinterzieht man ja nichts. Die verpflichtende Steuererklärung stellt dann ja alles glatt, indem man eine riesige Nachzahlung erhält. Das Finanzamt verzinst auch erst nach 1 Jahr. Wieso sollte ich also unterjährig Zinsen zahlen müssen?
Du machst wahrheitswidrig falsche Angaben. Davon abgesehen wäre der Faktor dann nicht 0,003.
4 Faktor sollte für alle besser sein, die bisher eine Steuererstattung erhalten, da das schon unterjährig eingepreist wird.
Alle die bisher einer fette Nachzahlung leisten müssen sind im Nachteil.
@@enrico6926 fällt der "finanzielle Vorteil" wirklich ins Gewicht? Weniger hundert Euro über einen Zeitraum von nem Jahr zu haben ist nun wahrlich kein großer Vorteil.
Ne also bei dem was eine Scheidung so kosten kann, verzichte ich da dankend darauf.
Das liegt dann an euch, wenn sich alle einig sind könnt ihr euch für unter 5000€ scheiden lassen... 😎
@@co2fabrik Ja Versorgungsausgleich und so kostet einen dann erst richtig in der Rente und richtig schlimm ist es wenn Kinder dabei sind: Unterhalt, Streit um Sorgerecht….ich hab schon Sachen bei Freunden gesehen…
Die Kappung des Kindergeldes bei 2700€ netto wäre noch erwähnenswert gewesen wären.
Was meinen sie damit?
nur für die frau
Steuerberater hat noch nie gemeinsam veranlagt, immer getrennt. All die Jahre. Also wegen der Steuer hat sich das Heiraten bei mir nicht gelohnt, sonst schon :)
Jetzt die Nachteile
Was macht man am besten wenn einer von beiden einen 520 Euro Job hat ?
Dann sollte der andere am besten auch einen 520 Euro Job suchen
Vollkommen egal, der Minijob wird in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben.
Alles klar Danke Dir.
😊😊😊👍👍👍
Ehegattensplitting würde bei uns keinen Steuervorteil bringen 🙃
Splitting ist zwingend notwendig. Fertig. Warum sollte ein Ehepaar mit 20k + 40k mehr Steuern zahlen als eines mit 30k + 30k. Splitting spart keine Steuern, es gleicht nur Nachteile aus, die durch ungleiche Einkommen entstehen.