Was nütz die Höhe der Rente,die Bezugsdauer ist viel entscheidender.Ich bin Schiffbauer und jedes Jahr, welches man länger arbeitet ruiniert die Gesundheit.Deshalb so früh wie möglich damit aufhören.
Wenn die angesprochene Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor einer Rente für besonders langjährig Versicherte auf die Insolvenz des Arbeitgebers zurückzuführen ist, zählt diese Arbeitslosigkeit auch für die Wartezeit bei einer Rente für besonders langjährig Versicherte mit.
Wie immer Top erklärt. Da ich 1960 geboren bin sollte ich Flix mal einen Termin bei der Rentenversicherung Versicherung machen. Oder wäre es besser zu einem externen Rentenberater gehen?
Super erklärt, ich bin kurz vor dem 63stigsten und habe die 45 Beitragsjahre als "besonders langjährig versicherter" voll. Wenn ich jetzt die Zeit bis 64 + 2 Monaten mit ALG 1 überbrücke, Komme ich in die Abschlagsfreie Rente. Müsste halt nen weg finden wie ich ohne 12 Wochen Sperre beim Arbeitsamt ALG 1 bekomme, oder in den sauren Apfel beißen mit Sperre.
@@sovd-sh-sozialrecht Möglichkeit 1. Aufhebungsvertrag mit Abfindung aushandeln und vom Arbeitgeber eine Bescheinigung: wegen Gesundheitlicher Probleme ausgeschieden. Ich glaube aber kaum das der Rententräger oder AG solch einen Vorschlag unterbreiten, denen geht's darum so lange wie möglich Arbeiten.
Hallo Christian, ich bin November 1967 geboren . 01.08.1985 angefangen Rentenbeiträge zu bezahlen. Durchgehend gearbeitet, die 45 Versicherung Jahre würde ich mit 63 j. Erreichen . Als besonders Langjähriger versicherte muß ich normal bis 65 J. arbeiten .Kann ich nach 45 Dienst Jahren aufhören zuarbeiten und die letzten 24 Monate bis ich 65 bin von arbeiteitslosen Geld beziehen .Damit ich keine Abschläge habe . Ich bedanke mich voraus.
Theoretisch ist das möglich. Sie müssen aber aufpassen, dass Sie bei der Arbeitsagentur keine Sperre erhalten. Außerdem müssen Sie sich während des Bezugs von Arbeitslosengeld um Jobs bemühen. Sonst kann das Geld auch gestrichen werden.
Ist jetzt nur ein Gedankenspiel, aber ein Bekannter geht demnächst mit 63 und x Monaten Abschlagsfrei in Rente. Wäre es nicht schlauer für Ihn. Er würde gekündigt werden zu dem Tag an dem Er auch in Rente gehen könnte. Da sein ALG 1 höher als die Rente wäre, und ja noch 80% eingezahlt werden. Offiziell würde Er dann mit 65 xx Monaten in Rente. Somit wäre die Rente ja höher, als wenn Er mit 63 in Rente gegangen wäre ?
Super erklärt, nur eins fehlt mir noch: Was ist mit den Leuten die 45 Jahre voll haben und dazu noch eine Schwerbehinderung von 50° haben? Dürfen die dann auch nur zwei Jahre früher in Rente oder wird die Schwerbehinderung auch noch angerechnet? Also 4 Jahre ohne Abzug früher in Rente?
Hallo Jörg, lesen Sie dazu am besten diesen Beitrag auf unserem Blog: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-jahren-und-schwerbehindert-bringt-das-was
Was ist wenn ich vom Arbeitgeber entlassen werde, weil die Firma vielleicht keinen Aufträge mehr hat. Verlängern dann die letzten zwei Jahre auch nicht die Wartezeit
@@helmutdreblow2817 Nicht bei der 45-jährigen Wartezeit. Zumindest nicht in den letzten 24 Monaten vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Bei der 35-jährigen Wartezeit zählt es mit.
Wieder super erklärt, Danke. ich werde auf jedenfall diese 2 Jahre Arbeitslosigkeit nutzen da ich bis dahin schon 47 Jahre immer gearbeitet habe. :-) bisschen Sorgen macht mir nur, ob sie mich dann von einer Schulung zur nächsten schicken ? :-)
@@xevo250 das kannst aber schnell vergessen, bei uns Nürnberger Land da schickens dich von einen Lehrgang zum anderen und viele viele Bewerbungen schreiben, obs Sinn macht is zu bezweifeln.
@@netterfranke43 Na dann machst du das Spiel eben mit. Und wenn es zu einer Vorstellung kommt musst du sagen das du gesundheitlich Probleme hast und schon des öfteren krank warst.
Mein Mann ist nach 47 Jahren Arbeit arbeitslos geworden. Er hatte mit dem Sachbearbeiter des Arbeitsamtes gesprochen, dass er 1,5 Jahre später in Rente ohne Abzüge gehen würde und eigentlich nur diese Zeit überbrücken müsste. Er hat keine Lehrgänge gemacht und auch keinen Vorschlag für einen Arbeitsplatz bekommen. Hängt vielleicht ein wenig mit dem Sachbearbeiter zusammen.
@@piah.3670Nach meiner Erfahrung mit der Bundes Agentur für Arbeit ist vieles Abhängig von der Person die die Sache bearbeitet und deren Einstellung, ob man Ihnen Sympathisch ist usw. Leider. Ich habe in einer Behörde nur Ärger gehabt bis hin zum Wiederspruchverfahren. weil die Dame nicht mal meine Fragen verstanden hat/wollte die relevant waren. Nach meinem Umzug in eine andere zuständige Kommune gleicher Vorgang selbe Fragen andere Person und schon gab's gar keine Probleme mehr, plus den Satz "ich verstehe gar nicht warum die Behörde dort so ein Theater gemacht haben, der Fall ist eindeutig und meine Fragen waren Verständlich". Es hat nix gefehlt und ich hätte nix besser machen können. Und solche Erfahrungen habe ich mehrfach gemacht auch in einem Bereich wo gerade da empathische Menschen sitzen sollten, nämlich da wo die Schwerkranken und Behinderten betreut werden um wieder in Arbeit zu kommen. Das da ggf. Kunden kommen könnten die auch geistige Behinderungen mit Verständigung Probleme haben könnten, sollte gerade dort nicht zu Problemen führen. Das ist einfach nur Schade
Hallo, alles super erklärt, hätte mal eine Frage, Arbeitslos 1 , danach 2 Jahre Maßnahmen gemacht, werden auch Renten Beiträge bezahlt??? Danke in Voraus
Waren die Maßnahmen im Rahmen von "Hartz IV"? Dann werden zwar keine Beiträge gezahlt, die Phase zählt aber als Anrechnungszeit für bestimmte Wartezeiten.
@@sovd-sh-sozialrecht damals gab es harz 4 noch nicht, genau weis ich es nicht, ob Arbeitslose Geld, oder Hilfe, aber scheinbar wird nicht mitgerechnet. Danke für die schnelle Antwort 👍🏻
Erst einmal superlieben Dank für die super Erklärung .... aber ich muss jetzt nochmal nachfragen... in meinem Fall ich bin 1966 geboren. Per 31.12.2022 habe ich bereits 442 Monate Beitragszeit und 23 Monate Anrechnungzeit erwirtschaftet (lt. Rentenauskunft), sprich ich habe von 540 Monaten schon 465 Monate erreicht. Wenn ich jetzt hingehe und sage mir fehlen noch 75 Monate, in diesem Falle 6 Jahre und 3 Monate (wenn ich durch arbeite), dann hätte ich meine 45 Jahre am 01.04.2029 durch...richtig? Mein regulärer Rentenbeginn wäre aber 01.10.2031. Könnte ich dann in diesem Fall ein Jahr oder auch länger vorher arbeitslos werden?
Die Videos sind sehr hilfreich. Ich war im Krankenstand, bin anschließend ins ALG1 geraten. Mir fehlen noch 8 Monate auf die 45AJ. Kann ich diese jetzt noch mit einem Minijob erreichen? Danke für die Antwort 💖
Danke. Noch eine Frage. Das ALG1 geht bis 20.1.25. Die AR beginnt ab 1.4.26 .....2 Jahre vorher bin ich aber in der Arbeitslosigkeit noch, ist das für mich nachteilig? Ab 1.4.24 bis 1.4.26 sind die 2 Jahre. Womit überbrücke ich die 1,5 Jahre? Da muß ich doch arbeiten. 🤷
Also nun muss ich auch mal fragen🤭wenn 2023 in Altersteilzeit Aktive-25-Passive bis 2027 dann1.03.27 in Rente mit 45erfüllten Jahren ohne Abschlag ? Regelsltersgrenze 1.3.29 🤷♀️
Das hängt von Ihrem Jahrgang ab. Hier finden Sie die dazu passenden Tabellen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Hallo, wie aktuell ist dieses Video? Hat der Gesetzgeber nicht die Arbeitslosigkeit vor der Rente rausgekommen, wenn, dann nur anerkannt bei Firmen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe?
Wird ja alles im Video erklärt - und es ist alles noch aktuell. Natürlich bekommen Sie ALG I, wenn Sie Anspruch haben. Aber wenn es sich um die letzten 24 Monate vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte handelt, zählen diese Monate nicht zur 45-jährigen Wartezeit.
Hallo, ich werde bereits mit 62 die 45 Jahre vollbekommen (arbeite ununterbrochen seit meinem 17 Lebensjahr) . Habe ich auch dann Anspruch auf ALG I wenn ich mit 56 Jahren eine Vorruhestandsregelung bis einschl. 63 mit dem jetzigen Arbeitgeber unterschreibe? Oder muss ich mit ALG I-Sperrzeiten in diesem Fall rechnen? Oder bin ich dann doch vom ALG I ganz ausgeschlossen wg. der Vorruhestandsregelung? Danke für ein Antwort vorab!
Wie im Video erklärt: Die Wartezeit hast Du dann "im Sack". Abschlagsfrei in Rente geht es aber erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. In diesem Beitrag findest Du dazu eine Tabelle: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
@@sovd-sh-sozialrecht Bei der Fragestellung geht es meines Erachtens nicht um die Wartezeit, sondern darum, dass bei einer Vorruhestandregelung (Entlassungsentschädigung) das Alg I bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist ruht.
@@sovd-sh-sozialrecht Ok , wenn man 11 Monate vorhin arbeitslos wird, das Zähl nicht zu 45 Jahren Rente. Zählt das wenn man 11 Monate Krank wird zu 45 Jahren Rente
@@sovd-sh-sozialrecht ich kann in voll Rente gehen 01.12.24.aber hab 46 Jahre lang gearbeitet bin 63 Jahre alt ..kann ich jetzt gehen in Rente ohne Abschläge?
Grüß dich, hätte dazu eine Frage, wie sieht es mit einer längeren Krankschreibung (1-1½ Jahren) vor erreichen der 45 Jahre aus? Hat das die gleiche Auswirkung wie eine Arbeitslosigkeit?
@@franzdreier1961 Ich verstehe die Antwort nicht. Die Krankschreibung nach Abzug der Lohnfortzahlung wird als Anrechnungszeit auf die Wartezeit angerechnet!!! Das ist ein Vorteil!
@@michaelkopietz5921 Achso, sorry, da hab ich es falsch verstanden, dachte es wäre das gleiche wie eine Arbeitslosigkeit. Habs wirklich falsch verstanden 🤦♂️
Eure Videos sind immer sehr gut und verständlich, so auch dieses. Danke!
Recht herzlichen Dank. Wieder einmal verständlich erklärt 👍
Vielen Dank für Ihre wertvolle Informationen!
Danke für die glasklare Erklärung 😀👍
Super erklärt!! Dankeschön
Was nütz die Höhe der Rente,die Bezugsdauer ist viel entscheidender.Ich bin Schiffbauer und jedes Jahr, welches man länger arbeitet ruiniert die Gesundheit.Deshalb so früh wie möglich damit aufhören.
Vielen Dank, das war sehr aufschlussreich
Super danke 👍🌞
Wenn die angesprochene Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor einer Rente für besonders langjährig Versicherte auf die Insolvenz des Arbeitgebers zurückzuführen ist, zählt diese Arbeitslosigkeit auch für die Wartezeit bei einer Rente für besonders langjährig Versicherte mit.
Richtig, diese Ausnahme gibt es.
Dankeschön 🤗👍👍👍.
Wie immer Top erklärt. Da ich 1960 geboren bin sollte ich Flix mal einen Termin bei der Rentenversicherung Versicherung machen. Oder wäre es besser zu einem externen Rentenberater gehen?
Bei den meisten Fragen ist die kostenlose Beratung bei der DRV absolut ausreichend.
Super erklärt
Lieben Dank
Super erklärt, ich bin kurz vor dem 63stigsten und habe die 45 Beitragsjahre als "besonders langjährig versicherter" voll.
Wenn ich jetzt die Zeit bis 64 + 2 Monaten mit ALG 1 überbrücke,
Komme ich in die Abschlagsfreie Rente.
Müsste halt nen weg finden wie ich ohne 12 Wochen Sperre beim Arbeitsamt ALG 1 bekomme, oder in den sauren Apfel beißen mit Sperre.
Da gibt es Möglichkeiten. Am besten vorher noch einmal beraten lassen.
@@sovd-sh-sozialrecht
Möglichkeit 1.
Aufhebungsvertrag mit Abfindung aushandeln und vom Arbeitgeber
eine Bescheinigung: wegen Gesundheitlicher Probleme ausgeschieden.
Ich glaube aber kaum das der Rententräger oder AG solch einen Vorschlag unterbreiten, denen geht's darum so lange wie möglich Arbeiten.
Hallo Christian, ich bin November 1967 geboren .
01.08.1985 angefangen Rentenbeiträge zu bezahlen.
Durchgehend gearbeitet, die 45 Versicherung Jahre würde ich mit 63 j. Erreichen .
Als besonders Langjähriger versicherte muß ich normal bis 65 J. arbeiten .Kann ich nach 45 Dienst Jahren aufhören zuarbeiten und die letzten 24 Monate bis ich 65 bin von arbeiteitslosen Geld beziehen .Damit ich keine Abschläge habe . Ich bedanke mich voraus.
Theoretisch ist das möglich. Sie müssen aber aufpassen, dass Sie bei der Arbeitsagentur keine Sperre erhalten. Außerdem müssen Sie sich während des Bezugs von Arbeitslosengeld um Jobs bemühen. Sonst kann das Geld auch gestrichen werden.
Ist jetzt nur ein Gedankenspiel, aber ein Bekannter geht demnächst mit 63 und x Monaten Abschlagsfrei in Rente. Wäre es nicht schlauer für Ihn. Er würde gekündigt werden zu dem Tag an dem Er auch in Rente gehen könnte. Da sein ALG 1 höher als die Rente wäre, und ja noch 80% eingezahlt werden. Offiziell würde Er dann mit 65 xx Monaten in Rente. Somit wäre die Rente ja höher, als wenn Er mit 63 in Rente gegangen wäre ?
Na klar, das wäre rein finanziell betrachtet eine mögliche Lösung.
Das Grundgesetz ist 45 Jahre wann kann ich in Rente gehen wenn ich 45 Jahre Gearbeitet habe und bin aber 1964 Geboren und habe sie dann voll
Super erklärt, nur eins fehlt mir noch: Was ist mit den Leuten die 45 Jahre voll haben und dazu noch eine Schwerbehinderung von 50° haben? Dürfen die dann auch nur zwei Jahre früher in Rente oder wird die Schwerbehinderung auch noch angerechnet? Also 4 Jahre ohne Abzug früher in Rente?
Hallo Jörg, lesen Sie dazu am besten diesen Beitrag auf unserem Blog: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-jahren-und-schwerbehindert-bringt-das-was
Was ist wenn ich vom Arbeitgeber entlassen werde, weil die Firma vielleicht keinen Aufträge mehr hat. Verlängern dann die letzten zwei Jahre auch nicht die Wartezeit
Nein, nur bei vollständiger Insolvenz der Firma.
@@sovd-sh-sozialrecht danke für die rasche Antwort
Wie ist das wenn man Krankheitsbedingt mit knapp 63. entlassen wird, wird das Arbeitslosengeld dann auf die Wartezeit angerechnet.
@@helmutdreblow2817 Nicht bei der 45-jährigen Wartezeit. Zumindest nicht in den letzten 24 Monaten vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Bei der 35-jährigen Wartezeit zählt es mit.
Wieder super erklärt, Danke. ich werde auf jedenfall diese 2 Jahre Arbeitslosigkeit nutzen da ich bis dahin schon 47 Jahre immer gearbeitet habe. :-) bisschen Sorgen macht mir nur, ob sie mich dann von einer Schulung zur nächsten schicken ? :-)
Du bist doch schon über 60.
Da macht das keinen Sinn.
Wenn du nicht gerade ein begehrter Handwerker bist stellt dich eh niemand ein.
@@xevo250 das kannst aber schnell vergessen, bei uns Nürnberger Land da schickens dich von einen Lehrgang zum anderen und viele viele Bewerbungen schreiben, obs Sinn macht is zu bezweifeln.
@@netterfranke43
Na dann machst du das Spiel eben mit.
Und wenn es zu einer Vorstellung kommt musst du sagen das du gesundheitlich Probleme hast und schon des öfteren krank warst.
Mein Mann ist nach 47 Jahren Arbeit arbeitslos geworden. Er hatte mit dem Sachbearbeiter des Arbeitsamtes gesprochen, dass er 1,5 Jahre später in Rente ohne Abzüge gehen würde und eigentlich nur diese Zeit überbrücken müsste. Er hat keine Lehrgänge gemacht und auch keinen Vorschlag für einen Arbeitsplatz bekommen. Hängt vielleicht ein wenig mit dem Sachbearbeiter zusammen.
@@piah.3670Nach meiner Erfahrung mit der Bundes Agentur für Arbeit ist vieles Abhängig von der Person die die Sache bearbeitet und deren Einstellung, ob man Ihnen Sympathisch ist usw. Leider. Ich habe in einer Behörde nur Ärger gehabt bis hin zum Wiederspruchverfahren.
weil die Dame nicht mal meine Fragen verstanden hat/wollte die relevant waren. Nach meinem Umzug in eine andere zuständige Kommune gleicher Vorgang selbe Fragen andere Person und schon gab's gar keine Probleme mehr, plus den Satz "ich verstehe gar nicht warum die Behörde dort so ein Theater gemacht haben, der Fall ist eindeutig und meine Fragen waren Verständlich". Es hat nix gefehlt und ich hätte nix besser machen können.
Und solche Erfahrungen habe ich mehrfach gemacht auch in einem Bereich wo gerade da empathische Menschen sitzen sollten, nämlich da wo die Schwerkranken und Behinderten betreut werden um wieder in Arbeit zu kommen. Das da ggf. Kunden kommen könnten die auch geistige Behinderungen mit Verständigung Probleme haben könnten, sollte gerade dort nicht zu Problemen führen. Das ist einfach nur Schade
Hallo, alles super erklärt, hätte mal eine Frage, Arbeitslos 1 , danach 2 Jahre Maßnahmen gemacht, werden auch Renten Beiträge bezahlt??? Danke in Voraus
Waren die Maßnahmen im Rahmen von "Hartz IV"? Dann werden zwar keine Beiträge gezahlt, die Phase zählt aber als Anrechnungszeit für bestimmte Wartezeiten.
@@sovd-sh-sozialrecht damals gab es harz 4 noch nicht, genau weis ich es nicht, ob Arbeitslose Geld, oder Hilfe, aber scheinbar wird nicht mitgerechnet. Danke für die schnelle Antwort 👍🏻
Erst einmal superlieben Dank für die super Erklärung .... aber ich muss jetzt nochmal nachfragen... in meinem Fall ich bin 1966 geboren. Per 31.12.2022 habe ich bereits 442 Monate Beitragszeit und 23 Monate Anrechnungzeit erwirtschaftet (lt. Rentenauskunft), sprich ich habe von 540 Monaten schon 465 Monate erreicht. Wenn ich jetzt hingehe und sage mir fehlen noch 75 Monate, in diesem Falle 6 Jahre und 3 Monate (wenn ich durch arbeite), dann hätte ich meine 45 Jahre am 01.04.2029 durch...richtig? Mein regulärer Rentenbeginn wäre aber 01.10.2031. Könnte ich dann in diesem Fall ein Jahr oder auch länger vorher arbeitslos werden?
Natürlich. Sobald die 45 Jahre voll sind, kann Ihnen das niemand mehr nehmen.
Die Videos sind sehr hilfreich.
Ich war im Krankenstand, bin anschließend ins ALG1 geraten. Mir fehlen noch 8 Monate auf die 45AJ. Kann ich diese jetzt noch mit einem Minijob erreichen?
Danke für die Antwort 💖
Ja, aber Sie dürfen sich nicht von der Rentenbeitragspflicht befreien lassen.
Danke. Noch eine Frage. Das ALG1 geht bis 20.1.25. Die AR beginnt ab 1.4.26 .....2 Jahre vorher bin ich aber in der Arbeitslosigkeit noch, ist das für mich nachteilig? Ab 1.4.24 bis 1.4.26 sind die 2 Jahre.
Womit überbrücke ich die 1,5 Jahre? Da muß ich doch arbeiten. 🤷
Also nun muss ich auch mal fragen🤭wenn 2023 in Altersteilzeit Aktive-25-Passive bis 2027 dann1.03.27 in Rente mit 45erfüllten Jahren ohne Abschlag ? Regelsltersgrenze 1.3.29 🤷♀️
Das hängt von Ihrem Jahrgang ab. Hier finden Sie die dazu passenden Tabellen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Hallo,
wie aktuell ist dieses Video?
Hat der Gesetzgeber nicht die Arbeitslosigkeit vor der Rente rausgekommen, wenn, dann nur anerkannt bei Firmen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe?
Wird ja alles im Video erklärt - und es ist alles noch aktuell. Natürlich bekommen Sie ALG I, wenn Sie Anspruch haben. Aber wenn es sich um die letzten 24 Monate vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte handelt, zählen diese Monate nicht zur 45-jährigen Wartezeit.
Hallo, ich werde bereits mit 62 die 45 Jahre vollbekommen (arbeite ununterbrochen seit meinem 17 Lebensjahr) . Habe ich auch dann Anspruch auf ALG I wenn ich mit 56 Jahren eine Vorruhestandsregelung bis einschl. 63 mit dem jetzigen Arbeitgeber unterschreibe? Oder muss ich mit ALG I-Sperrzeiten in diesem Fall rechnen? Oder bin ich dann doch vom ALG I ganz ausgeschlossen wg. der Vorruhestandsregelung? Danke für ein Antwort vorab!
Wie im Video erklärt: Die Wartezeit hast Du dann "im Sack". Abschlagsfrei in Rente geht es aber erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. In diesem Beitrag findest Du dazu eine Tabelle: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
@@sovd-sh-sozialrecht Bei der Fragestellung geht es meines Erachtens nicht um die Wartezeit, sondern darum, dass bei einer Vorruhestandregelung (Entlassungsentschädigung) das Alg I bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist ruht.
Hallo ,
und was ist wenn du vorher 11 Monate krank bist
Ich verstehe die Frage nicht.
@@sovd-sh-sozialrecht
Ok ,
wenn man 11 Monate vorhin arbeitslos wird, das Zähl nicht zu 45 Jahren Rente.
Zählt das wenn man 11 Monate
Krank wird zu 45 Jahren Rente
@@waldemarbieniek-m4i Ach so, der Bezug von Krankengeld wird bei der 45-jährigen Wartezeit angerechnet.
Und wenn man 46 Jahre vol hat und dann arbeitslos bis Rente?
Dann können Sie abschlagsfrei in Rente gehen. Zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.
@@sovd-sh-sozialrecht ich kann in voll Rente gehen 01.12.24.aber hab 46 Jahre lang gearbeitet bin 63 Jahre alt ..kann ich jetzt gehen in Rente ohne Abschläge?
@@sovd-sh-sozialrecht vielen Dank für die Nachricht
@@waldemarwiedemann9884 Lesen Sie bitte diesen Beitrag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/45-jahre-wartezeit-wann-kann-ich-in-rente
Mit 61 habe ich 45Jahre voll!
Starke Leistung! Abschlagsfrei in Rente ginge es dann allerdings leider noch nicht. Erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.
Ich wollte eigentlich mit meinem 45. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente - das geht wohl nicht.
Nö.
Doch wenn du IS kämper bist
@@jonnirotten762 👍🏻🙂
Wie sieht dann aus wenn mann vor Arbeitslosigkeit
18 Monate krankgeschrieben ist
Dann arbeitslos ist
Zählt die Zeit zur 45 Jahre
Nein, nicht in den letzten 24 Monaten vor der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
na denn kann der 01.03.2026 ja kommen
Grüß dich, hätte dazu eine Frage, wie sieht es mit einer längeren Krankschreibung (1-1½ Jahren) vor erreichen der 45 Jahre aus? Hat das die gleiche Auswirkung wie eine Arbeitslosigkeit?
Ich bin zwar nicht angesprochen, antworte aber trotzdem mal. Anrechnungszeiten wegen Krankheit werden auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet.
@@michaelkopietz5921 danke dir für die Antwort, also muss ich doch noch etwas durchhalten ☹️
@@franzdreier1961 Ich verstehe die Antwort nicht. Die Krankschreibung nach Abzug der Lohnfortzahlung wird als Anrechnungszeit auf die Wartezeit angerechnet!!! Das ist ein Vorteil!
@@michaelkopietz5921 Achso, sorry, da hab ich es falsch verstanden, dachte es wäre das gleiche wie eine Arbeitslosigkeit. Habs wirklich falsch verstanden 🤦♂️