....abgesehen von den Pflichtangaben zur Person und Wohnsitz....Niemals...!!!!!!. ...mit Polizeibeamten auch nur eine Silbe sprechen....als Beschuldigter auch keiner Vorladung folgen, welches eh nur ein anderes Wort für Einladung ist.....einfach abwarten und wenn was kommen sollte, Einspruch einlegen und dann zum Anwalt.
Der Like Nummer 42 ist von mir!
interessant....
@@D.rinne01 Suche nach 42 und es wird wirklich interessant…
....abgesehen von den Pflichtangaben zur Person und Wohnsitz....Niemals...!!!!!!. ...mit Polizeibeamten auch nur eine Silbe sprechen....als Beschuldigter auch keiner Vorladung folgen, welches eh nur ein anderes Wort für Einladung ist.....einfach abwarten und wenn was kommen sollte, Einspruch einlegen und dann zum Anwalt.
Wer ist denn so dumm und sagt etwas zur Sache?