Danke, finde das Video wieder mal inhaltich super. Der Zoom-Effekt allerdings treibt meinen Puls hoch. Das machen andere TH-camr eigentlich nur, um Schnitte zu verstecken, weil sie keinen ganzen Satz fehlerfrei sprechen können und hinterher stückeln müssen. Bei dir, ohne Schnitt ist das als Zoom aber eher wie eine Betonung, nur kommt keine Betonung, weil dein Cutter den Effekt zufällig auf die Timeline gelegt hat. Nimm's als konstruktive Kritik auf.
Super Video! 😃 Ich sehe aber keinen Vorteil was das Thema Zurückverfolgbarkeit angeht. Fälschen geht mit XML sogar noch einfacher, weil das ja offener Quellcode ist.
Ja, die XML lässt sich leicht bearbeiten. Deshalb fordert die Finanzverwaltung schon seit Jahren eine revisionssichere Ablage von buchführungsrelevanten Dokumenten, z.B. über ein DMS. Dort kann per Versionierung jede Veränderung einer Datei festgestellt werden.
Prima Video und eine super Ausdrucksweise und ein Sprechrythmus, der einen mitnimmt , klar und deutlich, Danke dafür! Ich muss leider zur Zeit meine Buchhaltung für eine OHG (2 Gesellschafter) keine Bilanzierungspflicht, nur EÜ selber machen, da mein Steuerberater verstorben ist. Und schwierig ist es, da ich das rückwirkend machen muss. Ich habe mich für lexoffice entscheiden, komme aber mit der Bank nicht so recht klar, da ich (weil rückwirkend) noch keine Bankanbindung machen kann. Das bedeutet aber, dass ich z.B. den Jahresanfangssaldo nicht eingeben kann. Welche Lösung gibt es dafür?
Du könntest die Bankbuchungen manuell per CSV importieren. Das ist bei älteren Bankkonten der Standard. Sobald der Abruf der digitalen Daten möglich ist, kannst Du diesen dann auch vornehmen.
@@kenkeiper Vielen Dank für die Antwort. Das versuche ich gerade. Ich muss leider jeden Kontoauszug von Hand in eine Tabelle eingeben, da meine Bank keinen CSV-Export macht🙂
Danke für das tolle Video ! Wenn ich das richtig verstehe, muss auch ein gemeinnütziger Verein im wirtschaftlichen Bereich künftig x-Rechnungen empfangen und ggf. Spendenbescheinigungen für Sponsoren versenden können. So weit, so gut. Wie kann dann aber eine ordentliche Kassenprüfung erflogen, wenn es keine Papierrechnungen mehr gibt ? Würde bedeuten, es muss der „Pendelordner“ mit den ausgedruckten ZUGFeRD Rechnungen weiterhin vorhanden sein !?!
Nein, Sie müssten die E-Rechnungen nicht für die Kassenprüfung ausdrucken. Die Kassenprüfung ist ja letztlich auch eine zivilrechtliche Prüfung auf Basis des Vereinsrechts und hat mit dem Finanzamt/Steuerrecht erstmal nichts zu tun. Sie müssten nach meinem Verständnis den Kassenprüfern aus dem Verein letztlich nur den Zugriff auf die E-Rechnungen gewähren, damit sie im Rahmen der Prüfung eine Kontrolle vornehmen können.
So ist es. Allerdings wird keine E-Rechnung benötigt, wenn der Rechnungsbetrag nicht größer als 250 € (sog. Kleinbetragsrechnung) ist. Bis dahin können dann also auch ab 2027 noch Papierbelege anerkannt werden. Bei mehr als 250 € wird aber auch im Einzelhandel eine E-Rechnung benötigt. Meine Vermutung ist, dass die meisten Einzelhändler dann entsprechende Kundenkartenprogramme (so wie bei Metro oder Handelshof) für Geschäftskunden einführen werden, um die entsprechenden Transaktionen dann als E-Rechnung versenden zu können. Gerade bei Unternehmen mit Kassensystemen dürfen wir gespannt sein, wie sich die Thematik rund um die E-Rechnung entwickeln wird.
Vielen Dank für die Info. Kann ein B2B Kunde während der Übergangszeit 2027/2028 das Zusenden einer e-Rechnung verlangen? Sind Kommunen diesbezüglich als B2B oder B2C Kunden anzusehen?
Solange die Übergangsfrist läuft, ist die E-Rechnung grundsätzlich noch nicht der Standard. D.h. solange dürfen Sie sich als leistender Unternehmer auf die Übergangsfrist berufen und können auch anders abrechnen. Sobald der Übergangszeitraum abgelaufen ist, kann der Kunde aber eine E-Rechnung verlangen. Bei Kommunen / öffentliche Hand sollten Sie aber zusätzlich beachten, dass es dort neben den allgemeinen Regelungen des UStG auch noch die E-Rechnungsverordnung (E-Rech-V) gibt, die bereits seit einiger Zeit die Fakturierung als E-Rechnung vorschreibt. Wenn ein Leistungsaustausch also unter die E-Rech-V fällt, wäre eine Abrechnung per E-Rechnung auch schon vor 2027/2028 notwendig.
Betrifft das E_Rechnung digitale Rechnung nur für Rechnung oder auch für Angebotsschreiben ? oder darf ich Angebotsschreiben weiterhin mit Word / Excel machen ?
@@rolfwieth4111 M.E. muss dann aber jeder Selbstständige über eine serverseitige E-Mail-Archivierung verfügen, um dem Finanzamt nachweisen zu können, wie die originale E-Mail mit dem originalen Anhang ausgesehen hat
Danke, finde das Video wieder mal inhaltich super. Der Zoom-Effekt allerdings treibt meinen Puls hoch. Das machen andere TH-camr eigentlich nur, um Schnitte zu verstecken, weil sie keinen ganzen Satz fehlerfrei sprechen können und hinterher stückeln müssen. Bei dir, ohne Schnitt ist das als Zoom aber eher wie eine Betonung, nur kommt keine Betonung, weil dein Cutter den Effekt zufällig auf die Timeline gelegt hat. Nimm's als konstruktive Kritik auf.
Gebe ich gerne weiter
Ja das mit dem Zoom ist zu viel.
Ken Hat`s drauf . Netter Typ . Wünschte mein Steuerberaterbüro wäre so informativ. Daumen hoch
Oh, vielen Dank für das Feedback 🙏
Super Video! 😃 Ich sehe aber keinen Vorteil was das Thema Zurückverfolgbarkeit angeht. Fälschen geht mit XML sogar noch einfacher, weil das ja offener Quellcode ist.
Ja, die XML lässt sich leicht bearbeiten. Deshalb fordert die Finanzverwaltung schon seit Jahren eine revisionssichere Ablage von buchführungsrelevanten Dokumenten, z.B. über ein DMS. Dort kann per Versionierung jede Veränderung einer Datei festgestellt werden.
@ das wäre mal eine Lösung 👍
Hallo Ken, das hast du wieder einmal sehr gut dargestellt und auf den Punkt gebracht. Gruß Bernd aus Bonn
🙏
Prima Video und eine super Ausdrucksweise und ein Sprechrythmus, der einen mitnimmt , klar und deutlich, Danke dafür! Ich muss leider zur Zeit meine Buchhaltung für eine OHG (2 Gesellschafter) keine Bilanzierungspflicht, nur EÜ selber machen, da mein Steuerberater verstorben ist. Und schwierig ist es, da ich das rückwirkend machen muss. Ich habe mich für lexoffice entscheiden, komme aber mit der Bank nicht so recht klar, da ich (weil rückwirkend) noch keine Bankanbindung machen kann. Das bedeutet aber, dass ich z.B. den Jahresanfangssaldo nicht eingeben kann. Welche Lösung gibt es dafür?
Du könntest die Bankbuchungen manuell per CSV importieren. Das ist bei älteren Bankkonten der Standard. Sobald der Abruf der digitalen Daten möglich ist, kannst Du diesen dann auch vornehmen.
@@kenkeiper Vielen Dank für die Antwort. Das versuche ich gerade. Ich muss leider jeden Kontoauszug von Hand in eine Tabelle eingeben, da meine Bank keinen CSV-Export macht🙂
Danke für das tolle Video ! Wenn ich das richtig verstehe, muss auch ein gemeinnütziger Verein im wirtschaftlichen Bereich künftig x-Rechnungen empfangen und ggf. Spendenbescheinigungen für Sponsoren versenden können.
So weit, so gut. Wie kann dann aber eine ordentliche Kassenprüfung erflogen, wenn es keine Papierrechnungen mehr gibt ? Würde bedeuten, es muss der „Pendelordner“ mit den ausgedruckten ZUGFeRD Rechnungen weiterhin vorhanden sein !?!
Nein, Sie müssten die E-Rechnungen nicht für die Kassenprüfung ausdrucken. Die Kassenprüfung ist ja letztlich auch eine zivilrechtliche Prüfung auf Basis des Vereinsrechts und hat mit dem Finanzamt/Steuerrecht erstmal nichts zu tun. Sie müssten nach meinem Verständnis den Kassenprüfern aus dem Verein letztlich nur den Zugriff auf die E-Rechnungen gewähren, damit sie im Rahmen der Prüfung eine Kontrolle vornehmen können.
Wie verhält es sich denn bei Barbelegen (Kasse) oder z. B. auch mit den Kassenbelegen von Baumärkten etc? Das sind ja durchaus auch B2B Geschäfte?!
So ist es. Allerdings wird keine E-Rechnung benötigt, wenn der Rechnungsbetrag nicht größer als 250 € (sog. Kleinbetragsrechnung) ist. Bis dahin können dann also auch ab 2027 noch Papierbelege anerkannt werden. Bei mehr als 250 € wird aber auch im Einzelhandel eine E-Rechnung benötigt. Meine Vermutung ist, dass die meisten Einzelhändler dann entsprechende Kundenkartenprogramme (so wie bei Metro oder Handelshof) für Geschäftskunden einführen werden, um die entsprechenden Transaktionen dann als E-Rechnung versenden zu können. Gerade bei Unternehmen mit Kassensystemen dürfen wir gespannt sein, wie sich die Thematik rund um die E-Rechnung entwickeln wird.
@@kenkeiper Besten Dank für die Antwort!!!
Vielen Dank für die Info.
Kann ein B2B Kunde während der Übergangszeit 2027/2028 das Zusenden einer e-Rechnung verlangen?
Sind Kommunen diesbezüglich als B2B oder B2C Kunden anzusehen?
Solange die Übergangsfrist läuft, ist die E-Rechnung grundsätzlich noch nicht der Standard. D.h. solange dürfen Sie sich als leistender Unternehmer auf die Übergangsfrist berufen und können auch anders abrechnen. Sobald der Übergangszeitraum abgelaufen ist, kann der Kunde aber eine E-Rechnung verlangen.
Bei Kommunen / öffentliche Hand sollten Sie aber zusätzlich beachten, dass es dort neben den allgemeinen Regelungen des UStG auch noch die E-Rechnungsverordnung (E-Rech-V) gibt, die bereits seit einiger Zeit die Fakturierung als E-Rechnung vorschreibt. Wenn ein Leistungsaustausch also unter die E-Rech-V fällt, wäre eine Abrechnung per E-Rechnung auch schon vor 2027/2028 notwendig.
@@kenkeiper
Herzlichen Dank ❤️
Betrifft das E_Rechnung digitale Rechnung nur für Rechnung oder auch für Angebotsschreiben ? oder darf ich Angebotsschreiben weiterhin mit Word / Excel machen ?
@@peterk.3884 Nur Rechnungen
Und das unverschlüsselt, in einem offenen Format, was sagt, denn da das Finanzamt? Da ist der Manipulation Tür und Tor geöffnet.
@@rolfwieth4111 Das Finanzamt lässt die Übermittlung via einfacher E-Mail im Entwurf ihres BMF-Schreibens vom 14.06.2024 ausdrücklich zu.
@@rolfwieth4111 M.E. muss dann aber jeder Selbstständige über eine serverseitige E-Mail-Archivierung verfügen, um dem Finanzamt nachweisen zu können, wie die originale E-Mail mit dem originalen Anhang ausgesehen hat