Lexoffice hat doch ne super Belegerkennung, bei der die Belegnummer gefüllt wird 😉 also ich denke nicht drüber nach, da das eh automatisch passiert. Aber gut zu wissen 👍
Wenn du eine rückuberweisung erhälst, bekommst du ja nicht immer eine Rechnung. Ist dann schwierig mit Belegnummer. Oder wenn Strom/Gasanbieter monatlich abbuchen und nur am Ende des Jahres eine Rechnung stellen.
Nimmt ein kleinen wenig Druck raus, danke für die Aufklärung 🙌🏼 Werd‘s mit der Beschreibung zur eigenen Übersicht weiterhin so handhaben wie bisher (vereinfacht die Stichwortsuche im Nachhinein), aber mit mehr „Leichtigkeit“ 👌🏼
Gerade bei der Rechnungsnummer ist das doch klar: So kann sehr einfach erkannt werden, wenn die gleiche Rechnung (unbeabsichtigt) doppelt gebucht wird. Die Mildmädchen Rechnung 15 Sekunden x 1000 ... 4 Stunden erübrigt sich, denn gerade beim gezeigten Lexoffice werden beide Felder in 990 der 1000 Rechnungen automatisch erkannt, damit sind wir bei 150 Sekunden Sekunden im Jahr :P Viel spannender finde ich in dem Kontext aber, ob nun das Original der Rechnung aufgehoben werden muss, immerhin ist dieses doch Veränderungssicher im Buchungsprogramm digital vorhanden.
Wenn du eine Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen hast, kannst du die Papierbelege weg werfen. Wenn nicht, solltest du das lieber nicht tun ;)
Hallo Melchior, erstmal danke für den tollen Content. Ich habe mir einige Deiner Videos angeschaut und habe eine Frage. Wenn ich ein Kleingewerbe anmelde (dass zunächst auch keinen Gewinn erziehlt, aber Einnahmen und Ausgaben hat), kann ich dann währenddessen noch einen Minijob ausüben? Wie wird das steuerrechtlich geregelt? Ich bin Studentin und brauche den Minijob für meinen Unterhalt, möchte aber gerne meine Tätigkeit online ausbauen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Ich meine eher, damit klar ist, worum es sich handelt und man sich nicht den Beleg nochmal anschauen muss. Ich denke sogar insgesamt spart das Zeit.
Neben der hier auch bereits mehrfach erwähnten Dublettenprüfung hat die Angabe der Rechnungsnummer noch einen weiteren, sehr sinnvollen Grund: die Zahlung. Wenn man die Rechnung selbst überweist, sollte man möglichst die RgNr. mit angeben. Und als Zahlungsempfänger (sowie als Zahlender bei Abbuchungen) wird eine solche Angabe im Verwendungszweck dafür genutzt, damit das Buchhaltungsprogramm die Zahlung eindeutig zuordnen kann. Also Beschreibung (sowohl beim Kreditor als auch bei der Sachkonten-Buchung) nur bei Bedarf eingeben sehe ich (als in der Buchhaltung Arbeitender) ein, bei der RgNr. überwiegen jedoch die Vorteile, wenn man diese eingibt. Und in Zeiten von OCR ist das eh nur selten notwendig, dass von Hand einzugeben.
Hm, du hättest noch erwähnen sollen, dass die Belegnummer in Lexoffice auch dazu dienst, dass das Programm abgleicht, ob es doppelte Belege gibt. Ich finde diese Funktion nämlich super praktisch und hat mich schon das ein oder andere mal vor doppelten Belegen bewahrt. Glücklicherweise kann Lexoffice meistens die Belegnummer erkennen, weshalb sich der Aufwand mit der Eingabe der Belegnummer stark reduziert. Inhaltlich, dass es dies für die Buchhaltung nicht braucht (weil ja der Beleg mit dranhängt), hast du natürlich völlig recht :) Viele Grüße
Könntest du demnächst evtl ein Video zum thema rechtsformwechsel einzelunternehmen in gbr machen? Also halt die steuerlichen Aspekte, ob man dann z.b. mehrere elsterkonten braucht, was man bei den Eingangsrechnungen ändern muss und wie man das zeitlich am besten abpasst, weil man muss ja ab beginn der gbr dann alle rechnungen darauf laufen lassen, was aber nichz funktioniert da man ja zu dem zeitpunkt noch keine neue steuernummer hat. und wie verhält sich das mit der bisherigen buchhaltung?
Hey, darf man vorerst mit der normalen Steuernummer verkaufen bis die eigentliche Steuernummer vom Finanzamt für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kommt? Liebe grüße
Wie immer ein super informatives und dazu verständliches Video :). Der Link für die Belegvorlage beim Video ,,Privatgegenstände in den Betrieb einlegen" existiert bzw. funktioniert nicht mehr. Kannst du den nochmal aktualisieren oder ein ganz neues Video zu dem Thema machen, falls es da heutzutage neue Änderungen gibt?:D Ansonsten macht weiter so!
Das Ganze kann man aus dem Handelsgesetzbuch § 238 (1) HGB ableiten. Dort steht: „Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.“ Und das ist auch ohne Buchungstext und Rechnungsnummer möglich, wenn der Beleg direkt verknüpft ist.
Lexoffice hat doch ne super Belegerkennung, bei der die Belegnummer gefüllt wird 😉 also ich denke nicht drüber nach, da das eh automatisch passiert. Aber gut zu wissen 👍
Wenn du eine rückuberweisung erhälst, bekommst du ja nicht immer eine Rechnung. Ist dann schwierig mit Belegnummer. Oder wenn Strom/Gasanbieter monatlich abbuchen und nur am Ende des Jahres eine Rechnung stellen.
Das Schöne ist, dass man es nicht korrigieren muss, wenn Lexoffice da etwas Falsches vorschlägt. Einfach weil die Rechnungsnummer nicht wichtig ist.
Nimmt ein kleinen wenig Druck raus, danke für die Aufklärung 🙌🏼
Werd‘s mit der Beschreibung zur eigenen Übersicht weiterhin so handhaben wie bisher (vereinfacht die Stichwortsuche im Nachhinein), aber mit mehr „Leichtigkeit“ 👌🏼
Gerade bei der Rechnungsnummer ist das doch klar: So kann sehr einfach erkannt werden, wenn die gleiche Rechnung (unbeabsichtigt) doppelt gebucht wird.
Die Mildmädchen Rechnung 15 Sekunden x 1000 ... 4 Stunden erübrigt sich, denn gerade beim gezeigten Lexoffice werden beide Felder in 990 der 1000 Rechnungen automatisch erkannt, damit sind wir bei 150 Sekunden Sekunden im Jahr :P
Viel spannender finde ich in dem Kontext aber, ob nun das Original der Rechnung aufgehoben werden muss, immerhin ist dieses doch Veränderungssicher im Buchungsprogramm digital vorhanden.
Wenn du eine Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen hast, kannst du die Papierbelege weg werfen. Wenn nicht, solltest du das lieber nicht tun ;)
Hallo Melchior,
erstmal danke für den tollen Content. Ich habe mir einige Deiner Videos angeschaut und habe eine Frage.
Wenn ich ein Kleingewerbe anmelde (dass zunächst auch keinen Gewinn erziehlt, aber Einnahmen und Ausgaben hat), kann ich dann währenddessen noch einen Minijob ausüben? Wie wird das steuerrechtlich geregelt?
Ich bin Studentin und brauche den Minijob für meinen Unterhalt, möchte aber gerne meine Tätigkeit online ausbauen.
Bei uns wird die Beschreibung auch immer ausgefüllt, darüber freut sich die Steuerberaterin sehr.
Auch Steuerberater halten oft unnötiger Weise daran fest 😂
@@STEUERFIT.Selbststaendige Ich meine eher, damit klar ist, worum es sich handelt und man sich nicht den Beleg nochmal anschauen muss. Ich denke sogar insgesamt spart das Zeit.
Es ist dann aber kein Muss, sondern eher ein optionaler Hinweis.
Hilft auch für die eigene Übersicht, wenn man mal selbst in die Buchhaltung schaut und wissen will, wofür man gleich nochmal das Geld ausgegeben hat 😄
Neben der hier auch bereits mehrfach erwähnten Dublettenprüfung hat die Angabe der Rechnungsnummer noch einen weiteren, sehr sinnvollen Grund: die Zahlung.
Wenn man die Rechnung selbst überweist, sollte man möglichst die RgNr. mit angeben.
Und als Zahlungsempfänger (sowie als Zahlender bei Abbuchungen) wird eine solche Angabe im Verwendungszweck dafür genutzt, damit das Buchhaltungsprogramm die Zahlung eindeutig zuordnen kann.
Also Beschreibung (sowohl beim Kreditor als auch bei der Sachkonten-Buchung) nur bei Bedarf eingeben sehe ich (als in der Buchhaltung Arbeitender) ein, bei der RgNr. überwiegen jedoch die Vorteile, wenn man diese eingibt. Und in Zeiten von OCR ist das eh nur selten notwendig, dass von Hand einzugeben.
Hm, du hättest noch erwähnen sollen, dass die Belegnummer in Lexoffice auch dazu dienst, dass das Programm abgleicht, ob es doppelte Belege gibt. Ich finde diese Funktion nämlich super praktisch und hat mich schon das ein oder andere mal vor doppelten Belegen bewahrt.
Glücklicherweise kann Lexoffice meistens die Belegnummer erkennen, weshalb sich der Aufwand mit der Eingabe der Belegnummer stark reduziert.
Inhaltlich, dass es dies für die Buchhaltung nicht braucht (weil ja der Beleg mit dranhängt), hast du natürlich völlig recht :) Viele Grüße
Danke für die Ergänzung 🙂
Könntest du demnächst evtl ein Video zum thema rechtsformwechsel einzelunternehmen in gbr machen? Also halt die steuerlichen Aspekte, ob man dann z.b. mehrere elsterkonten braucht, was man bei den Eingangsrechnungen ändern muss und wie man das zeitlich am besten abpasst, weil man muss ja ab beginn der gbr dann alle rechnungen darauf laufen lassen, was aber nichz funktioniert da man ja zu dem zeitpunkt noch keine neue steuernummer hat. und wie verhält sich das mit der bisherigen buchhaltung?
Bei Lexoffice kann der beleg aber nicht erstellt werden wenn das feld frei bleibt. Also was eintragen?
Hey, darf man vorerst mit der normalen Steuernummer verkaufen bis die eigentliche Steuernummer vom Finanzamt für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kommt?
Liebe grüße
Wie immer ein super informatives und dazu verständliches Video :).
Der Link für die Belegvorlage beim Video ,,Privatgegenstände in den Betrieb einlegen" existiert bzw. funktioniert nicht mehr. Kannst du den nochmal aktualisieren oder ein ganz neues Video zu dem Thema machen, falls es da heutzutage neue Änderungen gibt?:D
Ansonsten macht weiter so!
Hi, ich such ein Steuerberater und hätte gern dich als Steuerberater. Also würde mich freuen wenn ich in Erfahrung bringen kann wie es geht.
Opos Buchhaltung in Datev ohne Belegnummer. Der Witz war gut 😅
Wenn die OPOS-Konten gut gepflegt sind, ist das überhaupt kein Problem
Ohne Rechnungsnummer läuft man allerdings Gefahr einen Beleg doppelt zu buchen.
Und wo steht das? Vielelicht sieht der Steuerprüfer das ja auch noch ols school....
Das Ganze kann man aus dem Handelsgesetzbuch § 238 (1) HGB ableiten. Dort steht: „Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.“
Und das ist auch ohne Buchungstext und Rechnungsnummer möglich, wenn der Beleg direkt verknüpft ist.