Photovoltaik, Finanzamt, Anmeldung, Anzeigepflicht und Umsatzsteuer ab 2022/2023 ab der Neuregelung

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  • เผยแพร่เมื่อ 17 ต.ค. 2024

ความคิดเห็น • 246

  • @edh8140
    @edh8140 ปีที่แล้ว +15

    Guten Morgen Herr Mücke, vielen Dank für weitere Infos zum Thema PV. Ich kann Ihnen da nur voll und ganz zustimmen. Wir haben momentan leider sehr wenig Sachverstand in unserer politischen Landschaft. Hoffentlich haben unsrere Spezialisten in den Finazämter bald die Erkenntnis gewonnen, dass man sich hier weitere Arbeit sparen kann und erlassen entsprechende Anweisungen.

    • @galaxy4046
      @galaxy4046 ปีที่แล้ว +3

      Da habe ich meine Zweifel.

  • @uw6429
    @uw6429 10 หลายเดือนก่อน

    Herr Mücke ein wahrer Ehrenmann! Wie immer MEIN Experte für Steuer bei PV-Anlage: Fundiert und trotzdem verständlich. Vielen Dank.

  • @ulihandy
    @ulihandy ปีที่แล้ว +8

    Wie immer super erklärt.
    Gleichzeitig meine Frage - ob eine 2023ziger Anlage überhaupt noch beim FA angemeldet werden muss - vollumfänglich beantwortet.
    Bitte machen sie weiter so.

  • @xNanoLux
    @xNanoLux ปีที่แล้ว +8

    Hallo Herr Mücke,
    vielen Dank für das tolle Video. Ich habe tatsächlich Anfang des Jahres den "Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung" ausgefüllt (mit Kleinunternehmerregelung) und an das Finanzamt übermittelt. Keine 24h später wurde ich von einer Mitarbeiterin des Finanzamtes angerufen und nach einem kurzen Gespräch über meine steuerliche Situation wurde mir empfohlen, mit einem 2-Zeiler dem Finanzamt auch noch einen Antrag auf Liebhaberei zu stellen. Die Grenze die von der Finanzamtangestellten dafür verwendet wurde war 30kWp (ich habe 15kWp mit Inbetriebnahme Q1 2023).
    So soll ich wegen der PV Anlage nun nichts mehr mit dem Finanzamt zu tun haben. Ich bin gespannt ob das so klappt. Ich werde, wenn es die Community interessiert, gerne berichten.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +2

      Guten Tag und vielen Dank für Ihren Kommentar. Sehr schön zu hören, so muss das Ergebnis sein. Wir dürfen gespannt abwarten, wie im BMF entschieden wird und was die Finanzämter dann umsetzen dürfen. Danke. StB Stefan Mücke

    • @georgmuller7158
      @georgmuller7158 ปีที่แล้ว +1

      Hier noch ein Kommentar aus meiner Sicht: Dein Antrag auf "Kleinunternehmerregelung" betrifft die Umsatzsteuer und dürfte vermutlich nur dann finanziell Sinn machen, wenn Du die Anlage nach neuem Recht in 2023 bereits umsatzsteuerfrei erwerben konntest. Der Liebhaberei-Antrag betrifft die Einkommensteuer und ist inzwischen eigentlich völlig überflüssig, weil die Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern bzw. 15 kWp je Wohnung auf Mehrfamilienhäusern ohnehin steuerfrei sind.

  • @jorgheine9696
    @jorgheine9696 ปีที่แล้ว +26

    Es wird immer komplizierter statt einfacher.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag, Herr Heine. Wir hoffen auf eine gesetzliche Nachbesserung oder eine Vereinfachung auf dem Verwaltungswege. StB Stefan Mücke

    • @williehrensperger1578
      @williehrensperger1578 ปีที่แล้ว +1

      Was ist denn da kompliziert? Mehr kann man doch als Gesetzgeber nicht mehr machen. Es gibt keien Steuer mehr für PV!

    • @franzs.908
      @franzs.908 ปีที่แล้ว +5

      @@williehrensperger1578 Es wäre jedoch hilfreich, bei fehlender Einkommens- und Umsatzsteuerrelevanz auch auf die Anzeigepflicht zur steuerlichen Erfassung des Betriebs einer PV-Anlage zur verzichten, oder?

  • @SteuerberaterMuecke
    @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +1

    *Anmeldung beim Finanzamt, Anzeige- und Erklärungspflichten #1* für die Photovoltaik ab 2022 und 2023
    Erste Hinweise zur *Einkommensteuererklärung 2022*
    eSteuerwissen für Vermieter: vermieter.muecke.de
    Plattenbergmodell - NEIN zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs: plattenbergmodell.de/
    eSteuerwissen Photovoltaik 2023 PRO: www.muecke.de/steuerwissen-pv
    Steuer-Raub bei Betreibern 2022: pvbetreiber2022.muecke.de/
    Folien zum eSteuerwissen 2023: steuerwissenpv.muecke.de/
    Heute informieren wir Sie in einem *ersten Video #1* über die Anzeige- und Erklärungspflichten beim Betrieb von Photovoltaikanlagen.
    Über die technische Umsetzung und die notwendigen Angaben nach der erhofften Vereinfachung durch Verwaltungsregelung werden wir in einem *zweiten Video #2* berichten.
    Wir wünschen Ihnen viel Spaß und freuen uns auf Ihre Kommentare
    StB Stefan Mücke & Team

  • @HartmutAlbert
    @HartmutAlbert ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, ich bin im Moment etwas irritiert was die Leistung betrifft. Meine gerade installierte PV hat eine installierte leistung von 12,3 kWp, aber eine Nettonennleistung von 10 kw. Muss ich die Anlage beim FA anmelden? Oder falle ich unter die Anmeldegrenze?
    Mit freundlichen Grüßen Hartmut Albert

  • @andycool9066
    @andycool9066 ปีที่แล้ว +1

    Hab ich das richtig verstanden?
    "Keine Anzeigepflicht" für PV-Anl. kleiner als 10 kWp bedeutet, ich brauche keine Steuernummer beantragen und muss den Elster Fragebogen nicht ausfüllen?
    Vielen Dank vorab!

  • @ChrisMatte
    @ChrisMatte ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke,
    ich möchte meine bestehende Anlage im aktuellen Jahr (2023) erweitern. Die Kapazität erhöht sich um 5 kwp auf 15 kwp. Besteht über diese Variante eine Umgehung bzw. Reduzierung der Umsatzsteuer. Die an das Finanzamt gemeldeten 10kwp mit gezogener Vorsteuer übernehmen den verkauften Strom zzgl. einen Teil des Eigenverbrauches. Und die 5 kwp ohne gezogener Vorsteuer übernehmen den großen Teil des Eigenverbrauches.
    Ist dies ein Gestaltungsmodell? Vielleicht können Sie einen der nächsten Videos näher darauf eingehen? Oder ist diese Variante ausschließen.
    Vielen Dank für Ihre "Rundum"-Information zu dem Thema PV. Dank Ihnen sind wir sehr gut informiert und immer auf dem Laufenden.

  • @franzspies254
    @franzspies254 ปีที่แล้ว +3

    Gut zu wissen! Bleibe auf dem Kanal,

  • @sabrinas.594
    @sabrinas.594 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, wir haben für 2021 einen IAB gebildet. Installation Beginn 2022, Fertigstellung 2023. Müssen wir nun die Kleinunternehmerregelung wählen oder darauf verzichten? Das ist mir bisher noch nicht klar geworden. Ihre Videos sind sehr informativ, vielen Dank dafür. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  • @Eliasaha
    @Eliasaha ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke,
    ich hätte noch eine Frage dazu:
    Wir haben in Okt. 2022 die Solarpanele aufs Dach montiert bekommen und eine Teilrechnung samt 19% Mehrwertsteuer bezahlt (ca. 2/3 des Gesamtangebotspreises). Durch Lieferschwierigkeiten ist die Anlage noch nicht komplett, Elektrik, Speicher, etc. fehlen. Dementsprechend ist die Anlage noch nicht in Betrieb.
    Der Anbieter verweist nun auf den Vorsteuerabzug mit Regelbesteuerung inkl. Steuerberatungskosten für 5 Jahre ,von dem Sie abraten, und verweigert die Rückzahlung der Mehrwertsteuer aus 2022 durch Verrechnung in der Schlussrechnung, die noch kommen wird. Die Anlage wird 14,4 Kwp haben.
    Was wäre hier am sinnvollsten zu tun ? Vielen Dank im Voraus !
    Elias P.

    • @andreafrage9649
      @andreafrage9649 ปีที่แล้ว

      Das kommt drauf an, was Sie für einen Vertrag geschlossen haben.
      Sind Teilleistungen vereinbart ist die Rechnung in 2022 mit 19% korrekt.
      Ist eine Komplettleistung vereinbart mit Anzahlungen, muß der Solateuer in 2023 eine Rechnung mit dem Gesamtbetrag und 0% USt stellen und Sie erhalten die USt aus 2022 sozusagen von ihm zurück bzw. verrechnet

  • @fastbiker20
    @fastbiker20 ปีที่แล้ว +2

    👍👍👍 der kleine Seitenhieb an die Adressaten der Handheber hat mir gefallen! Ausführlich in fränkisch, danke.

  • @baerbeloertel7513
    @baerbeloertel7513 ปีที่แล้ว +2

    Vielen Dank Herr Mücke für Ihre tollen Videos.
    Ja, das kann ich auch nur bestätigen, es wird immer komplizierter und die Finanzämter handeln noch gar nicht, weil es zu der ganzen Thematik noch keine BMF Schreiben gibt. Es ist tatsächlich die Frage offen, brauche ich für eine Neuanlage in 2023 überhaupt noch eine Steuernummer für die Kleinunternehmer Regelung, im Grunde gibt es nichts mehr, was ich dem FA erklären kann außer die kWh, ich ich ins Netz einspeisen werde. Eine reine Statistik.
    So jetzt meine Frage, ich bin Vermieter und besitze ein Zweifamilienhaus, ich werde mit Fertigstellung der Anlage PV Strom an meinen Mieter verkaufen, wie muss ich den Verkauf steuerlich behandeln?Wurde die Frage schonmal in einem der Videos beantwortet?
    VG Bärbel

  • @C.A.15.
    @C.A.15. ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, ich habe vor meine 12,3 kWp Anlage mit Ihrem tool per Einzelfallprüfung in die Liebhaberei zu schicken. Damit entfällt ja bei stattgegeben Antrag der Erfassungsfragebogen. Aber wo treffe ich dann die Entscheidung ob KUR oder nicht? In der USt Jahreserklärung samt USt Nr? Dem Netzbetreiber muss ich ja dies schon viel früher mitteilen... Viele Grüße!

  • @beateurl8360
    @beateurl8360 ปีที่แล้ว

    Guten Tag Herr Mücke. Zur Anmeldung beim Finanzamt via Elster habe ich noch Fragen, und zwar: Was muss ich beachten bei einer PV-Anlage unter 10Kw mit einer Inbetriebnahme am 16.02.2023. Könnten Sie das bitte erklären? Vielen Dank

  • @johannhuber7716
    @johannhuber7716 ปีที่แล้ว

    Sehr geehrter Herr Mücke,
    ich betreibe seit 2005 PV-Anlagen mit insgesamt 120 KW peak auf fremden Gebäuden.
    Nun möchte ich in 2023 10 KW auf meinem eigenen Haus installieren.
    Gilt für diese Anlage nun Ertrags.- und Umsatzsteuerbefreiung weil unter 30 KW, oder
    werden die Fremddächer bei der 30 KW-Grenze mitberücksichtigt?
    Vielen Dank für die sehr informativen Beiträge

  • @annakern9013
    @annakern9013 ปีที่แล้ว

    Will jetzt nur sicher gehen ob ich es richtig verstanden habe. Meine Anlage ist seit 2015 auf dem Dach und unter 10kw.. die Steuer ist immer kompeziert zu machen. Wenn ich jetzt verziche auf das Unternehmen. Muss ich keine Steuer auf Eigenverbrauch zahlen und vom Netzbetreiber bekomme ich nicht die Umsatzsteuer die ich weiterleiten muss in der umstatusteuererklärung? Verstehe ich das richtig? Ich muss vom Gewerbe wieder in Kleinunternehmer gehen und dann keine Umsatzsteuer Erklärung mehr? Und was ist bei der Einkommen Steuer mit der EüR und Anlage G.. ? Auch nicht mehr machen? Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort. Es ist so konzipiert jedes Jahr mit der Steuer

  • @thomassn2388
    @thomassn2388 ปีที่แล้ว +1

    Ich bin genau so schlau wie vorher. Wer soll da durchsehen.

  • @petrakramer6820
    @petrakramer6820 ปีที่แล้ว

    Lieber Herr Mücke, ich werde dieses Frühjahr eine PV-Anlage mit Speicher mit 10,2 kwP installiert bekommen. Gestern habe ich mich beim Finanzamt erkundigt, wann ich den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen müsste. Die Antwort lautete "eigentlich sofort, nachdem der Auftrag erteilt wurde". Ich habe den Auftrag im November 2022 erteilt. Wie soll ich mich jetzt verhalten, soll ich tatsächlich warten bis die Anlage montiert ist und kann mir das ggf. negativ ausgelegt werden. Und machen Sie noch ein separates Video dazu, weil natürlich ihr Video aus dem letzten Jahr jetzt nicht mehr passt? Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen. Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße Petra Krämer

  • @nickigobel2485
    @nickigobel2485 ปีที่แล้ว +1

    Ich schließe mich allen an und danke ihnen für das mal wieder ausgezeichnete Video. So bringen sie zumindest etwas Licht in die Gesetzesdunkelheit. Dennoch bleibt hier die Frage, wenn ich die Abschlagszahlungen (inkl. MwSt) in 2022 geleistet und die Installation der Anlage (13 KWp) Ende 2022 begonnen und erst am 11.01.2023 abgeschlossen und Inbetrieb genommen wurde und der Anlagenverkäufer dies nicht berücksichtigt, bleibt mir ja nur auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten um mir die MwSt zurück zu holen. Würde es sich denn lohnen auf die MwSt zu verzichten um dem ganzen HickHack mit dem FA aus dem Weg zu gehen und nicht die 19% MwSt auf eingespeisten und selbstverbrauchten Strom zu zahlen? Nach meiner Rechnung wären das ca. 5 Jahre dann hätte ich das raus (Durchschnittswert) oder vertue ich mich da?
    Bin auch mal gespannt wie die Schlussrechnung ausfällt. Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

  • @flori417
    @flori417 ปีที่แล้ว +1

    Welche Angaben muss ich beim Antrag gegenüber dem Finanzamt angeben, wenn ich auf die Kleinunternehmerregelung gehe?

  • @ThorstenHain
    @ThorstenHain ปีที่แล้ว +1

    Guten Tag, Herr Mücke, vielen Dank, für das wieder sehr informative Video! Ich schaue mir regelmäßig Ihre Videos an und bin begeistert. Darf ich Sie bitte um Hilfe bitten.
    Ich habe in 2022 meine PV- Anlage in Betrieb genommen und zur Regelbesteuerung optiert. Für 2021 habe ich den IAB gebildet und mein Steuerbescheid wurde mir zugestellt. Folgende Fragen kommen hinsichtlich der Gesetzesänderung jetzt auf: Wird die Steuerentlastung durch den IAB zurück gefordert? Sollte ich den Steuerbescheid ändern lassen und die 20% Sonder- AfA zusätzlich,komplett für 2021 geltend machen? Kann ich noch eine lineare Abschreibung geltend machen? Welche Möglichkeit habe ich, damit ich meinen Eigenverbrauch die kommenden 5 Jahre nicht versteuern muß? Was würden Sie mir raten?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Abend. Die Sonder AfA geht erst im Jahr der Anschaffung. Vor der Anschaffung ist der IAB möglich. Zum IAB und zur Umsatzsteuer sollten Sie das Video am 29.1. Schauen. nächsten Sonntag ein echt spannender Fall. StB Stefan Mücke

    • @ThorstenHain
      @ThorstenHain ปีที่แล้ว

      @@SteuerberaterMuecke Vielen, lieben Dank, Herr Mücke!!!

  • @tobiasg.5272
    @tobiasg.5272 ปีที่แล้ว +2

    Danke für dieses informative Video! Es wäre toll, wenn sie die steuerlichen Aspekte für den Hauseigentümer bei einer PV-Anlage beleuchten würden, die ab 2023 auf einem vermieteten Haus betrieben wird und der Strom vom Mieter genutzt wird. Danke!

  • @holgie1705
    @holgie1705 ปีที่แล้ว +2

    Danke für die Aufklärung. Gibt es ein HowTo bzgl. der Anmeldung beim Finanzamt? Also was wie wo eingetragen werden muss, wenn die Anlage in 2023 angeschafft wird. Das wäre für viele Neulinge sicherlich eine große Hilfe oder sollte man lieber den lokalen StB aufsuchen zur Sicherheit?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +7

      Guten Tag, Herr Schmidt. Sobald es etwas amtliches von der Finanzverwaltung gibt, werden wir berichten und eine konkrete Ausfüllanleitung geben. StB Stefan Mücke

    • @holgie1705
      @holgie1705 ปีที่แล้ว

      @@SteuerberaterMuecke Super vielen lieben Dank und einen schönen Sonntag.

  • @matthiasf4599
    @matthiasf4599 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke,
    sie sprachen von "Gestaltungsmöglichkeiten" zur Steuerung des Totalüberschusses bei Liebhaberei.
    Wenn man noch einen IAB in 2021 abziehen möchte sollte man ja einen positiven Totalüberschuss errechnen. Kann man hierzu den ertragssteuerlichen Wert des selbst verbrauchten Stroms mit einem höhere Wert als die Herstellungskosten ansetzen? Etwa mit pauschal 20cent (lt. Steuerhilfe der bay. Finanzverwaltung) oder sogar mit dem aktuellen Einkaufspreis?
    Vielen Dank.

  • @thomasreichel3561
    @thomasreichel3561 ปีที่แล้ว

    Guten Tag Herr Mücke, ich habe meine Anlage 26,8 Kwp in 2022 installiert und wollte für 2021 einen IAB ziehen. Beim Finanzamt ist die Anlage zusammen mit meiner Frau als GbR gemeldet. Die Steuererklärung ist für 2021 noch nicht erfolgt. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, würden Sie empfehlen den IAB auch weiterhin zu ziehen, mit dem Risiko einer verzinsten Rückzahlung? Auch die Umsatzsteuer habe ich in für die Anschaffung entrichtet, kann diese aber erst mit der Steuererklärung 2022 rückerstattet bekommen, richtig? Vielen Dank für zahlreichen und immer aktuellen Informationen von Ihnen.

  • @micele100
    @micele100 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke
    Vielen Dank für die ausführliche Antwort ! Jetzt bin ich sozusagen " aufgeklärt " und weiter so gruss Michael

  • @rudiunterhuber5778
    @rudiunterhuber5778 ปีที่แล้ว +1

    Vielen Dank H. Mücke. Ich bin seit 2007 Altanlagenbetreiber. Die Anlagen sind mit 37,4KWp im Marktstammdatenregister gelistet, aber ich darf nur max. 30 KW einspeisen. Das wird mit einem eigenen Smartmeter erfasst und geregelt. Habe ich in diesem Fall eine Chance unter die neue Regelung zu fallen oder muss ich mir überlegen über eine Teilauslagerung, z. B. an die Ehefrau, in den Genuss der neuen Steuerregelung zu kommen?

    • @galaxy4046
      @galaxy4046 ปีที่แล้ว

      Würde ich ganz einfach beim Finanzamt beantragen, mehr als Ablehnen können die nicht.

  • @PAB_CGN
    @PAB_CGN ปีที่แล้ว

    Sehr geehrter Herr Mücke, vielen Dank für Ihren sehr informativen Beitrag. Wie verhält es sich mit einer PV Anlage mit 15,6 KW peak, die im Februar 2022 auf dem Hausdach eines Einfamilienhauses in Betrieb genommen wurde? Mir ist aufgrund der Neuregelung zur Einkommenssteuer noch nicht klar, ob ich in meiner Steuererklärung die PV-Anlage über 5 Jahre mit jeweils 20% abschreiben kann? Wie ist Ihre Expertenmeinung dazu?

    • @andreafrage9649
      @andreafrage9649 ปีที่แล้ว

      Ab 2022 ist Ihre Anlage in der ESt vom Gesetzgeber befreit, es ist keine Afa mehr möglich

  • @mike21821
    @mike21821 ปีที่แล้ว +2

    Guten Abend Herr Mücke,
    vielen Dank für das Video. Genau wie sie die Frage zur Liebhaberei aufgeworfen haben, und man selber auch im Internet nachlesen kann das ja mit dem 01.01.2023 eigentlich alle Anlagen bis 30kWp zur Liebhaberei eigentlich gehören, muss man sich schon fragen, wer da mal wieder nicht mitgedacht hat (höflich formuliert) bei der Gesetzgebung. Gerade sowas macht einem doch das Leben unnötig schwer.
    Ich bin sehr gespannt, ob es eine separate kurze Anlage in Elster für die PV Anmeldung geben wird. Das sollte ja eigentlich ein MUSS sein, wenn die Energiewende vorantreiben möchte!!
    Vielen Dank und viele Grüße
    M. Dölle

  • @rudigerbaars924
    @rudigerbaars924 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke,
    Meine Frau betreibt eine PV Anlage von 9,12 KWp seit 10/21 und hat die Liebhaberei gewählt um die Umsatzsteuer wieder zu bekommen.
    Die Anlage wird über ein Jahr betrieben und meine Frau möchte sie nun in 2023 vergrößern um 3,80 KWp. Da die Anlage schon älter als ein Jahr ist gilt diese als Neuanlage. Kann meine Frau dieses überhaupt so umsetzen wegen der Liebhaberei und der 10 KW Regelung? Technisch ist diese wohl kein Problem nur wie läuft es mit dem Finanzamt?

  • @micele100
    @micele100 ปีที่แล้ว +1

    Hallo Herr Mücke
    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und die weiter Infos.
    Darf ich noch eine Frage stellen:
    Kann das Finanzamt eine bestehende PV-Anlage ( seit 2017 ) die keinen Gewinn erziehlt (was gar nicht möglich ist in den ersten Jahren ! ) von sich aus als Liebhaberei ( Hoppy ) einstufen und somit alle
    seit 2017 eingereichten Einkommensteuererklärungen für nichtig erklären und eine Neuberechnung ohne Verluste und AFA der Anlage machen.?
    Sonst habe ich im Internet noch keine anderen Stellungsnahmen zum Thema gefunden.
    Im vorraus vielen Dank Gruss Michael

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag, falls die (negativen) Einkünfte, also Verluste der Erstjahre, nur unter Vorläufigkeit nach § 165 AO berücksichtigt wurden, dann ist das grundsätzlich möglich, wenn auf Anfrage und bei einer Prüfung die Gewinnerzielungsabsicht nicht nachgewiesen werden kann. Die punktuelle Vorläufigkeit muss im Bescheid explizit beschrieben sein. Auch spielt die Festsetzungsverjährung eine Rolle; hier besteht jedoch eine Ablaufhemmung. StB Stefan Mücke

  • @familiew.
    @familiew. ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, kann denn für eine Anlage, die 2023 in Betrieb geht, eine Berücksichtiung bei der Einkommenssteuer stattfinden?
    ... Die Kosten des "Ganzen Hauses" verringern sich ja durch die Eigenproduktion von PV (z.B. hinsichtlicher anteiliger Berücksichtigung beim Arbeitszimmer). Könnte man die PV-Anlage als Investition in Dach und Fach des ganzen Hauses sehen und sie jährlich mitabschreiben und anteilig 20 Jahre auf´s Arbeitszimmer rechnen?
    Ist vielleicht sogar eine Berücksichtigung bei "Haushaltsnaher Dienstleistung" in einem gewissen Abschreibekorridor möglich?

  • @KitchenGuitarist
    @KitchenGuitarist ปีที่แล้ว

    Vielen Dank! Wie ist folgender Fall zu sehen: Eigentümer eines MFH installiert in 2023 eine PV-Anlage und senkt so die Kosten seiner Mieter für Allgemein-/Heizstrom (also eigentlich kein Verkauf von Strom an Mieter) . Es findet also im Grunde eine Modernisierungsmaßnahme statt. Vielleicht wird die Miete deshalb auch erhöht. Dann müsste doch die AfA für die Anlage Werbungskosten bei VuV sein, oder?

  • @tomwinkelhagen1454
    @tomwinkelhagen1454 ปีที่แล้ว

    Super video vielen Dank,
    Ich habe eine persönliche Frage. Ich habe keine Einkünfte und sonstiges aus dem letzten Jahr, aber ich habe eine PV Anlage. Damit sollte ich Anrecht auf das Energiegeld haben. Also die 300 Euro. Wie hole ich mir die vom Finanzamt wieder?

  • @TM-hq5wf
    @TM-hq5wf ปีที่แล้ว +3

    Gar nichts muss ich anmelden und um Erlaubnis betteln. Mein Haus, mein Strom, meine Sache!

  • @alexandermehlmann4982
    @alexandermehlmann4982 ปีที่แล้ว

    Guten Tag, wie steht es um die Besteuerung bei Verkauf einer PV-Anlage in 2022 aus?

  • @Basti-12345
    @Basti-12345 ปีที่แล้ว

    Guten Tag....wie schaut es bei Erweiterung einer PV Anlage

  • @josefus4829
    @josefus4829 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, meine Frage bzgl. der Anzeigepflicht nach AO: reicht zunächst eine fristgemäße formlose Anzeige aus oder muss ich innerhalb der Monatsfrist diesen unendlich langen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bearbeiten? Welche Sanktionen sieht die AO vor, wenn man der Anzeigepflicht nicht oder verspätet nachkommt. (In der AO -auch ein umfangreiches Konvolut- habe ich keine einschlägigen Paragrafen gefunden.
    Vielen Dank und freundliche Grüße

  • @sockenraeuber
    @sockenraeuber ปีที่แล้ว

    Danke Herr Mücke, Sie haben mir sehr geholfen!

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +1

      guten Tag. das hört man gerne 😊. StB Stefan Mücke

  • @robertogillen5056
    @robertogillen5056 ปีที่แล้ว

    Hallo
    Wie ist es eigentlich wenn man gränganger ist. Also im Ausland arbeitet und auch da versteuert und nur in Deutschland Lebt. Also keine Steuererklärung in Deutschland macht.
    Wenn man mit seiner PV Anlage in die Liebhaberei Kleinunternehmer geht. Hat man dadurch etwas mit dem Deutschen Finanzamt zu tun wegen den EEG Einnahmen ?
    Vielen Dank für die Antwort

  • @roketde
    @roketde ปีที่แล้ว

    Ich habe im Jahr 2022 eine PV Anlage inbetriebgenommen, die auf einem vermieteten Haus installiert ist. Den Strom wollte ich als Ergänzungslieferant zu einem um 10% reduzierten Preis an die Mieter verkaufen. Nach meiner Rentabiltätsrechnug wäre ich im Jahr 16 des Betriebs aus der Verlust- in die Gewinnzone gekommen. Ist es mit der neuen Gesetzeslage noch möglich die PV Anlage als Unternehmen mit EÜR, AfA steuerlich geltend zu machen?

  • @micele100
    @micele100 ปีที่แล้ว +1

    Hallo Herr Mücke
    Ich habe Eende 2022 eine Steuernachzahlung bei Erklärung des Finazamtes, (die PV-Anlage seit 2017 angemeldet ist 6,38 Kwp ) in eine Liebhaberei ( ohne Antrag ) einfach umgewandelt wurde
    Lt. Budesregierung, Da kam es zur Neuberechnung der Einkommensteuer seit 2017.Obwohl es nach Gesetz nur eine Neuberechung ab 2018 geben dürfte.
    Ist es damm bei allen Altanlewgen so?
    In Erwartung Ihrer Antwort Gruss Daniel

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag. nachvollziehen kann ich das nicht. Ich vermute, dass am Anfang Verluste verrechnet wurden, die dann wegen der Liebhaberei weggefallen sind. StB Stefan Mücke

  • @petjot
    @petjot ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke
    bin hartnäckig. Daher nochmals die Frage:
    auf Basis der aktuellen Gesetzgebung habe ich bzgl. der Umsatzsteuer einen Gestaltungsvorschlag. Wie bewerten Sie folgende Möglichkeit:
    Eckdaten:
    PV-Anlage < 30 kW-Peak mit 20 kW Speicher Inbetriebnahme: 07.2022
    MF-Haus 4 Parteien/Wohnungen = 1x Ehepaar-GbR 3x eigene Kinder
    Technik: jeder Partei(Wohnung hat einen eigenen Zwischenzähler zur Verrechnung der Verbrauchswerte
    Meine Idee:
    Da eine Belastung der Kinder mit den Stromkosten nicht mehr als Ertrag (für die Einkommenssteuer) erfolgen muss, möchte ich für die steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs nur den Eigenbedarf der Ehepaar-GBR heranziehen.
    Unter welchen Voraussetzungen ist dieses Vorgehen für 2022 statthaft und/oder wäre das auch eine Lösung ab 2023?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Abend. Sie wollen durch den vermeintlichen günstigen Fremdverkauf den Preis für den eigenen Strom Eigenverbrauch mindern. Habe ich das richtig verstanden? StB Stefan Mücke

    • @petjot
      @petjot ปีที่แล้ว

      @@SteuerberaterMuecke
      Hallo Herr Mücke
      bei der alten Regelung hätte ich meinen Kindern die lt. sep. Zwischenzähler abgelesenen Verbräuche mit einem kwh-Preis incl. MwSt. für den anteiligen Eigenverbrauch berechnet, die Umsatzsteuer incl. meines Eigenanteils abgeführt und den Ertrag als Einnahme in der Einkommenssteuer berücksichtigt.
      Da bei der aktuellen Regelung m.E. eine Berechnung an die Kinder nicht mehr erforderlich ist und daher auch keine Umsatzsteuer (für den Anteil-Eigenverbrauch der Kinder) abgeführt werden muss, würde ich nur meinen Anteil am Eigenverbrauch umsatzsteuerlich berücksichtig um dem Finanzamt melden.
      Was halten Sie davon (ich hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt),
      Vielen Dank und
      Glück auf

  • @C.A.15.
    @C.A.15. ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, ich habe von meinem Finanzamt folgende schriftliche Stellungnahme zur Umsatzsteuerjahreserklärung erhalten: "Lediglich bei Kleinunternehmern, welche eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragt haben, muss jährlich eine Umsatzsteuererklärung trotz Kleinunternehmerregelung abgegeben werden. Wenn keine Umsatzsteueridentifikationsnummer vergeben wurde, entfällt die Pflicht eine Umsatzsteuererklärung einzureichen."
    Da ich einkommensteuerlich dank Ihrem tool mittels Einzelfallprüfung in der Liebhaberei geführt werde, habe ich nun meine PV-Anlage steuerlich komplett "von der Backe" - keine Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, keine USt-Jahreserklärung. Perfekt!

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Abend. Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr positives Feedback. Auch das Ergebnis Ihres Finanzamtes kann sich sehen lassen. Sehr gut. Viel Spaß mit der Anlage, ganz ohne Finanzamt 😉. StB Stefan Mücke

  • @n.c.5913
    @n.c.5913 ปีที่แล้ว

    Lieber Herr Mücke, vielen Dank für die tollen Beiträge. Es ist trotzdem nicht wirklich einfach als Laie -also für mich -
    alles zu verstehen und ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen? Ich habe in 2022 eine PV - Anlage u. einen Batterie-Speicher gekauft. Der Speicher + Wechselrichter sind dann auch im September 2022 geliefert worden. Hierzu habe ich Abschlagszahlungen geleistet. Die Module sind dieses Jahr im Januar erfolgt. Die Installation und Inbetriebnahme der Anlage erfolgen Anfang März d.J.. Meine Frage: von wem bekomme ich denn jetzt die gezahlte MwSt. in 2022 wieder? Wird diese mit der Schlussrechnung des Solateurs verrechnet oder muss/kann ich das über das FA machen??? Können Sie bitte mir auch mitteilen, wie das Formular für die Anmeldung der PV Anlage genau heißt??? Vielen Dank für die Mühe. Schönen Tag noch.

    • @jessy3185
      @jessy3185 ปีที่แล้ว

      Hallo
      Genauso sieht es bei uns auch aus. Würde mich auch auf eine Antwort von Herrn Mücke freuen.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag. Es ist davon auszugehen, dass die Umsatzsteuer in der Schlussrechnung vom Solarteur verrechnet wird. Es ist davon auszugehen, dass die Lieferung dem Nullsteuersatz unterliegt. StB Stefan Mücke

  • @JoergA74
    @JoergA74 ปีที่แล้ว

    Ich habe in 2021 einen Investionsabzugsbetrag geltend gemacht und möchte die Anlage in 2023 anschaffen. Mir ist noch nicht klar, wie ich damit umgehen soll. Ist das im Photovoltaik Wissen 2023 enthalten?

  • @channelpatrick
    @channelpatrick ปีที่แล้ว +6

    Vielen Dank für die Erklärung des steuerlichen Irrsinns.😉

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Morgen. immer wieder sehr gerne 😉. StB Stefan Mücke

  • @klaus.von.sun-villa
    @klaus.von.sun-villa ปีที่แล้ว

    Hallo, derzeit planen Freunde ein Photovoltaikanlage. Eine Komponente soll ein Hausteuerungssystem sein das den Eigenstromverbrauch optimieren kann. Es prüft den Stromertrag und der -bedarf und steuert dann einige Verbraucher bis zur Heizungssteuerung. Jetzt stellt sich die Frage ob dieses System auch mit den MwST-satz von 0% berechnet werden darf?

  • @joachimfischer2849
    @joachimfischer2849 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke,
    Danke für das Video. Ich habe auch bereits ihr Produkt „ Großes Steuerwissend für Photovoltaik „ erworben, habe aber noch immer Unsicherheiten durch die Umsatzsteuerneuregelung. Meine PV- Anlage wurde in 2022 bei einem Komplettanbieter bestellt die Dachmontage erfolgte in 2022, die elektrische Montage im Januar 2023, die Übergabe wird in Kürze erfolgen. Lt. Vertrag sagen die Zahlungsbedingungen, das 80% der Gesamtsumme bei Lieferung der Komponenten erfolgen, 20. % bei Übergabe und Inbetriebnahme, d.h. Ich habe bei 80% Umsatzsteuer bezahlt.
    Wenn der Anbieter die 80% als Teilzahlung einstuft, was wären dann die Möglichkeiten, um die Umsatzsteuer zurück zu erhalten? Kann und sollte ich dann auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
    Joachim Fischer
    Nachtrag
    Der Solateur hat sich mittlerweile schriftlich geäußert, er wird die geleistete Umsatzsteuer tatsächlich mit der Schlussrechnung zurück erstatten!😊

    • @nickigobel2485
      @nickigobel2485 ปีที่แล้ว

      Genau um diesen Fall handelt es sich auch bei mir. Wenn ich das Video richtig verstanden habe, dann muss der Anlagenverkäufer dies bei der Abschlussrechnung berücksichtigen so das nur noch ein geringer Schlussbestrag ohne MwSt fällig wäre.
      Die Frage wird eher sein, ob dies die Anlagenverkäufer so ohne weiteres mitmachen und da habe ich meine Zweifel.

  • @markusvanbyte6031
    @markusvanbyte6031 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für Ihre tollen Videos!
    Eine Frage: Gilt die einmonatige Anzeigepflicht der neuen Anlage gegenüber dem Finanzamt ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme durch den Solarteur oder ab dem Wechsel des Zählers durch den Netzbetreiber, also dem Zeitpunkt, ab dem tatsächlich mit Ertrag ins Netz eingespeist wird?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Abend. Wir vertreten die Auffassung, innerhalb eines Monats ab der Inbetriebnahme. StB Stefan Mücke

    • @markusvanbyte6031
      @markusvanbyte6031 ปีที่แล้ว

      @@SteuerberaterMuecke Danke für die schnelle Antwort. Dann warte ich mal Ihr Video über das Ausfüllen der Anträge nächste Woche ab

  • @m.w.
    @m.w. ปีที่แล้ว +5

    Ein Highlight bei 11:30 😅👍🌞
    Genau so isses. 🔝✔

    • @markusvanbyte6031
      @markusvanbyte6031 ปีที่แล้ว +3

      Das war tatsächlich ganz großes Kino. Ein echter Brüller!😄

  • @mboxbewegtbildberlin5142
    @mboxbewegtbildberlin5142 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, tolles Video - wie immer. Bitte machen Sie weiter so. Ich habe eine Frage zur Anzeigepflicht der Erwerbstätigkeit bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die als GbR investiert und betreibt. Es handelt sich bei 11 Eigentümern mit der Grenze von 15kW pro Eigentümer um eine begünstigte - steuerfreie Anlage. Lässt sich das auch so anmelden, es wäre sehr hilfreich eine Information dazu zu bekommen....

  • @RM-zi9up
    @RM-zi9up ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für die vielen hilfreichen Infos! Noch eine Frage zum Entnahmemodel. Habe ich es richtig verstanden, dass die PV Anlage - sofern das Finanzamt dem Antrag zustimmt - per Willenserklärung zu 100% in das Privatvermögen übergeht, aber nach wie vor ein Teil des Stroms an den Netzbetreiber verkauft werden kann? Muss das Verhältnis - Sie sprechen in Ihrem Video von 70/30 dann genau angegeben werden oder ist das im Prinzip egal, es muss nirgends stehen und man gibt einfach die vom Netzbetreiber erhaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt weiter? Sollte ich mit dem Versenden des Antrags noch warten oder sofort abschicken? Viele Grüße und vielen Dank!

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +4

      Guten Tag. Ihre Ausführungen sind zutreffend. Das Nutzungsverhältnis spielt keine Rolle und ist nur exemplarisch genannt. Sie können den Antrag auf verbindliche Auskunft aus dem Plattenbergmodell gerne direkt absenden. Wir freuen uns über Rückmeldungen (am liebsten mit positiver Antwort, aber auch Ablehnungen). Wir werden dazu bald wieder berichten. StB Stefan Mücke

  • @ZoltanUszta
    @ZoltanUszta ปีที่แล้ว +2

    Neue PV Anlage im 2023, 9,6KWp - automatisch Liebhaberei, dann muss ich nichts an die Finanzamt anmelden, verstehe ich es richtig? (Oder muss ich eine Liebhaberei aktiv anmelden)

    • @MB-jg9ro
      @MB-jg9ro ปีที่แล้ว +3

      Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man den Fragebogen ausfüllen, aber sonst nichts weiter (?). An Herrn Mücke: vielen Dank für Ihre informativen Videos!

    • @mv_90
      @mv_90 ปีที่แล้ว +3

      Würde mich auch interessieren. Meine Anlage mit 9,7kWp wurde letzte Woche in Betrieb genommen. Muss ich den Fragebogen ausfüllen oder nicht?

    • @WalterLohmuller
      @WalterLohmuller ปีที่แล้ว +2

      Hätte auch gerne eine Antwort auf diese Frage. Vielen Dank!

    • @mv_90
      @mv_90 ปีที่แล้ว +2

      Habe heute mit dem Finanzamt telefoniert. (Bayern) Sie wollen nur noch den Zusatzfragebogen (Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage), der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung braucht nicht ausgefüllt werden. Eine separate Steuernummer wird nicht erteilt. Liebhaberei gibt es nicht mehr und man ist unter 10kWp automatisch befreit. Man hat mit dem Finanzamt also quasi nichts mehr zu tun. :-)

  • @CarDetailerGermany
    @CarDetailerGermany ปีที่แล้ว

    Vielen Dank, Herr Mücke! Eine kurze Frage noch zu einer persönlichen Situation. Ich bin Betreiber einer PV-Anlage mit Regelbesteuerung. Nun wird die Anlage in 2023 erweitert. Wie verhält es sich hier? Vielen Dank!

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag. Für den Kauf der Komponenten wird bei einer begünstigen PV-Anlage der Nullsteuersatz zur Anwendung kommen.

  •  ปีที่แล้ว

    Wichtige Frage: bis 100kWp pro Steuerpflichtigen ist es Einkommensteuerfrei - - > Zahle ich dann bei 110 kWp auf alle Erlöse Einkommensteuer, oder nur prozentual auf die 10 kWp die ich über dem "Freibetrag" bin?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag. Bei Überschreitung der 100 kW-Grenze, dann entfällt die Steuerbefreiung insgesamt. Hier ist zu prüfen, ob Sie eine PV-Anlage "übertragen" können, um die 100 kW-Grenze einzuhalten. Aber Achtung. Ein normaler Verkauf einer Anlage ist dann noch ein steuerpflichtiger Vorgang. Erst danach rutschen die verbleibenden PV-Anlagen in die Steuerbefreiung. StB Stefan Mücke

  • @ralffritzen4854
    @ralffritzen4854 ปีที่แล้ว

    Guten Morgen Herr Mücke,
    vielen Dank für ihre Videos, die uns schon das eine oder andere erklärt haben. Kurz zu unserer Anlage, wir habe im
    Mai 2022 eine Photovoltaikanlage auf unser Haus gebaut.
    Um die 19 Prozent MwSt. wieder zu bekommen, haben wir auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und
    sind nun in der Regelbesteuerung (mit Folgen wie Umsatzsteuer auf unseren Eigenverbrauch zu zahlen).
    Dies könnten wir wahrscheinlich mit ihrem Plattenbergmodel umgehen (befassen wir uns später mit).
    Meine konkrete Frage ist: Können wir die Photovoltaikanlage in der Steuer 2023 für die Steuer 2022 linear abschreiben? Dürfen bzw. müssen wir die Anlage EÜR noch ausfüllen?
    Da wir ja nicht vom 0 Steuersatz profitieren.
    Vielen Dank im Vorraus.
    Ralf

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag und danke für Ihren Kommentar. Sie gehören zu den Verlierern der Reform. Nach dem Gesetz keine AfA, keine Sonder-AfA und keine Gewinnermittlung/EÜR mehr. Der Nullsteuersatz kommt zu spät. Mit dem Plattenbergmodell können wir den Nullsteuersatz nutzbar machen. Wegen der rückwirkenden Befreiung wollen wir eine gerichtliche Prüfung vornehmen lassen. StB Stefan Mücke

    • @ralffritzen4854
      @ralffritzen4854 ปีที่แล้ว

      @@SteuerberaterMuecke Vielen Dank für Ihre Antwort

  • @adventureandy453
    @adventureandy453 ปีที่แล้ว +1

    Das heißt ich muß mit einer 15 KWP Anlage. Anschaffung in 2023 .den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt melden.

  • @mcsun9128
    @mcsun9128 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, was ist nun eigentlich mit dem Investitionsabzugsbetrag bei steuerfreien Anlagen (aslo bis 30kwp). Lässt sich dieser in der Einkommensteuer 2022 bilden wenn meine PV-Anlage im Mai 2023 installiert wird?
    Danke und viele Grüße

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag, der IAB-Abzug ist in 2022 nicht möglich. Auch wenn wir die Auffassung vertreten, dass der Gesetzgeber hier schlampig gearbeitet hat und wertungswidersprüche aufgebaut hat. StB Stefan Mücke

  • @BL07
    @BL07 ปีที่แล้ว +1

    Hallo Hr. Mücke, können die Handwerkskosten bei einer Installation in 2022 von der Einkommenssteuer angerechnet werden? Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung wurde gewählt.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +2

      Guten Tag. Diese scheinbare ganz einfache Frage erfordert einen dreifachen Blick darauf. Wenn Sie Zugriff auf unser Steuerwissen 2023 haben, dann schauen Sie mal die Lektion 7 im Modul 2 an. Das werden wir bestimmt auch in einem TH-cam-Video darstellen. StB Stefan Mücke

  • @JS-yb6co
    @JS-yb6co ปีที่แล้ว +3

    Nur noch eine Frage: Wenn der Solateur die Anlage fertig gemeldet hat, ich aber noch auf den neuen Zähler warten muss (kann 1-2 Monate dauern) sollte ich dann jetzt die Anlage schon steuerlich Erfassen? Vielen Dank

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +1

      Guten Tag. Wenn die Lieferung der PV-Anlage dem Nullsteuersatz unterliegt (also in 2023 erfolgt), dann würde ich persönlich jetzt erst nochmals abwarten und die gesetzliche Pflicht ignorieren. Ich persönlich würde es so machen, einem Mandanten würde ich auf die gesetzliche Pflicht hinweisen. StB Stefan Mücke

    • @tommyt4173
      @tommyt4173 ปีที่แล้ว

      Wenn die Anlage fertig ist, sollte sie eingeschaltet werden. Der Zähler ist nicht notwendig.
      EEG-Clearingstelle hat dazu Infos.

    • @LittleSpot
      @LittleSpot ปีที่แล้ว

      Dazu würde ich mich auch belesen. Das man noch 2 Monate warten soll, nur weil der NB zu langsam ist, klingt komisch. Immerhin wäre er dann für 2 Monate fehlenden Ertrag verantwortlich

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +1

      Guten Tag. abwarten nur hinsichtlich einer Anmeldung oder Nicht Anmeldung beim Finanzamt. Natürlich einspeisen, sobald dies technisch / rechtlich möglich ist. unabhängig vom Finanzamt. StB Stefan Mücke

    • @thomasreiter2774
      @thomasreiter2774 ปีที่แล้ว

      Hallo!
      Unternehmer werde ich erst, wenn ich Strom verkaufe, also zwingend erst dann, wenn der Zählerwechsel erfolgt ist, da vorher die Anlage vom Installateur auf 0% Einspeisung gestellt werden muss und ich in diesem Zeitraum nur Eigenverbraucher bin. Meines Erachtens nach beginnt diese Monatsfrist erst dann, wenn der Zweirichtungszähler verbaut wurde und damit die "komplette Inbetriebnahme als Gewerbe" erfolgt ist. (Einspeisung auf 100% setzen lassen nicht vergessen ;) )

  • @marcustannebaum5509
    @marcustannebaum5509 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, unsre kleine Anlage auf dem Eigenheim ist am 9.1. 23 ans Netz gegangen. Ich habe für 2021 den Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht, aber noch keinen Bescheid erhalten. Hat ein Antrag auf Liebhaberei nun einen Einfluss darauf? (Eigentlich müsste ich ja eine Gewinnerzielungsabsicht haben, korrekt?) Daher sollte ich wohl eher den Fragebogen zu steuerlichen Erfassung ausfüllen? Gibt es dabei einen Fehler, den ich nicht machen sollte?
    Die Kleinunternehmerregelung (betreffend die Umsatzsteuer) darf ich ja trotzdem in Anspruch nehmen, wenn ich es richtig verstanden habe... Sie hat mit dem Investitionsabzugsbetrags aus 2021 nichts zu tun, richtig?

    • @dirkhermenau
      @dirkhermenau ปีที่แล้ว

      Den gleichen Fall habe ich auch. Vielleicht können Sie da nochmal kurz antworten. Danke

    • @sabrinas.594
      @sabrinas.594 ปีที่แล้ว

      Genau diese Situation interessiert mich auch. Es wäre nett, eine Antwort zu erhalten.

  • @ReinhardBlumel
    @ReinhardBlumel ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, danke für die für die tollen, verständlichen Erklärungen. Ich nehme demnächst eine PV in Betrieb (8,1kW) und habe deshalb mit meinem FA (Grimma/Sachsen) telefoniert. Die verzichten bereits auf die steuerliche Erfassung über das Elsterformular. Ich brauche nur den Antrag auf Vereinfachungsregelung, nach dem Zählerwechsel des Netzbetreibers, abzugeben.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag. Danke für Ihren Kommentar. Das Finanzamt Grimma ist wirklich lobenswert. Ich hatte gestern erst telefonischen Kontakt mit einer netten Bearbeiterin. So macht Steuern (fast) Spaß. StB Stefan Mücke

  • @MichaelEndl-d5b
    @MichaelEndl-d5b ปีที่แล้ว

    Vielen Dank für das interessante Video!
    Ich habe meine Anlage 2022 bauen lassen(2/3 Abschlagszahlungen wurden geleistet), INB geschieht diese Woche. Mein Solarteur möchte nun eine Beteiligung an der "Einsparung" der Steuer um damit den Mehraufwand der Buchhaltung zu kompensieren. Ich wäre dann vermutlich mit der Regelbesteuerung am besten dran?

  • @ersa04
    @ersa04 ปีที่แล้ว

    Wie immer sehr informativ, vielen Dank für die Mühe! 0:50, hier habe ich eine Frage zu meiner Anlag. Ich habe im Dez 2022 eine Rechnung für meine komplett-Anlage erhalten und auch bezahlt. Jedoch darf diese noch nicht in Betrieb genommen werden, da der Netzbetreiber (Avacon) noch nicht den neuen Zwei-Wege-Zähler montiert hat. Was muss ich tun, damit ich die USt zurück bekomme? Beste Grüße👋

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +1

      Guten Abend. Wurde die Anlage in 2022 fertiggestellt, unabhängig von der Inbetriebnahme? In diesem Fall bleibt nur der Weg über den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und der Vorsteuerabzug. Folge ist die Besteuerung des Strom Eigenverbrauchs für 5 Jahre. StB Stefan Mücke

    • @ersa04
      @ersa04 ปีที่แล้ว

      @@SteuerberaterMuecke Ganz lieben Dank! Das ist die Info die ich benötigt habe. Beste Grüße

  • @kurtschlagenhauf2058
    @kurtschlagenhauf2058 ปีที่แล้ว

    Danke Herr Mücke für die Infos zum Thema PV was auch bei uns im Herbst durch die Instalation der PV Anlage zum Thema werden wird.Hoffentlich sind unsere FA bis dahin auch im Thema sind.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Abend. Danke für Ihren Kommentar. Da bin ich sicher. Jetzt muss erstmal überall sortiert werden. StB Stefan Mücke

  • @Roscheee
    @Roscheee ปีที่แล้ว +2

    Danke für das tolle Video. Dennoch habe ich eine Frage. Soll ich bei Neuinstallation von einer PV Anlage in 2023 die

    • @andycool9066
      @andycool9066 ปีที่แล้ว

      Würde mich ebenfalls noch interessieren

  • @ThomasMeyer-c5p
    @ThomasMeyer-c5p ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für die wertvollen Infos in Ihren Videos. Aktuell interessiert mich besonders das Thema ESt.-Erklärung 2022, da ich eine PV-Anlage (11,52KWp) in 2022 angeschafft und in Betrieb genommen habe und dafür in 2021 einen IAB gebildet habe.
    Wann ist dazu mit weiteren Infos/Videos zu rechnen? Grüße aus dem sonnigen Weserbergland!

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag. Bitte schauen Sie hierzu einmal unser Video vom letzten Sonntag an th-cam.com/video/elPWVf0V6pYS/w-d-xo.htmltB Stefan Mücke

    • @ThomasMeyer-c5p
      @ThomasMeyer-c5p ปีที่แล้ว

      @@SteuerberaterMuecke Danke für den Hinweis. Das Video hatte ich mir auch bereits angesehen. Letztlich habe ich aber noch keine finale Antwort gefunden, ob ich jetzt für 2022 eine EÜR abgeben soll/muss oder ist z.B. die Sonder-AfA bereits "verfallen"? Grüße Thomas Meyer

  • @supfan7230
    @supfan7230 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke,
    Sie sind ja immer daran interessiert, wie die einzelnen FAs die Anmeldung so handhaben. Wir bekommen jetzt in ein paar Wochen unsere PV auf's Dach. Es werden erst einmal so um die 12 kWp + 5kWh Akku.
    Bei meinem zuständigen FA Ribnitz-Damgarten habe ich deshalb einfach per Mail mal angefragt, was ich beachten muss, wenn wir uns für die Kleinunternehmerregelung entscheiden. Wird, trotz Umsatzsteuerfreiheit eine Umsatzsteuerjahreserklärung erwartet? Und muss der nach AO geforderte Fragebogen zur steuerlichrn Erfassung über ELSTER ausgefüllt werden?
    Als Antwort erhielt ich zurück, dass ich weder irgendwelche Umsatzsteuererklärungen noch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und einreichen muss. Das FA nimmt sogar meine formlose Emailanfrage zum Anlass, die von mir in Zukunft gewählte Kleinunternehmerregelung in meine Akte einzutragen, sodass ich mich bei Inbetriebnahme dann gar nicht mehr melden müsste (was ich aber dann trotzdem nochmal formell machen werde)
    Hört sich doch erst mal alles easy an an der Küste 😊

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag. Ja super. Steuern ist Gemeinschaftssache und kann auch so funktionieren. Und das in MV - hier sind die Finanzämter auch oft "zurückhaltend". StB Stefan Mücke

  • @MichelleKerner1991
    @MichelleKerner1991 ปีที่แล้ว

    Was empfehlen Sie, wenn man die Einkommensteuererklärung für 2021 erst zukünftig abgibt und da noch einen IAB geltend machen möchte für eine 2023 oder 2024 zu installierende PV-Anlage?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +1

      Guten Abend. Ich persönlich würde in 2021 heute immer noch einen IAB abziehen. Eröffnungsphase und Gewinnerzielung vorausgesetzt. StB Stefan Mücke

    • @MichelleKerner1991
      @MichelleKerner1991 ปีที่แล้ว

      @@SteuerberaterMuecke Danke Ihnen!

  • @JB-cx3be
    @JB-cx3be ปีที่แล้ว

    Stand 08/23. Neue PV Anlage

  • @messebautw
    @messebautw ปีที่แล้ว

    Guten Tag Herr Mücke,
    Ich bin umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer und möchte eine PV-Anlage auf mein Dach des privat Haus ausbauen.Bin ich dann für die PV-Anlage zusätzlich Kleinunternehmer? Ich würde den Strom einspeisen und an die Mieter verkaufen. wäre ich in diesem Fall umsatzsteuerpflichtig? Vielen Dank

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag, die Unternehmereigenschaft ist immer allumfassend; nicht pro Tätigkeit. Die Frage ist offen, ob die Strom Lieferung eine Nebenleistung zum Vermietung ist (dann steuerfrei) oder eine eigenständige Leistung (dann steuerpflichtig). Sie könnten überlegen, ob die PV durch eine Ehegatten-GbR betrieben wird. Dann kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden. StB Stefan Mücke

  • @byLasko1
    @byLasko1 ปีที่แล้ว +3

    Hallo Herr Mücke,
    Hoffentlich hat dieser Steuer Irrsinn bald ein Ende

  • @fronsac2109
    @fronsac2109 ปีที่แล้ว

    1) wenn ich die Vorsteuer nicht zurück haben will, kann ich aber doch Kleinunternehmer bleiben oder? 2) wenn ich die Anlage in 2022 z.B. 2022 gekauft habe sie aber selbst montiere und erst 2023 in Betrieb nehme, was gilt dann?

    • @N.H.223
      @N.H.223 ปีที่แล้ว +1

      Hi Fronsac,
      klar kannst Du auch direkt von der Kleinunternehmerregel Gebrauch machen wenn Du ansonsten also anderweitig kein Unternehmer bist.
      Die Null-Umsatzsteuer gilt erst ab 01.01.2023 und damit ist die Lieferung bzw Leistungserbringung maßgebend. Da in deinem Fall die Komponenten in 2022 geliefert werden, bleibt es bei 19% Mehrwertsteuer.
      Liebe Grüße,
      Nob

  • @TI_NO
    @TI_NO ปีที่แล้ว +1

    Hallo Herr Mücke, danke für das Video. Jetzt ist es ein wenig klarer geworden. Danke das sie das Thema aufgegriffen haben.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Sobald sich die Verwaltung geäußert hat, werden wir in einem weiter Video #2 berichten. StB Stefan Mücke

  • @peterganghoff8080
    @peterganghoff8080 ปีที่แล้ว +2

    Guten Tag Herr Mücke,
    Vielen Dank für diesen tollen Beitrag, der wieder ein bisschen mehr Licht in den PV-Steuer-Dschungel bringt.
    Ich habe mir das Plattenbergmodell besorgt, da ich sehr wahrscheinlich zu den Verlierern der PV-Steueränderung gehören werde.
    In meinem speziellen Fall ist es so, dass die Anlage zu ca. 95% in 2022 fertiggestellt wurde: Es fehlt noch die Überprüfung eines spannungslosen Strings (einer von zwei Stromleitungen hat kein Potential) und die Verbindung dieses Strings mit dem Wechselrichter. Außerdem fehlt noch die Abnahme der gesamten Anlage, die Übergabe und Inbetriebnahme. Laut Kaufvertrag mit dem Solateur wurden drei Abschlagszahlungen (30%/60%/10%) vereinbart. Die Abschläge von 30% und 60% habe ich bereits in 2022 geleistet, inkl. MwSt. Leider hat der Solateur mir, entgegen der vertraglichen Vereinbarung, Ende 2022 eine Rechnung über die Gesamtanlage geschickt. Ich habe dieser Rechnung per Email widersprochen und auf die geleisteten Zahlung der Teilbeträge (30% und 60%) verwiesen. Meine Bitte, mir nach Abschluss des Projekts eine korrigierte Schlussrechnung mit Verrechnung der bereits geleisteten MwSt zu schicken, wurde vom Solatuer abgelehnt. Die Begründung: Der Geschäftsführer befürchetet einen Verstoß gegen das Umsatzsteuergesetz und hat diese Vorgehensweise an seine Kundenbetreuer herausgegeben. Ich stehe nun vor der Entscheidung, ob ich nachgebe und das Plattenbergmodell versuche oder ob ich einen Streit mit dem Solateur anzettele, in der Hoffnung, dass er sich doch noch auf die Schlussrechnung mit Verrechnung der MwSt erweichen lässt. Was würden Sie mir raten? Besten Dank vorab für Ihren Hinweis.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich empfehle Ihnen unbedingt das Video nächste Woche anzuschauen. Viele Betreiber stehen genau vor diesem Problem, wie Sie es beschrieben haben. Leider muss immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden. nächste Woche vorbeischauen 😊. StB Stefan Mücke

  • @itsmylife_5216
    @itsmylife_5216 ปีที่แล้ว +1

    Interessant wäre die Behandlung der Vorsteuer für Stromspeicher aus 22

  • @r.s.7202
    @r.s.7202 ปีที่แล้ว

    Hoffe ich habe es richtig verstanden. Ich habe genau 9,99 kwp auf dem Dach aus 2022, hier lediglich eine unschädliche Anzahlung geleistet. Der Rest, also Wechselrichter und Speicher folgt in den nächsten Wochen. Ist der einfachste Weg einfach die Liebhaberei, weil unter 10 kwp anmelden beim Finanzamt? Macht man das formlos oder gibt es bei Elster etwas passendes? Oder gar nicht melden weil keine Anzeigepflicht besteht, erst mit der Steuererklärung für 2023?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag. Ja perfekt. Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer. Anzeigepflicht würde ich persönlich per heute ignorieren und in den nächsten Wochen nochmals hier im Kanal vorbeischauen. Sobald was amtlich ist, werden wir informieren. StB Stefan Mücke

  • @alexe7907
    @alexe7907 ปีที่แล้ว

    Werde ich als Alt-Betreiber von Plattenberg Modell auch Gebrauch machen können um den Eigenverbrauch nicht mehr zu versteuern? Oder gib ich einfach keine EÜR und Ablage G ab, so wie im Video angesprochen und habe dann auch keine Versteuerung des Eigenverbrauch und Gewinns?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag. Die Frage ist, wann Sie die Anlage angeschafft haben. Viele zahlen leider heute noch Umsatzsteuer auf den Strom-Eigenverbrauch, obwohl die 5jährige Bindefrist oder die 60 Monate zur Vorsteuerberichtigung schon abgelaufen sind. StB Stefan Mücke

  • @C.A.15.
    @C.A.15. ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, wieder ein sehr informatives Video. Bin schon sehr gespannt auf das nächste Video!!!!! Gibt es eigentlich staatliche, gut funktionierende Kontrolleinrichtung, falls ein Solateur vergessen sollte, die USt aus Abschlagszahlungen sus 2022, die er sich vom Finanzamt ggf. erstatten lässt, dem Kunden weiterzugeben?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +2

      Guten Tag. Nein, das gibt es leider nicht. Hier bleibt nur der Zivilrechtsweg. Leider sind Sie dann zwei Rechtsgebieten konfrontiert. Das Steuerrecht, ob der Nullsteuersatz überhaupt nach steuerlicher Betrachtung anzuwenden ist. Das Zivilrecht, wenn der Solarteur sich weigert. Sehen Sie bitte hierzu unbedingt unser Video nächste Woche. Nachdem sich die Fälle häufen, überlegen wir die steuerrechtliche Prüfung anzubieten, was aber nur gegen Aufwand möglich ist, da jeder Einzelfall individuell zu betrachten und genau zu prüfen ist. StB Stefan Mücke

  • @AndreasBorner-ix2pl
    @AndreasBorner-ix2pl ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, herzlichen Dank für ihren Einsatz!
    Eine Frage: Da mein Steuerbescheid 2021 erst Ende Dezember 2022 kam und ich mich in der Zeit mit ihren Videos beschäftigt habe, habe ich Anfang Januar eine schlichte Änderung beantragt und einen IAB für 2021 gebildet. Reicht eine schlichte Änderung für sowas aus oder macht es Sinn, falls ich bis zur Monatsfrist keine Rückmeldung vom Finanzamt habe, einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen, um die Fristen zu wahren?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag, ein Antrag auf Änderung reicht normal aus, berechtigt allerdings nur punktuell. Ich würde Einspruch einlegen um die gesamte Festsetzung "auf zu machen". StB Stefan Mücke

    • @martin2368
      @martin2368 ปีที่แล้ว

      Ich würde es bei einem Antrag auf schlichte Änderung belassen, da im Rahmen des Einspruchsverfahrens das Finanzamt die Bildung des IAB von der Zustimmung zur Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks abhängig machen könnte (Verböserung).
      Diese ist im Rahmen der schlichten Änderung nicht zulässig.
      Früher war es erforderlich, dass das Finanzamt dem Antrag innerhalb der Monatsfrist abhilft. Dies ist entsprechend der aktuellen Rechtslage nicht mehr erforderlich.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      @@martin2368 guter Einwand und Hinweis 👍. StB Stefan Mücke

    • @martin2368
      @martin2368 ปีที่แล้ว

      @@SteuerberaterMuecke
      Habe ich selbst so gemacht.😁
      Danke für Ihre tollen Videos.
      Macht Spaß, Ihnen zuzuschauen.👍

    • @michaellausser
      @michaellausser ปีที่แล้ว

      Genau das habe ich auch gemacht. Also nachträglich während der Bearbeitung nach gemeldet. Die Anerkennung erfolgt aber mit Vorlaäufigkeitsvermerk hat mir das FA gesagt. Wie das ausgeht ist aktuell sehr zweifelhaft. Gibt es dazu bereits andere Erfahrungen?

  • @dessertrose76
    @dessertrose76 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für die vielen gut erklärten Videos. Leider konnte ich aus keinem Video entnehmen unter welchen Steuersatz meine Anlage fällt. Ich habe eine 18,4 kwp Anlage. Module wurden im März 2022 installiert und 80 % Abschlag gezahlt. Ende August wurden Speicher und Wechselrichter installiert und die restl. 20 % bezahlt. November kam der Solateur um die Anlage in Betrieb zu nehmen. Leider funktionierte das lt. Aussage des Elektromeisters nicht. Er wollte sich melden, was er nicht getan hat. Im Januar 2023 fragte ich nach und mir wurde mitgeteilt, dass die Anlage fertig sei und das auch dem Netzbetreiber gemeldet wurde. Allerdings erfolgte weder eine Übergabe der Anlage an mich noch habe ich ein Übergabeprotokoll unterschrieben oder die Daten für das Monitoring der Anlage erhalten. Zudem ist der zweite Wechselrichter noch nicht in Betrieb. Allerdings wurden bereits einige kw eingespeist. Ist dadurch die Inbetriebnahme im November 2022 erfolgt? Oder erfolgt diese erst, wenn die Anlage vollständig in Betrieb ist und ich die Abnahme unterschreibe? Macht es Sinn, jetzt noch die Regelbesteuerung für 2022 zu beantragen und dadurch die Steuer erstattet zu bekommen?
    VG

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag, durch die Inbetriebnahme erfolgt quasi eine konkludete Abnahme. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit über die Regelbesteuerung die Vorsteuer zu erhalten, dann besteht 5 jährige Bindefrist und grundsätzlich Besteuerung Strom Eigenverbrauch für diese Zeit. Sie können über die Voranmeldung die Vorsteuer geltend machen und könnten notfalls bei der Erklärung widerrufen. So haben Sie alle Möglichkeiten. StB Stefan Mücke

  • @Gecko4you
    @Gecko4you ปีที่แล้ว +1

    Guten Tag Herr Mücke, vielen Dank für die echt verständlichen Erklärungen.
    Eine Frag habe ich trotzdem: Bis dato, sagen Sie, dass man in der Jahressteuer-Erklärung die Umsätze als Kleinunternehmer in Zeile 239 eintragen müste. Dort steh aber als Hinweis, dass dies nur auszufüllen wäre bei über 22.000,- EUR. D. h. ja, dass ich als Solarbetreiber bei einer Einspeißung von 1.00,- EUR hier garnit's eintragen muß,oder?
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +2

      Guten Tag. Vielen dank für Ihren Kommentar. Ich vermute, dass Sie das Wort "nicht" überlesen haben? Die Werte dort sind nur auszufüllen, wenn nicht mehr als 22.000 Euro betragen hat. Schöne Grüße. StB Stefan Mücke

    • @franzs.908
      @franzs.908 ปีที่แล้ว

      Hallo Herr Geckeler, mir ist genau dasselbe passiert. Die Formulierung in dem Formular hat mich herausgefordert. VG

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      @@franzs.908 😊

    • @Gecko4you
      @Gecko4you ปีที่แล้ว

      Guten Tag Herr Mücke
      Ja genau so war es, habe ich überlesen. Danke für die Antwort!

  • @Benn711
    @Benn711 ปีที่แล้ว

    Ich plane dieses Jahr eine Anlage größer 30 kwp und möchte einen IAB in. 2022 bilden. Gibt es in den Kursen dazu ein Beispiel, ob es sich steuerlich rentiert?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag, danke für Ihren Kommentar. Wenn Sie sich im Spitzensteuersatzbereich befinden dann grundsätzliche Empfehlung. Gute Idee, wir können hier ein Berechnungsmodell entwickeln und in das eSteuerwissen Photovoltaik einstellen 👍. StB Stefan Mücke

  • @Digioso
    @Digioso ปีที่แล้ว

    Ich habe mir die Unterlagen zum Plattenbergmodell gekauft. In wie Weit darf ich diese denn mit meinem Steuerberater teilen? Es steht dort, dass ich sie nicht an dritte weitergeben darf, aber dann wieder, dass ich mit meinem Steuerberater darüber reden soll. Der muss dafür natürlich die Unterlagen kennen.
    Danke!

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag. Gerne besprechen Sie sich mit Ihren Steuerberater. Danke Ihnen. StB Stefan Mücke

    • @Digioso
      @Digioso ปีที่แล้ว

      @@SteuerberaterMuecke Vielen Dank!

  • @FrankWinkler-wi7oy
    @FrankWinkler-wi7oy ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für die immer aktuellen Info´s zum Thema Steuern und PV. Ich habe einer private Anlage auf dem Einfamilienhaus mit 9,7 kwp. .Sie ist am 10.01.23 fertig gestellt und In Betrieb genommen wurden. Laut Ihrer Anleitung habe ich 2021 einen IAB gebildet ,der aber etwas zu groß ist. In 2022 erfolgten 2 Abschlagszahlungen und der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, die Umsatzsteuer vom 1. Abschlag habe ich erhalten. Durch die Gesetzesänderung konnte ich die Fertigstellung auf den Januar verschieben. Ich habe dann erstmal im Dezember den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung zurück genommen und die Umsatzsteuer zurück gezahlt. Der IAB aus 2021 besteht aber noch. Kann ich diesen noch retten?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +1

      Guten Tag. Ist der IAB in 2021 schon abgezogen und liegt der Bescheid schon vor? Wir sehen den IAB in 2021 weiterhin positiv. Wenn dieser zu hoch ist, weil die AK niedriger ausgefallen sind, dann können Sie den IAB anpassen/reduzieren. Sobald eine Äußerung von der Verwaltung vorliegt werden wir berichten. StB Stefan Mücke

    • @FrankWinkler-wi7oy
      @FrankWinkler-wi7oy ปีที่แล้ว

      @@SteuerberaterMuecke Vielen Dank für die schnelle Antwort . Der Bescheid liegt vor, ist aber vorläufig Prüfung . Bis wann kann ich zwischen Kleinunternehmer und Unternehmer entscheiden ? Ich bin ja aktuell als Kleinunternehmer eingestuft , da müsste ich ja den IAB auf jeden Fall zurück zahlen und als Unternehmer muss ich dann 5 Jahre Umsatzsteuer zahlen oder Ihr Plattenbergmodell nutzen.

  • @JS-yb6co
    @JS-yb6co ปีที่แล้ว +1

    Wow vielen vielen Dank für dieses tolle Video.
    LG Stefan

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Morgen. Vielen Dank für Ihren positiven Kommentar. StB Stefan Mücke

  • @Hessijames79
    @Hessijames79 ปีที่แล้ว

    Schön erklärt und nette Seitenhiebe. Zu meinem Glück fehlt mir jetzt nur noch ein aktualisiertes Video zum Fragebogen.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +2

      Guten Abend. Sobald die Positionierung der Finanzverwaltung vorliegt werden wir berichten. StB Stefan Mücke

  • @oliverklein6765
    @oliverklein6765 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke,
    ich habe immer noch die Möglichkeit einen IAB in 21 zu bilden. Die Anlage wird im Februar 23 geliefert.
    Bilden oder nicht?
    Für einen Rat wäre ich dankbar.
    VG

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag, trotz bestehenden Anerkennungsrisikos und zinsrisiko würde ich persönlich eine IAB in 2021 abziehen, wenn das Jahr 2021 noch offen ist. StB Stefan Mücke

  • @martinbachle635
    @martinbachle635 ปีที่แล้ว

    der trockene Kommentar ab Min 11 ist für einen StB einfach sensationell !!!!!!!!!!!!

  • @Feylo21
    @Feylo21 ปีที่แล้ว

    Also bei Inbetriebnahme der Anlage in 2023 bin ich jetzt automatisch Kleinunternehmer? Das heißt ich kann für 2022 in der Steuererklärung auch keinen IAB geltend machen, richtig?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag, ein Zusammenhang zwischen IAB und Kleinunternehmer gibt es nicht. Ein IAB in 2022 soll aber ausscheiden. Das Gesetz ist hier leider nicht sauber - aber das Ergebnis wird so sein. Wenn die Anlage in 2023 geleifert wird, dann wird grundsätzlich nicht mehr auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet (damit entfällt dann auch die Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs). StB Stefan Mücke

  • @brawo1082
    @brawo1082 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, die MA der Finanzämter kennen sich wohl selbst nicht aus. So hatte ich vor einigen Tagen wegen der noch fehlenden Endabrechnung meines Netzbetreibers für 2022 telefonisch Kontakt zum Finanzamt wegen Fristverlängerung zur Abgabe der Voranmeldung 4/2022. Dabei habe ich bzgl. der zukünftigen Umsatzsteuererklärung gefragt, da ich seit 1.1.23 die Kleinunternehmerregelung beantragt habe. Der für die Umsatzsteuer zuständige nette Herr erklärte mir, dass ich zukünftig keinerlei Erklärungen mehr abgeben müsste. Der für die Voranmeldungen zuständige Kollege dagegen behauptete, dass ich weiterhin die Jahresumsatzsteuererklärung abgeben müsste???!!! Ich sitz es mal aus u. lass mich überraschen.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Danke für Ihren Kommentar. Die Situation ist leider für die Finanzämter und die Kollegen unbefriedigend. Erst wenn Informationen aus der höheren Etage vorliegen, wird es in der Praxis klarer. StB Stefan Mücke

  •  ปีที่แล้ว

    Was passiert wenn ich privat eine

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag, die Lieferung unterliegt in diesem Fall NICHT dem Nullsteuersatz. Der Nullsteuersatz setzt die Lieferung an "den Betreiber" voraus. StB Stefan Mücke

    •  ปีที่แล้ว

      @@SteuerberaterMueckeich meinte nicht dass man sie direkt weiter verkauft. Sondern was passiert Wenn ich aber die Anlage 1 Jahr betreibe und dann privat verkaufen

  • @sk5184
    @sk5184 ปีที่แล้ว +1

    Sie wollten doch noch etwas dazu sagen, von wem ich die in 2022 bezahlte Umsatzsteuer in der Abschlagszahlung wieder bekomme. Oder habe ich das im Video überhört?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +1

      Guten Tag, Danke für Ihren Hinweis. Wenn die Lieferung der Anlage dem Nullsteuersatz unterliegt (also in 2023 erfolgt), dann bekommen Sie bei gesetzlicher, vertraglicher oder freiwilliger Preisanpassung die Umsatzsteuer bei der Schlussrechnung vom Solarteur angerechnet. Wenn die Lieferung in 2022 anzunehmen ist, dann bleibt nur die Möglichkeit über die Regelbesteuerung und dem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. StB Stefan Mücke

    • @sk5184
      @sk5184 ปีที่แล้ว

      @@SteuerberaterMuecke Das ist genau das schwierige: Wann unterliegt die Anlage dem Nullsteuersatz? Wer entscheidet das? Teilweise Lieferung in 2022 und Teilinbetriebnahme und Schlussarbeiten und Schlussrechnung in 2023. Was gilt jetzt? Wer entscheidet das?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +1

      Die Frage ist leider immer nur im Einzelfall zu entscheiden und auch nicht immer frei von Zweifeln. Sie können mal in unsere FAQs schauen (zum Begriff der Lieferung). Außerdem werden wir die nächste Woche ein echt spannendes Video hierzu veröffentlichen, genau zu dem Fall Teilabnahmen und Teilrechnungen vs. unschädlicher Abschlagszahlungen. StB Stefan Mücke

    • @sk5184
      @sk5184 ปีที่แล้ว +1

      @@SteuerberaterMuecke Vielen Dank für Ihre Antworten. Letzte wichtige Frage: WER entscheidet darüber, ob akzeptiert wird, dass MEIN Fall zum Nullsteuersatz möglich ist? Wo muss ich nachfragen, damit ich weiß ob Regelbesteuerung oder KUR? Das wäre noch sehr hilfreich. Danke schon mal

    • @WRHSF
      @WRHSF ปีที่แล้ว

      @@sk5184 naja, eigentlich klar, oder? Du wirst es nicht sein, also kann es ja nur das FA sein. Und wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, Kannst du klagen und dann entscheiden es letztlich die Gerichte.

  • @santaclaus1291
    @santaclaus1291 ปีที่แล้ว

    Schön auf den Punkt gebracht. Handheber vs. Fachleute. Wenn ich die ganze 9KWP Anlage (WR+Akku) in 2022 komplett im Voraus bezahlt habe und erst 2023 etwas geliefert wird, sollte der Händler die MwSt nicht zurück erstatten? Die Leistung wird ja erst 2023 erbracht. 🤷‍♂️

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Danke für Ihren Kommentar. 😊. Die Anlage bzw die Lieferung wird dem Nullsteuersatz unterliegen. interessant ist noch die Frage, ob eine Preisanpassungpflicht besteht. StB Stefan Mücke

  • @florianhattel420
    @florianhattel420 ปีที่แล้ว

    Also ich verstehe irgendwie gar nichts mehr. Ich habe eine 9,92 kWp Anlage in 10/2019 in Betrieb genommen. Ich zahle inzwischen keine Einkommenssteuer mehr. Aber was ist nun mit der Umsatzsteuer bezüglich Eigenverbrauch und Einspeisevergütung?
    Eigenverbrauch werde ich wohl nach den 6 Jahren (Wechsel zum Kleinunternehmer) nicht mehr zahlen müssen. Aber auf die Einspeisevergütung schon, oder dann auch nicht mehr?

    • @N.H.223
      @N.H.223 ปีที่แล้ว +1

      Hallo Florian,
      wenn Du nach der 5jährigen Bindungsfrist vom Regelunternehmer zur Kleinunternehmerregelung wechselst ist die Umsatzsteuer komplett hinfällig. Du solltest dann nur direkt bei Abgabe der Mitteilung ans Finanzamt betreffend dem Wechsel zur Kleinunternehmerregelung dies auch deinem Netzbetreiber mitteilen, denn dann wird dir dieser die Einspeisevergütung netto ohne UST erstatten. Dann bist Du komplett raus aus der Nummer 😊
      LG, Nob

    • @florianhattel420
      @florianhattel420 ปีที่แล้ว

      @@N.H.223 nach dem letzten Video dachte ich es hieß, das man zur Sicherheit noch ein Sicherheitsjahr einbauen sollte. Also dann 6 Jahre. Aber herzlichen Dank für die Info.

    • @N.H.223
      @N.H.223 ปีที่แล้ว +1

      @@florianhattel420 : Ja, genau mit 6 Jahren bist auf alle Fälle auf der sicheren Seite 😉Jederzeit gerne 😊

    • @annakern9013
      @annakern9013 ปีที่แล้ว

      Guten Morgen. Ich habe dann auch eine Frage. Muss man dann keine EüR und Anlage G bei der Einkommen Steuer angeben? Wenn Mann das vom Netzbetreiber Netto bekommt dann muss man ja die Steuer nicht weiter leiten ( da Netto) und keine Steuer auf Eigenverbrauch. Das verstehe ich. Aber bei der Einkommen Steuer? Garn nicht mehr angeben? Da kein Unternehmen? Ich hoffe hab jetzt nicht alle verwirrt. Aber es ist kompliziert. Würde mich freuen um eine Antwort. Danke

    • @N.H.223
      @N.H.223 ปีที่แล้ว

      @@annakern9013
      Guten Morgen Anna,
      Einkommensteuerlich kann man von Anfang an die Liebhaberei erklären, sprich wenn man generell keinen Totalgewinn erzielen wird, was aktuell (bei kleinen, privaten PV-Anlagen) wohl die Regel sein dürfte muss man dann auch keinerlei Angaben bei der Einkommensteuer abgeben.
      Dann kann natürlich auch kein IAB, keine Abschreibungen, etc geltend gemacht werden.
      Meine PV wurde mitte 2022 fertiggestellt und habe mich auch von Anfang an für die Liebhaberei entschieden. Umsatzsteuerlich bin ich die 5 bzw 6 Jahre Regelunternehmer 😉 solange muss man die Umsatzsteuer der Einspeisevergütung sowie die Umsatzsteuer auf den Selbstverbrauch abführen. Wenn man dann später Kleinunternehmer ist, meldet man dies dem Netzbetreiber und erhält nur Nettovergütungen muss also keine UST mehr abführen und auch der Eigenverbrauch ist dann Umsatzsteuerlich hinfällig.
      Lg, Nob

  • @eddiel9173
    @eddiel9173 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, habe eine Antwort von Finanzamt Brandenburg zum "Antrag auf verbindliche Auskunft erhalten"! Anschaffung Inbetriebnahme der PV-Anlage 11,6kWp am 24.08.2022. Liebhaberei wurde auf Einzel Prüfung gewährleistet! Habe eine unverbindliche Rechtsauffassung per Brief bekommen! Laut FA bin ich wegen Vorsteuererstattung von 4k€ Unternehmer ! FA empfiehlt mir auf Regelbesteuerung zu verzichten und bereits von FA gezahlte Vorsteuer zurückzuerstatten, danach bin ich von der Ust auf Eigenverbrauch befreit! Also nichts Neues! Fakt ist im Brief steht "Eine Entnahme zu einem Wert 0€ ist nicht zulässig! Jetzt habe ich 2 Wochen zeit mich zu entscheiden, Rückwirkend Verzicht auf Kleinunternehmer zurückzunehmen und Vorsteuer zurückzahlen oder so lassen wie es ist! Wie soll ich reagieren?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +1

      Guten Abend. Bitte schauen Sie das Video am. kommenden Sonntag an. Die Frist von 14 Tagen kann ich nicht nachvollziehen. StB Stefan Mücke

    • @eddiel9173
      @eddiel9173 ปีที่แล้ว

      @@SteuerberaterMuecke ich schicke Ihnen das Schreiben per Mail zu!

  • @busakrobat8623
    @busakrobat8623 ปีที่แล้ว

    Puhh doch wieder alles komplizierter als gedacht ich dachte ich komme jetzt mit meiner 30 kwp Anlage automatisch in die Liebhaberei.
    Ich hoffe meine Steuerberaterin kennt sich damit aus ist für sie ja dann auch alles neu. Meine 30 kwp Anlage in Eigenbau ca. 25000€ Eigenverbrauch von produzierten 30000 kWh im Jahr ca. 5000 kwh .
    Gibt es da ne Chance auf Liebhaberei?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +1

      Guten Abend. Die Einnahmen sind bei einer begünstigten Anlage steuerfrei. offen ist derzeit die (unnötige) Anzeigepflicht. StB Stefan Mücke

    • @busakrobat8623
      @busakrobat8623 ปีที่แล้ว

      @@SteuerberaterMuecke danke für die schnelle Antwort.