Sie sind auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar - ist der Bußgeldbescheid trotzdem gültig?
ฝัง
- เผยแพร่เมื่อ 6 ก.พ. 2025
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema Geschwindigkeitsverstoß. Was gibt es beim Blitzer-Foto zu beachten?
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
„Blitzer-Foto: Was ist zu beachten?
Hallo liebe Zuschauer, willkommen zurück auf meinem TH-cam Kanal. Mein Name ist Henning Hartmann von der Kanzlei Dr. Hartmann und Partner in Oranienburg bei Berlin.
Blitzer-Verfahren nehmen stark zu. Das ist der Tatsache geschuldet, dass immer mehr gemessen wird, immer mehr gelasert wird, demzufolge auch immer mehr Verfahren eingeleitet werden. Und deswegen nehme ich das zum Anlass, hier ein paar wichtige Informationen zu geben.
Zum einen müssen Sie wissen, dass nur jemand bestraft werden kann, wenn er auch identifiziert wurde. Die Frage: „Waren Sie tatsächlich Fahrer des Fahrzeuges?“ steht an erster Stelle. Wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann, dann darf es keine Verurteilung geben. Das heißt, es kommt dann tatsächlich darauf an, wie gut ist denn eigentlich das Foto, das zum Gegenstand der Entscheidung gemacht wird, sprich, das sich in der Gerichtsakte befindet?
Wenn eine eindeutige Identifizierung des Fahrers nicht möglich ist, muss das Verfahren eingestellt werden. Und an der Stelle fragen sich dann viele oder ich höre die Frage sehr häufig: „Ja, bekomme ich dann nicht ein Fahrtenbuch auferlegt?“ Ja, Fahrtenbuch-Auflage ist neuerdings ein stumpfes Schwert und deswegen wird das auch kaum noch gemacht. Der Grund ist folgender: Wenn Sie gegen die Fahrtenbuch-Auflage, sofern sie denn ergeht, verstoßen, dann ist das nicht mehr Punkte bewert, sondern da gibt es nur eine Geldbuße von 20 € und es wird kein Punkt eingetragen.
Das ist also tatsächlich nicht mehr ein Instrumentarium, was die Leute anhält und anhalten kann, dort ein Geständnis zu ihrer Fahrer-Identität abzulegen.
Wichtig in dem Zusammenhang noch: Wenn Sie im Besitz einer Verkehrsrechtsschutz Versicherung sind, dann sind die Verteidigungen gegen den Vorwurf des Geschwindigkeitsverstoßes davon abgedeckt. Sprich es kostet sie kein Geld und zwar egal wie das Verfahren ausgeht.
Das sind ein paar Informationen, die von Bedeutung sein können, wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie mir gerne über die Kommentarspalte. Ansonsten abonnieren Sie auch gerne meinen Kanal durch Klick auf das Foto. Vielleicht merke ich noch mal an, dass nicht jedes Urteil, was ergeht, hier von mir besprochen wird, sondern nur, wenn ich meine, dass Informationen tatsächlich interessant sind oder eben Urteile ergehen, von denen die Verkehrsteilnehmer einen Bericht erhalten sollten.
Dann mache ich ein Video. Sie müssen also nicht befürchten, dass Sie wegen jeder Kleinigkeit hier mit einem Video behelligt werden. Das war's für heute. Vielen Dank und auf Wiedersehen.“
Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de
Kontakt:
E-Mail: oranienburg@ra-hartmann.de
Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg)
Geschwindigkeitsverstoß - wann ist die Tat verjährt?
www.ra-hartman...
Geblitzt? Kein Fahrverbot!
www.ra-hartman...
Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare.
Auch bei Facebook unter: / rechtsanwaltskanzlei-d...
Danke!
wie ist das wenn mein Fahrzeug geblitzt wurde Ich aber nicht gefahren bin und auch den Fahrer nicht Bennen möchte. Was kann mich da rechtlich erwarten?
Guten Tag,
Ich würde mich freuen wen sie ein Video machen zum Thema Fahrerflucht (ein Parkhaus Schild Gestreift), und der Fahrer ist auf dem Bild nicht zu erkennen.
was passiert ?
Was ist wenn auf dem Foto die Hand mit einem Gegenstand, welcher nicht eindeutig als Handy identifiziert werden kann, einem vorgeworfen wird man hätte ein Elektronisches Gerät zur Kommunikation in der Hand. Es ist aber nur ein dunkler Schatten zu erkennen, was auch ein anderer Gegenstand sein kann. ZB. eine Brillenbox mit welcher man sich am Kopf oder am Ohr gekratzt hat.
Wenn ich als Fahrer genannt bin obwohl ich nicht der Halter bin, das Foto aber durchaus nicht eindeutig ist. Kann man dann trotzdem noch abstreiten dass man gefahren ist?
Hallo Herr Hartmann. Ich würde mich freuen wenn Sie ein Video zum Thema eu führerschein und dessen Gültigkeit trotz mpu. Ist dies immernoch möglich auch wen die 4.Richtlinie aufgelegt wird? Hätte bestimmt mehrere interessiert.
Grüße
Sehr geehrter Interessent,
ich entschuldige mich zunächst für die späte Rückmeldung und bitte um Verständnis, dass ich nicht alle Anfragen beantworten kann. In diesem Falle will ich es aber tun.
Soweit (teilweise) noch immer angeführt wird, dass der Gültigkeit der Fahrerlaubnis noch vorhandene Eintragungen im Flensburger Fahreignungsregister und damit die Vorschrift des § 28 IV S. 1 Nr.3 FeV entgegen steht, ist auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 22.09.2011 -2 ByR 947/11), hinzuweisen. Aus dieser ergibt sich, dass § 28 IV 1 Nr. 3 FeV europarechtswidrig, nämlich mit Art. 11 der 3. Führerscheinrichtlinie nicht vereinbar und damit NICHT ANZUWENDEN ist.
Dies bedeutet, dass bei einem legalen Neuerwerb im EU-Ausland unter der 3. Führerscheinrichtlinie in Deutschland gefahren werden darf, auch wenn hier vor Neuerteilung noch die MPU zu absolvieren gewesen wäre. Man mag es gut finden oder nicht, so ist die Rechtslage. Ich hoffe, hierdurch weiter geholfen zu haben. Dr. Henning Hartmann
Ist das auch so wenn sie über rot gefahren sind und auf dem Foto nicht zu erkennen sind