Jura lernen Strafrecht: Alles zum Erlaubnistatbestandsirrtum in 15 Minuten - endlich jura.

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  • เผยแพร่เมื่อ 22 ม.ค. 2025

ความคิดเห็น • 13

  • @endlichjura
    @endlichjura  3 ปีที่แล้ว +2

    Lad dir alle Zusammenfassungen herunter und wiederhole in fünf Minuten die Inhalte unserer Videos, ohne sie noch einmal ansehen zu müssen 👉 jura-basics.de

  • @steffii.7244
    @steffii.7244 3 ปีที่แล้ว +6

    Danke Michael für dieses sehr aufschlussreiche Video! Es trifft den Nagel auf den Kopf. Mit dieser Methode kann man auch anderweitige Themenkomplexe einfacher und besser verstehen, um sie sich anschließend merken zu können.

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 ปีที่แล้ว +1

      Exakt! Vielen Dank für deinen sehr freundlichen Kommentar. :-)

  • @Johnny90e
    @Johnny90e 2 ปีที่แล้ว +3

    Ich finde es grandiös, dass deine Videos authentisch sind und nicht "Roboterhaft" vorgetragen werden- wie man es von anderen (größeren und bekannteren) Jura-Erklärbär-Videos auf TH-cam kennt. Denn das Folgen jener Videos fällt mir persönlich sehr schwer, weil zu glatt, lehrbuchartig und in einem Fluss vorgetragen wird. Seitens der Produzenten kann man so natürlich mehr Inhalt verpacken aber dann kann ich mir gleich von einem Sprachassistenten etwas vorlesen lassen. Daher hier ein fettes Lob und Danke für den super Kanal!

    • @endlichjura
      @endlichjura  2 ปีที่แล้ว +1

      Vielen Dank für die netten Worte! Darüber habe ich mich gerade sehr gefreut. :)

  • @heinrichvaube2741
    @heinrichvaube2741 2 ปีที่แล้ว

    Hervorragendes Video! Auf das essentielle (und damit für eine 5-9 Punkte Klausur notwendige) reduziert. Das, was viele Skripten und auch Rep-Fälle nicht hinbekommen.

    • @endlichjura
      @endlichjura  2 ปีที่แล้ว

      Danke, lieber Heinrich! Das ist immer mein größtes Anliegen. :)

  • @pienaar18
    @pienaar18 3 ปีที่แล้ว +5

    Das Video hilft beim Einstieg in die Problematik. Ich fand die allgemeinen Ausführungen zum Irrtum super.
    Erwähnenswert finde ich noch in Anbetracht des 15 % Anteils in Examensklausuren, dass der ETBI auch bereits in der hypothetischen Rechtfertigungsprüfung scheitern kann.
    Wenn er hingegen. wirklich durchginge, wäre die Prüfung mit rechtlicher Würdigung des Problems und anschließender kurzer Fahrlässigkeitsprüfung sehr umfangreich und bildet dann einen Kernschwerpunkt der Klausur.

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 ปีที่แล้ว +1

      Da hast du vollkommen recht. Es kommt ja immer auch noch darauf an, wie oft sich der Täter tatsächlich im ETBI befand und in welchen Fällen dann auch die rechtliche Einordnung des Ganzen vorgenommen werden muss.

  • @brushemteeth9159
    @brushemteeth9159 3 ปีที่แล้ว

    Bitte ergänzen: Hier fehlen für die Fallbearbeitung die Rechtsfolgen der Anwendung von § 16 I 1 StGB analog. Was passiert bei der Vorsatzverneinung? Handelt der Täter dann nicht vorsätzlich? Was bedeutet Rechtsfolgenverweisung? Was bedeutet Vorsatzschuld? Handelt der Täter schuldlos?

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 ปีที่แล้ว

      Das habe ich in einem Folgevideo erläutert. 😊

    • @brushemteeth9159
      @brushemteeth9159 3 ปีที่แล้ว

      @@endlichjura th-cam.com/video/XXVP1xg5s-o/w-d-xo.html Ah, hier ist es! Schaue ich mir gleich an. Danke! :)

    • @TheSoftLifeMeditations
      @TheSoftLifeMeditations 2 ปีที่แล้ว

      16 I analog ist einschlägig, weil es die sachnähere Norm ist. 16 I normiert den Tatbestdsirrtum, wir haben aber beim ETBI einen Rechtfertigungsirrtum! Wortlaut passt nicht ganz, aber trotzdem sachnäher. Die Rechtsfolgen des 16 I Stgb werden angewendet.
      Fahrlässigkeitsprüfung in Bezug auf Vermeidbarkeit des Irrtums nicht in Bezug auf die Herbeiführung des tatbestandlichen Erfolges.
      Frage zur Vorsatzschuld:
      Bei der Vorsatzschuld wird in der rechtsfolgenverweisenden eingeschränkten Schuldtheorie ein Trick angewendet, um den Vorsatz entfallen zu lassen. Man sollte dafür wissen, dass der Vorsatz eine Doppelfunktion hat (Vorsatz bzgl. der Tatbestandsmerkmale) und die Vorsatzschuld (!) (sich vorsätzlich mit Schuld zu beladen, vorsätzliche mangelnde Rechtsgesinnung).
      Der Vorsatz im Tatbestand indiziert diesen Vorsatzschuldvorwurf, deshalb prüft man den Schuldvorwurf normalerweise nicht extra!
      Dieses Indiz ist jedoch widerlegt, wenn der Täter sich über Umstände irrt, die ihn beim tatsächlichen vorliegen, rechtfertigen würden. Der Tatbestandsvorsatz würde dann nicht auf einer rechtsfeindlichen Gesinnung beruhen dh der Vorsatzschuldvorwurf entfällt!