Eigentlich müsste ein Drogendealer doch aufgrund seines Berufs auch einen Waffenschein erhalten, da er durch seinen Beruf wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist. Er transportiert für seinen Beruf Wertgegenstände (Drogen) und Bargeld und muss viel mit Kriminellen interagieren. Das müsste dann natürlich beschränkt werden, sodass er die Waffe nur tragen darf, wenn er gerade arbeitet und nicht in seiner Freizeit.
Ich habe ein Boot. Da sind Einhandmesser der Standard, denn man muß sich immer mit einer Hand festhalten. Alter Spruch: Eine Hand für das eigene Leben… eine Hand für das Boot.
Gerade die Messer in dem Style, wie von Dir gezeigt, kamen nach dem 1. WK verstärkt aus Solingen auf den Markt. Wurden als "Versehrtenmesser" bezeichnet. Grund dürfte klar sein...
Vielen Dank für deine Mühe. Die Sammlung erfolgt dann auf der Arbeit. Mal wieder beim Gesetzeschreiben nicht nach gedacht. Wünsche euch einen schönes Wochenende.
Sich damit verteidigen zu können könnte auch meine berechtigte Interesse sein jeder welche nicht an realitäts Verweigerung leidet weis was da draußen mittlerweile los ist 🎯
Stimmt! Wobei ich ja lustig finde, dass sobald man einen gezogen Lauf hat, es keine Flinte mehr ist und somit wieder legal ist und sogar eine Kat. C Waffe ist. 😆
@@Serjo777 Nein, hab leider nichts mitbekommen. Naja, außer das eine was der ehemalige Innenminister auch eine Art Messerverbot einführen wollte. Ist den sonst noch was geplant?
@@kurtkurt3626 Eben genau das. Nur dass dieses Verbot sogar _noch_ lächerlicher hätte sein sollen als die ganzen Verbote in DE. Ich denke nicht, dass die das aufgegeben haben.
Wieder mal ein äußerst wichtiges Video - danke dafür! Die Argumentation "Fisch töten" ähnelt meinem Verständnis nach sehr dem jagdlichen "Abfangen" - wenn der Bock klagt, hat man besser eine Hand am Tierkopf/-körper... Oder verfange ich mich hier wieder in den tau-dicken Spinnennetzen falscher Hoffnung?
Danke, uns geht es schon gut. Allerdings scheint es den Erstellern dieses ulkigen Gesetzes nicht gut zu gehen. Als Autofahrer habe ich also ein berechtigtes Interesse. Wenn ich einen Unfall erleide und das Fahrzeug auf dem Dach liegt, könnte es durchaus sein das nur eine Hand für das Messer frei ist um den Gurt zu zerschneiden. Reicht das?
Ich bin ziemlich sicher, dass es schon vor der Gesetzesänderung Gerichtsurteile gab, die das Führen von Einhandrettungsmesser im Auto für den Falle eines Unfalles nicht erlauben. Und da müsste §42a ja immernoch genauso gelten. Also für das berechtigte Interesse nach §42a muss man ziemlich sicher sein, dass man das Messer brauchst, es reicht nicht, dass man es vielleicht brauchen könnte.
Danke für das Video. Ergo müsste die einhändige Nutzung für Näharbeiten (eine Hand hält den Faden der abgeschnitten werden soll und die andere Hand greift ins Nähkästchen und öffnet das Springmesser) gesetzeskonform sein.
Bin Dachdecker hab mir jetzt ein kleines festsehendes gekauft um das springmesser zu ersetzen. Je nach Situation hab ich nur eine Hand frei. Jetzt nehm ich halt auf jede Seite eins 😂😂😂
War auch mein erster Gedanke. Als Zimmerer sieht es da ähnlich aus. Ziegelpakete auf'm Dach, Lattenbündel, eingeklemmte Gurte etc. Manchmal klappt das mit'm Cutter, aber teils bricht da eher die Klinge.
Ich hatte bei meiner Waffenbehörde kurz nach der Verschärfung zum Thema Springmesser nachgefragt. Der Sachbearbeiter meinte, "Jagd" ist kein berechtigtes Interesse, weil man "könnte" ja auch ein Einhandmesser mitnehmen. Also ob Flipper oder Assisted Opener oder Springmesser, meiner Meinung nach macht es keinen Unterscheid. Alle haben eine Klinge die scharf und spitz ist...
Sachbearbeiter der Waffenbehörden haben meist erstaunlich wenig Ahnung vom WaffG ;-) Und ich bezweifele sehr, dass er den vorherigen Gesetzgebungsprozess mitverfolgt hat.
O.K. als Arbeitsloser werde ich jetzt diskriminiert. Aber ich bin ein Mann, da ist das nicht so schlimm. Aber was ist mit meiner Frau? Sie ist klassische Hausfrau, und sie öffnet unsere Post gerne mit dem Springmesser. Ist sowas jetzt "berufsbedingt" oder wird die Arbeit einer Hausfrau, wie noch in den 60ern, nicht als wirkliche Arbeit angesehen? Ich gebe zu bedenken, daß die Diskriminierung von Frauen zum Schlimmsten gehört, was es gibt. 😅
@Blackstar-yd3yf Ja o.k. dann kann ich mich ja besser stellen, wenn ich mich als Frau definiere. Der Punkt war ja, ob Hausarbeit als echte Arbeit gilt, also einem Beruf gleichgestellt. In dem Fall würde ich ja als (selbstbestimmte) Hausfrau ein Springmesser zum Briefeöffnen benutzen dürfen.
Genau genommen gilt dann dort der 42a und auf dem Arbeitswege ("Zusammenhang Berufsausübung") dürfte man es zugriffsbereit haben. Davon würde ich derzeit aber dringend abraten bei Springmessern!
"Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z. B. Jäger) erfolgt oder dem Sport (z. B. Segeln oder Bergsteigern) dient. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Ein berechtigtes Interesse liegt darüber hinaus vor bei Personen, die zweihändig zu öffnende Messer nicht nutzen können, etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand." Aus der Begründung.
Moin, sehr interessante Ausführungen (wie immer). Ich habe den Text vorher schon mehrfach gelesen, aber „Klick“ hat es erst nach deinem Video gemacht. Ich besitze zwei der in Frage kommenden Messer. Eines ist mein Kappmesser beim Paddeln und das andere zum Briefe öffnen im Büro. Danke für die Erhellung und beste Grüße aus Flensburg, Dirk N.
Gerne und viele Grüße zurück in den hohen Norden. Bei uns im Süden nennen wir übrigens die schwarzen Liechtensteiner Kennzeichen "Flensburger" für die, die zu viele Punkte bei Euch angesammelt haben.
Ob Berufsausübung wohl nur Sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten einschließt? 🤔 Ein Rentner, ein Arbeitsloser oder eine Hausfrau können ja durchaus als Schöffe oder ehrenamtlich in einem Verein tätig sein und dafür ja sogar eine Aufwandsentschädigung beziehen.
Als Hundebesitzer, brauche ich mein Leatherman Skeletool cx. Schließlich hab ich in einer Hand die Hunde Leinde, weil, der is immer angeleint. Wenn die cdu kommt, werden se noch Zahnstocher verbieten...
"BERECHTIGTES Interesse [...] einhändige Nutzung". Der Richter fragt nach, warum man das Messer nicht mit beiden Händen vor der entsprechenden Tätigkeit öffnet, und dann war es das auch. Warum beim Angeln das Messer nicht öffnet bevor man überhaupt die Angel auswirft? Damit entfällt die Berechtigung.
Warum wurden OTF eigentlich komplett verboten? Mein Opa war immer der Meinung ein Mann braucht ein Messer und hat mir ab und zu mal eins gekauft, wenn es mal ein Heuballen oder ein Karton aufzuschneiden gab, dann war mein Moment und ich musste es dann mit meinem Messer erledigen... Jedenfalls bekam ich,auf dem Flohmarkt, mal ein OTF, da muss ich so 10 Jahre gewesen sein(Anfang der 90er). Dieses Messer hatte aber eine Sicherung, man konnte damit nicht stechen, wenn man es gegen die Hand öffnette oder etwas aufspießen wollte,hat sich sofort die Klinge entriegelt, hing dann locker im Griff und man musste sie mit Schwung, rein oder raus schleudern damit sie wieder einrastete. Warum hat man so eine Sicherung nicht verpflichtend gemacht? Mir hat es immer gereicht mit Messern zu schneiden.....
Nein! Denn das habe ich selten erlebt. Die Politiker erlassen willkürliche Gesetze, die obendrauf von Beamten in der Praxis häufig willkürlich interpretiert werden.
Wir sollten uns mal Gedanken darüber machen warum solche Gesetze gemacht wurden & werden. Ich brauche mein Wave z.b. ständig bei der Arbeit. Egal, ob zum Brötchen aufschneiden oder um irgendwelche Zurrpunkte gängigen zu machen. Hat zwar nix mit Springmesser zu tun, aber mir war grad' so - genießt euer WE ✌🏻
Nach dem Krieg hat General Patton bei einer Bootsfahrt mit einer Walther PP einfach mal so in der Gegend herumgeballert. Da hat kein Mensch was dagegen gesagt. So ändern sich die Zeiten!
Was macht man mit dem Messer, wenn man die berufliche Nutzung mal für eine unbestimmte Zeit einstellt, es aber später wieder beruflich nutzen will? Muss ich dann einen beruflichen Nutzer finden, der es für mich aufbewahrt? Das Gesetz ist irgendwie nicht durchdacht.
Musst dir einen Waffenschrank zulegen um dein gefährliches Springmesser mit der Riesen acht Zentimeter Klinge sicher auf zu bewahren. Totaler Blödsinn und übergriffiger Staat, wie schon sooft gesagt wer Böses macht schert sich einen Dreck um Gesetze.
Ich hatte mir neulich das Gesetz auch durchgelesen und habe genau das so wie tactical Dad auch verstanden..und eine Frage dir mir jetzt stellt ist : dürfte ich auch n richtiges OTF nutzen für die Arbeit ?
Nein, weil OTFs immer noch verbotene Gegenstände sind. Für die ehemals erlaubten 8,5 cm, seitlich ausklappenden Springmesser sind die Ausnahmeregelungen nur so schlecht formuliert, dass sie theoretisch auf jeden Berufstätigen zutreffen könnten. Korrektur: ich spreche hier natürlich vom Besitz, nicht vom führen in der Öffentlichkeit.
Hi Tactical Dad, kannst du eine Aussage machen, wie es darum steht ein Rettungstool wie das SOCP von Benchmade in Bus/Bahn, Veranstaltungen oder Waffenverbotszonen mitzuhaben? Oder sogar beim Einkaufen.. beste Grüße Daniel
Wenn ich mir das so angucke, sieht das nicht wie ein Messer aus, es hat ja keine Schneide, sondern nur den Gurtschneider. Solange es keine Waffenverbotszone ist, in der gefährliche Gegenstände verboten sind, sollte das vermutlich erlaubt sein. Wäre jetzt zumindest meine Einschätzung.
@@IKsDeH666 Da ist davon auszugehen, dass es genau so wie die anderen Rettunsgmesser mit Hakenklinge nicht als "Messer" gelten. Rechtssicherheit wirst Du ohne BKA Bescheid aber nicht haben
Auf dem Ulmer Weihnachtsmarkt heißt es: „ • Auf allen Events, Messen und Märkten gilt ein grundsätzliches Waffenverbot. Das Mitführen oder der Besitz von Waffen jeglicher Art ist strikt untersagt.“ darf man also als Waffenbesitzer nicht, auch wenn diese legal daheim verwahrt ist. Oder wie?
Was hat das jetzt mit dem Video zu tun? Ja, auf öffentlichen Veranstaltungen gibt es jetzt ein Messerverbot, aber mir sehr vielen Ausnahmeregelungen. Das hat aber absolut nichts mit dem Besitz (Zuhause) von Messern und Waffen zu tun.
Ich beglückwünsche dich zum Konjunktiv, aber... Nein, nein, nein! Eine Ausnahme im Gestz berechtigt NICHT zu allgemein verbotener Maßnahme. Eine Ausnahme MUSS bgründet sein. Es reicht nicht aus, dass man mit einhändig zu öfffnenden Messern "arbeitet", es muss begründet sein. Die Nutzung eines einhändig zu öffnenden Messers ist praktisch, aber rechtfertigt keine Ausnahme. Es muss begründet notwendig sein. Einen Brief kann man aufreißen - es besteht keine Notwendigkeit, ein einhändig zu öffnendes Messer zu nutzen. Aufreißen oder die Nutzung eines erlaubten Messers ist "billig" - eine in der Auslegung des Gesetzes erlaubte Maßnahme. Konkret verbotene Handlungen/Gegenstände müssen konkret in ihrem Bedarf begründet sein. Die Nutzung eines einhändig zu öffnenden Messers zum Briefe öffnen ist das nicht. Es sei denn andere Gründe erfordern das, beispielsweise Einarmigkeit.
Liebe Leute,man bekommt nur noch ein schlechtes Gewissen.Ich hatte ein Taschenmesser von der Rückreise aus Norwegen dabei(Typ Schweizer Messer,Klingenlänge max.6 cm)Das war kurz vor der aktuellen Gesetzeslage.Ich hatte es schlicht und einfach vergessen es vorher aus dem Rucksack zu nehmen.Zum Glück würde ich nicht kontrolliert .Wie wäre es jetzt?Langsam wird's lâcherlich .Ach ja, Waffenkontrollen bei Weihnachtsmärkten.Taschen leeren,bevor ihr los geht.Am besten kein Plastikgeschirr in der Tasche,sonst ist man auch noch "dran"
laut diesem gesetzestext darf man jetzt also wieder fallmesser kaufen, besitzen und bei der arbeit führen, obwohl diese seit 2003 verbotene gegenstände (außer bei berechtigtem interesse von mitarbeitern diverser behörden bzw der bundeswehr) darstellen...? klingt eher wie ein honey-pot... da sollte man wohl sehr gute anwälte (mehrzahl!) haben... dass das nach hause transportieren in der hosentasche (also das führen) erlaubt sein soll auf dem arbeitsweg (hin und zurück), bezweifel ich aber mal ganz stark... hier gilt noch immer der 42a, der auch das führen von einhandmessern regelt...
Nein! Hier geht es ausschließlich um Seiten-Springmesser. Und entschuldige, aber das mit dem honey pot ist nur ne schlechte Verschwörungstheorie, die Behörden verstehen das alles doch selber nicht mehr. Fast alle Strafverfahren bei denen irgend welche waffenrechtlichen Unklarheiten auftauchen, werden inzwischen einfach eingestellt.
@@tactical-dad ach mist, da steht ja, "fall- und springmesser........hiervon ausgenommen sind springmesser........." ok, mein fehler... hab mich gleichzeitig ein wenig gefreut aber auch stark gewundert... sorry... das mit dem honeypot war keine verschwörungstheorie, das war nur mein erster initial-gedanke dabei...
Gehe mit meinem Chihuahua minihund spazieren. An der Leine. Krabbelt trozdem in ne Dornenhecke. Dann hab ich ja keine 2 Hände mehr frei um den minin frei zu schneiden. Berechtigtes Interesse liegt erst dann vor wenn er sich eingewickelt hat in dem Busch vorher ist es Waffenbesitz.
Na klasse, man lernt tatsächlich nicht dazu anstelle, dass man die Gesetze mal vernünftig und ohne offene Fragen formuliert, muss man sich immernoch in Grauzonen rumtreiben.
Na das ist doch Sinn der Sache. Niemand will dazulernen. Die Grauzonen sind erwünscht um je nach Gusto die gewünschte Rechtsbeugung durchsetzen zu können. Die Mafia ist ein Kindergeburtstag gegen unsere (also des Amis) Regierung. Da kann man nur hoffen dass Onkel Donald all seine Ankündigungen wahr macht. Dann geht es auch unseren hochgradig korrupten Menschenfeinden an den Kragen.
Stellt auch eine Diskriminierung von Leuten dar, die noch beide Arme/Hände haben. Einarmigen/-händigen Menschen dürfte das "berechtigte Interesse" für den Besitz/die Nutzung solcher Messer wahrscheinlich regelmäßig zuerkannt werden.
Dann ist wahrscheinlich aber auch nur eins erlaubt. Wer zwei oder mehr hat wird es wohl schwer haben zu argumentieren das er sie für die arbeit braucht. Oder?
Vorsicht mit der Interpretation. Es ist durchaus möglich, dass sich das "oder" auf das berechtigte Interesse und die einhändige Nutzung bezieht (man konnte nicht und schreiben, weil das dann nur berufliche Nutzung bedeutet hätte). Sich darauf zu verlassen, dass jede Art von Arbeit, die ein Messer erfordert, hinreichend ist, könnte gefährlich sein. Eine Diskriminierung ist es also schon, aber vor allem von Nicht-Dachdeckern oder Nicht-Elektrikern als von Arbeitslosen.
Geht doch nur darum, dass man ein Messer als Werkzeug und nicht als Waffe mit sich führt. Solang man nicht unangenehm auffällt und ne gut Erklärung passiert da auch nix. ... Allerdings kann man nun gewisse junge Leute in Erklärungsnöte bringen.
Da liegst Du leider komplett falsch! TÄGLICH werden bereits hunderte Anzeigen wegen dem Mitführen von Einhandmessern erstellt bundesweit. Ein großer Teil der Betroffenen sind ganz normale Menschen die in eine Kontrolle geraten sind. Und für alle Waffenbesitzer gefährdet das die Zuverlässigkeit.
Wenn eine Ausnahme die einhändige nutzung ist, dan könnte man ja auch Einhandmesser wieder erlauben zu führen... Was definiert denn Berufsausbildung? Wenn es eine Tätigkeit ist bei der mit geld entlohnt wird könnte es dann auch ein bezahltes Ehrenamt sein? Ein z.B. Koch dürfte dann ein springmesser haben, auch wenn er nicht zum kochen benutzt? Fragen über Fragen 😅 und nicht alle sind ernst gemeint 😅
Mit berechtigtem Interesse erlaubt, also nicht verboten… verbot bedeutet für niemanden also zumindest nach meiner Definition. Ich bin Angler für mich gilt das berechtigte Interesse
Als Angler habe ich zuvor ein schönes Einhandmesser gekauft, das ich auch im Alltag genutzt habe. Um gesetzestreu zu bleiben, habe ich dann das Einhandmesser daheim eingemottet und ein feststehendes Messer gekauft, was mir sogar die Nutzung als "Fischtöter" ermöglicht. Will ich jetzt aber evtl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an ein Gewässer, muss ich das Messer gesondert verpacken, besser noch verschlossen. Vor Ort kann ich es am Gürtel tragen, aber sollte ich es auf dem Rückweg vergessen abzunehmen, mache ich mich strafbar. Unnütze und unsinnige Verschärfung, die eigentlich brave Bürger kriminalisiert.
Die Waffenbehörde hat mir schriftlich mitgeteilt, das mein Feuerwehr Rettungsmesser verboten ist, da die Klingenlänge 9,2cm ist! Der Hersteller spricht von einem Werkzeug. Mein Ordnungsamt hat mir mitgeteilt, das ich als Feuerwehrmann ein Werkzeug mit mir trage. An was soll ich mich jetzt halten???
Ich hab zwar keine Ahnung von was für einem Messer Du sprichst. Allgemein haben die Sachbearbeiter beim Ordnungsamt aber oft erschreckend wenig Ahnung vom Waffenrecht
@ , leider scheint es keine Definition der Klinge eines Rettungsmesser zu geben! Dort wo sonst die Spitze ist, befindet sich der Gurtschneider. Das bedeutet, das die allgemeine Definition der Klinge hier nicht anzusetzen sein kann! Es ist praktisch nicht möglich, einen Körper zu penetrieren, da die Klingenspitze ca. 180 Grad zum Griff zeigt und abgerundet ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, das eine Klinge ohne Spitze bzw. eine Klinge bauartbedingt verdickt nicht unter diese (schwachsinnige) Reglung fallen können! Gib mal bitte „ Gekrösemesser “ in eine Suchmaschine ein. Ist dieses Messer, wie auch ein Rettungsmesser dazu bestimmt, die Angriffs und Abwehrfähig von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen?! Grüße 🍻
……… oder man wendet sich vertrauensvoll an Jörg der ein Springmesser vorstellt welches nicht einrastet …… also erst gar kein Springmesser ist …… und mit einer weiteren Sicherung arretiert werden kann ……… wie immer alles sehr ergonomisch gestaltet ………
Selbst wenn ein einhändig zu öffnendes Messer benötigt wird, sehr ich noch immer nicht, warum es kein "normales" Eingandmesser sein kann, sondern ein Springmesser sein muss. Insofern ist mit völlig unklar, wie das berechtigte Interesse für ein Springmesser zu begründen wäre.
Für die Berufsausübung wird eben kein berechtigtes Interesse gefordert. Für alle anderen Tätigkeiten liegt es im Ermessen der Behörde, den Besitz als Straftat zu werten oder nicht.
es ist mir aus anderen gründen völlig egal ob ein springmesser verboten ist oder nicht.das sind doch so und so sammlerstücke in meinen augen.absolut keine wertigen messer.für mich ist es wichtig dass ich ein messer mit einer hand öffnen kann aber genauso wichtig dass ich es mit einer hand auch schliessen kann.bei einen alten seiten springmessen nicht möglixh.deshalb lieber ein spyderco para,oder ein lil native mit wharncliffe klinge das macht genau was es bei mir soll und muss.und immer zu 100% einen springer egal welchen würde ich niemals vertrauen.
Als ich das Waffengesetz gelesen habe habe ich mich sogar gefragt ob das Berechtigte Interesse auch auf das Messer anwendbar ist.(Z.b. wäre bei einem Rettungsmesser wie dem Victorinox Rettungsmesser für den bestimmungsgemäßen Einsatz ein berechtigtes Interesse für die einhände Nutzung). Außerdem gibt es zum Glück noch die "assisted Opener"Messer, wo man theoretisch auch ein Legales OTF Springmesser bauen könnte.
Die federunterstützten Öffnungsmechanismen gelten mehreren Rechtsmeinungen nach (u.A. auch der des BKA) als Springmesser. Böker deklariert diese z.B. auch so.
@@NoNiceNameFound Ja, es gibt Feststellungsbescheide, die die "Springmessereigenschaft" von federunterstützten Öffnungsmechanismen verneinen. Dein Beispiel Z-17 wurde ja 2004 verfasst. Es gibt aber auch Feststellungsbescheide wie den Z-389 von 2016, der einen 2b Gegenstand als solchen, wegen seines federunterstützten Öffnungsmechanismus einordnet. Da das Betrachtete Messer (Elite Force 104) auch noch eine 9 cm Klinge hat, wurde es im Feststellungsbescheid auch als verbotene Waffe eingestuft. Das BKA ist auch nicht gerade für konstante Bewertungen der rechtlichen Lage bekannt, aber die aktuell vorherrschende Rechtsmeinung tendiert eher dahin, dass federunterstützte Einhandmesser auch Springmesser sind.
Also haben Drogendealer , Kredithaie und ähnliche Freiberufler ein berechtigtes Interesse und das sogar in der Öffentlichkeit.
Der war gut, ich lach mich schlapp....!!! :-)
Das war der taktische Lacher der Woche!!!
@@tactical-dad Könnte vor Gericht mittlerweile sogar durchgehen.
Eigentlich müsste ein Drogendealer doch aufgrund seines Berufs auch einen Waffenschein erhalten, da er durch seinen Beruf wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist. Er transportiert für seinen Beruf Wertgegenstände (Drogen) und Bargeld und muss viel mit Kriminellen interagieren. Das müsste dann natürlich beschränkt werden, sodass er die Waffe nur tragen darf, wenn er gerade arbeitet und nicht in seiner Freizeit.
Was ähnliches wollte ich auch schreiben... Begründung bin Serienmörder 🤣🤣🤣
Ich habe ein Boot. Da sind Einhandmesser der Standard, denn man muß sich immer mit einer Hand festhalten. Alter Spruch: Eine Hand für das eigene Leben… eine Hand für das Boot.
Was lernen wir daraus ? Nie ohne toten Fisch aus dem Haus gehen !
Nein, der Fisch muß noch lebendig sein, sonst braucht man das Messer ja nicht...
@@muckiderhase157 Er kann ja sagen, das er ihn schon getötet hat und jetzt auf dem Heimweg ist. 😂
@@Skarn00 ...eingefroren 😄
Das war jezt pfiffig, @@Skarn00.
Tja,wenn Du kein Angelschein hast ,kriegste dass doppelte ,wir leben doch in einem Rechtsstadt :-)
Gerade die Messer in dem Style, wie von Dir gezeigt, kamen nach dem 1. WK verstärkt aus Solingen auf den Markt. Wurden als "Versehrtenmesser" bezeichnet.
Grund dürfte klar sein...
Springmesser-ja
Einhandmesser-nein
Wo ist da die Logik?
Das können wir nicht nachvollziehen!
Vielen Dank für deine Mühe. Die Sammlung erfolgt dann auf der Arbeit. Mal wieder beim Gesetzeschreiben nicht nach gedacht. Wünsche euch einen schönes Wochenende.
Danke für den Tipp, du hast die Begabung fragwürdige Institutionen mit ihren eigenen Waffen zu schlagen! Respekt.
Ein Schmarren bleibt ein Schmarren 😅. Danke für Deinen interessanten Beitrag.
Ein wichtiges Video!
Sich damit verteidigen zu können könnte auch meine berechtigte Interesse sein jeder welche nicht an realitäts Verweigerung leidet weis was da draußen mittlerweile los ist 🎯
Selbstschutz, Verteidigung ist als „Berechtigtes Interesse“ ausgeschlossen worden!
@luckyhunter9468 ja weil wir in einen Irrenanstalt wo die Patienten das sagen haben leben und wo diesen Leuten deine Sicherheit am Arch geht 🤡🌚🤢
Ich muss sagen, ich bin echt froh in Österreich zu leben. 😅
Dafür sind bei Euch Repetierflinten verboten ;-)
Stimmt! Wobei ich ja lustig finde, dass sobald man einen gezogen Lauf hat, es keine Flinte mehr ist und somit wieder legal ist und sogar eine Kat. C Waffe ist. 😆
Nicht mitbekommen was die kürzlich bei uns einführen wollten? Mit der tollen "Ampel" die wir bald haben, dürften die das sehr schnell durchsetzen.
@@Serjo777 Nein, hab leider nichts mitbekommen. Naja, außer das eine was der ehemalige Innenminister auch eine Art Messerverbot einführen wollte. Ist den sonst noch was geplant?
@@kurtkurt3626 Eben genau das. Nur dass dieses Verbot sogar _noch_ lächerlicher hätte sein sollen als die ganzen Verbote in DE. Ich denke nicht, dass die das aufgegeben haben.
Wieder mal ein äußerst wichtiges Video - danke dafür! Die Argumentation "Fisch töten" ähnelt meinem Verständnis nach sehr dem jagdlichen "Abfangen" - wenn der Bock klagt, hat man besser eine Hand am Tierkopf/-körper... Oder verfange ich mich hier wieder in den tau-dicken Spinnennetzen falscher Hoffnung?
Gerne. Dank für das Feedback
Danke, uns geht es schon gut. Allerdings scheint es den Erstellern dieses ulkigen Gesetzes nicht gut zu gehen. Als Autofahrer habe ich also ein berechtigtes Interesse. Wenn ich einen Unfall erleide und das Fahrzeug auf dem Dach liegt, könnte es durchaus sein das nur eine Hand für das Messer frei ist um den Gurt zu zerschneiden. Reicht das?
Vermutlich nicht, m. W. haben Rettungskräfte schon Probleme bekommen, weil sie ihr Rettungsmesser nach Feierabend noch dabei hatten.
Ich bin ziemlich sicher, dass es schon vor der Gesetzesänderung Gerichtsurteile gab, die das Führen von Einhandrettungsmesser im Auto für den Falle eines Unfalles nicht erlauben. Und da müsste §42a ja immernoch genauso gelten. Also für das berechtigte Interesse nach §42a muss man ziemlich sicher sein, dass man das Messer brauchst, es reicht nicht, dass man es vielleicht brauchen könnte.
Danke für das Video. Ergo müsste die einhändige Nutzung für Näharbeiten (eine Hand hält den Faden der abgeschnitten werden soll und die andere Hand greift ins Nähkästchen und öffnet das Springmesser) gesetzeskonform sein.
Sehr wichtiges Video. Danke für die verständliche Erklärung.
Bin Dachdecker hab mir jetzt ein kleines festsehendes gekauft um das springmesser zu ersetzen. Je nach Situation hab ich nur eine Hand frei. Jetzt nehm ich halt auf jede Seite eins 😂😂😂
War auch mein erster Gedanke. Als Zimmerer sieht es da ähnlich aus. Ziegelpakete auf'm Dach, Lattenbündel, eingeklemmte Gurte etc. Manchmal klappt das mit'm Cutter, aber teils bricht da eher die Klinge.
Ich will's lieber nicht testen
Im Auge der Gegenseite bin ich potentieller Bösewicht
Ich hatte bei meiner Waffenbehörde kurz nach der Verschärfung zum Thema Springmesser nachgefragt. Der Sachbearbeiter meinte, "Jagd" ist kein berechtigtes Interesse, weil man "könnte" ja auch ein Einhandmesser mitnehmen. Also ob Flipper oder Assisted Opener oder Springmesser, meiner Meinung nach macht es keinen Unterscheid. Alle haben eine Klinge die scharf und spitz ist...
Sachbearbeiter der Waffenbehörden haben meist erstaunlich wenig Ahnung vom WaffG ;-) Und ich bezweifele sehr, dass er den vorherigen Gesetzgebungsprozess mitverfolgt hat.
@@tactical-dadich glaube sogar das es Grundvoraussetzung für die Stelle ist keine Ahnung davon zu haben.
Arschkarte gezogen ! Bin Rentner 😞
O.K. als Arbeitsloser werde ich jetzt diskriminiert. Aber ich bin ein Mann, da ist das nicht so schlimm. Aber was ist mit meiner Frau? Sie ist klassische Hausfrau, und sie öffnet unsere Post gerne mit dem Springmesser. Ist sowas jetzt "berufsbedingt" oder wird die Arbeit einer Hausfrau, wie noch in den 60ern, nicht als wirkliche Arbeit angesehen? Ich gebe zu bedenken, daß die Diskriminierung von Frauen zum Schlimmsten gehört, was es gibt. 😅
@@Milo_Minderbinder Mann Frau sind doch mittlerweile abgeschafft 😂 kannst jetzt alles sein was du willst
@Blackstar-yd3yf Ja o.k. dann kann ich mich ja besser stellen, wenn ich mich als Frau definiere. Der Punkt war ja, ob Hausarbeit als echte Arbeit gilt, also einem Beruf gleichgestellt. In dem Fall würde ich ja als (selbstbestimmte) Hausfrau ein Springmesser zum Briefeöffnen benutzen dürfen.
Ok, das ist ja toll!😅
Aber zur und von der Arbeit dann im verschlossenem Bahältnis (3 Handgriffe), oder?
Genau genommen gilt dann dort der 42a und auf dem Arbeitswege ("Zusammenhang Berufsausübung") dürfte man es zugriffsbereit haben. Davon würde ich derzeit aber dringend abraten bei Springmessern!
Der berühmte Einarmige, für den wurde diese art des Öffnens ja auch entwickelt.
Wenn du ein Springmesser besitzt und dein Arbeitgeber kündigt dich, biste sofort illegaler Waffenbesitzer.
"Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z. B. Jäger) erfolgt oder dem Sport (z. B. Segeln oder Bergsteigern) dient. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Ein berechtigtes Interesse liegt darüber hinaus vor bei Personen, die zweihändig zu öffnende Messer nicht nutzen können, etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand."
Aus der Begründung.
Moin, sehr interessante Ausführungen (wie immer). Ich habe den Text vorher schon mehrfach gelesen, aber „Klick“ hat es erst nach deinem Video gemacht. Ich besitze zwei der in Frage kommenden Messer. Eines ist mein Kappmesser beim Paddeln und das andere zum Briefe öffnen im Büro. Danke für die Erhellung und beste Grüße aus Flensburg, Dirk N.
Gerne und viele Grüße zurück in den hohen Norden. Bei uns im Süden nennen wir übrigens die schwarzen Liechtensteiner Kennzeichen "Flensburger" für die, die zu viele Punkte bei Euch angesammelt haben.
@ Klasse. Das kannte ich noch gar nicht. Einen schönen Sonntag noch!
Ob Berufsausübung wohl nur Sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten einschließt? 🤔
Ein Rentner, ein Arbeitsloser oder eine Hausfrau können ja durchaus als Schöffe oder ehrenamtlich in einem Verein tätig sein und dafür ja sogar eine Aufwandsentschädigung beziehen.
Als Hundebesitzer, brauche ich mein Leatherman Skeletool cx. Schließlich hab ich in einer Hand die Hunde Leinde, weil, der is immer angeleint. Wenn die cdu kommt, werden se noch Zahnstocher verbieten...
"BERECHTIGTES Interesse [...] einhändige Nutzung". Der Richter fragt nach, warum man das Messer nicht mit beiden Händen vor der entsprechenden Tätigkeit öffnet, und dann war es das auch. Warum beim Angeln das Messer nicht öffnet bevor man überhaupt die Angel auswirft? Damit entfällt die Berechtigung.
Glaube mir, die meisten Richter entscheiden sehr vernünftig und fern ab der üblichen Gerüchte.
Wie ist es bei einem einhändigen Besitzer (behindert), der müsste doch generell ein berechtigtes Interesse und Bedürfnis haben.
Das war eine ernsthafte Frage
Warum wurden OTF eigentlich komplett verboten? Mein Opa war immer der Meinung ein Mann braucht ein Messer und hat mir ab und zu mal eins gekauft, wenn es mal ein Heuballen oder ein Karton aufzuschneiden gab, dann war mein Moment und ich musste es dann mit meinem Messer erledigen... Jedenfalls bekam ich,auf dem Flohmarkt, mal ein OTF, da muss ich so 10 Jahre gewesen sein(Anfang der 90er). Dieses Messer hatte aber eine Sicherung, man konnte damit nicht stechen, wenn man es gegen die Hand öffnette oder etwas aufspießen wollte,hat sich sofort die Klinge entriegelt, hing dann locker im Griff und man musste sie mit Schwung, rein oder raus schleudern damit sie wieder einrastete. Warum hat man so eine Sicherung nicht verpflichtend gemacht? Mir hat es immer gereicht mit Messern zu schneiden.....
Die Regierung betreibt gerne Symbolpolitik um von den wirklichen Problemen abzulenken
Hat jemand eine TZ von der beschriebenen Technik . 😊
Die betreffende Stelle ist sprachlich einfach nur schlecht formuliert. Keine sichere Grundlage gegen die tägliche Beamtenwillkür.
Hast Du schon mal darüber nachgedacht, dass Beamte lediglich versuchen sich ans Gesetz zu halten und dass die Politik willkürlich Gesetze erlässt?
Nein! Denn das habe ich selten erlebt. Die Politiker erlassen willkürliche Gesetze, die obendrauf von Beamten in der Praxis häufig willkürlich interpretiert werden.
Wir sollten uns mal Gedanken darüber machen warum solche Gesetze gemacht wurden & werden.
Ich brauche mein Wave z.b. ständig bei der Arbeit. Egal, ob zum Brötchen aufschneiden oder um irgendwelche Zurrpunkte gängigen zu machen. Hat zwar nix mit Springmesser zu tun, aber mir war grad' so - genießt euer WE ✌🏻
Man nutzt das Springmesser bei der Arbeit als Schraubendreher 🤣 . Wiedermal eine Schwachsinnige Gesetzgebung.
Ich hoffe das sich hier keiner einbildet eine Diskussion, wenn es soweit ist, gewinnen zu können!
Nach dem Krieg hat General Patton bei einer Bootsfahrt mit einer Walther PP einfach mal so in der Gegend herumgeballert. Da hat kein Mensch was dagegen gesagt. So ändern sich die Zeiten!
Ich musste einfach lachen, dass es diesen YT-Beitrag gibt. Zeugt vom Wahnsinn in Deutschland.
Polizist :" Wozu haben Sie eine Pistole dabei ? "
Ich :" Ich mach damit das Loch ins Brötchen um die Bratwurst durchzuschieben , noch Fragen ? " 😅
Da haben unsere *Fachkräfte* ab sofort eine gute Ausrede. Die Nutzen ihr Springmesser zur *Jagdausübung* und alles ist gut.
"Brudaah, brauch ich Messer für die Fisch bei Angel." Ausrede Nr.1 demnächst.
Und dann fragt dich der Polizist nach deinem Angelschein...
Was macht man mit dem Messer, wenn man die berufliche Nutzung mal für eine unbestimmte Zeit einstellt, es aber später wieder beruflich nutzen will?
Muss ich dann einen beruflichen Nutzer finden, der es für mich aufbewahrt?
Das Gesetz ist irgendwie nicht durchdacht.
Musst dir einen Waffenschrank zulegen um dein gefährliches Springmesser mit der Riesen acht Zentimeter Klinge sicher auf zu bewahren. Totaler Blödsinn und übergriffiger Staat, wie schon sooft gesagt wer Böses macht schert sich einen Dreck um Gesetze.
Du musst dann schon einen beruflichen Nutzer finden, der es dann auch tatsächlich beruflich nutzt und nicht nur aufbewahrt.
@@pdote Völlig bekloppt, das Gesetz - und wie man auch daran herummurkst, es wird nicht besser.
Eigentlich hätte ich auch ein Bedürfnis bzw berechtigtes Interesse, weil wegen meiner Behinderung linksseitige Lähmung meiner Meinung nach.
Zum Glück hab ich als Rentner nen Angelschein...😂
Der schlußendlich dann auch nicht weiterhilft!
Ich hatte mir neulich das Gesetz auch durchgelesen und habe genau das so wie tactical Dad auch verstanden..und eine Frage dir mir jetzt stellt ist : dürfte ich auch n richtiges OTF nutzen für die Arbeit ?
Nein, weil OTFs immer noch verbotene Gegenstände sind. Für die ehemals erlaubten 8,5 cm, seitlich ausklappenden Springmesser sind die Ausnahmeregelungen nur so schlecht formuliert, dass sie theoretisch auf jeden Berufstätigen zutreffen könnten. Korrektur: ich spreche hier natürlich vom Besitz, nicht vom führen in der Öffentlichkeit.
otf dürftest du nicht, da in der 1.4.1 nur von seitenspringern die rede ist
Hi Tactical Dad,
kannst du eine Aussage machen, wie es darum steht ein Rettungstool wie das SOCP von Benchmade in Bus/Bahn, Veranstaltungen oder Waffenverbotszonen mitzuhaben?
Oder sogar beim Einkaufen..
beste Grüße
Daniel
Wenn ich mir das so angucke, sieht das nicht wie ein Messer aus, es hat ja keine Schneide, sondern nur den Gurtschneider. Solange es keine Waffenverbotszone ist, in der gefährliche Gegenstände verboten sind, sollte das vermutlich erlaubt sein. Wäre jetzt zumindest meine Einschätzung.
Das ist eine Hieb- und Stoßwaffe und das darfst Du überhaupt nicht dabei haben. Selbst vor der Verschärfung nicht.
@@tactical-dad hier ist nicht der Dolch gemeint sondern das Rettungstool mit Glasbrecher und Gurtschneider anstelle einer Klinge.
@@IKsDeH666 Da ist davon auszugehen, dass es genau so wie die anderen Rettunsgmesser mit Hakenklinge nicht als "Messer" gelten. Rechtssicherheit wirst Du ohne BKA Bescheid aber nicht haben
Auf dem Ulmer Weihnachtsmarkt heißt es: „ • Auf allen Events, Messen und Märkten gilt ein grundsätzliches
Waffenverbot. Das Mitführen oder der Besitz von Waffen jeglicher Art ist
strikt untersagt.“ darf man also als Waffenbesitzer nicht, auch wenn diese legal daheim verwahrt ist. Oder wie?
Was hat das jetzt mit dem Video zu tun? Ja, auf öffentlichen Veranstaltungen gibt es jetzt ein Messerverbot, aber mir sehr vielen Ausnahmeregelungen. Das hat aber absolut nichts mit dem Besitz (Zuhause) von Messern und Waffen zu tun.
2:42 Wie antworten ich auf die darauf folgende Gegenfrage der Beamten, wo der rest meiner Angelausrüstung sei?
Hi, kurze Frage an dich wie sieht es aus mit den kleinen Böker OT F sind die noch eigentlich erlaubt in Deutschland?
Ja, die sind weiterhin erlaubt:
th-cam.com/video/xebDbAjhGNM/w-d-xo.html
Ich beglückwünsche dich zum Konjunktiv, aber...
Nein, nein, nein!
Eine Ausnahme im Gestz berechtigt NICHT zu allgemein verbotener Maßnahme. Eine Ausnahme MUSS bgründet sein.
Es reicht nicht aus, dass man mit einhändig zu öfffnenden Messern "arbeitet", es muss begründet sein.
Die Nutzung eines einhändig zu öffnenden Messers ist praktisch, aber rechtfertigt keine Ausnahme. Es muss begründet notwendig sein. Einen Brief kann man aufreißen - es besteht keine Notwendigkeit, ein einhändig zu öffnendes Messer zu nutzen. Aufreißen oder die Nutzung eines erlaubten Messers ist "billig" - eine in der Auslegung des Gesetzes erlaubte Maßnahme. Konkret verbotene Handlungen/Gegenstände müssen konkret in ihrem Bedarf begründet sein. Die Nutzung eines einhändig zu öffnenden Messers zum Briefe öffnen ist das nicht. Es sei denn andere Gründe erfordern das, beispielsweise Einarmigkeit.
Das ist deine Meinung, meine ist eine andere und orientiert sich am Gesetz
Liebe Leute,man bekommt nur noch ein schlechtes Gewissen.Ich hatte ein Taschenmesser von der Rückreise aus Norwegen dabei(Typ Schweizer Messer,Klingenlänge max.6 cm)Das war kurz vor der aktuellen Gesetzeslage.Ich hatte es schlicht und einfach vergessen es vorher aus dem Rucksack zu nehmen.Zum Glück würde ich nicht kontrolliert .Wie wäre es jetzt?Langsam wird's lâcherlich
.Ach ja, Waffenkontrollen bei Weihnachtsmärkten.Taschen leeren,bevor ihr los geht.Am besten kein Plastikgeschirr in der Tasche,sonst ist man auch noch "dran"
Unserer Migration, hat unser Leben bereichert und viel Freude beschert 🥴😎
laut diesem gesetzestext darf man jetzt also wieder fallmesser kaufen, besitzen und bei der arbeit führen, obwohl diese seit 2003 verbotene gegenstände (außer bei berechtigtem interesse von mitarbeitern diverser behörden bzw der bundeswehr) darstellen...?
klingt eher wie ein honey-pot... da sollte man wohl sehr gute anwälte (mehrzahl!) haben...
dass das nach hause transportieren in der hosentasche (also das führen) erlaubt sein soll auf dem arbeitsweg (hin und zurück), bezweifel ich aber mal ganz stark...
hier gilt noch immer der 42a, der auch das führen von einhandmessern regelt...
Nein! Hier geht es ausschließlich um Seiten-Springmesser. Und entschuldige, aber das mit dem honey pot ist nur ne schlechte Verschwörungstheorie, die Behörden verstehen das alles doch selber nicht mehr. Fast alle Strafverfahren bei denen irgend welche waffenrechtlichen Unklarheiten auftauchen, werden inzwischen einfach eingestellt.
@@tactical-dad
ach mist, da steht ja, "fall- und springmesser........hiervon ausgenommen sind springmesser........."
ok, mein fehler...
hab mich gleichzeitig ein wenig gefreut aber auch stark gewundert...
sorry...
das mit dem honeypot war keine verschwörungstheorie, das war nur mein erster initial-gedanke dabei...
Gehe mit meinem Chihuahua minihund spazieren.
An der Leine.
Krabbelt trozdem in ne Dornenhecke.
Dann hab ich ja keine 2 Hände mehr frei um den minin frei zu schneiden.
Berechtigtes Interesse liegt erst dann vor wenn er sich eingewickelt hat in dem Busch vorher ist es Waffenbesitz.
"Ich brauche das für meine Arbeit" oder reicht ein "ich möchte das um mir meine Arbeit zu erleichtern"!?
Wenn das nicht Diskriminierung ist, gerade von denen die uns immer Diskriminierung unterstellen 😅
Könnte man so umschreiben, sie machen es auch.
Was ist denn im Ehrenamt ? Rettungstaucher, Bergwacht, Feuerwehr ?
Die werden das Bedürfnis zur einhändigen Nutzung begründen müssen
Na klasse, man lernt tatsächlich nicht dazu anstelle, dass man die Gesetze mal vernünftig und ohne offene Fragen formuliert, muss man sich immernoch in Grauzonen rumtreiben.
Na das ist doch Sinn der Sache. Niemand will dazulernen. Die Grauzonen sind erwünscht um je nach Gusto die gewünschte Rechtsbeugung durchsetzen zu können. Die Mafia ist ein Kindergeburtstag gegen unsere (also des Amis) Regierung. Da kann man nur hoffen dass Onkel Donald all seine Ankündigungen wahr macht. Dann geht es auch unseren hochgradig korrupten Menschenfeinden an den Kragen.
Also, Tactical Dad, ich habe jetzt zehnmal versucht, im Job meine E-Mail-Briefe mit dem Springmesser zu öffnen, aber irgendwie klappt das nicht!
🤔🤔🤔
Stellt auch eine Diskriminierung von Leuten dar, die noch beide Arme/Hände haben. Einarmigen/-händigen Menschen dürfte das "berechtigte Interesse" für den Besitz/die Nutzung solcher Messer wahrscheinlich regelmäßig zuerkannt werden.
Dann ist wahrscheinlich aber auch nur eins erlaubt. Wer zwei oder mehr hat wird es wohl schwer haben zu argumentieren das er sie für die arbeit braucht. Oder?
Haben Jurastudenten ein berechtigtes Interesse für ein Springmesser um damit besser heimlich Seiten aus Bibliotheksbüchern herauszuschneiden?
Vorsicht mit der Interpretation. Es ist durchaus möglich, dass sich das "oder" auf das berechtigte Interesse und die einhändige Nutzung bezieht (man konnte nicht und schreiben, weil das dann nur berufliche Nutzung bedeutet hätte). Sich darauf zu verlassen, dass jede Art von Arbeit, die ein Messer erfordert, hinreichend ist, könnte gefährlich sein. Eine Diskriminierung ist es also schon, aber vor allem von Nicht-Dachdeckern oder Nicht-Elektrikern als von Arbeitslosen.
Super Video
Als Jäger sollte man ohnehin kein Problem haben oder?
Jägerlobby mal wieder 😂 wir privilegiert ihr nix
@ ja kann man nur lächerlich finden
Geht doch nur darum, dass man ein Messer als Werkzeug und nicht als Waffe mit sich führt.
Solang man nicht unangenehm auffällt und ne gut Erklärung passiert da auch nix.
... Allerdings kann man nun gewisse junge Leute in Erklärungsnöte bringen.
Da liegst Du leider komplett falsch! TÄGLICH werden bereits hunderte Anzeigen wegen dem Mitführen von Einhandmessern erstellt bundesweit. Ein großer Teil der Betroffenen sind ganz normale Menschen die in eine Kontrolle geraten sind. Und für alle Waffenbesitzer gefährdet das die Zuverlässigkeit.
Wenn eine Ausnahme die einhändige nutzung ist, dan könnte man ja auch Einhandmesser wieder erlauben zu führen...
Was definiert denn Berufsausbildung? Wenn es eine Tätigkeit ist bei der mit geld entlohnt wird könnte es dann auch ein bezahltes Ehrenamt sein?
Ein z.B. Koch dürfte dann ein springmesser haben, auch wenn er nicht zum kochen benutzt?
Fragen über Fragen 😅 und nicht alle sind ernst gemeint 😅
Das gesamte WaffG ist so irre, das weiß man gar nicht wo man anfangen soll es zu kritisieren.....
Kleine Korrektur: nicht die Regierung (Exekutive) hat sie verboten, sondern der Gesetzgeber (Legislative).
Die Regierung ist NICHT die Exekutive!
@@tactical-dad
Gott sei Dank ist sie es nicht.
Fancy Neaser im Auftrag der Regierung
Tausend Dank!
Mit berechtigtem Interesse erlaubt, also nicht verboten… verbot bedeutet für niemanden also zumindest nach meiner Definition. Ich bin Angler für mich gilt das berechtigte Interesse
Als Angler habe ich zuvor ein schönes Einhandmesser gekauft, das ich auch im Alltag genutzt habe. Um gesetzestreu zu bleiben, habe ich dann das Einhandmesser daheim eingemottet und ein feststehendes Messer gekauft, was mir sogar die Nutzung als "Fischtöter" ermöglicht. Will ich jetzt aber evtl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an ein Gewässer, muss ich das Messer gesondert verpacken, besser noch verschlossen. Vor Ort kann ich es am Gürtel tragen, aber sollte ich es auf dem Rückweg vergessen abzunehmen, mache ich mich strafbar. Unnütze und unsinnige Verschärfung, die eigentlich brave Bürger kriminalisiert.
Die Waffenbehörde hat mir schriftlich mitgeteilt, das mein Feuerwehr Rettungsmesser verboten ist, da die Klingenlänge 9,2cm ist!
Der Hersteller spricht von einem Werkzeug. Mein Ordnungsamt hat mir mitgeteilt, das ich als Feuerwehrmann ein Werkzeug mit mir trage.
An was soll ich mich jetzt halten???
Ich hab zwar keine Ahnung von was für einem Messer Du sprichst. Allgemein haben die Sachbearbeiter beim Ordnungsamt aber oft erschreckend wenig Ahnung vom Waffenrecht
@ , leider scheint es keine Definition der Klinge eines Rettungsmesser zu geben!
Dort wo sonst die Spitze ist, befindet sich der Gurtschneider. Das bedeutet, das die allgemeine Definition der Klinge hier nicht anzusetzen sein kann!
Es ist praktisch nicht möglich, einen Körper zu penetrieren, da die Klingenspitze ca. 180 Grad zum Griff zeigt und abgerundet ist.
Das bedeutet im Umkehrschluss, das eine Klinge ohne Spitze bzw. eine Klinge bauartbedingt verdickt nicht unter diese (schwachsinnige) Reglung fallen können!
Gib mal bitte „ Gekrösemesser “ in eine Suchmaschine ein.
Ist dieses Messer, wie auch ein Rettungsmesser dazu bestimmt, die Angriffs und Abwehrfähig von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen?!
Grüße 🍻
@grislygunnargunnarson790 wie soll das Messer denn bitte Verboten sein? Die Behauptung des Sachbearbeiters ist totaler Unsinn
@@tactical-dad , Klingenlänge über 8,5cm. 🤷🏿♂️
@@grislygunnargunnarson790 ein festehendes Messer über 8,5cm ist doch nicht verboten.
Zum klettern also künftig Springmesser
Stimmt da ist nur eine Hand frei😂
Jetzt kaufe ich mir eins 😂
……… oder man wendet sich vertrauensvoll an Jörg der ein Springmesser vorstellt welches nicht einrastet …… also erst gar kein Springmesser ist …… und mit einer weiteren Sicherung arretiert werden kann ……… wie immer alles sehr ergonomisch gestaltet ………
😀
🤦
Selbst wenn ein einhändig zu öffnendes Messer benötigt wird, sehr ich noch immer nicht, warum es kein "normales" Eingandmesser sein kann, sondern ein Springmesser sein muss. Insofern ist mit völlig unklar, wie das berechtigte Interesse für ein Springmesser zu begründen wäre.
Für die Berufsausübung wird eben kein berechtigtes Interesse gefordert. Für alle anderen Tätigkeiten liegt es im Ermessen der Behörde, den Besitz als Straftat zu werten oder nicht.
es ist mir aus anderen gründen völlig egal ob ein springmesser verboten ist oder nicht.das sind doch so und so sammlerstücke in meinen augen.absolut keine wertigen messer.für mich ist es wichtig dass ich ein messer mit einer hand öffnen kann aber genauso wichtig dass ich es mit einer hand auch schliessen kann.bei einen alten seiten springmessen nicht möglixh.deshalb lieber ein spyderco para,oder ein lil native mit wharncliffe klinge das macht genau was es bei mir soll und muss.und immer zu 100% einen springer egal welchen würde ich niemals vertrauen.
Als ich das Waffengesetz gelesen habe habe ich mich sogar gefragt ob das Berechtigte Interesse auch auf das Messer anwendbar ist.(Z.b. wäre bei einem Rettungsmesser wie dem Victorinox Rettungsmesser für den bestimmungsgemäßen Einsatz ein berechtigtes Interesse für die einhände Nutzung). Außerdem gibt es zum Glück noch die "assisted Opener"Messer, wo man theoretisch auch ein Legales OTF Springmesser bauen könnte.
Die federunterstützten Öffnungsmechanismen gelten mehreren Rechtsmeinungen nach (u.A. auch der des BKA) als Springmesser. Böker deklariert diese z.B. auch so.
@@pipsiproductions3758 Laut BKA-Feststellungsbescheid Z017 sind federunterstützte Einhandmesser keine Springmesser.
@@NoNiceNameFound Ja, es gibt Feststellungsbescheide, die die "Springmessereigenschaft" von federunterstützten Öffnungsmechanismen verneinen. Dein Beispiel Z-17 wurde ja 2004 verfasst.
Es gibt aber auch Feststellungsbescheide wie den Z-389 von 2016, der einen 2b Gegenstand als solchen, wegen seines federunterstützten Öffnungsmechanismus einordnet. Da das Betrachtete Messer (Elite Force 104) auch noch eine 9 cm Klinge hat, wurde es im Feststellungsbescheid auch als verbotene Waffe eingestuft.
Das BKA ist auch nicht gerade für konstante Bewertungen der rechtlichen Lage bekannt, aber die aktuell vorherrschende Rechtsmeinung tendiert eher dahin, dass federunterstützte Einhandmesser auch Springmesser sind.