Steuern sparen beim Aktienhandel: Mit Freibetrag und Steuererklärung Kapitalerträge zurückholen

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  • เผยแพร่เมื่อ 28 พ.ค. 2024
  • Steuern sparen beim Aktienhandel: Mit Freibetrag und Steuererklärung Kapitalerträge zurückholen
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    00:31 Kapitalerträge versteuern
    01:59 Geld zurückholen mit dem Sparerpauschbetrag
    04:11 Geld zurückholen mit der Steuererklärung
    05:16 Steuern sparen: Extra-Tipp
    05:52 Steuerlast senken durch gezielte Aktienverkäufe
    08:25 Mehr Infos rund um den Aktienhandel
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ความคิดเห็น • 70

  • @khm9497
    @khm9497 3 ปีที่แล้ว +1

    Gut und verständlich erklärt :)

  • @mickmack6226
    @mickmack6226 3 ปีที่แล้ว +4

    Wie funktioniert der Verlustvortrag ins nächste Sreuerjahr?

  • @Niphates
    @Niphates 3 ปีที่แล้ว +1

    Hallo, muss man (und wenn ja, wo) nicht automatisch eingezogene Kirchensteuer wie z.B. im Falle ausländischer Aktien irgendwo angeben/nachzahlen?

  • @markus007.
    @markus007. 3 ปีที่แล้ว

    Danke Markus

  • @stregha1952
    @stregha1952 ปีที่แล้ว +1

    Eune Darstellung zur Verlustbescheinigung wäre super, damit man gezielter agieren kann. Danke.

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  ปีที่แล้ว

      Danke für das Feedback, darum werden wir uns in einem unserer nächsten Videos kümmern👍

  • @rl9113
    @rl9113 3 ปีที่แล้ว +1

    Video hat sehr geholfen. Danke Markus!

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  3 ปีที่แล้ว

      Hallo und vielen Dank für die tolle Rückmeldung, sehr gerne 😊

  • @marinarussina4394
    @marinarussina4394 3 ปีที่แล้ว +2

    Die genaue Erklärung mit der Steuererklärung ist Gold wert! Vielen herzlichen Dank! 🙏

  • @user-jc7cx7gm5m
    @user-jc7cx7gm5m 9 หลายเดือนก่อน

    Ich finde die Erkläungen im Video "Steuern sparen beim Aktienhandel" sehr aufschlußreich. Eine Frage habe ich zu der Gewinn- Verlustrechnung. Spielt das Kaufdatum und das Verkaufsdatum keine Rolle? Muss beides auch an einem Tag durchgeführt werden? oder welches Zeitfenster gibt es?

  • @820lukas
    @820lukas 3 ปีที่แล้ว +1

    Leider stimmt der letzte Teil aus meiner Sicht so nicht. Die Verrechnung von Verlusten aus ETF-Verkäufen mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen ist laut §20 (6) EStG nicht ausgeschlossen!

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  3 ปีที่แล้ว +1

      Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar! Schauen Sie nochmal in das Video ab Minute 8:00 rein, da weisen wir genau auf den von Ihnen genannten Punkt hin: Aktiengewinne können nur mit Aktienverlusten verrechnet werden 🙂

    • @820lukas
      @820lukas 3 ปีที่แล้ว +2

      @@finanzennet-ratgeber Genau, deswegen mein Kommentar, weil das leider falsch ist, Aktiengewinne können sehr wohl mit ETF-Verlusten verrechnet werden 😅

    • @griseldis-yi6ox
      @griseldis-yi6ox 2 ปีที่แล้ว

      @@820lukas Leider nein.

  • @trx38
    @trx38 2 ปีที่แล้ว

    Ich habe mehrere Aktien X im Depot, die -10% stehen. Ich verkaufe die Aktien, kaufe sie im selben Moment/ am selben Tag wieder ein und kann diesen Verlust beim Verkauf verrechnen mit Gewinnen anderer Aktien?
    Muss ich darüber hinaus etwas machen oder geschieht das automatisch bei meinem Broker, in dem Fall Scalable Capital und Baader Bank?
    Muss ich was beantragen?

  • @mayerstefan3775
    @mayerstefan3775 3 ปีที่แล้ว +1

    Habe einen Verlust bei wirecard gemacht. Kann aber die Aktie nicht mehr los werden im Depot. Wie soll ich dann den Verlust anrechnen lassen. Und die Verlustbescheinigung kann ich schlecht oder auch gar nicht beantragen ,weil es eine online Broker ist. Etoro oder geht das da irgendwie?

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  3 ปีที่แล้ว +1

      Hallo und vielen Dank für Ihre Frage 🙂 Leider können wir individuelle "Probleme" nur schwer beurteilen und auch nur schwer einen konkreten Ratschlag geben. Es sollte allerdings immer möglich sein, Wertpapiere zu verkaufen, mit einem Online-Broker hat dies jedenfalls nichts zu tun. Ich hoffe, Sie können das Problem lösen?! Über ein Update dazu würde ich mich sehr freuen, das Problem ist mir so nämlich noch nicht bekannt. Vielen Dank und alles Gute!

  • @renefricke7149
    @renefricke7149 3 ปีที่แล้ว +1

    Hallo. Die Videos sieht Gut gemacht. Eine Frage zu dem Thema. Kann ich Aktienverluste mit Gewinne aus Festgeldern verrechnet bezogen auf den Freibetrag? Dieser wird durch die Festgeldanlage bereits überschritten. VG

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  3 ปีที่แล้ว +1

      Hallo Herr Fricke, vielen Dank für die positive Kritik 😊 Zu Ihrer Frage: Nein, leider können Sie Verluste aus dem Verkauf von Aktien nicht mit andersartigen Kapitalerträgen wie Guthabenzinsen verrechnen. Sie können Verluste aus dem Verkauf von Aktien nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien ausgleichen.

    • @renefricke7149
      @renefricke7149 3 ปีที่แล้ว

      @@finanzennet-ratgeber Vielen Dank für die schnelle Antwort.

  • @florianbeyer2571
    @florianbeyer2571 ปีที่แล้ว +1

    Ich habe einen recht hohen Betrag in meinem Verlustverrechnungstopf.
    Kann ich nun meinen jährlichen Pauschbetrag nicht mehr nutzen bevor ich den Topf erstmal wieder aufgebraucht habe?
    Oder gibt es hier auch Möglichkeiten ?

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  ปีที่แล้ว

      Hallo Florian, was genau meinst du mit "Verlustverrechnungstopf"?
      Generell gilt: Der Pauschbetrag gilt für jedes Kalenderjahr und beträgt seit diesem Jahr 1.000 Euro pro Person bzw. 2.000 Euro für Paare. Letztlich musst du nur deine Erträge durch Rendite/Zinsen/Dividenden/etc. mit evtl. entstandenen Verlusten in der gleichen Assetklasse gegenrechnen, und davon dann den Pauschbetrag abziehen. Daraus ergibt sich der zu versteuernde Betrag.

  • @OMo-vn7fl
    @OMo-vn7fl 2 ปีที่แล้ว

    Wird der übrige Sparerpauschbetrag der noch nicht in Anspruch genommen wurde mit den ausländischen Kapitalerträgen die ich erkläre automatisch verrechnet oder muss ich da was angeben?

    • @griseldis-yi6ox
      @griseldis-yi6ox 2 ปีที่แล้ว

      Bitte alles über den steuerlichen Umgang mit Quellensteuertöpfen lesen. Hier auf YT gibt es dazu gute Videos.

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  2 ปีที่แล้ว

      Vielen Dank für Ihre Frage, darauf werden wir in unseren kommenden Videos achten!

  • @KeKe_23
    @KeKe_23 3 ปีที่แล้ว +2

    Ich hätte mir ein zwei Beispiele mit einer Jahresübersicht von einem Broker gewünscht

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  3 ปีที่แล้ว +2

      Hallo und besten Dank für diesen Hinweis! Wir werden bei weiteren Videos zum Thema Steuer Ihren Wunsch im Hinterkopf behalten ;-)

  • @ChrisonTour
    @ChrisonTour 2 ปีที่แล้ว

    Besten dank für das video. Kurze Frage: Wenn ich Aktie A zu erst verkaufe mit 100% gewinn und danach Aktie W verkaufe mit 99,80% Verlust (welche ist das wohl? ^^), wird die Bank dann nachträglich die ~26% Kapitalertragssteuer von Aktie A wieder zurück erstatten wenn man davon ausgeht dass der kein Freibetrag mehr übrig ist? Oder hätte ich dafür zuerst Aktie W mit dem Verlust verkaufen sollen damit es verrechnet wird?

    • @griseldis-yi6ox
      @griseldis-yi6ox 2 ปีที่แล้ว

      Bin mir nicht 100% sicher, aber ich denke, das ist egal. Läuft ja alles automatisch. Bank wird verrechnen und dir wegen der Änderung Auszug schicken.

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  2 ปีที่แล้ว

      Danke für diese Frage, das behalten wir in jedem Fall im Blick!

  • @Rado_TV
    @Rado_TV 2 ปีที่แล้ว +1

    Ist das nicht so wenn der freistellungsauftrag überschritten ist erfolgt automatischer Abzug von den Broker das heißt in Steuererklärung muss man nichts eintragen. Stimmts???

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  2 ปีที่แล้ว

      Danke für dieses Feedback, das behalten wir in jedem Fall im Blick!

  • @marcelopdemom8535
    @marcelopdemom8535 3 ปีที่แล้ว +1

    Ich habe meinen Freistellungsauftrag vergessen und möchte die Steuern aus den Aktienverkäufen zurückholen, diese liegen bei ca. 233€ (Kapi-Steuer + Soli) laut meines letzten Verkaufes. Benötige ich zwingend die Steuerbescheinigung meiner Depot Bank um eine Steuererklärung abzugeben?

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  3 ปีที่แล้ว +2

      Hallo Herr Opdemon, vielen Dank für Ihre Frage! Seit 2017 gibt es für die Steuererklärung eine sogenannte Belegvorhaltepflicht, Bürger sind also nur noch in Ausnahmefällen verpflichtet, Nachweise beizulegen. Folglich können Sie Ihre Steuererklärung zunächst einreichen ohne eine Steuerbescheinigung Ihrer Depotbank. Halten Sie diese aber bereit, Ihr Finanzamt kann einen solchen Nachweis nämlich jederzeit nachträglich noch anfordern - im Zweifelsfall sogar 10 Jahre lang. Wichtig: Ihr Freibetrag darf noch nicht durch andere Kapitalerträge voll ausgeschöpft sein 😉

  • @Polizeitrommler
    @Polizeitrommler 3 ปีที่แล้ว

    Is schon etwas schwierig... Muss ich als verheirateter meine Frau in meinem Portfolio mit angeben, od ist sie direkt mit enthalten,sodass der Freibetrag dann automatisch doppelt so hoch ist?

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  3 ปีที่แล้ว +3

      Vielen Dank für Ihre Frage, Herr Heinrich! Zusammen veranlagte Ehepaare verfügen gemeinsam über ein Freistellungsvolumen von 1.602 Euro. Wie Sie dieses verwalten bzw. aufteilen, liegt in Ihrem Ermessen. In der Regel ist die Zusammenveranlagung steuerlich günstiger.
      Entscheiden Sie sich dennoch für eine Einzelveranlagung, dann werden Ihnen und Ihrer Frau die für Ledige üblichen Freibeträge, Pauschbeträge usw. gewährt. Schöpft einer von Ihnen seine Freibeträge nicht aus, kann der andere den nicht ausgeschöpften Teil dann nicht beanspruchen. Hilft Ihnen diese Antwort? Es wäre schön :-)

  • @adnan-hz7ed
    @adnan-hz7ed 3 ปีที่แล้ว +1

    Die NV-Bescheinigung bedeutet definitiv dass ich keinerlei Steuern zahlen muss auch wenn ich den Betrag deutlich überschreiten? Haben Sie eine Quelle zu dieser Information da ich gelesen habe wenn man den Betrag durch Gewinne überschreitet zahlt man steuern ab der Überschreitung.
    Ich habe dieses Jahr 20.000 bereits realisiert und würde wenn ich tatsächlich mit einer NV Bescheinigung keine Steuern zahle im nächsten Jahr dann einfach weniger arbeiten und weitere 60.000 auszahlen

    • @kaylan.t
      @kaylan.t 3 ปีที่แล้ว +2

      Der steuerliche Grundfreibetrag für 2020 liegt für Alleinstehende bei 9.408€. Wenn deine GESAMTEN Einkünfte aus dem Jahr (hierzu zählen beispielsweise Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aber selbstverständlich auch Einkünfte aus Kapitalvermögen) den Grundfreibetrag nicht übersteigen, kannst du mit einer NV-Bescheinigung vermeiden, dass du Kapitalertragssteuer zahlst, auch wenn die Einkünfte aus dem Kapitalvermögen den Sparerpauschbetrag von 801€ übersteigen. Kurzum: Deine Angaben von 20.000€ übersteigen den Grundfreibetrag, also zahlst du Steuern für alles darüber (exklusive Sparerpauschbetrag). Grüße

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  2 ปีที่แล้ว

      Vielen Dank für Ihre Frage! Mehr Infos zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber: www.finanzen.net/ratgeber/steuererklaerung.

  • @rollgabel
    @rollgabel 3 ปีที่แล้ว +1

    Wie viele Jahre kann man Aktiengewinne gegen Verluste gegenrechnen und macht das die Depotbank automatisch?

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  3 ปีที่แล้ว

      Vielen Dank für Ihre Frage! Das kommt darauf an, ob Sie Ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Haben Sie das nicht gemacht, dann müssen Sie selbst Gewinne und Verluste in Ihrer Steuererklärung gegenrechnen. Wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, dann müssen Sie Ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen?! Melden Sie sich gerne jederzeit wieder.

  • @maurice4728
    @maurice4728 3 ปีที่แล้ว +1

    Hallo! Finde Ihr Video gut. Ich habe trotzdem eine Frage. Habe einen Gewinn 659, - Eur und Verlust 113,- Eur gemacht. Hatte vor dem Aktienverkauf den Freistellungsauftrag aber nur auf 551,- Euro gestellt. Nach dem Verkauf aber auf 680,- hochgesetzt. Nun hat mir Broker mitgeteilt dass er nur 19,60 Euro versteuert hat und mir 5 Euro aufs Konto zurück überwiesen hat. Die Rechnung stimmt doch nicht oder?. Nach meiner Rechnung sind doch 143,- Abgeltungssteuer zuviel bezahlt worden, oder? Danke für die Antwort! Beste Grüße

    • @griseldis-yi6ox
      @griseldis-yi6ox 2 ปีที่แล้ว

      Du hast doch eine Abrechnung von deiner Depotbank bekommen. Gewinne und Verluste werden dort automatisch verrechnet. Wenn auf dem Auszug steht, dass die Bank von 19,60 Euro zu versteuernden Kapitalerträgen die volle Abgeltungssteuer in Höhe von 5,1548 Euro ans Finanzamt überwiesen hat und sie dir diese jetzt wieder gutschreibt, dann ist doch alles gut. Was nicht auf deinen Kontoauszügen steht, hat die Depotbank auch nicht überwiesen. Geht doch alles rasend schnell und automatisch durch Computer, ohne Menschen. Deswegen auch fast nie Fehler.

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  2 ปีที่แล้ว

      Mehr zum Thema können Sie auch in unserem Ratgeber lesen: www.finanzen.net/ratgeber/wertpapiere/aktien-kaufen

  • @niki-sp9oj
    @niki-sp9oj 3 ปีที่แล้ว

    Hallo,
    ich hätte noch 2 Fragen:
    1: kann man denn ETF Verluste mit ETF Gewinnen ausgleichen
    und 2.:Kann man das auch an einem Tag die Aktien kaufen und wieder verkaufen? Oder stellt das Finanzamt dann Fragen?
    würde mich sehr über eine Antwort freuen

    • @griseldis-yi6ox
      @griseldis-yi6ox 2 ปีที่แล้ว

      1) ja
      2) ja. Nicht, solange du das nicht zur Regel machst.

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  2 ปีที่แล้ว

      Mehr zum Aktienkauf lesen Sie in unserem Ratgeber: www.finanzen.net/ratgeber/wertpapiere/aktien-kaufen

  • @je9685
    @je9685 3 ปีที่แล้ว +2

    Muss ich eine KAP ausfüllen, wenn meine Gewinne nicht über dem Steuerpauschbetrag liegen ?

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  3 ปีที่แล้ว +3

      Hallo und vielen Dank für Ihre Frage! Nein, in der Regel müssen Sie das nicht. Es sei denn, Sie haben - wie bereits im Video erwähnt - vergessen, Ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Und es gibt einige Ausnahmen: Sie müssen die Anlage KAP ausfüllen, wenn Sie zum Beispiel ...
      ... Kapitalerträge auf ausländischen Konten oder Depots erzielt haben,
      ... Zinsen auf Steuererstattungen vom Finanzamt erhalten haben,
      ... Zinsen aus Privatdarlehen erhalten haben.
      Unsere Empfehlung: Reichen Sie die Anlage KAP auch ein, wenn Sie Gewinne und Verluste auf mehreren Depots miteinander verrechnen wollen. Manchmal kann es sich lohnen, die Anlage KAP mit sämtlichen Kapitalerträgen freiwillig auszufüllen, Stichwort "Günstigerprüfung". Fällt diese Prüfung positiv für Sie aus, liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz also unter 25 Prozent, dann erstattet das Finanzamt zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer zurück.

    • @lejejzerman
      @lejejzerman 3 ปีที่แล้ว

      @@finanzennet-ratgeber Hallo, ich hätte noch eine Frage. das verwirrt mich, dass man "in der Regel" keine KAP Anlage einreichen muss. letztes Jahr habe ich insgesamt ca. 450 € (P2P-Zinsen+Dividende) erzielt. Es wurden keine Steuern abgeführt (da überall Freistellungsantrag eingereicht wurde). Muss ich die KAP-Anlage ausfüllen ? und unter "in Anspruch genommener Sparerpauschbetrag 801", meine ca. 450€ angeben ? Danke vorab. Sehr gutes Video übrigens.

    • @griseldis-yi6ox
      @griseldis-yi6ox 2 ปีที่แล้ว

      @@lejejzerman Nein. Wenn das jeder mit Gewinnen unter dem Sparerpauschbetrag machen würde, würden die sich im Finanzamt aufhängen.

  • @karstenweke4123
    @karstenweke4123 3 ปีที่แล้ว

    Kinder dürfen 450 € Kapitalerträge in Verbindung mit der NV Bescheinigung haben, sonst fallen Sie aus der Familienversicherung raus. Kommt der Sparerpauschbetrag von 801 € noch obendrauf oder ist der mit drin?

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  2 ปีที่แล้ว

      Mehr zum Thema können Sie auch in unserem Ratgeber lesen: www.finanzen.net/ratgeber/steuererklaerung

  • @pinxpinxpin
    @pinxpinxpin 3 ปีที่แล้ว +1

    was ist mit den Dividenden?

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  3 ปีที่แล้ว +2

      Hallo und herzlichen Dank für Ihre Frage! Die Ausführungen in diesem Video beziehen sich auf sämtliche Kapitalerträge, also auf Kursgewinne, Zinsen und auch auf Dividenden.

    • @pinxpinxpin
      @pinxpinxpin 3 ปีที่แล้ว +1

      @@finanzennet-ratgeber Kann man also realisierte Verluste mit Aktienverkäufe gegen Dividenden verrechnen? Dachte genau das geht nicht, sondern nur gegen Gewinne durch Aktienverkäufe.

    • @weijay19
      @weijay19 3 ปีที่แล้ว

      Gute Frage!

    • @griseldis-yi6ox
      @griseldis-yi6ox 2 ปีที่แล้ว

      @@pinxpinxpin Nein. Verluste aus Aktienverkäufen kann man nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen. Eventuelle Restverluste kann man aber ins nächste Jahr im Verlusttopf mitnehmen.

  • @insakolby
    @insakolby 3 ปีที่แล้ว +1

    Soweit ich weiß muss man bis 9.696€ keine Steuererklärung machen, weil das der jährliche Grundfreibetrag ist. Aber im Aktiendepot kann man ja kur 801€ als Freibetrag angeben.
    Wie soll das gehen?

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  3 ปีที่แล้ว

      Hallo und vielen Dank für die Frage! Den Grundfreibetrag (2021 bei 9.744 Euro) bekommt jeder, der eine Steuererklärung abgibt. Das Finanzamt zieht diesen im Steuerbescheid automatisch von den Einkünften ab. Bis zu dessen Höhe wird keine Einkommensteuer fällig. Folglich muss alles, was unterhalb dieses Freibetrags verdient wird, nicht versteuert werden - unabhängig davon, wie viel ein Steuerzahler insgesamt verdient.
      Kapitalerträge, also beispielsweise Zinsen und Dividenden, sind von diesem Grundfreibetrag zu unterscheiden, denn Kapitalerträge sind grundsätzlich steuerpflichtig. Sie können aber einen Teil der Steuern auf die Kapitalerträge vermeiden, indem Sie Ihrem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilen und den Sparer-Pauschbetrag (in Höhe von 801 Euro) ausnutzen.
      Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen und Sie bleiben uns als Abonnent erhalten 😃

    • @insakolby
      @insakolby 3 ปีที่แล้ว

      @@finanzennet-ratgeber Soweit ich weiß stimmt das eben nicht:
      "Liegt Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag von derzeit 9.168,00 Euro (bzw. 18.336,00 Euro bei Ehegatten) können Sie auf Antrag von der Einkommensteuererklärung und damit auch von der Abgeltungsteuer befreit werden."
      D.h. ich könnte die 9.696€ pro Jahr durch Aktien verdienen und müsste keine Steuern dafür zahlen.

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  3 ปีที่แล้ว

      @@insakolby Haben Sie sonst kein Einkommen? Lohn, Gehalt?

    • @insakolby
      @insakolby 3 ปีที่แล้ว

      @@finanzennet-ratgeber nein bin Studentin

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  3 ปีที่แล้ว +2

      @@insakolby Dann gibt es weitere Möglichkeiten 😉
      Wenn Ihre Gesamteinkünfte aus Arbeitslohn, Rente, Kapitalerträgen usw. in einem Jahr niedrig genug sind, müssen Sie darauf keine Steuern zahlen. Sollte Ihre Bank dennoch Abgeltungsteuer ans Finanzamt abgeführt haben, dann machen Sie eine Steuererklärung und erhalten das Geld zurück
      Oder Sie besorgen sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Damit bestätigt Ihnen das Finanzamt, dass bei Ihnen voraussichtlich keine Einkommensteuer entstehen wird. Legen Sie die NV-Bescheinigung Ihrer Bank vor, damit diese keine Abgeltungsteuer auf Ihre Kapitalerträge ans Finanzamt abführt. So bekommen Sie Ihre Kapitalgewinne voll ausbezahlt und können diese direkt wieder anlegen. Wichtig: Sie sind trotzdem dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
      Sind so alle Ihre Fragen beantwortet? Ich möchte es doch hoffen 😃

  • @markus6366
    @markus6366 3 ปีที่แล้ว

    Heißt das ich kann als Minijobber theoretisch 1Milliarde mit aktien verdienen und muss mit der NV keine Steuern zahlen?

    • @griseldis-yi6ox
      @griseldis-yi6ox 2 ปีที่แล้ว

      Was hast du denn geraucht?

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  2 ปีที่แล้ว

      Mehr zum Thema Steuern lesen Sie in unserem Ratgeber: www.finanzen.net/ratgeber/steuererklaerung

  • @MauriceRaguse
    @MauriceRaguse 11 หลายเดือนก่อน

    sind jetzt 1000 Euro (nicht mehr 801) ... sonst gutes Video danke!

    • @finanzennet-ratgeber
      @finanzennet-ratgeber  11 หลายเดือนก่อน +1

      Danke für den Hinweis - das ist natürlich absolut korrekt 🙂. Zum Zeitpunkt der Aufzeichnung dieses Videos im Jahr 2021 waren es noch 801,- €.

  • @giovannicudaminuta3969
    @giovannicudaminuta3969 3 ปีที่แล้ว +3

    Komplizierter geht es kaum. lol