korrekt ja es ist eine verschiebung, aber manchmal nützt es trotzdem und zwar in dem fall , dass mann eine bestimmte gewinnschwelle aus irgendwelchen persönlichen gründen nich überschreiten möchte. es ist dabei natürlich nicht betrachtet, dass das geld für die investition auch irgendwo herkommen muß und, wenn man es nicht hat , aus dem gewinn bezahlen muß.
Hab nen kleinen Tipp für Laien: einfach nicht mit Geld rechnen, was man noch nicht hat ^^ dann kann auch nix schief gehen. Ich würde immer erstmal versuchen Gewinn zu erzielen, dann alles versteuern und später, wenn man genügend gespart hat, kann man sich immer noch ein Auto in bar kaufen und es absetzen
Ab wann gilt man eigentlich als Selbstständiger und muss seine laufende Buchhandlung machen? Ab der Gewerbeanmeldung oder nach dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung?
@@Robin6336o Buchführungspflicht ist definiert als Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung. Diese "echte" Buchführungspflicht beginnt - wenn nicht bereits nach dem HGB gegeben - wenn du in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr wie 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn machst (oder das freiwillig machst) Bleibst du darunter, reicht eine "geordnete Aufzeichnung der Belege", wobei es trotzdem sinnvoll ist, da eine Buchführung zu machen, zumal auch diese Aufzeichnungen den GoDB entsorechen müssen. Die Pflicht beginnt mit der Gewerbeanmeldung. Ausnahme: Freiberufler, für diese gilt keine Bilanzierungspflicht.
Angenommen man hat ein Kleinstgewerbe im Nebengewerbe, ist sonst im öffentlichen Dienst tätig und hat monatlich zusätzliche Einnahmen von unter 1000€ mit dem Kleingewerbe. Wenn man jetzt eine Anschaffung für 20'000€ machen möchte ( es im Jahr 0 =2024 plant und die Ausgaben dann im Frühjahr 2025 tätigt) kann ich ja in der Steuererklärung (eür) mit Wiso dann 10'000€ für das Jahr 2024 als IAB abrechnen, was ja meine Steuern auf das Einkommen vom öffentlichen Dienst stark schmälert. Wenn ich dann trotz der Investition in den nächsten 6 Jahren trotzdem ein Kleinstgewerbe ( unter 21'000€ Umsatz) bleibe muss ich ja auch weiter keine Umsatzsteuer bezahlen und wenn ich diese Investition alle zwei Jahre wiederhole, habe ich doch praktisch keine Steuern mehr auf das Haupteinkommen zu bezahlen? Oder ist der Wert den die Investition hat dann auch als Umsatz im Betriebsvermögen zu berücksichtigen?
Der Investitionssbzugsbetrag ist eine Regelung für die Einkommensteuer und nicht die Umsatzsteuer. Er verändert den Gewinn und nicht den Umsatz und hat damit auch keinen Einfluss auf die Kleinunternehmerregelung.
Der IAB mindert in dem Jahr, in dem er gebildet wird, den Gewinn. Voraussetzung ist erstmal, dass der Gegenstand zu mindestens 90% betrieblich genutzt wird, und zwar im Anschaffungsjahr und im Folgejahr. Wenn du das ständig machst, hast du dann entweder 20.000 Euro - Klamotten in der Ecke stehen, die du eigentlich nicht brauchst und die jedes Jahr an Wert verlieren (und dich damit langfristig richtig Geld kosten) oder aber du verkaufst sie wieder, wobei du den Gewinn versteuern musst. Als Steuersparmodell, nach deinen Überlegungen, eignet sich der also nicht. Und vergiss nicht: Du bekommst nicht die 20.000 Euro vom Finanzamt, sondern nur die darauf entfallende Steuer. Und Investitionen, die du nicht brauchst, waren noch nie sinnvoll.
@@lutzvormann wenn wir die Investition nicht benötigen würden, hätte ich ja nicht gefragt. Leider zahlen ja Angestellte im öffentlichen Dienst zum Teil viele Steuern, dafür dass das Gehalt dürftig ist im Vergleich zu Informatik Spezialisten in der freien Wirtschaft. Wir möchten investieren in 5 neue E-bikes, aber > 3000€ pro Stück übersteigt unser Budget erheblich , darum fragte ich ob man mit (Subventionen oder) Steuerspartipps , wenn man zum Jahresanfang wieder ne EÜR macht was vom Fiskus zurück bekommen kann. Wenn man die Investition in Ebikes ( oder ein Kfz) als IAB angibt in der Wiso EÜR, dürfte das ja die übers Jahr zu zahlende Einkommensteuer minimieren?
In diesem Szenarien-Vergleich wird die Investition ohnehin getätigt. Wie aber ist es, wenn ich einen Invest mache, nur um per Abschreibung mein Einkommen zu reduzieren?
Du solltest generell nur Investitionen tätigen, die betriebswirtschaftlich Sinn ergeben. Investitionen nur um Steuern zu sparen, sind immer eine schlechte Idee
Hellou, bei mir ist jetzt der Fall, dass ich aufgrund niedrigerer Einnahmen die Investitio nicht tätigen kann. 2020 IAB auf AHK 9000€ -> 4500€ ( STB1 am Werk) // 2021 keinen IAB gebildet weil bereits klar war, dass ich mir das nicht leisten kann (STB2 am Werk) // Mit 2022 will ich nun rückgängig machen ABER ich blicke es nicht in WIZO (Schnauze voll und mache Steuer selbst). Mir fehlt hier also der entscheidende Hinweis, den ich leider auch aus der WIZO-Hilfe nicht entnehmen kann. HÄLP!
Spenden an Parteien sind Sonderausgaben. Du kannst die also nicht in der Buchhaltung absetzen, aber in der Anlage "Sonderausgaben" im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung.
Hallo 😊 Ich bitte Sie höflichst, ein Video über Kioske zu erstellen. In diesem Video sollten Sie erläutern, was ein Kiosk ist, wie er funktioniert und was man benötigt, um einen Kiosk zu betreiben. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Elias
Ein Kiosk ist eine Betriebsform des Einzelhandels für Artikel des kurzfristigen Bedarfs mit geringer Sortimentsbreite und -tiefe (klassisch: Tabakwaren, Zeitungen, Snacks, Getränke in Dosen oder Flaschen), ggf. auch kombiniert mit Getränkeausschank ("Trinkhalle") oder Eisverkauf. Gelegen meist an belebten Plätzen und Orten mit hohem Publikumsaufkommen. Heute z. T. mit anderen Sortimenten (Vapes, Sammelbilder, spezielle Getränkesorten, kleine warme Snacks / Backwaren). Voraussetzung: Gewerbeanmeldung, bei Ausschank von Getränken / unverpackten Speisen Gaststättenerlaubnis, ggf. Toiletten. Wir er funktioniert: Du machst eine Standortanalyse und legst entsprechend dein Sortiment fest, ebenso die Öffnungszeiten. Dann suchst du dir dafür Lieferanten (oder gehst selbst im Großhandel einkaufen), räumst den Krams in die Regale und wartest, bis jemand vorbeikommt und dir etwas abkauft. Freundlichkeit und heutzutage Sichtbarkeit in den sozialen Medien können nicht schaden. Was du benötigst: Eine entsprechende Räumlichkeit (ggf. bei Abgabe von unverpackten Speisen nach den Vorgaben des Gesundheitsamts, die Einrichtung (Regale, Theke, Kasse, ggf. kleinen Herd, Kühlschränke, Kaffeeautomat, Videoüberwachung). Dazu eine Kalkulation für deine Preise und ggf. das Personal. (Zum eigentlichen Geschäft kommen Planung, Einkauf, Buchhaltung und etwas Zeit für deine Freundin möchtest du vielleicht auch noch haben). Und - je nach Größe und Sortiment - 50.000 bis 100.000 Kapital für Ausstattung und den ersten Warenbestand. Möchtest du ein Darlehn dafür von der Bank noch einen Businessplan. Den solltest du aber eigentlich immer machen, wenn du später davon leben willst.
Hi hab eine Frage, wenn ich ein Minijob als Selbständige machen (kleine Gewerbe, und am Amfang würde wahrscheinlich kaum was verkaufen) (plus ich arebeite auch im teilzeit) und dann halt nicht mehr als 538€ in Monat verdiene mit dem minijob, muss ich dann trotzdem bei der Gewerbe angemeldet sein?
Einen Minijob als Selbstständige kannst du nicht machen. Ein Minijob ist grundsätzlich ein Arbeitsverhältnis (also mit einem Arbeitgeber) und damit eine nichtselbstständige Tätigkeit. Auch wenn du mit einem Gewerbe nur 500 Euro im Monat verdienst, musst du das also anmelden. Einen Minijob NEBEN der Selbstständigkeit kannst du machen, das ändert aber nicht an der Anmeldepflicht für das Gewerbe.
Dann wirds teuer 😂 Wird der IAB nicht genutzt (oder ein Teil nicht genutzt) wird er IN dem Jahr aufgelöst, in welchem er gebildet wurde und die Steuerveranlagung entsprechend ohne IAB neu berechnet. Da es dann nach 15 Monaten noch Zinsen obendrauf gibt, darfst du die neben der Steuer zusätzlich bezahlen.
@@lutzvormann allerdings ist der Zins für einen IAB der in 2023 gebildet wurde noch ausgesprochen günstig bemessen. Man könnte also unter Umständen für 2023 den IAB als günstigen Kredit zweckentfremden. Bei kleinen Einkommen, kann es zudem die Krankenkassenbeiträge mindern und wer sich privat ne Wärmepumpe zulegen will, könnte dadurch als jemand mit wenig Einkommen in den Genuss höherer staatlicher Förderungen auf privater Ebene kommen.
Endlich einer der es RICHTIG AUSSPRICHT!!! Jeder redet von Steuersparmodell, es ist nur eine Verschiebung der Steuer , kein Sparmodell!!!!!
Es ist wie ein Zinsloser Kredit mit den man etwas spielen kann mehr nicht
korrekt
ja es ist eine verschiebung, aber
manchmal nützt es trotzdem und zwar in dem fall , dass mann eine bestimmte gewinnschwelle aus
irgendwelchen persönlichen gründen nich überschreiten möchte.
es ist dabei natürlich nicht betrachtet, dass das geld für die investition auch irgendwo herkommen muß
und, wenn man es nicht hat , aus dem gewinn bezahlen muß.
Super, Danke! ich habe mir die ganze Zeit gedacht, ob ICH bei dem Konstrukt etwas nicht verstehe, weshalb das eine "Steuerersparnis" sein soll.
Hab nen kleinen Tipp für Laien: einfach nicht mit Geld rechnen, was man noch nicht hat ^^ dann kann auch nix schief gehen. Ich würde immer erstmal versuchen Gewinn zu erzielen, dann alles versteuern und später, wenn man genügend gespart hat, kann man sich immer noch ein Auto in bar kaufen und es absetzen
Ja es ist sicher so... aber wenn man eine gute Investition tätigen möchte aber dafür erstmal liquide Mittel benötigt, dann kann das sehr helfen.
Another fantastic video! Thank you for the great explanation! 🙂
Ab wann gilt man eigentlich als Selbstständiger und muss seine laufende Buchhandlung machen? Ab der Gewerbeanmeldung oder nach dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung?
@@Robin6336o
Buchführungspflicht ist definiert als Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung. Diese "echte" Buchführungspflicht beginnt - wenn nicht bereits nach dem HGB gegeben - wenn du in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr wie 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn machst (oder das freiwillig machst)
Bleibst du darunter, reicht eine "geordnete Aufzeichnung der Belege", wobei es trotzdem sinnvoll ist, da eine Buchführung zu machen, zumal auch diese Aufzeichnungen den GoDB entsorechen müssen.
Die Pflicht beginnt mit der Gewerbeanmeldung.
Ausnahme: Freiberufler, für diese gilt keine Bilanzierungspflicht.
Angenommen man hat ein Kleinstgewerbe im Nebengewerbe, ist sonst im öffentlichen Dienst tätig und hat monatlich zusätzliche Einnahmen von unter 1000€ mit dem Kleingewerbe. Wenn man jetzt eine Anschaffung für 20'000€ machen möchte ( es im Jahr 0 =2024 plant und die Ausgaben dann im Frühjahr 2025 tätigt) kann ich ja in der Steuererklärung (eür) mit Wiso dann 10'000€ für das Jahr 2024 als IAB abrechnen, was ja meine Steuern auf das Einkommen vom öffentlichen Dienst stark schmälert.
Wenn ich dann trotz der Investition in den nächsten 6 Jahren trotzdem ein Kleinstgewerbe ( unter 21'000€ Umsatz) bleibe muss ich ja auch weiter keine Umsatzsteuer bezahlen und wenn ich diese Investition alle zwei Jahre wiederhole, habe ich doch praktisch keine Steuern mehr auf das Haupteinkommen zu bezahlen? Oder ist der Wert den die Investition hat dann auch als Umsatz im Betriebsvermögen zu berücksichtigen?
Der Investitionssbzugsbetrag ist eine Regelung für die Einkommensteuer und nicht die Umsatzsteuer. Er verändert den Gewinn und nicht den Umsatz und hat damit auch keinen Einfluss auf die Kleinunternehmerregelung.
Aber als Angestellte/r im öffentlichen Dienst zahlt man doch gar nicht Mal so wenig Einkommensteuer
Der IAB mindert in dem Jahr, in dem er gebildet wird, den Gewinn. Voraussetzung ist erstmal, dass der Gegenstand zu mindestens 90% betrieblich genutzt wird, und zwar im Anschaffungsjahr und im Folgejahr.
Wenn du das ständig machst, hast du dann entweder 20.000 Euro - Klamotten in der Ecke stehen, die du eigentlich nicht brauchst und die jedes Jahr an Wert verlieren (und dich damit langfristig richtig Geld kosten) oder aber du verkaufst sie wieder, wobei du den Gewinn versteuern musst.
Als Steuersparmodell, nach deinen Überlegungen, eignet sich der also nicht.
Und vergiss nicht: Du bekommst nicht die 20.000 Euro vom Finanzamt, sondern nur die darauf entfallende Steuer. Und Investitionen, die du nicht brauchst, waren noch nie sinnvoll.
@@lutzvormann es geht eigentlich um die Anschaffung von Ebikes für einen Fahrradverleih
@@lutzvormann wenn wir die Investition nicht benötigen würden, hätte ich ja nicht gefragt.
Leider zahlen ja Angestellte im öffentlichen Dienst zum Teil viele Steuern, dafür dass das Gehalt dürftig ist im Vergleich zu Informatik Spezialisten in der freien Wirtschaft.
Wir möchten investieren in 5 neue E-bikes, aber > 3000€ pro Stück übersteigt unser Budget erheblich , darum fragte ich ob man mit (Subventionen oder) Steuerspartipps , wenn man zum Jahresanfang wieder ne EÜR macht was vom Fiskus zurück bekommen kann. Wenn man die Investition in Ebikes ( oder ein Kfz) als IAB angibt in der Wiso EÜR, dürfte das ja die übers Jahr zu zahlende Einkommensteuer minimieren?
In diesem Szenarien-Vergleich wird die Investition ohnehin getätigt. Wie aber ist es, wenn ich einen Invest mache, nur um per Abschreibung mein Einkommen zu reduzieren?
Du solltest generell nur Investitionen tätigen, die betriebswirtschaftlich Sinn ergeben. Investitionen nur um Steuern zu sparen, sind immer eine schlechte Idee
Danke Melchior! Btw, kannst du bitte auch über Steuererklärung für den Day Trader informieren?
Hellou, bei mir ist jetzt der Fall, dass ich aufgrund niedrigerer Einnahmen die Investitio nicht tätigen kann. 2020 IAB auf AHK 9000€ -> 4500€ ( STB1 am Werk) // 2021 keinen IAB gebildet weil bereits klar war, dass ich mir das nicht leisten kann (STB2 am Werk) // Mit 2022 will ich nun rückgängig machen ABER ich blicke es nicht in WIZO (Schnauze voll und mache Steuer selbst). Mir fehlt hier also der entscheidende Hinweis, den ich leider auch aus der WIZO-Hilfe nicht entnehmen kann. HÄLP!
Wie ist es mit Parteibeträgen, wo muss ich diese angeben?
Spenden an Parteien sind Sonderausgaben. Du kannst die also nicht in der Buchhaltung absetzen, aber in der Anlage "Sonderausgaben" im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung.
Alles klar, danke dir :)
Hallo 😊
Ich bitte Sie höflichst, ein Video über Kioske zu erstellen. In diesem Video sollten Sie erläutern, was ein Kiosk ist, wie er funktioniert und was man benötigt, um einen Kiosk zu betreiben.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Elias
Ein Kiosk ist eine Betriebsform des Einzelhandels für Artikel des kurzfristigen Bedarfs mit geringer Sortimentsbreite und -tiefe (klassisch: Tabakwaren, Zeitungen, Snacks, Getränke in Dosen oder Flaschen), ggf. auch kombiniert mit Getränkeausschank ("Trinkhalle") oder Eisverkauf. Gelegen meist an belebten Plätzen und Orten mit hohem Publikumsaufkommen. Heute z. T. mit anderen Sortimenten (Vapes, Sammelbilder, spezielle Getränkesorten, kleine warme Snacks / Backwaren).
Voraussetzung: Gewerbeanmeldung, bei Ausschank von Getränken / unverpackten Speisen Gaststättenerlaubnis, ggf. Toiletten.
Wir er funktioniert: Du machst eine Standortanalyse und legst entsprechend dein Sortiment fest, ebenso die Öffnungszeiten. Dann suchst du dir dafür Lieferanten (oder gehst selbst im Großhandel einkaufen), räumst den Krams in die Regale und wartest, bis jemand vorbeikommt und dir etwas abkauft. Freundlichkeit und heutzutage Sichtbarkeit in den sozialen Medien können nicht schaden.
Was du benötigst: Eine entsprechende Räumlichkeit (ggf. bei Abgabe von unverpackten Speisen nach den Vorgaben des Gesundheitsamts, die Einrichtung (Regale, Theke, Kasse, ggf. kleinen Herd, Kühlschränke, Kaffeeautomat, Videoüberwachung). Dazu eine Kalkulation für deine Preise und ggf. das Personal. (Zum eigentlichen Geschäft kommen Planung, Einkauf, Buchhaltung und etwas Zeit für deine Freundin möchtest du vielleicht auch noch haben).
Und - je nach Größe und Sortiment - 50.000 bis 100.000 Kapital für Ausstattung und den ersten Warenbestand.
Möchtest du ein Darlehn dafür von der Bank noch einen Businessplan. Den solltest du aber eigentlich immer machen, wenn du später davon leben willst.
Also ist der IAB nur sinnvoll wenn man im Jahr der Bildung eine hohe Steuerlast hat oder das Geld sinnvoll anlegen kann.
Und insbesondere nur, wenn man auch vorhat, die Investition tatsächlich zu tätigen, sonst wird das nämlich richtig teuer.
@smoke-hc8ml Ja, genau 👍
Hi hab eine Frage, wenn ich ein Minijob als Selbständige machen (kleine Gewerbe, und am Amfang würde wahrscheinlich kaum was verkaufen) (plus ich arebeite auch im teilzeit) und dann halt nicht mehr als 538€ in Monat verdiene mit dem minijob, muss ich dann trotzdem bei der Gewerbe angemeldet sein?
Einen Minijob als Selbstständige kannst du nicht machen. Ein Minijob ist grundsätzlich ein Arbeitsverhältnis (also mit einem Arbeitgeber) und damit eine nichtselbstständige Tätigkeit. Auch wenn du mit einem Gewerbe nur 500 Euro im Monat verdienst, musst du das also anmelden.
Einen Minijob NEBEN der Selbstständigkeit kannst du machen, das ändert aber nicht an der Anmeldepflicht für das Gewerbe.
IAB für KFZ das auch Privat genutzt wird?
Ja, das geht. Ist in der Praxis aber eher schwierig, weil die private Nutzung nicht mehr als 10 % betragen darf.
danke dir
mich würde es noch interessieren, wenn man einen IAB hat und diesen dann nicht nutzt, oder nur die Hälfte des IAB für Kauf nutzt.
Dann wirds teuer 😂
Wird der IAB nicht genutzt (oder ein Teil nicht genutzt) wird er IN dem Jahr aufgelöst, in welchem er gebildet wurde und die Steuerveranlagung entsprechend ohne IAB neu berechnet. Da es dann nach 15 Monaten noch Zinsen obendrauf gibt, darfst du die neben der Steuer zusätzlich bezahlen.
@@lutzvormann allerdings ist der Zins für einen IAB der in 2023 gebildet wurde noch ausgesprochen günstig bemessen. Man könnte also unter Umständen für 2023 den IAB als günstigen Kredit zweckentfremden. Bei kleinen Einkommen, kann es zudem die Krankenkassenbeiträge mindern und wer sich privat ne Wärmepumpe zulegen will, könnte dadurch als jemand mit wenig Einkommen in den Genuss höherer staatlicher Förderungen auf privater Ebene kommen.
😂danke dir